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Erläuterungsbericht - Stadt Twistringen

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<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong><br />

Standortkonzept<br />

Windenergie 2013<br />

NWP<br />

Erläuterungen<br />

Planungsgesellschaft mbH<br />

Escherweg 1<br />

Postfach 3867<br />

Telefon 0441/97 174 0<br />

info@nwp-ol.de<br />

18. Februar 2013<br />

Gesellschaft für räumliche Planung und Forschung<br />

26121 Oldenburg<br />

26028 Oldenburg<br />

Telefax 0441/97 174 73<br />

www.nwp-ol.de


<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013<br />

Inhalt Seite<br />

1 Einführung ..............................................................................................................................1<br />

1.1 Anlass ......................................................................................................................................1<br />

1.2 Vorgehensweise ......................................................................................................................1<br />

2 Tabuzonen ..............................................................................................................................2<br />

2.1 Tabuzonen Siedlung ................................................................................................................2<br />

2.2 Tabuzonen Infrastruktur ..........................................................................................................6<br />

2.3 Tabuzonen Natur und Landschaft ...........................................................................................8<br />

2.4 Tabuzonen Raumordnung .....................................................................................................10<br />

3 Bewertung der nach Ausschluss verbleibenden Flächenpotenziale ............................11<br />

3.1 Positivkriterien .......................................................................................................................11<br />

3.1.1 Konzentrationseignung für mindestens drei Windenergieanlagen .......................................11<br />

3.1.2 Konzentration von Belastungsräumen ..................................................................................13<br />

3.1.3 Freiheit von Nutzungseinschränkungen ................................................................................15<br />

3.2 Eignungseinschränkungen/ Restriktionen .............................................................................15<br />

3.2.1 Tiere und Pflanzen ................................................................................................................15<br />

3.2.2 Nähe zu geschützten Bereichen von Natur und Landschaft und Nähe<br />

zu Waldflächen ......................................................................................................................19<br />

3.2.3 Raumordnung ........................................................................................................................23<br />

4 Flächen: Eignungsprioritäten - Ranking ...........................................................................31<br />

5 Empfehlung und Ausblick ..................................................................................................32<br />

6 Quellenverzeichnis ..............................................................................................................35


1 EINFÜHRUNG<br />

1.1 Anlass<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 1<br />

Auf der Grundlage des Standortkonzeptes Windenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong> aus dem Jahr<br />

1998 hat die <strong>Stadt</strong> in ihrem Flächennutzungsplan die Standorte Am Üssinghauser Weg und<br />

Borwede als Sondergebiete für die Windenergie dargestellt.<br />

Insgesamt stehen 14 Windenergieanlagen (WEA) auf Twistringer <strong>Stadt</strong>gebiet. 1<br />

Nun prüft die <strong>Stadt</strong>, ob darüber hinaus weitere geeignete Standorte zur Errichtung von Windenergie<br />

vorliegen, die in den Flächennutzungsplan überführt werden können. Dazu wird das<br />

vorliegende Standortkonzept Windenergie erstellt. Es unterzieht das <strong>Stadt</strong>gebiet einer erneuten<br />

Standortprüfung unter Berücksichtigung der aktuellen Anlagentechnik nach den aktuellen Planungsrahmenbedingungen<br />

und dem fortgeschriebenen Stand der Planungspraxis und des Planungsrechtes.<br />

Die sich für die Windkraft aufzeigenden Flächenpotenziale werden einer vergleichenden Bewertung<br />

und einem Eignungsranking zugeführt. Die Ergebnisse dieser flächendeckenden Betrachtung<br />

werden im vorliegenden Bericht in Text und Karten dokumentiert.<br />

1.2 Vorgehensweise<br />

Im ersten Arbeitsschritt ermittelt das Standortkonzept die Flächen, in denen die Errichtung von<br />

Windenergie ausgeschlossen ist. Bei diesen Ausschlussbereichen ist die Errichtung von WEA<br />

mit den vorhandenen Nutzungsansprüchen einschließlich der zum Schutze dieser Nutzungen<br />

erforderlichen Abstände nicht vereinbar. Dabei ist gemäß Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom<br />

13. Dezember 2012 2 zwischen "harten Tabuzonen" und "weichen Tabuzonen" zu unterscheiden.<br />

In den harten Tabuzonen sind die Errichtung und der Betrieb aus tatsächlichen oder rechtlichen<br />

Gründen ausgeschlossen. In den weichen Tabuzonen ist zwar tatsächlich oder rechtlich die<br />

Errichtung von WEA nicht gänzlich ausgeschlossen, jedoch sollen hier nach den eigenen begründeten<br />

Vorsorgekriterien der <strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong> keine WEA aufgestellt werden.<br />

Die nach den harten und weichen Tabuzonen verbleibenden Flächen werden einer differenzierten<br />

Bewertung zugeführt, die sowohl die Positivkriterien aufzeigt, die für die Errichtung von<br />

WEA an einem Standort sprechen, als auch die Einschränkungskriterien/Restriktionen erfassen,<br />

die die Standorteignung einschränken.<br />

Dabei wird als Bemessungsgrundlage für die Standortbeurteilung im Sinne der Konzentrationswirkung<br />

von einer Standortplanung für leistungsstarke Anlagen mit Gesamthöhen von 200 m<br />

ausgegangen.<br />

Die im Flächennutzungsplan dargestellten Sondergebiete für die Windenergie haben Bestandsschutz.<br />

Die Nähe der neu zu prüfenden Flächenpotenziale zu vorhandenen WEA-Standorten<br />

kann für eine mögliche Entwicklung als zusammenhängender Konzentrationsstandort (Positivkriterium)<br />

oder im Hinblick auf eine mögliche Überfrachtung des Raumes mit WEA (Restriktion)<br />

bedeutsam sein. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.<br />

Die Erarbeitung des Standortkonzeptes wurde von einem Arbeitskreis aus Vertretern der verschiedenen<br />

Fraktionen, der Verwaltung, dem Bürgermeister und dem Planungsbüro begleitet.<br />

1 vgl. www.EnergyMap.info (2012)<br />

2 BVerwG 4 CN 1.11


2 TABUZONEN<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 2<br />

Die Flächen im <strong>Stadt</strong>gebiet, in denen bestehende Nutzungs- oder Schutzansprüche die Nutzung<br />

als Standort für WEA ausschließen sowie die Flächen, die aus Sicht der <strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong><br />

einen schwerwiegenden Nutzungskonflikt begründen, werden als harte bzw. weiche Tabuzonen<br />

für die Windenergienutzung ermittelt.<br />

Sie begründen sich aus den Schutzansprüchen der Realnutzung (insbesondere Siedlung und<br />

Infrastruktur), den planungsrechtlichen Maßgaben des Flächennutzungsplanes und der Raumordnung<br />

sowie dem Naturschutzrecht.<br />

In den nachstehenden Tabellen sind die für das Gemeindegebiet relevanten harten und weichen<br />

Tabuzonen unter folgenden Themenkomplexen zusammengefasst und in den Karten (s.<br />

Anhang) dargestellt:<br />

Siedlungen auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes und der automatisierten Liegenschaftskarte<br />

(ALK) (Kap. 2.1, Karte 1),<br />

Infrastruktur (Kap. 2.2, Karte 2),<br />

Naturschutz, Wald und Wasserflächen (Kap. 2.3, Karte 3),<br />

Raumordnung (Kap. 2.4, Karte 3).<br />

Ergänzend sind in den Tabellen die Begründungen für die Tabuzonen stichwortartig aufgeführt<br />

und es sind zum Vergleich die Ausschlusskriterien des Standortkonzeptes 1998 dargelegt.<br />

2.1 Tabuzonen Siedlung<br />

Harte Tabuzonen<br />

Die von den Siedlungsbelangen ausgehenden harten Tabuzonen sind in den tatsächlichen<br />

Siedlungsnutzungen und den einzuhaltenden Mindestabständen begründet. Nach der Rechtsprechung<br />

zur optisch bedrängenden Wirkung 3 wird bei einem Abstand von weniger als dem<br />

Doppelten der Anlagenhöhe regelmäßig gegen das Gebot der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme<br />

verstoßen. Bei Entfernungen der dreifachen Anlagenhöhe wird in der Regel die erdrückende<br />

Wirkung nicht erfüllt.<br />

Im Bereich zwischen der zwei- und dreifachen Entfernung obliegt die Ermittlung der erdrückenden<br />

Wirkung der Einzelfallprüfung.<br />

Insofern wird bei Anlagenhöhen von 200 m die erdrückende Wirkung bei Abständen bis 400 m<br />

zu Wohnnutzungen regelmäßig erreicht und der 400-m-Abstand als harte Tabuzone berücksichtigt.<br />

3 OVG NRW 8A 3726/05


Weiche Tabuzonen<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 3<br />

Die weichen Tabuzonen begründen sich unter Vorsorgeaspekten im Schutz der Wohnnutzungen<br />

gegenüber Lärm und Schattenwurf sowie im Schutz der Wohnnutzungen vor einer übermäßigen<br />

Nähe zu WEA.<br />

Die Vorsorgeabstände werden analog der immissionsschutzfachlichen Orientierungswerte gemäß<br />

DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) abgeleitet. Diese Vorgehensweise ist durch die<br />

Entscheidungen des OVGs Münster vom 30. November 2001, bestätigt durch BVerwG vom<br />

17. Dezember 2002, rechtlich geklärt. Dabei können die von der Kommune angesetzten Abstände<br />

zulässigerweise auch auf den vorbeugenden Immissionsschutz ausgerichtet werden.<br />

Im Hinblick auf die Schutzansprüche einer Außenbereichssiedlungslage (vergleichbar einem<br />

Misch- oder Dorfgebiet §§ 5 und 6 BauNVO) von 60/45 dB(A) tags/nachts gemäß DIN 18005<br />

wird davon ausgegangen, dass die Werte bei einem Abstand von 500 m zu den Anlagen 4 eingehalten<br />

werden können. Gleichfalls wird damit auch die im Einzelfall zu prüfende erdrückende<br />

Wirkung weitgehend ausgeschlossen.<br />

Für Gebiete M (MI, MD) gelten gleichfalls die Schutzansprüche 60/45 dB(A) tags/nachts und es<br />

werden die Schutzabstände entsprechend mit 500 m übertragen.<br />

Für die Gebiete W (WA, WS) bestehen Schutzansprüche von 55/40 dB(A) tags/nachts. Auf<br />

Grund der um 5 dB(A) strengeren Schutzansprüche wird der Vorsorgeabstand pauschal um<br />

250 m auf insgesamt 750 m erweitert.<br />

Für Gebiete G (GI, GE) bestehen gegenüber dem Außenbereichswohnen bzw. gegenüber<br />

MI/MD um mindestens 5 dB(A) geringere Schutzansprüche. Insofern wird gegenüber den in den<br />

GE-Gebieten <strong>Twistringen</strong>s regelmäßig zulässigen Betriebsleiterwohnungen kein über die 400m-Tabuzone<br />

hinausgehender zusätzlicher Vorsorgeabstand vorgehalten.<br />

Die Schutzansprüche der Flächen für den Gemeinbedarf entsprechen jener der Gebiete M und<br />

werden pauschal mit 500 m berücksichtigt.<br />

Die bestehenden Sondergebiete für die Windenergie sind nachrichtlich übernommen worden.<br />

Die Schutzansprüche der anderen Sondergebiete sind je nach zulässiger Nutzung des SO-<br />

Gebietes differenziert zu betrachten. Die Schutzansprüche orientieren sich dabei an den<br />

Schutzabständen vergleichbarer Nutzungen in den Baugebieten gemäß §§ 2-9 BauNVO.<br />

