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Fakten und Zahlen zur Schweizer ... - VerkaufsOptimierung...

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<strong>Fakten</strong> <strong>und</strong> <strong>Zahlen</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>Schweizer</strong> Stromkennzeichnung<br />

Ein Kompendium über die Umsetzung der Stromkennzeichnung<br />

in der Schweiz, inklusive einer Beschreibung der Neuerungen<br />

aus der EnV-Revision per 1. Oktober 2011.<br />

November 2011


2<br />

Die Umsetzung der<br />

Stromkennzeichnung bringt<br />

Gewinner <strong>und</strong> Verlierer.


Geschätzte Leserin,<br />

geschätzter Leser<br />

Seit dem Jahr 2006 gehört die Stromkennzeichnung zu einer<br />

jährlich wiederkehrenden Aufgabe der <strong>Schweizer</strong> Stromversorger.<br />

Inzwischen haben sich das Verständnis <strong>und</strong> der<br />

Ablauf der Kennzeichnungspflicht in der Branche etabliert.<br />

Ich kann beobachten, dass die Stromkennzeichnung von<br />

vielen Versorgern als Chance wahrgenommen wird. Wenige<br />

andere Versorger tun sich noch schwerer damit <strong>und</strong> interpretieren<br />

die behördliche Auflage im besten Fall als eine<br />

Pflichtübung. Generell erfolgt die Umsetzung der Stromkennzeichnung<br />

in der Schweiz jedoch auf hohem Niveau<br />

<strong>und</strong> ist eine Erfolgsgeschichte.<br />

Von der Seite der Endk<strong>und</strong>en wird die Stromkennzeichnung<br />

weder positiv noch negativ bewertet. Dies kann daran<br />

liegen, dass die Interpretation der in den Stromkennzeichnungen<br />

dargestellten Aussagen nicht immer ganz einfach<br />

ist. Hingegen sorgt die Stromkennzeichnung seit dem Jahr<br />

2006 zwischen Stromproduzenten, Händlern <strong>und</strong> Wiederverkäufern<br />

für Klarheit. Spätestens seit da wird bei der<br />

Ruedi Zurbruegg<br />

Zurbruegg <strong>VerkaufsOptimierung</strong><br />

Stromkennzeichnung – eine Erfolgsgeschichte<br />

Strombeschaffung neben Menge <strong>und</strong> Preis auch über<br />

die Stromqualität gesprochen. Hier kann ich eine deutlich<br />

gestiegene Transparenz dank der Stromkennzeichnung<br />

erkennen. Heute ist klar, welche Stromqualität ich für meine<br />

Franken erhalte.<br />

Die vorliegende Zusammenfassung zeigt Ihnen auf, wie<br />

die Stromkennzeichnung heute in der Praxis umgesetzt<br />

wird <strong>und</strong> welche Schwierigkeiten erkennbar sind. Ebenso<br />

finden Sie detaillierte Erklärungen über die Neuerungen<br />

in der Stromkennzeichnung, welche durch die Revision<br />

der Energieverordnung (EnV) per 1. Oktober 2011 auf Sie<br />

zukommen.<br />

Ich wünsche Ihnen beim Lesen dieses Kompendiums viele<br />

neue Erkenntnisse. Falls Sie Fragen <strong>zur</strong> Stromkennzeichnung<br />

in der Schweiz haben, rufen Sie mich an. Gerne stehe<br />

ich Ihnen mit Rat <strong>und</strong> Tat <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Mitglied der Begleitgruppe Stromkennzeichnung<br />

des BFE <strong>und</strong> des VSE<br />

Fachverantwortlicher Schulung <strong>und</strong><br />

Begleitung Stromkennzeichnung beim VSE<br />

Auditor der jährlichen Stichprobenkontrollen für das BFE<br />

Co-Autor des BFE-Leitfadens <strong>zur</strong> Stromkennzeichnung <strong>und</strong><br />

der BFE-Elektrizitätsbuchhaltungen<br />

3


4<br />

www.<strong>VerkaufsOptimierung</strong>.ch<br />

Inhalt<br />

Die Stromkennzeichnung – mehr als nur ein Marketinginstrument 5<br />

Stromkennzeichnung als strategisches Positionierungsmerkmal 5<br />

Stromkennzeichnung als operatives Positionierungsmerkmal 5<br />

Analyse der schweizerischen Stromkennzeichnungen 7<br />

Zusammenfassung der Analyse-Ergebnisse 8<br />

Aufbereitung der Stromkennzeichnungen 9<br />

Nachweise aus der Schweiz 10<br />

Kategorie Wasserkraft, Schweiz & Ausland 11<br />

Kategorie Übrige erneuerbare Energien 12<br />

Kategorie Kernenergie 13<br />

Kategorie Nicht überprüfbare Energieträger 14<br />

Häufige Fehler bei der Umsetzung der Stromkennzeichnung 16<br />

BFE-Vollzugshilfen für die Umsetzung der Stromkennzeichnung 17<br />

Neuerungen in der EnV, gültig per 1. Oktober 2011 19<br />

Unterstützung bei der Umsetzung <strong>und</strong> Erstellung der Stromkennzeichnung 25<br />

Stromkennzeichnung light – einfach, schnell <strong>und</strong> zuverlässig 25<br />

Stromkennzeichnung professional – detailliert <strong>und</strong> vor Ort 25<br />

Die Inhalte dieser Dokumentation dürfen unter Quellenangaben weiter verwendet werden.


Die Stromkennzeichnung –<br />

mehr als nur ein Marketinginstrument<br />

Kommt der offene Strommarkt für Privatk<strong>und</strong>en oder kommt<br />

er nicht? Wer diese Frage stellt, gehört nicht zu den ewig<br />

gestrigen, sondern hat die derzeitige Situation r<strong>und</strong> um die<br />

helvetische Strompolitik mit Tiefgang analysiert.<br />

Mit <strong>und</strong> ohne vollständige Strommarktöffnung, eins ist sicher:<br />

