Fakten und Zahlen zur Schweizer ... - VerkaufsOptimierung...
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<strong>Fakten</strong> <strong>und</strong> <strong>Zahlen</strong> <strong>zur</strong><br />
<strong>Schweizer</strong> Stromkennzeichnung<br />
Ein Kompendium über die Umsetzung der Stromkennzeichnung<br />
in der Schweiz, inklusive einer Beschreibung der Neuerungen<br />
aus der EnV-Revision per 1. Oktober 2011.<br />
November 2011
2<br />
Die Umsetzung der<br />
Stromkennzeichnung bringt<br />
Gewinner <strong>und</strong> Verlierer.
Geschätzte Leserin,<br />
geschätzter Leser<br />
Seit dem Jahr 2006 gehört die Stromkennzeichnung zu einer<br />
jährlich wiederkehrenden Aufgabe der <strong>Schweizer</strong> Stromversorger.<br />
Inzwischen haben sich das Verständnis <strong>und</strong> der<br />
Ablauf der Kennzeichnungspflicht in der Branche etabliert.<br />
Ich kann beobachten, dass die Stromkennzeichnung von<br />
vielen Versorgern als Chance wahrgenommen wird. Wenige<br />
andere Versorger tun sich noch schwerer damit <strong>und</strong> interpretieren<br />
die behördliche Auflage im besten Fall als eine<br />
Pflichtübung. Generell erfolgt die Umsetzung der Stromkennzeichnung<br />
in der Schweiz jedoch auf hohem Niveau<br />
<strong>und</strong> ist eine Erfolgsgeschichte.<br />
Von der Seite der Endk<strong>und</strong>en wird die Stromkennzeichnung<br />
weder positiv noch negativ bewertet. Dies kann daran<br />
liegen, dass die Interpretation der in den Stromkennzeichnungen<br />
dargestellten Aussagen nicht immer ganz einfach<br />
ist. Hingegen sorgt die Stromkennzeichnung seit dem Jahr<br />
2006 zwischen Stromproduzenten, Händlern <strong>und</strong> Wiederverkäufern<br />
für Klarheit. Spätestens seit da wird bei der<br />
Ruedi Zurbruegg<br />
Zurbruegg <strong>VerkaufsOptimierung</strong><br />
Stromkennzeichnung – eine Erfolgsgeschichte<br />
Strombeschaffung neben Menge <strong>und</strong> Preis auch über<br />
die Stromqualität gesprochen. Hier kann ich eine deutlich<br />
gestiegene Transparenz dank der Stromkennzeichnung<br />
erkennen. Heute ist klar, welche Stromqualität ich für meine<br />
Franken erhalte.<br />
Die vorliegende Zusammenfassung zeigt Ihnen auf, wie<br />
die Stromkennzeichnung heute in der Praxis umgesetzt<br />
wird <strong>und</strong> welche Schwierigkeiten erkennbar sind. Ebenso<br />
finden Sie detaillierte Erklärungen über die Neuerungen<br />
in der Stromkennzeichnung, welche durch die Revision<br />
der Energieverordnung (EnV) per 1. Oktober 2011 auf Sie<br />
zukommen.<br />
Ich wünsche Ihnen beim Lesen dieses Kompendiums viele<br />
neue Erkenntnisse. Falls Sie Fragen <strong>zur</strong> Stromkennzeichnung<br />
in der Schweiz haben, rufen Sie mich an. Gerne stehe<br />
ich Ihnen mit Rat <strong>und</strong> Tat <strong>zur</strong> Verfügung.<br />
Mitglied der Begleitgruppe Stromkennzeichnung<br />
des BFE <strong>und</strong> des VSE<br />
Fachverantwortlicher Schulung <strong>und</strong><br />
Begleitung Stromkennzeichnung beim VSE<br />
Auditor der jährlichen Stichprobenkontrollen für das BFE<br />
Co-Autor des BFE-Leitfadens <strong>zur</strong> Stromkennzeichnung <strong>und</strong><br />
der BFE-Elektrizitätsbuchhaltungen<br />
3
4<br />
www.<strong>VerkaufsOptimierung</strong>.ch<br />
Inhalt<br />
Die Stromkennzeichnung – mehr als nur ein Marketinginstrument 5<br />
Stromkennzeichnung als strategisches Positionierungsmerkmal 5<br />
Stromkennzeichnung als operatives Positionierungsmerkmal 5<br />
Analyse der schweizerischen Stromkennzeichnungen 7<br />
Zusammenfassung der Analyse-Ergebnisse 8<br />
Aufbereitung der Stromkennzeichnungen 9<br />
Nachweise aus der Schweiz 10<br />
Kategorie Wasserkraft, Schweiz & Ausland 11<br />
Kategorie Übrige erneuerbare Energien 12<br />
Kategorie Kernenergie 13<br />
Kategorie Nicht überprüfbare Energieträger 14<br />
Häufige Fehler bei der Umsetzung der Stromkennzeichnung 16<br />
BFE-Vollzugshilfen für die Umsetzung der Stromkennzeichnung 17<br />
Neuerungen in der EnV, gültig per 1. Oktober 2011 19<br />
Unterstützung bei der Umsetzung <strong>und</strong> Erstellung der Stromkennzeichnung 25<br />
Stromkennzeichnung light – einfach, schnell <strong>und</strong> zuverlässig 25<br />
Stromkennzeichnung professional – detailliert <strong>und</strong> vor Ort 25<br />
Die Inhalte dieser Dokumentation dürfen unter Quellenangaben weiter verwendet werden.
