Nieder- schrift - Verbandsgemeinde Hagenbach
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N I E D E R S C H R I F T<br />
über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Berg<br />
vom 28.11.2012<br />
in Berg<br />
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder: 16<br />
Satzungsgemäße Zahl der Beigeordnete: 1<br />
Stimmberechtigte Beigeordnete: 1<br />
Vorsitzender: Ortsbürgermeister Günter Roitsch<br />
Beigeordnete: Ortsbeigeordneter Bruno Fried<br />
Bürgermeister: Reinhard Scherrer<br />
Schriftstück-ID: 077028<br />
Ratsmitglieder: 1. Worst Thomas, 2. Scherrer Roland, 3. Offenbacher Manuel,<br />
4. Malig Thomas, 5. Fried Gerhard, 6. Rimmelspacher Carsten,<br />
7. Stephany Uwe, 8. Eich Thomas, 9. Scherrer Hubert,<br />
10. Fried Bruno, 11. Steigleder Gunter, 12. Maier Ulrich,<br />
13. Siedow Siegfried, 14. Müller Marco, 15. Frenzel Claudia,<br />
16. Eisenbiegler Sven<br />
Davon nicht anwesend: Müller Marco, Eich Thomas, Eisenbiegler Sven, Scherrer Roland,<br />
Worst Thomas (erschienen um 20.20 Uhr, zu TOP Informationen aus<br />
aktuellem Anlass)<br />
Schriftführer: Eck Pascal<br />
I. Öffentlicher Teil<br />
Tagesordnung:<br />
1. Einwendungen gegen die <strong>Nieder</strong><strong>schrift</strong> vom 16.10.2012<br />
2. Nachwahlen zum Bauausschuss, zum Umwelt- und Verkehrsausschuss sowie zum<br />
Kultur- und Sozialausschuss<br />
3. Gestattungsvertrag Seismische Aufsuchungstätigkeit<br />
4. Kindergarten „St. Bartholomäus“<br />
5. Änderung der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau<br />
von Verkehrsanlagen<br />
6. Informationen aus aktuellem Anlass<br />
7. Einwohnerfragen<br />
8. Sonstiges, Wünsche, Anträge
Seite 2<br />
Um 19.00 Uhr eröffnete Ortsbürgermeister Roitsch die Sitzung des Ortsgemeinderates und begrüßte<br />
hierzu die anwesenden Ratsmitglieder, die Zuhörer, die Presse und den Schriftführer.<br />
Ortsbürgermeister Roitsch stellte fest, dass ordnungsgemäß und fristgerecht eingeladen und den<br />
Ratsmitgliedern die Sitzungsunterlagen mit der Tagesordnung übersandt worden waren. Gegen diese<br />
Feststellungen wurde Seitens der Ratsmitglieder keine Bedenken erhoben. Folgende Punkte wurden<br />
einstimmig in die Tagesordnung aufgenommen:<br />
Punkt 6: Bekanntgabe einer Eilentscheidung<br />
Punkt 7: Genehmigung von Spenden<br />
Punkt 8: Zweite Anhörung der LEP IV<br />
Die ursprünglichen Punkte 6,7,8 wurden somit unter TOP 9,10,11 behandelt.<br />
1. Einwendungen gegen die <strong>Nieder</strong><strong>schrift</strong> vom 16.10.2012<br />
Lt. Ratsmitglied Gerhard Fried sollte bei TOP 7, die Wortwahl angepasst werden, da es sich bei der<br />
Nachbesetzung des Gremiums der Feldgeschworenen um eine Nachwahl und nicht wie in der<br />
<strong>Nieder</strong><strong>schrift</strong> angegeben um eine Neuwahl handelt.<br />
Weiterhin sollte lt. Ratsmitglied Gerhard Fried seine Aussage von der Sitzung vom 16.10.2012<br />
bezüglich der Straßenreinigungspflicht, weiter konkretisiert werden, da seine Aussage nur zum Teil in<br />
der <strong>Nieder</strong><strong>schrift</strong> wiedergegeben wurde. Herr Fried hat in der letzten Sitzung konkrete Anwesen<br />
genannt und bittet darum gegen die entsprechenden Grundstückseigentümer mit härteren Bandagen<br />
