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Umseitig sind die Kontaktdaten der für die Sicherstellung der - Acapa

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Denied Boarding Compensation – Informationen <strong>für</strong> Fluggäste<br />

(EU-Verordnung 261/2004)<br />

Sehr geehrter Fluggast,<br />

wenn Ihr Flug annulliert o<strong>der</strong> stark verspätet wurde, o<strong>der</strong> Ihnen <strong>die</strong> Beför<strong>der</strong>ung auf einem Flug<br />

<strong>für</strong> den Sie eine bestätigte Buchung haben, verweigert wurde, stehen Ihnen Rechte gemäss <strong>der</strong><br />

EU–Verordnung 261/2004 zu, <strong>die</strong> am 1. Dezember 2006 <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schweiz in Kraft getreten ist.<br />

Zuständig <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gewährung Ihrer Rechte ist Ihre Fluggesellschaft.<br />

Gültigkeit<br />

Die Verordnung gilt:<br />

• <strong>für</strong> Fluggäste, <strong>die</strong> in <strong>der</strong> Schweiz o<strong>der</strong><br />

einem EU–Mitgliedstaat einen Flug antreten<br />

o<strong>der</strong> aus einem Drittstaat einen Flug<br />

mit einer EU- o<strong>der</strong> CH-Fluggesellschaft in<br />

<strong>die</strong> Schweiz o<strong>der</strong> ein EU–Land antreten,<br />

• nur, wenn Sie über eine bestätigte Buchung<br />

<strong>für</strong> den betreffenden Flug verfügen,<br />

• nur wenn Sie sich (ausser im Fall <strong>der</strong><br />

Flugannullierung) zur angegebenen Zeit<br />

bzw. falls keine Zeit angegeben wurde,<br />

spätestens 45 Minuten vor <strong>der</strong> veröffentlichten<br />

Abflugzeit zur Abfertigung eingefunden<br />

haben,<br />

• nur wenn Sie zu einem <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

verfügbaren Tarif reisen.<br />

Grosse Verspätungen<br />

Verspätungen laut EU-Verordnung 261/04<br />

liegen ab einer Verzögerung des Abfluges<br />

gegenüber <strong>der</strong> planmässigen Abflugzeit von<br />

4 Stunden bei Flügen über 3’500 km Entfernung,<br />

von 3 Stunden bei Flügen zwischen<br />

1’500 und 3’500 km sowie Flügen über<br />

1’500 km innerhalb <strong>der</strong> EU/CH und von 2<br />

Stunden bei Flügen bis zu 1’500 km Entfernung<br />

vor. Wenn absehbar ist, dass Ihr Flug<br />

eine grosse Verspätung haben wird, haben<br />

Sie das Recht von <strong>der</strong> Fluggesellschaft<br />

Betreuungsleistungen zu erhalten. Dies<br />

<strong>sind</strong>: Verpflegung in angemessenem Ver-<br />

hältnis zur Wartezeit, gegebenenfalls Hotelübernachtung<br />

(und Transfer sofern notwendig)<br />

und <strong>die</strong> Möglichkeit <strong>für</strong> zwei kurze Telefonate,<br />

Faxe o<strong>der</strong> E-Mails. Die Fluggesellschaft<br />

braucht Ihnen <strong>die</strong> Betreuungsleistungen<br />

nicht zu gewähren, wenn durch sie Ihr<br />

Abflug noch weiter verzögert würde.<br />

Bei Verspätungen über 5 Stunden haben<br />

Sie das Recht, sich <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> den Flugschein<br />

<strong>für</strong> nicht zurückgelegte Reiseabschnitte<br />

erstatten zu lassen. Wir weisen<br />

darauf hin, dass bei Pauschalreisen <strong>die</strong> Bedingungen<br />

des Bundesgesetz über Pauschalreisen<br />

(PauRG) zur Anwendung kommen.<br />

Das heisst Ihnen entstehen bei einer<br />

Annullierung gegebenenfalls hohe Annullierungskosten.<br />

Nichtbeför<strong>der</strong>ung und Überbuchung<br />

Wenn Sie im Falle einer Überbuchung freiwillig<br />

o<strong>der</strong> unfreiwillig von <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ung<br />

auf dem gebuchten Flug ausgeschlossen<br />

werden, haben Sie gegenüber <strong>der</strong> Fluggesellschaft<br />

das Recht auf Erstattung wie oben<br />

bei „Grosse Verspätungen“ aufgeführt. Ausserdem<br />

wird Ihnen eine an<strong>der</strong>weitige Beför<strong>der</strong>ung<br />

zum Endziel ihrer gebuchten<br />

Flugreise angeboten. Diese Ersatzbeför<strong>der</strong>ung<br />

erfolgt zum frühst möglichen Zeitpunkt<br />

und unter vergleichbaren Bedingungen.<br />

Vorbehaltlich verfügbarer Plätze können Sie<br />

stattdessen auch zu einem späteren von


Ihnen gewünschten Zeitpunkt zu ihrem Endziel<br />

reisen, wobei dann Verpflegungs- Hotel-<br />

und Transferkosten von Ihnen selbst zu tragen<br />

<strong>sind</strong>.<br />

Wenn Sie unfreiwillig von <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ung<br />

