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Feuerwehrsatzung - Tuningen

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§ 18<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die <strong>Feuerwehrsatzung</strong> vom 08.12.1994, zuletzt geändert am 29.11.2001<br />

außer Kraft.<br />

<strong>Tuningen</strong>, den 27. Januar 2011<br />

Roth, Bürgermeister<br />

Hinweis<br />

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für<br />

Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser<br />

Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines<br />

Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht<br />

worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzungen begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt<br />

nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die<br />

Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

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