Erläuterungsbericht - Stadt Twistringen
Erläuterungsbericht - Stadt Twistringen
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<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong><br />
Standortkonzept<br />
Windenergie 2013<br />
NWP<br />
Erläuterungen<br />
Planungsgesellschaft mbH<br />
Escherweg 1<br />
Postfach 3867<br />
Telefon 0441/97 174 0<br />
info@nwp-ol.de<br />
18. Februar 2013<br />
Gesellschaft für räumliche Planung und Forschung<br />
26121 Oldenburg<br />
26028 Oldenburg<br />
Telefax 0441/97 174 73<br />
www.nwp-ol.de
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013<br />
Inhalt Seite<br />
1 Einführung ..............................................................................................................................1<br />
1.1 Anlass ......................................................................................................................................1<br />
1.2 Vorgehensweise ......................................................................................................................1<br />
2 Tabuzonen ..............................................................................................................................2<br />
2.1 Tabuzonen Siedlung ................................................................................................................2<br />
2.2 Tabuzonen Infrastruktur ..........................................................................................................6<br />
2.3 Tabuzonen Natur und Landschaft ...........................................................................................8<br />
2.4 Tabuzonen Raumordnung .....................................................................................................10<br />
3 Bewertung der nach Ausschluss verbleibenden Flächenpotenziale ............................11<br />
3.1 Positivkriterien .......................................................................................................................11<br />
3.1.1 Konzentrationseignung für mindestens drei Windenergieanlagen .......................................11<br />
3.1.2 Konzentration von Belastungsräumen ..................................................................................13<br />
3.1.3 Freiheit von Nutzungseinschränkungen ................................................................................15<br />
3.2 Eignungseinschränkungen/ Restriktionen .............................................................................15<br />
3.2.1 Tiere und Pflanzen ................................................................................................................15<br />
3.2.2 Nähe zu geschützten Bereichen von Natur und Landschaft und Nähe<br />
zu Waldflächen ......................................................................................................................19<br />
3.2.3 Raumordnung ........................................................................................................................23<br />
4 Flächen: Eignungsprioritäten - Ranking ...........................................................................31<br />
5 Empfehlung und Ausblick ..................................................................................................32<br />
6 Quellenverzeichnis ..............................................................................................................35
1 EINFÜHRUNG<br />
1.1 Anlass<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 1<br />
Auf der Grundlage des Standortkonzeptes Windenergie der <strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong> aus dem Jahr<br />
1998 hat die <strong>Stadt</strong> in ihrem Flächennutzungsplan die Standorte Am Üssinghauser Weg und<br />
Borwede als Sondergebiete für die Windenergie dargestellt.<br />
Insgesamt stehen 14 Windenergieanlagen (WEA) auf Twistringer <strong>Stadt</strong>gebiet. 1<br />
Nun prüft die <strong>Stadt</strong>, ob darüber hinaus weitere geeignete Standorte zur Errichtung von Windenergie<br />
vorliegen, die in den Flächennutzungsplan überführt werden können. Dazu wird das<br />
vorliegende Standortkonzept Windenergie erstellt. Es unterzieht das <strong>Stadt</strong>gebiet einer erneuten<br />
Standortprüfung unter Berücksichtigung der aktuellen Anlagentechnik nach den aktuellen Planungsrahmenbedingungen<br />
und dem fortgeschriebenen Stand der Planungspraxis und des Planungsrechtes.<br />
Die sich für die Windkraft aufzeigenden Flächenpotenziale werden einer vergleichenden Bewertung<br />
und einem Eignungsranking zugeführt. Die Ergebnisse dieser flächendeckenden Betrachtung<br />
werden im vorliegenden Bericht in Text und Karten dokumentiert.<br />
1.2 Vorgehensweise<br />
Im ersten Arbeitsschritt ermittelt das Standortkonzept die Flächen, in denen die Errichtung von<br />
Windenergie ausgeschlossen ist. Bei diesen Ausschlussbereichen ist die Errichtung von WEA<br />
mit den vorhandenen Nutzungsansprüchen einschließlich der zum Schutze dieser Nutzungen<br />
erforderlichen Abstände nicht vereinbar. Dabei ist gemäß Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom<br />
13. Dezember 2012 2 zwischen "harten Tabuzonen" und "weichen Tabuzonen" zu unterscheiden.<br />
In den harten Tabuzonen sind die Errichtung und der Betrieb aus tatsächlichen oder rechtlichen<br />
Gründen ausgeschlossen. In den weichen Tabuzonen ist zwar tatsächlich oder rechtlich die<br />
Errichtung von WEA nicht gänzlich ausgeschlossen, jedoch sollen hier nach den eigenen begründeten<br />
Vorsorgekriterien der <strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong> keine WEA aufgestellt werden.<br />
Die nach den harten und weichen Tabuzonen verbleibenden Flächen werden einer differenzierten<br />
Bewertung zugeführt, die sowohl die Positivkriterien aufzeigt, die für die Errichtung von<br />
WEA an einem Standort sprechen, als auch die Einschränkungskriterien/Restriktionen erfassen,<br />
die die Standorteignung einschränken.<br />
Dabei wird als Bemessungsgrundlage für die Standortbeurteilung im Sinne der Konzentrationswirkung<br />
von einer Standortplanung für leistungsstarke Anlagen mit Gesamthöhen von 200 m<br />
ausgegangen.<br />
Die im Flächennutzungsplan dargestellten Sondergebiete für die Windenergie haben Bestandsschutz.<br />
Die Nähe der neu zu prüfenden Flächenpotenziale zu vorhandenen WEA-Standorten<br />
kann für eine mögliche Entwicklung als zusammenhängender Konzentrationsstandort (Positivkriterium)<br />
oder im Hinblick auf eine mögliche Überfrachtung des Raumes mit WEA (Restriktion)<br />
bedeutsam sein. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.<br />
Die Erarbeitung des Standortkonzeptes wurde von einem Arbeitskreis aus Vertretern der verschiedenen<br />
Fraktionen, der Verwaltung, dem Bürgermeister und dem Planungsbüro begleitet.<br />
1 vgl. www.EnergyMap.info (2012)<br />
2 BVerwG 4 CN 1.11
2 TABUZONEN<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 2<br />
Die Flächen im <strong>Stadt</strong>gebiet, in denen bestehende Nutzungs- oder Schutzansprüche die Nutzung<br />
als Standort für WEA ausschließen sowie die Flächen, die aus Sicht der <strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong><br />
einen schwerwiegenden Nutzungskonflikt begründen, werden als harte bzw. weiche Tabuzonen<br />
für die Windenergienutzung ermittelt.<br />
Sie begründen sich aus den Schutzansprüchen der Realnutzung (insbesondere Siedlung und<br />
Infrastruktur), den planungsrechtlichen Maßgaben des Flächennutzungsplanes und der Raumordnung<br />
sowie dem Naturschutzrecht.<br />
In den nachstehenden Tabellen sind die für das Gemeindegebiet relevanten harten und weichen<br />
Tabuzonen unter folgenden Themenkomplexen zusammengefasst und in den Karten (s.<br />
Anhang) dargestellt:<br />
Siedlungen auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes und der automatisierten Liegenschaftskarte<br />
(ALK) (Kap. 2.1, Karte 1),<br />
Infrastruktur (Kap. 2.2, Karte 2),<br />
Naturschutz, Wald und Wasserflächen (Kap. 2.3, Karte 3),<br />
Raumordnung (Kap. 2.4, Karte 3).<br />
Ergänzend sind in den Tabellen die Begründungen für die Tabuzonen stichwortartig aufgeführt<br />
und es sind zum Vergleich die Ausschlusskriterien des Standortkonzeptes 1998 dargelegt.<br />
2.1 Tabuzonen Siedlung<br />
Harte Tabuzonen<br />
Die von den Siedlungsbelangen ausgehenden harten Tabuzonen sind in den tatsächlichen<br />
Siedlungsnutzungen und den einzuhaltenden Mindestabständen begründet. Nach der Rechtsprechung<br />
zur optisch bedrängenden Wirkung 3 wird bei einem Abstand von weniger als dem<br />
Doppelten der Anlagenhöhe regelmäßig gegen das Gebot der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme<br />
verstoßen. Bei Entfernungen der dreifachen Anlagenhöhe wird in der Regel die erdrückende<br />
Wirkung nicht erfüllt.<br />
Im Bereich zwischen der zwei- und dreifachen Entfernung obliegt die Ermittlung der erdrückenden<br />
Wirkung der Einzelfallprüfung.<br />
Insofern wird bei Anlagenhöhen von 200 m die erdrückende Wirkung bei Abständen bis 400 m<br />
zu Wohnnutzungen regelmäßig erreicht und der 400-m-Abstand als harte Tabuzone berücksichtigt.<br />
3 OVG NRW 8A 3726/05
Weiche Tabuzonen<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 3<br />
Die weichen Tabuzonen begründen sich unter Vorsorgeaspekten im Schutz der Wohnnutzungen<br />
gegenüber Lärm und Schattenwurf sowie im Schutz der Wohnnutzungen vor einer übermäßigen<br />
Nähe zu WEA.<br />
Die Vorsorgeabstände werden analog der immissionsschutzfachlichen Orientierungswerte gemäß<br />
DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) abgeleitet. Diese Vorgehensweise ist durch die<br />
Entscheidungen des OVGs Münster vom 30. November 2001, bestätigt durch BVerwG vom<br />
17. Dezember 2002, rechtlich geklärt. Dabei können die von der Kommune angesetzten Abstände<br />
zulässigerweise auch auf den vorbeugenden Immissionsschutz ausgerichtet werden.<br />
Im Hinblick auf die Schutzansprüche einer Außenbereichssiedlungslage (vergleichbar einem<br />
Misch- oder Dorfgebiet §§ 5 und 6 BauNVO) von 60/45 dB(A) tags/nachts gemäß DIN 18005<br />
wird davon ausgegangen, dass die Werte bei einem Abstand von 500 m zu den Anlagen 4 eingehalten<br />
werden können. Gleichfalls wird damit auch die im Einzelfall zu prüfende erdrückende<br />
Wirkung weitgehend ausgeschlossen.<br />
Für Gebiete M (MI, MD) gelten gleichfalls die Schutzansprüche 60/45 dB(A) tags/nachts und es<br />
werden die Schutzabstände entsprechend mit 500 m übertragen.<br />
Für die Gebiete W (WA, WS) bestehen Schutzansprüche von 55/40 dB(A) tags/nachts. Auf<br />
Grund der um 5 dB(A) strengeren Schutzansprüche wird der Vorsorgeabstand pauschal um<br />
250 m auf insgesamt 750 m erweitert.<br />
Für Gebiete G (GI, GE) bestehen gegenüber dem Außenbereichswohnen bzw. gegenüber<br />
MI/MD um mindestens 5 dB(A) geringere Schutzansprüche. Insofern wird gegenüber den in den<br />
GE-Gebieten <strong>Twistringen</strong>s regelmäßig zulässigen Betriebsleiterwohnungen kein über die 400m-Tabuzone<br />
hinausgehender zusätzlicher Vorsorgeabstand vorgehalten.<br />
Die Schutzansprüche der Flächen für den Gemeinbedarf entsprechen jener der Gebiete M und<br />
werden pauschal mit 500 m berücksichtigt.<br />
Die bestehenden Sondergebiete für die Windenergie sind nachrichtlich übernommen worden.<br />
Die Schutzansprüche der anderen Sondergebiete sind je nach zulässiger Nutzung des SO-<br />
Gebietes differenziert zu betrachten. Die Schutzansprüche orientieren sich dabei an den<br />
Schutzabständen vergleichbarer Nutzungen in den Baugebieten gemäß §§ 2-9 BauNVO.<br />
4 Bezugspunkt Flügelspitze
Tabelle 1: Tabuzonen Siedlung (s. Karte 1)<br />
Kriterium/<br />
Nutzungsanspruch<br />
Abstand<br />
1998<br />
Harte<br />
Tabuzone/<br />
Abstand<br />
Wohnbaufläche (W) 500 m Fläche und<br />
400 m Abstand<br />
Gemischte Baufläche<br />
(M, MD, MI)<br />
Wohngebäude im<br />
Außenbereich<br />
pauschal<br />
500 m<br />
Fläche und<br />
400 m Abstand<br />
300 m Fläche und<br />
400 m Abstand<br />
Gewerbliche Baufläche (G) - Fläche und<br />
400 m Abstand<br />
Sonderbaufläche, außer<br />
Wind<br />
Campingplatz<br />
(= angrenzend in Bassum)<br />
Einzelhandel,<br />
Reitsport und Landwirtschaft<br />
Siedlungsgebiete<br />
pauschal<br />
Fläche und<br />
400 m Abstand<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2012 4<br />
Weiche TabuzoneVorsorgeabstände<br />
350 m Fläche<br />
+ 750 m Abstand<br />
100 m Fläche<br />
+ 500 m Abstand<br />
100 m Fläche<br />
+ 500 m Abstand<br />
0 m Fläche<br />
+ 400 m Abstand<br />
350 m Fläche<br />
+ 750 m Abstand<br />
Fläche 150 m Fläche<br />
+ 150 m Abstand<br />
Tabuzone<br />
gesamt Begründung, Kommentar, Hinweise zum Planungsrecht<br />
und zur Praxis<br />
Harte Tabuzone: erdrückende Wirkung<br />
Weiche Tabuzonen: Immissionsschutz, Lärmschutz (Ableitung aus DIN 18005),<br />
Abstand reicht in der Regel zur Einhaltung der Lärmwerte aus, Schattenwurf kann,<br />
soweit erforderlich, durch Anlagensteuerung nach den Anforderungen der relevanten<br />
Regelwerke minimiert werden.<br />
Harte Tabuzone: erdrückende Wirkung<br />
Weiche Tabuzonen: Vorsorge Immissionsschutz, Lärmschutz (Ableitung aus DIN<br />
18005), Schutzanspruch analog zu Außenbereichssiedlungslage (s.u.), gegebenenfalls<br />
sind im Einzelfall Entwicklungsaspekte zu berücksichtigen<br />
Harte Tabuzone: erdrückende Wirkung<br />
Weiche Tabuzonen: Vorsorge Immissionsschutz, Lärmschutz (Ableitung aus DIN<br />
18005), ohne zu berücksichtigende Entwicklungsaspekte<br />
Harte Tabuzone: erdrückende Wirkung gegenüber Betriebsleiterwohnen, (Sämtliche<br />
gewerbliche Bauflächen der <strong>Stadt</strong> lassen Betriebsleiterwohnungen zu, so dass<br />
das Tabukriterium für alle Gewerbegebiete zutrifft.<br />
Auf weitergehende Vorsorgeabstände wird verzichtet.<br />
Differenzierte Betrachtung nach Zweckbestimmung und Nutzung:<br />
Harte Tabuzone: erdrückende Wirkung<br />
Weiche Tabuzonen: Vorsorge Immissionsschutz, Lärmschutz (Ableitung aus DIN<br />
18005), Abstand reicht in der Regel zur Einhaltung der Lärmwerte aus, Schattenwurf<br />
kann, soweit erforderlich, durch Anlagensteuerung nach den Anforderungen<br />
der relevanten Regelwerke minimiert werden.<br />
Harte Tabuzone: Flächennutzung<br />
Weiche Tabuzonen: Vorsorgeabstand Kipphöhe, Schutz vor Trümmerwurf<br />
(Hinweis: Bei einer Überführung der Abgrenzungen in den Flächennutzungsplan<br />
dürfen die Rotorblätter geplanter WEA die Abgrenzung nicht überschreiten. Bei<br />
einer Rotorblattlänge von z.B. ca. 50 m darf der Turm der Anlage somit erst in 150<br />
m + 50 m = 200 m Entfernung errichtet werden entsprechend der Kipphöhe für<br />
200 m hohe WEA.)
