Verpackungshandbuch für Lieferanten Vorschriften ... - Oscar Faeh AG
Verpackungshandbuch für Lieferanten Vorschriften ... - Oscar Faeh AG
Verpackungshandbuch für Lieferanten Vorschriften ... - Oscar Faeh AG
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<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />
<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />
<strong>für</strong><br />
<strong>Lieferanten</strong><br />
<strong>Vorschriften</strong> <strong>für</strong> die Verpackung von<br />
Zukaufteilen<br />
Ausgabe: 01/2010<br />
Ersteller: brs<br />
Datum: März 2010
1. Inhaltsverzeichnis<br />
<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />
1. Inhaltsverzeichnis ..................................................................................................... 2<br />
2. Vorwort ..................................................................................................................... 3<br />
3. Allgemeine Anforderungen....................................................................................... 4<br />
4. Transportverpackung................................................................................................ 5<br />
4.1 Einweg-Versandhilfsmittel................................................................................... 5<br />
4.2 Mehrweg-Versandhilfsmittel ............................................................................... 6<br />
4.2.1 Mehrweg-Versandhilfsmittel (tauschbar) ................................................... 6<br />
4.2.2 Mehrweg-Versandhilfsmittel (nicht tauschbar)........................................... 7<br />
4.3 Packmittel / Füllmaterialien................................................................................. 8<br />
5. Verpackungsvorschriften <strong>für</strong> den Versand ............................................................... 9<br />
5.1 Kartonagen, Dispoboxen .................................................................................... 9<br />
5.2 Paletten ............................................................................................................... 9<br />
5.3 Höhenbeschränkungen....................................................................................... 9<br />
5.4 Gewichtsbeschränkungen................................................................................... 9<br />
5.4.1 Verpackungen, die von Hand gehoben werden ........................................ 9<br />
5.4.2 Ladeeinheiten........................................................................................... 10<br />
6. Produktverpackung................................................................................................. 11<br />
6.1 Handelsteile ...................................................................................................... 11<br />
6.2 OF-Spezifische Teile......................................................................................... 11<br />
7. Anhang ................................................................................................................... 12<br />
Ausgabe: 01/2010 Seite: 2 von 20<br />
Ersteller: brs<br />
Datum: März 2010
<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />
2. Vorwort<br />
Die nachstehenden Richtlinien & <strong>Vorschriften</strong> zur Anlieferung von Waren an die<br />
