LECORO - Test - SGV Solothurnische Gebäudeversicherung
LECORO - Test - SGV Solothurnische Gebäudeversicherung
LECORO - Test - SGV Solothurnische Gebäudeversicherung
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Newsletter Feuerwehr<br />
l Feuerwehr<br />
September 2011
Geschätzte Kameradinnen und Kameraden<br />
Sehr geehrte Damen und Herren<br />
l F E U E RW E H R<br />
Die letzte Ausgabe unseres „Info-Bulletin“ liegt doch schon einige Zeit zurück. Natürlich waren wir<br />
zwischenzeitlich nicht untätig. Sie wissen, mehrere spannende Projekte sind am Laufen.<br />
Die Feuerwehren waren ebenfalls sehr engagiert. Einige Grossbrände forderten die eingesetzten<br />
Kräfte auf’s Äusserste und liessen leider auch die Brandschadensumme bis Ende August auf<br />
nahezu 20 Mio. Franken ansteigen. Zum Glück blieb es jedoch, abgesehen von kleineren Blessuren,<br />
ausschliesslich bei materiellen Schäden.<br />
Vom ganz grossen Unwetterereignis blieben wir glücklicherweise bis heute verschont. Aber die<br />
regionalen Unwetter (Sturm / Hagelschlag) bescherten uns bis heute doch auch eine Schadensumme<br />
von 4,5 Mio. Franken.<br />
Im unregelmässig erscheinenden Newsletter (löst unser Info-Bulletin ab) behandeln wir aktuelle<br />
Themen und orientieren Sie über Neues aus der Welt der Feuerwehr im Kanton Solothurn.<br />
Den Newsletter finden Sie auch auf der Hompage der <strong>SGV</strong> (www.sgvso.ch) zum Herunterladen.<br />
Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen beim Lesen unseres Newsletters. Sollten sich daraus Fragen<br />
ergeben zögern Sie nicht, uns anzurufen oder uns zu schreiben.<br />
Themen dieser Ausgabe:<br />
1. Neuer Mitarbeiter in der Abteilung Feuerwehr<br />
2. Aktuelles aus dem Projekt FUTURA<br />
3. Vorgehen Funkkonzession<br />
4. Priorisierte Natels der Feuerwehr<br />
5. First Responder der Feuerwehr<br />
6. Ärztliche Untersuchungen Atemschutz<br />
7. Ärztliche Untersuchung Fahrer C1 – 118<br />
8. Programmierung der Funkgeräte (Kanalzuteilung)<br />
<strong>Solothurnische</strong> <strong>Gebäudeversicherung</strong><br />
Abteilung Feuerwehr<br />
Paul Haus<br />
Feuerwehrinspektor<br />
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1. Neuer Mitarbeiter in der Abteilung Feuerwehr<br />
Boris Anderegg, geboren am 22. Oktober 1978<br />
Wohnort: Solothurn<br />
Offizier Feuerwehr Solothurn, Chef MWD<br />
l F E U E RW E H R<br />
Am 1. Juli dieses Jahres hat unser neuer Mitarbeiter, Boris Anderegg, seine<br />
Tätigkeit in der Abteilung Feuerwehr aufgenommen. Boris ist Fachspezialist in den Bereichen IT und<br />
Technik und wird sich inskünftig den Herausforderungen im IT-Bereich (bestehende Plattformen und<br />
E-Learning), im Bereich der Kommunikation (Funk, Telefonie, Paging und Alarmierung) sowie im<br />
Atemschutz annehmen. Er absolviert im kommenden Jahr die Ausbildung zum Feuerwehrinstruktor<br />
und wird dann auch in unseren Kursen als Ausbilder eingesetzt.<br />
2. Aktuelles aus dem Projekt FUTURA<br />
FUTURA – ein Entwicklungsplan für die <strong>Solothurnische</strong>n Feuerwehren verfolgt folgende<br />
Zielsetzungen:<br />
1. Konzentration und Optimierung der Sonderaufgaben durch:<br />
