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Evaluierung von Gefahren im Bergbau - Arbeitsinspektion

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Ermittlung und Beurteilung geogen bedingter<br />

<strong>Gefahren</strong> sowie Setzen <strong>von</strong> Maßnahmen<br />

(insbes. die Festlegung <strong>von</strong> <strong>Gefahren</strong>bereichen)<br />

Mag. Bernd Kolenprat<br />

Sektion III - Arbeitsrecht und <strong>Arbeitsinspektion</strong><br />

Abt. 1 - Bau- und Bergwesen, Administration


Inhalt<br />

1. Geogen bedingte Hauptgefährdungen in<br />

Festgesteinstagbauen;<br />

2. Ermittlung und Beurteilung <strong>von</strong> geogen<br />

bedingten <strong>Gefahren</strong>;<br />

3. Setzen <strong>von</strong> Maßnahmen, um geogen bedingte<br />

<strong>Gefahren</strong> zu reduzieren;<br />

4. Beispiele für Arbeitsvorgänge in<br />

<strong>Gefahren</strong>bereichen;<br />

5. Zusammenfassung, Ausblick;<br />

2


Geogen bedingte Gefährdungen<br />

Welche geogen bedingten Hauptgefährdungen und Belastungen lassen<br />

sich <strong>im</strong> Festgesteinstagbau feststellen?<br />

1. Gefährdungen, die sich durch das Versagen des Untergrundes<br />

(aufgrund verschiedener Umstände) ergeben:<br />

1.1. Absturzgefahr<br />

1.2. Gefährdung durch herabfallendes Gestein (Steinfall oder größere<br />

abgehende Felsmassen)<br />

2. Belastungen, welche sich durch geogen bedingt auftretende<br />

gefährliche Arbeitsstoffe ergeben:<br />

Beispielsweise infolge der Bildung und der Freisetzung <strong>von</strong> mineralischen<br />

Stäuben, wie Quarzstaub, Asbest, Gips, Graphit, Gl<strong>im</strong>mer oder biologisch<br />

inerten Mineralstäuben (⇒ GKV 2004) <strong>im</strong> Zuge der Gewinnungs- oder<br />

Aufbereitungstätigkeit.<br />

3


<strong>Evaluierung</strong><br />

(§ 4 ASchG)<br />

Zur Erzielung eines opt<strong>im</strong>alen Schutzes der Arbeitnehmer ist<br />

es erforderlich die <strong>Gefahren</strong>situation zu analysieren und<br />

entsprechende Maßnahmen zur <strong>Gefahren</strong>vermeidung und –<br />

reduktion zu setzen, also zu<br />

e v a l u i e r e n.<br />

<strong>Gefahren</strong> ermitteln und beurteilen<br />

Setzen <strong>von</strong> Maßnahmen<br />

(technische, organisatorische und personenbezogene M.)<br />

4


Ermittlung und Beurteilung<br />

Ermittlung und Beurteilung <strong>von</strong> geogen bedingten <strong>Gefahren</strong><br />

• jeder Betrieb hat seine spezifischen Gegebenheiten<br />

(geologisch-geotechnische Situation, Tagbauzuschnitt, Abbaumethode<br />

und Arbeitsverfahren, …)<br />

• verschiedene methodische Ansätze<br />

(konstruktiver Ansatz, empirische Bewertungen, vereinfachte<br />

Berechnungen, numerische Modellierung, …)<br />

Vorschlag: durch Ermittlung und Beurteilung der <strong>Gefahren</strong>, welche<br />

sich durch das Versagen des Untergrundes ergeben, auf eine<br />

konkrete Maßnahme abzuzielen - die Festlegung <strong>von</strong><br />

<strong>Gefahren</strong>bereichen (Breiten und Verlauf <strong>von</strong> <strong>Gefahren</strong>bereichen<br />