<strong>Oscar</strong> Fäh <strong>AG</strong> bilden die Grundlage <strong>für</strong> unsere Geschäftsbedingungen und gelten als<br />
ergänzende vertragliche Vereinbarungen zu den allgemeinen Einkaufsbedingungen.<br />
Die Vorgaben sollen einen optimalen und störungsfreien Materialfluss zwischen dem<br />
<strong>Lieferanten</strong> und <strong>Oscar</strong> Fäh <strong>AG</strong> gewährleisten.<br />
Ausgabe: 01/2010 Seite: 3 von 20<br />
Ersteller: brs<br />
Datum: März 2010
<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />
3. Allgemeine Anforderungen<br />
Das <strong>Verpackungshandbuch</strong> beinhaltet die bei <strong>Oscar</strong> Fäh <strong>AG</strong> geltenden Transport-<br />
und Verpackungsrichtlinien.<br />
Die Transportverpackung ist eine Verpackung, die dem Schutz der Waren zwischen<br />
dem Hersteller und dem Verbraucher oder der Sicherheit des Transportes dient. Sie<br />
besteht z.B. aus Paletten, Kartonagen, geschäumten Schalen, Schrumpffolien und<br />
ähnlichen Umhüllungen.<br />
Die Produktverpackung dient zum Schutz des Produktes, hat aber auch Marketing-,<br />
Produktidentifikations- und Aufbewahrungsfunktion.<br />
Unabhängig von der Wahl der Verpackungsart sind folgende Anforderungen<br />
zu erfüllen:<br />
� beschädigungsfreie Teileanlieferung<br />
� sicherer Transport<br />
� optimale Raumausnutzung der Transporteinheit<br />
� optimale Auslastung der Ladehilfsmittel<br />
� problemlose Entladbarkeit<br />
� Stapelfähigkeit<br />
� Einhalten der vorgegebenen Standardabmessungen<br />
� günstige Teileentnahme<br />
� recyclingfähige Materialien<br />
� Einsatz von Einwegmaterialien soll vermieden werden<br />
� Einhaltung zugelassener / empfohlener Hebelasten<br />
Ist der Lieferant nicht in der Lage, gemäss der Vorschrift zu liefern, ist dies der <strong>Oscar</strong><br />
Fäh <strong>AG</strong> rechtzeitig vor der Lieferung zu melden.<br />
Wird die festgelegte Verpackung nicht eingehalten, behält sich die <strong>Oscar</strong> Fäh <strong>AG</strong><br />
vor, dem <strong>Lieferanten</strong> entsprechende Handlings- und Umpackkosten in Rechnung zu<br />
stellen.<br />
Für die Qualitätsminderung, infolge mangelhafter oder verschmutzter<br />
Verpackung, haftet der Lieferant.<br />
Das verwendete Verpackungsmaterial muss grundsätzlich recyclebar sein.<br />
Gefahrgüter dürfen nur in zugelassenen Verpackungen transportiert werden.<br />
Ausgabe: 01/2010 Seite: 4 von 20<br />
Ersteller: brs<br />
Datum: März 2010
<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />
4. Transportverpackung<br />
Bei der Wahl der Versandhilfsmittel sind die Anforderungen an das Handling, den<br />
Versand und der Lagerung zu berücksichtigen. Ebenfalls sind die ökologischen<br />
Aspekte (Entsorgung, Wiederverwertbarkeit, etc.) zu berücksichtigen.<br />
Nachfolgend werden die verschiedenen Hilfsmittel beschrieben.<br />
Standardabmessungen der Ladeeinheit und der modulare Aufbau sind einzuhalten<br />
(siehe Anhang 3). Als Grundlage empfehlen wird die Empfehlung Nr. 201 und 231<br />
der SSRG (Schweizerische Studiengesellschaft <strong>für</strong> rationellen Güterumschlag).<br />
4.1 Einweg-Versandhilfsmittel<br />
Einwegverpackung sind nur <strong>für</strong> einen Transportweg konzipiert. Eine<br />
Mehrfachstapelung soll angestrebt werden. Die Einwegverpackungen werden<br />
generell vom <strong>Lieferanten</strong> gestellt. Bei den Einwegverpackungen müssen folgende<br />
Kriterien erfüllt sein:<br />
