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Verwaltungskostensatzung - Samtgemeinde Spelle

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- 4 -<br />

§ 10<br />

Anwendung des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes<br />

Soweit diese Satzung keine Regelung enthält, finden nach § 4 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes<br />

(NKAG) die Vorschriften des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes<br />

sinngemäß Anwendung.<br />

§ 11<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Spelle</strong> über die Erhebung von Verwaltungskosten<br />

im eigenen Wirkungskreis vom 17.02.1999 außer Kraft.<br />

<strong>Spelle</strong>, den 20.12.2001<br />

(Löcken) (Thele)<br />

<strong>Samtgemeinde</strong>bürgermeister <strong>Samtgemeinde</strong>direktor

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