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Steuernews<br />

Einkommensteuer<br />

Dreimal gut zu wissen<br />

Neues vom Steuervereinfachungsgesetz 2011<br />

Am 23. September dieses Jahres haben Bun<strong>de</strong>srat und Bun<strong>de</strong>stag einem Gesetzesentwurf zugestimmt, <strong>de</strong>ssen Ziel es ist, die Steuerpraxis zu vereinfachen.<br />

Dazu zählen unter an<strong>de</strong>rem folgen<strong>de</strong> Sachverhalte, die ab 01.01.2012 neu gehandhabt wer<strong>de</strong>n:<br />

Seite 4<br />

Kin<strong>de</strong>rbetreuungskosten:<br />

Unabhängig davon, ob diese erwerbs- o<strong>de</strong>r<br />

nicht erwerbsbedingt entstan<strong>de</strong>n sind<br />

und welche persönlichen Anspruchsvoraussetzungen<br />

vorliegen, können Eltern<br />

zwei Drittel <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rbetreuungskosten,<br />

maximal jedoch 4.000 €, als Son<strong>de</strong>rausgaben<br />

geltend machen. Früher wur<strong>de</strong>n<br />

diese bei Berufstätigen <strong>de</strong>n Werbungskosten<br />

o<strong>de</strong>r Betriebsausgaben zugerechnet.<br />

In bester Verfassung:<br />

Bun<strong>de</strong>sfinanzhof<br />

entschei<strong>de</strong>t pro<br />

Solidaritätszuschlag<br />

Eine Rechtsanwältin und eine GmbH<br />

hatten für die Jahre 2005 bzw. 2007<br />

gegen die Festsetzung <strong>de</strong>s Solidaritätszuschlages<br />

geklagt: Dieser sei von Anfang<br />

an verfassungswidrig gewesen, es<br />

min<strong>de</strong>stens aber durch <strong>de</strong>n Zeitablauf<br />

gewor<strong>de</strong>n. Der Bun<strong>de</strong>sfinanzhof lehnte<br />

die Klage im Juli ab. Er begrün<strong>de</strong>te sein<br />

Urteil damit, dass <strong>de</strong>r Zuschlag auch<br />

nach 13 Jahren noch dazu diene, die<br />

Kosten <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen<br />

Einheit zu <strong>de</strong>cken. Allerdings<br />

dürfe dies zu keinem dauerhaften Instrument<br />

<strong>de</strong>r Steuerumverteilung wer<strong>de</strong>n.<br />

Kin<strong>de</strong>r in<br />

Berufsausbildung:<br />

1 2<br />

3<br />

Befin<strong>de</strong>n sich volljährige Kin<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r<br />

Ausbildung, in <strong>de</strong>r Wartezeit auf einen<br />

Ausbildungsplatz o<strong>de</strong>r im Freiwilligendienst,<br />

erhalten Eltern Kin<strong>de</strong>rgeld und<br />

steuerliche Freibeträge, solange das Einkommen<br />

<strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s 8.004 € jährlich<br />

nicht überschreitet. Künftig wer<strong>de</strong>n diese<br />

unabhängig von <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r Einkünfte<br />

<strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s gewährt.<br />

Eine Ausbildung o<strong>de</strong>r ein Studium sind<br />

immer mit hohen Kosten verbun<strong>de</strong>n.<br />

Diese Investition zahlt sich zukünftig<br />

nicht nur für <strong>de</strong>n weiteren Berufsweg<br />

aus, son<strong>de</strong>rn fin<strong>de</strong>t auch steuerlich<br />

Berücksichtigung. So entschied <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>sfinanzhof am 28.07.2011, dass alle<br />

Ausgaben unbeschränkt als Werbungskosten<br />

abzugsfähig sind – rückwirkend<br />

für die letzten vier Jahre. Früher wur<strong>de</strong>n<br />

diese als Son<strong>de</strong>rausgaben gewertet. Neu<br />

ist auch, dass eine finanzielle Unterstützung<br />

durch die Eltern keinen Einfluss<br />

auf die Absetzbarkeit hat.<br />

In je<strong>de</strong>m Fall empfiehlt sich ab sofort<br />

eine sorgfältige Dokumentation aller<br />

Kosten sowie die Abgabe einer Steuererklärung<br />

für die Vorjahre, sofern die<br />

Abgabefrist hierfür noch nicht abgelaufen<br />

ist.<br />

Verbilligte Vermietung<br />

Der Vorteil einer verbilligten Vermietung<br />

liegt im vollen Werbungskostenabzug<br />

bei gleichzeitig geringen Steuern für die<br />

Mieteinnahmen. Bislang musste dafür<br />

min<strong>de</strong>stens 56% <strong>de</strong>r ortsüblichen Miete<br />

veranschlagt wer<strong>de</strong>n, verbun<strong>de</strong>n mit einer<br />

Ertragsprognose. Ab 2012 gilt ein Satz<br />

von mind. 66% ohne weitere Auflagen.<br />

Kluge Entscheidung:<br />

Studien- und Ausbildungskosten<br />

abzugsfähig

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