� beschädigungsfreies, problemloses Handling durch Flurförderfahrzeuge nach<br />
DIN 15140<br />
� mindestens zweifache Stapelbarkeit<br />
� einfache Entnahme<br />
� Recyclingfähigkeit<br />
� Feuchtigkeitsschutz<br />
Nachfolgende Versandhilfsmittel sind ohne Absprache mit der <strong>Oscar</strong> Fäh <strong>AG</strong><br />
einsetzbar. Eine Verrechnung dieser Versandhilfsmittel ist jedoch nur zulässig,<br />
wenn dies vorgängig mit der <strong>Oscar</strong> Fäh <strong>AG</strong> abgesprochen wurde.<br />
Einwegpaletten aus Holz diverse Grössen/Ausführungen<br />
Palettenrahmen aus Karton Kartonagen aller Art<br />
Ausgabe: 01/2010 Seite: 5 von 20<br />
Ersteller: brs<br />
Datum: März 2010
<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />
4.2 Mehrweg-Versandhilfsmittel<br />
Eine Stapelung muss in jedem Fall möglich sein. Der Stapelfaktor ist abhängig von<br />
den Abmessungen und der Ausführung der Mehrwegverpackung.<br />
4.2.1 Mehrweg-Versandhilfsmittel (tauschbar)<br />
Nachfolgende Versandhilfsmittel sind ohne Absprache mit der <strong>Oscar</strong> Fäh <strong>AG</strong><br />
einsetzbar. Eine Verrechnung dieser Versandhilfsmittel ist nicht zulässig. Allfällige<br />
Tauschgebühren sind durch den <strong>Lieferanten</strong> zu tragen.<br />
Palette 1200 x 800 mm Aufsteckrahmen 1200 x 800 mm<br />
gemäss EPAL - Technisches Regelwerk gemäss EPAL - Technisches Regelwerk<br />
Schutzbrett 1200 x 800 mm Dispoboxen CH-Post div. Grössen<br />
gemäss EPAL - Technisches Regelwerk<br />
Grundsätzlich werden obige Versandhilfsmittel nur getauscht, wenn diese<br />
unbeschädigt sind. Paletten werden nur getauscht, wenn diese den „Tauschkriterien<br />
<strong>für</strong> Europaletten - im Europäischen Paletten-Pool“ entsprechen (siehe Anhang 4).<br />
Ausgabe: 01/2010 Seite: 6 von 20<br />
Ersteller: brs<br />
Datum: März 2010
<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />
4.2.2 Mehrweg-Versandhilfsmittel (nicht tauschbar)<br />
Nachfolgende Versandhilfsmittel sind nach Absprache mit der <strong>Oscar</strong> Fäh einsetzbar.<br />
Eine Verrechnung dieser Versandhilfsmittel ist nur zulässig, wenn dies vorgängig<br />
mit der <strong>Oscar</strong> Fäh <strong>AG</strong> abgesprochen wurde.<br />
Aufsteckrahmen 1200 x 800 mm Aufsteckrahmen 1200 x 800 mm<br />
klappbar, 200 mm hoch klappbar, 400 mm hoch<br />
Gitterrahmen diverse Grössen Paletten aus Kunststoff<br />
Ausgabe: 01/2010 Seite: 7 von 20<br />
Ersteller: brs<br />
Datum: März 2010
<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />
4.3 Packmittel / Füllmaterialien<br />
Diese Versandhilfsmittel sind ohne Absprache mit der <strong>Oscar</strong> Fäh <strong>AG</strong> einsetzbar,<br />
jedoch sparsam einzusetzen. Eine Verrechnung dieser Versandhilfsmittel ist nicht<br />
zulässig.<br />
Füllmaterialien wie Papier, Holzwolle, Styroporchips, etc.<br />
Folien, Schrumpffolien Luftpolsterfolie<br />
Ausgabe: 01/2010 Seite: 8 von 20<br />
Ersteller: brs<br />
Datum: März 2010
<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />
5. Verpackungsvorschriften <strong>für</strong> den Versand<br />
5.1 Kartonagen, Dispoboxen<br />
Für die optimale Befüllung der Kartonagen / Dispoboxen ist grundsätzlich der<br />
Lieferant verantwortlich. Wichtig dabei ist, dass mit Füllmaterial sparsam<br />
umgegangen wird, die Ware beim Transport dennoch keinen Schaden erleidet.<br />
