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Verpackungshandbuch für Lieferanten Vorschriften ... - Oscar Faeh AG

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<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />

<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />

<strong>für</strong><br />

<strong>Lieferanten</strong><br />

<strong>Vorschriften</strong> <strong>für</strong> die Verpackung von<br />

Zukaufteilen<br />

Ausgabe: 01/2010<br />

Ersteller: brs<br />

Datum: März 2010


1. Inhaltsverzeichnis<br />

<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />

1. Inhaltsverzeichnis ..................................................................................................... 2<br />

2. Vorwort ..................................................................................................................... 3<br />

3. Allgemeine Anforderungen....................................................................................... 4<br />

4. Transportverpackung................................................................................................ 5<br />

4.1 Einweg-Versandhilfsmittel................................................................................... 5<br />

4.2 Mehrweg-Versandhilfsmittel ............................................................................... 6<br />

4.2.1 Mehrweg-Versandhilfsmittel (tauschbar) ................................................... 6<br />

4.2.2 Mehrweg-Versandhilfsmittel (nicht tauschbar)........................................... 7<br />

4.3 Packmittel / Füllmaterialien................................................................................. 8<br />

5. Verpackungsvorschriften <strong>für</strong> den Versand ............................................................... 9<br />

5.1 Kartonagen, Dispoboxen .................................................................................... 9<br />

5.2 Paletten ............................................................................................................... 9<br />

5.3 Höhenbeschränkungen....................................................................................... 9<br />

5.4 Gewichtsbeschränkungen................................................................................... 9<br />

5.4.1 Verpackungen, die von Hand gehoben werden ........................................ 9<br />

5.4.2 Ladeeinheiten........................................................................................... 10<br />

6. Produktverpackung................................................................................................. 11<br />

6.1 Handelsteile ...................................................................................................... 11<br />

6.2 OF-Spezifische Teile......................................................................................... 11<br />

7. Anhang ................................................................................................................... 12<br />

Ausgabe: 01/2010 Seite: 2 von 20<br />

Ersteller: brs<br />

Datum: März 2010


<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />

2. Vorwort<br />

Die nachstehenden Richtlinien & <strong>Vorschriften</strong> zur Anlieferung von Waren an die<br />

<strong>Oscar</strong> Fäh <strong>AG</strong> bilden die Grundlage <strong>für</strong> unsere Geschäftsbedingungen und gelten als<br />

ergänzende vertragliche Vereinbarungen zu den allgemeinen Einkaufsbedingungen.<br />

Die Vorgaben sollen einen optimalen und störungsfreien Materialfluss zwischen dem<br />

<strong>Lieferanten</strong> und <strong>Oscar</strong> Fäh <strong>AG</strong> gewährleisten.<br />

Ausgabe: 01/2010 Seite: 3 von 20<br />

Ersteller: brs<br />

Datum: März 2010


<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />

3. Allgemeine Anforderungen<br />

Das <strong>Verpackungshandbuch</strong> beinhaltet die bei <strong>Oscar</strong> Fäh <strong>AG</strong> geltenden Transport-<br />

und Verpackungsrichtlinien.<br />

Die Transportverpackung ist eine Verpackung, die dem Schutz der Waren zwischen<br />

dem Hersteller und dem Verbraucher oder der Sicherheit des Transportes dient. Sie<br />

besteht z.B. aus Paletten, Kartonagen, geschäumten Schalen, Schrumpffolien und<br />

ähnlichen Umhüllungen.<br />

Die Produktverpackung dient zum Schutz des Produktes, hat aber auch Marketing-,<br />

