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Pressemitteilung, Vorlage - Tuningen

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<strong>Pressemitteilung</strong><br />

Nr. 227 vom 02.05.2011<br />

Zensus 2011: Am Dienstag nächster Woche beginnt die neue<br />

Volkszählung – Stichtag ist der 9. Mai 2011<br />

In Deutschland findet in diesem Jahr der Zensus 2011, eine<br />

Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung, statt. Damit wird<br />

ermittelt, wie viele Menschen in einem Land, in einer Stadt oder<br />

einer Gemeinde leben, wie sie wohnen und arbeiten. Erstmals wird<br />

ein registergestütztes Verfahren eingesetzt. Im Unterschied zur<br />

Volkszählung 1987 werden nicht mehr alle Bürgerinnen und Bürger<br />

befragt, sondern soweit wie möglich bereits vorhandene Daten aus<br />

Registern für statistische Zwecke genutzt. Dazu gehören vor allem<br />

Angaben aus den Melderegistern der Gemeinden, aus dem<br />

Register der Bundesagentur für Arbeit sowie aus den Dateien zum<br />

Personalbestand der öffentlichen Hand.<br />

Zur Sicherung der Qualität der Ergebnisse sowie zur Gewinnung<br />

von Daten, für die keine Register verfügbar sind, wird es<br />

Befragungen geben. Ab dem 9. Mai 2011 werden bundesweit<br />

knapp 10 Prozent der Bevölkerung bei der Haushaltebefragung<br />

angesprochen.<br />

Außerdem werden in allen Wohnheimen und<br />

Gemeinschaftsunterkünften Erhebungen stattfinden, also<br />

beispielsweise in Senioren- und Studentenwohnheimen.<br />

Auswertung und Nachdruck honorarfrei. Bezug kostenlos auf Anforderung. ...<br />

Herausgeber:<br />

Landratsamt<br />

Schwarzwald-Baar-Kreis<br />

Pressestelle<br />

Fon 07721/913-7386<br />

Fax 07721/913-8903<br />

Pressestelle@Lrasbk.de<br />

Kreishaus<br />

Am Hoptbühl 2<br />

78048 Villingen-Schwenningen<br />

Telefon 07721/913-0<br />

Telefax 07721/913-8900<br />

Zentrales E-Mail<br />

Poststelle@Lrasbk.de<br />

Allgemeine Sprechtage<br />

Mo. – Do. 8:00 – 11.30 Uhr<br />

Do. Nachmittag<br />

14:00 – 17.30 Uhr<br />

KFZ-Zulassung und Führerscheine<br />

Mo. – Mi. 8:00 – 14:00 Uhr<br />

Do. 8:00 – 17:30 Uhr<br />

Fr. 8:00 – 11:30 Uhr<br />

Bankverbindung<br />

Sparkasse Schwarzwald-Baar<br />

BLZ 694 500 65, Konto-Nr. 315


LANDRATSAMT<br />

SCHWARZWALD-BAAR-KREIS Seite: 2<br />

Die Haushaltebefragung wird in den Gemeinden und Städten des<br />

Schwarzwald-Baar-Kreises, mit Ausnahme der Großen Kreisstadt<br />

Villingen-Schwenningen, von der Erhebungsstelle Zensus 2011 im<br />

Landratsamt organisiert. Für die Durchführung in Villingen-<br />

Schwenningen ist die Große Kreisstadt Villingen-Schwenningen<br />

selbst zuständig.<br />

Die Erhebungsstelle ist räumlich, personell, organisatorisch und<br />

technisch von anderen Verwaltungsstellen getrennt. Die<br />

Befragungen werden durch Interviewerinnen und Interviewer<br />

(Erhebungsbeauftragte) durchgeführt.<br />

Alle Gebäude- und Wohnungseigentümer werden mit der Post<br />

einen Fragebogen vom Statistischen Landesamt erhalten. Nur etwa<br />

ein Drittel der Bürgerinnen und Bürger kommt mit dem Zensus 2011<br />

direkt in Berührung, indirekt fließen allerdings durch die<br />

Bereitstellung der Registerdaten Angaben über die gesamte<br />

Bevölkerung in die Ergebnisse des Zensus 2011 ein.<br />

Haushaltebefragung: Was wird gefragt…<br />

Alle Fragen sind gesetzlich vorgegeben. Bei der<br />

Haushaltebefragung geht es um Fragen nach Alter, Geschlecht,<br />

Familienstand, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund,<br />

Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft (z. B. römischkatholische<br />

Kirche, evangelische Kirche, jüdische Gemeinden),<br />

Hauptwohnsitz, Schulbesuch, Bildungs- und Ausbildungsabschluss<br />

sowie Berufstätigkeit (unter anderem die Branche, in der man tätig<br />

ist, sowie Angaben zum Beruf). Diese Fragen müssen beantwortet<br />

werden. Die Angabe zum Glaubensbekenntnis (z. B. Christentum,<br />

Judentum oder Islam) ist freiwillig. Nach dem Einkommen der<br />

Menschen wird nicht gefragt. Was genau gefragt wird steht in<br />

einem Musterfragebogen, der im Internet unter www.schwarzwaldbaar-kreis.de<br />

eingesehen werden kann. Sie finden den Fragebogen<br />

unter der Rubrik Zensus 2011.<br />

…wer, wann und wie wird befragt?