vorzugehen. Hier können sich beim GStB entsprechende Anregungen über die Vorgehensweise in<br />
diesem Bereich eingeholt werden.<br />
2. Nachwahlen zum Bauausschuss, zum Umwelt- und Verkehrsausschuss sowie zum<br />
Kultur- und Sozialausschuss<br />
- Kultur- und Sozialausschuss<br />
Thomas Herzig hat sein Mandat im Kultur- und Sozialausschuss niedergelegt. Dadurch wurde eine<br />
Nachwahl notwendig.<br />
Bisher setzte sich der Kultur- und Sozialausschuss folgendermaßen zusammen:<br />
Ausschussmitglied Stellvertreter/in<br />
Malig, Thomas SPD RM Reiß-Boudgoust, Eva SPD RM<br />
Rimmelspacher, Carsten CDU RM Morgen-Vetter, Sabine CDU SB<br />
Müller, Marco WGB RM Kunz, Heide WGB SB<br />
Herzig, Thomas Grüne SB Frenzel, Claudia Grüne RM<br />
Da das ausgeschiedene Ausschussmitglied auf Vorschlag der Fraktion der Grünen gewählt worden<br />
war, stand der Grünen-Fraktion das Vorschlagsrecht für die Nachfolge zu (§ 45 Abs. 1 Satz 4 GemO).<br />
Die Fraktion der Grünen schlug Frau Rita Logé für die Nachfolge von Herrn Herzig vor.<br />
- Bauausschuss
Seite 3<br />
Durch den Wegzug von Richard Vierlinger war der Platz eines Mitglieds im Bauausschuss neu zu<br />
besetzen.<br />
Bisher setzte sich der Bauausschuss folgendermaßen zusammen:<br />
Ausschussmitglied Stellvertreter/-in<br />
Offenbacher, Manuel SPD RM Scherrer, Roland SPD RM<br />
Ganter, Bernhard SPD SB Haase, Jürgen SPD SB<br />
Getto, Jürgen CDU SB Kainz, Hans-Jürgen CDU SB<br />
Fried, Gerhard CDU RM Stephany, Uwe CDU RM<br />
Scherrer, Hubert WGB RM Fried, Bruno WGB RM<br />
Vierlinger, Richard WGB SB Burgert, Heinz WGB SB<br />
Eisenbiegler, Sven Grüne RM Ziegler, Beate Grüne SB<br />
Da das ausgeschiedene Ausschussmitglied auf Vorschlag der Fraktion der Freien Wählergruppe Berg<br />
gewählt worden war, stand der FWG-Fraktion das Vorschlagsrecht für die Nachfolge zu (§ 45 Abs. 1<br />
Satz 4 GemO). Die Fraktion der WGB schlug Herrn Armin Scherrer für die Nachfolge von Herrn<br />
Vierlinger vor.<br />
- Umwelt- und Verkehrsausschuss<br />
Durch den Wegzug von Richard Vierlinger war der Platz eines stellvertretenden Mitglieds im Umweltund<br />
Verkehrsausschuss neu zu besetzen.<br />
Bisher setzte sich der Umwelt- und Verkehrsausschuss folgendermaßen zusammen:<br />
Ausschussmitglied Stellvertreter/-in<br />
Malig, Thomas SPD RM Worst, Thomas SPD RM<br />
Worst, Christiane SPD SB Paulig, Dieter SPD SB<br />
Dippel, Jens Uwe CDU SB Stephany, Michael CDU SB<br />
Rimmelspacher, Carsten CDU RM Stephany, Uwe CDU RM<br />
Maier, Ulrich WGB RM Steigleder, Gunter WGB RM<br />
Burgert, Heinz WGB SB Vierlinger, Richard WGB SB<br />
Eisenbiegler, Sven Grüne RM Frenzel, Claudia Grüne RM
Seite 4<br />
Da das ausgeschiedene stellvertretende Ausschussmitglied auf Vorschlag der Fraktion der Freien<br />
Wählergruppe Berg gewählt worden war, stand der FWG-Fraktion das Vorschlagsrecht für die<br />
Nachfolge zu (§ 45 Abs. 1 Satz 4 GemO). Die Fraktion der WGB schlug Herrn Armin Scherrer für die<br />
Nachfolge von Herrn Vierlinger vor.<br />
Der Ortsgemeinderat Berg nahm, die Nachwahlen zum Kultur- und Sozialausschuss in offener<br />
Abstimmung vor.<br />
Frau Rita Loge wurde als Mitglied für den Kultur und Sozialausschuss vorgeschlagen.<br />
