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LECORO - Test - SGV Solothurnische Gebäudeversicherung

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Newsletter Feuerwehr<br />

l Feuerwehr<br />

September 2011


Geschätzte Kameradinnen und Kameraden<br />

Sehr geehrte Damen und Herren<br />

l F E U E RW E H R<br />

Die letzte Ausgabe unseres „Info-Bulletin“ liegt doch schon einige Zeit zurück. Natürlich waren wir<br />

zwischenzeitlich nicht untätig. Sie wissen, mehrere spannende Projekte sind am Laufen.<br />

Die Feuerwehren waren ebenfalls sehr engagiert. Einige Grossbrände forderten die eingesetzten<br />

Kräfte auf’s Äusserste und liessen leider auch die Brandschadensumme bis Ende August auf<br />

nahezu 20 Mio. Franken ansteigen. Zum Glück blieb es jedoch, abgesehen von kleineren Blessuren,<br />

ausschliesslich bei materiellen Schäden.<br />

Vom ganz grossen Unwetterereignis blieben wir glücklicherweise bis heute verschont. Aber die<br />

regionalen Unwetter (Sturm / Hagelschlag) bescherten uns bis heute doch auch eine Schadensumme<br />

von 4,5 Mio. Franken.<br />

Im unregelmässig erscheinenden Newsletter (löst unser Info-Bulletin ab) behandeln wir aktuelle<br />

Themen und orientieren Sie über Neues aus der Welt der Feuerwehr im Kanton Solothurn.<br />

Den Newsletter finden Sie auch auf der Hompage der <strong>SGV</strong> (www.sgvso.ch) zum Herunterladen.<br />

Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen beim Lesen unseres Newsletters. Sollten sich daraus Fragen<br />

ergeben zögern Sie nicht, uns anzurufen oder uns zu schreiben.<br />

Themen dieser Ausgabe:<br />

1. Neuer Mitarbeiter in der Abteilung Feuerwehr<br />

2. Aktuelles aus dem Projekt FUTURA<br />

3. Vorgehen Funkkonzession<br />

4. Priorisierte Natels der Feuerwehr<br />

5. First Responder der Feuerwehr<br />

6. Ärztliche Untersuchungen Atemschutz<br />

7. Ärztliche Untersuchung Fahrer C1 – 118<br />

8. Programmierung der Funkgeräte (Kanalzuteilung)<br />

<strong>Solothurnische</strong> <strong>Gebäudeversicherung</strong><br />

Abteilung Feuerwehr<br />

Paul Haus<br />

Feuerwehrinspektor<br />

Seite 2 von 11


1. Neuer Mitarbeiter in der Abteilung Feuerwehr<br />

Boris Anderegg, geboren am 22. Oktober 1978<br />

Wohnort: Solothurn<br />

Offizier Feuerwehr Solothurn, Chef MWD<br />

l F E U E RW E H R<br />

Am 1. Juli dieses Jahres hat unser neuer Mitarbeiter, Boris Anderegg, seine<br />

Tätigkeit in der Abteilung Feuerwehr aufgenommen. Boris ist Fachspezialist in den Bereichen IT und<br />

Technik und wird sich inskünftig den Herausforderungen im IT-Bereich (bestehende Plattformen und<br />

E-Learning), im Bereich der Kommunikation (Funk, Telefonie, Paging und Alarmierung) sowie im<br />

Atemschutz annehmen. Er absolviert im kommenden Jahr die Ausbildung zum Feuerwehrinstruktor<br />

und wird dann auch in unseren Kursen als Ausbilder eingesetzt.<br />

2. Aktuelles aus dem Projekt FUTURA<br />

FUTURA – ein Entwicklungsplan für die <strong>Solothurnische</strong>n Feuerwehren verfolgt folgende<br />

Zielsetzungen:<br />

1. Konzentration und Optimierung der Sonderaufgaben durch:<br />

- Optimierung der Aufgabenverteilung<br />

- Anpassung der Strukturen (Einsatzrayons) als Folge der definierten Vorgabezeiten<br />