Die Stromkennzeichnung –<br />
mehr als nur ein Marketinginstrument<br />
Kommt der offene Strommarkt für Privatk<strong>und</strong>en oder kommt<br />
er nicht? Wer diese Frage stellt, gehört nicht zu den ewig<br />
gestrigen, sondern hat die derzeitige Situation r<strong>und</strong> um die<br />
helvetische Strompolitik mit Tiefgang analysiert.<br />
Mit <strong>und</strong> ohne vollständige Strommarktöffnung, eins ist sicher:<br />
Die Stromk<strong>und</strong>en erwarten von ihren Versorgern eine faire<br />
<strong>und</strong> transparente Betreuung. Dazu gehört auch die Lieferung<br />
eines nachvollziehbaren Strommixes, welcher den unterschiedlichen<br />
Bedürfnissen der Endk<strong>und</strong>en gerecht wird.<br />
Die Stromkennzeichnung als strategisches<br />
Positionierungsmerkmal<br />
«Wir liefern 80 % Wasserstrom aus dem eigenen Kanton!»<br />
Diese Botschaft ist so klar wie verpflichtend. Die Stromversorger<br />
halten mit der passenden Gestaltung ihres eigenen<br />
Strommixes ein starkes Positionierungsmerkmal in der Hand.<br />
Ein strategischer Ansatz in der Stromkennzeichnung lässt<br />
sich erkennen, wenn:<br />
der gewählte Strommix auch langfristig angeboten<br />
werden kann,<br />
der gewählte Strommix die K<strong>und</strong>enerwartungen erfüllt,<br />
die K<strong>und</strong>en sich mit dem Strommix identifizieren,<br />
ein Anteil der im eigenen Versorgungsgebiet produzierter<br />
Elektrizität im Strommix erhalten ist.<br />
Stromkennzeichnung – eine Positionierungsmerkmal<br />
Die Stromkennzeichnung als operatives<br />
Positionierungsmerkmal<br />
Heute verstehen einige Stromversorger die Stromkennzeichnung<br />
als operative Verpflichtung. Sie verpassen damit<br />
eine Möglichkeit, ihre Stromprodukte mittels eines auf die<br />
K<strong>und</strong>enbedürfnisse ausgerichteten Strommixes zu positionieren.<br />
Dabei geht es nicht um die Frage Kernenergie versus<br />
Grünstrom, sondern vielmehr ob der Strommix im Versorgungsgebiet<br />
den K<strong>und</strong>enerwartungen gerecht wird. Bei<br />
einer Mittellandgemeinde in der Nähe eines Kernkraftwerks<br />
kann ein hoher Anteil an Kernenergie im Strommix genauso<br />
gut passen wie der hohe Anteil an Wasserstrom einer<br />
Walliser Gemeinde.<br />
Von einer operativen Stromkennzeichnung wird gesprochen,<br />
wenn:<br />
der Strommix durch Zukauf von Nachweisen zusammengebaut<br />
wird,<br />
keine Differenzierung über den Strommix erreicht wird,<br />
keine Langfristplanung über den zukünftigen Strommix<br />
erstellt wird,<br />
1:1 der Strommix des Vorlieferanten kopiert wird.<br />
5
6<br />
Dank der Stromkennzeichnung<br />
wird die Stromherkunft für<br />
Endk<strong>und</strong>en begreifbar.
Analyse der schweizerischen<br />
Stromkennzeichnungen<br />
Erstmals wurde in der Schweiz eine umfassende Analyse der<br />
Stromkennzeichnungen durchgeführt. Initiiert <strong>und</strong> durchgeführt<br />
wurde die Analyse von <strong>VerkaufsOptimierung</strong> mit<br />
Unterstützung von Studierenden der Hochschule Luzern.<br />
Analyse der<br />
schweizerischen<br />
Stromkennzeichnungen<br />
für das Jahr 2009<br />
Stromkennzeichnung – <strong>Zahlen</strong> <strong>und</strong> <strong>Fakten</strong><br />
Die Initianten der Analyse interessiert, wie es um die gesamtschweizerische<br />
qualitative Umsetzung der Stromkennzeichnung<br />
für das Jahr 2009 steht. Zudem sollen die<br />
Analyseresultate aufzeigen, wie sich die einzelnen Stromkategorien<br />
pro untersuchter Stromkennzeichnung, respektive<br />
pro Stromversorger, darstellen.<br />
Datengr<strong>und</strong>lage sind 212 gültige Stromkennzeichnungen<br />
aus dem Jahr 2009 (total 328 geprüfte Stromkennzeichnungen),<br />
welche via Internet abgerufen wurden.<br />
Im Fokus die Analyse steht die gesetzeskonforme<br />
Umsetzung der Stromkennzeichnung. Der individuelle<br />
Strommix wird zweitrangig bewertet.<br />
Es konnten die Stromkennzeichnungen von 30 % aller<br />
<strong>Schweizer</strong> Elektrizitätsversorger erfasst werden. Die Analyse<br />
ist repräsentativ.<br />
7
8<br />
www.<strong>VerkaufsOptimierung</strong>.ch<br />
Zusammenfassung der Analyse-Ergebnisse<br />
Quantitative Bef<strong>und</strong>e<br />
Aussagen bezogen auf die Gesamtmenge der in der Analyse<br />
geprüften Stromkennzeichnungen<br />
Die Stromkennzeichnung ist bei 54,2 % aller<br />
Stromversorger auf der Homepage veröffentlicht.<br />
9.1 % der gef<strong>und</strong>enen <strong>und</strong> geprüften Stromkennzeichnungen<br />
weisen schwerwiegende Fehler auf <strong>und</strong> können<br />
nicht in der Analyse berücksichtigt werden.<br />
3 % der Versorger erstellen keine Stromkennzeichnung,<br />
sondern geben die erhaltene Informationspflicht ihres<br />
Vorlieferanten an die Endk<strong>und</strong>en weiter. Diese falschen<br />
Stromkennzeichnungen wurden nicht in der Analyse<br />
berücksichtigt.<br />
Qualitative Bef<strong>und</strong>e<br />
Aussagen zu den gef<strong>und</strong>enen <strong>und</strong> gültigen Kennzeichnungen<br />
Grosse Versorger erstellen ausnahmslos sehr gut lesbare<br />
<strong>und</strong> k<strong>und</strong>enfre<strong>und</strong>liche Stromkennzeichnungen.<br />
Kleinere Versorger erstellen gut lesbare Kennzeichnungen.<br />
Jedoch wurden auch einige Stromkennzeichnungen als<br />
unverständlich <strong>und</strong> kaum lesbar bewertet.<br />
Hilft der Vorlieferant bei der Erstellung der Stromkennzeichnung<br />
bei den nachgelagerten Versorgern mit, steigt die qualitative<br />
Umsetzung der Stromkennzeichnung.<br />
Bei Versorgern, welche mehr als 20 % «Nicht überprüfbare<br />
Energieträger» ausweisen, ist die geforderte Begründung<br />
meist nicht ausreichend oder gänzlich fehlend.<br />
Bei wenigen Stromkennzeichnungen werden die Vorgaben für<br />
die Benennung <strong>und</strong> die Reihenfolge der einzelnen Energiekategorien<br />
nicht berücksichtigt.<br />
Es sind bedeutende regionale Unterschiede im Strommix der<br />
Versorger erkennbar.<br />
Eine korrekte Umsetzung der Stromkennzeichnung hängt nicht<br />
von der Grösse des Versorgers ab, sondern vom Know-how der<br />
ausführenden Person.<br />
Ein Energiestadtlabel ist noch kein Garant für eine korrekte<br />
Stromkennzeichnung des örtlichen Versorgers.<br />
Die Versorger erhalten wenige K<strong>und</strong>enrückmeldungen zu den<br />
Stromkennzeichnungen. Ansonsten würden die Stromkennzeichnungen<br />
prominenter in der K<strong>und</strong>enkommunikation<br />
eingesetzt werden.