Folgende Punkte müssen in jedem Fall beachtet werden:<br />
� Restvolumen bei unvollständigen Lagen ausstopfen<br />
� Lieferpapiere sind zwingend in oder auf der Kartonage / Dispobox gut<br />
“auffindbar” anzubringen (Mindestanforderungen Lieferschein: siehe<br />
„<strong>Lieferanten</strong>handbuch der <strong>Oscar</strong> Fäh <strong>AG</strong>“)<br />
5.2 Paletten<br />
Für die optimale Befüllung der Palette ist grundsätzlich der Lieferant verantwortlich.<br />
Wichtig dabei ist, dass mit Füllmaterial sparsam umgegangen wird, die Ware beim<br />
Transport dennoch keinen Schaden erleidet.<br />
Folgende Punkte müssen in jedem Fall beachtet werden:<br />
� Kartons liegend einlagern (auch bei unterschiedlichen Kartongrössen in der<br />
gleichen Palette)<br />
� Lagen optimieren bei unterschiedlichen Kartongrössen in der gleichen Palette<br />
� Restvolumen bei unvollständigen Lagen ausstopfen<br />
� Lieferpapiere sind zwingend in oder auf der Palette gut “auffindbar” anzubringen<br />
(Mindestanforderungen Lieferschein: siehe „<strong>Lieferanten</strong>handbuch der<br />
<strong>Oscar</strong> Fäh <strong>AG</strong>“)<br />
5.3 Höhenbeschränkungen<br />
Grundsätzlich ist die Höhe der Verpackung möglichst gering<br />
zu halten. Versandeinheiten auf Standardpaletten sollten<br />
eine maximale Höhe von 1400 mm nicht überschreiten.<br />
In Ausnahmefällen wird eine Gesamthöhe von 1800 mm akzeptiert.<br />
5.4 Gewichtsbeschränkungen<br />
5.4.1 Verpackungen, die von Hand gehoben werden<br />
Verpackungen, die von Hand gehoben werden, sollten nicht<br />
schwerer als 20 kg sein. Verpackungen mit einem Gewicht von<br />
über 20 kg sind immer auf Paletten anzuliefern.<br />
Ausgabe: 01/2010 Seite: 9 von 20<br />
Ersteller: brs<br />
Datum: März 2010
<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />
5.4.2 Ladeeinheiten<br />
Das zulässige Höchstgewicht <strong>für</strong> Paletten, Gitterboxen, Holzkisten<br />
und Mehrwegbehälter beträgt 1000 kg. Ausnahmen bedürfen einer<br />
schriftlichen Genehmigung.<br />
Ausgabe: 01/2010 Seite: 10 von 20<br />
Ersteller: brs<br />
Datum: März 2010
6. Produktverpackung<br />
<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />
6.1 Handelsteile<br />
Für die Produktverpackung und Etikettierung <strong>für</strong> Handelsteile ist grundsätzlich der<br />
Lieferant verantwortlich. Nach Absprache können OF-Spezifische Anforderungen<br />
umgesetzt werden.<br />
6.2 OF-Spezifische Teile<br />
Die Verpackung und Etikettierung wird zwischen dem <strong>Lieferanten</strong> und der <strong>Oscar</strong> Fäh<br />
<strong>AG</strong> gemeinsam festgelegt (Ablauf der Verpackungsfestlegung siehe auch Anhang 1).<br />
Der Lieferant wird aufgefordert mit dem Angebot einen Verpackungsvorschlag zu<br />
unterbreiten. Die Festlegung bzw. der Vorschlag der Verpackung erfolgt mit Hilfe<br />
eines Formulars “Verpackungsvorschlag“ (siehe Anhang 2). Der ausgefüllte<br />
Verpackungsvorschlag ist an die Abteilung Einkauf/Logistik zu senden.<br />
Wird die gemeinsam festgelegte Verpackung nicht eingehalten, werden die Teile auf<br />
Kosten des jeweiligen <strong>Lieferanten</strong> umgepackt.<br />
Die Freigabe einer Verpackung entbindet den <strong>Lieferanten</strong> nicht von seiner<br />
Verantwortung <strong>für</strong> eine beschädigungsfreie Teileanlieferung zu sorgen.<br />
Ausgabe: 01/2010 Seite: 11 von 20<br />
Ersteller: brs<br />
Datum: März 2010