über den gesamten Gewinnungsbetrieb)<br />

5


<strong>Gefahren</strong>bereiche<br />

(<strong>Gefahren</strong>bereiche gem. § 20 Abs. 2 ASchG, § 11 AStV)<br />

Unter <strong>Gefahren</strong>bereichen werden vor allem alle jene Stellen auf<br />

Arbeitsstätten verstanden bei denen die Gefahr durch Absturz<br />

für Arbeitnehmer (Absturzgefahr) oder die Gefahr des<br />

Herabfallens <strong>von</strong> Gegenständen besteht (Definition gem. § 20.<br />

Abs. 2 ASchG, § 11. Abs. 1 AStV).<br />

Diese <strong>Gefahren</strong>bereiche müssen nach Möglichkeit mit<br />

Vorrichtungen ausgestattet sein, die unbefugten Arbeitnehmer am<br />

Betreten dieser Bereiche hindern (§ 20. Abs. 2, 1. Satz, ASchG) und<br />

müssen gut sichtbar und dauerhaft gekennzeichnet sein (§ 20.<br />

Abs. 2, 3. Satz, ASchG).<br />

6


<strong>Gefahren</strong>bereiche in Gewinnungsbetrieben<br />

Gefahr durch<br />

herabfallendes Gestein<br />

Absturzgefahr<br />

7


Versagen des Untergrundes<br />

8


Versagen des Untergrundes<br />

9


<strong>Gefahren</strong>bereich an Etagenkante<br />

x = h(1/tanα –1/tanβ)<br />

Absturzgefahr<br />

10


Ziel sollte es sein, durch Anpassung<br />

der Parameter: Wandhöhe, Wandneigung<br />

und Wandorientierung bei<br />

einem vorgegebenen geologischen<br />

Gefüge den <strong>Gefahren</strong>bereich an der<br />

Etagenkante (x) möglichst zu reduzieren.<br />

15


<strong>Gefahren</strong>bereich am Wandfuß<br />

Gefahr durch<br />

herabfallendes Gestein<br />

16


<strong>Gefahren</strong>bereich am Wandfuß<br />

DipI.-Ing. MAYER, Baukontor Gaaden<br />

AM AN<br />

Ermittlung:<br />

- Analyse der geol. Verhältnisse<br />

- Empirische Abschätzung<br />

- Numerische Analyse<br />

17


Festlegen <strong>von</strong> <strong>Gefahren</strong>bereichen<br />

18


Kennzeichnung <strong>von</strong> <strong>Gefahren</strong>bereichen<br />

19


Arbeiten in <strong>Gefahren</strong>bereichen<br />

20


Arbeiten in <strong>Gefahren</strong>bereichen<br />

Arbeiten in <strong>Gefahren</strong>bereichen sind<br />

grundsätzlich zu vermeiden und<br />

wenn erforderlich, nur unter<br />

vorheriger eingehender Ermittlung<br />

und Beurteilung der <strong>Gefahren</strong> und<br />

darauf folgender Ausnützung aller<br />

möglichen technischen,<br />

organisatorischen und<br />

personenbezogenen Maßnahmen<br />

durchzuführen.<br />

Kein Generalrezept!<br />

Einzelfallprüfung!<br />

21


Technische Maßnahmen<br />

(Beispielhafte Auflistung möglicher Maßnahmen, um geogen bedingte <strong>Gefahren</strong><br />

reduzieren oder min<strong>im</strong>ieren, = auf Min<strong>im</strong>um reduzieren, zu können)<br />