Fortsetzung Tabelle 1: Tabuzonen Siedlung (s. Karte 1)<br />
Kriterium/<br />
Nutzungsanspruch<br />
Entsorgungszentrum (im<br />
angrenzenden <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
Bassum)<br />
Fläche für den Gemeinbedarf<br />
Rathaus, Polizeistation,<br />
Schule, Kirche und kirchlichen<br />
Zwecken dienende<br />
Gebäude und Einrichtungen,<br />
Kindergarten, Sozialstation,<br />
Altenpflegeheim, Krankenhaus,<br />
Bibliothek, Turn- und<br />
Sporthalle, Freibad, Post,<br />
Feuerwehr, Schießsportanlage<br />
Fläche für Versorgungsanlagen<br />
Abstand<br />
1998<br />
Harte<br />
Tabuzone/<br />
Abstand<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2012 5<br />
Weiche TabuzoneVorsorgeabstände<br />
Tabuzone<br />
gesamt<br />
Fläche 150 m Fläche +<br />
150 m Abstand<br />
500 m Fläche bis 500 m Fläche<br />
+ 500 m Abstand<br />
- Fläche 150 m Fläche<br />
+ 150 m Abstand<br />
Begründung, Kommentar, Hinweise zum Planungsrecht<br />
und zur Praxis<br />
Harte Tabukriterium: Flächennutzung<br />
Weiche Tabuzonen: Vorsorgeabstand: Kipphöhe, Schutz vor Trümmerwurf<br />
Harte Tabuzone: Flächennutzung/Flächennutzungsplan<br />
Weiche Tabuzonen: Vorsorge Immissionsschutz, Lärmschutz, Schutz vor Schattenwurf;<br />
die Gemeinbedarfsflächen befinden sich überwiegend im Anschluss an die<br />
Wohn- bzw. gemischten Bauflächen oder sind in diese integriert, so dass die<br />
Tabuzonen durch andere Siedlungstabuzonen überlagert werden und hier nicht<br />
zum Tragen kommen.<br />
Harte Tabukriterium: Flächennutzung/Flächennutzungsplan<br />
Weiche Tabuzonen: Vorsorgeabstand Kipphöhe, Schutz vor Trümmerwurf<br />
Grünfläche Differenzierte Betrachtung nach Zweck und Nutzung:<br />
Parkanlage, Friedhof 300 m Fläche 500 m Fläche<br />
+ 500 m Abstand<br />
Spielplatz, Sportplatz Fläche 150 m Fläche<br />
+ 150 m Abstand<br />
Harte Tabuzone: Flächennutzung/Flächennutzungsplan<br />
Weiche Tabuzonen: Vorsorge Lärmschutz, Schutz vor Schattenwurf, Sicherung der<br />
Eignung zur Entspannung, Ruhe, bezogen auf Friedhof: Trauer, Gebet, Besinnung<br />
Harte Tabuzone: Flächennutzung/Flächennutzungsplan<br />
Weiche Tabuzonen: Vorsorgeabstand: Kipphöhe, Schutz vor Trümmerwurf<br />
Sonstige Grünflächen Fläche n.n. Fläche Harte Tabuzone: Flächennutzung/Flächennutzungsplan<br />
Weiche Tabuzonen: Vorsorgeabstände sind durch Überlagerung anderer<br />
Tabuzonen sichergestellt
2.2 Tabuzonen Infrastruktur<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2012 6<br />
Die hier veranschlagten harten Tabuzonen bemessen sich aus den Bauverbotszonen entlang von Straßen, den Anforderungen der Straßenbaulastträger,<br />
den Maßgaben des Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld 5 und den Regelwerken der sonstigen zuständigen Versorgungsträgern.<br />
Weitergehende vorsorgliche Abstandsanforderungen (weiche Tabuzonen) zum Schutz der Infrastruktur sind aus städtischer Sicht nicht gegeben.<br />
Auf der konkreten Bauantragsebene 6 sind die zu den Straßen und Leitungstrassen erforderlichen Abstände im Detail und in Abstimmung mit den<br />
zuständigen Trägern zu ermitteln und zu berücksichtigen.<br />
Tabelle 2: Ausschlusskriterien Infrastruktur (s. Karte 2)<br />
Kriterium/<br />
Nutzungsanspruch<br />
Klassifizierte Straße<br />
(K, L, B)<br />
Verkehrsfläche geplant<br />
(FNP)<br />
Abstand<br />
1998<br />
Harte<br />
Tabuzone/<br />
Abstand<br />
100 m Straße und<br />
20 m Abstand<br />
Weiche TabuzoneVorsorgeabstände<br />
Tabuzone<br />
gesamt<br />
bis 150 m Straße +<br />
150 m Abstand<br />
Bahnlinie 100 m Gleisfläche bis 150 m Gleisfläche +<br />
150 m<br />
Freilandleitungen<br />
ab 110 kV<br />
150 m<br />
(> 100 kV)<br />
Freileitung<br />
und<br />
110 m Abstand<br />
0 m Freileitung<br />
und<br />
110 m Abstand<br />
Begründung, Kommentar, Hinweise zum Planungsrecht<br />
und zur Praxis<br />
Harte Tabuzone: Bauverbotszone gemäß § 9 FStrG und § 24 NStrG<br />
Weiche Tabuzonen: Vorsorgeabstand: Schutz vor Trümmerwurf (s.o.), vgl. Abstandsanforderung<br />
gemäß NLStrBV 1,5 x (Rotordurchmesser + Nabenhöhe), vgl.<br />
Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP-Entwurf) 2012 zum<br />
Punkt Windenergie<br />
Harte Tabuzone: Flächennutzung Vorsorgeabstand: Schutz vor Trümmerwurf (s.o.)<br />
Weiche Tabuzonen: Vorsorgeabstand: Schutz vor Trümmerwurf (s.o.), vgl. RROP-<br />
Entwurf 2012 zum Punkt Windenergie<br />
Harte Tabuzone: 1 x Rotordurchmesser zwischen äußerstem Leiterseil und äußerstem<br />
Punkt der WEA<br />
Es bestehen keine weitergehenden Vorsorgebelange der <strong>Stadt</strong>.<br />
5 Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld (2005): Rundverfügung Abstand von Windenergieanlagen (WEA) zu Einrichtungen des Bergbaus, Rundverfügung vom 21. Januar 2005<br />