- Optimierung der Aufgabenverteilung<br />
- Anpassung der Strukturen (Einsatzrayons) als Folge der definierten Vorgabezeiten<br />
- Strikte Umsetzung übergeordneter Vorgaben<br />
- professionelle Ausbildung der Spezialisten<br />
- Definition der Sonderaufgaben mit Leistungsvereinbarung<br />
- Transparente Regelung der Finanzierung<br />
2. Kostenoptimierung und –einsparung<br />
- Neudefinition der Einsatzmittel und Koordination in der Beschaffung<br />
- Ausschöpfung der Sparpotentiale auf allen Ebenen<br />
3. Aufwertung der Ortsfeuerwehr<br />
- Ersteinsatz durch Ortsfeuerwehr in jedem Ereignisfall<br />
- Einsatzführung durch Ortsfeuerwehr<br />
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l F E U E RW E H R<br />
In einer ersten Phase hat die Verwaltungskommission der <strong>Solothurnische</strong>n <strong>Gebäudeversicherung</strong> (VK<br />
<strong>SGV</strong>) folgende Teilprojekte genehmigt und zur phasenweisen Umsetzung in Auftrag gegeben:<br />
1. Bereich „Schadendienst“ (ABC-Wehr) ab 2013 umsetzen:<br />
- Änderung der Schadendienstverordnung (Federführung Amt für Umwelt (AfU))<br />
- Anpassung (Reduktion) der Schadendienst-Feuerwehren<br />
- Erarbeitung der Grundausrüstung für Orts- und Betriebsfeuerwehren<br />
- Erarbeitung der Spezialausrüstung für die BC-Wehren inkl. Fahrzeuge<br />
Der A-Bereich wurde durch die Konzentration von bisher 6 auf noch eine A-Feuerwehr<br />
(Strahlenwehr) bereits erfolgreich umgesetzt.<br />
2. Bereich Unfallrettung auf Gemeinde-, Kantons- und Nationalstrassen<br />
Der ausgearbeitete Lösungsvorschlag wurde mit den betroffenen Feuerwehren besprochen und<br />
von der VK <strong>SGV</strong> an der Sitzung vom 19. August genehmigt. Nebst dem Einbezug der Ortsfeuerwehren<br />
in die Einsatzführung, geringen Anpassungen in den Einsatzregionen und einer leichten<br />
Reduktion der Anzahl Feuerwehren mit Sonderaufgabe Unfallrettung ergeben sich hier insbesondere<br />
in der Mittelbeschaffung Konzentrationen durch mehr Gemeinsamkeiten.<br />
Das Konzept wird auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Die Feuerwehren werden an den Kdt-<br />
Rapporten im November 2011 orientiert und mit den notwendigen Unterlagen aufdatiert.<br />
3. Erstellung neue Mitteltabelle für Kern- und Sonderaufgaben<br />
Die Definition und Spezifikation der notwendigen Mittel für die Erfüllung der Kernaufgaben wird<br />
überarbeitet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. In der Beschaffung ist heute schon<br />
darauf Rücksicht zu nehmen.<br />
4. Persönliche Ausrüstung<br />
Nicht zum ersten Mal nehmen wir einen Anlauf für die Beschaffung einer einheitlichen Einsatzausrüstung<br />
im Kanton. Nebst dem einheitlichen Erscheinungsbild stehen hier vor allem<br />
wesentliche Kosteneinsparungen im Vordergrund. Die zwei ersten Teilschritte sind bereits erfolgreich<br />
abgeschlossen:<br />
- Spezifikation der Ausrüstung: Brandschutzjacke, -hose, Helm, Handschuhe,<br />
Stiefel, dazu ein Arbeitsanzug<br />
- Beschaffung und Handlingskonzept: ist erstellt und mit den Partnern abgesprochen<br />
In einem dritten Schritt wird nun die Ausschreibung auf dem Submissionsweg erfolgen.<br />
Ziel: Ab Frühjahr 2012 ist das Zentrallager einsatzbereit.<br />