Herr Armin Scherrer wurde als Mitglied für den Bauausschuss und als stellvertretendes Mitglied für<br />
den Umwelt- und Verkehrsausschuss vorgeschlagen.<br />
Die vorgeschlagenen Personen wurden einstimmig gewählt.<br />
3. Gestattungsvertrag Seismische Aufsuchungstätigkeit<br />
Die Firma GDF Suez E & P Deutschland GmbH plant in der Zeit von November 2012 bis<br />
voraussichtlich April 2013 u.a. auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Berg die Durchführung einer 3D-<br />
Seismik zur Erkundung von Erdöl- und Erdgaslagerstätten. Dabei werden Vibratorfahrzeuge zur<br />
mechanischen Anregung des Bodens eingesetzt. Außerdem werden für einen Zeitraum von drei bis<br />
vier Wochen Messkabel oberirdisch ausgelegt. Eine Beschreibung der technischen Abläufe war der<br />
Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.<br />
Dem Landesamt für Geologie und Bergbau liegt diesbezüglich ein Antrag auf die nach § 51 BBergG<br />
notwendige bergrechtliche Genehmigung des Hauptbetriebsplans vor. Im Zuge des<br />
Genehmigungsverfahrens wurde die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Hagenbach</strong> angehört. Der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>rat hatte am 29.08.2012 dazu folgende Stellungnahme abgegeben:<br />
1. Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat nimmt den Hauptbetriebsplan für die Durchführung seismischer<br />
Aufsuchungstätigkeiten – 3D Seismik MOW (Mittlerer Oberrhein West) zur Kenntnis.<br />
2. Die Untersuchungen mit schwerem Gerät, das erhebliche Erschütterungen auslösen kann,<br />
erstrecken sich auch auf die Siedlungsflächen. Die Bedenken des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates richten<br />
sich daher vor allem gegen das vorgesehene Verfahren, das Schäden wegen Erschütterungen an den<br />
Anlagen der <strong>Verbandsgemeinde</strong> (Wasserleitung, Kanal etc.) verursachen kann. Zudem sind durch die<br />
enge und alte Bausubstanz Schäden an den Gebäuden in den Ortschaften zu erwarten.<br />
3. Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat forderte deshalb:<br />
- Die Notwendigkeit der seismischen Erkundungen im Siedlungsbereich kritisch zu hinterfragen.<br />
- Sofern eine Erkundung auch im Siedlungsbereich nicht vermieden werden kann, sollen vorab<br />
Beweissicherungen der vorhandenen Bausubstanz auf Kosten der Antragstellerin durchgeführt<br />
werden, um Altschäden von evtl. erzeugten Neuschäden zweifelsfrei unterscheiden zu können.<br />
- In Bereichen, in denen der Abwasserkanal und die Verrohrungen von Bächen oberflächennah<br />
verlegt sind (z. B. in Neuburg oder der Seegrabenkanal), darf nicht gerüttelt werden.<br />
- In Bereichen vor und nach Brücken und Durchlässen soll beim Einsatz des Rüttelverfahrens ein<br />
Mindestabstand von 50 m eingehalten werden.<br />
- Eine Bankbürgschaft in Höhe von 1.000.000 € wird gefordert, um die Finanzierung einer evtl.<br />
Schadensregulierung (Gebäudeschäden, Schäden an Wasserleitung und Kanäle etc.) im Vorfeld<br />
schon sicher zustellen.<br />
- Es soll eine Umkehr der Beweislast gelten. Bei Schäden, die auf eine Bewegung des Untergrunds /<br />
der Erdoberfläche zurückgehen, wird vermutet, dass die seismische Aufsuchungstätigkeit dafür<br />
ursächlich war.