6 Die Genehmigung erfolgt auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG).
Fortsetzung Tabelle 2: Ausschlusskriterien Infrastruktur (s. Karte 2)<br />
Kriterium/<br />
Nutzungsanspruch<br />
Erdgas-Hochdruckleitung,<br />
Erdgastransportleitung,<br />
Ferngasleitung (unterirdisch)<br />
Abstand<br />
1998<br />
Harte<br />
Tabuzone/<br />
Abstand<br />
Leitung<br />
und<br />
25 m Abstand<br />
Sauergas Leitung<br />
und<br />
155 m<br />
Abstand<br />
Richtfunktrasse 100 m Einzelfallprüfung<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2012 7<br />
Weiche TabuzoneVorsorgeabstände<br />
Tabuzone<br />
gesamt<br />
0 m Leitung und<br />
25 m Abstand<br />
0 m Leitung und<br />
155 m Abstand<br />
Begründung, Kommentar, Hinweise zum Planungsrecht<br />
und zur Praxis<br />
Harte Tabuzone: Nach den Abstandsvorgaben des Landesamtes für Bergbau,<br />
Energie und Geologie 7 sind zu Süßgasleitungen, je nach geplanter<br />
WEA-Höhe und Leistung, Abstände von mindestens 25 m einzuhalten<br />
(Hinweis: bei Sauergasleitungen bis maximal 155 m).<br />
Es bestehen keine weitergehenden Vorsorgebelange der <strong>Stadt</strong>.<br />
- Einzelfall Harte Tabuzone: Hoheitliche Richtfunktrassen, z.B. des Militärs, sind von<br />
WEA freizuhalten. Sie sind nachgeordnet in den möglichen Verfahren zur<br />
Konkretisierung geeigneter Potenzialflächen zu klären.<br />
Die im Flächennutzungsplan dargestellten Richtfunktrassen sowie die<br />
sonstigen derzeit bekannten Richtfunktrassen und Schutzabstände der<br />
Betreiber sind hier nachrichtlich als Hinweis zur Berücksichtigung bei möglichen<br />
nachgeordneten Planungen übernommen worden.<br />
7 Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld (2005): Abstand von Windenergieanlagen zur Einrichtungen des Bergbaus, Rundverfügung vom 21. Januar 2005
2.3 Tabuzonen Natur und Landschaft<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2012 8<br />
Harte Tabuzonen von Natur und Landschaft stellen in erster Linie die naturschutzrechtlich geschützten Bereiche und die daran gebundenen rechtlichen<br />
Raumansprüchen des Naturschutzes dar.<br />
Weitergehende vorsorgliche Abstandsanforderungen (weiche Tabuzonen) sind aus kommunaler Sicht im Schutz der eigenen örtlichen Landschaftsqualitäten<br />
und der Erholungseignung der Landschaft begründet.<br />
Darüber hinausgehende Abstandsempfehlungen (vgl. NLT 2011 8 ) werden im Sinne des Energiekonzeptes des Landes Niedersachsen (2012) 9 der<br />
Einzelfallprüfung zugeordnet (s. Kapitel 4).<br />
Tabelle 3: Tabuzonen Naturschutz, Wald- und Wasserflächen (s. Karte 3)<br />
Kriterium/ Nutzungsanspruch<br />
Natura 2000<br />
EU-Vogelschutzgebiet Diepholzer<br />
Moorniederung<br />
FFH-Gebiet Wietingsmoor<br />
FFH-Gebiet Geestmoor und<br />
Klosterbachtal<br />
(<strong>Stadt</strong>gebiet Bassum)<br />
Naturschutzgebiet (NSG)<br />
Nördliches Wietingsmoor<br />
Abstand<br />
1998<br />
200 m<br />
Harte<br />
Tabuzone/<br />
Abstand<br />
Weiche<br />
Tabuzone<br />
Vorsorgeabstände<br />
- Schutzgebiet 500 m<br />
Tabuzonen<br />
gesamt<br />
Tabuzonen<br />
gesamt<br />
Tabuzone<br />
gesamt<br />
Schutzgebiet<br />
+<br />
500 m Abstand<br />
Tabuzonen<br />
gesamt<br />
Begründung, Kommentar, Hinweise zum Planungsrecht<br />
und zur Praxis<br />
Harte Tabuzone: Flächenschutz, internationale Schutzziele<br />
Weiche Tabuzonen: Vorsorgeschwerpunkt Vogelschutz, Fledermausschutz/<br />
Sicherung der Verträglichkeit gemäß § 34 BNatSchG, Vorsorge Planungssicherheit,<br />
vgl. RROP-Entwurf 2012 zum Punkt Windenergie, vgl. Abstandsempfehlungen<br />
NLT 1200 m (s. Abwägungskriterien)<br />
Harte Tabuzone: Schutzgebietsverordnung, Naturschutzziele, Tatsächliche und<br />
rechtliche NSG-Belange<br />
Auf pauschale Vorsorgeabstände (Weiche Tabuzonen) wird verzichtet.<br />
Die nach den Tabuzonen verbleibenden Flächen werden im Einzelfall gegenüber<br />
möglichen weitergehenden Abstandsanforderungen (vgl. NLT 2011) überprüft (s.<br />
Pkt. 4.2, Nähe zu geschützten Bereichen).<br />
8 Niedersächsischer Landkreistag (2011): Naturschutz und Windenergie, Hannover, Oktober 2011<br />
9 Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (2011): Verlässlich, umweltfreundlich, klimaverträglich und bezahlbar – Energiepolitik für morgen, Energiekonzept<br />
des Landes Niedersachsen, Hannover, Januar 2012
Fortsetzung Tabelle 3: Tabuzonen Naturschutz, Wald- und Wasserflächen (s. Karte 3)<br />
Kriterium/<br />
Nutzungsanspruch<br />
Landschaftsschutzgebiet<br />
(LSG)<br />
Huntetal<br />
Dehmse<br />
Heiligenloher Bäke und angrenzende<br />
Bachniederungen<br />
Rote Riede<br />
Nördliches Wietingsmoor<br />
Abstand<br />
1998<br />
Harte<br />
Tabuzone/<br />
Abstand<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2012 9<br />
Weiche<br />
Tabuzone<br />
Vorsorgeabstände<br />
Tabuzone<br />
gesamt<br />
- Schutzgebiet 0 m Schutzgebiet<br />
Naturdenkmal (ND) 200 m Schutzobjekt 0 m Schutzobjekt<br />
Geschützter Landschaftsbestandteil<br />
(GLB)<br />
- Schutzobjekt 0 m Schutzobjekt<br />
Waldfläche 10 200 m - Waldfläche Waldfläche<br />
Wasserfläche 200 m<br />
Fläche für Maßnahmen für<br />
Natur, Landschaft und Boden<br />
Wasserfläche<br />
0 m Wasserfläche<br />
- Fläche 0 m Fläche<br />
Fläche für Moorregeneration - Fläche 0 m Fläche<br />
Begründung, Kommentar, Hinweise zum Planungsrecht<br />
und zur Praxis<br />
Harte Tabuzone: Schutzgebietsverordnung, Landschaftsschutzziele, Tatsächliche<br />
und rechtliche LSG-Belange<br />
Auf pauschale Vorsorgeabstände (Weiche Tabuzonen) wird verzichtet.<br />
Die nach den Tabuzonen verbleibenden Flächen werden im Einzelfall gegenüber<br />
möglichen weitergehenden Abstandsanforderungen (vgl. NLT 2011) überprüft (s.<br />
Kap. 3.2.2, Nähe zu geschützten Bereichen).<br />
Harte Tabuzone: Festgesetztes Schutzobjekt, tatsächliche und rechtliche ND-<br />
Belange<br />
Erforderliche Vorsorgeabstände sind im Einzelfall zu prüfen.<br />
Harte Tabuzone: Festgesetztes Schutzobjekt, tatsächliche und rechtliche ND-<br />
Belange<br />
Erforderliche Vorsorgeabstände sind im Einzelfall zu prüfen.<br />
Harte Tabuzone: Tatsächliche und rechtliche Waldbelange, vgl. RROP Entwurf<br />
2012 zum Punkt Windenergie (aus plangrafischen Gründen sind Waldflächen ab<br />
0,5 ha erfasst)<br />
Auf pauschale Vorsorgeabstände wird verzichtet. Die nach den Tabuzonen verbleibenden<br />
Flächen werden im Einzelfall gegenüber möglichen weitergehenden Abstandsanforderungen<br />
(vgl. NLT 2011) überprüft (s. Kap. 3.2.2, Nähe zu Waldflächen).<br />
Harte Tabuzone: Tatsächliche Wasserbelange<br />
Auf pauschale Vorsorgeabstände wird verzichtet. Die möglicherweise an Gewässern<br />
für die Erholungsnutzung oder zum Vogel- und Fledermausschutz zu beachtenden<br />
Abstandsanforderungen sind in der nachgeordneten Planung der Einzelfallprüfung<br />
zuzuführen.<br />
Harte Tabuzone: Flächennutzung/Flächennutzungsplan<br />
Gegebenenfalls zu beachtenden Abstandsanforderungen sind in der nachgeordneten<br />
Planung der Einzelfallprüfung zuzuführen.<br />
Harte Tabuzone: Flächennutzung/Flächennutzungsplan (Darstellung im Flächennutzungsplan<br />
nur im Bereich Wietingsmoor)<br />
10 Aus plangrafischen Gründen sind Waldflächen < 0,5 ha nicht erfasst. Betroffenheiten kleinere Waldflächen werden in der Einzelfallprüfung erfasst.
2.4 Tabuzonen Raumordnung<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2012 10<br />
Das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Diepholz 2004 legt für das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Twistringen</strong> Vorranggebiete für Natur und<br />
Landschaft, für die Erholung und für die Rohstoffgewinnung fest. Diese Ziele der Raumordnung stehen der Nutzung als Konzentrationsstandort für<br />
WEA entgegen und entfalten damit die Wirkung harter Tabuzonen. Gleichfalls begründen nach den Maßgaben der Raumordnung Vorranggebiete,<br />
Hauptverkehrsstraßen, Straßen regionaler Bedeutung, Fernwasserleitungen, Hauptwasserleitungen, Leitungstrassen und Rohrfernleitungen eine<br />
Ausschlusswirkung für die Windenergie, die vorstehend bereits unter den Tabuzonen Infrastruktur erfasst sind (Landkreis Diepholz 2012). 11<br />
Tabelle 4: Ausschlusskriterien Regionale Raumordnung (s. Karte 3)<br />
Kriterium/<br />
Nutzungsanspruch<br />
Vorranggebiet für Natur und<br />
Landschaft<br />
Abstand<br />
1998<br />
Harte<br />
Tabuzone/<br />
Abstand<br />
Weiche<br />
Tabuzone<br />
Vorsorgeabstände<br />
- Fläche 0 m Fläche<br />
Vorranggebiet für Erholung - Fläche 0 m Fläche<br />
Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung<br />
- Fläche 0 m Fläche<br />
Tabuzone<br />
gesamt Begründung, Kommentar, Hinweise zum Planungsrecht<br />
und zur Praxis<br />
Harte Tabuzone: Planungsrecht Ziel der Raumordnung<br />
Erforderliche Vorsorgeabstände sind im Einzelfall zu prüfen.<br />
Harte Tabuzone: Planungsrecht Ziel der Raumordnung<br />
Erforderliche Vorsorgeabstände sind im Einzelfall zu prüfen.<br />
Harte Tabuzone: Planungsrecht Ziel der Raumordnung<br />
Es bestehen keine weiteren Vorsorgebelange der <strong>Stadt</strong>.<br />
Nach den Abwägungsergebnissen der <strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong> werden weitergehende weiche Tabuzonen durch die Raumordnung nicht begründet.<br />
Der als Grundsatz der Raumordnung geforderte Mindestabstand von 3.000 m zwischen raumbedeutsamen Windparks wird in der Einzelfallprüfung<br />
berücksichtigt.<br />
11 Vorentwurf Änderung des RROP, Teil A: Ziele und Grundsätze der Raumordnung, 4 Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der technischen Infrastruktur und der raumstrukturellen<br />
Standortpotenziale, 4.2.1 Windenergie, Stand Oktober 2012
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 11<br />
3 BEWERTUNG DER NACH AUSSCHLUSS VERBLEIBENDEN<br />
FLÄCHENPOTENZIALE<br />
Die nach Ausschluss verbleibenden Einzelflächen (s. Anhang, Karte 5 "Nach Ausschluss<br />
verbleibende Flächen") werden im Weiteren auf Positivkriterien (Kap. 3.1) und Eignungseinschränkungen/Restriktionen<br />
(Kap. 3.2) betrachtet.<br />
3.1 Positivkriterien<br />
3.1.1 Konzentrationseignung für mindestens drei Windenergieanlagen<br />
Im Sinne der energiepolitischen Ziele des Bundes und der Länder stellt ein vergleichsweise<br />
hohes Leistungspotenzial der nach Ausschluss verbleibenden Flächen einen positiven Aspekt<br />
in der Gesamtabwägung zur Standortbeurteilung dar.<br />
Die Größe der nach Ausschluss verbleibenden Flächen korrespondiert unmittelbar mit der<br />
Anzahl realisierbarer WEA und damit der Leistungsfähigkeit eines Standortes.<br />
Der Landkreis Diepholz geht im Sinne der Konzentrationswirkung bei der Ausweisung der<br />
raumbedeutsamen Vorranggebiete für die Windenergienutzung in der zeichnerischen Darstellung<br />
des RROPs von einer Flächengröße für mindestens fünf moderne WEA aus. Die im<br />
RROP festgelegten Vorranggebiete werden bindend für die Flächennutzungspläne der<br />
Kommunen. Das RROP erstrebt jedoch keine Ausschlusswirkung, so dass die kommunalen<br />
Gremien auf der Grundlage eines gesamträumlichen schlüssigen Planungskonzeptes über<br />
die im RROP festgelegten Vorranggebiete hinaus weitere Vorranggebiete in ihren Flächennutzungsplänen<br />
darstellen können. 12<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong> sieht als Positivkriterium die Konzentrationswirkung an einem WEA-<br />
Standort mit einer Mindestgröße ab mindestens drei WEA der modernen Anlagengeneration<br />
(ab etwa 2,5 MW) gegeben. Insofern werden Einzelflächen, die auf Grund ihrer Flächengröße<br />
geeignet sind, mindestens drei WEA aufzunehmen, positiv der weiteren Eignungsprüfung<br />
zugeführt. Dies gilt auch für kleine Flächen, die an einen bereits vorhandenen WEA-Standort<br />
anschließen und hier die Konzentrationswirkung verstärken.<br />
In der nachstehenden Tabelle sind die nach Anwendung der Tabuzonen verbliebenen Flächen<br />
aufgelistet und die Eignung als Konzentrationsstandort für drei WEA und mehr hervorgehoben.<br />
Dabei können auch kleinere Einzelflächen im räumlichen Zusammenhang mit anderen<br />
Potenzialflächen eine entsprechende Konzentrationswirkung begründen. Flächen mit<br />
einer Größe von etwa < 0,8 ha werden jedoch vernachlässigt, weil der aktuelle WEA-Typ mit<br />
einem Rotordurchmesser von etwa 100 m für die bauplanungsrechtliche Absicherung eine<br />
Flächengröße von mindestens über 8.000 m² erfordert.<br />
12 Landkreis Diepholz (2012_2)
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 12<br />
Tabelle 5: Bewertung der Konzentrationseignung der nach Anwendung<br />
der harten und weichen Tabuzonen verbleibenden Flächen<br />
Nr. Größe Ort/Lage<br />
1 29,9 ha Klünenmoor<br />
2a 22,0 ha Nördlich Osterhorn<br />
2b 27,1 ha "<br />
3 12,6 ha Östlich Rüssen<br />
4 47,6 ha Östlich Heide<br />
5 4,9 ha<br />
6 42,1 ha Östlich Natenstedt<br />
7 13,8 ha Nördlich Ellerchenhausen<br />
8 10,7 ha<br />
9a 250,3 ha Südlich Dehmse<br />
9b 4,8 ha "<br />
9c 3,7 ha "<br />
10 6,1 ha<br />
11 235,6 ha Nördlich Abbenhausen<br />
12 23,0 ha Üssinghauser Weg<br />
13 88,0 ha Nördlich Stelle<br />
14 12,2 ha Östlich Altes Moor<br />
15 4,5 ha Südlich Stöttinghausen<br />
16a 39,0 ha Nordöstlich Borwede<br />
16b 17,3 ha "<br />
17a 37,3 ha Südlich Borwede<br />
17b 9,4 ha<br />
17c 12,9 ha<br />
17d 101,7 ha<br />
17e 98,9 ha "<br />
18 1,1 ha<br />
19 2,3 ha<br />
20 1,5 ha<br />
21a 37,1 ha Westlich Mörsen<br />
21b 51,7 ha ...."<br />
Legende: zu prüfende<br />
Standorteignung<br />
bestehender<br />
Standort<br />
geringe Größe/fehlende<br />
Konzentrationswirkung<br />
Die gelb hinterlegten Flächen Nr. 1, 2a und 2b, 3, 4, 6, 7, 9a bis 9c, 11, 13, 14, 15, 17a bis<br />
17e sowie 21a und 21b weisen geeignete Flächenpotenziale zur Konzentration von drei<br />
WEA und mehr an einem Standort aus und werden nachstehend der Detailprüfung zugeführt.
