Evaluierung von Gefahren im Bergbau - Arbeitsinspektion
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Ermittlung und Beurteilung geogen bedingter<br />
<strong>Gefahren</strong> sowie Setzen <strong>von</strong> Maßnahmen<br />
(insbes. die Festlegung <strong>von</strong> <strong>Gefahren</strong>bereichen)<br />
Mag. Bernd Kolenprat<br />
Sektion III - Arbeitsrecht und <strong>Arbeitsinspektion</strong><br />
Abt. 1 - Bau- und Bergwesen, Administration
Inhalt<br />
1. Geogen bedingte Hauptgefährdungen in<br />
Festgesteinstagbauen;<br />
2. Ermittlung und Beurteilung <strong>von</strong> geogen<br />
bedingten <strong>Gefahren</strong>;<br />
3. Setzen <strong>von</strong> Maßnahmen, um geogen bedingte<br />
<strong>Gefahren</strong> zu reduzieren;<br />
4. Beispiele für Arbeitsvorgänge in<br />
<strong>Gefahren</strong>bereichen;<br />
5. Zusammenfassung, Ausblick;<br />
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Geogen bedingte Gefährdungen<br />
Welche geogen bedingten Hauptgefährdungen und Belastungen lassen<br />
sich <strong>im</strong> Festgesteinstagbau feststellen?<br />
1. Gefährdungen, die sich durch das Versagen des Untergrundes<br />
(aufgrund verschiedener Umstände) ergeben:<br />
1.1. Absturzgefahr<br />
1.2. Gefährdung durch herabfallendes Gestein (Steinfall oder größere<br />
abgehende Felsmassen)<br />
2. Belastungen, welche sich durch geogen bedingt auftretende<br />
gefährliche Arbeitsstoffe ergeben:<br />
Beispielsweise infolge der Bildung und der Freisetzung <strong>von</strong> mineralischen<br />
Stäuben, wie Quarzstaub, Asbest, Gips, Graphit, Gl<strong>im</strong>mer oder biologisch<br />
inerten Mineralstäuben (⇒ GKV 2004) <strong>im</strong> Zuge der Gewinnungs- oder<br />
Aufbereitungstätigkeit.<br />
3
<strong>Evaluierung</strong><br />
(§ 4 ASchG)<br />
Zur Erzielung eines opt<strong>im</strong>alen Schutzes der Arbeitnehmer ist<br />
es erforderlich die <strong>Gefahren</strong>situation zu analysieren und<br />
entsprechende Maßnahmen zur <strong>Gefahren</strong>vermeidung und –<br />
reduktion zu setzen, also zu<br />
e v a l u i e r e n.<br />
<strong>Gefahren</strong> ermitteln und beurteilen<br />
Setzen <strong>von</strong> Maßnahmen<br />
(technische, organisatorische und personenbezogene M.)<br />
4
Ermittlung und Beurteilung<br />
Ermittlung und Beurteilung <strong>von</strong> geogen bedingten <strong>Gefahren</strong><br />
• jeder Betrieb hat seine spezifischen Gegebenheiten<br />
(geologisch-geotechnische Situation, Tagbauzuschnitt, Abbaumethode<br />
und Arbeitsverfahren, …)<br />
• verschiedene methodische Ansätze<br />
(konstruktiver Ansatz, empirische Bewertungen, vereinfachte<br />
Berechnungen, numerische Modellierung, …)<br />
Vorschlag: durch Ermittlung und Beurteilung der <strong>Gefahren</strong>, welche<br />
sich durch das Versagen des Untergrundes ergeben, auf eine<br />
konkrete Maßnahme abzuzielen - die Festlegung <strong>von</strong><br />
<strong>Gefahren</strong>bereichen (Breiten und Verlauf <strong>von</strong> <strong>Gefahren</strong>bereichen<br />
über den gesamten Gewinnungsbetrieb)<br />
5
<strong>Gefahren</strong>bereiche<br />
(<strong>Gefahren</strong>bereiche gem. § 20 Abs. 2 ASchG, § 11 AStV)<br />
Unter <strong>Gefahren</strong>bereichen werden vor allem alle jene Stellen auf<br />
Arbeitsstätten verstanden bei denen die Gefahr durch Absturz<br />
