KurtaxeninkassoGemeinde [PDF, 46.0 KB] - Samedan
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<strong>Samedan</strong>, im November 2008<br />
Neuerungen im Kurtaxeninkasso – Information an die Beherberger<br />
Der Vertrag betreffend Arbeitsteilung zwischen der politischen Gemeinde <strong>Samedan</strong> und der Tourismus-<br />
organisation Engadin St. Moritz ist am 15. Juni 2008 ausgelaufen. Gemäss neuem Vertrag übernimmt die<br />
Gemeindeverwaltung das Kurtaxeninkasso von <strong>Samedan</strong> Tourist Information ab 01. November 2008.<br />
Wir möchten Sie auf folgende Änderungen hinweisen:<br />
− Ihr Ansprechpartner für sämtliche Anliegen im Bereich Kurtaxen ist ab dem 01. November 2008 Herr<br />
Meinrad Meng und ab dem 01. Dezember 2008 zusätzlich Frau Tina Herger. Fragen zu den Rechnun-<br />
gen bis 31. Oktober 2008 sind noch an <strong>Samedan</strong> Tourist Information zu richten.<br />
− Die Meldescheinbücher können ab dem 01. November 2008 gegen eine Gebühr von Fr. 2.50 bei der<br />
Gemeindeverwaltung bezogen werden.<br />
− Die Meldescheine der Ferienwohnungen sind innert 24 Stunden nach Ankunft des Gastes in den<br />
Briefkasten der Gemeindeverwaltung einzuwerfen oder per A-Post zu übermitteln.<br />
− Falls das Abreisedatum auf dem Meldeschein nicht mit dem effektiven Abreisedatum übereinstimmt, ist<br />
der Beherberger verpflichtet, die Gemeindeverwaltung innert 24 Stunden zu benachrichtigen.<br />
− Die Beherberger der Hotellerie können für ihre Meldungen den „Meldeschein Logiernächte“ bei der<br />
Gemeindeverwaltung beziehen. Für die monatliche Abrechnung gilt nur dieses offizielle Meldeformular.<br />
− Die Beherberger der Hotellerie haben den Meldeschein Logiernächte und eine Kopie der Beherber-<br />
gungsstatistik (HESTA) bis zum 10. des folgenden Monats der Gemeindeverwaltung abzugeben oder<br />
per A-Post zu übermitteln.<br />
− Für das Inkasso bei den Gästen ist in jedem Fall der Beherberger verantwortlich. Direktzahlungen<br />
am Schalter durch Gäste werden nicht akzeptiert.<br />
− Die Gemeindeverwaltung stellt allen Beherbergern periodische, innert 30 Tagen zu bezahlende Rech-<br />
nungen. Die Kurtaxen sind nicht unaufgefordert zu überweisen.<br />
− Als Steuerperiode für die obligatorische Familienpauschale gilt ein Geschäftsjahr der Gemeinde<br />
<strong>Samedan</strong>; dieses beginnt am 01. Januar und endet am 31. Dezember.<br />
− Die obligatorische Familienpauschale wird gegenüber den Pflichtigen in der Regel im Januar für das lau-<br />
fende Jahr verfügt.<br />
− Gesuche um Reduktion oder Rückerstattung der obligatorischen Familienpauschale oder um Be-<br />
freiung von der Kurtaxe sind schriftlich an die Gemeindeverwaltung <strong>Samedan</strong> einzureichen.<br />
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Gerne möchten wir Sie bei dieser Gelegenheit nochmals über die wichtigsten Punkte des Kurtaxengesetzes<br />
aufmerksam machen:<br />
Kurtaxe und Verkehrstaxe<br />
Jeder in der Gemeinde <strong>Samedan</strong> übernachtende Gast hat eine Kurtaxe sowie eine Verkehrstaxe zu ent-<br />
richten. Gast im Sinne des Gesetzes ist jede natürliche Person, welche – ohne in der Gemeinde steuer-<br />
rechtlichen Wohnsitz zu begründen – die Möglichkeit hat, das touristische Angebot zu benutzen. Grundei-<br />
gentum in der Gemeinde begründet zwar Steuerpflicht, nicht aber Befreiung von der Kurtaxe. Die Kurtaxe<br />