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 13<br />
Die Fläche Nr. 15 kann im Zusammenhang mit vier in der Samtgemeinde Schwaförden bereits<br />
vorhandenen WEA eine Konzentrationswirkung als Konzentrationsstandort entfalten<br />
und wird hier trotz der geringen Größe der weiteren Detailbetrachtung zugeführt.<br />
Die Flächen 12 sowie 16a und 16b (rote Schrift) bestätigen mit geringen Abweichungen die<br />
Begründung der bisher schon vorhandenen Windparks bzw. die bestehenden Darstellungen<br />
im Flächennutzungsplan für die Windenergie. Diese Standorte haben Bestandsrecht und<br />
werden nachstehend nicht weiter betrachtet.<br />
Die Flächen 5, 8, 10 und 18 bis 20 sind auf Grund der geringen Größe und fehlenden Zusammenhängen<br />
mit anderen Potenzialflächen für eine Konzentration von WEA nicht geeignet<br />
und werden deshalb hier nicht weiter untersucht.<br />
3.1.2 Konzentration von Belastungsräumen<br />
Als weiteres Positivkriterium wird hier die Konzentrationswirkung im Zusammenhang mit bestehenden<br />
Vorbelastungen eingestellt (s. Karte 6a). Dies trifft insbesondere für die artgleichen<br />
Vorbelastungen durch bereits vorhandene WEA zu (s. Abbildung 1). Bei den Gesamthöhen<br />
der bereits vorhandenen Anlagen von etwa 100 m bis 150 m werden allgemein erhebliche<br />
Landschaftsbeeinträchtigungen bis in Entfernungen von 1.500 m bis 2.250 m (ca. 15fache<br />
Anlagenhöhe) angenommen. Bei Entfernungen von weniger als etwa 1.000 m zu den<br />
nächsten WEA dürften die WEA-Standorte regelmäßig als zusammenhängender Windpark<br />
erfahren werden, so dass eine Konzentrationswirkung von durch WEA begründete Landschaftsbeeinträchtigungen<br />
erzielt wird. Beim Standort 17 liefert dies Kriterium auf Grund der<br />
großflächigen Potenzials im Zusammenhang mit dem raumordnerischen Abstandskriterium<br />
von 3.000 m (s.u.) eine Begründung für die Unterscheidung der Teilflächen (17a bis 17e).<br />
Abbildung 1: Bestehende Windenergieanlagen im Großraum <strong>Twistringen</strong>
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 14<br />
Weitere Ansätze zur Konzentration von Vorbelastungen bieten Hochspannungs-<br />
Freileitungen, vielbefahrene Verkehrsstrecken (hier die Bundesstraße 51 und die Bahnverbindung<br />
Bremen-Osnabrück) sowie bereits bestehende Gewerbegebiete.<br />
In den vorbelasteten Räumen bleiben die von der Windenergienutzung ausgehenden landschaftlichen<br />
Störungen in einen weitgehend ungestörten Landschaftsraum im Vergleich zu<br />
der Errichtung von WEA deutlich reduziert. Auf mögliche zukünftige Vorbelastungen (z.B.<br />
380-kV-Freileitung von Tennet oder geplanter Windstandort in Goldenstedt) wird hier bereits<br />
hingewiesen (s. Karte 6a).<br />
Tabelle 6: Konzentration von Belastungen<br />
Nr. Größe Ort/Lage Konzentration von Belastungen<br />
1 29,9 ha Klünenmoor<br />
2a 22,0 ha Nördlich Osterhorn (Hinweis: 380-kV-Trassenkorridor)<br />
2b 27,1 ha " (Hinweis: 380-kV-Trassenkorridor)<br />
3 12,6 ha Östlich Rüssen (Hinweis: 380-kV-Trassenkorridor)<br />
4 47,6 ha Östlich Heide (Hinweis: 380-kV-Trassenkorridor)<br />
6 42,1 ha Östlich Natenstedt<br />
7 13,8 ha Nördlich Ellerchenhausen<br />
9a 250.3 ha Südlich Dehmse 110 kV-Leitung verläuft östlich (+)<br />
9b 4,8 ha "<br />
9c 3,7 ha " 110 kV-Leitung verläuft westlich +<br />
11 235,6 ha Nördlich Abbenhausen 110 kV-Leitung verläuft westlich +<br />
13 88,0 ha Nördlich Stelle<br />
14 12,2 ha Östlich Altes Moor<br />
15 4,5 ha Südlich Stöttinghausen Nähe zu Windenergieanlagen < 1.000 m +<br />
17a 37,3 ha Südlich Borwede Nähe zu Windenergieanlagen < 1.000 m +<br />
17b 9,4 ha<br />
"<br />
Nähe zu Windenergieanlagen < 1.000 m +<br />
17c 12,9 ha<br />
"<br />
Nähe zu Windenergieanlagen < 1.000 m +<br />
17d 101,7 ha<br />
"<br />
17e 98,9 ha "<br />
21a 37,1 ha Westlich Mörsen 110-kV-Leitung verläuft östlich +<br />
21b 51,7 ha "<br />
110-kV-Leitung verläuft westlich;<br />
Lage an der Bundesstraße 51<br />
+<br />
Eignungsbewertung<br />
+ Konzentrationswirkung trifft zu<br />
(+) Konzentrationswirkung trifft für Teilfläche zu
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 15<br />
3.1.3 Freiheit von Nutzungseinschränkungen<br />
Besonders geeignet für die Windenergie erscheinen die Standorte, bei denen die Errichtung<br />
von WEA nicht oder nur wenig mit anderen Belangen in Konflikt gerät.<br />
Im folgenden Kapitel 3.2. werden die an den Standorten gegenüber der Windenergienutzung<br />
zu berücksichtigenden Eignungseinschränkungen/Restriktionen nach der derzeit vorliegenden<br />
Datenlage beurteilt. Die auf Grund geringer Nutzungskonflikte positiv zu wertenden<br />
Standorte ergeben sich im Umkehrschluss der nachstehenden Ermittlung der Eignungseinschränkungen<br />
bzw. nach den Ergebnissen der Eignungsbewertung.<br />
3.2 Eignungseinschränkungen/Restriktionen<br />
Im Rahmen der flächendeckenden Betrachtung des Standortkonzeptes Windenergie werden<br />
die Standortpotenziale für WEA auf folgende mögliche Eignungseinschränkungen überprüft:<br />
Empfindlichkeit der Tier- und Pflanzen,<br />
Nähe zu geschützten Bereichen von Natur und Landschaft,<br />
Belange der Raumordnung,<br />
Landschaftsbild,<br />
Tourismus und Landschaftserleben.<br />
Kriterien wie z.B. Flächenverfügbarkeit oder eigentumsrechtliche Aspekte können sich<br />
schnell verändern, lassen sich weniger objektiv ermitteln und operationalisieren und werden<br />
hier nicht weiter beurteilt.<br />
3.2.1 Tiere und Pflanzen<br />
Als flächendeckende Datengrundlagen zur Beurteilung der Tier- und Pflanzenwelt liegen die<br />
Umweltkarten des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz,<br />
der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Diepholz (2008) und der Landschaftsplan der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong> (1997) vor. Auf Grund der möglichen Empfindlichkeiten werden hier die<br />
Angaben zur Vogelwelt 13 und zur landesweiten Biotopkartierung ausgewertet. Weitere, darüber<br />
hinaus für einzelne Bereiche des <strong>Stadt</strong>gebietes vorliegende Zähldaten zu Gast- und<br />
Brutvögeln können für die Beurteilung einer gegebenenfalls nachgeordnet vorgesehenen<br />
konkreten Anlagenplanung bedeutsam sein, werden an dieser Stelle für den stadtweiten<br />
Vergleich jedoch nicht herangezogen.<br />
Demnach sind im <strong>Stadt</strong>gebiet für die Tier- und Pflanzenwelt folgende Einschränkungskriterien<br />
zu beachten, wobei mit den hier berücksichtigten Prüfabständen die Abstandsempfehlungen<br />
des NLT (2012) in die kommunale Abwägung aufgenommen werden.<br />
13 vgl. Empfehlungen NLT (10/2011)
Bedeutung für Gastvögel<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 16<br />
Gastvogellebensräume mit lokaler Bedeutung (vorläufig),<br />
Nähe zu Gastvogellebensräumen lokaler Bedeutung bis 500 m Abstand.<br />
Die im <strong>Stadt</strong>gebiet vorhandenen Gastvogellebensräume lokaler Bedeutung sind als EU-<br />
Vogelschutzgebiet geschützt und mit Vorsorgeabständen von 500 m bereits für die Windkraftnutzung<br />
ausgeschlossen (s. Kap. 2), so dass an dieser Stelle keine weiteren Eignungseinschränkungen<br />
zum Gastvogelschutz einzustellen sind.<br />
Bedeutung für Brutvögel<br />
Brutvogellebensräume mit landesweiter und lokaler Bedeutung,<br />
Nähe zu Brutvogellebensräumen nationaler Bedeutung bis 1.200 m Abstand,<br />
Umgebungsschutz für ein potenzielles Bruthabitat des Schwarzstorches bis 3.000 m<br />
Abstand.<br />
Die wertvollsten Brutvogellebensräume des <strong>Stadt</strong>gebietes sind bereits als EU-Vogelschutzgebiete<br />
erfasst. Die Bewertung der Flächen erfolgt entsprechend im Zusammenhang mit der<br />
Beurteilung der Nähe zu Schutzgebieten (Kap. 3.2.2).<br />
Östlich des <strong>Stadt</strong>gebietes ist in der Gemeinde Neuenkirchen ein Brutgebiet nationaler Bedeutung<br />
abgegrenzt, dessen 1.200-m-Vorsorgeabstand Teilflächen der Potenzialfläche 14<br />
überlagert und unter diesem Kriterium eine Eignungseinschränkung begründet.<br />
Schutz des Schwarzstorches<br />
Aus den Jahren 2000 bis 2003 sind Brutvorkommen eines Schwarzstorchpaares in der<br />
Dehmse bzw. im Friedeholz zwischen Beckeln und <strong>Twistringen</strong> nordwestlich des Untersuchungsgebietes<br />
bekannt. Für das Jahr 2003 konnte durch die Beobachtung eines Jungstorches<br />
eine erfolgreiche Brut belegt werden. 14 Da die Art weite Strecken zwischen Brutplatz<br />
und Nahrungsflächen zurücklegen kann, sollte ein Mindestabstand zu Brutplätzen des<br />
Schwarzstorches von 3.000 m eingehalten werden.<br />
Der Schwarzstorch wird in Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie und in allen Roten Listen<br />
aufgeführt. In Niedersachsen wurde die Art von 2 (stark gefährdet) auf 1 (vom Erlöschen<br />
bedroht) hoch gestuft. Damit wird berücksichtigt, dass das Überleben dieser Art auf Schutz-<br />
und Hilfsmaßnahmen angewiesen ist.<br />
Auch wenn kein aktueller Brutnachweis vorliegt, wird unter Vorsorgeaspekten zur Sicherung<br />
und Entwicklung von Habitatqualitäten für den Schwarzstorch und zur Planungssicherheit<br />
gegenüber den artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen weiterhin ein Schutzbereich<br />
berücksichtigt.<br />
Die Lage einer zu prüfenden Fläche innerhalb des Schutzbereiches bis zu einer Entfernung<br />
von 1.500 m wird als sehr starke Eignungseinschränkung und bis in Entfernungen von 3.000<br />
m als starke Eignungseinschränkung bewertet.<br />
14 Reichenbach, M. (2004): Ornithologisches Gutachten. Brut- und Gastvögel im Bereich der geplanten Windenergienutzung<br />
"Am Üssinghauser Weg", B-Plan Nr. 26, <strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>.
