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§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der ...

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<strong>§</strong> 4<br />

Steuerhebesätze<br />

Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden für das<br />

wie folgt festgesetzt:<br />

Haushaltsjahr 2012 Haushaltsjahr 2013<br />

1. Gr<strong>und</strong>steuer<br />

a) für land- <strong>und</strong> forstwirtschaftliche Betriebe (Gr<strong>und</strong>steuer A) 290 v. H. 290 v. H.<br />

b) für Gr<strong>und</strong>stücke (Gr<strong>und</strong>steuer B) 340 v. H. 340 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer 380 v. H. 380 v. H.<br />

3. Die H<strong>und</strong>esteuer beträgt für H<strong>und</strong>e, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden<br />

für den ersten H<strong>und</strong> 30 € 30 €<br />

für den zweiten H<strong>und</strong> 48 € 48 €<br />

für jeden weiteren H<strong>und</strong> 72 € 72 €<br />

<strong>§</strong> 5<br />

Eigenkapital<br />

Stand des Eigenkapitals zum 01.01.2007 (Stand <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz) 653.625 €<br />

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2007 noch zu ermitteln<br />

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2008 noch zu ermitteln<br />

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2009 noch zu ermitteln<br />

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2010 noch zu ermitteln<br />

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2011 noch zu ermitteln<br />

<strong>§</strong> 6<br />

Über- <strong>und</strong> außerplanmäßige Aufwendungen <strong>und</strong> Auszahlungen<br />

Erhebliche über- <strong>und</strong> außerplanmäßige Aufwendungen o<strong>der</strong> Auszahlungen gemäß <strong>§</strong> 100 Abs. 1<br />

Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.000 € 2.000 €<br />

überschritten sind.<br />

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