Qualitative Aufbereitung<br />
der Stromkennzeichnungen<br />
Datengr<strong>und</strong>lage sind 212 gültige Stromkennzeichnungen für das Jahr 2009.<br />
Anteil der der Stromkennzeichnungen<br />
Stromkennzeichnungen<br />
pro pro Note Note Note in in in % % % (Total (Total (Total 212 212 212 im im im Jahr Jahr Jahr 2009)<br />
2009)<br />
2009)<br />
100<br />
90 90<br />
80<br />
70<br />
60<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
0<br />
Bemerkungen <strong>zur</strong> Grafik<br />
Layout & Lesbarkeit: Wie lesefre<strong>und</strong>lich ist die Stromkenn-<br />
zeichnung für Endk<strong>und</strong>en?<br />
Obligatorischer Inhalt: Wie werden die gesetzlich geforderten<br />
Vorgaben in der Stromkennzeichnung umgesetzt?<br />
Beurteilung der Analyse-Ergebnisse<br />
Bei 73 % der untersuchten Stromkennzeichnung werden die<br />
obligatorischen Vorgaben für die Darstellung voll eingehalten.<br />
Auf der anderen Seite haben aber auch gut 15 % der Versorger<br />
die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten.<br />
Layout & Lesbarkeit der Stromkennzeichnung<br />
obligatorischer Inhalt der Stromkennzeichnung<br />
20.6<br />
0.0 2.5 0.5<br />
6.9<br />
2.5<br />
6.4<br />
10.8<br />
6.4 4.9<br />
65 % der Layouts der Stromkennzeichnungen werden als sehr<br />
lesefre<strong>und</strong>lich bewertet.<br />
Bei 3 % der Stromkennzeichnungen ist die Lesefre<strong>und</strong>lich-<br />
keit ungenügend bis schlecht.<br />
Inhaltlich falsche oder nicht komplette Stromkennzeichnungen<br />
erschweren den Vergleich untereinander. Dies ist nicht im Sinne<br />
des Gesetzgebers <strong>und</strong> der Endk<strong>und</strong>en.<br />
Das Layout <strong>und</strong> die Lesbarkeit der Stromkennzeichnungen in<br />
der Schweiz sind hoch. Damit alle <strong>Schweizer</strong> Endk<strong>und</strong>en die<br />
Stromkennzeichnung richtig interpretieren können, sind individuelle<br />
Anstrengungen einzelner Versorger nötig.<br />
Stromkennzeichnung – <strong>Zahlen</strong> <strong>und</strong> <strong>Fakten</strong><br />
73.0 73.0<br />
65.7<br />
1 22 3 4 5 66<br />
Benotung:<br />
1=sehr schlecht / 2=schlecht / 3=ungenügend / 4=genügend / 5=gut / 6=sehr gut<br />
9
10 www.<strong>VerkaufsOptimierung</strong>.ch<br />
Nachweise aus der Schweiz<br />
Datengr<strong>und</strong>lage sind 212 gültige Stromkennzeichnungen für das Jahr 2009.<br />
Stromanteil Stromanteil Stromanteil Stromanteil Stromanteil Stromanteil Stromanteil Stromanteil Stromanteil Stromanteil aus aus aus aus aus aus aus aus aus aus der<br />
der<br />
Schweiz Schweiz in in in %<br />
%<br />
%<br />
Bemerkungen <strong>zur</strong> Grafik<br />
100<br />
90<br />
80<br />
70<br />
60<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
Die Höhe des Strichs zeigt an, welcher Anteil der gelieferten Energie pro<br />
Versorger aus der Schweiz stammt.<br />
«Nicht überprüfbare Energieträger» sind nicht schweizerischer Herkunft.<br />
0<br />
Geprüfte Stromkennzeichnungen 2009 - Versorger 1 bis 212<br />
Beurteilung der Analyse-Ergebnisse<br />
10 % der Versorger setzen weniger als 70 % <strong>Schweizer</strong>strom ein.<br />
7 % der Versorger setzen mehr als 90 % <strong>Schweizer</strong>strom ein.<br />
Die grosse Mehrheit der Stromversorger setzt einen Anteil<br />
von 70 bis 85 % in der Schweiz produziertem Strom ein.
Kategorie Wasserkraft, Schweiz & Ausland<br />
Datengr<strong>und</strong>lage sind 212 gültige Stromkennzeichnungen für das Jahr 2009.<br />
Anteil Anteil Wasserkraft<br />
Wasserkraft<br />
Wasserkraft<br />
Schweiz Schweiz & & Ausland Ausland in in %<br />
%<br />
100<br />
Bemerkung <strong>zur</strong> Grafik<br />
90<br />
80<br />
70<br />
60<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
0<br />
Die Höhe des Strichs zeigt an, welcher Anteil der gelieferten Energie aus<br />
schweizerischer <strong>und</strong> ausländischer Wasserkraft stammt.<br />
Geprüfte Stromkennzeichnungen 2009 - Versorger 1 bis 212<br />
Beurteilung der Analyse-Ergebnisse<br />
Stromkennzeichnung – <strong>Zahlen</strong> <strong>und</strong> <strong>Fakten</strong><br />
11<br />
6,5 % der Versorger setzen weniger als 15 % Wasserstrom ein.<br />
5,5 % der Versorger setzen mehr als 85 % Wasserstrom ein.<br />
Auffällig viele Versorger führen einen nahezu identischen Wasseranteil<br />
in ihren Stromkennzeichnungen auf. Dies kann mit den jeweiligen<br />
Vorlieferanten begründet werden.
12 www.<strong>VerkaufsOptimierung</strong>.ch<br />
Kategorie Übrige erneuerbare Energien<br />
Datengr<strong>und</strong>lage sind 212 gültige Stromkennzeichnungen für das Jahr 2009.<br />
Anteil Anteil Solarenergie, Solarenergie, Solarenergie, Solarenergie, Windenergie, Windenergie, Windenergie, Windenergie, Biomasse<br />
Biomasse<br />
Biomasse<br />
Biomasse<br />
& Geothermie Geothermie am am gesamten gesamten Strommix Strommix in in in %<br />
%<br />
%<br />
%<br />
%<br />
1.4<br />
1.2<br />
1.0<br />
0.8<br />
0.6<br />
0.4<br />
0.2<br />
0.0<br />
Bemerkungen <strong>zur</strong> Grafik<br />
Die Höhe des Strichs zeigt an, welcher Anteil an Solar-, Wind-, Biomasse<br />
<strong>und</strong> Geothermie-Energie aus der Schweiz <strong>und</strong> dem Ausland stammt.<br />
Die 0,7 % Anteile aus der KEV sind nicht in den Werten enthalten.<br />
Geprüfte Stromkennzeichnungen 2009 - Versorger 1 bis 212<br />
Beurteilung der Analyse-Ergebnisse<br />
Im Jahr 2009 haben die Energieträger Sonne, Wind,<br />
Biomasse nach wie vor einen sehr geringen Anteil<br />
im Lieferantenmix ausgemacht.<br />
Geothermie wurde bei keiner der untersuchten 212<br />
Stromkennzeichnungen aufgeführt.<br />
Zwei Versorger weisen Werte grösser als 1,4 % auf,<br />
164 weisen Werte kleiner als 0,1 % auf.<br />
106 Versorger weisen keine Anteile in den Kategorien<br />
Solar, Wind, Biomasse <strong>und</strong> Geothermie aus.