Tabelle 7: Bruthabitat des Schwarzstorches<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 17<br />
Nr. Größe Ort/Lage Umgebungsschutz<br />
1 29,9 ha Klünenmoor o<br />
2a 22,0 ha Nördlich Osterhorn o<br />
2b 27,1 ha " o<br />
3 12,6 ha Östlich Rüssen o<br />
4 47,6 ha Östlich Heide o<br />
6<br />
42,1 ha<br />
Östlich Natenstedt Lage im Schutzbereich 1.500 m bis<br />
3.000 m<br />
7 13,8 ha Nördlich Ellerchenhausen Lage im Schutzbereich < 1.500 m --<br />
9a 250.3 ha Südlich Dehmse Angrenzend am potenziellen Brutgebiet, Lage<br />
im Schutzbereich < 1.500 m<br />
9b 4,8 ha " Lage im Schutzbereich < 1.500 m --<br />
9c 3,7 ha " Lage im Schutzbereich < 1.500 m --<br />
11 235,6 ha Nördlich Abbenhausen Lage im Schutzbereich < 1.500 m --<br />
13 88,0 ha Nördlich Stelle o<br />
14 12,2 ha Östlich Altes Moor o<br />
15 4,5 ha Südlich Stöttinghausen o<br />
17a 37,3 ha Südlich Borwede o<br />
17b 9,4 ha " o<br />
17c 12,9 ha " o<br />
17d 101,7 ha " o<br />
17e 98,9 ha " o<br />
21a 37,1 ha Westlich Mörsen o<br />
21b 51,7 ha " o<br />
Flächen der landesweiten Biotopkartierung<br />
Eignungsbewertung<br />
-- sehr stark eingeschränkt<br />
- eingeschränkt<br />
+ wenig eingeschränkt/keine Einschränkung<br />
Die Flächen der landesweiten Biotopkartierung sind hier vorsorglich mit berücksichtigt, da sie<br />
potenziell für gegenüber Windkraftnutzung empfindliche Fledermäuse und Vögel bedeutsam<br />
sein können und Wechselbeziehungen auch über die Grenzen der Biotope hinaus zu berücksichtigen<br />
sind.<br />
Für die zu bewertenden Flächenpotenziale sind insbesondere die in der landesweiten Biotopkartierung<br />
großflächig erfassten Bereiche im Waldbereich Altes Moor, entlang der Heiligenloher<br />
Beeke und der Natenstedter Beeke bedeutsam.<br />
In der nachstehenden Tabelle sind die Potenzialflächen mit den Flächen der Biotopkartierung<br />
abgeglichen. Soweit Flächen der Biotopkartierung innerhalb der Potenzialfläche liegen<br />
oder unmittelbar angrenzen, wird die Flächeneignung unter diesem Kriterium eingeschränkt.<br />
Dadurch sind jeweils lediglich Teile der zu prüfenden Flächenpotenziale betroffen, so dass<br />
unter diesem Abwägungskriterium keine sehr starke Eignungseinschränkung zu bewerten<br />
ist.<br />
-<br />
--
Tabelle 8: Flächenbedeutung für Brutvögel<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 18<br />
Nr. Größe Ort/Lage Bedeutung für Brutvögel<br />
1 29,9 ha Klünenmoor o<br />
2a 22,0 ha Nördlich Osterhorn o<br />
2b 27,1 ha " o<br />
3 12,6 ha Östlich Rüssen -<br />
4 47,6 ha Östlich Heide -<br />
6 42,1 ha Östlich Natenstedt o<br />
7 13,8 ha Nördlich Ellerchenhausen o<br />
9a 250.3 ha Südlich Dehmse o<br />
9b 4,8 ha " o<br />
9c 3,7 ha " o<br />
11 235,6 ha Nördlich Abbenhausen -<br />
13 88,0 ha Nördlich Stelle o<br />
14 12,2 ha Östlich Altes Moor Südlicher Bereich innerhalb des 1.200- m-<br />
Abstandes zu Lebensraum nationaler Bedeutung<br />
15 4,5 ha Südlich Stöttinghausen o<br />
17a 37,3 ha Südlich Borwede o<br />
17b 9,4 ha " o<br />
17c 12,9 ha " o<br />
17d 101,7 ha " o<br />
17e 98,9 ha " o<br />
21a 37,1 ha Westlich Mörsen o<br />
21b 51,7 ha " o<br />
Eignungsbewertung<br />
- eingeschränkt<br />
o wenig eingeschränkt/keine Einschränkung<br />
-
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 19<br />
3.2.2 Nähe zu geschützten Bereichen von Natur und Landschaft und Nähe<br />
zu Waldflächen 15<br />
Die geschützten Bereiche sind in ihren Abgrenzungen für die Windkraftnutzung ausgeschlossen.<br />
Im Hinblick auf mögliche Wechselbeziehungen und indirekte Beeinträchtigungen<br />
werden die im Umfeld der Schutzgebiete zu betrachtenden Flächenpotenziale bis zu folgenden<br />
Abständen der Einzelfallprüfung zugeführt:<br />
Nähe zu Natura-2000-Gebieten bis 1.200 m Abstand,<br />
Nähe zu Landschaftsschutzgebieten bis 200 m Abstand,<br />
Nähe zu Wald bis 100 m Abstand.<br />
Die geschützten Bereiche können je nach Ausprägung Lebensraum für Vögel und Fledermäusen<br />
sein, die im Hinblick auf Windenergieanlagen ein größeres Meidungsverhalten bzw.<br />
Gefährdungspotenzial aufweisen, so dass durch Wechselbeziehungen auch über die<br />
Schutzgebietsgrenzen hinaus die Schutzziele beeinträchtigt werden können. Insofern können<br />
sich Eignungseinschränkungen ergeben, die im Einzelfall zu überprüfen sind.<br />
Das im südlichen <strong>Stadt</strong>gebiet vorhandene Naturschutzgebiet (NSG) Nördliches Wietingsmoor<br />
(s. Karte 3) befindet sich in deutlicher Entfernung zu den nach den Tabuzonen verbleibenden<br />
Flächen. Das ca. 230 m westlich des <strong>Stadt</strong>gebietes auf Bassumer Gebiet gelegene<br />
NSG Schlattbeeke ist bereits durch den 500-m-Abstand zum FFH-Gebiet Geestmoor und<br />
Klosterbachtal überlagert. Damit ist die Nähe zu Naturschutzgebieten bereits ausreichend<br />
berücksichtigt und ein spezielles Abstandskriterium zu NSG ist nicht erforderlich.<br />
Im <strong>Stadt</strong>gebiet und der Umgebung sind keine Gewässer oder Gewässerkomplexe mit einer<br />
Flächengröße > 10 ha ausgebildet, so dass das NLT-Kriterium Nähe zu Gewässern oder<br />
Gewässerkomplexen größer 10 ha nicht zutrifft (vgl. NLT 10/ 2011).<br />
Nähe zu Natura-2000-Gebieten bis 1.200 m<br />
Bei den im räumlichen Zusammenhang vorhandenen Natura-2000-Gebieten handelt es sich<br />
südlich von Borwede um das FFH-Gebiet Wietingsmoor bzw. EU-Vogelschutzgebiet<br />
Diepholzer Moorniederung und östlich des <strong>Stadt</strong>gebietes um das FFH-Gebiet Geestmoor<br />
und Klosterbachtal. Hier sind besondere Qualitäten für die artenschutzrechtlich relevanten<br />
Vogelarten und Fledermäuse anzunehmen, so dass unter Vorsorgeaspekten die gesamte<br />
Gebietskulisse Natura 2000 bis in einem Abstand von 1.200 m beachtet wird.<br />
Die Lage einer Potenzialfläche innerhalb des 1.200-m-Vorsorgeabstandes führt unter diesem<br />
Kriterium zu einer sehr starken Eignungseinschränkung. Dies betrifft den Standort Nr. 13 fast<br />
vollständig, so dass hier in der Bewertung keine weitere kleinflächige Unterscheidung des<br />
Standortes vorgenommen wird.<br />
Beim Standort 17 liegt der südliche Teilbereich innerhalb des 1.200-m-Vorsorgeabstandes.<br />
Auf Grund der Großflächigkeit des Standortes 17 liefert dieses Kriterium an dieser Stelle eine<br />
Begründung für die Unterscheidung in verschiedene Teilbereiche (17a bis 17e).<br />
Die anderen Potenzialflächen weisen größere Abstände als 1.200 m auf, so dass keine weiteren<br />
Einschränkungsbewertungen zutreffen.<br />
15 vgl. Empfehlungen NLT (2011)
Tabelle 9: Nähe zu Natura-2000-Gebieten<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 20<br />
Nr. Größe Ort/Lage Nähe zu Natura-2000-Gebieten<br />
1 29,9 ha Klünenmoor o<br />
2a 22,0 ha Nördlich Osterhorn o<br />
2b 27,1 ha " o<br />
3 12,6 ha Östlich Rüssen o<br />
4 47,6 ha Östlich Heide o<br />
6 42,1 ha Östlich Natenstedt o<br />
7 13,8 ha Nördlich Ellerchenhausen o<br />
9a 250.3 ha Südlich Dehmse o<br />
9b 4,8 ha " o<br />
9c 3,7 ha " o<br />
11 235,6 ha Nördlich Abbenhausen o<br />
13 88,0 ha Nördlich Stelle Südöstlich ab 500 m Entfernung --<br />
14 12,2 ha Östlich Altes Moor o<br />
15 4,5 ha Südlich Stöttinghausen o<br />
17a 37,3 ha Südlich Borwede o<br />
17b 9,4 ha " o<br />
17c 12,9 ha " --<br />
17d 101,7 ha " --<br />
17e 98,9 ha " o<br />
21a 37,1 ha Westlich Mörsen o<br />
21b 51,7 ha " o<br />
Eignungsbewertung<br />
-- sehr stark eingeschränkt<br />
o wenig eingeschränkt/keine Einschränkung
Nähe zu Landschaftsschutzgebieten bis 200 m<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 21<br />
Bei Flächen, die nur zu einem geringen Anteil innerhalb des Abstandes von 200 m zu Landschaftsschutzgebieten<br />
(LSG) liegen, wird die Eignung als eingeschränkt bewertet.<br />
Potenzialstandorte, die überwiegend näher als 200 m oder fast vollständig in unmittelbarer<br />
Sichtbeziehung zu einem LSG liegen, werden als sehr stark eingeschränkt geeignet für die<br />
Nutzung von Windkraft bewertet.<br />
Tabelle 10: Nähe zu Landschaftsschutzgebieten bis 200 m<br />
Nr. Größe Ort/ Lage Nähe zu Landschaftsschutzgebieten<br />
1 29,9 ha Klünenmoor Westlicher Teil Nähe zu LSG Huntetal -<br />
2a 22,0 ha Nördlich Osterhorn o<br />
2b 27,1 ha " o<br />
3 12,6 ha Östlich Rüssen Überw. Nähe zu LSG Heiligenloher Beeke --<br />
4 47,6 ha Östlich Heide Östlicher Teil Nähe zum LSG Bockstedter<br />
Moor<br />
6 42,1 ha Östlich Natenstedt o<br />
7 13,8 ha Nördlich Ellerchenhausen o<br />
9a 250.3 ha Südlich Dehmse Nördlicher Teil Nähe zum LSG Dehmse --<br />
9b 4,8 ha " o<br />
9c 3,7 ha " o<br />
11 235,6 ha Nördlich Abbenhausen o<br />
13 88,0 ha Nördlich Stelle o<br />
14 12,2 ha Östlich Altes Moor Überwiegend Nähe zu LSG Rote Riede --<br />
15 4,5 ha Südlich Stöttinghausen o<br />
17a 37,3 ha Südlich Borwede o<br />
17b 9,4 ha " --<br />
17c 12,9 ha " --<br />
17d 101,7 ha " o<br />
17e 98,9 ha " o<br />
21a 37,1 ha Westlich Mörsen o<br />
21b 51,7 ha " o<br />
Eignungsbewertung<br />
-- sehr stark eingeschränkt<br />
- eingeschränkt<br />
o wenig eingeschränkt/keine Einschränkung<br />
-
Nähe zu Wald bis 100 m<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 22<br />
Unter Vorsorge- und Entwicklungsaspekten sind Waldabstände insbesondere im Hinblick auf<br />
vorkommende Waldvogelarten und jagende Fledermäuse bedeutsam. Nur einzelne wenige<br />
Potenzialstandorte haben keine direkten Berührung mit Waldflächen. Sind nur Teilbereiche<br />
betroffen, wird die Eignung als eingeschränkt bewertet.<br />
Liegen die überwiegenden Flächenanteile innerhalb des Schutzabstandes zu Wald, wird dies<br />
als sehr stark einschränkend bewertet. Dies trifft für die Flächen 2b, 9b zu und liefert für den<br />
großflächigen Standort 17 eine Begründung für die Unterscheidung der Teilbereiche.<br />