4 Bezugspunkt Flügelspitze


Tabelle 1: Tabuzonen Siedlung (s. Karte 1)<br />

Kriterium/<br />

Nutzungsanspruch<br />

Abstand<br />

1998<br />

Harte<br />

Tabuzone/<br />

Abstand<br />

Wohnbaufläche (W) 500 m Fläche und<br />

400 m Abstand<br />

Gemischte Baufläche<br />

(M, MD, MI)<br />

Wohngebäude im<br />

Außenbereich<br />

pauschal<br />

500 m<br />

Fläche und<br />

400 m Abstand<br />

300 m Fläche und<br />

400 m Abstand<br />

Gewerbliche Baufläche (G) - Fläche und<br />

400 m Abstand<br />

Sonderbaufläche, außer<br />

Wind<br />

Campingplatz<br />

(= angrenzend in Bassum)<br />

Einzelhandel,<br />

Reitsport und Landwirtschaft<br />

Siedlungsgebiete<br />

pauschal<br />

Fläche und<br />

400 m Abstand<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2012 4<br />

Weiche TabuzoneVorsorgeabstände<br />

350 m Fläche<br />

+ 750 m Abstand<br />

100 m Fläche<br />

+ 500 m Abstand<br />

100 m Fläche<br />

+ 500 m Abstand<br />

0 m Fläche<br />

+ 400 m Abstand<br />

350 m Fläche<br />

+ 750 m Abstand<br />

Fläche 150 m Fläche<br />

+ 150 m Abstand<br />

Tabuzone<br />

gesamt Begründung, Kommentar, Hinweise zum Planungsrecht<br />

und zur Praxis<br />

Harte Tabuzone: erdrückende Wirkung<br />

Weiche Tabuzonen: Immissionsschutz, Lärmschutz (Ableitung aus DIN 18005),<br />

Abstand reicht in der Regel zur Einhaltung der Lärmwerte aus, Schattenwurf kann,<br />

soweit erforderlich, durch Anlagensteuerung nach den Anforderungen der relevanten<br />

Regelwerke minimiert werden.<br />

Harte Tabuzone: erdrückende Wirkung<br />

Weiche Tabuzonen: Vorsorge Immissionsschutz, Lärmschutz (Ableitung aus DIN<br />

18005), Schutzanspruch analog zu Außenbereichssiedlungslage (s.u.), gegebenenfalls<br />

sind im Einzelfall Entwicklungsaspekte zu berücksichtigen<br />

Harte Tabuzone: erdrückende Wirkung<br />

Weiche Tabuzonen: Vorsorge Immissionsschutz, Lärmschutz (Ableitung aus DIN<br />

18005), ohne zu berücksichtigende Entwicklungsaspekte<br />

Harte Tabuzone: erdrückende Wirkung gegenüber Betriebsleiterwohnen, (Sämtliche<br />

gewerbliche Bauflächen der <strong>Stadt</strong> lassen Betriebsleiterwohnungen zu, so dass<br />

das Tabukriterium für alle Gewerbegebiete zutrifft.<br />

Auf weitergehende Vorsorgeabstände wird verzichtet.<br />

Differenzierte Betrachtung nach Zweckbestimmung und Nutzung:<br />

Harte Tabuzone: erdrückende Wirkung<br />

Weiche Tabuzonen: Vorsorge Immissionsschutz, Lärmschutz (Ableitung aus DIN<br />

18005), Abstand reicht in der Regel zur Einhaltung der Lärmwerte aus, Schattenwurf<br />

kann, soweit erforderlich, durch Anlagensteuerung nach den Anforderungen<br />

der relevanten Regelwerke minimiert werden.<br />

Harte Tabuzone: Flächennutzung<br />

Weiche Tabuzonen: Vorsorgeabstand Kipphöhe, Schutz vor Trümmerwurf<br />

(Hinweis: Bei einer Überführung der Abgrenzungen in den Flächennutzungsplan<br />

dürfen die Rotorblätter geplanter WEA die Abgrenzung nicht überschreiten. Bei<br />

einer Rotorblattlänge von z.B. ca. 50 m darf der Turm der Anlage somit erst in 150<br />

m + 50 m = 200 m Entfernung errichtet werden entsprechend der Kipphöhe für<br />

200 m hohe WEA.)


Fortsetzung Tabelle 1: Tabuzonen Siedlung (s. Karte 1)<br />

Kriterium/<br />

Nutzungsanspruch<br />

Entsorgungszentrum (im<br />

angrenzenden <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

Bassum)<br />

Fläche für den Gemeinbedarf<br />

Rathaus, Polizeistation,<br />

Schule, Kirche und kirchlichen<br />

Zwecken dienende<br />

Gebäude und Einrichtungen,<br />

Kindergarten, Sozialstation,<br />

Altenpflegeheim, Krankenhaus,<br />

Bibliothek, Turn- und<br />

Sporthalle, Freibad, Post,<br />

Feuerwehr, Schießsportanlage<br />

Fläche für Versorgungsanlagen<br />

Abstand<br />

1998<br />

Harte<br />

Tabuzone/<br />

Abstand<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2012 5<br />

Weiche TabuzoneVorsorgeabstände<br />

Tabuzone<br />

gesamt<br />

Fläche 150 m Fläche +<br />

150 m Abstand<br />

500 m Fläche bis 500 m Fläche<br />

+ 500 m Abstand<br />

- Fläche 150 m Fläche<br />

+ 150 m Abstand<br />

Begründung, Kommentar, Hinweise zum Planungsrecht<br />

und zur Praxis<br />

Harte Tabukriterium: Flächennutzung<br />

Weiche Tabuzonen: Vorsorgeabstand: Kipphöhe, Schutz vor Trümmerwurf<br />

Harte Tabuzone: Flächennutzung/Flächennutzungsplan<br />

Weiche Tabuzonen: Vorsorge Immissionsschutz, Lärmschutz, Schutz vor Schattenwurf;<br />

die Gemeinbedarfsflächen befinden sich überwiegend im Anschluss an die<br />

Wohn- bzw. gemischten Bauflächen oder sind in diese integriert, so dass die<br />

Tabuzonen durch andere Siedlungstabuzonen überlagert werden und hier nicht<br />

zum Tragen kommen.<br />

Harte Tabukriterium: Flächennutzung/Flächennutzungsplan<br />

Weiche Tabuzonen: Vorsorgeabstand Kipphöhe, Schutz vor Trümmerwurf<br />

Grünfläche Differenzierte Betrachtung nach Zweck und Nutzung:<br />

Parkanlage, Friedhof 300 m Fläche 500 m Fläche<br />

+ 500 m Abstand<br />

Spielplatz, Sportplatz Fläche 150 m Fläche<br />

+ 150 m Abstand<br />

Harte Tabuzone: Flächennutzung/Flächennutzungsplan<br />

Weiche Tabuzonen: Vorsorge Lärmschutz, Schutz vor Schattenwurf, Sicherung der<br />

Eignung zur Entspannung, Ruhe, bezogen auf Friedhof: Trauer, Gebet, Besinnung<br />

Harte Tabuzone: Flächennutzung/Flächennutzungsplan<br />

Weiche Tabuzonen: Vorsorgeabstand: Kipphöhe, Schutz vor Trümmerwurf<br />

Sonstige Grünflächen Fläche n.n. Fläche Harte Tabuzone: Flächennutzung/Flächennutzungsplan<br />

Weiche Tabuzonen: Vorsorgeabstände sind durch Überlagerung anderer<br />

Tabuzonen sichergestellt


2.2 Tabuzonen Infrastruktur<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2012 6<br />

Die hier veranschlagten harten Tabuzonen bemessen sich aus den Bauverbotszonen entlang von Straßen, den Anforderungen der Straßenbaulastträger,<br />

den Maßgaben des Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld 5 und den Regelwerken der sonstigen zuständigen Versorgungsträgern.<br />

Weitergehende vorsorgliche Abstandsanforderungen (weiche Tabuzonen) zum Schutz der Infrastruktur sind aus städtischer Sicht nicht gegeben.<br />

Auf der konkreten Bauantragsebene 6 sind die zu den Straßen und Leitungstrassen erforderlichen Abstände im Detail und in Abstimmung mit den<br />

zuständigen Trägern zu ermitteln und zu berücksichtigen.<br />

Tabelle 2: Ausschlusskriterien Infrastruktur (s. Karte 2)<br />

Kriterium/<br />

Nutzungsanspruch<br />

Klassifizierte Straße<br />

(K, L, B)<br />

Verkehrsfläche geplant<br />

(FNP)<br />

Abstand<br />

1998<br />

Harte<br />

Tabuzone/<br />

Abstand<br />

100 m Straße und<br />

20 m Abstand<br />

Weiche TabuzoneVorsorgeabstände<br />

Tabuzone<br />

gesamt<br />

bis 150 m Straße +<br />

150 m Abstand<br />

Bahnlinie 100 m Gleisfläche bis 150 m Gleisfläche +<br />

150 m<br />

Freilandleitungen<br />

ab 110 kV<br />

150 m<br />

(> 100 kV)<br />

Freileitung<br />

und<br />

110 m Abstand<br />

0 m Freileitung<br />

und<br />

110 m Abstand<br />

Begründung, Kommentar, Hinweise zum Planungsrecht<br />

und zur Praxis<br />

Harte Tabuzone: Bauverbotszone gemäß § 9 FStrG und § 24 NStrG<br />

Weiche Tabuzonen: Vorsorgeabstand: Schutz vor Trümmerwurf (s.o.), vgl. Abstandsanforderung<br />

gemäß NLStrBV 1,5 x (Rotordurchmesser + Nabenhöhe), vgl.<br />

Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP-Entwurf) 2012 zum<br />

Punkt Windenergie<br />

Harte Tabuzone: Flächennutzung Vorsorgeabstand: Schutz vor Trümmerwurf (s.o.)<br />

Weiche Tabuzonen: Vorsorgeabstand: Schutz vor Trümmerwurf (s.o.), vgl. RROP-<br />

Entwurf 2012 zum Punkt Windenergie<br />

Harte Tabuzone: 1 x Rotordurchmesser zwischen äußerstem Leiterseil und äußerstem<br />

Punkt der WEA<br />

Es bestehen keine weitergehenden Vorsorgebelange der <strong>Stadt</strong>.<br />

5 Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld (2005): Rundverfügung Abstand von Windenergieanlagen (WEA) zu Einrichtungen des Bergbaus, Rundverfügung vom 21. Januar 2005<br />

6 Die Genehmigung erfolgt auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG).


Fortsetzung Tabelle 2: Ausschlusskriterien Infrastruktur (s. Karte 2)<br />

Kriterium/<br />

Nutzungsanspruch<br />

Erdgas-Hochdruckleitung,<br />

Erdgastransportleitung,<br />

Ferngasleitung (unterirdisch)<br />

Abstand<br />

1998<br />

Harte<br />

Tabuzone/<br />

Abstand<br />

Leitung<br />

und<br />

25 m Abstand<br />

Sauergas Leitung<br />

und<br />

155 m<br />

Abstand<br />

Richtfunktrasse 100 m Einzelfallprüfung<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2012 7<br />

Weiche TabuzoneVorsorgeabstände<br />

Tabuzone<br />

gesamt<br />

0 m Leitung und<br />

25 m Abstand<br />

0 m Leitung und<br />

155 m Abstand<br />

Begründung, Kommentar, Hinweise zum Planungsrecht<br />

und zur Praxis<br />

Harte Tabuzone: Nach den Abstandsvorgaben des Landesamtes für Bergbau,<br />

Energie und Geologie 7 sind zu Süßgasleitungen, je nach geplanter<br />

WEA-Höhe und Leistung, Abstände von mindestens 25 m einzuhalten<br />

(Hinweis: bei Sauergasleitungen bis maximal 155 m).<br />

Es bestehen keine weitergehenden Vorsorgebelange der <strong>Stadt</strong>.<br />

- Einzelfall Harte Tabuzone: Hoheitliche Richtfunktrassen, z.B. des Militärs, sind von<br />

WEA freizuhalten. Sie sind nachgeordnet in den möglichen Verfahren zur<br />

Konkretisierung geeigneter Potenzialflächen zu klären.<br />

Die im Flächennutzungsplan dargestellten Richtfunktrassen sowie die<br />

sonstigen derzeit bekannten Richtfunktrassen und Schutzabstände der<br />

Betreiber sind hier nachrichtlich als Hinweis zur Berücksichtigung bei möglichen<br />

nachgeordneten Planungen übernommen worden.<br />

7 Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld (2005): Abstand von Windenergieanlagen zur Einrichtungen des Bergbaus, Rundverfügung vom 21. Januar 2005


2.3 Tabuzonen Natur und Landschaft<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2012 8<br />

Harte Tabuzonen von Natur und Landschaft stellen in erster Linie die naturschutzrechtlich geschützten Bereiche und die daran gebundenen rechtlichen<br />

Raumansprüchen des Naturschutzes dar.<br />

Weitergehende vorsorgliche Abstandsanforderungen (weiche Tabuzonen) sind aus kommunaler Sicht im Schutz der eigenen örtlichen Landschaftsqualitäten<br />

und der Erholungseignung der Landschaft begründet.<br />

Darüber hinausgehende Abstandsempfehlungen (vgl. NLT 2011 8 ) werden im Sinne des Energiekonzeptes des Landes Niedersachsen (2012) 9 der<br />