Kategorie Kernenergie<br />
Datengr<strong>und</strong>lage sind 212 gültige Stromkennzeichnungen für das Jahr 2009.<br />
Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Kernenergie<br />
Kernenergie<br />
Kernenergie<br />
Kernenergie<br />
Kernenergie<br />
Kernenergie<br />
Kernenergie<br />
Kernenergie<br />
Kernenergie<br />
Kernenergie<br />
Schweiz Schweiz & & & Ausland Ausland Ausland in in in in %<br />
%<br />
%<br />
%<br />
Bemerkung <strong>zur</strong> Grafik<br />
100<br />
90<br />
80<br />
70<br />
60<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
Die Höhe des Strichs zeigt an, welcher Anteil an schweizerischer <strong>und</strong><br />
ausländischer Kernenergie im Strommix enthalten ist.<br />
0<br />
Geprüfte Stromkennzeichnungen 2009 2009 - Versorger Versorger 1 1 bis 212<br />
Beurteilung der Analyse-Ergebnisse<br />
Stromkennzeichnung – <strong>Zahlen</strong> <strong>und</strong> <strong>Fakten</strong><br />
13<br />
13 % der untersuchten Stromkennzeichnungen weisen keine<br />
Kernenergie aus.<br />
55 % der Versorger geben ihren Endk<strong>und</strong>en einen Anteil von mehr<br />
als 60 % Kernenergie ab.<br />
7,5 % der Versorger deklarieren gegenüber ihren Endk<strong>und</strong>en<br />
mehr als 80 % Kernenergie.
14 www.<strong>VerkaufsOptimierung</strong>.ch<br />
Kategorie nicht überprüfbare Energieträger<br />
Datengr<strong>und</strong>lage sind 212 gültige Stromkennzeichnungen für das Jahr 2009.<br />
Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil nicht nicht nicht nicht nicht nicht nicht nicht nicht nicht nicht nicht überprüfbare<br />
überprüfbare<br />
überprüfbare<br />
überprüfbare<br />
überprüfbare<br />
überprüfbare<br />
überprüfbare<br />
überprüfbare<br />
überprüfbare<br />
überprüfbare<br />
überprüfbare<br />
Energieträger Energieträger in in in in %<br />
%<br />
%<br />
Bemerkungen <strong>zur</strong> Grafik<br />
100<br />
90<br />
80<br />
70<br />
60<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
Die Höhe des Strichs zeigt an, welcher Anteil an nicht überprüfbaren<br />
Energieträgern im Strommix enthalten ist.<br />
0<br />
Merke: Nicht überprüfbare Energieträger können nicht einem Herkunftsland<br />
zugeschlagen werden. Sie können daher in der Stromkennzeichnung<br />
nicht der Spalte «aus der Schweiz» zugeschlagen werden.<br />
Geprüfte Stromkennzeichnungen 2009 2009 - Versorger 1 1 bis 212<br />
Beurteilung der Analyse-Ergebnisse<br />
27 % der Versorger führen in ihrer Stromkennzeichnung keine<br />
«nicht überprüfbaren Energieträger» auf.<br />
55 % der Versorger weisen einen Anteil grösser als 0, jedoch<br />
kleiner als 10 % auf.<br />
Vier Versorger weisen Werte zwischen 90 <strong>und</strong> 99 % auf.<br />
Ein Versorger weist 100 % nicht überprüfbare Energieträger<br />
gegenüber seinen Endk<strong>und</strong>en aus. Diese Kennzeichnung ist ungültig,<br />
da zumindest 0.7 % KEV-Anteile im Strommix 2009 enthalten<br />
sein müssen.
Stromkennzeichnung <strong>und</strong><br />
Geschäftsbericht sollten mit<br />
derselben Sorgfalt erstellt werden.<br />
15
16 www.<strong>VerkaufsOptimierung</strong>.ch<br />
Die häufigsten Fehler bei<br />
der Umsetzung der Stromkennzeichnung<br />
Die Stromkennzeichnung muss einmal pro Jahr erstellt<br />
werden. Es ist daher kaum von einer Routineaufgabe zu<br />
sprechen. Die Einsicht in über 150 verschiedene Elektrizitätsbuchhaltungen<br />
<strong>und</strong> die Analyse von gut 500 veröffentlichten<br />
Stromkennzeichnungen ermöglicht es, eine Fehler-<br />
Hitparade zu erstellen.<br />
Hitparade der Umsetzungsfehler in den Stromkennzeichnungen<br />
1:1 die Informationspflicht des Vorlieferanten als eigene<br />
Stromkennzeichnung verwendet<br />
Besonders kleine Versorger übernehmen oft die <strong>Zahlen</strong> des<br />
Vorlieferanten 1:1 als eigene Stromkennzeichnung. Dies ist<br />
systematisch falsch, da die Informationspflicht in absoluten<br />
<strong>Zahlen</strong> über die gelieferte Strommenge informiert <strong>und</strong> die<br />
Stromkennzeichnung in Prozentwerten.<br />
Es wird keine Elektrizitätsbuchhaltung geführt<br />
Gemäss EnV sind alle Stromversorger verpflichtet, eine<br />
Elektrizitätsbuchhaltung zu führen. Am einfachsten geht dies<br />
mit einer vom BFE <strong>zur</strong> Verfügung gestellten Excel-Buchhaltung.<br />
Die Buchhaltung ist die Gr<strong>und</strong>lage für die Berechnung<br />
des Strommixes an die eigenen Endk<strong>und</strong>en.<br />
Keine Planung des Strommixes<br />
Der ermittelte Strommix wurde nicht geplant, sondern<br />
resultiert eher zufällig. Die Stromkennzeichnung muss in die<br />
Jahresplanung integriert werden.<br />
Die erkannten Umsetzungsfehler in der Erstellung der<br />
Informationspflicht <strong>und</strong> der Stromkennzeichnung sind oft<br />
auf Unwissenheit <strong>und</strong> Fehlinterpretationen der gesetzlichen<br />
Gr<strong>und</strong>lagen <strong>zur</strong>ück zu führen.<br />
KEV-Anteile in der Stromkennzeichnung vergessen<br />
Das BFE informiert jeweils im Frühjahr, welche KEV-Anteile<br />
in allen <strong>Schweizer</strong> Stromkennzeichnungen integriert werden<br />
müssen. Für das Jahr 2010 sind es für alle Endk<strong>und</strong>enversorger<br />
in der Schweiz 0,9 %. Die KEV-Anteile dürfen weder<br />
verkauft noch vergessen werden.<br />
Stromkennzeichnung nicht mit einer Rechnung publiziert<br />
Die Stromkennzeichnung muss zwingend einmal pro Jahr<br />
auf oder mit einer Endk<strong>und</strong>enrechnung publiziert werden.<br />
Eine Veröffentlichung im Internet oder in der lokalen Zeitung<br />
ist nur als Ergänzung gültig.<br />
Darstellung der Stromkennzeichnung nicht gemäss den<br />
Vorgaben<br />
In der EnV ist klar geregelt, wie die Darstellung der Stromkennzeichnung<br />
zu erfolgen hat. Diese Vorgaben sind 1:1<br />
einzuhalten. Der Gesetzgeber will so die Vergleichbarkeit<br />
der einzelnen Stromkennzeichnungen erhöhen.