Weitere Informationen an den Kdt Rapporten im November.<br />
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l F E U E RW E H R<br />
WICHTIG: Die Feuerwehren können sich an diesem Projekt beteiligen und von den erheblichen<br />
Vorteilen profitieren. Für eigene Beschaffungen werden durch die <strong>SGV</strong> jedoch höchstens Beiträge<br />
im Rahmen der Sammelbestellung gesprochen.<br />
5. Beitragswesen<br />
Das Beitragswesen funktioniert heute mehr oder weniger nach dem Giesskannenprinzip und lässt<br />
der <strong>SGV</strong> wenig Steuerungsspielraum. In einer gesamtheitlichen Betrachtung soll das<br />
Beitragswesen deshalb neu überarbeitet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.<br />
Das Konzept soll bis Ende Jahr der VK <strong>SGV</strong> zum Entscheid vorgelegt und dann der<br />
gesetzgeberische Prozess eingeleitet werden.<br />
Über weitere Teilprojekte wird zu gegebener Zeit wieder orientiert.<br />
3. Vorgehen Funkkonzession<br />
Für die Erteilung oder Anpassung einer neuen sowie bestehenden Funkkonzession ist ab sofort<br />
gemäss Ablaufdiagramm „Funkkonzession und Beitragsgesuch“ (Beilage) der <strong>SGV</strong> vorzugehen. Dies<br />
hat zur Folge, dass alle Anträge oder Änderungen zuerst durch die kantonale Instanz (<strong>SGV</strong>) geprüft<br />
werden. Im Weiteren sind für die Gesuche nur noch die neuen Dokumente, welche unten aufgeführt<br />
sind, zu benutzen.<br />
Folgende Dokumente sind auszufüllen:<br />
1. Antrag einer Funkkonzession für den Feuerwehrfunk im Kanton Solothurn<br />
(Formular <strong>SGV</strong>)<br />
1.1. Gesuch um Ausrichtung eines Beitrages (Formular <strong>SGV</strong>) nur bei Anschaffung neuer Funkgeräte<br />
2. Konzessionsgesuch mobiler Landfunk auf Frequenzen der Klasse A<br />
(Formular BAKOM)<br />
Die vollständig ausgefüllten Dokumente sind an nachstehende Adresse einzureichen:<br />
<strong>Solothurnische</strong> <strong>Gebäudeversicherung</strong> <strong>SGV</strong><br />
Abt. Feuerwehr<br />
Baselstrasse 40 / Pf 448<br />
4501 Solothurn<br />
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4. Priorisierte Natel plus(+)<br />
l F E U E RW E H R<br />
Gestützt auf die Erhebung vom Frühjahr 2011 durch die <strong>SGV</strong> wurde festgestellt, dass das Ziel und der<br />
Zweck der priorisierten Natels nicht bei allen Feuerwehren gleich umgesetzt oder verstanden wurde.<br />
Jede Feuerwehr hat Anspruch auf zwei priorisierte Natels. Diese können mittels Antragsformular via<br />
<strong>SGV</strong> beantragt werden. Das Antragsformular finden Sie im Downloadbereich Feuerwehr der <strong>SGV</strong><br />
Homepage mit dem Namen Antrag_Natel+_V1.1.doc.<br />
Da der Vertrag auf den Kanton Solothurn lautet, werden die Gesuche von der <strong>SGV</strong> geprüft und<br />
genehmigt. Die Nummern werden somit ein Bestandteil des CNA Kanton Solothurn (Unternehmervertrag<br />
Kanton Solothurn mit Swisscom). Telefonverbindungen innerhalb dieses Vertrages sind somit<br />
gratis. Die Funktion Natel (+) kostet pro Verbindung CHF 5.00 und muss manuell ein- und ausgeschaltet<br />
werden. Die Abrechnung der entstehenden Kosten erfolgt direkt von der Swisscom an das<br />
