IVF Brosch.re Dt - Dr. med. Peter Fehr
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Stadium eingefro<strong>re</strong>n werden;<br />
sobald sie sich zu Embryonen<br />
entwickelt haben ist solches verboten.<br />
Eine Kryokonservierung<br />
ist über längstens fünf Jah<strong>re</strong><br />
gestattet.<br />
• Eine Untersuchung des Embryos<br />
auf bestimmte Erbkrankheiten<br />
vor dem Transfer ist verboten<br />
(Präimplantationsdiagnostik).<br />
• Im Gegensatz zur Spermienspende<br />
ist die Eizellspende nicht<br />
erlaubt.<br />
Alle Institute in der Schweiz, welche<br />
die <strong>IVF</strong>-Behandlung anbieten, verfügen<br />
über eine kantonale Bewilligung<br />
und sind verpflichtet sich an<br />
das Fortpflanzungs<strong>med</strong>izingesetz<br />
und die Fortpflanzungs<strong>med</strong>izinverordnung<br />
zu halten.<br />
Maximal 3 Embryonen<br />
dürfen transferiert werden.<br />
Kryokonservierung.<br />
Präimplatationsdiagnostik.<br />
Eizellspende ist<br />
verboten.<br />
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