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Umweltschadengesetz und Umweltversicherung

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Risk-Management<br />

<strong>Umweltschadengesetz</strong><br />

§ 2 Begriffsbestimmungen<br />

Begriffsdefinition Verantwortlicher:<br />

Jede natürliche oder juristische Person die eine berufliche Tätigkeit ausübt<br />

Begriffsdefinition Berufliche Tätigkeit:<br />

Jede Tätigkeit, die im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit, einer<br />

Geschäftstätigkeit oder eines Unternehmens ausgeübt wird<br />

Stand: 19.02.2008<br />

© Versicherungskammer Bayern<br />

Seite 4

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