Die Stromk<strong>und</strong>en erwarten von ihren Versorgern eine faire<br />

<strong>und</strong> transparente Betreuung. Dazu gehört auch die Lieferung<br />

eines nachvollziehbaren Strommixes, welcher den unterschiedlichen<br />

Bedürfnissen der Endk<strong>und</strong>en gerecht wird.<br />

Die Stromkennzeichnung als strategisches<br />

Positionierungsmerkmal<br />

«Wir liefern 80 % Wasserstrom aus dem eigenen Kanton!»<br />

Diese Botschaft ist so klar wie verpflichtend. Die Stromversorger<br />

halten mit der passenden Gestaltung ihres eigenen<br />

Strommixes ein starkes Positionierungsmerkmal in der Hand.<br />

Ein strategischer Ansatz in der Stromkennzeichnung lässt<br />

sich erkennen, wenn:<br />

der gewählte Strommix auch langfristig angeboten<br />

werden kann,<br />

der gewählte Strommix die K<strong>und</strong>enerwartungen erfüllt,<br />

die K<strong>und</strong>en sich mit dem Strommix identifizieren,<br />

ein Anteil der im eigenen Versorgungsgebiet produzierter<br />

Elektrizität im Strommix erhalten ist.<br />

Stromkennzeichnung – eine Positionierungsmerkmal<br />

Die Stromkennzeichnung als operatives<br />

Positionierungsmerkmal<br />

Heute verstehen einige Stromversorger die Stromkennzeichnung<br />

als operative Verpflichtung. Sie verpassen damit<br />

eine Möglichkeit, ihre Stromprodukte mittels eines auf die<br />

K<strong>und</strong>enbedürfnisse ausgerichteten Strommixes zu positionieren.<br />

Dabei geht es nicht um die Frage Kernenergie versus<br />

Grünstrom, sondern vielmehr ob der Strommix im Versorgungsgebiet<br />

den K<strong>und</strong>enerwartungen gerecht wird. Bei<br />

einer Mittellandgemeinde in der Nähe eines Kernkraftwerks<br />

kann ein hoher Anteil an Kernenergie im Strommix genauso<br />

gut passen wie der hohe Anteil an Wasserstrom einer<br />

Walliser Gemeinde.<br />

Von einer operativen Stromkennzeichnung wird gesprochen,<br />

wenn:<br />

der Strommix durch Zukauf von Nachweisen zusammengebaut<br />

wird,<br />

keine Differenzierung über den Strommix erreicht wird,<br />

keine Langfristplanung über den zukünftigen Strommix<br />

erstellt wird,<br />

1:1 der Strommix des Vorlieferanten kopiert wird.<br />

5


6<br />

Dank der Stromkennzeichnung<br />

wird die Stromherkunft für<br />

Endk<strong>und</strong>en begreifbar.


Analyse der schweizerischen<br />

Stromkennzeichnungen<br />

Erstmals wurde in der Schweiz eine umfassende Analyse der<br />

Stromkennzeichnungen durchgeführt. Initiiert <strong>und</strong> durchgeführt<br />

wurde die Analyse von <strong>VerkaufsOptimierung</strong> mit<br />

Unterstützung von Studierenden der Hochschule Luzern.<br />

Analyse der<br />

schweizerischen<br />

Stromkennzeichnungen<br />

für das Jahr 2009<br />

Stromkennzeichnung – <strong>Zahlen</strong> <strong>und</strong> <strong>Fakten</strong><br />

Die Initianten der Analyse interessiert, wie es um die gesamtschweizerische<br />

qualitative Umsetzung der Stromkennzeichnung<br />

für das Jahr 2009 steht. Zudem sollen die<br />

Analyseresultate aufzeigen, wie sich die einzelnen Stromkategorien<br />

pro untersuchter Stromkennzeichnung, respektive<br />

pro Stromversorger, darstellen.<br />

Datengr<strong>und</strong>lage sind 212 gültige Stromkennzeichnungen<br />

aus dem Jahr 2009 (total 328 geprüfte Stromkennzeichnungen),<br />

welche via Internet abgerufen wurden.<br />

Im Fokus die Analyse steht die gesetzeskonforme<br />

Umsetzung der Stromkennzeichnung. Der individuelle<br />

Strommix wird zweitrangig bewertet.<br />

Es konnten die Stromkennzeichnungen von 30 % aller<br />

<strong>Schweizer</strong> Elektrizitätsversorger erfasst werden. Die Analyse<br />

ist repräsentativ.<br />

7


8<br />

www.<strong>VerkaufsOptimierung</strong>.ch<br />

Zusammenfassung der Analyse-Ergebnisse<br />

Quantitative Bef<strong>und</strong>e<br />

Aussagen bezogen auf die Gesamtmenge der in der Analyse<br />

geprüften Stromkennzeichnungen<br />

Die Stromkennzeichnung ist bei 54,2 % aller<br />

Stromversorger auf der Homepage veröffentlicht.<br />

9.1 % der gef<strong>und</strong>enen <strong>und</strong> geprüften Stromkennzeichnungen<br />

weisen schwerwiegende Fehler auf <strong>und</strong> können<br />

nicht in der Analyse berücksichtigt werden.<br />

3 % der Versorger erstellen keine Stromkennzeichnung,<br />

sondern geben die erhaltene Informationspflicht ihres<br />

Vorlieferanten an die Endk<strong>und</strong>en weiter. Diese falschen<br />

Stromkennzeichnungen wurden nicht in der Analyse<br />

berücksichtigt.<br />

Qualitative Bef<strong>und</strong>e<br />

Aussagen zu den gef<strong>und</strong>enen <strong>und</strong> gültigen Kennzeichnungen<br />

Grosse Versorger erstellen ausnahmslos sehr gut lesbare<br />

<strong>und</strong> k<strong>und</strong>enfre<strong>und</strong>liche Stromkennzeichnungen.<br />

Kleinere Versorger erstellen gut lesbare Kennzeichnungen.<br />

Jedoch wurden auch einige Stromkennzeichnungen als<br />

unverständlich <strong>und</strong> kaum lesbar bewertet.<br />

Hilft der Vorlieferant bei der Erstellung der Stromkennzeichnung<br />

bei den nachgelagerten Versorgern mit, steigt die qualitative<br />

Umsetzung der Stromkennzeichnung.<br />

Bei Versorgern, welche mehr als 20 % «Nicht überprüfbare<br />

Energieträger» ausweisen, ist die geforderte Begründung<br />

meist nicht ausreichend oder gänzlich fehlend.<br />

Bei wenigen Stromkennzeichnungen werden die Vorgaben für<br />

die Benennung <strong>und</strong> die Reihenfolge der einzelnen Energiekategorien<br />

nicht berücksichtigt.<br />

Es sind bedeutende regionale Unterschiede im Strommix der<br />

Versorger erkennbar.<br />

Eine korrekte Umsetzung der Stromkennzeichnung hängt nicht<br />

von der Grösse des Versorgers ab, sondern vom Know-how der<br />

ausführenden Person.<br />

Ein Energiestadtlabel ist noch kein Garant für eine korrekte<br />

Stromkennzeichnung des örtlichen Versorgers.<br />

Die Versorger erhalten wenige K<strong>und</strong>enrückmeldungen zu den<br />

Stromkennzeichnungen. Ansonsten würden die Stromkennzeichnungen<br />

prominenter in der K<strong>und</strong>enkommunikation<br />

eingesetzt werden.


