§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der ...
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<strong>§</strong> 4<br />
Steuerhebesätze<br />
Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden für das<br />
wie folgt festgesetzt:<br />
Haushaltsjahr 2012 Haushaltsjahr 2013<br />
1. Gr<strong>und</strong>steuer<br />
a) für land- <strong>und</strong> forstwirtschaftliche Betriebe (Gr<strong>und</strong>steuer A) 290 v. H. 290 v. H.<br />
b) für Gr<strong>und</strong>stücke (Gr<strong>und</strong>steuer B) 340 v. H. 340 v. H.<br />
2. Gewerbesteuer 380 v. H. 380 v. H.<br />
3. Die H<strong>und</strong>esteuer beträgt für H<strong>und</strong>e, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden<br />
für den ersten H<strong>und</strong> 30 € 30 €<br />
für den zweiten H<strong>und</strong> 48 € 48 €<br />
für jeden weiteren H<strong>und</strong> 72 € 72 €<br />
<strong>§</strong> 5<br />
Eigenkapital<br />
Stand des Eigenkapitals zum 01.01.2007 (Stand <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz) 653.625 €<br />
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2007 noch zu ermitteln<br />
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2008 noch zu ermitteln<br />
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2009 noch zu ermitteln<br />
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2010 noch zu ermitteln<br />
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2011 noch zu ermitteln<br />
<strong>§</strong> 6<br />
Über- <strong>und</strong> außerplanmäßige Aufwendungen <strong>und</strong> Auszahlungen<br />
Erhebliche über- <strong>und</strong> außerplanmäßige Aufwendungen o<strong>der</strong> Auszahlungen gemäß <strong>§</strong> 100 Abs. 1<br />
Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.000 € 2.000 €<br />
überschritten sind.<br />
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