Seite 5<br />
Zwischenzeitlich fanden Begehungen der Örtlichkeit mit der Tiefbauabteilung der VG-Verwaltung zur<br />
Abklärung der genauen Anregungspunkte statt. Die aktualisierte Karte wurde in der Sitzung<br />
bereitgehalten und konnte eingesehen werden.<br />
Zur Verringerung des Schadensrisikos wurden dabei verschiedene Anregungspunkte verlegt. So wird<br />
es an der Bruchbergkante (Bruchbergstraße) keine Anregungspunkte geben, ebenso nicht auf dem<br />
Weg zur Bienwaldbaumschule. Von allen Anregungspunkten werden mindestens fünf Meter Abstand<br />
zu den Fassaden der umliegenden Gebäude eingehalten. Auf Abwasserrohre muss bei der konkreten<br />
Platzierung der Anregungspunkte auf der Straße Rücksicht genommen werden (Ausweichen um<br />
einige Meter).<br />
Innerhalb der Ortslage soll ein kleineres Vibro-Fahrzeug zum Einsatz kommen (9 t statt 24 t). Auch<br />
diese Abrede soll noch in den Vertragstext aufgenommen werden.<br />
Eine Garantie, dass damit sämtliche Risiken ausgeschlossen sind, bedeuten diese Maßnahmen zur<br />
Risikoverringerung aus Sicht der Verwaltung (Tiefabauabteilung) jedoch nicht.<br />
Zur Durchführung der Messungen erbittet die GDF Suez die Gestattung der Ortsgemeinde Berg zur<br />
Benutzung der gemeindeeigenen Flächen, Straßen und Wege. Hierzu lagen zwei Vertragsentwürfe<br />
vor; einer betrifft die Waldflächen, der andere die restlichen Flächen, wozu auch die Ortslage zählt.<br />
Die Vertragsentwürfe enthielten auch Regelungen zur Beweissicherung und zur Schadensersatzpflicht<br />
bei Straßen- oder Gebäudeschäden mit Beweislastumkehr. Zur Beweissicherung ist vorgesehen, dass<br />
sämtliche Gebäude von außen begutachtet (fotografiert) werden; bei Hinweisen auf bereits<br />
vorhandene Mängel, Risse etc. wird eine gesonderte Begutachtung erfolgen. Dies sollte noch in den<br />
Vertragstext mit aufgenommen werden.<br />
Die Vertragsentwürfe waren als Anlagen beigefügt.<br />
Die Fa. GDF Suez führte am 26.11.2012 um 16:30 Uhr in der Waldstraße Berg eine Vorführung der<br />
seismischen Messtätigkeit durch, zu der jedermann eingeladen war.<br />
Zu diesem TOP erging nach kurzer Diskussion folgender<br />
Beschluss:<br />
Der Ortsgemeinderat Berg versagt den Abschluss der Gestattungsverträge mit der Fa. GDF Suez E &<br />
P Deutschland GmbH.<br />
Der Beschluss hierüber erging mit Stimmenmehrheit von 10 Ja Stimmen, 1 Gegenstimme und 1<br />
Enthaltung.<br />
4.Kindergarten „St. Bartholomäus“<br />
In der Sitzung am 16.10.12 wurde der Ortsgemeinderat über das Gespräch mit dem Landes- und<br />
Kreisjugendamt wegen des Umbau des Kindergartens und der Verlagerung des Schülerhorts in das<br />
Grundschulgebäude informiert. Auf die Beschlussvorlage vom 28.09.12 wurde verwiesen.<br />
Am 12.11.12 fand nunmehr ein weiteres Gespräch statt. Bei der Besprechung nahmen Frau Stoertz<br />
vom Landesjugendamt, Ortsbürgermeister Günter Roitsch, die Kindergartenleitung sowie die<br />
Verwaltung teil. Frau Kaarow vom Kreisjugendamt musste auf Grund anderweitiger Termine kurzfristig<br />
absagen. Bei dem Gesprächstermin wurden nachfolgende Punkte nochmals besprochen:<br />
• Wie beim ersten Gespräch angeregt, soll geprüft werden, ob eine Umstrukturierung der<br />
bestehenden Kindergartengruppen zur Schaffung weiterer Kita-Plätze für Einjährige möglich ist.<br />
Nach den derzeit vorliegenden Anmeldezahlen fehlen Plätze für Ein. In der Sitzung am 16.10.12<br />