jeweilige Feuerwehrkommando.<br />
Die Bezeichnung der priorisierten Nummern ist dies wie unten aufgeführt zu handhaben.<br />
Bsp: Natel 1 079 xxx xx xx Feuerwehr Musterhausen 1<br />
Natel 2 079 yyy yy yy Feuerwehr Musterhausen 2<br />
Bestehende Bezeichnungen welche noch auf Funktionen (Kdt) oder Namen (Max Muster) lauten, sind<br />
bis Ende 2011 anzupassen und dem Sekretariat der <strong>SGV</strong>, Abteilung Feuerwehr, mitzuteilen.<br />
Da es sich um priorisierte Nummern handelt, sind diese nicht an private Personen oder Unternehmungen<br />
weiterzugeben. Die Nummern dienen ausschliesslich zur Kommunikation mit Einsatzkräften,<br />
weitere Interventionseinheiten und deren zugehörigen Behörden im Ereignis- oder Übungsfall.<br />
Damit eine Verbindung im Ereignisfall gewährleistet werden kann, sind diese an folgenden Orten zu<br />
deponieren. Natel 1 im Feuerwehrmagazin und das Natel 2 im Ersteinsatzfahrzeug. So kann<br />
sichergestellt werden, dass jeder Offizier/Einsatzleiter die Möglichkeit hat, im Ereignisfall zu<br />
telefonieren.<br />
Alle erwähnten Formulare sind als Dateien beigelegt und können im Downloadbereich Feuerwehr der<br />
<strong>SGV</strong> Homepage herunter geladen werden.<br />
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5. First Responder der Feuerwehr (FRFw)<br />
l F E U E RW E H R<br />
An der letzten Steuerungsausschusssitzung vor den Sommerferien befassten sich die Mitglieder mit<br />
den Themen Qualitätssicherung / medizinische Auswertung, Ausbildung, sowie neue AED-Geräte.<br />
Dabei mussten leider auch verschiedene, zum Teil falsche Aussagen, die auch von den Einsatzkräften<br />
verbreitet wurden, zur Kenntnis genommen werden. Wir möchten daher ein paar wesentliche Grundlagen<br />
und Bedingungen in Erinnerung rufen.<br />
1. Die FRFw (egal ob Samariter oder AdF) gelten im rechtlichen Sinne als Laienhelfer. Durch diesen<br />
Status sind sie auch bei allfälligen Fehlern im Einsatz geschützt.<br />
2. Entgegen anderslautenden Aussagen (z.T. auch von Rettungsdiensten) ist es, gemäss einem<br />
Hinweis des Rechtsdienstes des Gesundheitsamtes, den FRFw verboten, an die Patienten<br />
Sauerstoff abzugeben (O2-Abgabe darf vom Arzt (RD) nicht an die FRFw delegiert werden).<br />
Begründung:<br />
- Gemäss den Guidelines 2010 kann Sauerstoff beim ACS die Mortalität erhöhen.<br />
- Ein Ersthelfer hat bei einer CO2-Narkose nicht das nötige Hintergrundwissen sowie die nötigen<br />
Mittel, um diese im Notfall zu erkennen und fachgerecht Hilfe zu leisten.<br />
3. Ausbildung: Hier hat sich ein Markt entwickelt (jeder möchte mitmachen und Geld verdienen) der<br />
leider nun unserem Grundgedanken widerspricht. Ein Hauptziel jeder Feuerwehrausbildung ist die<br />
einheitliche Stoffvermittlung. Das ist leider heute nicht mehr gegeben, obschon sich scheinbar alle<br />
Ausbilder an die entsprechenden medizinischen Vorgaben halten. Wir machen darauf aufmerksam,<br />
dass die Richtlinie für die First Responder der Feuerwehr (FRFw) Kanton Solothurn,<br />
Ausgabe 1. Januar 2009; mit Revision 1 vom 1. Januar 2010, nach wie vor Gültigkeit hat und in<br />