Produktidentifikations- und Aufbewahrungsfunktion.<br />

Unabhängig von der Wahl der Verpackungsart sind folgende Anforderungen<br />

zu erfüllen:<br />

� beschädigungsfreie Teileanlieferung<br />

� sicherer Transport<br />

� optimale Raumausnutzung der Transporteinheit<br />

� optimale Auslastung der Ladehilfsmittel<br />

� problemlose Entladbarkeit<br />

� Stapelfähigkeit<br />

� Einhalten der vorgegebenen Standardabmessungen<br />

� günstige Teileentnahme<br />

� recyclingfähige Materialien<br />

� Einsatz von Einwegmaterialien soll vermieden werden<br />

� Einhaltung zugelassener / empfohlener Hebelasten<br />

Ist der Lieferant nicht in der Lage, gemäss der Vorschrift zu liefern, ist dies der <strong>Oscar</strong><br />

Fäh <strong>AG</strong> rechtzeitig vor der Lieferung zu melden.<br />

Wird die festgelegte Verpackung nicht eingehalten, behält sich die <strong>Oscar</strong> Fäh <strong>AG</strong><br />

vor, dem <strong>Lieferanten</strong> entsprechende Handlings- und Umpackkosten in Rechnung zu<br />

stellen.<br />

Für die Qualitätsminderung, infolge mangelhafter oder verschmutzter<br />

Verpackung, haftet der Lieferant.<br />

Das verwendete Verpackungsmaterial muss grundsätzlich recyclebar sein.<br />

Gefahrgüter dürfen nur in zugelassenen Verpackungen transportiert werden.<br />

Ausgabe: 01/2010 Seite: 4 von 20<br />

Ersteller: brs<br />

Datum: März 2010


<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />

4. Transportverpackung<br />

Bei der Wahl der Versandhilfsmittel sind die Anforderungen an das Handling, den<br />

Versand und der Lagerung zu berücksichtigen. Ebenfalls sind die ökologischen<br />

Aspekte (Entsorgung, Wiederverwertbarkeit, etc.) zu berücksichtigen.<br />

Nachfolgend werden die verschiedenen Hilfsmittel beschrieben.<br />

Standardabmessungen der Ladeeinheit und der modulare Aufbau sind einzuhalten<br />

(siehe Anhang 3). Als Grundlage empfehlen wird die Empfehlung Nr. 201 und 231<br />

der SSRG (Schweizerische Studiengesellschaft <strong>für</strong> rationellen Güterumschlag).<br />

4.1 Einweg-Versandhilfsmittel<br />

Einwegverpackung sind nur <strong>für</strong> einen Transportweg konzipiert. Eine<br />

Mehrfachstapelung soll angestrebt werden. Die Einwegverpackungen werden<br />

generell vom <strong>Lieferanten</strong> gestellt. Bei den Einwegverpackungen müssen folgende<br />

Kriterien erfüllt sein:<br />

� beschädigungsfreies, problemloses Handling durch Flurförderfahrzeuge nach<br />

DIN 15140<br />

� mindestens zweifache Stapelbarkeit<br />

� einfache Entnahme<br />

� Recyclingfähigkeit<br />

� Feuchtigkeitsschutz<br />

Nachfolgende Versandhilfsmittel sind ohne Absprache mit der <strong>Oscar</strong> Fäh <strong>AG</strong><br />

einsetzbar. Eine Verrechnung dieser Versandhilfsmittel ist jedoch nur zulässig,<br />

wenn dies vorgängig mit der <strong>Oscar</strong> Fäh <strong>AG</strong> abgesprochen wurde.<br />

Einwegpaletten aus Holz diverse Grössen/Ausführungen<br />

Palettenrahmen aus Karton Kartonagen aller Art<br />

Ausgabe: 01/2010 Seite: 5 von 20<br />

Ersteller: brs<br />

Datum: März 2010


<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />

4.2 Mehrweg-Versandhilfsmittel<br />

Eine Stapelung muss in jedem Fall möglich sein. Der Stapelfaktor ist abhängig von<br />

den Abmessungen und der Ausführung der Mehrwegverpackung.<br />

4.2.1 Mehrweg-Versandhilfsmittel (tauschbar)<br />

Nachfolgende Versandhilfsmittel sind ohne Absprache mit der <strong>Oscar</strong> Fäh <strong>AG</strong><br />

einsetzbar. Eine Verrechnung dieser Versandhilfsmittel ist nicht zulässig. Allfällige<br />