ausgeschlossen wurden, haben Sie zusätzlich<br />

das Recht auf eine Ausgleichsleistung.<br />

Über <strong>die</strong> Zahlungsart (bar, Cheque<br />

o<strong>der</strong> Überweisung o<strong>der</strong> mit Ihrer Einwilligung<br />

in Form eines Gutscheins) entscheidet<br />

<strong>der</strong> Auszahlende. Die Höhe <strong>die</strong>ser Zahlung<br />

ist abhängig von <strong>der</strong> Entfernung <strong>der</strong> geplanten<br />

Flugstrecke und von <strong>der</strong> Ihnen angebotenen<br />

an<strong>der</strong>weitigen Beför<strong>der</strong>ung: Bei Flugentfernungen<br />

a) bis zu 1’500 km beträgt <strong>die</strong> Ausgleichsleistung<br />

250€<br />

b) zwischen 1’500 und 3’500 km und Flügen<br />

innerhalb <strong>der</strong> EU/CH über 1’500km<br />

beträgt sie 400€ und<br />

c) bei allen nicht unter a) o<strong>der</strong> b) fallenden<br />

Flügen beträgt sie 600€.<br />

Wird Ihnen ein Alternativflug angeboten,<br />

dessen Ankunftszeit bei Flügen<br />

a) von bis zu 1’500 km nicht später als 2<br />

Stunden beträgt, erhalten Sie eine Ausgleichsleistung<br />

von125€<br />

b) zwischen 1’500 und 3’500 km resp. innerhalb<br />

<strong>der</strong> EU/CH nicht später als 3<br />

Stunden beträgt, erhalten Sie eine Ausgleichsleistung<br />

von 200€<br />

c) über 3’500 km nicht später als 4 Stunden<br />

beträgt, erhalten Sie eine Ausgleichsleistung<br />

von 300€.<br />

Sie haben kein Recht auf <strong>die</strong>se Leistungen,<br />

wenn Sie aus vertretbaren Gründen z.B. im<br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong> Gesundheit, allgemeiner<br />

o<strong>der</strong> betrieblicher Sicherheit o<strong>der</strong><br />

unzureichen<strong>der</strong> Reiseunterlagen vom Flug<br />

ausgeschlossen wurden.<br />

Bei freiwilligem Verzicht haben Sie sich direkt<br />

mit <strong>der</strong> Fluggesellschaft über eine weitergehende<br />

Entschädigung zu einigen.<br />

Annullierung<br />

Sollte <strong>der</strong> Flug, auf dem Sie eine bestätigte<br />

Buchung hatten, annulliert worden sein,<br />

haben Sie ebenfalls <strong>die</strong> gleichen Rechte auf<br />

eine an<strong>der</strong>weitige Beför<strong>der</strong>ung, Betreuungsleistung,<br />

Erstattung und Ausgleichsleistung<br />

wie sie oben aufgeführt <strong>sind</strong>.<br />

Sie haben keinen Anspruch auf Ausgleichsleistungen<br />

wenn <strong>die</strong> Annullierung auf aussergewöhnliche<br />

Umstände zurückzuführen<br />

ist, <strong>die</strong> sich bei Ergreifen aller zumutbaren<br />

Massnahmen nicht hätten vermeiden<br />

lassen. Beispielsweise bei schlechten<br />

Wetterbedingungen, politischer Instabilität,<br />

Streiks, Sicherheitsrisiken, unerwarteten<br />

Flugsicherheitsmängeln.<br />

Ebenso besteht kein Recht auf Ausgleichsleistung<br />

bei<br />

• Information über <strong>die</strong> Annullierung mindestens<br />

14 Tage vor dem gebuchten Abflug<br />

• Information über <strong>die</strong> Annullierung zwischen<br />

14 Tagen und 7 Tagen vor dem<br />

gebuchten Abflug und Abflug des alternativ<br />

angebotenen Fluges nicht mehr als<br />

2 Stunden vor <strong>der</strong> ursprünglichen Abflugzeit<br />

bzw. Ankunft nicht mehr als 4<br />

Stunden nach <strong>der</strong> geplanten Ankunftszeit<br />

• Information über <strong>die</strong> Annullierung weniger<br />

als 7 Tage vor dem Abflug und Abflug<br />

nicht mehr als 1 Stunde vor <strong>der</strong> ursprünglichen<br />

Abflugzeit bzw. Ankunft<br />

nicht mehr als 2 Stunden nach <strong>der</strong> geplanten<br />

Ankunftszeit.<br />

Stand 28. November 2006

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