Verwaltungskostensatzung - Samtgemeinde Spelle
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§ 10<br />
Anwendung des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes<br />
Soweit diese Satzung keine Regelung enthält, finden nach § 4 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes<br />
(NKAG) die Vorschriften des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes<br />
sinngemäß Anwendung.<br />
§ 11<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Spelle</strong> über die Erhebung von Verwaltungskosten<br />
im eigenen Wirkungskreis vom 17.02.1999 außer Kraft.<br />
<strong>Spelle</strong>, den 20.12.2001<br />
(Löcken) (Thele)<br />
<strong>Samtgemeinde</strong>bürgermeister <strong>Samtgemeinde</strong>direktor