Entwurf Stiftungssatzung âAusstellung Industrie ... - Stadt Troisdorf
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Unbeschadet der sich aus dem Stiftungsgesetz ergebenden Genehmigungspflicht<br />
sind Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung der Stiftung dem<br />
zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Bei Satzungsänderungen, die den Zweck der<br />
Stiftung betreffen, ist zuvor eine Auskunft des Finanzamtes zur Steuerbegünstigung<br />
einzuholen.<br />
§ 16<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.<br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
Die vorstehende <strong>Stiftungssatzung</strong> der „Stiftung <strong>Stadt</strong>- und <strong>Industrie</strong>geschichte <strong>Troisdorf</strong>“<br />
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim<br />
Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung<br />
nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,<br />
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren<br />
wurde nicht durchgeführt,<br />
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Stadt</strong> vorher gerügt und dabei<br />
die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den<br />
Mangel ergibt.<br />
<strong>Troisdorf</strong>, den 24. Mai 2012<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong><br />
Klaus Werner Jablonski<br />
Bürgermeister<br />
Anlage: Zustiftungen<br />
Zustiftung Fa. Reifenhäuser<br />
Sachspende:<br />
Extruder<br />
2 Schnecken<br />
Film (1950er Jahre)<br />
Fotos<br />
zwei Modelle<br />
Fließgrafiken<br />
Endprodukte („Tast“objekte, z.B. Folie, Vlies o.ä. und z.B. Planen, Joghurtbecher,<br />
Vlies Unterlagen etc. um auf die vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten hinweisen zu<br />
können)<br />
Wert : 40.000,- Euro<br />
Barspende:<br />
10.000,- Euro