wurde der Ortsgemeinderat über das Gespräch mit dem Landes- und Kreisjugendamt wegen des<br />
Umbau des Kindergartens und der Verlagerung des Schülerhorts in das Grundschulgebäude<br />
informiert. Auf die Beschlussvorlage vom 28.09.12 wird verwiesen.<br />
Am 12.11.12 fand nunmehr ein weiteres Gespräch statt. Bei der Besprechung nahmen Frau Stoertz<br />
vom Landesjugendamt, Ortsbürgermeister Günter Roitsch, die Kindergartenleitung sowie die
Seite 6<br />
Verwaltung teil. Frau Kaarow vom Kreisjugendamt musste auf Grund anderweitiger Termine kurzfristig<br />
absagen. Bei dem Gesprächstermin wurden nachfolgende Punkte nochmals besprochen:<br />
• Wie beim ersten Gespräch angeregt, soll geprüft werden, ob eine Umstrukturierung der<br />
bestehenden Kindergartengruppen zur Schaffung weiterer Kita-Plätze für Einjährige möglich ist.<br />
Nach den derzeit vorliegenden Anmeldezahlen fehlen Plätze für Einjährige. Um diese zu schaffen,<br />
wäre eine Änderung der Gruppenstruktur notwendig. Diese wiederum könnte dazu führen, dass<br />
dann Plätze für Zwei- bis Sechsjährige fehlen und die Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe<br />
erforderlich wird. Die Einrichtung zusätzlicher Gruppen zur Schaffung weiterer Plätze für Einjährige<br />
ist an sich nicht vorgesehen. Denn der Anspruch der Einjährigen richtet sich nicht auf einen Kita-<br />
Platz, sondern auf Tagespflege, die auch z.B. durch sog. Tagesmütter geleistet werden kann.<br />
Diese Tagespflege zur Verfügung zu stellen, ist Aufgabe des Landkreises. Ob seitens des<br />
Landkreises unter diesen Voraussetzungen der Bedarf für eine zusätzliche Kita-Gruppe anerkannt<br />
wird, ist fraglich. Eine Entscheidung seitens der Kreisverwaltung steht noch aus.<br />
Sofern die Schaffung von weiteren Kita-Plätze für Einjährige von der Ortsgemeinde Berg auch<br />
dann befürwortet wird, wenn dazu die Schaffung einer zusätzlichen Kita-Gruppe notwendig wird,<br />
soll mit dem Jugendamt nochmals geklärt werden, ob der Bedarf einer weiteren<br />
Kindergartengruppe unter den o.g. Umständen anerkannt würde.<br />
• Mit dem Jugendamt konnte zwischenzeitlich geklärt werden, dass eine Verlagerung der<br />
Kinderhortgruppe in das Grundschulgebäude mitgetragen würde, sofern dies unverändert<br />
geschieht. Sollte in Zukunft beispielsweise eine weitere Hortgruppe notwendig werden, könnte eine<br />
Genehmigung hierfür nicht erteilt werden. In diesem Fall müsste, wie im Schreiben der<br />
Kreisverwaltung vom 18.07.12 hingewiesen, über die Fortführung des Kinderhorts als z.B.<br />
Betreuende Grundschule nachgedacht werden. Unabhängig von den weiteren Entscheidungen zur<br />
Form der Schulkindbetreuung, sollte der Hort jedoch zunächst einmal in das Grundschulgebäude<br />
verlagert werden.<br />
Als weitere Vorgehensweise wurde daher vorgeschlagen:<br />
1. Der Kinderhort wird derzeit unverändert fortgeführt. Der Grundsatzbeschluss des<br />
Ortsgemeinderates zur Verlagerung des Kinderhorts in das Grundschulgebäude wird umgesetzt.<br />
Auf der Grundlage der bereits vorliegenden Vorentwurfsplanung werden die erforderlichen<br />
Genehmigungen nunmehr beantragt und die Ausschreibungen vorbereitet und durchgeführt.<br />
2. Sollte der Ortsgemeinderat die Schaffung von weiteren Kindergartenplätze für Einjährige auch<br />
dann befürworten, wenn hierzu eine zusätzliche Kita-Gruppe eingerichtet werden muss, wird mit<br />
dem Jugendamt geklärt, ob der Bedarf einer weiteren Kindergartengruppe unter den o.g.<br />