Qualitative Aufbereitung<br />

der Stromkennzeichnungen<br />

Datengr<strong>und</strong>lage sind 212 gültige Stromkennzeichnungen für das Jahr 2009.<br />

Anteil der der Stromkennzeichnungen<br />

Stromkennzeichnungen<br />

pro pro Note Note Note in in in % % % (Total (Total (Total 212 212 212 im im im Jahr Jahr Jahr 2009)<br />

2009)<br />

2009)<br />

100<br />

90 90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

Bemerkungen <strong>zur</strong> Grafik<br />

Layout & Lesbarkeit: Wie lesefre<strong>und</strong>lich ist die Stromkenn-<br />

zeichnung für Endk<strong>und</strong>en?<br />

Obligatorischer Inhalt: Wie werden die gesetzlich geforderten<br />

Vorgaben in der Stromkennzeichnung umgesetzt?<br />

Beurteilung der Analyse-Ergebnisse<br />

Bei 73 % der untersuchten Stromkennzeichnung werden die<br />

obligatorischen Vorgaben für die Darstellung voll eingehalten.<br />

Auf der anderen Seite haben aber auch gut 15 % der Versorger<br />

die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten.<br />

Layout & Lesbarkeit der Stromkennzeichnung<br />

obligatorischer Inhalt der Stromkennzeichnung<br />

20.6<br />

0.0 2.5 0.5<br />

6.9<br />

2.5<br />

6.4<br />

10.8<br />

6.4 4.9<br />

65 % der Layouts der Stromkennzeichnungen werden als sehr<br />

lesefre<strong>und</strong>lich bewertet.<br />

Bei 3 % der Stromkennzeichnungen ist die Lesefre<strong>und</strong>lich-<br />

keit ungenügend bis schlecht.<br />

Inhaltlich falsche oder nicht komplette Stromkennzeichnungen<br />

erschweren den Vergleich untereinander. Dies ist nicht im Sinne<br />

des Gesetzgebers <strong>und</strong> der Endk<strong>und</strong>en.<br />

Das Layout <strong>und</strong> die Lesbarkeit der Stromkennzeichnungen in<br />

der Schweiz sind hoch. Damit alle <strong>Schweizer</strong> Endk<strong>und</strong>en die<br />

Stromkennzeichnung richtig interpretieren können, sind individuelle<br />

Anstrengungen einzelner Versorger nötig.<br />

Stromkennzeichnung – <strong>Zahlen</strong> <strong>und</strong> <strong>Fakten</strong><br />

73.0 73.0<br />

65.7<br />

1 22 3 4 5 66<br />

Benotung:<br />

1=sehr schlecht / 2=schlecht / 3=ungenügend / 4=genügend / 5=gut / 6=sehr gut<br />

9


10 www.<strong>VerkaufsOptimierung</strong>.ch<br />

Nachweise aus der Schweiz<br />

Datengr<strong>und</strong>lage sind 212 gültige Stromkennzeichnungen für das Jahr 2009.<br />

Stromanteil Stromanteil Stromanteil Stromanteil Stromanteil Stromanteil Stromanteil Stromanteil Stromanteil Stromanteil aus aus aus aus aus aus aus aus aus aus der<br />

der<br />

Schweiz Schweiz in in in %<br />

%<br />

%<br />

Bemerkungen <strong>zur</strong> Grafik<br />

100<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

Die Höhe des Strichs zeigt an, welcher Anteil der gelieferten Energie pro<br />

Versorger aus der Schweiz stammt.<br />

«Nicht überprüfbare Energieträger» sind nicht schweizerischer Herkunft.<br />

0<br />

Geprüfte Stromkennzeichnungen 2009 - Versorger 1 bis 212<br />

Beurteilung der Analyse-Ergebnisse<br />

10 % der Versorger setzen weniger als 70 % <strong>Schweizer</strong>strom ein.<br />

7 % der Versorger setzen mehr als 90 % <strong>Schweizer</strong>strom ein.<br />

Die grosse Mehrheit der Stromversorger setzt einen Anteil<br />

von 70 bis 85 % in der Schweiz produziertem Strom ein.


Kategorie Wasserkraft, Schweiz & Ausland<br />

Datengr<strong>und</strong>lage sind 212 gültige Stromkennzeichnungen für das Jahr 2009.<br />

Anteil Anteil Wasserkraft<br />

Wasserkraft<br />

Wasserkraft<br />

Schweiz Schweiz & & Ausland Ausland in in %<br />

%<br />

100<br />

Bemerkung <strong>zur</strong> Grafik<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

Die Höhe des Strichs zeigt an, welcher Anteil der gelieferten Energie aus<br />

schweizerischer <strong>und</strong> ausländischer Wasserkraft stammt.<br />

Geprüfte Stromkennzeichnungen 2009 - Versorger 1 bis 212<br />

Beurteilung der Analyse-Ergebnisse<br />

Stromkennzeichnung – <strong>Zahlen</strong> <strong>und</strong> <strong>Fakten</strong><br />

11<br />

6,5 % der Versorger setzen weniger als 15 % Wasserstrom ein.<br />

5,5 % der Versorger setzen mehr als 85 % Wasserstrom ein.<br />

Auffällig viele Versorger führen einen nahezu identischen Wasseranteil<br />

in ihren Stromkennzeichnungen auf. Dies kann mit den jeweiligen<br />

Vorlieferanten begründet werden.


12 www.<strong>VerkaufsOptimierung</strong>.ch<br />

Kategorie Übrige erneuerbare Energien<br />

Datengr<strong>und</strong>lage sind 212 gültige Stromkennzeichnungen für das Jahr 2009.<br />

Anteil Anteil Solarenergie, Solarenergie, Solarenergie, Solarenergie, Windenergie, Windenergie, Windenergie, Windenergie, Biomasse<br />

Biomasse<br />

Biomasse<br />

Biomasse<br />

& Geothermie Geothermie am am gesamten gesamten Strommix Strommix in in in %<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

1.4<br />

1.2<br />

1.0<br />

0.8<br />

0.6<br />

0.4<br />

0.2<br />

0.0<br />

Bemerkungen <strong>zur</strong> Grafik<br />

Die Höhe des Strichs zeigt an, welcher Anteil an Solar-, Wind-, Biomasse<br />

<strong>und</strong> Geothermie-Energie aus der Schweiz <strong>und</strong> dem Ausland stammt.<br />

Die 0,7 % Anteile aus der KEV sind nicht in den Werten enthalten.<br />

Geprüfte Stromkennzeichnungen 2009 - Versorger 1 bis 212<br />

Beurteilung der Analyse-Ergebnisse<br />

Im Jahr 2009 haben die Energieträger Sonne, Wind,<br />

Biomasse nach wie vor einen sehr geringen Anteil<br />

im Lieferantenmix ausgemacht.<br />

Geothermie wurde bei keiner der untersuchten 212<br />

Stromkennzeichnungen aufgeführt.<br />

Zwei Versorger weisen Werte grösser als 1,4 % auf,<br />

164 weisen Werte kleiner als 0,1 % auf.<br />

106 Versorger weisen keine Anteile in den Kategorien<br />

Solar, Wind, Biomasse <strong>und</strong> Geothermie aus.