Einzelfallprüfung zugeordnet (s. Kapitel 4).<br />

Tabelle 3: Tabuzonen Naturschutz, Wald- und Wasserflächen (s. Karte 3)<br />

Kriterium/ Nutzungsanspruch<br />

Natura 2000<br />

EU-Vogelschutzgebiet Diepholzer<br />

Moorniederung<br />

FFH-Gebiet Wietingsmoor<br />

FFH-Gebiet Geestmoor und<br />

Klosterbachtal<br />

(<strong>Stadt</strong>gebiet Bassum)<br />

Naturschutzgebiet (NSG)<br />

Nördliches Wietingsmoor<br />

Abstand<br />

1998<br />

200 m<br />

Harte<br />

Tabuzone/<br />

Abstand<br />

Weiche<br />

Tabuzone<br />

Vorsorgeabstände<br />

- Schutzgebiet 500 m<br />

Tabuzonen<br />

gesamt<br />

Tabuzonen<br />

gesamt<br />

Tabuzone<br />

gesamt<br />

Schutzgebiet<br />

+<br />

500 m Abstand<br />

Tabuzonen<br />

gesamt<br />

Begründung, Kommentar, Hinweise zum Planungsrecht<br />

und zur Praxis<br />

Harte Tabuzone: Flächenschutz, internationale Schutzziele<br />

Weiche Tabuzonen: Vorsorgeschwerpunkt Vogelschutz, Fledermausschutz/<br />

Sicherung der Verträglichkeit gemäß § 34 BNatSchG, Vorsorge Planungssicherheit,<br />

vgl. RROP-Entwurf 2012 zum Punkt Windenergie, vgl. Abstandsempfehlungen<br />

NLT 1200 m (s. Abwägungskriterien)<br />

Harte Tabuzone: Schutzgebietsverordnung, Naturschutzziele, Tatsächliche und<br />

rechtliche NSG-Belange<br />

Auf pauschale Vorsorgeabstände (Weiche Tabuzonen) wird verzichtet.<br />

Die nach den Tabuzonen verbleibenden Flächen werden im Einzelfall gegenüber<br />

möglichen weitergehenden Abstandsanforderungen (vgl. NLT 2011) überprüft (s.<br />

Pkt. 4.2, Nähe zu geschützten Bereichen).<br />

8 Niedersächsischer Landkreistag (2011): Naturschutz und Windenergie, Hannover, Oktober 2011<br />

9 Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (2011): Verlässlich, umweltfreundlich, klimaverträglich und bezahlbar – Energiepolitik für morgen, Energiekonzept<br />

des Landes Niedersachsen, Hannover, Januar 2012


Fortsetzung Tabelle 3: Tabuzonen Naturschutz, Wald- und Wasserflächen (s. Karte 3)<br />

Kriterium/<br />

Nutzungsanspruch<br />

Landschaftsschutzgebiet<br />

(LSG)<br />

Huntetal<br />

Dehmse<br />

Heiligenloher Bäke und angrenzende<br />

Bachniederungen<br />

Rote Riede<br />

Nördliches Wietingsmoor<br />

Abstand<br />

1998<br />

Harte<br />

Tabuzone/<br />

Abstand<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2012 9<br />

Weiche<br />

Tabuzone<br />

Vorsorgeabstände<br />

Tabuzone<br />

gesamt<br />

- Schutzgebiet 0 m Schutzgebiet<br />

Naturdenkmal (ND) 200 m Schutzobjekt 0 m Schutzobjekt<br />

Geschützter Landschaftsbestandteil<br />

(GLB)<br />

- Schutzobjekt 0 m Schutzobjekt<br />

Waldfläche 10 200 m - Waldfläche Waldfläche<br />

Wasserfläche 200 m<br />

Fläche für Maßnahmen für<br />

Natur, Landschaft und Boden<br />

Wasserfläche<br />

0 m Wasserfläche<br />

- Fläche 0 m Fläche<br />

Fläche für Moorregeneration - Fläche 0 m Fläche<br />

Begründung, Kommentar, Hinweise zum Planungsrecht<br />

und zur Praxis<br />

Harte Tabuzone: Schutzgebietsverordnung, Landschaftsschutzziele, Tatsächliche<br />

und rechtliche LSG-Belange<br />

Auf pauschale Vorsorgeabstände (Weiche Tabuzonen) wird verzichtet.<br />

Die nach den Tabuzonen verbleibenden Flächen werden im Einzelfall gegenüber<br />

möglichen weitergehenden Abstandsanforderungen (vgl. NLT 2011) überprüft (s.<br />

Kap. 3.2.2, Nähe zu geschützten Bereichen).<br />

Harte Tabuzone: Festgesetztes Schutzobjekt, tatsächliche und rechtliche ND-<br />

Belange<br />

Erforderliche Vorsorgeabstände sind im Einzelfall zu prüfen.<br />

Harte Tabuzone: Festgesetztes Schutzobjekt, tatsächliche und rechtliche ND-<br />

Belange<br />

Erforderliche Vorsorgeabstände sind im Einzelfall zu prüfen.<br />

Harte Tabuzone: Tatsächliche und rechtliche Waldbelange, vgl. RROP Entwurf<br />

2012 zum Punkt Windenergie (aus plangrafischen Gründen sind Waldflächen ab<br />

0,5 ha erfasst)<br />

Auf pauschale Vorsorgeabstände wird verzichtet. Die nach den Tabuzonen verbleibenden<br />

Flächen werden im Einzelfall gegenüber möglichen weitergehenden Abstandsanforderungen<br />

(vgl. NLT 2011) überprüft (s. Kap. 3.2.2, Nähe zu Waldflächen).<br />

Harte Tabuzone: Tatsächliche Wasserbelange<br />

Auf pauschale Vorsorgeabstände wird verzichtet. Die möglicherweise an Gewässern<br />

für die Erholungsnutzung oder zum Vogel- und Fledermausschutz zu beachtenden<br />

Abstandsanforderungen sind in der nachgeordneten Planung der Einzelfallprüfung<br />

zuzuführen.<br />

Harte Tabuzone: Flächennutzung/Flächennutzungsplan<br />

Gegebenenfalls zu beachtenden Abstandsanforderungen sind in der nachgeordneten<br />

Planung der Einzelfallprüfung zuzuführen.<br />

Harte Tabuzone: Flächennutzung/Flächennutzungsplan (Darstellung im Flächennutzungsplan<br />

nur im Bereich Wietingsmoor)<br />

10 Aus plangrafischen Gründen sind Waldflächen < 0,5 ha nicht erfasst. Betroffenheiten kleinere Waldflächen werden in der Einzelfallprüfung erfasst.


2.4 Tabuzonen Raumordnung<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2012 10<br />

Das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Diepholz 2004 legt für das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Twistringen</strong> Vorranggebiete für Natur und<br />

Landschaft, für die Erholung und für die Rohstoffgewinnung fest. Diese Ziele der Raumordnung stehen der Nutzung als Konzentrationsstandort für<br />

WEA entgegen und entfalten damit die Wirkung harter Tabuzonen. Gleichfalls begründen nach den Maßgaben der Raumordnung Vorranggebiete,<br />

Hauptverkehrsstraßen, Straßen regionaler Bedeutung, Fernwasserleitungen, Hauptwasserleitungen, Leitungstrassen und Rohrfernleitungen eine<br />

Ausschlusswirkung für die Windenergie, die vorstehend bereits unter den Tabuzonen Infrastruktur erfasst sind (Landkreis Diepholz 2012). 11<br />

Tabelle 4: Ausschlusskriterien Regionale Raumordnung (s. Karte 3)<br />

Kriterium/<br />

Nutzungsanspruch<br />

Vorranggebiet für Natur und<br />

Landschaft<br />

Abstand<br />

1998<br />

Harte<br />

Tabuzone/<br />

Abstand<br />

Weiche<br />

Tabuzone<br />

Vorsorgeabstände<br />

- Fläche 0 m Fläche<br />

Vorranggebiet für Erholung - Fläche 0 m Fläche<br />

Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung<br />

- Fläche 0 m Fläche<br />

Tabuzone<br />

gesamt Begründung, Kommentar, Hinweise zum Planungsrecht<br />

und zur Praxis<br />

Harte Tabuzone: Planungsrecht Ziel der Raumordnung<br />

Erforderliche Vorsorgeabstände sind im Einzelfall zu prüfen.<br />

Harte Tabuzone: Planungsrecht Ziel der Raumordnung<br />

Erforderliche Vorsorgeabstände sind im Einzelfall zu prüfen.<br />

Harte Tabuzone: Planungsrecht Ziel der Raumordnung<br />

Es bestehen keine weiteren Vorsorgebelange der <strong>Stadt</strong>.<br />

Nach den Abwägungsergebnissen der <strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong> werden weitergehende weiche Tabuzonen durch die Raumordnung nicht begründet.<br />

Der als Grundsatz der Raumordnung geforderte Mindestabstand von 3.000 m zwischen raumbedeutsamen Windparks wird in der Einzelfallprüfung<br />

berücksichtigt.<br />

11 Vorentwurf Änderung des RROP, Teil A: Ziele und Grundsätze der Raumordnung, 4 Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der technischen Infrastruktur und der raumstrukturellen<br />

Standortpotenziale, 4.2.1 Windenergie, Stand Oktober 2012


<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 11<br />

3 BEWERTUNG DER NACH AUSSCHLUSS VERBLEIBENDEN<br />

FLÄCHENPOTENZIALE<br />

Die nach Ausschluss verbleibenden Einzelflächen (s. Anhang, Karte 5 "Nach Ausschluss<br />

verbleibende Flächen") werden im Weiteren auf Positivkriterien (Kap. 3.1) und Eignungseinschränkungen/Restriktionen<br />

(Kap. 3.2) betrachtet.<br />

3.1 Positivkriterien<br />

3.1.1 Konzentrationseignung für mindestens drei Windenergieanlagen<br />

Im Sinne der energiepolitischen Ziele des Bundes und der Länder stellt ein vergleichsweise<br />

hohes Leistungspotenzial der nach Ausschluss verbleibenden Flächen einen positiven Aspekt<br />

in der Gesamtabwägung zur Standortbeurteilung dar.<br />

Die Größe der nach Ausschluss verbleibenden Flächen korrespondiert unmittelbar mit der<br />

Anzahl realisierbarer WEA und damit der Leistungsfähigkeit eines Standortes.<br />

Der Landkreis Diepholz geht im Sinne der Konzentrationswirkung bei der Ausweisung der<br />

raumbedeutsamen Vorranggebiete für die Windenergienutzung in der zeichnerischen Darstellung<br />

des RROPs von einer Flächengröße für mindestens fünf moderne WEA aus. Die im<br />

RROP festgelegten Vorranggebiete werden bindend für die Flächennutzungspläne der<br />

Kommunen. Das RROP erstrebt jedoch keine Ausschlusswirkung, so dass die kommunalen<br />

Gremien auf der Grundlage eines gesamträumlichen schlüssigen Planungskonzeptes über<br />

die im RROP festgelegten Vorranggebiete hinaus weitere Vorranggebiete in ihren Flächennutzungsplänen<br />

darstellen können. 12<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong> sieht als Positivkriterium die Konzentrationswirkung an einem WEA-<br />

Standort mit einer Mindestgröße ab mindestens drei WEA der modernen Anlagengeneration<br />

(ab etwa 2,5 MW) gegeben. Insofern werden Einzelflächen, die auf Grund ihrer Flächengröße<br />

geeignet sind, mindestens drei WEA aufzunehmen, positiv der weiteren Eignungsprüfung<br />

zugeführt. Dies gilt auch für kleine Flächen, die an einen bereits vorhandenen WEA-Standort<br />

anschließen und hier die Konzentrationswirkung verstärken.<br />

In der nachstehenden Tabelle sind die nach Anwendung der Tabuzonen verbliebenen Flächen<br />

aufgelistet und die Eignung als Konzentrationsstandort für drei WEA und mehr hervorgehoben.<br />

Dabei können auch kleinere Einzelflächen im räumlichen Zusammenhang mit anderen<br />

Potenzialflächen eine entsprechende Konzentrationswirkung begründen. Flächen mit<br />

einer Größe von etwa < 0,8 ha werden jedoch vernachlässigt, weil der aktuelle WEA-Typ mit<br />

einem Rotordurchmesser von etwa 100 m für die bauplanungsrechtliche Absicherung eine<br />

Flächengröße von mindestens über 8.000 m² erfordert.<br />

12 Landkreis Diepholz (2012_2)


<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 12<br />

Tabelle 5: Bewertung der Konzentrationseignung der nach Anwendung<br />

der harten und weichen Tabuzonen verbleibenden Flächen<br />

Nr. Größe Ort/Lage<br />

1 29,9 ha Klünenmoor<br />

2a 22,0 ha Nördlich Osterhorn<br />

2b 27,1 ha "<br />

3 12,6 ha Östlich Rüssen<br />

4 47,6 ha Östlich Heide<br />

5 4,9 ha<br />

6 42,1 ha Östlich Natenstedt<br />

7 13,8 ha Nördlich Ellerchenhausen<br />

8 10,7 ha<br />

9a 250,3 ha Südlich Dehmse<br />

9b 4,8 ha "<br />

9c 3,7 ha "<br />

10 6,1 ha<br />

11 235,6 ha Nördlich Abbenhausen<br />

12 23,0 ha Üssinghauser Weg<br />

13 88,0 ha Nördlich Stelle<br />

14 12,2 ha Östlich Altes Moor<br />

15 4,5 ha Südlich Stöttinghausen<br />

16a 39,0 ha Nordöstlich Borwede<br />

16b 17,3 ha "<br />

17a 37,3 ha Südlich Borwede<br />

17b 9,4 ha<br />

17c 12,9 ha<br />

17d 101,7 ha<br />

17e 98,9 ha "<br />

18 1,1 ha<br />

19 2,3 ha<br />

20 1,5 ha<br />

21a 37,1 ha Westlich Mörsen<br />

21b 51,7 ha ...."<br />

Legende: zu prüfende<br />

Standorteignung<br />

bestehender<br />

Standort<br />

geringe Größe/fehlende<br />

Konzentrationswirkung<br />

Die gelb hinterlegten Flächen Nr. 1, 2a und 2b, 3, 4, 6, 7, 9a bis 9c, 11, 13, 14, 15, 17a bis<br />

17e sowie 21a und 21b weisen geeignete Flächenpotenziale zur Konzentration von drei<br />

WEA und mehr an einem Standort aus und werden nachstehend der Detailprüfung zugeführt.