Tabelle 11: Nähe zu Wald bis 100 m<br />
Nr. Größe Ort/Lage Nähe zu Wald bis 100 m<br />
1 29,9 ha Klünenmoor Nordwestlicher Bereich -<br />
2a 22,0 ha Nördlich Osterhorn Nordöstlicher Bereich -<br />
2b 27,1 ha " Überwiegend innerhalb Abstand zu Wald --<br />
3 12,6 ha Östlich Rüssen Östlicher Bereich -<br />
4 47,6 ha Östlich Heide Kleiner Teilbereich im Süden -<br />
6 42,1 ha Östlich Natenstedt Mittlerer Teilbereich -<br />
7 13,8 ha Nördlich Ellerchenhausen Östlicher Bereich -<br />
9a 250.3 ha Südlich Dehmse Teilbereiche im Norden und Westen -<br />
9b 4,8 ha " Vollständig innerhalb Abstand zu Wald --<br />
9c 3,7 ha " Östlicher Bereich -<br />
11 235,6 ha Nördlich Abbenhausen Schließt Wald ein, sowie Randbereiche -<br />
13 88,0 ha Nördlich Stelle Westlicher Bereich -<br />
14 12,2 ha Östlich Altes Moor Westlicher Bereich -<br />
15 4,5 ha Südlich Stöttinghausen o<br />
17a 37,3 ha Südlich Borwede o<br />
17b 9,4 ha " --<br />
17c 12,9 ha " --<br />
17d 101,7 ha " -<br />
17e 98,9 ha " o<br />
21a 37,1 ha Westlich Mörsen Geringe Randbereiche o<br />
21b 51,7 ha " Mittlerer und südlicher Teilbereich -<br />
Eignungsbewertung<br />
-- sehr stark eingeschränkt<br />
- eingeschränkt<br />
o wenig eingeschränkt/keine Einschränkung
3.2.3 Raumordnung<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 23<br />
In den Vorranggebieten für Natur und Landschaft, für die Erholungsnutzung und für die Rohstoffgewinnung<br />
ist die Errichtung von WEA mit den raumordnerischen Grundsätzen nicht<br />
vereinbar. Deshalb gehören diese Vorranggebiete zu den Tabuzonen (Kap. 2.4). Weiterhin<br />
werden folgende raumordnerische Belange als Einschränkungskriterien in die Abwägung<br />
eingestellt.<br />
Nähe zu Vorranggebieten für Natur und Landschaft bis 200 m,<br />
Nähe zu Vorranggebieten für Erholung bis 200 m,<br />
Vorsorgegebiete für Erholung,<br />
Vorsorgegebiet für Forstwirtschaft,<br />
Regional bedeutsame Wanderwege.<br />
Um zu vermeiden, dass möglicherweise raumgreifende Beeinträchtigungen durch die Windkraftnutzung<br />
in einem Vorranggebiet für Natur und Landschaft oder für die Erholung hineinwirken<br />
können, sollen die Anlagen vorsorgliche Abstände zu Vorranggebieten für Natur und<br />
Landschaft berücksichtigen. Vorsorgeabstände zu Vorranggebieten für die Rohstoffgewinnung<br />
sind nicht notwendig.<br />
Die Ausweisungen von Vorsorgegebieten geben Aufschluss über die Entwicklungsziele des<br />
Landkreises. Die Vorsorgegebiete für die Erholung und für die Forstwirtschaft lassen sich im<br />
Gegensatz zu den Vorranggebieten der kommunalen Abwägung zuführen. Des Weiteren<br />
werden regional bedeutsame Wanderwege aus der Raumordnung berücksichtigt.<br />
Die Bewertung der Flächen erfolgt entsprechend der nach Lage und Anzahl betroffenen Vorsorgebelange:<br />
Die Lage der zu bewertenden Flächen innerhalb eines Vorsorgegebietes führt<br />
zu einer einfachen Abwertung der Eignung (eingeschränkte Eignung). Wenn mindestens<br />
zwei Vorsorgebelange der Raumordnung betroffen sind (einschließlich regional bedeutsamer<br />
Wanderwege), wird die Eignung als sehr stark eingeschränkt bewertet. Die angrenzende<br />
Lage eines Vorsorgegebietes führt zu keiner Abwertung der Eignung für die Nutzung von<br />
Windkraft.
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 24<br />
Tabelle 12: Vorsorgeabstände zu Vorranggebieten, Vorsorgegebiete sowie<br />
regional bedeutsame Wanderwege<br />
Nr. Größe Ort/ Lage Aussagen der Raumordnung<br />
1 29,9 ha Klünenmoor Vorsorgegebiet für Erholung, regional<br />
bedeutsamer Wanderweg 500 m östlich,<br />
Vorsorge Forstwirtschaft angrenzend<br />
2a 22,0 ha Nördlich Osterhorn Vorsorgegebiet für Erholung, regional<br />
bedeutsamer Wanderweg 500 m westlich,<br />
Vorsorge Forstwirtschaft angrenzend<br />
2b 27,1 ha " Vorsorgegebiet für Erholung, regional<br />
bedeutsamer Wanderweg 500 m westlich<br />
Vorsorge Forstwirtschaft angrenzend<br />
3 12,6 ha Östlich Rüssen Vorsorgegebiet für Erholung, Vorsorge<br />
Forstwirtschaft kleinräumig angrenzend<br />
4 47,6 ha Östlich Heide nördlich Vorsorgegebiet für Erholung<br />
regional bedeutsamer Wanderweg<br />
Vorsorge Forstwirtschaft angrenzend<br />
6 42,1 ha Östlich Natenstedt Vorsorgegebiet für Erholung -<br />
7 13,8 ha Nördlich Ellerchenhausen Vorsorgegebiet für Erholung, Vorsorgegebiet<br />
für die Forstwirtschaft angrenzend<br />
9a 250.3 ha Südlich Dehmse Vorsorgegebiet für Erholung, Vorsorge<br />
Forstwirtschaft z.T. überlagernd, örtlich<br />
nördlich angrenzend, Nähe zu Vorrang Natur<br />
und Landschaft kleinräumig überlagernd<br />
9b 4,8 ha " Vorsorgegebiet für Erholung, Vorsorge<br />
Forstwirtschaft<br />
9c 3,7 ha " Vorsorgegebiet für Erholung, Nähe zu<br />
Vorrang Natur und Landschaft überlagernd,<br />
Vorsorge Forstwirtschaft angrenzend<br />
11 235,6 ha Nördlich Abbenhausen Vorsorgegebiet für Erholung, Vorsorge<br />
Forstwirtschaft angrenzend, östlicher Nähe zu<br />
Vorrang Erholung überlagernd<br />
13 88,0 ha Nördlich Stelle o<br />
14 12,2 ha Östlich Altes Moor Vorsorge Forstwirtschaft angrenzend o<br />
15 4,5 ha Südlich Stöttinghausen o<br />
17a 37,3 ha Südlich Borwede Vorsorge Forstwirtschaft angrenzend o<br />
17b 9,4 ha " o<br />
17c 12,9 ha " o<br />
17d 101,7 ha " o<br />
17e 98,9 ha " Vorsorge Forstwirtschaft angrenzend o<br />
21a 37,1 ha Westlich Mörsen o<br />
21b 51,7 ha " o<br />
Raumordnung: Abstand < 3.000 m<br />
Eignungsbewertung<br />
-- sehr stark eingeschränkt<br />
- eingeschränkt<br />
o wenig eingeschränkt/keine Einschränkung<br />
Die vom Landkreis gemäß RROP-Entwurf 2012 zum Punkt Windenergie empfohlenen Mindestabstände<br />
von 3.000 m zwischen raumbedeutsamen Windenergiestandorten 16 werden<br />
16 Landkreis Diepholz (2012)<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
--<br />
-<br />
--<br />
--<br />
--<br />
--
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 25<br />
als gesondertes Kriterium der Raumordnung erfasst. Dadurch soll eine Überformung der<br />
Landschaft durch WEA vermieden werden. Zwischenabstufungen sind nicht begründet, so<br />
dass dieses Kriterium bei größeren Abständen zu keiner Eignungseinschränkung und bei<br />
Abstandsunterschreitung zu einer sehr starke Eignungseinschränkung führt. Beim Standort<br />
17 liefert dies Kriterium auf Grund des großflächigen Potenzials im Zusammenhang mit der<br />
Konzentrationswirkung zu den bestehenden WEA (s.o.) eine Begründung für die Unterscheidung<br />
der Teilflächen.<br />
Tabelle 12: Raumordnung: Abstand < 3.000 m<br />
Nr. Größe Ort/Lage Raumordnung: Abstand < 3.000 m<br />
1 29,9 ha Klünenmoor o<br />
2a 22,0 ha Nördlich Osterhorn o<br />
2b 27,1 ha " o<br />
3 12,6 ha Östlich Rüssen o<br />
4 47,6 ha Östlich Heide o<br />
6 42,1 ha Östlich Natenstedt o<br />
7 13,8 ha Nördlich Ellerchenhausen o<br />
9a 250.3 ha Südlich Dehmse o<br />
9b 4,8 ha " o<br />
9c 3,7 ha " o<br />
11 235,6 ha Nördlich Abbenhausen Nähe zum Windpark Üssinghauser Weg < 3.000<br />
m, nördliche Teilflächen in größerer Entfernung<br />
13 88,0 ha Nördlich Stelle Entfernung zum Windpark Üssinghauser Weg ca.<br />
2.100 m<br />
14 12,2 ha Östlich Altes Moor Nähe zu 3 WEA in der SG Schwaförden<br />
> 1.000 m < 3000 m<br />
15 4,5 ha Südlich Stöttinghausen Nähe zu 4 WEA in der Samtgemeinde Schwaförden<br />
< 1.000 m (s. Konzentrationswirkung)<br />
17a 37,3 ha Südlich Borwede Nähe zu bestehenden WEA < 1.000 m<br />
s. Konzentrationswirkung<br />
17b 9,4 ha " Nähe zu bestehenden WEA < 1.000 m<br />
s. Konzentrationswirkung<br />
17c 12,9 ha " Nähe zu bestehenden WEA < 1.000 m<br />
s. Konzentrationswirkung<br />
17d 101,7 ha " Entfernung zu bestehende WEA ><br />
1.000 m < 3000 m<br />
17e 98,9 ha " Entfernung zu bestehende WEA ><br />
1.000 m < 3000 m<br />
21a 37,1 ha Westlich Mörsen Entfernung zu WEA östl. Borwede ab ca. 2.500 m --<br />
21b 51,7 ha " Entfernung zu WEA östl. Borwede ab ca. 1.700 m --<br />
Eignungsbewertung<br />
-- sehr stark eingeschränkt<br />
(--) größere Flächen nicht betroffen<br />
o keine Einschränkung<br />
Die abschließende Bewertung des 3.000-m-Abstandskriteriums erfolgt nach den Ergebnissen<br />
des Rankings und der weiteren Standortempfehlung.<br />
Landschaftsbild<br />
(--)<br />
--<br />
--<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
--<br />
--
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 26<br />
WEA sind auf Grund ihrer Höhe weithin in der Landschaft sichtbar, so dass grundsätzlich<br />
von Fernwirkungen bzw. einer Empfindlichkeit des Landschaftsbildes gegenüber den Anlagen<br />
ausgegangen wird. Das Landschaftsbild ist bedeutsam für das Landschaftserleben und<br />
damit für die Erholungseignung.<br />
Als flächendeckende Bewertung für das <strong>Stadt</strong>gebiet liegen dazu die Angaben des Landschaftsrahmenplanes<br />
17 vor.<br />
Die wertbestimmenden Eignungskriterien für das Landschaftsbild leiten sich aus den naturschutzrechtlich<br />
verankerten Begriffen "Vielfalt, Eigenart und Schönheit" ab. Die Erfüllung<br />
dieser Kriterien wurde in drei Stufen bewertet und in Landschaftsbildeinheiten mittlerer, hoher<br />
und sehr hoher Bedeutung umgesetzt.<br />
Diese dreistufige Bewertung wird entsprechend für die Eignung der Flächen für die Nutzung<br />
von Windenergie als wenig eingeschränkt, eingeschränkt oder sehr stark eingeschränkte<br />
Eignung übernommen.<br />
Die Aussagen des Landschaftsplanes 18 zum Landschaftsbild wurden dahingehend geprüft<br />
und entsprechen im Allgemeinen der Bewertung des Landschaftsrahmenplanes.<br />
Abbildung 2: Bewertung der Landschaftsbildqualitäten (LRP Landkreis Diepholz 2008)<br />
Tabelle 13: Landschaftsbildbewertung<br />
Nr. Größe Ort/ Lage Landschaftsbild-Bewertung<br />