Kategorie Kernenergie<br />

Datengr<strong>und</strong>lage sind 212 gültige Stromkennzeichnungen für das Jahr 2009.<br />

Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Kernenergie<br />

Kernenergie<br />

Kernenergie<br />

Kernenergie<br />

Kernenergie<br />

Kernenergie<br />

Kernenergie<br />

Kernenergie<br />

Kernenergie<br />

Kernenergie<br />

Schweiz Schweiz & & & Ausland Ausland Ausland in in in in %<br />

%<br />

%<br />

%<br />

Bemerkung <strong>zur</strong> Grafik<br />

100<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

Die Höhe des Strichs zeigt an, welcher Anteil an schweizerischer <strong>und</strong><br />

ausländischer Kernenergie im Strommix enthalten ist.<br />

0<br />

Geprüfte Stromkennzeichnungen 2009 2009 - Versorger Versorger 1 1 bis 212<br />

Beurteilung der Analyse-Ergebnisse<br />

Stromkennzeichnung – <strong>Zahlen</strong> <strong>und</strong> <strong>Fakten</strong><br />

13<br />

13 % der untersuchten Stromkennzeichnungen weisen keine<br />

Kernenergie aus.<br />

55 % der Versorger geben ihren Endk<strong>und</strong>en einen Anteil von mehr<br />

als 60 % Kernenergie ab.<br />

7,5 % der Versorger deklarieren gegenüber ihren Endk<strong>und</strong>en<br />

mehr als 80 % Kernenergie.


14 www.<strong>VerkaufsOptimierung</strong>.ch<br />

Kategorie nicht überprüfbare Energieträger<br />

Datengr<strong>und</strong>lage sind 212 gültige Stromkennzeichnungen für das Jahr 2009.<br />

Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil nicht nicht nicht nicht nicht nicht nicht nicht nicht nicht nicht nicht überprüfbare<br />

überprüfbare<br />

überprüfbare<br />

überprüfbare<br />

überprüfbare<br />

überprüfbare<br />

überprüfbare<br />

überprüfbare<br />

überprüfbare<br />

überprüfbare<br />

überprüfbare<br />

Energieträger Energieträger in in in in %<br />

%<br />

%<br />

Bemerkungen <strong>zur</strong> Grafik<br />

100<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

Die Höhe des Strichs zeigt an, welcher Anteil an nicht überprüfbaren<br />

Energieträgern im Strommix enthalten ist.<br />

0<br />

Merke: Nicht überprüfbare Energieträger können nicht einem Herkunftsland<br />

zugeschlagen werden. Sie können daher in der Stromkennzeichnung<br />

nicht der Spalte «aus der Schweiz» zugeschlagen werden.<br />

Geprüfte Stromkennzeichnungen 2009 2009 - Versorger 1 1 bis 212<br />

Beurteilung der Analyse-Ergebnisse<br />

27 % der Versorger führen in ihrer Stromkennzeichnung keine<br />

«nicht überprüfbaren Energieträger» auf.<br />

55 % der Versorger weisen einen Anteil grösser als 0, jedoch<br />

kleiner als 10 % auf.<br />

Vier Versorger weisen Werte zwischen 90 <strong>und</strong> 99 % auf.<br />

Ein Versorger weist 100 % nicht überprüfbare Energieträger<br />

gegenüber seinen Endk<strong>und</strong>en aus. Diese Kennzeichnung ist ungültig,<br />

da zumindest 0.7 % KEV-Anteile im Strommix 2009 enthalten<br />

sein müssen.


Stromkennzeichnung <strong>und</strong><br />

Geschäftsbericht sollten mit<br />

derselben Sorgfalt erstellt werden.<br />

15


16 www.<strong>VerkaufsOptimierung</strong>.ch<br />

Die häufigsten Fehler bei<br />

der Umsetzung der Stromkennzeichnung<br />

Die Stromkennzeichnung muss einmal pro Jahr erstellt<br />

werden. Es ist daher kaum von einer Routineaufgabe zu<br />

sprechen. Die Einsicht in über 150 verschiedene Elektrizitätsbuchhaltungen<br />

<strong>und</strong> die Analyse von gut 500 veröffentlichten<br />

Stromkennzeichnungen ermöglicht es, eine Fehler-<br />

Hitparade zu erstellen.<br />

Hitparade der Umsetzungsfehler in den Stromkennzeichnungen<br />

1:1 die Informationspflicht des Vorlieferanten als eigene<br />

Stromkennzeichnung verwendet<br />

Besonders kleine Versorger übernehmen oft die <strong>Zahlen</strong> des<br />

Vorlieferanten 1:1 als eigene Stromkennzeichnung. Dies ist<br />

systematisch falsch, da die Informationspflicht in absoluten<br />

<strong>Zahlen</strong> über die gelieferte Strommenge informiert <strong>und</strong> die<br />

Stromkennzeichnung in Prozentwerten.<br />

Es wird keine Elektrizitätsbuchhaltung geführt<br />

Gemäss EnV sind alle Stromversorger verpflichtet, eine<br />

Elektrizitätsbuchhaltung zu führen. Am einfachsten geht dies<br />

mit einer vom BFE <strong>zur</strong> Verfügung gestellten Excel-Buchhaltung.<br />

Die Buchhaltung ist die Gr<strong>und</strong>lage für die Berechnung<br />

des Strommixes an die eigenen Endk<strong>und</strong>en.<br />

Keine Planung des Strommixes<br />

Der ermittelte Strommix wurde nicht geplant, sondern<br />

resultiert eher zufällig. Die Stromkennzeichnung muss in die<br />

Jahresplanung integriert werden.<br />

Die erkannten Umsetzungsfehler in der Erstellung der<br />

Informationspflicht <strong>und</strong> der Stromkennzeichnung sind oft<br />

auf Unwissenheit <strong>und</strong> Fehlinterpretationen der gesetzlichen<br />