<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 13<br />

Die Fläche Nr. 15 kann im Zusammenhang mit vier in der Samtgemeinde Schwaförden bereits<br />

vorhandenen WEA eine Konzentrationswirkung als Konzentrationsstandort entfalten<br />

und wird hier trotz der geringen Größe der weiteren Detailbetrachtung zugeführt.<br />

Die Flächen 12 sowie 16a und 16b (rote Schrift) bestätigen mit geringen Abweichungen die<br />

Begründung der bisher schon vorhandenen Windparks bzw. die bestehenden Darstellungen<br />

im Flächennutzungsplan für die Windenergie. Diese Standorte haben Bestandsrecht und<br />

werden nachstehend nicht weiter betrachtet.<br />

Die Flächen 5, 8, 10 und 18 bis 20 sind auf Grund der geringen Größe und fehlenden Zusammenhängen<br />

mit anderen Potenzialflächen für eine Konzentration von WEA nicht geeignet<br />

und werden deshalb hier nicht weiter untersucht.<br />

3.1.2 Konzentration von Belastungsräumen<br />

Als weiteres Positivkriterium wird hier die Konzentrationswirkung im Zusammenhang mit bestehenden<br />

Vorbelastungen eingestellt (s. Karte 6a). Dies trifft insbesondere für die artgleichen<br />

Vorbelastungen durch bereits vorhandene WEA zu (s. Abbildung 1). Bei den Gesamthöhen<br />

der bereits vorhandenen Anlagen von etwa 100 m bis 150 m werden allgemein erhebliche<br />

Landschaftsbeeinträchtigungen bis in Entfernungen von 1.500 m bis 2.250 m (ca. 15fache<br />

Anlagenhöhe) angenommen. Bei Entfernungen von weniger als etwa 1.000 m zu den<br />

nächsten WEA dürften die WEA-Standorte regelmäßig als zusammenhängender Windpark<br />

erfahren werden, so dass eine Konzentrationswirkung von durch WEA begründete Landschaftsbeeinträchtigungen<br />

erzielt wird. Beim Standort 17 liefert dies Kriterium auf Grund der<br />

großflächigen Potenzials im Zusammenhang mit dem raumordnerischen Abstandskriterium<br />

von 3.000 m (s.u.) eine Begründung für die Unterscheidung der Teilflächen (17a bis 17e).<br />

Abbildung 1: Bestehende Windenergieanlagen im Großraum <strong>Twistringen</strong>


<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 14<br />

Weitere Ansätze zur Konzentration von Vorbelastungen bieten Hochspannungs-<br />

Freileitungen, vielbefahrene Verkehrsstrecken (hier die Bundesstraße 51 und die Bahnverbindung<br />

Bremen-Osnabrück) sowie bereits bestehende Gewerbegebiete.<br />

In den vorbelasteten Räumen bleiben die von der Windenergienutzung ausgehenden landschaftlichen<br />

Störungen in einen weitgehend ungestörten Landschaftsraum im Vergleich zu<br />

der Errichtung von WEA deutlich reduziert. Auf mögliche zukünftige Vorbelastungen (z.B.<br />

380-kV-Freileitung von Tennet oder geplanter Windstandort in Goldenstedt) wird hier bereits<br />

hingewiesen (s. Karte 6a).<br />

Tabelle 6: Konzentration von Belastungen<br />

Nr. Größe Ort/Lage Konzentration von Belastungen<br />

1 29,9 ha Klünenmoor<br />

2a 22,0 ha Nördlich Osterhorn (Hinweis: 380-kV-Trassenkorridor)<br />

2b 27,1 ha " (Hinweis: 380-kV-Trassenkorridor)<br />

3 12,6 ha Östlich Rüssen (Hinweis: 380-kV-Trassenkorridor)<br />

4 47,6 ha Östlich Heide (Hinweis: 380-kV-Trassenkorridor)<br />

6 42,1 ha Östlich Natenstedt<br />

7 13,8 ha Nördlich Ellerchenhausen<br />

9a 250.3 ha Südlich Dehmse 110 kV-Leitung verläuft östlich (+)<br />

9b 4,8 ha "<br />

9c 3,7 ha " 110 kV-Leitung verläuft westlich +<br />

11 235,6 ha Nördlich Abbenhausen 110 kV-Leitung verläuft westlich +<br />

13 88,0 ha Nördlich Stelle<br />

14 12,2 ha Östlich Altes Moor<br />

15 4,5 ha Südlich Stöttinghausen Nähe zu Windenergieanlagen < 1.000 m +<br />

17a 37,3 ha Südlich Borwede Nähe zu Windenergieanlagen < 1.000 m +<br />

17b 9,4 ha<br />

"<br />

Nähe zu Windenergieanlagen < 1.000 m +<br />

17c 12,9 ha<br />

"<br />

Nähe zu Windenergieanlagen < 1.000 m +<br />

17d 101,7 ha<br />

"<br />

17e 98,9 ha "<br />

21a 37,1 ha Westlich Mörsen 110-kV-Leitung verläuft östlich +<br />

21b 51,7 ha "<br />

110-kV-Leitung verläuft westlich;<br />

Lage an der Bundesstraße 51<br />

+<br />

Eignungsbewertung<br />

+ Konzentrationswirkung trifft zu<br />

(+) Konzentrationswirkung trifft für Teilfläche zu


<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 15<br />

3.1.3 Freiheit von Nutzungseinschränkungen<br />

Besonders geeignet für die Windenergie erscheinen die Standorte, bei denen die Errichtung<br />

von WEA nicht oder nur wenig mit anderen Belangen in Konflikt gerät.<br />

Im folgenden Kapitel 3.2. werden die an den Standorten gegenüber der Windenergienutzung<br />

zu berücksichtigenden Eignungseinschränkungen/Restriktionen nach der derzeit vorliegenden<br />

Datenlage beurteilt. Die auf Grund geringer Nutzungskonflikte positiv zu wertenden<br />

Standorte ergeben sich im Umkehrschluss der nachstehenden Ermittlung der Eignungseinschränkungen<br />

bzw. nach den Ergebnissen der Eignungsbewertung.<br />

3.2 Eignungseinschränkungen/Restriktionen<br />

Im Rahmen der flächendeckenden Betrachtung des Standortkonzeptes Windenergie werden<br />

die Standortpotenziale für WEA auf folgende mögliche Eignungseinschränkungen überprüft:<br />

Empfindlichkeit der Tier- und Pflanzen,<br />

Nähe zu geschützten Bereichen von Natur und Landschaft,<br />

Belange der Raumordnung,<br />

Landschaftsbild,<br />

Tourismus und Landschaftserleben.<br />

Kriterien wie z.B. Flächenverfügbarkeit oder eigentumsrechtliche Aspekte können sich<br />

schnell verändern, lassen sich weniger objektiv ermitteln und operationalisieren und werden<br />

hier nicht weiter beurteilt.<br />

3.2.1 Tiere und Pflanzen<br />

Als flächendeckende Datengrundlagen zur Beurteilung der Tier- und Pflanzenwelt liegen die<br />

Umweltkarten des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz,<br />

der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Diepholz (2008) und der Landschaftsplan der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong> (1997) vor. Auf Grund der möglichen Empfindlichkeiten werden hier die<br />

Angaben zur Vogelwelt 13 und zur landesweiten Biotopkartierung ausgewertet. Weitere, darüber<br />

hinaus für einzelne Bereiche des <strong>Stadt</strong>gebietes vorliegende Zähldaten zu Gast- und<br />

Brutvögeln können für die Beurteilung einer gegebenenfalls nachgeordnet vorgesehenen<br />

konkreten Anlagenplanung bedeutsam sein, werden an dieser Stelle für den stadtweiten<br />

Vergleich jedoch nicht herangezogen.<br />

Demnach sind im <strong>Stadt</strong>gebiet für die Tier- und Pflanzenwelt folgende Einschränkungskriterien<br />

zu beachten, wobei mit den hier berücksichtigten Prüfabständen die Abstandsempfehlungen<br />

des NLT (2012) in die kommunale Abwägung aufgenommen werden.<br />

13 vgl. Empfehlungen NLT (10/2011)


Bedeutung für Gastvögel<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 16<br />

Gastvogellebensräume mit lokaler Bedeutung (vorläufig),<br />

Nähe zu Gastvogellebensräumen lokaler Bedeutung bis 500 m Abstand.<br />

Die im <strong>Stadt</strong>gebiet vorhandenen Gastvogellebensräume lokaler Bedeutung sind als EU-<br />

Vogelschutzgebiet geschützt und mit Vorsorgeabständen von 500 m bereits für die Windkraftnutzung<br />

ausgeschlossen (s. Kap. 2), so dass an dieser Stelle keine weiteren Eignungseinschränkungen<br />

zum Gastvogelschutz einzustellen sind.<br />

Bedeutung für Brutvögel<br />

Brutvogellebensräume mit landesweiter und lokaler Bedeutung,<br />

Nähe zu Brutvogellebensräumen nationaler Bedeutung bis 1.200 m Abstand,<br />

Umgebungsschutz für ein potenzielles Bruthabitat des Schwarzstorches bis 3.000 m<br />

Abstand.<br />

Die wertvollsten Brutvogellebensräume des <strong>Stadt</strong>gebietes sind bereits als EU-Vogelschutzgebiete<br />

erfasst. Die Bewertung der Flächen erfolgt entsprechend im Zusammenhang mit der<br />

Beurteilung der Nähe zu Schutzgebieten (Kap. 3.2.2).<br />

Östlich des <strong>Stadt</strong>gebietes ist in der Gemeinde Neuenkirchen ein Brutgebiet nationaler Bedeutung<br />

abgegrenzt, dessen 1.200-m-Vorsorgeabstand Teilflächen der Potenzialfläche 14<br />

überlagert und unter diesem Kriterium eine Eignungseinschränkung begründet.<br />

Schutz des Schwarzstorches<br />

Aus den Jahren 2000 bis 2003 sind Brutvorkommen eines Schwarzstorchpaares in der<br />

Dehmse bzw. im Friedeholz zwischen Beckeln und <strong>Twistringen</strong> nordwestlich des Untersuchungsgebietes<br />

bekannt. Für das Jahr 2003 konnte durch die Beobachtung eines Jungstorches<br />

eine erfolgreiche Brut belegt werden. 14 Da die Art weite Strecken zwischen Brutplatz<br />

und Nahrungsflächen zurücklegen kann, sollte ein Mindestabstand zu Brutplätzen des<br />

Schwarzstorches von 3.000 m eingehalten werden.<br />

Der Schwarzstorch wird in Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie und in allen Roten Listen<br />

aufgeführt. In Niedersachsen wurde die Art von 2 (stark gefährdet) auf 1 (vom Erlöschen<br />

bedroht) hoch gestuft. Damit wird berücksichtigt, dass das Überleben dieser Art auf Schutz-<br />

und Hilfsmaßnahmen angewiesen ist.<br />

Auch wenn kein aktueller Brutnachweis vorliegt, wird unter Vorsorgeaspekten zur Sicherung<br />

und Entwicklung von Habitatqualitäten für den Schwarzstorch und zur Planungssicherheit<br />

gegenüber den artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen weiterhin ein Schutzbereich<br />

berücksichtigt.<br />

Die Lage einer zu prüfenden Fläche innerhalb des Schutzbereiches bis zu einer Entfernung<br />

von 1.500 m wird als sehr starke Eignungseinschränkung und bis in Entfernungen von 3.000<br />

m als starke Eignungseinschränkung bewertet.<br />

14 Reichenbach, M. (2004): Ornithologisches Gutachten. Brut- und Gastvögel im Bereich der geplanten Windenergienutzung<br />

"Am Üssinghauser Weg", B-Plan Nr. 26, <strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>.


