Umseitig sind die Kontaktdaten der für die Sicherstellung der - Acapa
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Denied Boarding Compensation – Informationen <strong>für</strong> Fluggäste<br />
(EU-Verordnung 261/2004)<br />
Sehr geehrter Fluggast,<br />
wenn Ihr Flug annulliert o<strong>der</strong> stark verspätet wurde, o<strong>der</strong> Ihnen <strong>die</strong> Beför<strong>der</strong>ung auf einem Flug<br />
<strong>für</strong> den Sie eine bestätigte Buchung haben, verweigert wurde, stehen Ihnen Rechte gemäss <strong>der</strong><br />
EU–Verordnung 261/2004 zu, <strong>die</strong> am 1. Dezember 2006 <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schweiz in Kraft getreten ist.<br />
Zuständig <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gewährung Ihrer Rechte ist Ihre Fluggesellschaft.<br />
Gültigkeit<br />
Die Verordnung gilt:<br />
• <strong>für</strong> Fluggäste, <strong>die</strong> in <strong>der</strong> Schweiz o<strong>der</strong><br />
einem EU–Mitgliedstaat einen Flug antreten<br />
o<strong>der</strong> aus einem Drittstaat einen Flug<br />
mit einer EU- o<strong>der</strong> CH-Fluggesellschaft in<br />
<strong>die</strong> Schweiz o<strong>der</strong> ein EU–Land antreten,<br />
• nur, wenn Sie über eine bestätigte Buchung<br />
<strong>für</strong> den betreffenden Flug verfügen,<br />
• nur wenn Sie sich (ausser im Fall <strong>der</strong><br />
Flugannullierung) zur angegebenen Zeit<br />
bzw. falls keine Zeit angegeben wurde,<br />
spätestens 45 Minuten vor <strong>der</strong> veröffentlichten<br />
Abflugzeit zur Abfertigung eingefunden<br />
haben,<br />
• nur wenn Sie zu einem <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />
verfügbaren Tarif reisen.<br />
Grosse Verspätungen<br />
Verspätungen laut EU-Verordnung 261/04<br />
liegen ab einer Verzögerung des Abfluges<br />
gegenüber <strong>der</strong> planmässigen Abflugzeit von<br />
4 Stunden bei Flügen über 3’500 km Entfernung,<br />
von 3 Stunden bei Flügen zwischen<br />
1’500 und 3’500 km sowie Flügen über<br />
1’500 km innerhalb <strong>der</strong> EU/CH und von 2<br />
Stunden bei Flügen bis zu 1’500 km Entfernung<br />
vor. Wenn absehbar ist, dass Ihr Flug<br />
eine grosse Verspätung haben wird, haben<br />
Sie das Recht von <strong>der</strong> Fluggesellschaft<br />
Betreuungsleistungen zu erhalten. Dies<br />
<strong>sind</strong>: Verpflegung in angemessenem Ver-<br />
hältnis zur Wartezeit, gegebenenfalls Hotelübernachtung<br />
(und Transfer sofern notwendig)<br />
und <strong>die</strong> Möglichkeit <strong>für</strong> zwei kurze Telefonate,<br />
Faxe o<strong>der</strong> E-Mails. Die Fluggesellschaft<br />
braucht Ihnen <strong>die</strong> Betreuungsleistungen<br />
nicht zu gewähren, wenn durch sie Ihr<br />
Abflug noch weiter verzögert würde.<br />
Bei Verspätungen über 5 Stunden haben<br />
Sie das Recht, sich <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> den Flugschein<br />
<strong>für</strong> nicht zurückgelegte Reiseabschnitte<br />
erstatten zu lassen. Wir weisen<br />
darauf hin, dass bei Pauschalreisen <strong>die</strong> Bedingungen<br />
des Bundesgesetz über Pauschalreisen<br />
(PauRG) zur Anwendung kommen.<br />
Das heisst Ihnen entstehen bei einer<br />
Annullierung gegebenenfalls hohe Annullierungskosten.<br />
Nichtbeför<strong>der</strong>ung und Überbuchung<br />
Wenn Sie im Falle einer Überbuchung freiwillig<br />
o<strong>der</strong> unfreiwillig von <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ung<br />
auf dem gebuchten Flug ausgeschlossen<br />
werden, haben Sie gegenüber <strong>der</strong> Fluggesellschaft<br />
das Recht auf Erstattung wie oben<br />
bei „Grosse Verspätungen“ aufgeführt. Ausserdem<br />
wird Ihnen eine an<strong>der</strong>weitige Beför<strong>der</strong>ung<br />
zum Endziel ihrer gebuchten<br />
Flugreise angeboten. Diese Ersatzbeför<strong>der</strong>ung<br />
erfolgt zum frühst möglichen Zeitpunkt<br />