Gr<strong>und</strong>lagen <strong>zur</strong>ück zu führen.<br />

KEV-Anteile in der Stromkennzeichnung vergessen<br />

Das BFE informiert jeweils im Frühjahr, welche KEV-Anteile<br />

in allen <strong>Schweizer</strong> Stromkennzeichnungen integriert werden<br />

müssen. Für das Jahr 2010 sind es für alle Endk<strong>und</strong>enversorger<br />

in der Schweiz 0,9 %. Die KEV-Anteile dürfen weder<br />

verkauft noch vergessen werden.<br />

Stromkennzeichnung nicht mit einer Rechnung publiziert<br />

Die Stromkennzeichnung muss zwingend einmal pro Jahr<br />

auf oder mit einer Endk<strong>und</strong>enrechnung publiziert werden.<br />

Eine Veröffentlichung im Internet oder in der lokalen Zeitung<br />

ist nur als Ergänzung gültig.<br />

Darstellung der Stromkennzeichnung nicht gemäss den<br />

Vorgaben<br />

In der EnV ist klar geregelt, wie die Darstellung der Stromkennzeichnung<br />

zu erfolgen hat. Diese Vorgaben sind 1:1<br />

einzuhalten. Der Gesetzgeber will so die Vergleichbarkeit<br />

der einzelnen Stromkennzeichnungen erhöhen.


BFE-Vollzugshilfen für die Umsetzung<br />

der Stromkennzeichnung<br />

Das B<strong>und</strong>esamt für Energie stellt den Stromversorgern<br />

kostenlose Vollzugshilfen für die korrekte <strong>und</strong> einfache<br />

Umsetzung der Stromkennzeichnung <strong>zur</strong> Verfügung. Diese<br />

sind unter www.stromkennzeichnung.ch abrufbar. Ein<br />

regelmässiger Blick in die Onlineübersicht der Vollzugshilfen<br />

lohnt sich, da dort die neusten Dokumente vom BFE<br />

Die wichtigsten Vollzugshilfen kurz beschrieben<br />

Leitfaden Stromkennzeichnung<br />

Der Leitfaden <strong>zur</strong> Stromkennzeichnung beinhaltet das<br />

Gr<strong>und</strong>lagenwissen für alle Personen, welche sich mit der<br />

Umsetzung der Stromkennzeichnung beschäftigen.<br />

Elektrizitätsbuchhaltungen<br />

Gemäss EnV ist jeder Stromversorger verpflichtet, eine<br />

Elektrizitätsbuchhaltung als Gr<strong>und</strong>lage für seine Stromkennzeichnung<br />

zu führen. Das BFE bietet zwei erprobte Excel-<br />

Elektrizitätsbuchhaltungen zum freiwilligen Einsatz an.<br />

Version «light» eignet sich für Stromversorger mit einem<br />

einfachen Beschaffungs- <strong>und</strong> Vertriebsmodell. Version «pro»<br />

eignet sich für Stromversorger mit einem umfangreichen<br />

Beschaffungs- <strong>und</strong> Vertriebsmodell.<br />

Mustervertrag <strong>zur</strong> Abtretung des ökologischen Mehrwerts<br />

Dieser Mustervertrag gibt Hinweise, wie die Abtretung des<br />

ökologischen Mehrwerts mit unabhängigen Produzenten<br />

verbindlich geregelt wird.<br />

Stromkennzeichnung – Umsetzung <strong>und</strong> Vollzugshilfe 17<br />

<strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden. Ebenso ist es hilfreich, sich<br />

periodisch vom Vorlieferanten über Praxisänderungen in der<br />

Stromkennzeichnung informieren zu lassen.<br />

Information über den Prozentsatz «Geförderter Strom»<br />

Mit der Einführung der Kostendeckenden Einspeisevergütung<br />

(KEV) im Jahr 2009, publiziert das BFE jährlich<br />

den Anteil an «Gefördertem Strom». Dieser Prozentwert,<br />

für das Jahr 2010 beträgt er 0,9 %, muss zwingend in die<br />

Stromkennzeichnung gegenüber den Endk<strong>und</strong>en integriert<br />

werden.<br />

Gesetzesgr<strong>und</strong>lagen<br />

Die Gr<strong>und</strong>lagen für die Stromkennzeichnung sind im Wesentlichen<br />

in der Energieverordnung (EnV), SR-Nr. 730.01<br />

geregelt.<br />

www.Stromkennzeichnung.ch – eine wichtige Orientierungshilfe<br />

in der Umsetzung der korrekten Stromkennzeichnung!


18<br />

Neu kann gegenüber<br />

den Endk<strong>und</strong>en der individuelle<br />

Produktemix deklariert werden.


Neuerungen in der EnV, gültig per 1. Oktober 2011<br />

Die Umsetzungsdetails <strong>zur</strong> Stromkennzeichnung sind in der<br />

Energieverordnung (EnV) geregelt. Per 1. Oktober 2011<br />

wurden einige für die Stromkennzeichnung relevanten Anpassungen<br />

in der EnV durch den B<strong>und</strong>esrat beschlossen.<br />

Diese Anpassungen kommen teilweise bereits ab nächstem<br />

Jahr <strong>zur</strong> Anwendung. Folgend sind die für die Stromkennzeichnung<br />

relevanten Anpassungen farblich hervorgehoben.<br />

Ab wann gelten die EnV-Neuerungen?<br />

Stromkennzeichnung – Neuerungen in der EnV<br />

19<br />

erstmals relevant für die<br />

gültig ab Stromkennzeichnung des Jahres<br />

Wahl zwischen Lieferanten- <strong>und</strong> Produktemix 1. Oktober 2011 2011<br />

Veröffentlichung auf Internetplattform 1. Oktober 2011 2011*<br />

Hinweise zu CO2 <strong>und</strong> radioaktiven Abfällen 1. Januar 2013 2013**<br />

Erfassung im Swissgrid HKN-System 1. Januar 2013 2013<br />

** Die Plattform wird bis spätestens 31. Dezember 2012 <strong>zur</strong> Verfügung stehen<br />

** Voraussichtlich – das BFE prüft die mögliche Umsetzung


20 www.<strong>VerkaufsOptimierung</strong>.ch<br />

Energieverordnung 730.01<br />

(EnV)<br />

vom 7. Dezember 1998 (Stand am 1. Oktober 2011)<br />

Der <strong>Schweizer</strong>ische B<strong>und</strong>esrat, verordnet:<br />

Art. 1a Kennzeichnungspflicht<br />

1 Unternehmen, die in der Schweiz Endverbraucher mit Elektrizität beliefern (kennzeichnungspflichtige<br />

Unternehmen), müssen ihre Endverbraucher mindestens einmal pro Jahr<br />

informieren über:<br />

a. die prozentualen Anteile der eingesetzten Energieträger an der gelieferten Elektrizität;<br />

b. die Herkunft der Elektrizität (Produktion im In- oder Ausland);<br />

c. das Bezugsjahr;<br />

d. den Namen <strong>und</strong> die Kontaktstelle des kennzeichnungspflichtigen Unternehmens.<br />

