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Steuernews<br />
Einkommensteuer<br />
Dreimal gut zu wissen<br />
Neues vom Steuervereinfachungsgesetz 2011<br />
Am 23. September dieses Jahres haben Bun<strong>de</strong>srat und Bun<strong>de</strong>stag einem Gesetzesentwurf zugestimmt, <strong>de</strong>ssen Ziel es ist, die Steuerpraxis zu vereinfachen.<br />
Dazu zählen unter an<strong>de</strong>rem folgen<strong>de</strong> Sachverhalte, die ab 01.01.2012 neu gehandhabt wer<strong>de</strong>n:<br />
Seite 4<br />
Kin<strong>de</strong>rbetreuungskosten:<br />
Unabhängig davon, ob diese erwerbs- o<strong>de</strong>r<br />
nicht erwerbsbedingt entstan<strong>de</strong>n sind<br />
und welche persönlichen Anspruchsvoraussetzungen<br />
vorliegen, können Eltern<br />
zwei Drittel <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rbetreuungskosten,<br />
maximal jedoch 4.000 €, als Son<strong>de</strong>rausgaben<br />
geltend machen. Früher wur<strong>de</strong>n<br />
diese bei Berufstätigen <strong>de</strong>n Werbungskosten<br />
o<strong>de</strong>r Betriebsausgaben zugerechnet.<br />
In bester Verfassung:<br />
Bun<strong>de</strong>sfinanzhof<br />
entschei<strong>de</strong>t pro<br />
Solidaritätszuschlag<br />
Eine Rechtsanwältin und eine GmbH<br />
hatten für die Jahre 2005 bzw. 2007<br />
gegen die Festsetzung <strong>de</strong>s Solidaritätszuschlages<br />
geklagt: Dieser sei von Anfang<br />
an verfassungswidrig gewesen, es<br />
min<strong>de</strong>stens aber durch <strong>de</strong>n Zeitablauf<br />
gewor<strong>de</strong>n. Der Bun<strong>de</strong>sfinanzhof lehnte<br />
die Klage im Juli ab. Er begrün<strong>de</strong>te sein<br />
Urteil damit, dass <strong>de</strong>r Zuschlag auch<br />
nach 13 Jahren noch dazu diene, die<br />
Kosten <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen<br />
Einheit zu <strong>de</strong>cken. Allerdings<br />
dürfe dies zu keinem dauerhaften Instrument<br />
<strong>de</strong>r Steuerumverteilung wer<strong>de</strong>n.<br />
Kin<strong>de</strong>r in<br />
Berufsausbildung:<br />
1 2<br />
3<br />
Befin<strong>de</strong>n sich volljährige Kin<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r<br />
Ausbildung, in <strong>de</strong>r Wartezeit auf einen<br />
Ausbildungsplatz o<strong>de</strong>r im Freiwilligendienst,<br />
erhalten Eltern Kin<strong>de</strong>rgeld und<br />
steuerliche Freibeträge, solange das Einkommen<br />
<strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s 8.004 € jährlich<br />
nicht überschreitet. Künftig wer<strong>de</strong>n diese<br />
unabhängig von <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r Einkünfte<br />
<strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s gewährt.<br />
Eine Ausbildung o<strong>de</strong>r ein Studium sind<br />
immer mit hohen Kosten verbun<strong>de</strong>n.<br />
Diese Investition zahlt sich zukünftig<br />
nicht nur für <strong>de</strong>n weiteren Berufsweg<br />
aus, son<strong>de</strong>rn fin<strong>de</strong>t auch steuerlich<br />
Berücksichtigung. So entschied <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>sfinanzhof am 28.07.2011, dass alle<br />
Ausgaben unbeschränkt als Werbungskosten<br />
abzugsfähig sind – rückwirkend<br />
für die letzten vier Jahre. Früher wur<strong>de</strong>n<br />
diese als Son<strong>de</strong>rausgaben gewertet. Neu<br />
ist auch, dass eine finanzielle Unterstützung<br />
durch die Eltern keinen Einfluss<br />
auf die Absetzbarkeit hat.<br />
In je<strong>de</strong>m Fall empfiehlt sich ab sofort<br />
eine sorgfältige Dokumentation aller<br />
Kosten sowie die Abgabe einer Steuererklärung<br />
für die Vorjahre, sofern die<br />
Abgabefrist hierfür noch nicht abgelaufen<br />
ist.<br />
Verbilligte Vermietung<br />
Der Vorteil einer verbilligten Vermietung<br />
liegt im vollen Werbungskostenabzug<br />
bei gleichzeitig geringen Steuern für die<br />
Mieteinnahmen. Bislang musste dafür<br />
min<strong>de</strong>stens 56% <strong>de</strong>r ortsüblichen Miete<br />
veranschlagt wer<strong>de</strong>n, verbun<strong>de</strong>n mit einer<br />
Ertragsprognose. Ab 2012 gilt ein Satz<br />
von mind. 66% ohne weitere Auflagen.<br />
Kluge Entscheidung:<br />
Studien- und Ausbildungskosten<br />
abzugsfähig