Tauschgebühren sind durch den <strong>Lieferanten</strong> zu tragen.<br />

Palette 1200 x 800 mm Aufsteckrahmen 1200 x 800 mm<br />

gemäss EPAL - Technisches Regelwerk gemäss EPAL - Technisches Regelwerk<br />

Schutzbrett 1200 x 800 mm Dispoboxen CH-Post div. Grössen<br />

gemäss EPAL - Technisches Regelwerk<br />

Grundsätzlich werden obige Versandhilfsmittel nur getauscht, wenn diese<br />

unbeschädigt sind. Paletten werden nur getauscht, wenn diese den „Tauschkriterien<br />

<strong>für</strong> Europaletten - im Europäischen Paletten-Pool“ entsprechen (siehe Anhang 4).<br />

Ausgabe: 01/2010 Seite: 6 von 20<br />

Ersteller: brs<br />

Datum: März 2010


<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />

4.2.2 Mehrweg-Versandhilfsmittel (nicht tauschbar)<br />

Nachfolgende Versandhilfsmittel sind nach Absprache mit der <strong>Oscar</strong> Fäh einsetzbar.<br />

Eine Verrechnung dieser Versandhilfsmittel ist nur zulässig, wenn dies vorgängig<br />

mit der <strong>Oscar</strong> Fäh <strong>AG</strong> abgesprochen wurde.<br />

Aufsteckrahmen 1200 x 800 mm Aufsteckrahmen 1200 x 800 mm<br />

klappbar, 200 mm hoch klappbar, 400 mm hoch<br />

Gitterrahmen diverse Grössen Paletten aus Kunststoff<br />

Ausgabe: 01/2010 Seite: 7 von 20<br />

Ersteller: brs<br />

Datum: März 2010


<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />

4.3 Packmittel / Füllmaterialien<br />

Diese Versandhilfsmittel sind ohne Absprache mit der <strong>Oscar</strong> Fäh <strong>AG</strong> einsetzbar,<br />

jedoch sparsam einzusetzen. Eine Verrechnung dieser Versandhilfsmittel ist nicht<br />

zulässig.<br />

Füllmaterialien wie Papier, Holzwolle, Styroporchips, etc.<br />

Folien, Schrumpffolien Luftpolsterfolie<br />

Ausgabe: 01/2010 Seite: 8 von 20<br />

Ersteller: brs<br />

Datum: März 2010


<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />

5. Verpackungsvorschriften <strong>für</strong> den Versand<br />

5.1 Kartonagen, Dispoboxen<br />

Für die optimale Befüllung der Kartonagen / Dispoboxen ist grundsätzlich der<br />

Lieferant verantwortlich. Wichtig dabei ist, dass mit Füllmaterial sparsam<br />

umgegangen wird, die Ware beim Transport dennoch keinen Schaden erleidet.<br />

Folgende Punkte müssen in jedem Fall beachtet werden:<br />

� Restvolumen bei unvollständigen Lagen ausstopfen<br />

� Lieferpapiere sind zwingend in oder auf der Kartonage / Dispobox gut<br />

“auffindbar” anzubringen (Mindestanforderungen Lieferschein: siehe<br />

„<strong>Lieferanten</strong>handbuch der <strong>Oscar</strong> Fäh <strong>AG</strong>“)<br />

5.2 Paletten<br />

Für die optimale Befüllung der Palette ist grundsätzlich der Lieferant verantwortlich.<br />

Wichtig dabei ist, dass mit Füllmaterial sparsam umgegangen wird, die Ware beim<br />

Transport dennoch keinen Schaden erleidet.<br />

Folgende Punkte müssen in jedem Fall beachtet werden:<br />

� Kartons liegend einlagern (auch bei unterschiedlichen Kartongrössen in der<br />

gleichen Palette)<br />

� Lagen optimieren bei unterschiedlichen Kartongrössen in der gleichen Palette<br />

� Restvolumen bei unvollständigen Lagen ausstopfen<br />

� Lieferpapiere sind zwingend in oder auf der Palette gut “auffindbar” anzubringen<br />