2 Die Angaben nach Absatz 1 Buchstaben a–c sind entweder für die gesamthaft an<br />

alle Endverbraucher gelieferte Elektrizität (Lieferantenmix) zu machen oder für jeden<br />

Endverbraucher einzeln für die an diesen gelieferte Elektrizität (Produktemix). Das kennzeichnungspflichtige<br />

Unternehmen muss den gewählten Mix für alle seine Endverbraucher<br />

anwenden.<br />

3 Es muss die Daten für die Informationen nach Absatz 1 Buchstaben a–c in einer Elektrizitätsbuchhaltung<br />

erfassen.<br />

4 Die kennzeichnungspflichtigen Unternehmen, unabhängig davon, ob sie den Produktemix<br />

oder den Lieferantemix gewählt haben, veröffentlichen gemeinsam ihren jeweiligen<br />

Lieferantenmix bis spätestens am Ende des folgenden Kalenderjahres, insbesondere über<br />

eine einzige frei zugängliche Adresse im Internet.<br />

Produktemix<br />

Neu kann der Versorger wählen, ob er den<br />

Lieferantenmix (alle Endk<strong>und</strong>en erhalten dieselbe<br />

Kennzeichnung), oder den Produktemix (die Endk<strong>und</strong>en<br />

erhalten ja nach bestelltem Stromprodukt<br />

eine individuelle Kennzeichnung) deklarieren will.<br />

Nur eine Variante für alle Endk<strong>und</strong>en<br />

Ob der Lieferantenmix oder Produktemix<br />

gegenüber den Endk<strong>und</strong>en deklariert wird, ist<br />

ein Entscheid des Versorgers. Es ist jedoch nur<br />

eine Systematik für die Kennzeichnung bei allen<br />

Endk<strong>und</strong>en statthaft (d.h. entweder / oder).<br />

Veröffentlichung der Stromkennzeichnung<br />

Der Gesetzgeber möchte die Vergleichbarkeit<br />

der Strommixe der Versorger erhöhen <strong>und</strong> für<br />

Endk<strong>und</strong>en transparent darstellen. Es ist davon<br />

auszugehen, dass der VSE eine Aufgabe beim<br />

Betrieb dieser Internetplattform übernimmt.


Energieverordnung (EnV)<br />

Art. 1b Abs. 1 Einleitungssatz<br />

1 Unternehmen, einschliesslich Produzenten, die in der Schweiz kennzeichnungspflichtige<br />

Unternehmen oder Vorlieferanten von kennzeichnungspflichtigen Unternehmen mit<br />

Elektrizität beliefern (informationspflichtige Unternehmen), müssen die mit Elektrizität<br />

belieferten Unternehmen informieren über:<br />

Art. 1c Anforderungen an die Elektrizitätsbuchhaltung <strong>und</strong> an die Elektrizitätskennzeichnung<br />

1 Die Anforderungen an die Elektrizitätsbuchhaltung <strong>und</strong> an die Elektrizitätskennzeichnung<br />

sind im Anhang 4 geregelt.<br />

2 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie <strong>und</strong> Kommunikation<br />

(UVEK) kann sie an internationale Normen angleichen, insbesondere an diejenigen der<br />

Europäischen Union.<br />

Art. 1d Herkunftsnachweis<br />

1 Wer Elektrizität produziert <strong>und</strong> ins Netz einspeist, kann durch die für diesen Fachbereich<br />

akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle (Ausstellerin) die Produktionsanlage<br />

<strong>und</strong> anschliessend regelmässig die eingespeiste Elektrizität erfassen lassen <strong>und</strong> dafür<br />

Herkunftsnachweise ausstellen lassen.<br />

2 Bei Anlagen mit einer Anschlussleistung ab 30 kVA sind das Erfassen der Anlage <strong>und</strong><br />

der eingespeisten Elektrizität sowie der Herkunftsnachweis obligatorisch.<br />

3 Die Ausstellerin stellt einen Herkunftsnachweis aus insbesondere über:<br />

a. die produzierte Elektrizitätsmenge;<br />

b. die Energieträger, die <strong>zur</strong> Produktion der Elektrizität eingesetzt wurden;<br />

c. den Zeitraum <strong>und</strong> den Ort der Produktion.<br />

4 Die Ausstellerin muss den Herkunftsnachweis für die weitere Verwendung entwerten,<br />

wenn er:<br />

a. für die Stromkennzeichnung nach Artikel 1a verwendet wird;<br />

b. als schriftliches oder elektronisches Dokument ausgestellt wird;<br />

oder<br />

c. elektronisch ins Ausland übertragen wird.<br />

5 Herkunftsnachweise für Elektrizität aus erneuerbaren Energien nach Artikel 7a des<br />

Gesetzes dürfen nicht gehandelt <strong>und</strong> nicht übertragen werden.<br />

Stromkennzeichnung – Neuerungen in der EnV<br />

21<br />

Auch die Produzenten unterstehen der<br />

Informationspflicht<br />

Die Vergangenheit zeigte, dass Produzenten oft<br />

ihrer Informationspflicht nicht nachkommen. Die<br />

Präzisierung in diesem Absatz soll dazu beitragen,<br />

dass sich die Produzenten ihrer Aufgabe bei<br />

der Informationspflicht bewusst werden.<br />

Angleichung an internationale Normen mit<br />

Blick nach Europa<br />

Ein Blick nach Deutschland oder Österreich<br />

zeigt, dass in der Stromkennzeichnung dort<br />

auch die CO2-Emission <strong>und</strong> die Menge an<br />

radioaktiven Abfällen pro produziertes kWh<br />

deklariert werden. Dieser neue Absatz lässt eine<br />

EU-Angleichung zu.<br />

Erfassen der Stromproduktion via Swiss-<br />

grid wird zum Muss<br />

Der B<strong>und</strong> beabsichtigt mittelfristig eine Vollerhebung<br />

der Stromproduktion in der Schweiz. Ab<br />

1.1.2013 müssen alle Stromproduzenten ab 30<br />

kVA ihre Produktion bei Swissgrid erfassen.<br />

Entwerten der vorhandenen Herkunfts-<br />

nachweise<br />

Die Ausstellerin der Herkunftsnachweise ist<br />

Swissgrid. Swissgrid entwertet die eingesetzten<br />

Herkunftsnachweise im Auftrag des EVU, welche<br />

a. die Nachweise für die eigene Stromkennzeichnung<br />

einsetzt,<br />

b. Zertifikate per Post oder PDF an einen K<strong>und</strong>en<br />

sendet,<br />

c. Nachweise via Swissgrid HKN-System elektronisch<br />

ins Ausland exportiert.<br />

Der Versorger kann seinen Vorlieferanten beauftragen,<br />

die Herkunftsnachweise im HKN-System<br />

für die Stromkennzeichnung zu löschen.