- Strikte Umsetzung übergeordneter Vorgaben<br />

- professionelle Ausbildung der Spezialisten<br />

- Definition der Sonderaufgaben mit Leistungsvereinbarung<br />

- Transparente Regelung der Finanzierung<br />

2. Kostenoptimierung und –einsparung<br />

- Neudefinition der Einsatzmittel und Koordination in der Beschaffung<br />

- Ausschöpfung der Sparpotentiale auf allen Ebenen<br />

3. Aufwertung der Ortsfeuerwehr<br />

- Ersteinsatz durch Ortsfeuerwehr in jedem Ereignisfall<br />

- Einsatzführung durch Ortsfeuerwehr<br />

Seite 3 von 11


l F E U E RW E H R<br />

In einer ersten Phase hat die Verwaltungskommission der <strong>Solothurnische</strong>n <strong>Gebäudeversicherung</strong> (VK<br />

<strong>SGV</strong>) folgende Teilprojekte genehmigt und zur phasenweisen Umsetzung in Auftrag gegeben:<br />

1. Bereich „Schadendienst“ (ABC-Wehr) ab 2013 umsetzen:<br />

- Änderung der Schadendienstverordnung (Federführung Amt für Umwelt (AfU))<br />

- Anpassung (Reduktion) der Schadendienst-Feuerwehren<br />

- Erarbeitung der Grundausrüstung für Orts- und Betriebsfeuerwehren<br />

- Erarbeitung der Spezialausrüstung für die BC-Wehren inkl. Fahrzeuge<br />

Der A-Bereich wurde durch die Konzentration von bisher 6 auf noch eine A-Feuerwehr<br />

(Strahlenwehr) bereits erfolgreich umgesetzt.<br />

2. Bereich Unfallrettung auf Gemeinde-, Kantons- und Nationalstrassen<br />

Der ausgearbeitete Lösungsvorschlag wurde mit den betroffenen Feuerwehren besprochen und<br />

von der VK <strong>SGV</strong> an der Sitzung vom 19. August genehmigt. Nebst dem Einbezug der Ortsfeuerwehren<br />

in die Einsatzführung, geringen Anpassungen in den Einsatzregionen und einer leichten<br />

Reduktion der Anzahl Feuerwehren mit Sonderaufgabe Unfallrettung ergeben sich hier insbesondere<br />

in der Mittelbeschaffung Konzentrationen durch mehr Gemeinsamkeiten.<br />

Das Konzept wird auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Die Feuerwehren werden an den Kdt-<br />

Rapporten im November 2011 orientiert und mit den notwendigen Unterlagen aufdatiert.<br />

3. Erstellung neue Mitteltabelle für Kern- und Sonderaufgaben<br />

Die Definition und Spezifikation der notwendigen Mittel für die Erfüllung der Kernaufgaben wird<br />

überarbeitet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. In der Beschaffung ist heute schon<br />

darauf Rücksicht zu nehmen.<br />

4. Persönliche Ausrüstung<br />

Nicht zum ersten Mal nehmen wir einen Anlauf für die Beschaffung einer einheitlichen Einsatzausrüstung<br />

im Kanton. Nebst dem einheitlichen Erscheinungsbild stehen hier vor allem<br />

wesentliche Kosteneinsparungen im Vordergrund. Die zwei ersten Teilschritte sind bereits erfolgreich<br />

abgeschlossen:<br />

- Spezifikation der Ausrüstung: Brandschutzjacke, -hose, Helm, Handschuhe,<br />

Stiefel, dazu ein Arbeitsanzug<br />

- Beschaffung und Handlingskonzept: ist erstellt und mit den Partnern abgesprochen<br />

In einem dritten Schritt wird nun die Ausschreibung auf dem Submissionsweg erfolgen.<br />

Ziel: Ab Frühjahr 2012 ist das Zentrallager einsatzbereit.<br />

Weitere Informationen an den Kdt Rapporten im November.<br />

Seite 4 von 11


l F E U E RW E H R<br />

WICHTIG: Die Feuerwehren können sich an diesem Projekt beteiligen und von den erheblichen<br />