BFE-Vollzugshilfen für die Umsetzung<br />
der Stromkennzeichnung<br />
Das B<strong>und</strong>esamt für Energie stellt den Stromversorgern<br />
kostenlose Vollzugshilfen für die korrekte <strong>und</strong> einfache<br />
Umsetzung der Stromkennzeichnung <strong>zur</strong> Verfügung. Diese<br />
sind unter www.stromkennzeichnung.ch abrufbar. Ein<br />
regelmässiger Blick in die Onlineübersicht der Vollzugshilfen<br />
lohnt sich, da dort die neusten Dokumente vom BFE<br />
Die wichtigsten Vollzugshilfen kurz beschrieben<br />
Leitfaden Stromkennzeichnung<br />
Der Leitfaden <strong>zur</strong> Stromkennzeichnung beinhaltet das<br />
Gr<strong>und</strong>lagenwissen für alle Personen, welche sich mit der<br />
Umsetzung der Stromkennzeichnung beschäftigen.<br />
Elektrizitätsbuchhaltungen<br />
Gemäss EnV ist jeder Stromversorger verpflichtet, eine<br />
Elektrizitätsbuchhaltung als Gr<strong>und</strong>lage für seine Stromkennzeichnung<br />
zu führen. Das BFE bietet zwei erprobte Excel-<br />
Elektrizitätsbuchhaltungen zum freiwilligen Einsatz an.<br />
Version «light» eignet sich für Stromversorger mit einem<br />
einfachen Beschaffungs- <strong>und</strong> Vertriebsmodell. Version «pro»<br />
eignet sich für Stromversorger mit einem umfangreichen<br />
Beschaffungs- <strong>und</strong> Vertriebsmodell.<br />
Mustervertrag <strong>zur</strong> Abtretung des ökologischen Mehrwerts<br />
Dieser Mustervertrag gibt Hinweise, wie die Abtretung des<br />
ökologischen Mehrwerts mit unabhängigen Produzenten<br />
verbindlich geregelt wird.<br />
Stromkennzeichnung – Umsetzung <strong>und</strong> Vollzugshilfe 17<br />
<strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden. Ebenso ist es hilfreich, sich<br />
periodisch vom Vorlieferanten über Praxisänderungen in der<br />
Stromkennzeichnung informieren zu lassen.<br />
Information über den Prozentsatz «Geförderter Strom»<br />
Mit der Einführung der Kostendeckenden Einspeisevergütung<br />
(KEV) im Jahr 2009, publiziert das BFE jährlich<br />
den Anteil an «Gefördertem Strom». Dieser Prozentwert,<br />
für das Jahr 2010 beträgt er 0,9 %, muss zwingend in die<br />
Stromkennzeichnung gegenüber den Endk<strong>und</strong>en integriert<br />
werden.<br />
Gesetzesgr<strong>und</strong>lagen<br />
Die Gr<strong>und</strong>lagen für die Stromkennzeichnung sind im Wesentlichen<br />
in der Energieverordnung (EnV), SR-Nr. 730.01<br />
geregelt.<br />
www.Stromkennzeichnung.ch – eine wichtige Orientierungshilfe<br />
in der Umsetzung der korrekten Stromkennzeichnung!
18<br />
Neu kann gegenüber<br />
den Endk<strong>und</strong>en der individuelle<br />
Produktemix deklariert werden.