22 www.<strong>VerkaufsOptimierung</strong>.ch<br />

Energieverordnung (EnV) Anhang 4<br />

(Art. 1c)<br />

Anforderungen an die Elektrizitätsbuchhaltung <strong>und</strong> an die<br />

Elektrizitätskennzeichnung<br />

1.3 Die Energieträger müssen wie folgt benannt werden:<br />

Obligatorische Hauptkategorien Unterkategorien<br />

Erneuerbare Energien<br />

- Wasserkraft<br />

- Übrige erneuerbare Energien<br />

- Geförderter Stromb Nicht erneuerbare Energien<br />

Kernenergie<br />

Fossile Energieträger<br />

Abfälle c<br />

Nicht überprüfbare Energieträger<br />

a Feste <strong>und</strong> flüssige Biomasse sowie Biogas<br />

b nach Artikel 7a des Gesetzes (KEV)<br />

c Abfälle in Kehrichtverbrennungsanlagen <strong>und</strong> Deponien<br />

Sonnenenergie<br />

Windenergie<br />

Biomasse a<br />

Geothermie<br />

Erdöl<br />

Erdgas<br />

Kohle<br />

1.4 Sind in den Hauptkategorien «Übrige erneuerbare Energien» <strong>und</strong> «Fossile Energieträger»<br />

Anteile zu verbuchen, müssen diejenigen dazugehörenden Unterkategorien<br />

aufgeführt werden, bei denen der Wert grösser als Null ist.<br />

Obligatorische Hauptkategorie «Geförderter<br />

Strom»<br />

Mit der Revision der EnV ist nun klar geregelt,<br />

dass die obligatorische Hauptkategorie «Geförderter<br />

Strom» unter «Erneuerbare Energien»<br />

totalisiert wird. Siehe auch Punkt 1.6 auf der<br />

nächsten Seite. Also z.B. 50 % «Wasserkraft»<br />

<strong>und</strong> 0,9 % «Geförderter Strom» ergeben 50,9 %<br />

«Erneuerbare Energien».<br />

Weniger ist mehr – Klarheit durch Weglassen<br />

von Details<br />

In der Vergangenheit mussten alle Unterkategorien<br />

aufgeführt werden, wenn auch nur eine<br />

Unterkategorie einen Wert aufwies. Neu müssen<br />

nur noch die Unterkategorien aufgeführt werden,<br />

welche Werte grösser als Null aufweisen.


Energieverordnung (EnV) Anhang 4<br />

1.5 Als Basis für die Zuteilung zu einer Kategorie dient der entsprechende Nachweis,<br />

insbesondere der Herkunftsnachweis nach Artikel 1d, ein international anerkannter<br />

Herkunftsnachweis, wie derjenige nach Artikel 15 der Richtlinie 2009/28/EG16, das<br />

Zertifikat, der Zählerstand der Produktionsanlage oder der Vertrag. Der Nachweis muss<br />

bei nachträglichen Kontrollen vorgelegt werden können.<br />

Alle vorhandenen Nachweise müssen in der Elektrizitätsbuchhaltung erfasst werden. Sie<br />

müssen auch für die Erfüllung der Kennzeichnungs- <strong>und</strong> Informationspflicht verwendet<br />

werden, zuerst diejenigen nach Artikel 1d <strong>und</strong> die Herkunftsnachweise <strong>und</strong> erst danach<br />

allfällige andere Nachweise.<br />

1.6 Die nach Artikel 7a des Gesetzes ausgewiesene Elektrizitätsmenge wird der Hauptkategorie<br />

«Geförderter Strom» in der Hauptkategorie «Erneuerbare Energien» zugeschlagen.<br />

Die Aufteilung der Energieträger muss in einer Fussnote aufgeführt werden.<br />

1.10 Nicht direkt an die eigenen Endverbraucher gelieferte Elektrizität muss für die<br />

Berechnung des Lieferanten- <strong>und</strong> des Produktemixes nach Artikel 1a Absatz 2 in Abzug<br />

gebracht werden. Dies gilt insbesondere für vertraglich vereinbarte Elektrizitätslieferungen<br />

einer oder mehrerer EnergieträgerKategorien an in- oder ausländische Wiederverkäufer<br />

oder an ausländische Endverbraucher.<br />

2.5 Wird in der Tabelle der Produktemix nach Artikel 1a Absatz 2 angegeben (Beispiel:<br />

Figur 2), so ist auch auf den F<strong>und</strong>ort der gemeinsamen Veröffentlichung nach Artikel 1a<br />

Absatz 4 hinzuweisen.<br />

Verweis auf öffentlich zugängliche Internetseite<br />

mit Lieferantenmix<br />

Wird die Stromkennzeichnung auf Basis des individuellen<br />

Produktemixes erstellt, muss in einer<br />

Fusszeile die Internetseite angegeben werden,<br />

auf welcher der Lieferantenmix zu finden ist.<br />

Produktemix<br />

Hier wurde nur der Begriff<br />

Produktemix ergänzt, der<br />

übrige Text bleibt unverändert.<br />

Stromkennzeichnung – Neuerungen in der EnV 23<br />

Herkunftsnachweise versus Nachweise<br />

a. Herkunftsnachweise sind von Swissgrid ausgestellt<br />

<strong>Schweizer</strong>ische HKN. Zusatzqualitäten<br />

wie naturemade, TÜV EE oder RECS können<br />

auf den schweizerischen HKN mitgeführt <strong>und</strong><br />

auf diese Weise auch ins Ausland exportiert<br />

werden.<br />

b. International anerkannte HKN sind z.B.: Auf<br />

EECS basierende Zertifikate.<br />

c. Nachweise sind z.B.: Andere Zertifikate,<br />

Zählerstände, Verträger oder auch die<br />

Informationspflicht.<br />

Zwingende Verwendung der Nachweise für<br />

die Stromkennzeichnung<br />

Neu müssen alle vorhandenen Nachweise auch<br />

zwingend für die Stromkennzeichnung eingesetzt<br />

werden.<br />

Verwendungsreihenfolge:<br />

1. <strong>Schweizer</strong> Herkunftsnachweise<br />

2. International anerkannte Herkunftsnachweise<br />

3. Weitere Nachweise<br />

So will der Gesetzgeber den Anteil an «nicht<br />

überprüfbaren Energieträger» in den Stromkennzeichnungen<br />

weiter reduzieren.<br />

Obligatorische Hauptkategorie «Geförder-<br />

ter Strom».<br />

Die obligatorische Hauptkategorie «Geförderter<br />

Strom» wird unter «Erneuerbare Energien»<br />

totalisiert, siehe auch Punkt 1.3 auf der vorderen<br />

Seite.