für Arbeitnehmer (Absturzgefahr) oder die Gefahr des<br />
Herabfallens <strong>von</strong> Gegenständen besteht (Definition gem. § 20.<br />
Abs. 2 ASchG, § 11. Abs. 1 AStV).<br />
Diese <strong>Gefahren</strong>bereiche müssen nach Möglichkeit mit<br />
Vorrichtungen ausgestattet sein, die unbefugten Arbeitnehmer am<br />
Betreten dieser Bereiche hindern (§ 20. Abs. 2, 1. Satz, ASchG) und<br />
müssen gut sichtbar und dauerhaft gekennzeichnet sein (§ 20.<br />
Abs. 2, 3. Satz, ASchG).<br />
6
<strong>Gefahren</strong>bereiche in Gewinnungsbetrieben<br />
Gefahr durch<br />
herabfallendes Gestein<br />
Absturzgefahr<br />
7
Versagen des Untergrundes<br />
8
Versagen des Untergrundes<br />
9
<strong>Gefahren</strong>bereich an Etagenkante<br />
x = h(1/tanα –1/tanβ)<br />
Absturzgefahr<br />
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Ziel sollte es sein, durch Anpassung<br />
der Parameter: Wandhöhe, Wandneigung<br />
und Wandorientierung bei<br />
einem vorgegebenen geologischen<br />
Gefüge den <strong>Gefahren</strong>bereich an der<br />
Etagenkante (x) möglichst zu reduzieren.<br />
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<strong>Gefahren</strong>bereich am Wandfuß<br />
Gefahr durch<br />
herabfallendes Gestein<br />
16
<strong>Gefahren</strong>bereich am Wandfuß<br />
DipI.-Ing. MAYER, Baukontor Gaaden<br />
AM AN<br />
Ermittlung:<br />
- Analyse der geol. Verhältnisse<br />
- Empirische Abschätzung<br />
- Numerische Analyse<br />
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Festlegen <strong>von</strong> <strong>Gefahren</strong>bereichen<br />
18
Kennzeichnung <strong>von</strong> <strong>Gefahren</strong>bereichen<br />
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Arbeiten in <strong>Gefahren</strong>bereichen<br />
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Arbeiten in <strong>Gefahren</strong>bereichen<br />
Arbeiten in <strong>Gefahren</strong>bereichen sind<br />
grundsätzlich zu vermeiden und<br />
wenn erforderlich, nur unter<br />
vorheriger eingehender Ermittlung<br />
und Beurteilung der <strong>Gefahren</strong> und<br />
darauf folgender Ausnützung aller<br />
möglichen technischen,<br />
organisatorischen und<br />
personenbezogenen Maßnahmen<br />
durchzuführen.<br />
Kein Generalrezept!<br />
Einzelfallprüfung!<br />
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Technische Maßnahmen<br />
(Beispielhafte Auflistung möglicher Maßnahmen, um geogen bedingte <strong>Gefahren</strong><br />
reduzieren oder min<strong>im</strong>ieren, = auf Min<strong>im</strong>um reduzieren, zu können)<br />
1. Abflachen <strong>von</strong> Böschungen an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen<br />
(= geeignetes Böschen)<br />
2. Abtragen <strong>von</strong> durch Absturz gefährdeten Bereichen (= Sanieren)<br />
3. Säubern der Böschungswände <strong>von</strong> sich aus dem Gebirgsverband<br />
lösendem Gestein (§ 27 BGBl. Nr. 253/1955)<br />
4. Festlegung u. Kennzeichnung <strong>von</strong> <strong>Gefahren</strong>bereichen (§ 20 (2) ASchG)<br />
4.1. herabfallendes Gestein – am Wandfuß<br />
4.2. Versagen der Bruchwand und Absturz – an der Wandoberkante<br />
5. Schütten <strong>von</strong> Wällen und Dämmen, welche Ausrollbereich <strong>von</strong> Steinfallmaterial<br />
begrenzen sollen<br />