LANDRATSAMT<br />

SCHWARZWALD-BAAR-KREIS Seite: 3<br />

Nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren wurden<br />

Anschriften ausgewählt, an denen alle dort lebenden Personen<br />

befragt werden. Dadurch wird die Repräsentativität der Ergebnisse<br />

gewährleistet. Die Erhebungsbeauftragten werfen ab Anfang<br />

Mai 2011 eine Terminankündigungskarte gemeinsam mit<br />

Informationen zur Erhebung in den Briefkasten der zu befragenden<br />

Haushalte ein.<br />

Der Termin wird etwa eine Woche im Voraus angekündigt.<br />

Der/Die Interviewer/in besucht Sie zum angekündigten Termin,<br />

stellt sich vor und weist sich mit dem<br />

Erhebungsbeauftragtenausweis aus. Die Interviewer/innen sind<br />

angewiesen, die Wohnung der zu befragenden Haushalte nur mit<br />

deren ausdrücklicher Zustimmung zu betreten.<br />

Für die sogenannte Existenzfeststellung werden die Anzahl der<br />

Haushaltsmitglieder sowie die jeweiligen Personalien benötigt.<br />

Anschließend erfolgen die Interviews. Für jede im Haushalt<br />

wohnende Person ist ein Fragebogen auszufüllen. Der/Die<br />

Interviewer/in führt Sie durch den Fragebogen und hilft Ihnen bei<br />

Bedarf bei der Beantwortung der Fragen. Der Fragebogen umfasst<br />

insgesamt 46 Fragen. Ein Pfeilsystem führt durch den Fragebogen.<br />

Nicht in jedem Fall sind alle 46 Fragen zu beantworten. Für Kinder<br />

und Jugendliche unter 15 Jahren endet der Fragebogen z. B.<br />

bereits nach Frage 25.<br />

Die Existenzfeststellung und die Interviews sind für alle<br />

Haushaltsmitglieder verpflichtend.<br />

Zum vereinbarten Termin müssen nicht zwingend alle<br />

Haushaltsmitglieder anwesend sein. Ein Haushaltsmitglied darf die<br />

Interviews stellvertretend für abwesende Haushaltsmitglieder<br />

führen, d. h. die Ehefrau kann den Termin wahrnehmen und neben<br />

ihrem Interview auch das für ihren Mann und die Kinder führen. Das<br />

Einverständnis muss nicht schriftlich erklärt werden. Es genügt,<br />

wenn dies mündlich gegenüber dem/der Interviewer/in erklärt wird.


