Friedhofgebührenordnung [pdf, 23 kByte] - Stadt Usingen
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die Bestattung von standesamtlich nicht anmeldepflichtigen<br />
Leibesfrüchten, die unter Vorlage des vorgeschriebenen<br />
Bestattungsscheines des Arztes oder der Hebamme auf<br />
dem Friedhof beigesetzt werden, erfolgt gegen eine<br />
Gebühr von 127,86 €<br />
(4) Für Bestattungen außerhalb der Dienstzeiten (montags<br />
bis freitags, freitags bis 11.00 Uhr) zusätzlich bei<br />
Erdbestattungen 39,16 €<br />
Erdbestattungen eines Kindersarges 19,58 €<br />
Erdbestattungen einer Urne 14,69 €<br />
Bestattungen einer Frühgeburt 14,69 €<br />
Bestattung einer Urne in der Urnenwand 9,79 €<br />
§ 7<br />
Erwerb des Nutzungsrechts<br />
an einer Reihengrabstätte, Urnenreihengrabstätte<br />
und Einzelurnenkammer<br />
(1) Für die Überlassung einer Reihengrabstätte für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit § 10,<br />
Abs. 5 FO) werden folgende Gebühren erhoben:<br />
2012 2013 2014<br />
a) Reihengrab zur Beisetzung<br />
eines Verstorbenen im Alter bis zu<br />
5 Jahren für die Dauer von 15 Jahren<br />
Nutzungszeit gemäß § 10, Abs. 5 FO 541,<strong>23</strong> € 555,47 € 570,08 €<br />
b) Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen<br />
über 5 Jahre für die Dauer von 30 Jahren<br />
(Nutzungszeit gemäß § 10, Abs. 5 FO) sowie<br />
für Erdreihengräber/Rasengräber 1.339,96 € 1.375,19 € 1.411,34 €<br />
(2) Für die Überlassung eines Urnenreihengrabes, eines anonymen Urnengrabes und einer<br />
Einzelurnenkammer werden erhoben für die Dauer von 15 Jahren (Nutzungszeit gemäß § 10,<br />
Abs. 5 FO):<br />
2012 2013 2014<br />
(a) Für ein Urnenreihengrab<br />
(nur eine Urne zulässig) 541,<strong>23</strong> € 555,47 € 570,08 €<br />
(b) Für ein anonymes Urnengrab 541,<strong>23</strong> € 555,47 € 570,08 €<br />
(c) Für eine Einzelurnenkammer<br />
in der Urnenwand (Die Überlassung<br />
kann nicht verlängert werden.) 418,95 € 429,97 € 441,28 €<br />
(d) Für jedes weitere Urnenreihengrab<br />
in einem Reihengrab für Erdbestattungen)<br />
(§ 21 Abs. 1 Ziff. c) FO). 541,<strong>23</strong> € 555,47 € 570,08 €