6. geeignete D<strong>im</strong>ensionierung der Etagen- bzw. Wandhöhen<br />
7. geeignete D<strong>im</strong>ensionierung der Etagen- bzw. der Verkehrwegsbreiten<br />
8. Anpassen der Wandorientierung an das geologische Gefüge<br />
9. Setzen <strong>von</strong> baulichen gebirgsverbessernden Maßnahmen<br />
10. Einsatz geeigneter selbstfahrender Arbeitsmittel (mit FOPS Kabine)<br />
11. Anpassen der Abbaumethode<br />
…<br />
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Organisatorische Maßnahmen<br />
1. Kontrolle der Bruchwände<br />
1.1. Tägliche Kontrolle (§ 26 BGBl. Nr. 253/1955) durch verantw. Pers.<br />
1.2. Periodische Kontrolle durch Fachkundigen<br />
1.3. Dokumentation (§ 29 BGBl. Nr. 253/1955)<br />
2. Erstellung <strong>von</strong> schriftlichen Betriebsanweisungen<br />
2.1. für das Führen <strong>von</strong> selbstfahrenden Arbeitsmittel (§§ 23 u. 33 AM-VO)<br />
2.2. für gefährliche Arbeiten oder für Arbeiten, welche durch eine Überschneidung<br />
<strong>von</strong> normalerweise gefahrlosen Arbeiten gefährlich<br />
werden<br />
3. schriftliches Arbeitsfreigabesystem für gefährliche Arbeiten<br />
4. besondere Unterweisung der Arbeitnehmer (§ 14 ASchG, § 23 AM-VO)<br />
5. Festlegen <strong>von</strong> Sperrzeiten, in denen best. Bereiche nicht oder nur unter<br />
zusätzlichem Setzen <strong>von</strong> best<strong>im</strong>mten Maßnahmen betreten werden dürfen<br />
6. Betretungs- und Befahrungsverbote für best<strong>im</strong>mte Bereiche<br />
7. Koordinierung in Hinblick auf betriebsfremde Arbeitnehmer (§ 8 ASchG)<br />
…<br />
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Reihenfolge der Maßnahmen<br />
(§ 7 ASchG)<br />
1. Maßnahmen, welche möglichst zu einer Vermeidung<br />
der <strong>Gefahren</strong> führen vor einer <strong>Gefahren</strong>reduktion<br />
2. kollektive vor individuellen Maßnahmen<br />
3. technische vor organisatorischen vor personenbezogenen<br />
Maßnahmen (TOP-Prinzip)<br />
Nur eine Kombination der verschiedenen technischen,<br />
organisatorischen und personenbezogenen<br />
Maßnahmen kann zu einer Opt<strong>im</strong>ierung führen.<br />
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Vergleich: Abschätzung der <strong>Gefahren</strong>bereiche mit<br />
den konkreten Vorgaben des § 32 BGBl. Nr. 253/1955<br />
b> 7,50 m<br />
Ansatz:<br />
Arbeitsmittel <strong>im</strong>mer<br />
<strong>im</strong> sicheren Bereich<br />
Ansatz:<br />
dass AM möglichst<br />
<strong>im</strong>mer <strong>im</strong> sicheren<br />
Arbeitsbereich<br />
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Arbeitsvorgänge in <strong>Gefahren</strong>bereichen<br />
(beispielhaft)<br />
1. Arbeiten an der Wandoberkante<br />
1.1. Erstellen und Laden <strong>von</strong> Kopfbohrlöchern<br />
1.2. Säubern <strong>von</strong> Wandoberkanten<br />
1.3. Beräumen <strong>von</strong> Etagen<br />
1.4. Abstürzen u. Abschieben <strong>von</strong> Hauwerk<br />
2. Arbeiten am Wandfuß<br />
2.1. Erstellen u. Laden <strong>von</strong> Sohl- u. Brustbohrlöchern<br />
2.2. Säubern der Wand vom Wandfuß aus<br />
2.3. Beräumen <strong>von</strong> Etagen<br />
2.4. Entnahme <strong>von</strong> Hauwerk am Wandfuß od. aus<br />
Hauwerksfächer<br />
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Gewinnungssprengungen<br />
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Gewinnungssprengungen<br />