Tabelle 7: Bruthabitat des Schwarzstorches<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 17<br />

Nr. Größe Ort/Lage Umgebungsschutz<br />

1 29,9 ha Klünenmoor o<br />

2a 22,0 ha Nördlich Osterhorn o<br />

2b 27,1 ha " o<br />

3 12,6 ha Östlich Rüssen o<br />

4 47,6 ha Östlich Heide o<br />

6<br />

42,1 ha<br />

Östlich Natenstedt Lage im Schutzbereich 1.500 m bis<br />

3.000 m<br />

7 13,8 ha Nördlich Ellerchenhausen Lage im Schutzbereich < 1.500 m --<br />

9a 250.3 ha Südlich Dehmse Angrenzend am potenziellen Brutgebiet, Lage<br />

im Schutzbereich < 1.500 m<br />

9b 4,8 ha " Lage im Schutzbereich < 1.500 m --<br />

9c 3,7 ha " Lage im Schutzbereich < 1.500 m --<br />

11 235,6 ha Nördlich Abbenhausen Lage im Schutzbereich < 1.500 m --<br />

13 88,0 ha Nördlich Stelle o<br />

14 12,2 ha Östlich Altes Moor o<br />

15 4,5 ha Südlich Stöttinghausen o<br />

17a 37,3 ha Südlich Borwede o<br />

17b 9,4 ha " o<br />

17c 12,9 ha " o<br />

17d 101,7 ha " o<br />

17e 98,9 ha " o<br />

21a 37,1 ha Westlich Mörsen o<br />

21b 51,7 ha " o<br />

Flächen der landesweiten Biotopkartierung<br />

Eignungsbewertung<br />

-- sehr stark eingeschränkt<br />

- eingeschränkt<br />

+ wenig eingeschränkt/keine Einschränkung<br />

Die Flächen der landesweiten Biotopkartierung sind hier vorsorglich mit berücksichtigt, da sie<br />

potenziell für gegenüber Windkraftnutzung empfindliche Fledermäuse und Vögel bedeutsam<br />

sein können und Wechselbeziehungen auch über die Grenzen der Biotope hinaus zu berücksichtigen<br />

sind.<br />

Für die zu bewertenden Flächenpotenziale sind insbesondere die in der landesweiten Biotopkartierung<br />

großflächig erfassten Bereiche im Waldbereich Altes Moor, entlang der Heiligenloher<br />

Beeke und der Natenstedter Beeke bedeutsam.<br />

In der nachstehenden Tabelle sind die Potenzialflächen mit den Flächen der Biotopkartierung<br />

abgeglichen. Soweit Flächen der Biotopkartierung innerhalb der Potenzialfläche liegen<br />

oder unmittelbar angrenzen, wird die Flächeneignung unter diesem Kriterium eingeschränkt.<br />

Dadurch sind jeweils lediglich Teile der zu prüfenden Flächenpotenziale betroffen, so dass<br />

unter diesem Abwägungskriterium keine sehr starke Eignungseinschränkung zu bewerten<br />

ist.<br />

-<br />

--


Tabelle 8: Flächenbedeutung für Brutvögel<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 18<br />

Nr. Größe Ort/Lage Bedeutung für Brutvögel<br />

1 29,9 ha Klünenmoor o<br />

2a 22,0 ha Nördlich Osterhorn o<br />

2b 27,1 ha " o<br />

3 12,6 ha Östlich Rüssen -<br />

4 47,6 ha Östlich Heide -<br />

6 42,1 ha Östlich Natenstedt o<br />

7 13,8 ha Nördlich Ellerchenhausen o<br />

9a 250.3 ha Südlich Dehmse o<br />

9b 4,8 ha " o<br />

9c 3,7 ha " o<br />

11 235,6 ha Nördlich Abbenhausen -<br />

13 88,0 ha Nördlich Stelle o<br />

14 12,2 ha Östlich Altes Moor Südlicher Bereich innerhalb des 1.200- m-<br />

Abstandes zu Lebensraum nationaler Bedeutung<br />

15 4,5 ha Südlich Stöttinghausen o<br />

17a 37,3 ha Südlich Borwede o<br />

17b 9,4 ha " o<br />

17c 12,9 ha " o<br />

17d 101,7 ha " o<br />

17e 98,9 ha " o<br />

21a 37,1 ha Westlich Mörsen o<br />

21b 51,7 ha " o<br />

Eignungsbewertung<br />

- eingeschränkt<br />

o wenig eingeschränkt/keine Einschränkung<br />

-


<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 19<br />

3.2.2 Nähe zu geschützten Bereichen von Natur und Landschaft und Nähe<br />

zu Waldflächen 15<br />

Die geschützten Bereiche sind in ihren Abgrenzungen für die Windkraftnutzung ausgeschlossen.<br />

Im Hinblick auf mögliche Wechselbeziehungen und indirekte Beeinträchtigungen<br />

werden die im Umfeld der Schutzgebiete zu betrachtenden Flächenpotenziale bis zu folgenden<br />

Abständen der Einzelfallprüfung zugeführt:<br />

Nähe zu Natura-2000-Gebieten bis 1.200 m Abstand,<br />

Nähe zu Landschaftsschutzgebieten bis 200 m Abstand,<br />

Nähe zu Wald bis 100 m Abstand.<br />

Die geschützten Bereiche können je nach Ausprägung Lebensraum für Vögel und Fledermäusen<br />

sein, die im Hinblick auf Windenergieanlagen ein größeres Meidungsverhalten bzw.<br />

Gefährdungspotenzial aufweisen, so dass durch Wechselbeziehungen auch über die<br />

Schutzgebietsgrenzen hinaus die Schutzziele beeinträchtigt werden können. Insofern können<br />

sich Eignungseinschränkungen ergeben, die im Einzelfall zu überprüfen sind.<br />

Das im südlichen <strong>Stadt</strong>gebiet vorhandene Naturschutzgebiet (NSG) Nördliches Wietingsmoor<br />

(s. Karte 3) befindet sich in deutlicher Entfernung zu den nach den Tabuzonen verbleibenden<br />

Flächen. Das ca. 230 m westlich des <strong>Stadt</strong>gebietes auf Bassumer Gebiet gelegene<br />

NSG Schlattbeeke ist bereits durch den 500-m-Abstand zum FFH-Gebiet Geestmoor und<br />

Klosterbachtal überlagert. Damit ist die Nähe zu Naturschutzgebieten bereits ausreichend<br />

berücksichtigt und ein spezielles Abstandskriterium zu NSG ist nicht erforderlich.<br />

Im <strong>Stadt</strong>gebiet und der Umgebung sind keine Gewässer oder Gewässerkomplexe mit einer<br />

Flächengröße > 10 ha ausgebildet, so dass das NLT-Kriterium Nähe zu Gewässern oder<br />

Gewässerkomplexen größer 10 ha nicht zutrifft (vgl. NLT 10/ 2011).<br />

Nähe zu Natura-2000-Gebieten bis 1.200 m<br />

Bei den im räumlichen Zusammenhang vorhandenen Natura-2000-Gebieten handelt es sich<br />

südlich von Borwede um das FFH-Gebiet Wietingsmoor bzw. EU-Vogelschutzgebiet<br />

Diepholzer Moorniederung und östlich des <strong>Stadt</strong>gebietes um das FFH-Gebiet Geestmoor<br />

und Klosterbachtal. Hier sind besondere Qualitäten für die artenschutzrechtlich relevanten<br />

Vogelarten und Fledermäuse anzunehmen, so dass unter Vorsorgeaspekten die gesamte<br />

Gebietskulisse Natura 2000 bis in einem Abstand von 1.200 m beachtet wird.<br />

Die Lage einer Potenzialfläche innerhalb des 1.200-m-Vorsorgeabstandes führt unter diesem<br />

Kriterium zu einer sehr starken Eignungseinschränkung. Dies betrifft den Standort Nr. 13 fast<br />

vollständig, so dass hier in der Bewertung keine weitere kleinflächige Unterscheidung des<br />

Standortes vorgenommen wird.<br />

Beim Standort 17 liegt der südliche Teilbereich innerhalb des 1.200-m-Vorsorgeabstandes.<br />

Auf Grund der Großflächigkeit des Standortes 17 liefert dieses Kriterium an dieser Stelle eine<br />

Begründung für die Unterscheidung in verschiedene Teilbereiche (17a bis 17e).<br />

Die anderen Potenzialflächen weisen größere Abstände als 1.200 m auf, so dass keine weiteren<br />

Einschränkungsbewertungen zutreffen.<br />

15 vgl. Empfehlungen NLT (2011)


Tabelle 9: Nähe zu Natura-2000-Gebieten<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 20<br />

Nr. Größe Ort/Lage Nähe zu Natura-2000-Gebieten<br />

1 29,9 ha Klünenmoor o<br />

2a 22,0 ha Nördlich Osterhorn o<br />

2b 27,1 ha " o<br />

3 12,6 ha Östlich Rüssen o<br />

4 47,6 ha Östlich Heide o<br />

6 42,1 ha Östlich Natenstedt o<br />

7 13,8 ha Nördlich Ellerchenhausen o<br />

9a 250.3 ha Südlich Dehmse o<br />

9b 4,8 ha " o<br />

9c 3,7 ha " o<br />

11 235,6 ha Nördlich Abbenhausen o<br />

13 88,0 ha Nördlich Stelle Südöstlich ab 500 m Entfernung --<br />

14 12,2 ha Östlich Altes Moor o<br />

15 4,5 ha Südlich Stöttinghausen o<br />

17a 37,3 ha Südlich Borwede o<br />

17b 9,4 ha " o<br />

17c 12,9 ha " --<br />

17d 101,7 ha " --<br />

17e 98,9 ha " o<br />

21a 37,1 ha Westlich Mörsen o<br />

21b 51,7 ha " o<br />

Eignungsbewertung<br />

-- sehr stark eingeschränkt<br />

o wenig eingeschränkt/keine Einschränkung


Nähe zu Landschaftsschutzgebieten bis 200 m<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 21<br />

Bei Flächen, die nur zu einem geringen Anteil innerhalb des Abstandes von 200 m zu Landschaftsschutzgebieten<br />

(LSG) liegen, wird die Eignung als eingeschränkt bewertet.<br />

Potenzialstandorte, die überwiegend näher als 200 m oder fast vollständig in unmittelbarer<br />

Sichtbeziehung zu einem LSG liegen, werden als sehr stark eingeschränkt geeignet für die<br />

Nutzung von Windkraft bewertet.<br />

Tabelle 10: Nähe zu Landschaftsschutzgebieten bis 200 m<br />

Nr. Größe Ort/ Lage Nähe zu Landschaftsschutzgebieten<br />

1 29,9 ha Klünenmoor Westlicher Teil Nähe zu LSG Huntetal -<br />

2a 22,0 ha Nördlich Osterhorn o<br />

2b 27,1 ha " o<br />

3 12,6 ha Östlich Rüssen Überw. Nähe zu LSG Heiligenloher Beeke --<br />

4 47,6 ha Östlich Heide Östlicher Teil Nähe zum LSG Bockstedter<br />

Moor<br />

6 42,1 ha Östlich Natenstedt o<br />

7 13,8 ha Nördlich Ellerchenhausen o<br />

9a 250.3 ha Südlich Dehmse Nördlicher Teil Nähe zum LSG Dehmse --<br />

9b 4,8 ha " o<br />

9c 3,7 ha " o<br />

11 235,6 ha Nördlich Abbenhausen o<br />

13 88,0 ha Nördlich Stelle o<br />

14 12,2 ha Östlich Altes Moor Überwiegend Nähe zu LSG Rote Riede --<br />

15 4,5 ha Südlich Stöttinghausen o<br />

17a 37,3 ha Südlich Borwede o<br />

17b 9,4 ha " --<br />

17c 12,9 ha " --<br />

17d 101,7 ha " o<br />

17e 98,9 ha " o<br />

21a 37,1 ha Westlich Mörsen o<br />

21b 51,7 ha " o<br />

Eignungsbewertung<br />

-- sehr stark eingeschränkt<br />

- eingeschränkt<br />

o wenig eingeschränkt/keine Einschränkung<br />

-


Nähe zu Wald bis 100 m<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 22<br />