Voraussetzungen anerkannt wird. Nach der Klärung wird dem Ortsgemeinderat die Angelegenheit<br />
nochmals zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Hierbei kann dann entschieden werden, ob<br />
und in welchem Umfang ein Umbau des Kindergartens erfolgen soll.<br />
Nach kurzer Diskussion erging hierzu folgender<br />
Beschluss:<br />
Der Ortsgemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu, sofern der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>rat in der nächsten Sitzung hier ebenfalls zustimmt.<br />
Dieser Beschluss erging einstimmig.<br />
5. Änderung der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von<br />
Verkehrsanlagen<br />
Ortsbürgermeister Roitsch erläuterte die wie folgt lautende, vorbereitete Beschlussvorlage:<br />
§ 13 in der heute gültigen Fassung:
Seite 7<br />
§ 13<br />
Übergangsregelung<br />
Gemäß § 10 a Abs. 5 KAG wird festgelegt, dass Grundstücke, die zu den im Folgenden aufgezählten<br />
Verkehrsanlagen Zufahrt oder Zugang nehmen können, vorbehaltlich § 7 Absätze 1 und 2 dieser<br />
Satzung erstmals in den ebenfalls genannten Jahren bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags<br />
berücksichtigt und beitragspflichtig werden:<br />
1. Ludwigstraße (Bereich Bebauungsplangebiet „Dornhecke“<br />
für die Grundstücke<br />
Fl.-Nrn.: 3768/2, 3769/2, 3771/2, 3773/2, 3774/2, 3775/2 und 3776/2: 2010<br />
2. Reisigstraße (Bereich Bebauungsplangebiet „Dornhecke“<br />
für die Grundstücke<br />
Fl.-Nrn.: 3733, 3734, 3735, 3739, 3740 und 3795: 2016<br />
2. Vordernberger Straße 2016<br />
3. Dornhecke 2016<br />
4. Mühläcker 2022<br />
Im Jahr 2012 werden erstmals Bescheide über wiederkehrende Beiträge versandt. Um Unklarheiten<br />
und redaktioneller Fehler zu beseitigen erhält § 13 folgende Fassung: die Änderungen sind „fett und<br />
unterstrichen “ hervorgehoben.<br />
§ 13<br />
Übergangsregelung<br />
Gemäß § 10 a Abs. 5 KAG wird festgelegt, dass Grundstücke, die zu den im Folgenden aufgezählten<br />
Verkehrsanlagen Zufahrt oder Zugang nehmen können, vorbehaltlich § 7 Absätze 1 und 2 dieser<br />
Satzung erstmals in den ebenfalls genannten Jahren bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags<br />
berücksichtigt und beitragspflichtig werden:<br />
1. Ludwigstraße (Bereich Bebauungsplangebiet „Dornhecke“<br />
für die Grundstücke<br />
Fl.-Nrn.: 3768/2, 3769/2, 3771/2, 3773/2, 3774/2, 3775/2 und 3776/3: 2016<br />
2. Reisigstraße (Bereich Bebauungsplangebiet „Dornhecke“<br />
für die Grundstücke<br />
Fl.-Nrn.: 3733, 3734, 3735, 3739, 3740, 3795 und 3796 : 2016<br />
3. Vordernberger Straße 2016<br />
4. Dornhecke 2016<br />
5. Mühläcker 2022<br />
Nach kurzer Diskussion erging hierzu folgender<br />
Beschluss:
Seite 8<br />
Der Ortsgemeinderat Berg beschließt die 1. Änderung der Satzung zur Erhebung von<br />
wiederkehrenden Beiträgen wie dargestellt.<br />
Der Beschluss hierüber erging mit 11 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und keiner Gegenstimme.<br />
6. Eilentscheidung zur Herstellung einer Grundstückszufahrt<br />
Ortsbürgermeister Roitsch informierte die Ratsmitglieder, dass der Grundstückseigentümer Hermann<br />
Scherrer auf seinem Anwesen in der Ludwigstraße 92, die Errichtung einer weiteren<br />
Grundstückszufahrt plane. Hierzu sei es erforderlich, dass ein Baum auf dem Gehweg beseitigt und<br />
ein Teil der Grünanlage entfernt bzw. durch Gehwegpflasterung ersetzt wird. Die Kosten trägt der<br />