1. Abflachen <strong>von</strong> Böschungen an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen<br />

(= geeignetes Böschen)<br />

2. Abtragen <strong>von</strong> durch Absturz gefährdeten Bereichen (= Sanieren)<br />

3. Säubern der Böschungswände <strong>von</strong> sich aus dem Gebirgsverband<br />

lösendem Gestein (§ 27 BGBl. Nr. 253/1955)<br />

4. Festlegung u. Kennzeichnung <strong>von</strong> <strong>Gefahren</strong>bereichen (§ 20 (2) ASchG)<br />

4.1. herabfallendes Gestein – am Wandfuß<br />

4.2. Versagen der Bruchwand und Absturz – an der Wandoberkante<br />

5. Schütten <strong>von</strong> Wällen und Dämmen, welche Ausrollbereich <strong>von</strong> Steinfallmaterial<br />

begrenzen sollen<br />

6. geeignete D<strong>im</strong>ensionierung der Etagen- bzw. Wandhöhen<br />

7. geeignete D<strong>im</strong>ensionierung der Etagen- bzw. der Verkehrwegsbreiten<br />

8. Anpassen der Wandorientierung an das geologische Gefüge<br />

9. Setzen <strong>von</strong> baulichen gebirgsverbessernden Maßnahmen<br />

10. Einsatz geeigneter selbstfahrender Arbeitsmittel (mit FOPS Kabine)<br />

11. Anpassen der Abbaumethode<br />

…<br />

22


Organisatorische Maßnahmen<br />

1. Kontrolle der Bruchwände<br />

1.1. Tägliche Kontrolle (§ 26 BGBl. Nr. 253/1955) durch verantw. Pers.<br />

1.2. Periodische Kontrolle durch Fachkundigen<br />

1.3. Dokumentation (§ 29 BGBl. Nr. 253/1955)<br />

2. Erstellung <strong>von</strong> schriftlichen Betriebsanweisungen<br />

2.1. für das Führen <strong>von</strong> selbstfahrenden Arbeitsmittel (§§ 23 u. 33 AM-VO)<br />

2.2. für gefährliche Arbeiten oder für Arbeiten, welche durch eine Überschneidung<br />

<strong>von</strong> normalerweise gefahrlosen Arbeiten gefährlich<br />

werden<br />

3. schriftliches Arbeitsfreigabesystem für gefährliche Arbeiten<br />

4. besondere Unterweisung der Arbeitnehmer (§ 14 ASchG, § 23 AM-VO)<br />

5. Festlegen <strong>von</strong> Sperrzeiten, in denen best. Bereiche nicht oder nur unter<br />

zusätzlichem Setzen <strong>von</strong> best<strong>im</strong>mten Maßnahmen betreten werden dürfen<br />

6. Betretungs- und Befahrungsverbote für best<strong>im</strong>mte Bereiche<br />

7. Koordinierung in Hinblick auf betriebsfremde Arbeitnehmer (§ 8 ASchG)<br />

…<br />

23


Reihenfolge der Maßnahmen<br />

(§ 7 ASchG)<br />

1. Maßnahmen, welche möglichst zu einer Vermeidung<br />

der <strong>Gefahren</strong> führen vor einer <strong>Gefahren</strong>reduktion<br />

