Umweltschadengesetz und Umweltversicherung
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Risk-Management<br />
<strong>Umweltschadengesetz</strong><br />
§ 2 Begriffsbestimmungen<br />
Begriffsdefinition Verantwortlicher:<br />
Jede natürliche oder juristische Person die eine berufliche Tätigkeit ausübt<br />
Begriffsdefinition Berufliche Tätigkeit:<br />
Jede Tätigkeit, die im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit, einer<br />
Geschäftstätigkeit oder eines Unternehmens ausgeübt wird<br />
Stand: 19.02.2008<br />
© Versicherungskammer Bayern<br />
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