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Mögliche neue Anforderungen - Überwachungsgemeinschaft ...

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<strong>Mögliche</strong> <strong>neue</strong> <strong>Anforderungen</strong> in WHG und AwSV<br />

Eignungsfeststellung<br />

• Eignungsfeststellung entfällt bei LAU-Anlagen<br />

– für gasförmige Stoffe<br />

– für feste und flüssige Stoffe<br />

• der Gefährdungsstufe A<br />

11<br />

Bayerisches Landesamt für<br />

Umwelt<br />

• der Gefährdungsstufen B und C, wenn für alle Teile Zulassungen und<br />

SV-Gutachten für das Zusammenfügen vorliegen<br />

• der Gefährdungsstufe D, wenn<br />

– die Behörde darauf verzichtet und<br />

– ein SV-Gutachten die Übereinstimmung der Anlage mit den<br />

Gewässerschutzvorschriften bestätigt<br />

– einfacher oder herkömmlicher Art nach §§ 11, 12 VAwS im Bestand<br />

© LfU / Referat 68 /Thomas Wagner / Juni 2012

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