Pressemitteilung, Vorlage - Tuningen
Pressemitteilung, Vorlage - Tuningen
Pressemitteilung, Vorlage - Tuningen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Pressemitteilung</strong><br />
Nr. 227 vom 02.05.2011<br />
Zensus 2011: Am Dienstag nächster Woche beginnt die neue<br />
Volkszählung – Stichtag ist der 9. Mai 2011<br />
In Deutschland findet in diesem Jahr der Zensus 2011, eine<br />
Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung, statt. Damit wird<br />
ermittelt, wie viele Menschen in einem Land, in einer Stadt oder<br />
einer Gemeinde leben, wie sie wohnen und arbeiten. Erstmals wird<br />
ein registergestütztes Verfahren eingesetzt. Im Unterschied zur<br />
Volkszählung 1987 werden nicht mehr alle Bürgerinnen und Bürger<br />
befragt, sondern soweit wie möglich bereits vorhandene Daten aus<br />
Registern für statistische Zwecke genutzt. Dazu gehören vor allem<br />
Angaben aus den Melderegistern der Gemeinden, aus dem<br />
Register der Bundesagentur für Arbeit sowie aus den Dateien zum<br />
Personalbestand der öffentlichen Hand.<br />
Zur Sicherung der Qualität der Ergebnisse sowie zur Gewinnung<br />
von Daten, für die keine Register verfügbar sind, wird es<br />
Befragungen geben. Ab dem 9. Mai 2011 werden bundesweit<br />
knapp 10 Prozent der Bevölkerung bei der Haushaltebefragung<br />
angesprochen.<br />
Außerdem werden in allen Wohnheimen und<br />
Gemeinschaftsunterkünften Erhebungen stattfinden, also<br />
beispielsweise in Senioren- und Studentenwohnheimen.<br />
Auswertung und Nachdruck honorarfrei. Bezug kostenlos auf Anforderung. ...<br />
Herausgeber:<br />
Landratsamt<br />
Schwarzwald-Baar-Kreis<br />
Pressestelle<br />
Fon 07721/913-7386<br />
Fax 07721/913-8903<br />
Pressestelle@Lrasbk.de<br />
Kreishaus<br />
Am Hoptbühl 2<br />
78048 Villingen-Schwenningen<br />
Telefon 07721/913-0<br />
Telefax 07721/913-8900<br />
Zentrales E-Mail<br />
Poststelle@Lrasbk.de<br />
Allgemeine Sprechtage<br />
Mo. – Do. 8:00 – 11.30 Uhr<br />
Do. Nachmittag<br />
14:00 – 17.30 Uhr<br />
KFZ-Zulassung und Führerscheine<br />
Mo. – Mi. 8:00 – 14:00 Uhr<br />
Do. 8:00 – 17:30 Uhr<br />
Fr. 8:00 – 11:30 Uhr<br />
Bankverbindung<br />
Sparkasse Schwarzwald-Baar<br />
BLZ 694 500 65, Konto-Nr. 315
LANDRATSAMT<br />
SCHWARZWALD-BAAR-KREIS Seite: 2<br />
Die Haushaltebefragung wird in den Gemeinden und Städten des<br />
Schwarzwald-Baar-Kreises, mit Ausnahme der Großen Kreisstadt<br />
Villingen-Schwenningen, von der Erhebungsstelle Zensus 2011 im<br />
Landratsamt organisiert. Für die Durchführung in Villingen-<br />
Schwenningen ist die Große Kreisstadt Villingen-Schwenningen<br />
selbst zuständig.<br />
Die Erhebungsstelle ist räumlich, personell, organisatorisch und<br />
technisch von anderen Verwaltungsstellen getrennt. Die<br />
Befragungen werden durch Interviewerinnen und Interviewer<br />
(Erhebungsbeauftragte) durchgeführt.<br />
Alle Gebäude- und Wohnungseigentümer werden mit der Post<br />
einen Fragebogen vom Statistischen Landesamt erhalten. Nur etwa<br />
ein Drittel der Bürgerinnen und Bürger kommt mit dem Zensus 2011<br />
direkt in Berührung, indirekt fließen allerdings durch die<br />
Bereitstellung der Registerdaten Angaben über die gesamte<br />
Bevölkerung in die Ergebnisse des Zensus 2011 ein.<br />
Haushaltebefragung: Was wird gefragt…<br />
Alle Fragen sind gesetzlich vorgegeben. Bei der<br />
Haushaltebefragung geht es um Fragen nach Alter, Geschlecht,<br />
Familienstand, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund,<br />
Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft (z. B. römischkatholische<br />
Kirche, evangelische Kirche, jüdische Gemeinden),<br />
Hauptwohnsitz, Schulbesuch, Bildungs- und Ausbildungsabschluss<br />
sowie Berufstätigkeit (unter anderem die Branche, in der man tätig<br />
ist, sowie Angaben zum Beruf). Diese Fragen müssen beantwortet<br />
werden. Die Angabe zum Glaubensbekenntnis (z. B. Christentum,<br />
Judentum oder Islam) ist freiwillig. Nach dem Einkommen der<br />
Menschen wird nicht gefragt. Was genau gefragt wird steht in<br />
einem Musterfragebogen, der im Internet unter www.schwarzwaldbaar-kreis.de<br />
eingesehen werden kann. Sie finden den Fragebogen<br />
unter der Rubrik Zensus 2011.<br />
…wer, wann und wie wird befragt?