Antragsteller.<br />
Nach kurzer Diskussion erging hierzu folgender<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat nahm die getroffene Eilentscheidung zur Kenntnis und beschloss, dass eine<br />
Ersatzbepflanzung eines Baumes vorgenommen werden soll.<br />
Der Beschluss über die Ersatzbepflanzung eines Baumes erging einstimmig.<br />
7. Genehmigung von Spenden<br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurden 2 Tisch Beschlussvorlagen zur Gemeinderatssitzung<br />
vorbereitet und unter den Ratsmitgliedern verteilt.<br />
a.) Genehmigung von Spenden;<br />
Vollzug des § 94 Abs. 3 GemO<br />
Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Hagenbach</strong> zeigt entsprechend § 94 Abs. 3 GemO an, dass folgende<br />
Zuwendung von der Theatergruppe Berg, vertreten durch den 1. Vorsitzenden Thomas Malig in Höhe<br />
von 600.- € in Form eines Geldbetrages einer Spende angeboten wurde.<br />
Verwendungszweck der Zuwendung: Kindergarten Berg – Maßnahmen im Außenbereich des<br />
Kindergartens<br />
Es handelt sich um eine erstmalige Zuwendung für diesen Zweck.<br />
Die anzeigende Organisationseinheit steht nicht mit der/dem Zuwender(in) in einer dienstlichen /<br />
wirtschaftlichen Beziehung.<br />
Weitere dienstliche / wirtschaftliche Beziehungen sind nicht bekannt.<br />
Hierzu erging folgender<br />
Beschluss:<br />
Der Ortsgemeinderat Berg (Pfalz) beschließt die Annahme der Zuwendung.<br />
Der Beschluss hierüber erging einstimmig.<br />
Ratsmitglied Thomas Malig nahm aufgrund von Ausschließungsgründen gemäß § 22 GemO nicht an<br />
der Beratung und Abstimmung teil.
.) Genehmigung von Spenden;<br />
Vollzug des § 94 Abs. 3 GemO<br />
Seite 9<br />
Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Hagenbach</strong> zeigt entsprechend § 94 Abs. 3 GemO an, dass folgende<br />
Zuwendung von der Privatperson Jäger aus dem Hegering 3 in Höhe von 300 € in Form eines<br />
Geldbetrages als Spende angeboten wurde.<br />
Verwendungszweck der Zuwendung: Spende für den Kindergarten St. Bartholomäus Berg<br />
Es handelt sich um eine erstmalige Zuwendung für diesen Zweck.<br />
Die anzeigende Organisationseinheit steht mit der/dem Zuwender(in) in einer dienstlichen /<br />
wirtschaftlichen Beziehung, als Vertragspartner, da Jäger auch Jagdpächter sind.<br />
Weitere dienstliche / wirtschaftliche Beziehungen sind nicht bekannt.<br />
Hierzu erging folgender<br />
Beschluss:<br />
Der Ortsgemeinderat Berg (Pfalz) beschließt die Annahme der Zuwendung.<br />
Der Beschluss hierüber erging einstimmig.<br />
8. Teilfortschreibung des LEP IV<br />
Ortsbürgermeister Roitsch leitete zu diesem TOP den Fraktionsvorsitzenden die notwendigen<br />
Unterlagen zu, da der Entwurf der ursprünglich beschlossenen Teilfortschreibung geändert wurde.<br />
Diese Änderungen galt es in der Sitzung noch einmal zu beschließen.<br />
Nach kurzer Diskussion erging hierzu folgender<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stimmte der geänderten Fassung der Teilfortschreibung, LEP IV zu.<br />
Der Beschluss hierüber erging einstimmig.<br />
9. Informationen aus aktuellem Anlass<br />
Ortsbürgermeister Roitsch informierte bei diesem TOP über folgende Punkte:<br />
- Besuchsfahrt einer Berger Delegation zur Partnergemeinde nach Vordernberg anlässlich der<br />
30jährigen Jubiläumsfeier.<br />
- Aktueller Stand der Gespräche über Erbpachtverträge mit den Vereinen<br />