LANDRATSAMT<br />

SCHWARZWALD-BAAR-KREIS Seite: 4<br />

Alternativ können Sie den Fragebogen auch selbst ausfüllen. Auch<br />

nicht anwesende Haushaltsmitglieder können die Möglichkeit der<br />

Selbstausfüllung wahrnehmen. Der Selbstausfüllerwunsch muss<br />

dann ebenfalls durch beim Besuch des/der Interviewers/in<br />

anwesende Haushaltsmitglieder mündlich versichert werden, d. h.<br />

die Ehefrau kann bestätigen, dass ihr Mann den Fragebogen für<br />

seine Person selbst ausfüllen möchte.<br />

In beiden Fällen ist jedoch zunächst die Existenzfeststellung mit<br />

dem/der Interviewer/in vorzunehmen. Sie können den ausgefüllten<br />

Fragebogen an die Erhebungsstelle schicken oder aber auch den<br />

Fragebogen online ausfüllen. Näheres erklärt Ihnen Ihr/e<br />

Interviewer/in.<br />

Sollten Sie kurzfristig verhindert sein, wird der/die Interviewer/in<br />

einen zweiten Termin ankündigen. Die Befragungen müssen bis<br />

spätestens 15.07.2011 abgeschlossen sein.<br />

Auskunftspflicht<br />

Auskunftspflichtig sind alle volljährigen Haushaltsmitglieder, aber<br />

auch Minderjährige mit eigener Haushaltsführung, die am 9. Mai<br />

2011 an der ausgewählten Anschrift wohnhaft sind.<br />

Bei minderjährigen Kindern, die im Haushalt der Eltern wohnen,<br />

sind die Eltern stellvertretend auskunftspflichtig.<br />

Die Auskunftspflicht ist gesetzlich geregelt (§ 18 Zensusgesetz). Bei<br />

Verweigerung drohen Ordnungsstrafen und hohe Zwangsgelder.<br />

Datenschutz<br />

Die amtliche Statistik lebt vom Vertrauen und der Akzeptanz der<br />

Bürgerinnen und Bürger. Einzelangaben werden strikt geheim<br />

gehalten, ausschließlich für statistische Zwecke genutzt und nur<br />

anonymisiert ausgewertet. Die persönlichen Angaben dienen nur<br />

organisatorischen Zwecken. Alle an der Durchführung des Zensus<br />

2011 beteiligten Personen sind auf die Einhaltung des<br />

Statistikgeheimnisses und des Datenschutzes besonders


LANDRATSAMT<br />

SCHWARZWALD-BAAR-KREIS Seite: 5<br />

verpflichtet. Informationen fließen beim Zensus 2011 nur in eine<br />

Richtung: Aus den Verwaltungsregistern oder den Befragungen hin<br />

zur amtlichen Statistik. Es gilt das „Rückspielverbot“. Dies bedeutet,<br />

dass Einzelangaben nicht an Behörden weitergegeben werden<br />

dürfen, weder an das Einwohnermeldeamt, noch an das Finanzamt<br />

noch an die Polizei oder andere Stellen.<br />

Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften<br />

In Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften sind die Angaben<br />

der Melderegister über die Bewohnerinnen und Bewohner in diesen<br />

Einrichtungen oft ungenau. Deshalb wird beim Zensus 2011 in<br />

diesen Bereichen eine Vollerhebung durchgeführt. Die Befragung<br />

beschränkt sich dabei auf wenige Fragen nach Alter, Geschlecht,<br />

Familienstand, Staatsangehörigkeit oder auch Informationen<br />

darüber, ob die Anschrift die Hauptwohnung ist. In der Regel geben<br />

die Bewohnerinnen und Bewohner mündlich gegenüber<br />

einem/einer Interviewer/in die benötigten Auskünfte.<br />

Alternativ können die Angaben wie bei der Haushaltebefragung<br />

auch online oder postalisch übermittelt werden. Einige dieser<br />

Einrichtungen wurden im Rahmen der Haushaltebefragung<br />

ausgewählt und müssen damit auch die dort vorgesehenen Fragen<br />

beantworten.<br />

Für sensible Gemeinschaftsunterkünfte wie Behindertenwohnheime<br />

oder Notunterkünfte für Obdachlose sowie Krankenhäuser ist ein<br />

besonderes Erhebungsverfahren vorgesehen. Dort werden die<br />

Bewohnerinnen und Bewohner über den Zensus zwar informiert,<br />

befragt wird aber die Einrichtungsleitung.<br />

Wo sind weitere Informationen zu finden?<br />

Unter www.zensus2011.de, den Webseiten der Statistischen Ämter<br />

und des Bundes und der Länder kann man sich jederzeit<br />

umfassend über den Zensus informieren. Alles Wissenswerte zur<br />

Durchführung des Zensus in Baden-Württemberg ist auf der<br />

Homepage des Statistischen Landesamtes unter www.statistikbw.de<br />

zu finden. Informationen für Auskunftspflichtige sowie


LANDRATSAMT<br />

SCHWARZWALD-BAAR-KREIS Seite: 6<br />

interessierte Bürgerinnen und Bürger sind außerdem auf der<br />

Homepage des Landkreises unter www.schwarzwald-baar-kreis.de<br />

zu finden. Für Fragen ist eine kostenfreie Hotline unter der Nummer<br />

0800 58 87 854 geschaltet.<br />

Organisiert und koordiniert wird der Zensus 2011 im Landratsamt<br />

von Miriam Filzoli und den Mitarbeitern der Erhebungsstelle. Es gilt,<br />

die Befragung von rund 17.000 auskunftspflichtigen Personen in<br />

Privathaushalten und zusätzlich rund 5.000 auskunftspflichtigen<br />

Personen in Sonderbereichen zu koordinieren und durchzuführen.<br />

Nach der seit Monaten andauernden intensiven Vorbereitung und<br />

den großen Problemen bei der Gewinnung von Interviewern ist sie<br />

jetzt froh, dass es endlich losgeht: „Ich bin gespannt, wie die ersten<br />

Tage laufen. Wir hier in der Erhebungsstelle sind startklar, ebenso<br />

unsere Interviewerinnen und Interviewer. Und die Bürgerinnen und<br />

Bürger hoffentlich auch!“

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