Vorteilen profitieren. Für eigene Beschaffungen werden durch die <strong>SGV</strong> jedoch höchstens Beiträge<br />

im Rahmen der Sammelbestellung gesprochen.<br />

5. Beitragswesen<br />

Das Beitragswesen funktioniert heute mehr oder weniger nach dem Giesskannenprinzip und lässt<br />

der <strong>SGV</strong> wenig Steuerungsspielraum. In einer gesamtheitlichen Betrachtung soll das<br />

Beitragswesen deshalb neu überarbeitet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.<br />

Das Konzept soll bis Ende Jahr der VK <strong>SGV</strong> zum Entscheid vorgelegt und dann der<br />

gesetzgeberische Prozess eingeleitet werden.<br />

Über weitere Teilprojekte wird zu gegebener Zeit wieder orientiert.<br />

3. Vorgehen Funkkonzession<br />

Für die Erteilung oder Anpassung einer neuen sowie bestehenden Funkkonzession ist ab sofort<br />

gemäss Ablaufdiagramm „Funkkonzession und Beitragsgesuch“ (Beilage) der <strong>SGV</strong> vorzugehen. Dies<br />

hat zur Folge, dass alle Anträge oder Änderungen zuerst durch die kantonale Instanz (<strong>SGV</strong>) geprüft<br />

werden. Im Weiteren sind für die Gesuche nur noch die neuen Dokumente, welche unten aufgeführt<br />

sind, zu benutzen.<br />

Folgende Dokumente sind auszufüllen:<br />

1. Antrag einer Funkkonzession für den Feuerwehrfunk im Kanton Solothurn<br />

(Formular <strong>SGV</strong>)<br />

1.1. Gesuch um Ausrichtung eines Beitrages (Formular <strong>SGV</strong>) nur bei Anschaffung neuer Funkgeräte<br />

2. Konzessionsgesuch mobiler Landfunk auf Frequenzen der Klasse A<br />

(Formular BAKOM)<br />

Die vollständig ausgefüllten Dokumente sind an nachstehende Adresse einzureichen:<br />

<strong>Solothurnische</strong> <strong>Gebäudeversicherung</strong> <strong>SGV</strong><br />

Abt. Feuerwehr<br />

Baselstrasse 40 / Pf 448<br />

4501 Solothurn<br />

Seite 5 von 11


4. Priorisierte Natel plus(+)<br />

l F E U E RW E H R<br />

Gestützt auf die Erhebung vom Frühjahr 2011 durch die <strong>SGV</strong> wurde festgestellt, dass das Ziel und der<br />

Zweck der priorisierten Natels nicht bei allen Feuerwehren gleich umgesetzt oder verstanden wurde.<br />

Jede Feuerwehr hat Anspruch auf zwei priorisierte Natels. Diese können mittels Antragsformular via<br />

<strong>SGV</strong> beantragt werden. Das Antragsformular finden Sie im Downloadbereich Feuerwehr der <strong>SGV</strong><br />

Homepage mit dem Namen Antrag_Natel+_V1.1.doc.<br />

Da der Vertrag auf den Kanton Solothurn lautet, werden die Gesuche von der <strong>SGV</strong> geprüft und<br />

genehmigt. Die Nummern werden somit ein Bestandteil des CNA Kanton Solothurn (Unternehmervertrag<br />

Kanton Solothurn mit Swisscom). Telefonverbindungen innerhalb dieses Vertrages sind somit<br />

gratis. Die Funktion Natel (+) kostet pro Verbindung CHF 5.00 und muss manuell ein- und ausgeschaltet<br />

werden. Die Abrechnung der entstehenden Kosten erfolgt direkt von der Swisscom an das<br />

jeweilige Feuerwehrkommando.<br />

Die Bezeichnung der priorisierten Nummern ist dies wie unten aufgeführt zu handhaben.<br />

Bsp: Natel 1 079 xxx xx xx Feuerwehr Musterhausen 1<br />

Natel 2 079 yyy yy yy Feuerwehr Musterhausen 2<br />

Bestehende Bezeichnungen welche noch auf Funktionen (Kdt) oder Namen (Max Muster) lauten, sind<br />

bis Ende 2011 anzupassen und dem Sekretariat der <strong>SGV</strong>, Abteilung Feuerwehr, mitzuteilen.<br />