- Projekt: „Gemeinsam älter werden…“<br />
Weiterhin berichtete Ortsbürgermeister Roitsch darüber, dass der Baum zwischen der Auffahrt zum<br />
Kirchberg und dem Anwesen von Achim Selzer aus Sicherheitsgründen entfernt werden müsse, da<br />
dieser krank sei. Der Gemeinderat fasste hierzu folgenden<br />
Beschluss:
Seite 10<br />
Die Beseitigung des Baumes kann vorgenommen werden, allerdings soll eine Ersatzbepflanzung an<br />
noch nicht festgelegter Stelle erfolgen.<br />
Der Beschluss hierüber erging einstimmig.<br />
Ortsbürgermeister informierte noch darüber, dass der Neujahrsempfang 2013 auf den 09.01. um<br />
19.30 Uhr terminiert wurde. Meldungen über zu ehrende Personen nimmt er gerne noch entgegen.<br />
10. Einwohnerfragen<br />
Ein Einwohner erkundigte sich wann der Kreisverkehrsplatz Neulauterburg am Grenzübergang gebaut<br />
wird. Ortsbürgermeister Roitsch antwortete, dass man sich derzeit im Umlegungsverfahren befindet.<br />
Ein genauer Zeitpunkt kann daher noch nicht genannt werden.<br />
Ein Einwohner monierte, dass zwischen den Anwesen Getränkemarkt Boudgoust und der Zimmerei<br />
Boudgoust des öfteren auf den Grünflächen geparkt wird. Dies sollte unterlassen werden.<br />
Ortsbürgermeister Roitsch signalisierte, dass er mit den Verantwortlichen Grundstücksbesitzern<br />
sprechen werde, damit dies künftig unterbleibt.<br />
Ein weiterer Einwohner, erkundigte sich darüber warum auf dem neuen Friedhof in Berg noch keine<br />
Zulegungen erfolgen. Ortsbürgermeister Roitsch informierte darüber, dass hierzu noch die<br />
erforderliche Freigabe von der Kreisverwaltung noch nicht erteilt sei.<br />
11. Sonstiges, Wünsche, Anträge<br />
Ratsmitglied Uwe Stephany erkundigte sich warum im Bereich der Dornhecke zwei Bäume gefällt<br />
wurden. Ebenfalls erkundigte sich Ratsmitglied Hubert Scherrer, warum in der Vordernbergerstraße<br />
ebenfalls zwei Bäume gefällt wurden. Ortsbürgermeister Roitsch gab bekannt, dass diese Bäume<br />
ebenfalls krank gewesen sind und daher beseitigt werden mussten. Auch hier werde eine<br />
Ersatzbepflanzung vorgenommen.<br />
Weiterhin teilte Ratsmitglied Uwe Stephany mit, dass beim Befahren der Waldstraße in der Dunkelheit<br />
Sicherheitsbedenken bestehen. Herr Eck von der Verwaltung führte hierzu aus, dass noch<br />
reflektierende Warnbaken angebracht werden, dann sei auch hiergegen Abhilfe geschaffen.<br />
Ratsmitglied Thomas Malig teilte mir, dass aus seiner Sicht nicht ausreichend über alle<br />
Tagesordnungspunkte der Ratssitzung in der Presse berichtet wurde.<br />
Ratsmitglied Gerhard Fried teilte mit, dass vor den Anwesen der Ludwigstraße 14 und auf dem<br />
Dammweg der Gehweg stark verunreinigt sei. Die Verwaltung soll die Grundstückseigentümer<br />
auffordern die Verunreinigung zu entfernen. Dies wurde bereits in der letzten Sitzung von ihm<br />
angesprochen.<br />
Ratsmitglied Gunter Steigleder regte an in der Gemeinschaftshalle eine Bestandsaufnahme zu<br />
machen, da lt. seiner Aussage hier einige Reparaturen anstünden. Ortsbürgermeister Roitsch<br />
signalisierte, dass hierzu die notwendigen Mittel im nächsten Haushalt eingestellt werden.<br />
Der Vorsitzende bedankte sich abschließend bei den anwesenden Ratsmitgliedern für die<br />
Zusammenarbeit im laufenden Jahr und schloss anschließend den öffentlichen Teil der Sitzung.<br />
Der Schriftführer: Der Vorsitzende:<br />
______________________ _______________________<br />
Pascal Eck Günter Roitsch