Unter Vorsorge- und Entwicklungsaspekten sind Waldabstände insbesondere im Hinblick auf<br />

vorkommende Waldvogelarten und jagende Fledermäuse bedeutsam. Nur einzelne wenige<br />

Potenzialstandorte haben keine direkten Berührung mit Waldflächen. Sind nur Teilbereiche<br />

betroffen, wird die Eignung als eingeschränkt bewertet.<br />

Liegen die überwiegenden Flächenanteile innerhalb des Schutzabstandes zu Wald, wird dies<br />

als sehr stark einschränkend bewertet. Dies trifft für die Flächen 2b, 9b zu und liefert für den<br />

großflächigen Standort 17 eine Begründung für die Unterscheidung der Teilbereiche.<br />

Tabelle 11: Nähe zu Wald bis 100 m<br />

Nr. Größe Ort/Lage Nähe zu Wald bis 100 m<br />

1 29,9 ha Klünenmoor Nordwestlicher Bereich -<br />

2a 22,0 ha Nördlich Osterhorn Nordöstlicher Bereich -<br />

2b 27,1 ha " Überwiegend innerhalb Abstand zu Wald --<br />

3 12,6 ha Östlich Rüssen Östlicher Bereich -<br />

4 47,6 ha Östlich Heide Kleiner Teilbereich im Süden -<br />

6 42,1 ha Östlich Natenstedt Mittlerer Teilbereich -<br />

7 13,8 ha Nördlich Ellerchenhausen Östlicher Bereich -<br />

9a 250.3 ha Südlich Dehmse Teilbereiche im Norden und Westen -<br />

9b 4,8 ha " Vollständig innerhalb Abstand zu Wald --<br />

9c 3,7 ha " Östlicher Bereich -<br />

11 235,6 ha Nördlich Abbenhausen Schließt Wald ein, sowie Randbereiche -<br />

13 88,0 ha Nördlich Stelle Westlicher Bereich -<br />

14 12,2 ha Östlich Altes Moor Westlicher Bereich -<br />

15 4,5 ha Südlich Stöttinghausen o<br />

17a 37,3 ha Südlich Borwede o<br />

17b 9,4 ha " --<br />

17c 12,9 ha " --<br />

17d 101,7 ha " -<br />

17e 98,9 ha " o<br />

21a 37,1 ha Westlich Mörsen Geringe Randbereiche o<br />

21b 51,7 ha " Mittlerer und südlicher Teilbereich -<br />

Eignungsbewertung<br />

-- sehr stark eingeschränkt<br />

- eingeschränkt<br />

o wenig eingeschränkt/keine Einschränkung


3.2.3 Raumordnung<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 23<br />

In den Vorranggebieten für Natur und Landschaft, für die Erholungsnutzung und für die Rohstoffgewinnung<br />

ist die Errichtung von WEA mit den raumordnerischen Grundsätzen nicht<br />

vereinbar. Deshalb gehören diese Vorranggebiete zu den Tabuzonen (Kap. 2.4). Weiterhin<br />

werden folgende raumordnerische Belange als Einschränkungskriterien in die Abwägung<br />

eingestellt.<br />

Nähe zu Vorranggebieten für Natur und Landschaft bis 200 m,<br />

Nähe zu Vorranggebieten für Erholung bis 200 m,<br />

Vorsorgegebiete für Erholung,<br />

Vorsorgegebiet für Forstwirtschaft,<br />

Regional bedeutsame Wanderwege.<br />

Um zu vermeiden, dass möglicherweise raumgreifende Beeinträchtigungen durch die Windkraftnutzung<br />

in einem Vorranggebiet für Natur und Landschaft oder für die Erholung hineinwirken<br />

können, sollen die Anlagen vorsorgliche Abstände zu Vorranggebieten für Natur und<br />

Landschaft berücksichtigen. Vorsorgeabstände zu Vorranggebieten für die Rohstoffgewinnung<br />

sind nicht notwendig.<br />

Die Ausweisungen von Vorsorgegebieten geben Aufschluss über die Entwicklungsziele des<br />

Landkreises. Die Vorsorgegebiete für die Erholung und für die Forstwirtschaft lassen sich im<br />

Gegensatz zu den Vorranggebieten der kommunalen Abwägung zuführen. Des Weiteren<br />

werden regional bedeutsame Wanderwege aus der Raumordnung berücksichtigt.<br />

Die Bewertung der Flächen erfolgt entsprechend der nach Lage und Anzahl betroffenen Vorsorgebelange:<br />

Die Lage der zu bewertenden Flächen innerhalb eines Vorsorgegebietes führt<br />

zu einer einfachen Abwertung der Eignung (eingeschränkte Eignung). Wenn mindestens<br />

zwei Vorsorgebelange der Raumordnung betroffen sind (einschließlich regional bedeutsamer<br />

Wanderwege), wird die Eignung als sehr stark eingeschränkt bewertet. Die angrenzende<br />

Lage eines Vorsorgegebietes führt zu keiner Abwertung der Eignung für die Nutzung von<br />

Windkraft.


<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 24<br />

Tabelle 12: Vorsorgeabstände zu Vorranggebieten, Vorsorgegebiete sowie<br />

regional bedeutsame Wanderwege<br />

Nr. Größe Ort/ Lage Aussagen der Raumordnung<br />

1 29,9 ha Klünenmoor Vorsorgegebiet für Erholung, regional<br />

bedeutsamer Wanderweg 500 m östlich,<br />

Vorsorge Forstwirtschaft angrenzend<br />

2a 22,0 ha Nördlich Osterhorn Vorsorgegebiet für Erholung, regional<br />

bedeutsamer Wanderweg 500 m westlich,<br />

Vorsorge Forstwirtschaft angrenzend<br />

2b 27,1 ha " Vorsorgegebiet für Erholung, regional<br />

bedeutsamer Wanderweg 500 m westlich<br />

Vorsorge Forstwirtschaft angrenzend<br />

3 12,6 ha Östlich Rüssen Vorsorgegebiet für Erholung, Vorsorge<br />

Forstwirtschaft kleinräumig angrenzend<br />

4 47,6 ha Östlich Heide nördlich Vorsorgegebiet für Erholung<br />

regional bedeutsamer Wanderweg<br />

Vorsorge Forstwirtschaft angrenzend<br />

6 42,1 ha Östlich Natenstedt Vorsorgegebiet für Erholung -<br />

7 13,8 ha Nördlich Ellerchenhausen Vorsorgegebiet für Erholung, Vorsorgegebiet<br />

für die Forstwirtschaft angrenzend<br />

9a 250.3 ha Südlich Dehmse Vorsorgegebiet für Erholung, Vorsorge<br />

Forstwirtschaft z.T. überlagernd, örtlich<br />

nördlich angrenzend, Nähe zu Vorrang Natur<br />

und Landschaft kleinräumig überlagernd<br />

9b 4,8 ha " Vorsorgegebiet für Erholung, Vorsorge<br />

Forstwirtschaft<br />

9c 3,7 ha " Vorsorgegebiet für Erholung, Nähe zu<br />

Vorrang Natur und Landschaft überlagernd,<br />

Vorsorge Forstwirtschaft angrenzend<br />

11 235,6 ha Nördlich Abbenhausen Vorsorgegebiet für Erholung, Vorsorge<br />

Forstwirtschaft angrenzend, östlicher Nähe zu<br />

Vorrang Erholung überlagernd<br />

13 88,0 ha Nördlich Stelle o<br />

14 12,2 ha Östlich Altes Moor Vorsorge Forstwirtschaft angrenzend o<br />

15 4,5 ha Südlich Stöttinghausen o<br />

17a 37,3 ha Südlich Borwede Vorsorge Forstwirtschaft angrenzend o<br />

17b 9,4 ha " o<br />

17c 12,9 ha " o<br />

17d 101,7 ha " o<br />

17e 98,9 ha " Vorsorge Forstwirtschaft angrenzend o<br />

21a 37,1 ha Westlich Mörsen o<br />

21b 51,7 ha " o<br />

Raumordnung: Abstand < 3.000 m<br />

Eignungsbewertung<br />

-- sehr stark eingeschränkt<br />

- eingeschränkt<br />

o wenig eingeschränkt/keine Einschränkung<br />

Die vom Landkreis gemäß RROP-Entwurf 2012 zum Punkt Windenergie empfohlenen Mindestabstände<br />

von 3.000 m zwischen raumbedeutsamen Windenergiestandorten 16 werden<br />

16 Landkreis Diepholz (2012)<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

--<br />

-<br />

--<br />

--<br />

--<br />

--


<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 25<br />

als gesondertes Kriterium der Raumordnung erfasst. Dadurch soll eine Überformung der<br />

Landschaft durch WEA vermieden werden. Zwischenabstufungen sind nicht begründet, so<br />

dass dieses Kriterium bei größeren Abständen zu keiner Eignungseinschränkung und bei<br />

Abstandsunterschreitung zu einer sehr starke Eignungseinschränkung führt. Beim Standort<br />

17 liefert dies Kriterium auf Grund des großflächigen Potenzials im Zusammenhang mit der<br />

Konzentrationswirkung zu den bestehenden WEA (s.o.) eine Begründung für die Unterscheidung<br />

der Teilflächen.<br />

Tabelle 12: Raumordnung: Abstand < 3.000 m<br />

Nr. Größe Ort/Lage Raumordnung: Abstand < 3.000 m<br />

1 29,9 ha Klünenmoor o<br />

2a 22,0 ha Nördlich Osterhorn o<br />

2b 27,1 ha " o<br />

3 12,6 ha Östlich Rüssen o<br />

4 47,6 ha Östlich Heide o<br />

6 42,1 ha Östlich Natenstedt o<br />

7 13,8 ha Nördlich Ellerchenhausen o<br />

9a 250.3 ha Südlich Dehmse o<br />

9b 4,8 ha " o<br />

9c 3,7 ha " o<br />

11 235,6 ha Nördlich Abbenhausen Nähe zum Windpark Üssinghauser Weg < 3.000<br />

m, nördliche Teilflächen in größerer Entfernung<br />

13 88,0 ha Nördlich Stelle Entfernung zum Windpark Üssinghauser Weg ca.<br />

2.100 m<br />

14 12,2 ha Östlich Altes Moor Nähe zu 3 WEA in der SG Schwaförden<br />

> 1.000 m < 3000 m<br />

15 4,5 ha Südlich Stöttinghausen Nähe zu 4 WEA in der Samtgemeinde Schwaförden<br />

< 1.000 m (s. Konzentrationswirkung)<br />

17a 37,3 ha Südlich Borwede Nähe zu bestehenden WEA < 1.000 m<br />

s. Konzentrationswirkung<br />

17b 9,4 ha " Nähe zu bestehenden WEA < 1.000 m<br />

s. Konzentrationswirkung<br />

17c 12,9 ha " Nähe zu bestehenden WEA < 1.000 m<br />

s. Konzentrationswirkung<br />

17d 101,7 ha " Entfernung zu bestehende WEA ><br />

1.000 m < 3000 m<br />

17e 98,9 ha " Entfernung zu bestehende WEA ><br />

1.000 m < 3000 m<br />

21a 37,1 ha Westlich Mörsen Entfernung zu WEA östl. Borwede ab ca. 2.500 m --<br />

21b 51,7 ha " Entfernung zu WEA östl. Borwede ab ca. 1.700 m --<br />

Eignungsbewertung<br />

-- sehr stark eingeschränkt<br />

(--) größere Flächen nicht betroffen<br />

o keine Einschränkung<br />

Die abschließende Bewertung des 3.000-m-Abstandskriteriums erfolgt nach den Ergebnissen<br />

des Rankings und der weiteren Standortempfehlung.<br />

Landschaftsbild<br />

(--)<br />

--<br />

--<br />

o<br />

o<br />

o<br />

o<br />

--<br />

--


<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 26<br />

WEA sind auf Grund ihrer Höhe weithin in der Landschaft sichtbar, so dass grundsätzlich<br />

von Fernwirkungen bzw. einer Empfindlichkeit des Landschaftsbildes gegenüber den Anlagen<br />

ausgegangen wird. Das Landschaftsbild ist bedeutsam für das Landschaftserleben und<br />

damit für die Erholungseignung.<br />

Als flächendeckende Bewertung für das <strong>Stadt</strong>gebiet liegen dazu die Angaben des Landschaftsrahmenplanes<br />