Da es sich um priorisierte Nummern handelt, sind diese nicht an private Personen oder Unternehmungen<br />

weiterzugeben. Die Nummern dienen ausschliesslich zur Kommunikation mit Einsatzkräften,<br />

weitere Interventionseinheiten und deren zugehörigen Behörden im Ereignis- oder Übungsfall.<br />

Damit eine Verbindung im Ereignisfall gewährleistet werden kann, sind diese an folgenden Orten zu<br />

deponieren. Natel 1 im Feuerwehrmagazin und das Natel 2 im Ersteinsatzfahrzeug. So kann<br />

sichergestellt werden, dass jeder Offizier/Einsatzleiter die Möglichkeit hat, im Ereignisfall zu<br />

telefonieren.<br />

Alle erwähnten Formulare sind als Dateien beigelegt und können im Downloadbereich Feuerwehr der<br />

<strong>SGV</strong> Homepage herunter geladen werden.<br />

Seite 6 von 11


5. First Responder der Feuerwehr (FRFw)<br />

l F E U E RW E H R<br />

An der letzten Steuerungsausschusssitzung vor den Sommerferien befassten sich die Mitglieder mit<br />

den Themen Qualitätssicherung / medizinische Auswertung, Ausbildung, sowie neue AED-Geräte.<br />

Dabei mussten leider auch verschiedene, zum Teil falsche Aussagen, die auch von den Einsatzkräften<br />

verbreitet wurden, zur Kenntnis genommen werden. Wir möchten daher ein paar wesentliche Grundlagen<br />

und Bedingungen in Erinnerung rufen.<br />

1. Die FRFw (egal ob Samariter oder AdF) gelten im rechtlichen Sinne als Laienhelfer. Durch diesen<br />

Status sind sie auch bei allfälligen Fehlern im Einsatz geschützt.<br />

2. Entgegen anderslautenden Aussagen (z.T. auch von Rettungsdiensten) ist es, gemäss einem<br />

Hinweis des Rechtsdienstes des Gesundheitsamtes, den FRFw verboten, an die Patienten<br />

Sauerstoff abzugeben (O2-Abgabe darf vom Arzt (RD) nicht an die FRFw delegiert werden).<br />

Begründung:<br />

- Gemäss den Guidelines 2010 kann Sauerstoff beim ACS die Mortalität erhöhen.<br />

- Ein Ersthelfer hat bei einer CO2-Narkose nicht das nötige Hintergrundwissen sowie die nötigen<br />

Mittel, um diese im Notfall zu erkennen und fachgerecht Hilfe zu leisten.<br />

3. Ausbildung: Hier hat sich ein Markt entwickelt (jeder möchte mitmachen und Geld verdienen) der<br />

leider nun unserem Grundgedanken widerspricht. Ein Hauptziel jeder Feuerwehrausbildung ist die<br />

einheitliche Stoffvermittlung. Das ist leider heute nicht mehr gegeben, obschon sich scheinbar alle<br />

Ausbilder an die entsprechenden medizinischen Vorgaben halten. Wir machen darauf aufmerksam,<br />

dass die Richtlinie für die First Responder der Feuerwehr (FRFw) Kanton Solothurn,<br />

Ausgabe 1. Januar 2009; mit Revision 1 vom 1. Januar 2010, nach wie vor Gültigkeit hat und in<br />

Rechtsfällen als einzige gültige Grundlage gilt. Die Richtlinie kann auf der Hompage der <strong>SGV</strong><br />

(www.sgvso.ch) heruntergeladen werden.<br />

Die entsprechenden Grundausbildungs- und Weiterbildungskurse werden im Jahres-Ausbildungsprogramm<br />

ausgeschrieben. Bei Mehrbedarf können jederzeit weitere Kurse organisiert werden.<br />

Ebenso ist es möglich, bei genügend Anmeldungen, die Kurse in den Regionen durchzuführen.<br />