(Mindestanforderungen Lieferschein: siehe „<strong>Lieferanten</strong>handbuch der<br />

<strong>Oscar</strong> Fäh <strong>AG</strong>“)<br />

5.3 Höhenbeschränkungen<br />

Grundsätzlich ist die Höhe der Verpackung möglichst gering<br />

zu halten. Versandeinheiten auf Standardpaletten sollten<br />

eine maximale Höhe von 1400 mm nicht überschreiten.<br />

In Ausnahmefällen wird eine Gesamthöhe von 1800 mm akzeptiert.<br />

5.4 Gewichtsbeschränkungen<br />

5.4.1 Verpackungen, die von Hand gehoben werden<br />

Verpackungen, die von Hand gehoben werden, sollten nicht<br />

schwerer als 20 kg sein. Verpackungen mit einem Gewicht von<br />

über 20 kg sind immer auf Paletten anzuliefern.<br />

Ausgabe: 01/2010 Seite: 9 von 20<br />

Ersteller: brs<br />

Datum: März 2010


<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />

5.4.2 Ladeeinheiten<br />

Das zulässige Höchstgewicht <strong>für</strong> Paletten, Gitterboxen, Holzkisten<br />

und Mehrwegbehälter beträgt 1000 kg. Ausnahmen bedürfen einer<br />

schriftlichen Genehmigung.<br />

Ausgabe: 01/2010 Seite: 10 von 20<br />

Ersteller: brs<br />

Datum: März 2010


6. Produktverpackung<br />

<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />

6.1 Handelsteile<br />

Für die Produktverpackung und Etikettierung <strong>für</strong> Handelsteile ist grundsätzlich der<br />

Lieferant verantwortlich. Nach Absprache können OF-Spezifische Anforderungen<br />

umgesetzt werden.<br />

6.2 OF-Spezifische Teile<br />

Die Verpackung und Etikettierung wird zwischen dem <strong>Lieferanten</strong> und der <strong>Oscar</strong> Fäh<br />

<strong>AG</strong> gemeinsam festgelegt (Ablauf der Verpackungsfestlegung siehe auch Anhang 1).<br />

Der Lieferant wird aufgefordert mit dem Angebot einen Verpackungsvorschlag zu<br />

unterbreiten. Die Festlegung bzw. der Vorschlag der Verpackung erfolgt mit Hilfe<br />

eines Formulars “Verpackungsvorschlag“ (siehe Anhang 2). Der ausgefüllte<br />

Verpackungsvorschlag ist an die Abteilung Einkauf/Logistik zu senden.<br />

Wird die gemeinsam festgelegte Verpackung nicht eingehalten, werden die Teile auf<br />

Kosten des jeweiligen <strong>Lieferanten</strong> umgepackt.<br />

Die Freigabe einer Verpackung entbindet den <strong>Lieferanten</strong> nicht von seiner<br />

Verantwortung <strong>für</strong> eine beschädigungsfreie Teileanlieferung zu sorgen.<br />

Ausgabe: 01/2010 Seite: 11 von 20<br />

Ersteller: brs<br />

Datum: März 2010


7. Anhang<br />

<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />

1 Ablauf von der Anfrage bis zur Bestellung<br />

2 a) Beschreibung zum Verpackungsvorschlag<br />

b) Formular “Verpackungsvorschlag“<br />

3 Muster Ladeeinheiten<br />

Ausgabe: 01/2010 Seite: 12 von 20<br />

Ersteller: brs<br />

Datum: März 2010


Anhang 1<br />

<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />

Ablauf von der Anfrage bis zur Serien-Bestellung<br />

Lieferant / Einkauf / Logistik<br />

Einkauf Logistik<br />

Anfrage (Hinweis auf Verpackungsvorschlag in Angebot)<br />

Angebot inkl. Verpackungsvorschlag<br />

1<br />

Bestellung/Vertrag inkl. Verpackungsvorschrift<br />

Verpackungsvereinbarung<br />

5<br />

6<br />

3 4<br />

Lieferant<br />

Ausgabe: 01/2010 Seite: 13 von 20<br />

Ersteller: brs<br />

Datum: März 2010<br />

2<br />

Verpackungsvereinbarung<br />

Verpackungsvorschlag<br />

(der ausgefüllte Verpackungsvorschlag)