17 vor.<br />

Die wertbestimmenden Eignungskriterien für das Landschaftsbild leiten sich aus den naturschutzrechtlich<br />

verankerten Begriffen "Vielfalt, Eigenart und Schönheit" ab. Die Erfüllung<br />

dieser Kriterien wurde in drei Stufen bewertet und in Landschaftsbildeinheiten mittlerer, hoher<br />

und sehr hoher Bedeutung umgesetzt.<br />

Diese dreistufige Bewertung wird entsprechend für die Eignung der Flächen für die Nutzung<br />

von Windenergie als wenig eingeschränkt, eingeschränkt oder sehr stark eingeschränkte<br />

Eignung übernommen.<br />

Die Aussagen des Landschaftsplanes 18 zum Landschaftsbild wurden dahingehend geprüft<br />

und entsprechen im Allgemeinen der Bewertung des Landschaftsrahmenplanes.<br />

Abbildung 2: Bewertung der Landschaftsbildqualitäten (LRP Landkreis Diepholz 2008)<br />

Tabelle 13: Landschaftsbildbewertung<br />

Nr. Größe Ort/ Lage Landschaftsbild-Bewertung<br />

1 29,9 ha Klünenmoor mittel o<br />

2a 22,0 ha Nördlich Osterhorn mittel o<br />

2b 27,1 ha " mittel o<br />

3 12,6 ha Östlich Rüssen mittel, südlich angrenzend sehr hoch o<br />

17 Landschaftsrahmenplan des Landkreises Diepholz, Stand 2008<br />

18 Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>, 1997


<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 27<br />

4 47,6 ha Östlich Heide mittel o<br />

6 42,1 ha Östlich Natenstedt mittel o<br />

7 13,8 ha Nördlich Ellerchenhausen mittel o<br />

9a 250.3 ha Südlich Dehmse mittel, nördlich angrenzend sehr hoch o<br />

9b 4,8 ha " mittel o<br />

9c 3,7 ha " mittel o<br />

11 235,6 ha Nördlich Abbenhausen hoch -<br />

13 88,0 ha Nördlich Stelle mittel bis hoch -<br />

14 12,2 ha Östlich Altes Moor mittel o<br />

15 4,5 ha Südlich Stöttinghausen mittel o<br />

17a 37,3 ha Südlich Borwede mittel o<br />

17b 9,4 ha " mittel o<br />

17c 12,9 ha " mittel o<br />

17d 101,7 ha " mittel bis hoch<br />

17e 98,9 ha " mittel bis hoch -<br />

21a 37,1 ha Westlich Mörsen mittel o<br />

21b 51,7 ha " mittel o<br />

Landschaftsschutz - unbelastete Großräume<br />

Eignungsbewertung<br />

-- sehr stark eingeschränkt<br />

- eingeschränkt<br />

o wenig eingeschränkt/keine Einschränkung<br />

Mittlerweile wird die Landschaft bzw. das Landschaftsbild großräumig von WEA bestimmt.<br />

Durch die Höhe der Anlagen entsteht eine neue, durch die Anlagentechnik bestimmte Horizontlinie.<br />

Bei allgemein bis in Entfernungen von 1,5 km bis über 2,2 km zu den aktuell verbreiteten<br />

Anlagentypen (100 m bis 150 m) anzunehmenden erheblichen Landschaftsbildbeeinträchtigungen<br />

kann für die leicht bewegte und örtlich bewaldete Twistringer Landschaft<br />

(Naturpark Wildeshauser Geest) erst ab Entfernungen von über 3.000 m (vgl. RROP-Entwurf<br />

2012 zur Überfrachtung des Raumes) davon ausgegangen werden, dass WEA soweit in den<br />

Hintergrund treten, dass die Landschaftsbildbeeinträchtigungen weitgehend zu vernachlässigen<br />

sind. Demnach beanspruchen von Windkraftnutzung weitgehend unbeeinträchtigte<br />

Großräume Mindestabstände ab ca. 6 km zwischen vorhandenen WEA. In der Karte 6c sind<br />

diese unbeeinträchtigten Großräume unter Berücksichtigung der durch andere technische<br />

Anlagen und Siedlungsschwerpunkte vorbelasteten Landschaftsbereiche grob skizziert.<br />

Demnach begründen unbeeinträchtigte Großräume mit jeder weiteren Bebauung einen zunehmenden<br />

eigenständigen Landschaftsschutzanspruch.


<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 28<br />

Unter diesem Kriterium zum Landschaftsschutz ist die Eignung von zentral in unbelasteten<br />

Großräumen gelegenen Potenzialstandorte sehr stark eingeschränkt und die Eignung von<br />

Potenzialflächen, deren Wirkradien von ca. 3.000 m die unbelasteten Großräume randlich<br />

überlagern, eingeschränkt.<br />

Für Potenzialflächen, die nicht in unbelastete Räume hineinwirken, bedeutet dieses Kriterium<br />

keine Eignungseinschränkung.<br />

Tabelle 14: Unbelastete Großräume<br />

Nr. Größe Ort/Lage Unbelastete Großräume<br />

1 29,9 ha Klünenmoor zentrale Lage im unbelasteten Großraum --<br />

2a 22,0 ha Nördlich Osterhorn zentrale Lage im unbelasteten Großraum --<br />

2b 27,1 ha " zentrale Lage im unbelasteten Großraum --<br />

3 12,6 ha Östlich Rüssen zentrale Lage im unbelasteten Großraum --<br />

4 47,6 ha Östlich Heide zentrale Lage im unbelasteten Großraum --<br />

6 42,1 ha Östlich Natenstedt zentrale Lage im unbelasteten Großraum --<br />

7 13,8 ha Nördlich Ellerchenhausen zentrale Lage im unbelasteten Großraum --<br />

9a 250.3 ha Südlich Dehmse zentrale Lage im unbelasteten Großraum --<br />

9b 4,8 ha " zentrale Lage im unbelasteten Großraum --<br />

9c 3,7 ha " randliche Lage zum unbelasteten Großraum -<br />

11 235,6 ha Nördlich Abbenhausen randliche Lage zum unbelasteten Großraum -<br />

13 88,0 ha Nördlich Stelle randliche Lage zum unbelasteten Großraum -<br />

14 12,2 ha Östlich Altes Moor randliche Lage zum unbelasteten Großraum -<br />

15 4,5 ha Südlich Stöttinghausen o<br />

17a 37,3 ha Südlich Borwede o<br />

17b 9,4 ha " o<br />

17c 12,9 ha " o<br />

17d 101,7 ha " randliche Lage zum unbelasteten Großraum -<br />

17e 98,9 ha " randliche Lage zum unbelasteten Großraum -<br />

21a 37,1 ha Westlich Mörsen randliche Lage zum unbelasteten Großraum -<br />

21b 51,7 ha " randliche Lage zum unbelasteten Großraum -<br />

Eignungsbewertung<br />

-- sehr stark eingeschränkt<br />

- eingeschränkt<br />

o wenig eingeschränkt/keine Einschränkung


Erholungsnutzung<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 29<br />

Die für die Erholungsnutzung relevanten Bereiche wurden auf der Grundlage von Freizeitkarten<br />

zusammengetragen: Campingplätze, Gastronomie/Unterkunft, Rastplätze, Sehenswürdigkeiten<br />

und ausgewiesene Radwege. 19 WEA im Nahbereich dieser Bereiche kann die Erholungsnutzung<br />

beeinträchtigen. Dadurch kann eine Eignungseinschränkung der nächsten<br />

Potenzialflächen begründet sein, sehr starke Eignungseinschränkungen werden jedoch nicht<br />

bewertet, da z.B. betroffene Freizeitwege auch mit der Errichtung von WEA weiterhin für die<br />

Erholungsnutzung zur Verfügung stehen und im Bereich der Potenzialflächen keine herausragenden<br />

Erholungsschwerpunkte vorliegen.<br />

Tabelle 15: Erholungsnutzung<br />

Nr. Größe Ort/ Lage Erholungsnutzung<br />

1 29,9 ha Klünenmoor Radweg entlang der Fläche -<br />

2a 22,0 ha Nördlich Osterhorn Radweg durch die Fläche -<br />

2b 27,1 ha " Radweg entlang der Fläche -<br />

3 12,6 ha Östlich Rüssen Radweg in 250 m Entfernung o<br />

4 47,6 ha Östlich Heide Radweg durch die Fläche -<br />

6 42,1 ha Östlich Natenstedt Radweg durch die Fläche -<br />

7 13,8 ha Nördlich Ellerchenhausen Radweg durch die Fläche -<br />

9a 250.3 ha Südlich Dehmse zwei Radwege durch die Fläche, Sehenswürdigkeit<br />

Altenmarhorst südlich, Fossilien und Tonkuhlen<br />

sowie Ziegelei Sunder östlich<br />

9b 4,8 ha " o<br />

9c 3,7 ha " Radweg in 250 m Entfernung, Fossilien und Tonkuhlen<br />

sowie Ziegelei Sunder südöstlich<br />

11 235,6 ha Nördlich Abbenhausen zwei Radwege durch die Fläche -<br />

13 88,0 ha Nördlich Stelle Radweg durch die Fläche, Rastplatz innerhalb -<br />

14 12,2 ha Östlich Altes Moor o<br />

15 4,5 ha Südlich Stöttinghausen o<br />

17a 37,3 ha Südlich Borwede o<br />

17b 9,4 ha " o<br />

17c 12,9 ha " o<br />

17d 101,7 ha " Lokaler Radweg -<br />

17e 98,9 ha " Lokaler Radweg im Westen und in östlicher Nähe<br />

(17d)<br />

21a 37,1 ha Westlich Mörsen zwei Radwege durch die Fläche -<br />

21b 51,7 ha " Radweg durch die Fläche, Gastronomie südlich -<br />

Eignungsbewertung<br />

- eingeschränkt<br />

o wenig eingeschränkt/keine Einschränkung<br />

19 Freizeitkarte Landkreis Diepholz; Der rote Faden durch ein sagenhaftes <strong>Twistringen</strong>; <strong>Stadt</strong>- und Radwanderkarte<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong><br />

-<br />

-<br />

-


Eignungsbewertung – Übersicht und Ranking<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 30


<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 31<br />

4 FLÄCHEN: EIGNUNGSPRIORITÄTEN - RANKING<br />

1. Eignungspriorität 20<br />

Die Flächen Nr. 15 und Nr. 17 a weisen nach Anwendung der Kriterien keinerlei Eignungseinschränkungen<br />

auf.<br />

Fläche Nr. 15 ist im räumlichen Zusammenhang mit vier bereits in der Nachbargemeinde stehenden<br />

Windenergieanlagen zu werten. Jedoch sind die Standorte jenseits der <strong>Stadt</strong>grenze<br />

nicht bauleitplanerisch im Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche für die Windenergie abgesichert,<br />

so dass die Fläche 15 als Konzentrationsstandort im Flächennutzungsplan entfällt.<br />

Fläche Nr. 17a schließt die Lücke zwischen dem bestehenden Windpark östlich von Borwede<br />

und den südlich auf dem Gebiet der Samtgemeinde Schwaförden stehenden WEA. Beide Flächen<br />

liegen in einem insgesamt durch Windkraftnutzung und Straßenverkehr stark vorbelasteten<br />

Bereich, so dass sie eine besondere Konzentrationswirkung erzielen und damit im stadtweiten<br />

Eignungsranking die beste Eignung zur Ausweisung von zusätzlichen WEA-Standorten<br />

aufweisen.<br />

Überschlägig bemessen können auf der Fläche 19 eine WEA und auf der Fläche 21b ca. zehn<br />

WEA errichtet werden, so dass damit in der <strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong> rechnerisch ein Anteil von 100 %<br />

regenerativer Energie am Gesamtverbrauch erreicht werden dürfte.<br />

2. Eignungspriorität<br />

Mit jeweils lediglich einem Kriterium, das eine sehr starke Eignungseinschränkung begründet,<br />

sind folgende Flächen zu nennen:<br />

Nr. Lage Größe Bewertung<br />

6 Östlich Natenstedt 42,1 ha 4 x Eignung eingeschränkt<br />

17b Südlich Borwede 9,4 ha 1 x Eignung eingeschränkt<br />

17e Südlich Borwede 98,9 ha 3 x Eignung eingeschränkt<br />

21 a Westlich Mörsen 37,1 ha 2 x Eignung eingeschränkt<br />

21 b " 51,7 ha 3 x Eignung eingeschränkt<br />

Im internen Ranking der 2. Eignungspriorität weist die Teilfläche 17b die vergleichsweise geringste<br />