7. Anhang<br />
<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />
1 Ablauf von der Anfrage bis zur Bestellung<br />
2 a) Beschreibung zum Verpackungsvorschlag<br />
b) Formular “Verpackungsvorschlag“<br />
3 Muster Ladeeinheiten<br />
Ausgabe: 01/2010 Seite: 12 von 20<br />
Ersteller: brs<br />
Datum: März 2010
Anhang 1<br />
<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />
Ablauf von der Anfrage bis zur Serien-Bestellung<br />
Lieferant / Einkauf / Logistik<br />
Einkauf Logistik<br />
Anfrage (Hinweis auf Verpackungsvorschlag in Angebot)<br />
Angebot inkl. Verpackungsvorschlag<br />
1<br />
Bestellung/Vertrag inkl. Verpackungsvorschrift<br />
Verpackungsvereinbarung<br />
5<br />
6<br />
3 4<br />
Lieferant<br />
Ausgabe: 01/2010 Seite: 13 von 20<br />
Ersteller: brs<br />
Datum: März 2010<br />
2<br />
Verpackungsvereinbarung<br />
Verpackungsvorschlag<br />
(der ausgefüllte Verpackungsvorschlag)
Anhang 2 a<br />
Vorgehensweise:<br />
<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />
1. Bei der Anfrage seitens der <strong>Oscar</strong> Fäh <strong>AG</strong> (siehe Anhang 1) wird bei Bedarf das<br />
Formular “Verpackungsvorschlag“ an den <strong>Lieferanten</strong> mitgeschickt.<br />
2. Der Lieferant füllt das Formular Verpackungsvorschlag vollständig aus<br />
und schickt diesen an den zuständigen Sachbearbeiter in Abteilung<br />
Einkauf/Logistik der <strong>Oscar</strong> Fäh <strong>AG</strong> zurück.<br />
Beschreibung Verpackungsvorschlag:<br />
Kopfdaten<br />
<strong>Lieferanten</strong>-Daten: Sind vom Verantwortlichen beim <strong>Lieferanten</strong><br />
auszufüllen.<br />
<strong>Lieferanten</strong>-Artikel-Nr.: Artikelnummer des <strong>Lieferanten</strong><br />
Bezeichnung: OF-Bezeichnung des Artikels<br />
OF-Artikel-Nr.: OF-Artikel-Nr.<br />
Inhalt pro Verpackung: Anzahl der Teile pro Gesamtverpackung<br />
Vorgesehener Einsatztermin: Termin, ab wann die Verpackung eingesetzt<br />
werden soll<br />
1. Gebinde<br />
Packmittelart: Wellkarton einwellig, Karton Vollpappe,<br />
Polybeutel 5my, etc.<br />
Aussenmasse: Länge, Breite und Höhe der Verpackung<br />
Gewicht (brutto): Gesamtgewicht der Verpackung mit Inhalt<br />
Gewicht (tara): Gewicht der Verpackung ohne Inhalt<br />
Foto: Foto oder Skizze der Verpackung<br />
(evt. Muster)<br />
2. Etikettierung<br />
Etikettenmasse: Länge, Breite und Höhe der Etikette<br />
Etikettenart: Art der Etikette (Papier-Selbstklebeetiketten,<br />
Metall-Selbstklebeetiketten, Hängeetiketten,<br />
etc.)<br />
Etiketteninhalt: Muster, Scan oder Skizze des Etikettenlayouts<br />
Etikettenmuster: Muster, Scan oder Foto der Etikette<br />
Ausgabe: 01/2010 Seite: 14 von 20<br />
Ersteller: brs<br />
Datum: März 2010
Anhang 2 b<br />
<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />
Ausgabe: 01/2010 Seite: 15 von 20<br />
Ersteller: brs<br />
Datum: März 2010
Anhang 3<br />
<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />
Beispiele Ladeeinheiten: Einweg-Verpackung auf EUR-Holzpaletten<br />
Auf die Stapelbarkeit und Maximalhöhen achten!<br />
Ausgabe: 01/2010 Seite: 16 von 20<br />
Ersteller: brs<br />
Datum: März 2010
Anhang 3<br />
<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />
Tauschkriterien im Europäischen Paletten-Pool <strong>für</strong> Euro-Paletten<br />
Für die Tauschfähigkeit von Paletten sind folgende Tauschkriterien erforderlich:<br />