und unter vergleichbaren Bedingungen.<br />
Vorbehaltlich verfügbarer Plätze können Sie<br />
stattdessen auch zu einem späteren von
Ihnen gewünschten Zeitpunkt zu ihrem Endziel<br />
reisen, wobei dann Verpflegungs- Hotel-<br />
und Transferkosten von Ihnen selbst zu tragen<br />
<strong>sind</strong>.<br />
Wenn Sie unfreiwillig von <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ung<br />
ausgeschlossen wurden, haben Sie zusätzlich<br />
das Recht auf eine Ausgleichsleistung.<br />
Über <strong>die</strong> Zahlungsart (bar, Cheque<br />
o<strong>der</strong> Überweisung o<strong>der</strong> mit Ihrer Einwilligung<br />
in Form eines Gutscheins) entscheidet<br />
<strong>der</strong> Auszahlende. Die Höhe <strong>die</strong>ser Zahlung<br />
ist abhängig von <strong>der</strong> Entfernung <strong>der</strong> geplanten<br />
Flugstrecke und von <strong>der</strong> Ihnen angebotenen<br />
an<strong>der</strong>weitigen Beför<strong>der</strong>ung: Bei Flugentfernungen<br />
a) bis zu 1’500 km beträgt <strong>die</strong> Ausgleichsleistung<br />
250€<br />
b) zwischen 1’500 und 3’500 km und Flügen<br />
innerhalb <strong>der</strong> EU/CH über 1’500km<br />
beträgt sie 400€ und<br />
c) bei allen nicht unter a) o<strong>der</strong> b) fallenden<br />
Flügen beträgt sie 600€.<br />
Wird Ihnen ein Alternativflug angeboten,<br />
dessen Ankunftszeit bei Flügen<br />
a) von bis zu 1’500 km nicht später als 2<br />
Stunden beträgt, erhalten Sie eine Ausgleichsleistung<br />
von125€<br />
b) zwischen 1’500 und 3’500 km resp. innerhalb<br />
<strong>der</strong> EU/CH nicht später als 3<br />
Stunden beträgt, erhalten Sie eine Ausgleichsleistung<br />
von 200€<br />
c) über 3’500 km nicht später als 4 Stunden<br />
beträgt, erhalten Sie eine Ausgleichsleistung<br />
von 300€.<br />
Sie haben kein Recht auf <strong>die</strong>se Leistungen,<br />
wenn Sie aus vertretbaren Gründen z.B. im<br />
Zusammenhang mit <strong>der</strong> Gesundheit, allgemeiner<br />
o<strong>der</strong> betrieblicher Sicherheit o<strong>der</strong><br />
unzureichen<strong>der</strong> Reiseunterlagen vom Flug<br />
ausgeschlossen wurden.<br />
Bei freiwilligem Verzicht haben Sie sich direkt<br />
mit <strong>der</strong> Fluggesellschaft über eine weitergehende<br />
Entschädigung zu einigen.<br />
Annullierung<br />
Sollte <strong>der</strong> Flug, auf dem Sie eine bestätigte<br />
Buchung hatten, annulliert worden sein,<br />
haben Sie ebenfalls <strong>die</strong> gleichen Rechte auf<br />
eine an<strong>der</strong>weitige Beför<strong>der</strong>ung, Betreuungsleistung,<br />
Erstattung und Ausgleichsleistung<br />
wie sie oben aufgeführt <strong>sind</strong>.<br />
Sie haben keinen Anspruch auf Ausgleichsleistungen<br />
wenn <strong>die</strong> Annullierung auf aussergewöhnliche<br />
Umstände zurückzuführen<br />
ist, <strong>die</strong> sich bei Ergreifen aller zumutbaren<br />
Massnahmen nicht hätten vermeiden<br />
lassen. Beispielsweise bei schlechten<br />
Wetterbedingungen, politischer Instabilität,<br />
Streiks, Sicherheitsrisiken, unerwarteten<br />
Flugsicherheitsmängeln.<br />
Ebenso besteht kein Recht auf Ausgleichsleistung<br />
bei<br />
• Information über <strong>die</strong> Annullierung mindestens<br />
14 Tage vor dem gebuchten Abflug<br />
• Information über <strong>die</strong> Annullierung zwischen<br />
14 Tagen und 7 Tagen vor dem<br />
gebuchten Abflug und Abflug des alternativ<br />
angebotenen Fluges nicht mehr als<br />
2 Stunden vor <strong>der</strong> ursprünglichen Abflugzeit<br />
bzw. Ankunft nicht mehr als 4<br />
Stunden nach <strong>der</strong> geplanten Ankunftszeit<br />
• Information über <strong>die</strong> Annullierung weniger<br />
als 7 Tage vor dem Abflug und Abflug<br />
nicht mehr als 1 Stunde vor <strong>der</strong> ursprünglichen<br />
Abflugzeit bzw. Ankunft<br />
nicht mehr als 2 Stunden nach <strong>der</strong> geplanten<br />
Ankunftszeit.<br />
Stand 28. November 2006