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Gewinnungssprengungen<br />
• Bohrwagen mit FOPS-Kabine sowie<br />
Staubfilterung und Kl<strong>im</strong>atisierung<br />
• kein händischer Gestängewechsel<br />
• kein Beseitigen <strong>von</strong> Bohrklein<br />
• geringe Wandhöhe (~ 10 m)<br />
• relativ großer Abstand zum Wandfuß<br />
• vorher gut gesäuberte Wand<br />
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Schutzaufbauten gegen herabfallende<br />
Gegenstände (FOPS)<br />
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Gewinnungssprengungen<br />
31<br />
31
Gewinnungssprengungen<br />
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Gewinnungssprengungen<br />
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Gewinnungssprengungen<br />
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Gewinnungssprengungen<br />
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Beräumen, Säubern<br />
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Abstürzen<br />
Max<strong>im</strong>ierung des Abstands zu Wandoberkante<br />
Sicherung der Wandoberkante (gegen Überfahren, gegen Versagen)<br />
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Entnahme Hauwerk<br />
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Entnahme Hauwerk<br />
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Verkehrswegsführung<br />
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Verkehrswegsführung<br />
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Verkehrswegsführung<br />
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Zusammenfassung<br />
Es besteht die Verpflichtung geogen bedingte <strong>Gefahren</strong> zu<br />
evaluieren und <strong>Gefahren</strong>bereiche festzulegen;<br />
Eine <strong>Evaluierung</strong> der geogen bedingten <strong>Gefahren</strong> sollte:<br />
zu einer bestmöglichen und nachvollziehbaren Ermittlung und<br />
Beurteilung der geogenen <strong>Gefahren</strong> führen,<br />
eine schlüssige Begründung für die Tagbauzuschnittsparameter<br />
(Etagenhöhe, Etagenbreite, Wandneigung, Wandorientierung)<br />
liefern,<br />
eine schlüssige Begründung für die angewendete Abbaumethode,<br />
verwendete Arbeitsverfahren, eingesetzte<br />
Arbeitsmittel geben<br />
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Ausblick<br />
Entwurf einer neuen Verordnung über die obertägige Gewinnung<br />
mineralischer Rohstoffe in Ausarbeitung:<br />
• die Situation für den Arbeitnehmerschutz zu opt<strong>im</strong>ieren und<br />
dabei dem Arbeitgeber Handlungsspielraum zu lassen:<br />
• möglichst keine a priori Vorgaben hinsichtlich Tagbauzuschnittsparametern,<br />
Abbaumethoden und Arbeitsverfahren,<br />
sondern Definition <strong>von</strong> Schutzzielen, da eine eingehende<br />
Analyse ein besseres und flexibleres Instrument darstellt.<br />
Projektgruppen zur Einbringung des Wissens und der Erfahrung<br />
<strong>von</strong> Fachleuten aus dem Bergwesen, Sprengwesen,<br />
Sicherheitstechnik, Geotechnik, …<br />
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www.arbeitsinspektion.gv.at<br />
www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/Arbeitsschutz/<strong>Bergbau</strong>-Besonderheiten.html<br />
E-Mail Abt. III/1 (Bau- und Bergwesen; Administration): post@III1.bmwa.gv.at<br />
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