wird pro Logiernacht des Gastes erhoben. Für Personen ab 12 Jahren gelten die untenstehenden Ansätze.<br />
Periode Kurtaxe Verkehrstaxe Total<br />
01. Mai bis 31. Mai Fr. 1.30 Fr. 0.40 Fr. 1.70<br />
01. Juni bis 31. Oktober Fr. 2.90 Fr. 0.25 Fr. 3.15<br />
01. November bis 30. November Fr. 1.30 Fr. 0.25 Fr. 1.55<br />
01. Dezember bis 30. April Fr. 2.90 Fr. 0.40 Fr. 3.30<br />
Obligatorische Familienpauschale<br />
Gemäss Art. 6 des Gesetzes über die Kurtaxen der Gemeinde <strong>Samedan</strong> sind Eigentümer, Nutzniesser und<br />
Dauermieter von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern verpflichtet, die Kurtaxe für sich und<br />
ihre Familienangehörigen unabhängig von Dauer und Häufigkeit des Aufenthaltes in Form einer Jahrespau-<br />
schale zu entrichten.<br />
Zum Kreis der Familie gehören der Ehepartner, die wirtschaftlich abhängigen Kinder und alle ständig im<br />
Haushalt des Eigentümers, Nutzniessers oder Dauermieters lebenden Personen. Die Berechnung erfolgt<br />
nicht nach Betten sondern nach Wohneinheit. Die obligatorische Familienpauschale beträgt pro Wohnein-<br />
heit bei:<br />
1 bis 1 ½ Zimmerwohnungen und Wohnwagen Fr. 200.00<br />
2 bis 2 ½ Zimmerwohnungen Fr. 300.00<br />
3 bis 3 ½ Zimmerwohnungen Fr. 400.00<br />
4 bis 4 ½ Zimmerwohnungen Fr. 500.00<br />
5 und mehr Zimmerwohnungen Fr. 600.00<br />
Weist ein Pflichtiger nach, dass die Abgabe für ihn selber sowie seine Familienangehörigen den Betrag von<br />
Fr. 100.00 pro Person und Jahr übersteigt, wird die Pauschal auf schriftliches Gesuch hin auf Fr. 100.00 pro<br />
Person und Jahr reduziert.<br />
Wird eine Ferienwohnung auch an Feriengäste weitervermietet oder Freunden und Bekannten zur Verfü-<br />
gung gestellt, wird die Pauschale in dem Umfang – maximal aber zu 90% – zurück erstattet, als für die<br />
betreffende Wohneinheit ordentlich Kurtaxen bezahlt wurden. Voraussetzung ist, dass für die betreffende<br />
Wohneinheit ordentliche Kurtaxen im Betrag von mindestens Fr. 80.00 bezahlt wurden. Das entsprechende<br />
Gesuch ist vom Zweitwohnungsbesitzer oder Dauermieter unter Beilage der Belege für die bezahlten Kur-<br />
taxen innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der betreffenden Steuerperiode der Gemeinde <strong>Samedan</strong> ein-<br />
zureichen.<br />
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Verkehrsabgabe<br />
Eigentümer von Wohnungen, die nicht von Personen mit festem Wohnsitz in <strong>Samedan</strong> im Sinne von Art. 23<br />
ff ZGB genutzt werden, sind gemäss Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs des Kreises Oberen-<br />
gadin zur Entrichtung einer Verkehrsabgabe verpflichtet. Die Verkehrsabgabe beträgt Fr. 80.00 pro Wohn-<br />
einheit.<br />
Fragen und Infos<br />
Als Inkassostelle sind wir um eine korrekte Abwicklung bemüht. Wir bitten daher insbesondere die Besitzer<br />
von Liegenschaften, uns ihre Mieterwechsel jeweils mitzuteilen, damit wir rechtzeitig abklären können ob<br />
eine Kurtaxenpflicht besteht. Für die Beantwortung allfälliger Fragen steht Ihnen Herr Meinrad Meng unter<br />
der Nummer 081 851 07 12 gerne zur Verfügung.<br />
Das Kurtaxengesetz und die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Kurtaxen finden Sie auch auf<br />
unserer Website www.samedan.ch unter der Rubrik Politik/Rechtssammlung.<br />
Namens des Gemeindevorstandes<br />
Thomas Nievergelt Claudio Prevost<br />
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