LANDRATSAMT<br />
SCHWARZWALD-BAAR-KREIS Seite: 3<br />
Nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren wurden<br />
Anschriften ausgewählt, an denen alle dort lebenden Personen<br />
befragt werden. Dadurch wird die Repräsentativität der Ergebnisse<br />
gewährleistet. Die Erhebungsbeauftragten werfen ab Anfang<br />
Mai 2011 eine Terminankündigungskarte gemeinsam mit<br />
Informationen zur Erhebung in den Briefkasten der zu befragenden<br />
Haushalte ein.<br />
Der Termin wird etwa eine Woche im Voraus angekündigt.<br />
Der/Die Interviewer/in besucht Sie zum angekündigten Termin,<br />
stellt sich vor und weist sich mit dem<br />
Erhebungsbeauftragtenausweis aus. Die Interviewer/innen sind<br />
angewiesen, die Wohnung der zu befragenden Haushalte nur mit<br />
deren ausdrücklicher Zustimmung zu betreten.<br />
Für die sogenannte Existenzfeststellung werden die Anzahl der<br />
Haushaltsmitglieder sowie die jeweiligen Personalien benötigt.<br />
Anschließend erfolgen die Interviews. Für jede im Haushalt<br />
wohnende Person ist ein Fragebogen auszufüllen. Der/Die<br />
Interviewer/in führt Sie durch den Fragebogen und hilft Ihnen bei<br />
Bedarf bei der Beantwortung der Fragen. Der Fragebogen umfasst<br />
insgesamt 46 Fragen. Ein Pfeilsystem führt durch den Fragebogen.<br />
Nicht in jedem Fall sind alle 46 Fragen zu beantworten. Für Kinder<br />
und Jugendliche unter 15 Jahren endet der Fragebogen z. B.<br />
bereits nach Frage 25.<br />
Die Existenzfeststellung und die Interviews sind für alle<br />
Haushaltsmitglieder verpflichtend.<br />
Zum vereinbarten Termin müssen nicht zwingend alle<br />
Haushaltsmitglieder anwesend sein. Ein Haushaltsmitglied darf die<br />
Interviews stellvertretend für abwesende Haushaltsmitglieder<br />
führen, d. h. die Ehefrau kann den Termin wahrnehmen und neben<br />
ihrem Interview auch das für ihren Mann und die Kinder führen. Das<br />
Einverständnis muss nicht schriftlich erklärt werden. Es genügt,<br />
wenn dies mündlich gegenüber dem/der Interviewer/in erklärt wird.
LANDRATSAMT<br />
SCHWARZWALD-BAAR-KREIS Seite: 4<br />
Alternativ können Sie den Fragebogen auch selbst ausfüllen. Auch<br />
nicht anwesende Haushaltsmitglieder können die Möglichkeit der<br />
Selbstausfüllung wahrnehmen. Der Selbstausfüllerwunsch muss<br />
dann ebenfalls durch beim Besuch des/der Interviewers/in<br />
anwesende Haushaltsmitglieder mündlich versichert werden, d. h.<br />
die Ehefrau kann bestätigen, dass ihr Mann den Fragebogen für<br />
seine Person selbst ausfüllen möchte.<br />
In beiden Fällen ist jedoch zunächst die Existenzfeststellung mit<br />
dem/der Interviewer/in vorzunehmen. Sie können den ausgefüllten<br />
Fragebogen an die Erhebungsstelle schicken oder aber auch den<br />
Fragebogen online ausfüllen. Näheres erklärt Ihnen Ihr/e<br />
Interviewer/in.<br />
Sollten Sie kurzfristig verhindert sein, wird der/die Interviewer/in<br />
einen zweiten Termin ankündigen. Die Befragungen müssen bis<br />
spätestens 15.07.2011 abgeschlossen sein.<br />
Auskunftspflicht<br />
Auskunftspflichtig sind alle volljährigen Haushaltsmitglieder, aber<br />
auch Minderjährige mit eigener Haushaltsführung, die am 9. Mai<br />
2011 an der ausgewählten Anschrift wohnhaft sind.<br />
Bei minderjährigen Kindern, die im Haushalt der Eltern wohnen,<br />
sind die Eltern stellvertretend auskunftspflichtig.<br />
Die Auskunftspflicht ist gesetzlich geregelt (§ 18 Zensusgesetz). Bei<br />
Verweigerung drohen Ordnungsstrafen und hohe Zwangsgelder.<br />
Datenschutz<br />
Die amtliche Statistik lebt vom Vertrauen und der Akzeptanz der<br />