4. Betreffend neuer Geräte herrscht eine grosse Unsicherheit. Es scheint, dass beim Verbrauchsmaterial<br />

Nachschub-Schwierigkeiten auftreten. Insbesondere sind die Speicherkarten für die bei<br />

den Feuerwehren vorhandenen Geräte nicht mehr erhältlich. Auch hier werden unsererseits die<br />

notwendigen Abklärungen und Koordinationsbedürfnisse an die Hand genommen. Zum jetzigen<br />

Zeitpunkt raten wir jedoch dringend davon ab, selbstständig Ersatzgeräte anzuschaffen.<br />

Seite 7 von 11


6. Ärztliche Untersuchung Atemschutz<br />

l F E U E RW E H R<br />

Der SFV hat im Jahre 2007 ein Merkblatt für die ärztliche Untersuchung von Feuerwehrleuten<br />

erarbeitet. Bei konsequenter Umsetzung dieser Richtlinien erlangen wir demzufolge eine recht grosse<br />

Sicherheit in Bezug auf die Tauglichkeit unserer AdF. Sie verlangt aber zwingend die ständige Präsenz<br />

eines Facharztes, wenn der Fragebogen des SFV ausgefüllt wird. Dieser enthält Fragen deren<br />

korrekte Beantwortung nur vom Arzt bewertet werden kann und die keineswegs für Feuerwehrkader<br />

bestimmt sind. Die Umsetzung nach den SFV-Richtlinien ist auch mit erheblichen Kosten verbunden.<br />

Wir verlangen deshalb nicht die strikte Einhaltung dieser Richtlinien, setzen aber Minimalstandards, die<br />

von allen Feuerwehren befolgt werden müssen.<br />

Demzufolge haben alle AS-Eingeteilten im Kanton Solothurn den<br />

Lecoro-<strong>Test</strong> gemäss den aufgeführten Intervallen zwingend zu bestehen.<br />

Der Lecoro <strong>Test</strong> untersucht folgende Charakteristika:<br />

<strong>LECORO</strong> - <strong>Test</strong> Überprüfung der Atemschutztauglichkeit mit 2 Zielen:<br />

Herz-Kreislauf - Funktion<br />

Leistungstest CONCONI<br />

. Aerobe Leistung<br />

. Aerobe/Anaerobe Schwelle<br />

. Anaerobe Leistung<br />

. Trainingspuls-Bestimmung<br />

(Ausdauer + Fettverbrennung)<br />

Ziel 1<br />

Anforderungsprofil<br />

Einsatzfähigkeit<br />

Stresstoleranz<br />

Energie - Haushalt<br />

. Körpermassenindex<br />

. Fettmasse<br />

. Gesamtcholesterin<br />

. Blutzucker<br />

Nach Prüfung des Herz-Kreislauf-Risikoprofiles und der Lungenfunktion wird die Leistungsfähigkeit<br />