Rechtsfällen als einzige gültige Grundlage gilt. Die Richtlinie kann auf der Hompage der <strong>SGV</strong><br />
(www.sgvso.ch) heruntergeladen werden.<br />
Die entsprechenden Grundausbildungs- und Weiterbildungskurse werden im Jahres-Ausbildungsprogramm<br />
ausgeschrieben. Bei Mehrbedarf können jederzeit weitere Kurse organisiert werden.<br />
Ebenso ist es möglich, bei genügend Anmeldungen, die Kurse in den Regionen durchzuführen.<br />
4. Betreffend neuer Geräte herrscht eine grosse Unsicherheit. Es scheint, dass beim Verbrauchsmaterial<br />
Nachschub-Schwierigkeiten auftreten. Insbesondere sind die Speicherkarten für die bei<br />
den Feuerwehren vorhandenen Geräte nicht mehr erhältlich. Auch hier werden unsererseits die<br />
notwendigen Abklärungen und Koordinationsbedürfnisse an die Hand genommen. Zum jetzigen<br />
Zeitpunkt raten wir jedoch dringend davon ab, selbstständig Ersatzgeräte anzuschaffen.<br />
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6. Ärztliche Untersuchung Atemschutz<br />
l F E U E RW E H R<br />
Der SFV hat im Jahre 2007 ein Merkblatt für die ärztliche Untersuchung von Feuerwehrleuten<br />
erarbeitet. Bei konsequenter Umsetzung dieser Richtlinien erlangen wir demzufolge eine recht grosse<br />
Sicherheit in Bezug auf die Tauglichkeit unserer AdF. Sie verlangt aber zwingend die ständige Präsenz<br />
eines Facharztes, wenn der Fragebogen des SFV ausgefüllt wird. Dieser enthält Fragen deren<br />
korrekte Beantwortung nur vom Arzt bewertet werden kann und die keineswegs für Feuerwehrkader<br />
bestimmt sind. Die Umsetzung nach den SFV-Richtlinien ist auch mit erheblichen Kosten verbunden.<br />
Wir verlangen deshalb nicht die strikte Einhaltung dieser Richtlinien, setzen aber Minimalstandards, die<br />
von allen Feuerwehren befolgt werden müssen.<br />
Demzufolge haben alle AS-Eingeteilten im Kanton Solothurn den<br />
Lecoro-<strong>Test</strong> gemäss den aufgeführten Intervallen zwingend zu bestehen.<br />
Der Lecoro <strong>Test</strong> untersucht folgende Charakteristika:<br />
<strong>LECORO</strong> - <strong>Test</strong> Überprüfung der Atemschutztauglichkeit mit 2 Zielen:<br />
Herz-Kreislauf - Funktion<br />
Leistungstest CONCONI<br />
. Aerobe Leistung<br />
. Aerobe/Anaerobe Schwelle<br />
. Anaerobe Leistung<br />
. Trainingspuls-Bestimmung<br />
(Ausdauer + Fettverbrennung)<br />
Ziel 1<br />
Anforderungsprofil<br />
Einsatzfähigkeit<br />
Stresstoleranz<br />
Energie - Haushalt<br />
. Körpermassenindex<br />
. Fettmasse<br />
. Gesamtcholesterin<br />
. Blutzucker<br />
Nach Prüfung des Herz-Kreislauf-Risikoprofiles und der Lungenfunktion wird die Leistungsfähigkeit<br />
nach Conconi auf dem Rad im Tenu Sport ermittelt.<br />
Lungen - Funktion<br />
. Atemvolumen<br />
. Vitalkapazität<br />
. Erkennung asthmatischer Veranlagung<br />
. Rauchen<br />
Ziel 2<br />
Persönliche Gesundheit<br />
Herz-Kreislauf-Risikoprofil<br />
Fitness<br />
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Untersuchungs – Intervalle<br />
Erstmals bei der Aufnahme in die Atemschutz-Ausbildung<br />
nachher<br />
alle 5 Jahre für AdF bis zum 40. Lebensjahr<br />
l F E U E RW E H R<br />
alle 3 Jahre für AdF zwischen den 40. und 50. Lebensjahr<br />
jährlich für AdF ab dem 50. Lebensjahr<br />
