Feuerwehrsatzung - Tuningen
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§ 18<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig tritt die <strong>Feuerwehrsatzung</strong> vom 08.12.1994, zuletzt geändert am 29.11.2001<br />
außer Kraft.<br />
<strong>Tuningen</strong>, den 27. Januar 2011<br />
Roth, Bürgermeister<br />
Hinweis<br />
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für<br />
Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser<br />
Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines<br />
Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht<br />
worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzungen begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt<br />
nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die<br />
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.