nach Conconi auf dem Rad im Tenu Sport ermittelt.<br />

Lungen - Funktion<br />

. Atemvolumen<br />

. Vitalkapazität<br />

. Erkennung asthmatischer Veranlagung<br />

. Rauchen<br />

Ziel 2<br />

Persönliche Gesundheit<br />

Herz-Kreislauf-Risikoprofil<br />

Fitness<br />

Seite 8 von 11


Untersuchungs – Intervalle<br />

Erstmals bei der Aufnahme in die Atemschutz-Ausbildung<br />

nachher<br />

alle 5 Jahre für AdF bis zum 40. Lebensjahr<br />

l F E U E RW E H R<br />

alle 3 Jahre für AdF zwischen den 40. und 50. Lebensjahr<br />

jährlich für AdF ab dem 50. Lebensjahr<br />

Beispiel – Tabelle<br />

Erste AS- Untersuchung<br />

Intervall<br />

bis 40 Jahre<br />

Intervall<br />

40 – 50 Jahre<br />

Intervall<br />

ab 50 Jahren<br />

Kandidat/in 1 21-jährig 26 31 36 41 44 47 50 51 52<br />

Kandidat/in 2 22-jährig 27 32 37 42 45 48 51 52 53<br />

Kandidat/in 3 23-jährig 28 33 38 43 46 49 51 52 53<br />

Kandidat/in 4 24-jährig 29 34 39 43 46 49 51 52 53<br />

Kandidat/in 5 25-jährig 30 35 40 43 46 49 51 52 53<br />

Termine <strong>LECORO</strong>-<strong>Test</strong>s 2011/2012<br />

Dornach Fr. – Sa.; 18. und 19. November 2011<br />

Fw Magazin Dornach<br />

Hägendorf Do. – Sa.; 5., 6. und 7. Januar 2012<br />

Fw Magazin Fw Untergäu<br />

Zuchwil Do. – Sa.; 26., 27. und 28. Januar 2012<br />

Fw Magazin Zuchwil<br />

Es sind zwei weitere <strong>Test</strong>termine geplant (Mai / Juni 2012). Die Daten werden so bald<br />

als möglich bekannt gegeben.<br />

Seite 9 von 11


7. Ärztliche Untersuchung C1 – Fahrer<br />

l F E U E RW E H R<br />

Auszug aus der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr<br />

(Verkehrszulassungsverordnung, VZV, SR 741.51):<br />

Art. 27; Vertrauensärztliche Kontrolluntersuchung<br />

1. Die Pflicht, sich einer vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung zu unterziehen, besteht für:<br />

a) die folgenden Fahrzeugführer<br />

bis zum 50. Altersjahr alle 5 Jahre<br />

danach alle 3 Jahre<br />

1. Inhaber eines Führerausweises der Kategorien C und D sowie der Unterkategorien C<br />

(C1 / 118) und D 1<br />

2. Fahrzeugführer die berufsmässig Personen transportieren<br />

3. Fahrlehrer<br />

b) über 70-jährige Ausweisinhaber alle 2 Jahre<br />

c) Motorfahrzeugführer nach schweren Unfallverletzungen oder schweren Krankheiten<br />

Hier zeigen wir ihnen die wesentlichsten Kriterien für die Untersuchung C1<br />

Sehschärfe<br />

Sehschärfe korrigiert beidseitig minimal 0.8 oder ein Auge korrigiert 1.0,<br />

das andere korrigiert minimal 0.6. Keine Einschränkung des Gesichtsfeldes.<br />

Keine Störung des Dämmerungssehens. Kein Doppelsehen.<br />

Keine wesentliche Einschränkung des stereoskopischen Sehens.<br />

Keine Aphakie, ausser bei ganztägiger Korrektur mit Kontaktglas und<br />

Binokularsehen.<br />

Bewerber, welche die verlangte Sehschärfe<br />

nur mit Brille oder Kontaktschalen<br />

erreichen, sind zum Tragen<br />

einer Brille bzw. der Kontaktschalen<br />

während der Fahrt verpflichtet.<br />

Die Brille mit getönten Gläsern darf<br />

in der Dunkelheit eine Absorption<br />

von höchstens 35 Prozent aufweisen.<br />

Gehör<br />

Hörweite für Konversationssprache<br />

beidseitig 3m, bei einseitiger<br />

Taubheit 6m (ohne Hörapparat).<br />

Gliedmassen<br />

Für das sichere Führen genügende<br />

funktionelle Leistungsfähigkeit.<br />

Brustkorb und Wirbelsäule<br />

Keine Missbildungen und keine pathologischen<br />

Prozesse, welche die Atmung und Beweglichkeit<br />

erheblich beeinträchtigen.<br />

Atmungsorgane<br />

Keine aktive Lungentuberkulose. Keine chronische<br />

Lungenerkrankung und kein Asthma, welche die<br />

allgemeine Leistungsfähigkeit beeinträchtigen.<br />

Keine Behinderung der Atmung.<br />

Herz- und Gefässe<br />

Keine ernstlichen Herz- und Gefässstörungen.<br />

Keine ernstliche<br />

Blutdruckanomalie.<br />

Körpergrösse<br />

155 cm<br />

Nervensystem<br />

Keine Geisteskrankheiten. Keine<br />

Nervenkrankheiten mit dauernder<br />

Behinderung. Kein Schwachsinn.<br />

Keine Psychopatien.<br />

Keine periodischen Bewusstseinstrübungen<br />

oder -verluste.<br />

Keine Gleichgewichtsstörungen.<br />

Bauch- und Stoffwechselorgane<br />

Keine erheblichen Funktionsstörungen des Magen-Darm<br />

Systems und der Stoffwechselorgane.<br />

Keine Beschwerden verursachende Hernien. Kein Prolaps.<br />

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l F E U E RW E H R<br />

Die Untersuchungen sind zwingend bei einem verkehrsmedizinischen Vertrauensarzt durchzuführen:<br />