Beispiel – Tabelle<br />
Erste AS- Untersuchung<br />
Intervall<br />
bis 40 Jahre<br />
Intervall<br />
40 – 50 Jahre<br />
Intervall<br />
ab 50 Jahren<br />
Kandidat/in 1 21-jährig 26 31 36 41 44 47 50 51 52<br />
Kandidat/in 2 22-jährig 27 32 37 42 45 48 51 52 53<br />
Kandidat/in 3 23-jährig 28 33 38 43 46 49 51 52 53<br />
Kandidat/in 4 24-jährig 29 34 39 43 46 49 51 52 53<br />
Kandidat/in 5 25-jährig 30 35 40 43 46 49 51 52 53<br />
Termine <strong>LECORO</strong>-<strong>Test</strong>s 2011/2012<br />
Dornach Fr. – Sa.; 18. und 19. November 2011<br />
Fw Magazin Dornach<br />
Hägendorf Do. – Sa.; 5., 6. und 7. Januar 2012<br />
Fw Magazin Fw Untergäu<br />
Zuchwil Do. – Sa.; 26., 27. und 28. Januar 2012<br />
Fw Magazin Zuchwil<br />
Es sind zwei weitere <strong>Test</strong>termine geplant (Mai / Juni 2012). Die Daten werden so bald<br />
als möglich bekannt gegeben.<br />
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7. Ärztliche Untersuchung C1 – Fahrer<br />
l F E U E RW E H R<br />
Auszug aus der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr<br />
(Verkehrszulassungsverordnung, VZV, SR 741.51):<br />
Art. 27; Vertrauensärztliche Kontrolluntersuchung<br />
1. Die Pflicht, sich einer vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung zu unterziehen, besteht für:<br />
a) die folgenden Fahrzeugführer<br />
bis zum 50. Altersjahr alle 5 Jahre<br />
danach alle 3 Jahre<br />
1. Inhaber eines Führerausweises der Kategorien C und D sowie der Unterkategorien C<br />
(C1 / 118) und D 1<br />
2. Fahrzeugführer die berufsmässig Personen transportieren<br />
3. Fahrlehrer<br />
b) über 70-jährige Ausweisinhaber alle 2 Jahre<br />
c) Motorfahrzeugführer nach schweren Unfallverletzungen oder schweren Krankheiten<br />
Hier zeigen wir ihnen die wesentlichsten Kriterien für die Untersuchung C1<br />
Sehschärfe<br />
Sehschärfe korrigiert beidseitig minimal 0.8 oder ein Auge korrigiert 1.0,<br />
das andere korrigiert minimal 0.6. Keine Einschränkung des Gesichtsfeldes.<br />
Keine Störung des Dämmerungssehens. Kein Doppelsehen.<br />
Keine wesentliche Einschränkung des stereoskopischen Sehens.<br />
Keine Aphakie, ausser bei ganztägiger Korrektur mit Kontaktglas und<br />
Binokularsehen.<br />
Bewerber, welche die verlangte Sehschärfe<br />
nur mit Brille oder Kontaktschalen<br />
erreichen, sind zum Tragen<br />
einer Brille bzw. der Kontaktschalen<br />
während der Fahrt verpflichtet.<br />
Die Brille mit getönten Gläsern darf<br />
in der Dunkelheit eine Absorption<br />
von höchstens 35 Prozent aufweisen.<br />
Gehör<br />
Hörweite für Konversationssprache<br />
beidseitig 3m, bei einseitiger<br />
Taubheit 6m (ohne Hörapparat).<br />
Gliedmassen<br />
Für das sichere Führen genügende<br />
funktionelle Leistungsfähigkeit.<br />
Brustkorb und Wirbelsäule<br />
Keine Missbildungen und keine pathologischen<br />
Prozesse, welche die Atmung und Beweglichkeit<br />
erheblich beeinträchtigen.<br />
Atmungsorgane<br />
Keine aktive Lungentuberkulose. Keine chronische<br />
Lungenerkrankung und kein Asthma, welche die<br />
allgemeine Leistungsfähigkeit beeinträchtigen.<br />
Keine Behinderung der Atmung.<br />
Herz- und Gefässe<br />