Neuerungen in der EnV, gültig per 1. Oktober 2011<br />
Die Umsetzungsdetails <strong>zur</strong> Stromkennzeichnung sind in der<br />
Energieverordnung (EnV) geregelt. Per 1. Oktober 2011<br />
wurden einige für die Stromkennzeichnung relevanten Anpassungen<br />
in der EnV durch den B<strong>und</strong>esrat beschlossen.<br />
Diese Anpassungen kommen teilweise bereits ab nächstem<br />
Jahr <strong>zur</strong> Anwendung. Folgend sind die für die Stromkennzeichnung<br />
relevanten Anpassungen farblich hervorgehoben.<br />
Ab wann gelten die EnV-Neuerungen?<br />
Stromkennzeichnung – Neuerungen in der EnV<br />
19<br />
erstmals relevant für die<br />
gültig ab Stromkennzeichnung des Jahres<br />
Wahl zwischen Lieferanten- <strong>und</strong> Produktemix 1. Oktober 2011 2011<br />
Veröffentlichung auf Internetplattform 1. Oktober 2011 2011*<br />
Hinweise zu CO2 <strong>und</strong> radioaktiven Abfällen 1. Januar 2013 2013**<br />
Erfassung im Swissgrid HKN-System 1. Januar 2013 2013<br />
** Die Plattform wird bis spätestens 31. Dezember 2012 <strong>zur</strong> Verfügung stehen<br />
** Voraussichtlich – das BFE prüft die mögliche Umsetzung
20 www.<strong>VerkaufsOptimierung</strong>.ch<br />
Energieverordnung 730.01<br />
(EnV)<br />
vom 7. Dezember 1998 (Stand am 1. Oktober 2011)<br />
Der <strong>Schweizer</strong>ische B<strong>und</strong>esrat, verordnet:<br />
Art. 1a Kennzeichnungspflicht<br />
1 Unternehmen, die in der Schweiz Endverbraucher mit Elektrizität beliefern (kennzeichnungspflichtige<br />
Unternehmen), müssen ihre Endverbraucher mindestens einmal pro Jahr<br />
informieren über:<br />
a. die prozentualen Anteile der eingesetzten Energieträger an der gelieferten Elektrizität;<br />
b. die Herkunft der Elektrizität (Produktion im In- oder Ausland);<br />
c. das Bezugsjahr;<br />
d. den Namen <strong>und</strong> die Kontaktstelle des kennzeichnungspflichtigen Unternehmens.<br />
2 Die Angaben nach Absatz 1 Buchstaben a–c sind entweder für die gesamthaft an<br />
alle Endverbraucher gelieferte Elektrizität (Lieferantenmix) zu machen oder für jeden<br />
Endverbraucher einzeln für die an diesen gelieferte Elektrizität (Produktemix). Das kennzeichnungspflichtige<br />
Unternehmen muss den gewählten Mix für alle seine Endverbraucher<br />
anwenden.<br />
3 Es muss die Daten für die Informationen nach Absatz 1 Buchstaben a–c in einer Elektrizitätsbuchhaltung<br />
erfassen.<br />
4 Die kennzeichnungspflichtigen Unternehmen, unabhängig davon, ob sie den Produktemix<br />
oder den Lieferantemix gewählt haben, veröffentlichen gemeinsam ihren jeweiligen<br />
Lieferantenmix bis spätestens am Ende des folgenden Kalenderjahres, insbesondere über<br />
eine einzige frei zugängliche Adresse im Internet.<br />
Produktemix<br />
Neu kann der Versorger wählen, ob er den<br />
Lieferantenmix (alle Endk<strong>und</strong>en erhalten dieselbe<br />
Kennzeichnung), oder den Produktemix (die Endk<strong>und</strong>en<br />
erhalten ja nach bestelltem Stromprodukt<br />
eine individuelle Kennzeichnung) deklarieren will.<br />
Nur eine Variante für alle Endk<strong>und</strong>en<br />
Ob der Lieferantenmix oder Produktemix<br />
gegenüber den Endk<strong>und</strong>en deklariert wird, ist<br />
ein Entscheid des Versorgers. Es ist jedoch nur<br />
eine Systematik für die Kennzeichnung bei allen<br />
Endk<strong>und</strong>en statthaft (d.h. entweder / oder).<br />
Veröffentlichung der Stromkennzeichnung<br />
Der Gesetzgeber möchte die Vergleichbarkeit<br />
der Strommixe der Versorger erhöhen <strong>und</strong> für<br />
Endk<strong>und</strong>en transparent darstellen. Es ist davon<br />
auszugehen, dass der VSE eine Aufgabe beim<br />
Betrieb dieser Internetplattform übernimmt.
Energieverordnung (EnV)<br />
Art. 1b Abs. 1 Einleitungssatz<br />
1 Unternehmen, einschliesslich Produzenten, die in der Schweiz kennzeichnungspflichtige<br />
Unternehmen oder Vorlieferanten von kennzeichnungspflichtigen Unternehmen mit<br />
Elektrizität beliefern (informationspflichtige Unternehmen), müssen die mit Elektrizität<br />
belieferten Unternehmen informieren über:<br />
Art. 1c Anforderungen an die Elektrizitätsbuchhaltung <strong>und</strong> an die Elektrizitätskennzeichnung<br />
1 Die Anforderungen an die Elektrizitätsbuchhaltung <strong>und</strong> an die Elektrizitätskennzeichnung<br />
sind im Anhang 4 geregelt.<br />
2 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie <strong>und</strong> Kommunikation<br />
(UVEK) kann sie an internationale Normen angleichen, insbesondere an diejenigen der<br />
Europäischen Union.<br />
Art. 1d Herkunftsnachweis<br />
1 Wer Elektrizität produziert <strong>und</strong> ins Netz einspeist, kann durch die für diesen Fachbereich<br />
akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle (Ausstellerin) die Produktionsanlage<br />
<strong>und</strong> anschliessend regelmässig die eingespeiste Elektrizität erfassen lassen <strong>und</strong> dafür<br />
Herkunftsnachweise ausstellen lassen.<br />
2 Bei Anlagen mit einer Anschlussleistung ab 30 kVA sind das Erfassen der Anlage <strong>und</strong><br />
der eingespeisten Elektrizität sowie der Herkunftsnachweis obligatorisch.<br />
3 Die Ausstellerin stellt einen Herkunftsnachweis aus insbesondere über:<br />
a. die produzierte Elektrizitätsmenge;<br />
b. die Energieträger, die <strong>zur</strong> Produktion der Elektrizität eingesetzt wurden;<br />
c. den Zeitraum <strong>und</strong> den Ort der Produktion.<br />
4 Die Ausstellerin muss den Herkunftsnachweis für die weitere Verwendung entwerten,<br />
wenn er:<br />
a. für die Stromkennzeichnung nach Artikel 1a verwendet wird;<br />
b. als schriftliches oder elektronisches Dokument ausgestellt wird;<br />
oder<br />
c. elektronisch ins Ausland übertragen wird.<br />
5 Herkunftsnachweise für Elektrizität aus erneuerbaren Energien nach Artikel 7a des<br />
Gesetzes dürfen nicht gehandelt <strong>und</strong> nicht übertragen werden.<br />
Stromkennzeichnung – Neuerungen in der EnV<br />
21<br />
Auch die Produzenten unterstehen der<br />
Informationspflicht<br />
Die Vergangenheit zeigte, dass Produzenten oft<br />
ihrer Informationspflicht nicht nachkommen. Die<br />
Präzisierung in diesem Absatz soll dazu beitragen,<br />
dass sich die Produzenten ihrer Aufgabe bei<br />
der Informationspflicht bewusst werden.<br />
Angleichung an internationale Normen mit<br />
Blick nach Europa<br />
Ein Blick nach Deutschland oder Österreich<br />
zeigt, dass in der Stromkennzeichnung dort<br />
auch die CO2-Emission <strong>und</strong> die Menge an<br />
radioaktiven Abfällen pro produziertes kWh<br />
deklariert werden. Dieser neue Absatz lässt eine<br />
EU-Angleichung zu.<br />
Erfassen der Stromproduktion via Swiss-<br />
grid wird zum Muss<br />
Der B<strong>und</strong> beabsichtigt mittelfristig eine Vollerhebung<br />
der Stromproduktion in der Schweiz. Ab<br />
1.1.2013 müssen alle Stromproduzenten ab 30<br />
kVA ihre Produktion bei Swissgrid erfassen.<br />
Entwerten der vorhandenen Herkunfts-<br />
nachweise<br />
Die Ausstellerin der Herkunftsnachweise ist<br />
Swissgrid. Swissgrid entwertet die eingesetzten<br />
Herkunftsnachweise im Auftrag des EVU, welche<br />
a. die Nachweise für die eigene Stromkennzeichnung<br />
einsetzt,<br />
b. Zertifikate per Post oder PDF an einen K<strong>und</strong>en<br />
sendet,<br />
c. Nachweise via Swissgrid HKN-System elektronisch<br />
ins Ausland exportiert.<br />
Der Versorger kann seinen Vorlieferanten beauftragen,<br />
die Herkunftsnachweise im HKN-System<br />
für die Stromkennzeichnung zu löschen.