Dr. med. Thomas Baumgartner<br />

Facharzt für Allgemeinmedizin FMH<br />

Guetstrasse 9<br />

4702 Oensingen<br />

Tel: 062 396 28 88<br />

Fax: 062 396 28 20<br />

Dr. med. Heinrich Ch. Flückiger<br />

Facharzt für Allgemeinmedizin FMH<br />

Martin Disteli-Strasse 15<br />

4600 Olten<br />

Tel: 062 296 35 35<br />

Fax: 062 296 44 10<br />

Dr. med. Thomas Imthurn<br />

Facharzt für Allgemeinmedizin FMH<br />

Dünnernstrasse 2<br />

4702 Oensingen<br />

Tel: 062 396 19 33<br />

Fax: 062 396 19 36<br />

Dr. med. Daniel Rossel<br />

Facharzt für Allgemeinmedizin FMH<br />

Zuchwilerstrasse 43<br />

4500 Solothurn<br />

Tel: 032 622 45 31<br />

Fax: 032 621 29 70<br />

Dr. med. Thierry Mosimann<br />

Facharzt für Innere Medizin FMH<br />

Central 3<br />

4226 Breitenbach<br />

Tel: 061 781 48 48<br />

Fax: 061 781 48 58<br />

Die Liste kann auf der Homepage der MFK eingesehen werden.<br />

8. Programmierung der Funkgeräte<br />

Dr. med. Franz Bucher<br />

Facharzt für Allgemeinmedizin FMH<br />

Wildbachstrasse 8<br />

4513 Langendorf<br />

Tel: 032 621 44 33<br />

Fax: 032 621 45 57<br />

Dr. med. Simon Heiniger<br />

Facharzt für Allgemeinmedizin FMH<br />

Ziegelfeldstrasse 25<br />

4600 Olten<br />

Tel: 062 212 11 60<br />

Fax: 062 212 92 10<br />

Dr. med. Roland Keller<br />

Facharzt für Allgemeinmedizin FMH<br />

Friedhofstrasse 41<br />

4573 Lohn-Ammannsegg<br />

Tel: 032 677 14 16<br />

Fax: 032 677 25 87<br />

Dr. med. Christoph Schnyder<br />

Facharzt für Allgemeinmedizin FMH<br />

Liestalerstrasse 11<br />

4413 Büren bei Liestal<br />

Tel: 061 911 00 77<br />

Fax: 061 911 02 31<br />

Dr. med. René Röthlisberger<br />

Facharzt für Allgemeinmedizin FMH<br />

Kriegstettenstrasse 14<br />

4563 Gerlafingen<br />

Tel: 032 675 25 47<br />

Fax: 032 675 25 03<br />

Das BAKOM hat in jüngster Vergangenheit wiederum vermehrt festgestellt, dass die Programmierungen<br />

der Feuerwehrfunkgeräte nicht immer den Vorgaben entsprechen. Aus diesem Grund<br />

ersuchen wir alle Feuerwehrkommandos um Kontrolle und allfällige Bereinigung dieser Unstim-<br />

migkeiten bis Ende 2011. Die Berechtigungen sind gemäss Vorgaben „Reglement für den Feuerwehrfunk“<br />

und den ergänzenden Weisungen der <strong>SGV</strong> (Kommandoakten) umzusetzen (siehe Formular<br />

Programmierungsmatrix_Funk_V1.1). Ausnahmen werden nur durch die kantonale Instanz in<br />

schriftlicher Form genehmigt.<br />

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