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Friedhofgebührenordnung [pdf, 23 kByte] - Stadt Usingen

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die Bestattung von standesamtlich nicht anmeldepflichtigen<br />

Leibesfrüchten, die unter Vorlage des vorgeschriebenen<br />

Bestattungsscheines des Arztes oder der Hebamme auf<br />

dem Friedhof beigesetzt werden, erfolgt gegen eine<br />

Gebühr von 127,86 €<br />

(4) Für Bestattungen außerhalb der Dienstzeiten (montags<br />

bis freitags, freitags bis 11.00 Uhr) zusätzlich bei<br />

Erdbestattungen 39,16 €<br />

Erdbestattungen eines Kindersarges 19,58 €<br />

Erdbestattungen einer Urne 14,69 €<br />

Bestattungen einer Frühgeburt 14,69 €<br />

Bestattung einer Urne in der Urnenwand 9,79 €<br />

§ 7<br />

Erwerb des Nutzungsrechts<br />

an einer Reihengrabstätte, Urnenreihengrabstätte<br />

und Einzelurnenkammer<br />

(1) Für die Überlassung einer Reihengrabstätte für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit § 10,<br />

Abs. 5 FO) werden folgende Gebühren erhoben:<br />

2012 2013 2014<br />

a) Reihengrab zur Beisetzung<br />

eines Verstorbenen im Alter bis zu<br />

5 Jahren für die Dauer von 15 Jahren<br />

Nutzungszeit gemäß § 10, Abs. 5 FO 541,<strong>23</strong> € 555,47 € 570,08 €<br />

b) Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen<br />

über 5 Jahre für die Dauer von 30 Jahren<br />

(Nutzungszeit gemäß § 10, Abs. 5 FO) sowie<br />

für Erdreihengräber/Rasengräber 1.339,96 € 1.375,19 € 1.411,34 €<br />

(2) Für die Überlassung eines Urnenreihengrabes, eines anonymen Urnengrabes und einer<br />

Einzelurnenkammer werden erhoben für die Dauer von 15 Jahren (Nutzungszeit gemäß § 10,<br />

Abs. 5 FO):<br />

2012 2013 2014<br />

(a) Für ein Urnenreihengrab<br />

(nur eine Urne zulässig) 541,<strong>23</strong> € 555,47 € 570,08 €<br />

(b) Für ein anonymes Urnengrab 541,<strong>23</strong> € 555,47 € 570,08 €<br />

(c) Für eine Einzelurnenkammer<br />

in der Urnenwand (Die Überlassung<br />

kann nicht verlängert werden.) 418,95 € 429,97 € 441,28 €<br />

(d) Für jedes weitere Urnenreihengrab<br />

in einem Reihengrab für Erdbestattungen)<br />

(§ 21 Abs. 1 Ziff. c) FO). 541,<strong>23</strong> € 555,47 € 570,08 €

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