2. kollektive vor individuellen Maßnahmen<br />

3. technische vor organisatorischen vor personenbezogenen<br />

Maßnahmen (TOP-Prinzip)<br />

Nur eine Kombination der verschiedenen technischen,<br />

organisatorischen und personenbezogenen<br />

Maßnahmen kann zu einer Opt<strong>im</strong>ierung führen.<br />

24


Vergleich: Abschätzung der <strong>Gefahren</strong>bereiche mit<br />

den konkreten Vorgaben des § 32 BGBl. Nr. 253/1955<br />

b> 7,50 m<br />

Ansatz:<br />

Arbeitsmittel <strong>im</strong>mer<br />

<strong>im</strong> sicheren Bereich<br />

Ansatz:<br />

dass AM möglichst<br />

<strong>im</strong>mer <strong>im</strong> sicheren<br />

Arbeitsbereich<br />

25


Arbeitsvorgänge in <strong>Gefahren</strong>bereichen<br />

(beispielhaft)<br />

1. Arbeiten an der Wandoberkante<br />

1.1. Erstellen und Laden <strong>von</strong> Kopfbohrlöchern<br />

1.2. Säubern <strong>von</strong> Wandoberkanten<br />

1.3. Beräumen <strong>von</strong> Etagen<br />

1.4. Abstürzen u. Abschieben <strong>von</strong> Hauwerk<br />

2. Arbeiten am Wandfuß<br />

2.1. Erstellen u. Laden <strong>von</strong> Sohl- u. Brustbohrlöchern<br />

2.2. Säubern der Wand vom Wandfuß aus<br />

2.3. Beräumen <strong>von</strong> Etagen<br />

2.4. Entnahme <strong>von</strong> Hauwerk am Wandfuß od. aus<br />

Hauwerksfächer<br />

26


Gewinnungssprengungen<br />

27


Gewinnungssprengungen<br />

28


Gewinnungssprengungen<br />

• Bohrwagen mit FOPS-Kabine sowie<br />

Staubfilterung und Kl<strong>im</strong>atisierung<br />

• kein händischer Gestängewechsel<br />

• kein Beseitigen <strong>von</strong> Bohrklein<br />

• geringe Wandhöhe (~ 10 m)<br />

• relativ großer Abstand zum Wandfuß<br />

• vorher gut gesäuberte Wand<br />

29


Schutzaufbauten gegen herabfallende<br />

Gegenstände (FOPS)<br />

30


Gewinnungssprengungen<br />

31<br />

31


Gewinnungssprengungen<br />

32


Gewinnungssprengungen<br />

33


Gewinnungssprengungen<br />

34


Gewinnungssprengungen<br />

35


Beräumen, Säubern<br />

36


Abstürzen<br />

Max<strong>im</strong>ierung des Abstands zu Wandoberkante<br />

Sicherung der Wandoberkante (gegen Überfahren, gegen Versagen)<br />

37


Entnahme Hauwerk<br />

38


Entnahme Hauwerk<br />

39


Verkehrswegsführung<br />

40


Verkehrswegsführung<br />

41


Verkehrswegsführung<br />

42


Zusammenfassung<br />

Es besteht die Verpflichtung geogen bedingte <strong>Gefahren</strong> zu<br />

evaluieren und <strong>Gefahren</strong>bereiche festzulegen;<br />

Eine <strong>Evaluierung</strong> der geogen bedingten <strong>Gefahren</strong> sollte:<br />

zu einer bestmöglichen und nachvollziehbaren Ermittlung und<br />

Beurteilung der geogenen <strong>Gefahren</strong> führen,<br />

eine schlüssige Begründung für die Tagbauzuschnittsparameter<br />

(Etagenhöhe, Etagenbreite, Wandneigung, Wandorientierung)<br />

liefern,<br />

eine schlüssige Begründung für die angewendete Abbaumethode,<br />

verwendete Arbeitsverfahren, eingesetzte<br />

Arbeitsmittel geben<br />

43


Ausblick<br />

Entwurf einer neuen Verordnung über die obertägige Gewinnung<br />

mineralischer Rohstoffe in Ausarbeitung:<br />

• die Situation für den Arbeitnehmerschutz zu opt<strong>im</strong>ieren und<br />

dabei dem Arbeitgeber Handlungsspielraum zu lassen:<br />

• möglichst keine a priori Vorgaben hinsichtlich Tagbauzuschnittsparametern,<br />

Abbaumethoden und Arbeitsverfahren,<br />

sondern Definition <strong>von</strong> Schutzzielen, da eine eingehende<br />

Analyse ein besseres und flexibleres Instrument darstellt.<br />

Projektgruppen zur Einbringung des Wissens und der Erfahrung<br />

<strong>von</strong> Fachleuten aus dem Bergwesen, Sprengwesen,<br />

Sicherheitstechnik, Geotechnik, …<br />

44


www.arbeitsinspektion.gv.at<br />

www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/Arbeitsschutz/<strong>Bergbau</strong>-Besonderheiten.html<br />

E-Mail Abt. III/1 (Bau- und Bergwesen; Administration): post@III1.bmwa.gv.at<br />

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