Bürgerinnen und Bürger. Einzelangaben werden strikt geheim<br />
gehalten, ausschließlich für statistische Zwecke genutzt und nur<br />
anonymisiert ausgewertet. Die persönlichen Angaben dienen nur<br />
organisatorischen Zwecken. Alle an der Durchführung des Zensus<br />
2011 beteiligten Personen sind auf die Einhaltung des<br />
Statistikgeheimnisses und des Datenschutzes besonders
LANDRATSAMT<br />
SCHWARZWALD-BAAR-KREIS Seite: 5<br />
verpflichtet. Informationen fließen beim Zensus 2011 nur in eine<br />
Richtung: Aus den Verwaltungsregistern oder den Befragungen hin<br />
zur amtlichen Statistik. Es gilt das „Rückspielverbot“. Dies bedeutet,<br />
dass Einzelangaben nicht an Behörden weitergegeben werden<br />
dürfen, weder an das Einwohnermeldeamt, noch an das Finanzamt<br />
noch an die Polizei oder andere Stellen.<br />
Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften<br />
In Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften sind die Angaben<br />
der Melderegister über die Bewohnerinnen und Bewohner in diesen<br />
Einrichtungen oft ungenau. Deshalb wird beim Zensus 2011 in<br />
diesen Bereichen eine Vollerhebung durchgeführt. Die Befragung<br />
beschränkt sich dabei auf wenige Fragen nach Alter, Geschlecht,<br />
Familienstand, Staatsangehörigkeit oder auch Informationen<br />
darüber, ob die Anschrift die Hauptwohnung ist. In der Regel geben<br />
die Bewohnerinnen und Bewohner mündlich gegenüber<br />
einem/einer Interviewer/in die benötigten Auskünfte.<br />
Alternativ können die Angaben wie bei der Haushaltebefragung<br />
auch online oder postalisch übermittelt werden. Einige dieser<br />
Einrichtungen wurden im Rahmen der Haushaltebefragung<br />
ausgewählt und müssen damit auch die dort vorgesehenen Fragen<br />
beantworten.<br />
Für sensible Gemeinschaftsunterkünfte wie Behindertenwohnheime<br />
oder Notunterkünfte für Obdachlose sowie Krankenhäuser ist ein<br />
besonderes Erhebungsverfahren vorgesehen. Dort werden die<br />
Bewohnerinnen und Bewohner über den Zensus zwar informiert,<br />
befragt wird aber die Einrichtungsleitung.<br />
Wo sind weitere Informationen zu finden?<br />
Unter www.zensus2011.de, den Webseiten der Statistischen Ämter<br />
und des Bundes und der Länder kann man sich jederzeit<br />
umfassend über den Zensus informieren. Alles Wissenswerte zur<br />
Durchführung des Zensus in Baden-Württemberg ist auf der<br />
Homepage des Statistischen Landesamtes unter www.statistikbw.de<br />
zu finden. Informationen für Auskunftspflichtige sowie
LANDRATSAMT<br />
SCHWARZWALD-BAAR-KREIS Seite: 6<br />
interessierte Bürgerinnen und Bürger sind außerdem auf der<br />
Homepage des Landkreises unter www.schwarzwald-baar-kreis.de<br />
zu finden. Für Fragen ist eine kostenfreie Hotline unter der Nummer<br />
0800 58 87 854 geschaltet.<br />
Organisiert und koordiniert wird der Zensus 2011 im Landratsamt<br />
von Miriam Filzoli und den Mitarbeitern der Erhebungsstelle. Es gilt,<br />
die Befragung von rund 17.000 auskunftspflichtigen Personen in<br />
Privathaushalten und zusätzlich rund 5.000 auskunftspflichtigen<br />
Personen in Sonderbereichen zu koordinieren und durchzuführen.<br />
Nach der seit Monaten andauernden intensiven Vorbereitung und<br />
den großen Problemen bei der Gewinnung von Interviewern ist sie<br />
jetzt froh, dass es endlich losgeht: „Ich bin gespannt, wie die ersten<br />
Tage laufen. Wir hier in der Erhebungsstelle sind startklar, ebenso<br />
unsere Interviewerinnen und Interviewer. Und die Bürgerinnen und<br />
Bürger hoffentlich auch!“