1 29,9 ha Klünenmoor mittel o<br />
2a 22,0 ha Nördlich Osterhorn mittel o<br />
2b 27,1 ha " mittel o<br />
3 12,6 ha Östlich Rüssen mittel, südlich angrenzend sehr hoch o<br />
17 Landschaftsrahmenplan des Landkreises Diepholz, Stand 2008<br />
18 Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>, 1997
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 27<br />
4 47,6 ha Östlich Heide mittel o<br />
6 42,1 ha Östlich Natenstedt mittel o<br />
7 13,8 ha Nördlich Ellerchenhausen mittel o<br />
9a 250.3 ha Südlich Dehmse mittel, nördlich angrenzend sehr hoch o<br />
9b 4,8 ha " mittel o<br />
9c 3,7 ha " mittel o<br />
11 235,6 ha Nördlich Abbenhausen hoch -<br />
13 88,0 ha Nördlich Stelle mittel bis hoch -<br />
14 12,2 ha Östlich Altes Moor mittel o<br />
15 4,5 ha Südlich Stöttinghausen mittel o<br />
17a 37,3 ha Südlich Borwede mittel o<br />
17b 9,4 ha " mittel o<br />
17c 12,9 ha " mittel o<br />
17d 101,7 ha " mittel bis hoch<br />
17e 98,9 ha " mittel bis hoch -<br />
21a 37,1 ha Westlich Mörsen mittel o<br />
21b 51,7 ha " mittel o<br />
Landschaftsschutz - unbelastete Großräume<br />
Eignungsbewertung<br />
-- sehr stark eingeschränkt<br />
- eingeschränkt<br />
o wenig eingeschränkt/keine Einschränkung<br />
Mittlerweile wird die Landschaft bzw. das Landschaftsbild großräumig von WEA bestimmt.<br />
Durch die Höhe der Anlagen entsteht eine neue, durch die Anlagentechnik bestimmte Horizontlinie.<br />
Bei allgemein bis in Entfernungen von 1,5 km bis über 2,2 km zu den aktuell verbreiteten<br />
Anlagentypen (100 m bis 150 m) anzunehmenden erheblichen Landschaftsbildbeeinträchtigungen<br />
kann für die leicht bewegte und örtlich bewaldete Twistringer Landschaft<br />
(Naturpark Wildeshauser Geest) erst ab Entfernungen von über 3.000 m (vgl. RROP-Entwurf<br />
2012 zur Überfrachtung des Raumes) davon ausgegangen werden, dass WEA soweit in den<br />
Hintergrund treten, dass die Landschaftsbildbeeinträchtigungen weitgehend zu vernachlässigen<br />
sind. Demnach beanspruchen von Windkraftnutzung weitgehend unbeeinträchtigte<br />
Großräume Mindestabstände ab ca. 6 km zwischen vorhandenen WEA. In der Karte 6c sind<br />
diese unbeeinträchtigten Großräume unter Berücksichtigung der durch andere technische<br />
Anlagen und Siedlungsschwerpunkte vorbelasteten Landschaftsbereiche grob skizziert.<br />
Demnach begründen unbeeinträchtigte Großräume mit jeder weiteren Bebauung einen zunehmenden<br />
eigenständigen Landschaftsschutzanspruch.
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 28<br />
Unter diesem Kriterium zum Landschaftsschutz ist die Eignung von zentral in unbelasteten<br />
Großräumen gelegenen Potenzialstandorte sehr stark eingeschränkt und die Eignung von<br />
Potenzialflächen, deren Wirkradien von ca. 3.000 m die unbelasteten Großräume randlich<br />
überlagern, eingeschränkt.<br />
Für Potenzialflächen, die nicht in unbelastete Räume hineinwirken, bedeutet dieses Kriterium<br />
keine Eignungseinschränkung.<br />
Tabelle 14: Unbelastete Großräume<br />
Nr. Größe Ort/Lage Unbelastete Großräume<br />
1 29,9 ha Klünenmoor zentrale Lage im unbelasteten Großraum --<br />
2a 22,0 ha Nördlich Osterhorn zentrale Lage im unbelasteten Großraum --<br />
2b 27,1 ha " zentrale Lage im unbelasteten Großraum --<br />
3 12,6 ha Östlich Rüssen zentrale Lage im unbelasteten Großraum --<br />
4 47,6 ha Östlich Heide zentrale Lage im unbelasteten Großraum --<br />
6 42,1 ha Östlich Natenstedt zentrale Lage im unbelasteten Großraum --<br />
7 13,8 ha Nördlich Ellerchenhausen zentrale Lage im unbelasteten Großraum --<br />
9a 250.3 ha Südlich Dehmse zentrale Lage im unbelasteten Großraum --<br />
9b 4,8 ha " zentrale Lage im unbelasteten Großraum --<br />
9c 3,7 ha " randliche Lage zum unbelasteten Großraum -<br />
11 235,6 ha Nördlich Abbenhausen randliche Lage zum unbelasteten Großraum -<br />
13 88,0 ha Nördlich Stelle randliche Lage zum unbelasteten Großraum -<br />
14 12,2 ha Östlich Altes Moor randliche Lage zum unbelasteten Großraum -<br />
15 4,5 ha Südlich Stöttinghausen o<br />
17a 37,3 ha Südlich Borwede o<br />
17b 9,4 ha " o<br />
17c 12,9 ha " o<br />
17d 101,7 ha " randliche Lage zum unbelasteten Großraum -<br />
17e 98,9 ha " randliche Lage zum unbelasteten Großraum -<br />
21a 37,1 ha Westlich Mörsen randliche Lage zum unbelasteten Großraum -<br />
21b 51,7 ha " randliche Lage zum unbelasteten Großraum -<br />
Eignungsbewertung<br />
-- sehr stark eingeschränkt<br />
- eingeschränkt<br />
o wenig eingeschränkt/keine Einschränkung
Erholungsnutzung<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 29<br />
Die für die Erholungsnutzung relevanten Bereiche wurden auf der Grundlage von Freizeitkarten<br />
zusammengetragen: Campingplätze, Gastronomie/Unterkunft, Rastplätze, Sehenswürdigkeiten<br />
und ausgewiesene Radwege. 19 WEA im Nahbereich dieser Bereiche kann die Erholungsnutzung<br />
beeinträchtigen. Dadurch kann eine Eignungseinschränkung der nächsten<br />
Potenzialflächen begründet sein, sehr starke Eignungseinschränkungen werden jedoch nicht<br />
bewertet, da z.B. betroffene Freizeitwege auch mit der Errichtung von WEA weiterhin für die<br />
Erholungsnutzung zur Verfügung stehen und im Bereich der Potenzialflächen keine herausragenden<br />
Erholungsschwerpunkte vorliegen.<br />
Tabelle 15: Erholungsnutzung<br />
Nr. Größe Ort/ Lage Erholungsnutzung<br />
1 29,9 ha Klünenmoor Radweg entlang der Fläche -<br />
2a 22,0 ha Nördlich Osterhorn Radweg durch die Fläche -<br />
2b 27,1 ha " Radweg entlang der Fläche -<br />
3 12,6 ha Östlich Rüssen Radweg in 250 m Entfernung o<br />
4 47,6 ha Östlich Heide Radweg durch die Fläche -<br />
6 42,1 ha Östlich Natenstedt Radweg durch die Fläche -<br />
7 13,8 ha Nördlich Ellerchenhausen Radweg durch die Fläche -<br />
9a 250.3 ha Südlich Dehmse zwei Radwege durch die Fläche, Sehenswürdigkeit<br />
Altenmarhorst südlich, Fossilien und Tonkuhlen<br />
sowie Ziegelei Sunder östlich<br />
9b 4,8 ha " o<br />
9c 3,7 ha " Radweg in 250 m Entfernung, Fossilien und Tonkuhlen<br />
sowie Ziegelei Sunder südöstlich<br />
11 235,6 ha Nördlich Abbenhausen zwei Radwege durch die Fläche -<br />
13 88,0 ha Nördlich Stelle Radweg durch die Fläche, Rastplatz innerhalb -<br />
14 12,2 ha Östlich Altes Moor o<br />
15 4,5 ha Südlich Stöttinghausen o<br />
17a 37,3 ha Südlich Borwede o<br />
17b 9,4 ha " o<br />
17c 12,9 ha " o<br />
17d 101,7 ha " Lokaler Radweg -<br />
17e 98,9 ha " Lokaler Radweg im Westen und in östlicher Nähe<br />
(17d)<br />
21a 37,1 ha Westlich Mörsen zwei Radwege durch die Fläche -<br />
21b 51,7 ha " Radweg durch die Fläche, Gastronomie südlich -<br />
Eignungsbewertung<br />
- eingeschränkt<br />
o wenig eingeschränkt/keine Einschränkung<br />
19 Freizeitkarte Landkreis Diepholz; Der rote Faden durch ein sagenhaftes <strong>Twistringen</strong>; <strong>Stadt</strong>- und Radwanderkarte<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong><br />
-<br />
-<br />
-
Eignungsbewertung – Übersicht und Ranking<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 30
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 31<br />
4 FLÄCHEN: EIGNUNGSPRIORITÄTEN - RANKING<br />
1. Eignungspriorität 20<br />
Die Flächen Nr. 15 und Nr. 17 a weisen nach Anwendung der Kriterien keinerlei Eignungseinschränkungen<br />
auf.<br />
Fläche Nr. 15 ist im räumlichen Zusammenhang mit vier bereits in der Nachbargemeinde stehenden<br />
Windenergieanlagen zu werten. Jedoch sind die Standorte jenseits der <strong>Stadt</strong>grenze<br />
nicht bauleitplanerisch im Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche für die Windenergie abgesichert,<br />
so dass die Fläche 15 als Konzentrationsstandort im Flächennutzungsplan entfällt.<br />
Fläche Nr. 17a schließt die Lücke zwischen dem bestehenden Windpark östlich von Borwede<br />
und den südlich auf dem Gebiet der Samtgemeinde Schwaförden stehenden WEA. Beide Flächen<br />
liegen in einem insgesamt durch Windkraftnutzung und Straßenverkehr stark vorbelasteten<br />
Bereich, so dass sie eine besondere Konzentrationswirkung erzielen und damit im stadtweiten<br />
Eignungsranking die beste Eignung zur Ausweisung von zusätzlichen WEA-Standorten<br />
aufweisen.<br />
Überschlägig bemessen können auf der Fläche 19 eine WEA und auf der Fläche 21b ca. zehn<br />
WEA errichtet werden, so dass damit in der <strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong> rechnerisch ein Anteil von 100 %<br />
regenerativer Energie am Gesamtverbrauch erreicht werden dürfte.<br />
2. Eignungspriorität<br />
Mit jeweils lediglich einem Kriterium, das eine sehr starke Eignungseinschränkung begründet,<br />
sind folgende Flächen zu nennen:<br />
Nr. Lage Größe Bewertung<br />
6 Östlich Natenstedt 42,1 ha 4 x Eignung eingeschränkt<br />
17b Südlich Borwede 9,4 ha 1 x Eignung eingeschränkt<br />
17e Südlich Borwede 98,9 ha 3 x Eignung eingeschränkt<br />
21 a Westlich Mörsen 37,1 ha 2 x Eignung eingeschränkt<br />
21 b " 51,7 ha 3 x Eignung eingeschränkt<br />
Im internen Ranking der 2. Eignungspriorität weist die Teilfläche 17b die vergleichsweise geringste<br />
Eignungseinschränkung auf, die aus der Nähe zur Waldfläche resultiert und im Weiteren<br />
auf der Grundlage belastbarer Daten zur Vogelwelt und zu vorkommenden Fledermäusen zu<br />
beurteilen ist.<br />
Die Teilfläche 21b stellt sich im Hinblick auf die vorhandene Waldfläche etwas ungünstiger dar<br />
als die Teilfläche 21a. Soweit eine Konkretisierung des Standortes angestrebt wird, ist dies<br />
durch die durchzuführenden Brutvogel- und Fledermauskartierungen genauer zu klären.<br />
Die Teilfläche 21a stellt sich auch hinsichtlich der geforderten Mindestabstände zu bestehenden<br />