Keine ernstlichen Herz- und Gefässstörungen.<br />
Keine ernstliche<br />
Blutdruckanomalie.<br />
Körpergrösse<br />
155 cm<br />
Nervensystem<br />
Keine Geisteskrankheiten. Keine<br />
Nervenkrankheiten mit dauernder<br />
Behinderung. Kein Schwachsinn.<br />
Keine Psychopatien.<br />
Keine periodischen Bewusstseinstrübungen<br />
oder -verluste.<br />
Keine Gleichgewichtsstörungen.<br />
Bauch- und Stoffwechselorgane<br />
Keine erheblichen Funktionsstörungen des Magen-Darm<br />
Systems und der Stoffwechselorgane.<br />
Keine Beschwerden verursachende Hernien. Kein Prolaps.<br />
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l F E U E RW E H R<br />
Die Untersuchungen sind zwingend bei einem verkehrsmedizinischen Vertrauensarzt durchzuführen:<br />
Dr. med. Thomas Baumgartner<br />
Facharzt für Allgemeinmedizin FMH<br />
Guetstrasse 9<br />
4702 Oensingen<br />
Tel: 062 396 28 88<br />
Fax: 062 396 28 20<br />
Dr. med. Heinrich Ch. Flückiger<br />
Facharzt für Allgemeinmedizin FMH<br />
Martin Disteli-Strasse 15<br />
4600 Olten<br />
Tel: 062 296 35 35<br />
Fax: 062 296 44 10<br />
Dr. med. Thomas Imthurn<br />
Facharzt für Allgemeinmedizin FMH<br />
Dünnernstrasse 2<br />
4702 Oensingen<br />
Tel: 062 396 19 33<br />
Fax: 062 396 19 36<br />
Dr. med. Daniel Rossel<br />
Facharzt für Allgemeinmedizin FMH<br />
Zuchwilerstrasse 43<br />
4500 Solothurn<br />
Tel: 032 622 45 31<br />
Fax: 032 621 29 70<br />
Dr. med. Thierry Mosimann<br />
Facharzt für Innere Medizin FMH<br />
Central 3<br />
4226 Breitenbach<br />
Tel: 061 781 48 48<br />
Fax: 061 781 48 58<br />
Die Liste kann auf der Homepage der MFK eingesehen werden.<br />
8. Programmierung der Funkgeräte<br />
Dr. med. Franz Bucher<br />
Facharzt für Allgemeinmedizin FMH<br />
Wildbachstrasse 8<br />
4513 Langendorf<br />
Tel: 032 621 44 33<br />
Fax: 032 621 45 57<br />
Dr. med. Simon Heiniger<br />
Facharzt für Allgemeinmedizin FMH<br />
Ziegelfeldstrasse 25<br />
4600 Olten<br />
Tel: 062 212 11 60<br />
Fax: 062 212 92 10<br />
Dr. med. Roland Keller<br />
Facharzt für Allgemeinmedizin FMH<br />
Friedhofstrasse 41<br />
4573 Lohn-Ammannsegg<br />
Tel: 032 677 14 16<br />
Fax: 032 677 25 87<br />
Dr. med. Christoph Schnyder<br />
Facharzt für Allgemeinmedizin FMH<br />
Liestalerstrasse 11<br />
4413 Büren bei Liestal<br />
Tel: 061 911 00 77<br />
Fax: 061 911 02 31<br />
Dr. med. René Röthlisberger<br />
Facharzt für Allgemeinmedizin FMH<br />
Kriegstettenstrasse 14<br />
4563 Gerlafingen<br />
Tel: 032 675 25 47<br />
Fax: 032 675 25 03<br />
Das BAKOM hat in jüngster Vergangenheit wiederum vermehrt festgestellt, dass die Programmierungen<br />
der Feuerwehrfunkgeräte nicht immer den Vorgaben entsprechen. Aus diesem Grund<br />
ersuchen wir alle Feuerwehrkommandos um Kontrolle und allfällige Bereinigung dieser Unstim-<br />
migkeiten bis Ende 2011. Die Berechtigungen sind gemäss Vorgaben „Reglement für den Feuerwehrfunk“<br />
und den ergänzenden Weisungen der <strong>SGV</strong> (Kommandoakten) umzusetzen (siehe Formular<br />
Programmierungsmatrix_Funk_V1.1). Ausnahmen werden nur durch die kantonale Instanz in<br />
schriftlicher Form genehmigt.<br />
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