Anhang 2 a<br />

Vorgehensweise:<br />

<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />

1. Bei der Anfrage seitens der <strong>Oscar</strong> Fäh <strong>AG</strong> (siehe Anhang 1) wird bei Bedarf das<br />

Formular “Verpackungsvorschlag“ an den <strong>Lieferanten</strong> mitgeschickt.<br />

2. Der Lieferant füllt das Formular Verpackungsvorschlag vollständig aus<br />

und schickt diesen an den zuständigen Sachbearbeiter in Abteilung<br />

Einkauf/Logistik der <strong>Oscar</strong> Fäh <strong>AG</strong> zurück.<br />

Beschreibung Verpackungsvorschlag:<br />

Kopfdaten<br />

<strong>Lieferanten</strong>-Daten: Sind vom Verantwortlichen beim <strong>Lieferanten</strong><br />

auszufüllen.<br />

<strong>Lieferanten</strong>-Artikel-Nr.: Artikelnummer des <strong>Lieferanten</strong><br />

Bezeichnung: OF-Bezeichnung des Artikels<br />

OF-Artikel-Nr.: OF-Artikel-Nr.<br />

Inhalt pro Verpackung: Anzahl der Teile pro Gesamtverpackung<br />

Vorgesehener Einsatztermin: Termin, ab wann die Verpackung eingesetzt<br />

werden soll<br />

1. Gebinde<br />

Packmittelart: Wellkarton einwellig, Karton Vollpappe,<br />

Polybeutel 5my, etc.<br />

Aussenmasse: Länge, Breite und Höhe der Verpackung<br />

Gewicht (brutto): Gesamtgewicht der Verpackung mit Inhalt<br />

Gewicht (tara): Gewicht der Verpackung ohne Inhalt<br />

Foto: Foto oder Skizze der Verpackung<br />

(evt. Muster)<br />

2. Etikettierung<br />

Etikettenmasse: Länge, Breite und Höhe der Etikette<br />

Etikettenart: Art der Etikette (Papier-Selbstklebeetiketten,<br />

Metall-Selbstklebeetiketten, Hängeetiketten,<br />

etc.)<br />

Etiketteninhalt: Muster, Scan oder Skizze des Etikettenlayouts<br />

Etikettenmuster: Muster, Scan oder Foto der Etikette<br />

Ausgabe: 01/2010 Seite: 14 von 20<br />

Ersteller: brs<br />

Datum: März 2010


Anhang 2 b<br />

<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />

Ausgabe: 01/2010 Seite: 15 von 20<br />

Ersteller: brs<br />

Datum: März 2010


Anhang 3<br />

<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />

Beispiele Ladeeinheiten: Einweg-Verpackung auf EUR-Holzpaletten<br />

Auf die Stapelbarkeit und Maximalhöhen achten!<br />

Ausgabe: 01/2010 Seite: 16 von 20<br />

Ersteller: brs<br />

Datum: März 2010


Anhang 3<br />

<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />

Tauschkriterien im Europäischen Paletten-Pool <strong>für</strong> Euro-Paletten<br />

Für die Tauschfähigkeit von Paletten sind folgende Tauschkriterien erforderlich:<br />