24 www.<strong>VerkaufsOptimierung</strong>.ch<br />

Energieverordnung (EnV) Anhang 4<br />

Tabelle Lieferantenmix:<br />

Keine Änderung in der Formulierung <strong>und</strong><br />

der Darstellung bei der Verwendung des<br />

Lieferantenmix<br />

Wenn ein Versorger für seine Stromkennzeichnung<br />

an die Endk<strong>und</strong>en den Lieferantenmix<br />

einsetzt, bleibt der Inhalt unverändert. Beachten<br />

Sie die Formulierung «Der gesamthaft an unsere<br />

K<strong>und</strong>en gelieferte Strom …»<br />

Tabelle Produktemix: Änderung in der Formulierung bei der Ver-<br />

wendung des Produktemix<br />

Wenn ein Versorger für seine Stromkennzeichnung<br />

an die Endk<strong>und</strong>en den Produktemix<br />

einsetzt, unterscheidet sich der Bestimmungstext.<br />

Dieser muss heissen: «Der an Sie gelieferte<br />

Strom (evtl. mit Nennung des Produktes/Tarifs)<br />

wurde produziert aus:»<br />

Diese Formulierung ist aus technischer Sicht<br />

nicht ganz korrekt, jedoch als K<strong>und</strong>eninformation<br />

zutreffend.<br />

Veröffentlichung des Lieferantenmix<br />

Hinweis an die Endk<strong>und</strong>en, dass der Lieferantenmix,<br />

also der Strommix aller K<strong>und</strong>en, im Internet<br />

abgerufen werden kann. Siehe auch Punkt 2.5.


Unterstützung bei der Umsetzung<br />

<strong>und</strong> Erstellung der Stromkennzeichnung<br />

Energieversorger benötigen eine korrekte Elektrizitätsbuchhaltung<br />

<strong>und</strong> eine für ihre Endk<strong>und</strong>en verständliche<br />

Stromkennzeichnung. Damit Sie sich auf Ihre Kernaufgaben<br />

Servicepaket light – einfach, schnell <strong>und</strong> zuverlässig<br />

Sie geniessen eine Basisbetreuung. Die Basisbetreuung ist<br />

ideal für kleinere Energieversorger, welche ausschliesslich<br />

Endk<strong>und</strong>en versorgen.<br />

Folgende Aufgaben übernehme ich für Sie:<br />

Führen der Elektrizitätsbuchhaltung mittels BFE-Excel<br />

Berechnen Ihres Lieferantenmixes<br />

Erstellen einer grafisch aufbereiteten Stromkennzeichnung,<br />

welche Sie für die Kommunikation gegenüber Ihren Endk<strong>und</strong>en<br />

einsetzen können<br />

Schlussgespräch mit Ihnen vor der Veröffentlichung der Stromkennzeichnung<br />

Stromkennzeichnung – meine Servicepakete 25<br />

konzentrieren können, übernehme ich für Sie alle Auf-<br />

gaben im Zusammenhang mit der Informationspflicht <strong>und</strong><br />

der Stromkennzeichnung.<br />

Servicepaket professional – detailliert <strong>und</strong> vor Ort<br />

Das Sorglospaket für alle Stromversorger, welche informationspflichtig<br />

<strong>und</strong>/oder kennzeichnungspflichtig sind.<br />

Folgende Aufgaben übernehme ich für Sie:<br />

Führen der Elektrizitätsbuchhaltung mittels BFE-Excel<br />

Mithilfe bei der Erstellung der Informationspflicht<br />

Berechnen Ihres Lieferantenmixes<br />

Erstellen einer individuellen <strong>und</strong> grafisch aufbereiteten Strom-<br />

kennzeichnung, welche Sie für die Kommunikation gegenüber<br />

Ihren Endk<strong>und</strong>en einsetzen können<br />

Pro-Aktive Information <strong>und</strong> Mitarbeiter-Ausbildung bei Neuerungen<br />

im Zusammenhang mit der Stromkennzeichnung<br />

Schlussbesprechung bei Ihnen vor Ort vor der Veröffentlichung<br />

Ihrer Stromkennzeichnung<br />

Unbegrenzte Anzahl Auskünfte im Zusammenhang mit Ihrer<br />

Stromkennzeichnung <strong>und</strong> dem Strommix<br />

Auf www.<strong>VerkaufsOptimierung</strong>.ch/Stromkennzeichnung<br />

finden Sie weitere Hinweise zu meinen Servicepaketen.


26<br />

www.<strong>VerkaufsOptimierung</strong>.ch<br />

Für zusätzliche Informationen zu meinen Dienstleistungen<br />

r<strong>und</strong> um das Thema Stromkennzeichnung stehe ich Ihnen<br />

gerne <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Ruedi Zurbruegg<br />

Eidg. dipl. Verkaufsleiter, dipl. Betriebsökonom<br />

Birkenstrasse 10 • 6330 Cham • Telefon 041 780 11 70<br />

ruedi.<strong>zur</strong>bruegg@<strong>VerkaufsOptimierung</strong>.ch<br />

www.<strong>VerkaufsOptimierung</strong>.ch<br />

Nachhaltiger Markterfolg für Energieversorger basiert auf<br />

klaren Zielen, strukturierter Vorbereitung <strong>und</strong> konzentrierter<br />

Umsetzung.<br />

Die Stromkennzeichnung ist ein geeignetes Mittel, um sich<br />

gegenüber den K<strong>und</strong>en zu positionieren.<br />

Dafür setze ich mich ein. Gerne unterstütze ich Sie bei Ihren<br />

Aufgaben r<strong>und</strong> um die Themen der Stromkennzeichnung.


Expertenwissen ist doppelt<br />

nützlich, wenn der Zugang<br />

darauf einfach ist.<br />

27


Zurbruegg <strong>VerkaufsOptimierung</strong> GmbH<br />

Birkenstrasse 10 · 6330 Cham<br />

Telefon 041 780 11 70<br />

Mobil 079 753 61 64<br />

info@<strong>VerkaufsOptimierung</strong>.ch<br />

www.<strong>VerkaufsOptimierung</strong>.ch

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