22 www.<strong>VerkaufsOptimierung</strong>.ch<br />
Energieverordnung (EnV) Anhang 4<br />
(Art. 1c)<br />
Anforderungen an die Elektrizitätsbuchhaltung <strong>und</strong> an die<br />
Elektrizitätskennzeichnung<br />
1.3 Die Energieträger müssen wie folgt benannt werden:<br />
Obligatorische Hauptkategorien Unterkategorien<br />
Erneuerbare Energien<br />
- Wasserkraft<br />
- Übrige erneuerbare Energien<br />
- Geförderter Stromb Nicht erneuerbare Energien<br />
Kernenergie<br />
Fossile Energieträger<br />
Abfälle c<br />
Nicht überprüfbare Energieträger<br />
a Feste <strong>und</strong> flüssige Biomasse sowie Biogas<br />
b nach Artikel 7a des Gesetzes (KEV)<br />
c Abfälle in Kehrichtverbrennungsanlagen <strong>und</strong> Deponien<br />
Sonnenenergie<br />
Windenergie<br />
Biomasse a<br />
Geothermie<br />
Erdöl<br />
Erdgas<br />
Kohle<br />
1.4 Sind in den Hauptkategorien «Übrige erneuerbare Energien» <strong>und</strong> «Fossile Energieträger»<br />
Anteile zu verbuchen, müssen diejenigen dazugehörenden Unterkategorien<br />
aufgeführt werden, bei denen der Wert grösser als Null ist.<br />
Obligatorische Hauptkategorie «Geförderter<br />
Strom»<br />
Mit der Revision der EnV ist nun klar geregelt,<br />
dass die obligatorische Hauptkategorie «Geförderter<br />
Strom» unter «Erneuerbare Energien»<br />
totalisiert wird. Siehe auch Punkt 1.6 auf der<br />
nächsten Seite. Also z.B. 50 % «Wasserkraft»<br />
<strong>und</strong> 0,9 % «Geförderter Strom» ergeben 50,9 %<br />
«Erneuerbare Energien».<br />
Weniger ist mehr – Klarheit durch Weglassen<br />
von Details<br />
In der Vergangenheit mussten alle Unterkategorien<br />
aufgeführt werden, wenn auch nur eine<br />
Unterkategorie einen Wert aufwies. Neu müssen<br />
nur noch die Unterkategorien aufgeführt werden,<br />
welche Werte grösser als Null aufweisen.
Energieverordnung (EnV) Anhang 4<br />
1.5 Als Basis für die Zuteilung zu einer Kategorie dient der entsprechende Nachweis,<br />
insbesondere der Herkunftsnachweis nach Artikel 1d, ein international anerkannter<br />
Herkunftsnachweis, wie derjenige nach Artikel 15 der Richtlinie 2009/28/EG16, das<br />
Zertifikat, der Zählerstand der Produktionsanlage oder der Vertrag. Der Nachweis muss<br />
bei nachträglichen Kontrollen vorgelegt werden können.<br />
Alle vorhandenen Nachweise müssen in der Elektrizitätsbuchhaltung erfasst werden. Sie<br />
müssen auch für die Erfüllung der Kennzeichnungs- <strong>und</strong> Informationspflicht verwendet<br />
werden, zuerst diejenigen nach Artikel 1d <strong>und</strong> die Herkunftsnachweise <strong>und</strong> erst danach<br />
allfällige andere Nachweise.<br />
1.6 Die nach Artikel 7a des Gesetzes ausgewiesene Elektrizitätsmenge wird der Hauptkategorie<br />
«Geförderter Strom» in der Hauptkategorie «Erneuerbare Energien» zugeschlagen.<br />
Die Aufteilung der Energieträger muss in einer Fussnote aufgeführt werden.<br />
1.10 Nicht direkt an die eigenen Endverbraucher gelieferte Elektrizität muss für die<br />
Berechnung des Lieferanten- <strong>und</strong> des Produktemixes nach Artikel 1a Absatz 2 in Abzug<br />
gebracht werden. Dies gilt insbesondere für vertraglich vereinbarte Elektrizitätslieferungen<br />
einer oder mehrerer EnergieträgerKategorien an in- oder ausländische Wiederverkäufer<br />
oder an ausländische Endverbraucher.<br />
2.5 Wird in der Tabelle der Produktemix nach Artikel 1a Absatz 2 angegeben (Beispiel:<br />
Figur 2), so ist auch auf den F<strong>und</strong>ort der gemeinsamen Veröffentlichung nach Artikel 1a<br />
Absatz 4 hinzuweisen.<br />
Verweis auf öffentlich zugängliche Internetseite<br />
mit Lieferantenmix<br />
Wird die Stromkennzeichnung auf Basis des individuellen<br />
Produktemixes erstellt, muss in einer<br />
Fusszeile die Internetseite angegeben werden,<br />
auf welcher der Lieferantenmix zu finden ist.<br />
Produktemix<br />
Hier wurde nur der Begriff<br />
Produktemix ergänzt, der<br />
übrige Text bleibt unverändert.<br />
Stromkennzeichnung – Neuerungen in der EnV 23<br />
Herkunftsnachweise versus Nachweise<br />
a. Herkunftsnachweise sind von Swissgrid ausgestellt<br />
<strong>Schweizer</strong>ische HKN. Zusatzqualitäten<br />
wie naturemade, TÜV EE oder RECS können<br />
auf den schweizerischen HKN mitgeführt <strong>und</strong><br />
auf diese Weise auch ins Ausland exportiert<br />
werden.<br />
b. International anerkannte HKN sind z.B.: Auf<br />
EECS basierende Zertifikate.<br />
c. Nachweise sind z.B.: Andere Zertifikate,<br />
Zählerstände, Verträger oder auch die<br />
Informationspflicht.<br />
Zwingende Verwendung der Nachweise für<br />
die Stromkennzeichnung<br />
Neu müssen alle vorhandenen Nachweise auch<br />
zwingend für die Stromkennzeichnung eingesetzt<br />
werden.<br />
Verwendungsreihenfolge:<br />
1. <strong>Schweizer</strong> Herkunftsnachweise<br />
2. International anerkannte Herkunftsnachweise<br />
3. Weitere Nachweise<br />
So will der Gesetzgeber den Anteil an «nicht<br />
überprüfbaren Energieträger» in den Stromkennzeichnungen<br />
weiter reduzieren.<br />
Obligatorische Hauptkategorie «Geförder-<br />
ter Strom».<br />
Die obligatorische Hauptkategorie «Geförderter<br />
Strom» wird unter «Erneuerbare Energien»<br />
totalisiert, siehe auch Punkt 1.3 auf der vorderen<br />
Seite.