Brandzeichen links:<br />
Das Brandzeichen einer europäischen<br />
Bahngesellschaft, zum Beispiel das DB-<br />
Brandzeichen.<br />
Brandzeichen Mitte:<br />
Hier befindet sich das Brandzeichen der<br />
„European Pallet Association” - EPAL<br />
und der Hersteller-Code und die<br />
Landeskennung, z.B. „D” <strong>für</strong><br />
Deutschland.<br />
Brandzeichen rechts:<br />
Hier muss sich das Brandzeichen des<br />
Europäischen<br />
Paletten-Pools „EUR” befinden.<br />
Exakte Abmessungen:<br />
800 x 1200 mm<br />
weitere Qualitätsmerkmale:<br />
• Angefasste Bodenbretter<br />
• Keine Baumknuten an Bodenbrettern<br />
• nur getrocknetes Holz darf verarbeitet werden (keine Schimmelbildung)<br />
Reparaturprüfnagel:<br />
Der Reparaturnagel mit dem EPAL-<br />
Qualitätszeichen weist auf eine<br />
qualitätsgeprüfte Flachpalette hin.<br />
Diese Qualitätsprüfungen dürfen nur<br />
durch, von der EPAL zugelassene<br />
Reparaturbetriebe durchgeführt werden.<br />
Güteprüfklammer:<br />
Die Güteprüfklammer mit dem EPAL-<br />
Qualitätszeichen signalisiert, dass es<br />
sich um eine qualitätsgeprüfte<br />
Flachpalette handelt.<br />
Ausgabe: 01/2010 Seite: 17 von 20<br />
Ersteller: brs<br />
Datum: März 2010
Nagelbild im Deckbrett-Querbrett-Mittelklotz<br />
Nagelbild im Deckbrett-Querbrett-Eckholz<br />
<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />
Kopfkennzeichnung der Nägel:<br />
Alle Nägel, die zum Zusammenbau von<br />
EPAL/EUR-Flachpaletten verwendet<br />
werden, tragen prinzipiell eine<br />
Kopfkennzeichnung, die aus zwei<br />
Buchstaben besteht.<br />
Nur von EPAL zugelassene Nägel, die<br />
zudem in einem neutralen Prüfinstitut<br />
überprüft werden, dürfen <strong>für</strong> den<br />
Zusammenbau dieser EPAL/EUR-<br />
Flachpaletten verwenden werden.<br />
Nagelbild:<br />
78 Nägel sorgen <strong>für</strong> die<br />
Diagonalsteifigkeit der<br />
Palette. Die Position jedes Nagels ist<br />
vorgeschrieben.<br />
Das Nagelbild wird durch die Baunorm<br />
(UIC 435-2) vorgeschrieben.<br />
Ausgabe: 01/2010 Seite: 18 von 20<br />
Ersteller: brs<br />
Datum: März 2010
Nicht tauschfähige Paletten<br />
<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />
Die Palette ist nicht mehr tauschbar<br />
wenn..<br />
… bei einer Palette das EUR-Zeichen<br />
oder das Zeichen einer europäischen<br />
Bahngesellschaft fehlt.<br />
… ein Boden- oder Deckrandbrett so<br />
abgesplittert ist, dass mehr als ein<br />
Nagel- oder Schraubenschaft sichtbar<br />
ist.<br />
… mehr als zwei Boden- oder<br />
Deckrandbretter so abgesplittert sind,<br />
dass mehr als ein Nagel oder<br />
Schraubenschaft sichtbar ist.<br />
…. ein Brett quer oder schräg<br />
gebrochen ist.<br />
Ausgabe: 01/2010 Seite: 19 von 20<br />
Ersteller: brs<br />
Datum: März 2010
<strong>Verpackungshandbuch</strong><br />
Die Palette ist nicht mehr tauschbar<br />
wenn..<br />
…. ein Klotz fehlt oder so gespalten ist,<br />
dass mehr als ein Nagel sichtbar ist.<br />
… ein ganzes Brett fehlt.<br />
Die Palette ist ebenfalls nicht mehr tauschbar wenn..<br />
• die Tragfähigkeit nicht mehr gewährleistet werden kann.<br />
• Verschmutzungen so stark sind, dass Ladegüter verunreinigt werden.<br />
• starke Absplitterungen an mehreren Klötzen vorhanden sind.<br />
• offensichtlich unzulässige Bauteile verwendet wurden.<br />
Ausgabe: 01/2010 Seite: 20 von 20<br />
Ersteller: brs<br />
Datum: März 2010