Brandzeichen links:<br />

Das Brandzeichen einer europäischen<br />

Bahngesellschaft, zum Beispiel das DB-<br />

Brandzeichen.<br />

Brandzeichen Mitte:<br />

Hier befindet sich das Brandzeichen der<br />

„European Pallet Association” - EPAL<br />

und der Hersteller-Code und die<br />

Landeskennung, z.B. „D” <strong>für</strong><br />

Deutschland.<br />

Brandzeichen rechts:<br />

Hier muss sich das Brandzeichen des<br />

Europäischen<br />

Paletten-Pools „EUR” befinden.<br />

Exakte Abmessungen:<br />

800 x 1200 mm<br />

weitere Qualitätsmerkmale:<br />

• Angefasste Bodenbretter<br />

• Keine Baumknuten an Bodenbrettern<br />

• nur getrocknetes Holz darf verarbeitet werden (keine Schimmelbildung)<br />

Reparaturprüfnagel:<br />

Der Reparaturnagel mit dem EPAL-<br />

Qualitätszeichen weist auf eine<br />

qualitätsgeprüfte Flachpalette hin.<br />

Diese Qualitätsprüfungen dürfen nur<br />

durch, von der EPAL zugelassene<br />

Reparaturbetriebe durchgeführt werden.<br />

Güteprüfklammer:<br />

Die Güteprüfklammer mit dem EPAL-<br />

Qualitätszeichen signalisiert, dass es<br />

sich um eine qualitätsgeprüfte<br />

Flachpalette handelt.<br />

Ausgabe: 01/2010 Seite: 17 von 20<br />

Ersteller: brs<br />

Datum: März 2010


Nagelbild im Deckbrett-Querbrett-Mittelklotz<br />

Nagelbild im Deckbrett-Querbrett-Eckholz<br />

<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />

Kopfkennzeichnung der Nägel:<br />

Alle Nägel, die zum Zusammenbau von<br />

EPAL/EUR-Flachpaletten verwendet<br />

werden, tragen prinzipiell eine<br />

Kopfkennzeichnung, die aus zwei<br />

Buchstaben besteht.<br />

Nur von EPAL zugelassene Nägel, die<br />

zudem in einem neutralen Prüfinstitut<br />

überprüft werden, dürfen <strong>für</strong> den<br />

Zusammenbau dieser EPAL/EUR-<br />

Flachpaletten verwenden werden.<br />

Nagelbild:<br />

78 Nägel sorgen <strong>für</strong> die<br />

Diagonalsteifigkeit der<br />

Palette. Die Position jedes Nagels ist<br />

vorgeschrieben.<br />

Das Nagelbild wird durch die Baunorm<br />

(UIC 435-2) vorgeschrieben.<br />

Ausgabe: 01/2010 Seite: 18 von 20<br />

Ersteller: brs<br />

Datum: März 2010


Nicht tauschfähige Paletten<br />

<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />

Die Palette ist nicht mehr tauschbar<br />

wenn..<br />

… bei einer Palette das EUR-Zeichen<br />

oder das Zeichen einer europäischen<br />

Bahngesellschaft fehlt.<br />

… ein Boden- oder Deckrandbrett so<br />

abgesplittert ist, dass mehr als ein<br />

Nagel- oder Schraubenschaft sichtbar<br />

ist.<br />

… mehr als zwei Boden- oder<br />

Deckrandbretter so abgesplittert sind,<br />

dass mehr als ein Nagel oder<br />

Schraubenschaft sichtbar ist.<br />

…. ein Brett quer oder schräg<br />

gebrochen ist.<br />

Ausgabe: 01/2010 Seite: 19 von 20<br />

Ersteller: brs<br />

Datum: März 2010


<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />

Die Palette ist nicht mehr tauschbar<br />

wenn..<br />

…. ein Klotz fehlt oder so gespalten ist,<br />

dass mehr als ein Nagel sichtbar ist.<br />

… ein ganzes Brett fehlt.<br />

Die Palette ist ebenfalls nicht mehr tauschbar wenn..<br />

• die Tragfähigkeit nicht mehr gewährleistet werden kann.<br />

• Verschmutzungen so stark sind, dass Ladegüter verunreinigt werden.<br />

• starke Absplitterungen an mehreren Klötzen vorhanden sind.<br />

• offensichtlich unzulässige Bauteile verwendet wurden.<br />

Ausgabe: 01/2010 Seite: 20 von 20<br />

Ersteller: brs<br />

Datum: März 2010

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