WEA mit einem Abstand von 2.500 m zum Windpark östlich Borwede günstiger dar als die Teilfläche<br />
21b mit lediglich 1.700 m.<br />
20 s. Karte 7
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 32<br />
Insgesamt sind beim Standort Mörsen im Hinblick auf eine mögliche Überfrachtung des Raumes<br />
durch WEA verstärkt die Sichtbeziehungen von der Kernstadt <strong>Twistringen</strong> und von Borwede<br />
aus zu beachten, da von beiden Ortsteilen aus bereits große Sichtbereiche von WEA eingenommen<br />
werden.<br />
Entsprechend ist auch beim Teilstandort 17e mit drei Eignungseinschränkungen die Nähe zu<br />
Borwede, die Großflächigkeit des Standortes sowie die bereits bestehenden WEA und die damit<br />
verbundene vollständige Beanspruchung des Blickfeldes in südliche Richtung zu beachten.<br />
Beim Standort 6 mit insgesamt vier Eignungseinschränkungen spielt der Aspekt der Überfrachtung<br />
des Raumes mit Windenergienutzung keine Rolle. Dagegen greift der Standort insbesondere<br />
in den unbelasteten Großraum ein.<br />
3. Eignungspriorität<br />
Die Standorte Nr. 1, 2a, 3, 4, 7, 9c, 13, 14, 17c und 17d weisen bis zu zwei Kriterien mit starker<br />
Eignungseinschränkung auf. Sie stehen damit im Ranking an dritter Stelle.<br />
Nachrangig geeignete Standorte<br />
Die Standorte 2b, 9a, 9b und 11 sind mit dreimal bewerteter starker Eignungseinschränkung<br />
vergleichsweise am wenigsten für die Errichtung eines zusätzlichen Windstandortes geeignet.<br />
5 EMPFEHLUNG UND AUSBLICK<br />
Die Fläche 17a (Südlich Borwede) ist in ihrer 1. Eignungspriorität als zusätzlicher Windstandort<br />
bestens geeignet, in den Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche für die Windenergie überführt<br />
zu werden.<br />
Bei Umsetzung des Standortes 17a erfährt die Teilfläche 17e (2. Eignungspriorität) auf Grund<br />
des entstehenden räumlichen Zusammenhangs eine Aufwertung unter dem Aspekt der Konzentrationswirkung<br />
bei gleichzeitiger Aufhebung des raumordnerischen einschränkenden Mindestabstandskriteriums.<br />
(Entfernung zu bestehenden WEA < 1.000 m und < 3.000 m). Durch<br />
Aufhebung dieses eingangs sehr stark gewerteten Einschränkungskriteriums steigt die Teilfläche<br />
17e in der Eignungspriorität auf.<br />
Mit der Entwicklung von Teilfläche 17e rückt die Teilfläche 17d entsprechend in die 2. Eignungspriorität<br />
auf. Als vorsorglich sehr stark gewertetes Einschränkungskriterium verbleibt hier<br />
die Nähe zu den Natura-2000-Flächen FFH-Gebiet Wietingsmoor bzw. EU-Vogelschutzgebiet<br />
Diepholzer Moorniederung. Dieser Belang ist bei der weiteren Standortkonkretisierung im Detail<br />
zu überprüfen. Entsprechend sollte auch die andere im Zusammenhang stehende Teilflächen<br />
17b mit 2. Eignungspriorität (Abstand zu Wald < 100 m) der weiteren Eignungsprüfung zugeführt<br />
werden.<br />
Die Flächen 2. Eignungspriorität Nr. 21 (Westlich Mörsen, Teilflächen a und b) liegen bereits im<br />
raumordnerisch geforderten Abstandskorridor von 3 km zu den bestehenden Windpark Borwede<br />
(s. Karte 7.1).<br />
Bei Verwirklichung der 17er-Flächen (Südlich Borwede, s.o.) geraten die Flächen in einen zusätzlichen<br />
3-km-Wirkradius (s. Karte 7.2), so dass zur Vermeidung der Überfrachtung des
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 33<br />
Raumes diese Eignungsflächen 2. Priorität zurückgestellt und nicht in die Flächennutzungsplanung<br />
überführt werden sollen.<br />
Die weitere der 2. Eignungspriorität zuzuordnende Fläche Nr. 6 (Östlich Natenstedt) liegt außerhalb<br />
des 3-km-Radius und kann damit entsprechend den Flächen Nr. 17 b und 17d der weiteren<br />
Flächennutzungsplanung zugeführt werden.<br />
Auf Grund des räumlichen Zusammenhangs am Standort Südlich Borwede sollte auch die der<br />
3. Eignungspriorität zugeordnete Flächen 17c in die weitere Flächennutzungsplanung übernommen<br />
werden.<br />
Als weitere Flächen 3. Eignungspriorität kommen nach Anwendung des 3-km-Kriteriums die<br />
Flächen Nr. 1 (Klünenmoor) und Nr. 4 (Östlich Heide bei Rüssen) für die Überführung in den<br />
Flächennutzungsplan in Frage.<br />
Andere Flächen außerhalb der 3-km-Radien werden wegen der hohen Eignungseinschränkungen<br />
bzw. geringer Größe nicht in die Flächennutzungsplanung überführt.<br />
Die Bewertungen und Empfehlungen des Standortkonzeptes gelten vorbehaltlich der im Rahmen<br />
der weiteren Flächennutzungsplanung durchzuführenden vertiefenden faunistischen Untersuchungen.<br />
Die allgemeinen Untersuchungsstandards für die zu erfassenden Tierartengruppen sind im<br />
NLT-Papier 2011 dargelegt. Sie sind im Detail mit der zuständigen Naturschutzbehörde abzustimmen.<br />
Die Einhaltung der Lärmschutzwerte und der Schutzansprüche gegenüber Schattenwurf ist bei<br />
der konkretisierenden Bauleitplanung und der weiteren Anlagenplanung durch entsprechende<br />
Gutachten zu belegen.
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 34<br />
Prüfung der für die Windkraft bereitstehenden Raumsubstanz<br />
Nachstehend ist in der Übersicht die für die Windkraft bereitstehende Raumsubstanz dargelegt:<br />
Von den ca. 2.000 ha nach den harten Tabuzonen verbleibenden Flächen 21 werden nach den<br />
Ergebnissen des Standortkonzeptes etwa 470 ha bzw. mehr als 23% in die Flächennutzungsplanung<br />
überführt.<br />
Im Verwaltungsgerichtsurteil Hannover zum Flächennutzung der Samtgemeinde Barnstorf hinsichtlich<br />
der Darstellung von Flächen für die Windenergie wird ein Flächenanteil von 4% als<br />
sehr niedrig bewertet. Ein aus der Literatur zitierter Mindestanteil von 20% kann nach Ansicht<br />
des Gerichts möglicherweise hoch gegriffen sein. 22<br />
Insofern ist hier sichergestellt, dass mit den vorstehend genannten Flächen der Windenergie in<br />
<strong>Twistringen</strong> substanziell Raum geschaffen wird.<br />
21 nur Flächen mit Standortpotenzial ab 3 WEA<br />
22 Verwaltungsgericht Hannover, Az.: 4 A 4927/09
6 QUELLENVERZEICHNIS<br />
Bundesverwaltungsgericht: BVerwG 4 CN 1.11<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 35<br />
EnergyMap – Bundesweite Informationen zu Erneuerbaren Energien (2012): Deutsche Gesellschaft<br />
für Sonnenenergie e.V. (DGS). Berlin www.energymap.info, Zugriff 23.05.2012<br />
(Die 14 WEA auf Twistringer <strong>Stadt</strong>gebiet erzeugen laut EnergyMap 42.867 MWh/Jahr. Zusammen<br />
mit 7.617 MWh/Jahr Solarstrom, 20.304 MWh/Jahr Stromerzeugung aus Biomasse und vergleichsweise<br />
geringen 7 MWh/Jahr aus Wasserkraft wird im <strong>Stadt</strong>gebiet bereits 76 % des Stromverbrauchs<br />
aus Erneuerbaren Energien (EE) gewonnen. 23 Im Vergleich zum Land Niedersachsen mit 37 % EE<br />
ist der Anteil in <strong>Twistringen</strong> an EE mehr als doppelt so groß, im Bundesvergleich (19 %) sogar viermal<br />
größer. Bei diesen Angaben muss eine gewisse Ungenauigkeit durch Probleme mit der Datenqualität<br />
der EEG-Meldungen berücksichtigt werden.)<br />
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (2012): Umweltkarten<br />
NLT (2011): Niedersächsischer Landkreistag, Naturschutz und Windenergie, Hannover,<br />
Oktober 2011<br />
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (2012): Verlässlich, umweltfreundlich,<br />
klimaverträglich und bezahlbar – Energiepolitik für morgen, Energiekonzept des Landes<br />
Niedersachsen, Hannover, Januar 2012<br />
Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld (2005): Rundverfügung Abstand von Windenergieanlagen<br />
(WEA) zu Einrichtungen des Bergbaus<br />
Landkreis Diepholz (2012): Vorentwurf Änderung des RROP, Teil A: Ziele und Grundsätze der<br />
Raumordnung, 4: Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der technischen Infrastruktur und<br />
der raumstrukturellen Standortpotenziale, 4.2.1: Windenergie, Stand Oktober 2012<br />
Landkreis Diepholz (2012_2): Protokoll der 2. Sitzung der "AG Bauamtsleiter" zur geplanten<br />
Neuaufstellung des RROPs, Thema Windenergie am 22. Oktober 2012 in <strong>Twistringen</strong><br />
Landkreis Diepholz (2008): Landschaftsrahmenplan<br />
Landkreis Diepholz (2004): Regionales Raumordnungsprogramm<br />
NWP Planungsgesellschaft mbH (1998): <strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie<br />
NWP Planungsgesellschaft mbH (1997): <strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Landschaftsplan<br />
Verwaltungsgericht Hannover, Az.: 4 A 4927/09<br />
23 Die regionalen Verbrauchsdaten sind Schätzungen auf der Basis des durchschnittlichen Stromverbrauches in der<br />
Bundesrepublik für <strong>Twistringen</strong> ergibt sich demnach rechnerischer ein Stromverbrauch von ca. 93.151<br />
MWh/Jahr, von dem rechnerisch ein Anteil von 46% durch Windenergie gewonnen wird.
ANHANG<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Twistringen</strong>: Standortkonzept Windenergie 2013 36<br />
Abbildung: Von Windkraft weitgehend unbelastete Räume<br />
Karte 1: Tabuzonen Siedlung<br />
Karte 2: Tabuzonen Infrastruktur<br />
Karte 3: Tabuzonen Natur und Landschaft, Wasserschutz<br />
und Tabuzonen Raumordnung<br />
Karte 4: Tabuzonen Insgesamt<br />
Karte 5: Zu prüfende Flächenpotenziale<br />
Karte 6a: Verbleibende Flächen - Vorbelastungen und Konzentrationswirkung<br />
Karte 6b: Verbleibende Flächen – Abwägungskriterien<br />
Karte 6c: Unbeeinträchtigte Großräume<br />
Karte 7: Eignungspriorität – Ranking<br />
Karte 7.1: Ranking – Vorbelastung (3 km-Radius Bestand)<br />
Karte 7.2: Ranking (3 km-Radius Flächen, Flächen 1. und 2. Priorität)<br />
Karte 7.3: Ranking (3 km-Radius Bestand, Erweiterung Fläche 17)<br />
Karte 7.4: Ranking (3 km-Radius + 3. Priorität, Fläche 4)<br />
Karte 7.5: Ranking (3 km-Radius + 3. Priorität, Fläche 1)<br />
Karte 7.6: Ranking (3 km-Radius + 3. Pri0rität, Fläche 1 und 4)