Eignungseinschränkung auf, die aus der Nähe zur Waldfläche resultiert und im Weiteren<br />

auf der Grundlage belastbarer Daten zur Vogelwelt und zu vorkommenden Fledermäusen zu<br />

beurteilen ist.<br />

Die Teilfläche 21b stellt sich im Hinblick auf die vorhandene Waldfläche etwas ungünstiger dar<br />

als die Teilfläche 21a. Soweit eine Konkretisierung des Standortes angestrebt wird, ist dies<br />

durch die durchzuführenden Brutvogel- und Fledermauskartierungen genauer zu klären.<br />

Die Teilfläche 21a stellt sich auch hinsichtlich der geforderten Mindestabstände zu bestehenden<br />

WEA mit einem Abstand von 2.500 m zum Windpark östlich Borwede günstiger dar als die Teilfläche<br />

21b mit lediglich 1.700 m.<br />

20 s. Karte 7


<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 32<br />

Insgesamt sind beim Standort Mörsen im Hinblick auf eine mögliche Überfrachtung des Raumes<br />

durch WEA verstärkt die Sichtbeziehungen von der Kernstadt <strong>Twistringen</strong> und von Borwede<br />

aus zu beachten, da von beiden Ortsteilen aus bereits große Sichtbereiche von WEA eingenommen<br />

werden.<br />

Entsprechend ist auch beim Teilstandort 17e mit drei Eignungseinschränkungen die Nähe zu<br />

Borwede, die Großflächigkeit des Standortes sowie die bereits bestehenden WEA und die damit<br />

verbundene vollständige Beanspruchung des Blickfeldes in südliche Richtung zu beachten.<br />

Beim Standort 6 mit insgesamt vier Eignungseinschränkungen spielt der Aspekt der Überfrachtung<br />

des Raumes mit Windenergienutzung keine Rolle. Dagegen greift der Standort insbesondere<br />

in den unbelasteten Großraum ein.<br />

3. Eignungspriorität<br />

Die Standorte Nr. 1, 2a, 3, 4, 7, 9c, 13, 14, 17c und 17d weisen bis zu zwei Kriterien mit starker<br />

Eignungseinschränkung auf. Sie stehen damit im Ranking an dritter Stelle.<br />

Nachrangig geeignete Standorte<br />

Die Standorte 2b, 9a, 9b und 11 sind mit dreimal bewerteter starker Eignungseinschränkung<br />

vergleichsweise am wenigsten für die Errichtung eines zusätzlichen Windstandortes geeignet.<br />

5 EMPFEHLUNG UND AUSBLICK<br />

Die Fläche 17a (Südlich Borwede) ist in ihrer 1. Eignungspriorität als zusätzlicher Windstandort<br />

bestens geeignet, in den Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche für die Windenergie überführt<br />

zu werden.<br />

Bei Umsetzung des Standortes 17a erfährt die Teilfläche 17e (2. Eignungspriorität) auf Grund<br />

des entstehenden räumlichen Zusammenhangs eine Aufwertung unter dem Aspekt der Konzentrationswirkung<br />

bei gleichzeitiger Aufhebung des raumordnerischen einschränkenden Mindestabstandskriteriums.<br />

(Entfernung zu bestehenden WEA < 1.000 m und < 3.000 m). Durch<br />

Aufhebung dieses eingangs sehr stark gewerteten Einschränkungskriteriums steigt die Teilfläche<br />

17e in der Eignungspriorität auf.<br />

Mit der Entwicklung von Teilfläche 17e rückt die Teilfläche 17d entsprechend in die 2. Eignungspriorität<br />

auf. Als vorsorglich sehr stark gewertetes Einschränkungskriterium verbleibt hier<br />

die Nähe zu den Natura-2000-Flächen FFH-Gebiet Wietingsmoor bzw. EU-Vogelschutzgebiet<br />

Diepholzer Moorniederung. Dieser Belang ist bei der weiteren Standortkonkretisierung im Detail<br />

zu überprüfen. Entsprechend sollte auch die andere im Zusammenhang stehende Teilflächen<br />

17b mit 2. Eignungspriorität (Abstand zu Wald < 100 m) der weiteren Eignungsprüfung zugeführt<br />

werden.<br />

Die Flächen 2. Eignungspriorität Nr. 21 (Westlich Mörsen, Teilflächen a und b) liegen bereits im<br />

raumordnerisch geforderten Abstandskorridor von 3 km zu den bestehenden Windpark Borwede<br />

(s. Karte 7.1).<br />

Bei Verwirklichung der 17er-Flächen (Südlich Borwede, s.o.) geraten die Flächen in einen zusätzlichen<br />

3-km-Wirkradius (s. Karte 7.2), so dass zur Vermeidung der Überfrachtung des


<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 33<br />

Raumes diese Eignungsflächen 2. Priorität zurückgestellt und nicht in die Flächennutzungsplanung<br />

überführt werden sollen.<br />

Die weitere der 2. Eignungspriorität zuzuordnende Fläche Nr. 6 (Östlich Natenstedt) liegt außerhalb<br />

des 3-km-Radius und kann damit entsprechend den Flächen Nr. 17 b und 17d der weiteren<br />

Flächennutzungsplanung zugeführt werden.<br />

Auf Grund des räumlichen Zusammenhangs am Standort Südlich Borwede sollte auch die der<br />

3. Eignungspriorität zugeordnete Flächen 17c in die weitere Flächennutzungsplanung übernommen<br />

werden.<br />

Als weitere Flächen 3. Eignungspriorität kommen nach Anwendung des 3-km-Kriteriums die<br />

Flächen Nr. 1 (Klünenmoor) und Nr. 4 (Östlich Heide bei Rüssen) für die Überführung in den<br />

Flächennutzungsplan in Frage.<br />

Andere Flächen außerhalb der 3-km-Radien werden wegen der hohen Eignungseinschränkungen<br />

bzw. geringer Größe nicht in die Flächennutzungsplanung überführt.<br />

Die Bewertungen und Empfehlungen des Standortkonzeptes gelten vorbehaltlich der im Rahmen<br />

der weiteren Flächennutzungsplanung durchzuführenden vertiefenden faunistischen Untersuchungen.<br />

Die allgemeinen Untersuchungsstandards für die zu erfassenden Tierartengruppen sind im<br />

NLT-Papier 2011 dargelegt. Sie sind im Detail mit der zuständigen Naturschutzbehörde abzustimmen.<br />

Die Einhaltung der Lärmschutzwerte und der Schutzansprüche gegenüber Schattenwurf ist bei<br />

der konkretisierenden Bauleitplanung und der weiteren Anlagenplanung durch entsprechende<br />

Gutachten zu belegen.


<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 34<br />

Prüfung der für die Windkraft bereitstehenden Raumsubstanz<br />

Nachstehend ist in der Übersicht die für die Windkraft bereitstehende Raumsubstanz dargelegt:<br />

Von den ca. 2.000 ha nach den harten Tabuzonen verbleibenden Flächen 21 werden nach den<br />

Ergebnissen des Standortkonzeptes etwa 470 ha bzw. mehr als 23% in die Flächennutzungsplanung<br />

überführt.<br />

Im Verwaltungsgerichtsurteil Hannover zum Flächennutzung der Samtgemeinde Barnstorf hinsichtlich<br />

der Darstellung von Flächen für die Windenergie wird ein Flächenanteil von 4% als<br />

sehr niedrig bewertet. Ein aus der Literatur zitierter Mindestanteil von 20% kann nach Ansicht<br />

des Gerichts möglicherweise hoch gegriffen sein. 22<br />

Insofern ist hier sichergestellt, dass mit den vorstehend genannten Flächen der Windenergie in<br />

<strong>Twistringen</strong> substanziell Raum geschaffen wird.<br />

21 nur Flächen mit Standortpotenzial ab 3 WEA<br />

22 Verwaltungsgericht Hannover, Az.: 4 A 4927/09


6 QUELLENVERZEICHNIS<br />

Bundesverwaltungsgericht: BVerwG 4 CN 1.11<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 35<br />

EnergyMap – Bundesweite Informationen zu Erneuerbaren Energien (2012): Deutsche Gesellschaft<br />

für Sonnenenergie e.V. (DGS). Berlin www.energymap.info, Zugriff 23.05.2012<br />

(Die 14 WEA auf Twistringer <strong>Stadt</strong>gebiet erzeugen laut EnergyMap 42.867 MWh/Jahr. Zusammen<br />

mit 7.617 MWh/Jahr Solarstrom, 20.304 MWh/Jahr Stromerzeugung aus Biomasse und vergleichsweise<br />

geringen 7 MWh/Jahr aus Wasserkraft wird im <strong>Stadt</strong>gebiet bereits 76 % des Stromverbrauchs<br />

aus Erneuerbaren Energien (EE) gewonnen. 23 Im Vergleich zum Land Niedersachsen mit 37 % EE<br />

ist der Anteil in <strong>Twistringen</strong> an EE mehr als doppelt so groß, im Bundesvergleich (19 %) sogar viermal<br />

größer. Bei diesen Angaben muss eine gewisse Ungenauigkeit durch Probleme mit der Datenqualität<br />

der EEG-Meldungen berücksichtigt werden.)<br />

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (2012): Umweltkarten<br />

NLT (2011): Niedersächsischer Landkreistag, Naturschutz und Windenergie, Hannover,<br />

Oktober 2011<br />

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (2012): Verlässlich, umweltfreundlich,<br />

klimaverträglich und bezahlbar – Energiepolitik für morgen, Energiekonzept des Landes<br />

Niedersachsen, Hannover, Januar 2012<br />

Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld (2005): Rundverfügung Abstand von Windenergieanlagen<br />

(WEA) zu Einrichtungen des Bergbaus<br />

Landkreis Diepholz (2012): Vorentwurf Änderung des RROP, Teil A: Ziele und Grundsätze der<br />

Raumordnung, 4: Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der technischen Infrastruktur und<br />

der raumstrukturellen Standortpotenziale, 4.2.1: Windenergie, Stand Oktober 2012<br />

Landkreis Diepholz (2012_2): Protokoll der 2. Sitzung der "AG Bauamtsleiter" zur geplanten<br />

Neuaufstellung des RROPs, Thema Windenergie am 22. Oktober 2012 in <strong>Twistringen</strong><br />

Landkreis Diepholz (2008): Landschaftsrahmenplan<br />

Landkreis Diepholz (2004): Regionales Raumordnungsprogramm<br />

NWP Planungsgesellschaft mbH (1998): <strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie<br />

NWP Planungsgesellschaft mbH (1997): <strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Landschaftsplan<br />

Verwaltungsgericht Hannover, Az.: 4 A 4927/09<br />

23 Die regionalen Verbrauchsdaten sind Schätzungen auf der Basis des durchschnittlichen Stromverbrauches in der<br />

Bundesrepublik für <strong>Twistringen</strong> ergibt sich demnach rechnerischer ein Stromverbrauch von ca. 93.151<br />

MWh/Jahr, von dem rechnerisch ein Anteil von 46% durch Windenergie gewonnen wird.


ANHANG<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 36<br />

Abbildung: Von Windkraft weitgehend unbelastete Räume<br />

Karte 1: Tabuzonen Siedlung<br />

Karte 2: Tabuzonen Infrastruktur<br />

Karte 3: Tabuzonen Natur und Landschaft, Wasserschutz<br />

und Tabuzonen Raumordnung<br />

Karte 4: Tabuzonen Insgesamt<br />

Karte 5: Zu prüfende Flächenpotenziale<br />

Karte 6a: Verbleibende Flächen - Vorbelastungen und Konzentrationswirkung<br />

Karte 6b: Verbleibende Flächen – Abwägungskriterien<br />

Karte 6c: Unbeeinträchtigte Großräume<br />

Karte 7: Eignungspriorität – Ranking<br />

Karte 7.1: Ranking – Vorbelastung (3 km-Radius Bestand)<br />

Karte 7.2: Ranking (3 km-Radius Flächen, Flächen 1. und 2. Priorität)<br />

Karte 7.3: Ranking (3 km-Radius Bestand, Erweiterung Fläche 17)<br />

Karte 7.4: Ranking (3 km-Radius + 3. Priorität, Fläche 4)<br />

Karte 7.5: Ranking (3 km-Radius + 3. Priorität, Fläche 1)<br />

Karte 7.6: Ranking (3 km-Radius + 3. Pri0rität, Fläche 1 und 4)

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