24 www.<strong>VerkaufsOptimierung</strong>.ch<br />
Energieverordnung (EnV) Anhang 4<br />
Tabelle Lieferantenmix:<br />
Keine Änderung in der Formulierung <strong>und</strong><br />
der Darstellung bei der Verwendung des<br />
Lieferantenmix<br />
Wenn ein Versorger für seine Stromkennzeichnung<br />
an die Endk<strong>und</strong>en den Lieferantenmix<br />
einsetzt, bleibt der Inhalt unverändert. Beachten<br />
Sie die Formulierung «Der gesamthaft an unsere<br />
K<strong>und</strong>en gelieferte Strom …»<br />
Tabelle Produktemix: Änderung in der Formulierung bei der Ver-<br />
wendung des Produktemix<br />
Wenn ein Versorger für seine Stromkennzeichnung<br />
an die Endk<strong>und</strong>en den Produktemix<br />
einsetzt, unterscheidet sich der Bestimmungstext.<br />
Dieser muss heissen: «Der an Sie gelieferte<br />
Strom (evtl. mit Nennung des Produktes/Tarifs)<br />
wurde produziert aus:»<br />
Diese Formulierung ist aus technischer Sicht<br />
nicht ganz korrekt, jedoch als K<strong>und</strong>eninformation<br />
zutreffend.<br />
Veröffentlichung des Lieferantenmix<br />
Hinweis an die Endk<strong>und</strong>en, dass der Lieferantenmix,<br />
also der Strommix aller K<strong>und</strong>en, im Internet<br />
abgerufen werden kann. Siehe auch Punkt 2.5.
Unterstützung bei der Umsetzung<br />
<strong>und</strong> Erstellung der Stromkennzeichnung<br />
Energieversorger benötigen eine korrekte Elektrizitätsbuchhaltung<br />
<strong>und</strong> eine für ihre Endk<strong>und</strong>en verständliche<br />
Stromkennzeichnung. Damit Sie sich auf Ihre Kernaufgaben<br />
Servicepaket light – einfach, schnell <strong>und</strong> zuverlässig<br />
Sie geniessen eine Basisbetreuung. Die Basisbetreuung ist<br />
ideal für kleinere Energieversorger, welche ausschliesslich<br />
Endk<strong>und</strong>en versorgen.<br />
Folgende Aufgaben übernehme ich für Sie:<br />
Führen der Elektrizitätsbuchhaltung mittels BFE-Excel<br />
Berechnen Ihres Lieferantenmixes<br />
Erstellen einer grafisch aufbereiteten Stromkennzeichnung,<br />
welche Sie für die Kommunikation gegenüber Ihren Endk<strong>und</strong>en<br />
einsetzen können<br />
Schlussgespräch mit Ihnen vor der Veröffentlichung der Stromkennzeichnung<br />
Stromkennzeichnung – meine Servicepakete 25<br />
konzentrieren können, übernehme ich für Sie alle Auf-<br />
gaben im Zusammenhang mit der Informationspflicht <strong>und</strong><br />
der Stromkennzeichnung.<br />
Servicepaket professional – detailliert <strong>und</strong> vor Ort<br />
Das Sorglospaket für alle Stromversorger, welche informationspflichtig<br />
<strong>und</strong>/oder kennzeichnungspflichtig sind.<br />
Folgende Aufgaben übernehme ich für Sie:<br />
Führen der Elektrizitätsbuchhaltung mittels BFE-Excel<br />
Mithilfe bei der Erstellung der Informationspflicht<br />
Berechnen Ihres Lieferantenmixes<br />
Erstellen einer individuellen <strong>und</strong> grafisch aufbereiteten Strom-<br />
kennzeichnung, welche Sie für die Kommunikation gegenüber<br />
Ihren Endk<strong>und</strong>en einsetzen können<br />
Pro-Aktive Information <strong>und</strong> Mitarbeiter-Ausbildung bei Neuerungen<br />
im Zusammenhang mit der Stromkennzeichnung<br />
Schlussbesprechung bei Ihnen vor Ort vor der Veröffentlichung<br />
Ihrer Stromkennzeichnung<br />
Unbegrenzte Anzahl Auskünfte im Zusammenhang mit Ihrer<br />
Stromkennzeichnung <strong>und</strong> dem Strommix<br />
Auf www.<strong>VerkaufsOptimierung</strong>.ch/Stromkennzeichnung<br />
finden Sie weitere Hinweise zu meinen Servicepaketen.
26<br />
www.<strong>VerkaufsOptimierung</strong>.ch<br />
Für zusätzliche Informationen zu meinen Dienstleistungen<br />
r<strong>und</strong> um das Thema Stromkennzeichnung stehe ich Ihnen<br />
gerne <strong>zur</strong> Verfügung.<br />
Ruedi Zurbruegg<br />
Eidg. dipl. Verkaufsleiter, dipl. Betriebsökonom<br />
Birkenstrasse 10 • 6330 Cham • Telefon 041 780 11 70<br />
ruedi.<strong>zur</strong>bruegg@<strong>VerkaufsOptimierung</strong>.ch<br />
www.<strong>VerkaufsOptimierung</strong>.ch<br />
Nachhaltiger Markterfolg für Energieversorger basiert auf<br />
klaren Zielen, strukturierter Vorbereitung <strong>und</strong> konzentrierter<br />
Umsetzung.<br />
Die Stromkennzeichnung ist ein geeignetes Mittel, um sich<br />
gegenüber den K<strong>und</strong>en zu positionieren.<br />
Dafür setze ich mich ein. Gerne unterstütze ich Sie bei Ihren<br />
Aufgaben r<strong>und</strong> um die Themen der Stromkennzeichnung.
Expertenwissen ist doppelt<br />
nützlich, wenn der Zugang<br />
darauf einfach ist.<br />
27
Zurbruegg <strong>VerkaufsOptimierung</strong> GmbH<br />
Birkenstrasse 10 · 6330 Cham<br />
Telefon 041 780 11 70<br />
Mobil 079 753 61 64<br />
info@<strong>VerkaufsOptimierung</strong>.ch<br />
www.<strong>VerkaufsOptimierung</strong>.ch