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Bestellformular - Volksbank Odenwald eG

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Kunde/Besteller/Anwender:<br />

Firma/Name: Konto-Nr.:<br />

Ansprechpartner: eMail:<br />

PLZ, Ort: Telefon:<br />

Straße, Nr.: Telefax:<br />

<strong>Volksbank</strong> <strong>Odenwald</strong> <strong>eG</strong> Telefax: 01802 701 151*<br />

Electronic Banking Telefon: 01802 701 150*<br />

Frankfurter Straße 1 onlinebanking@voba-online.de<br />

64720 Michelstadt www.voba-online.de<br />

Bestellauftrag VR-Networld-Software<br />

Ich/Wir bestellen bei Ihnen das Softwarepaket VR-NetWorld-Software. Die Nutzung von VR-Networld-Software erfolgt<br />

ausschließlich zu den umseitig abgedruckten Bedingungen. Mit meiner/unserer Unterschrift erkenne(n) ich/wir<br />

umseitig abgedruckten Lizenzbedingungen und die beigefügten Fernabsatzinformation als verbindlich an. Mit Lieferung<br />

der Software kommt zwischen dem Besteller (als Lizenznehmer) und der <strong>Volksbank</strong> <strong>Odenwald</strong> <strong>eG</strong> dieser Lizenzvertrag<br />

zustande.<br />

Hinweis zum Datenschutz: Die persönlichen Daten werden zur Gewährleistung einer optimalen Dienstleistung und<br />

Support innerhalb der <strong>Volksbank</strong> <strong>Odenwald</strong> <strong>eG</strong> auf elektronischen Medien gespeichert.<br />

Den Rechnungsbetrag sowie die jährlichen Lizenzkosten belasten Sie meinem/unserem laufenden Konto. Die Belastung<br />

auf dem Kontoauszug enthält alle notwendigen Daten und gilt als Rechnung.<br />

º Softwarelizenz VR-NetWorld-Software für Datenaustausch per HBCI PIN/TAN / Chipkar-<br />

te / Benutzerkennung (Internet) oder per Diskette (DTA),<br />

Software und ausführliches Benutzerhandbuch auf CD-ROM.<br />

Softwarepflege VR-NetWorld-Software<br />

mit telefonischer Hotline während der Servicezeiten, Support-Zugang via Internet, Nut-<br />

º zung der Fernwartung und Softwarepflege gemäß Lizenzvereinbarung<br />

(Service bei Kunden vor Ort ist fakultativ gemäß Preisverzeichnis)<br />

ª € 11,90** Preisnachlass auf den Kaufpreis der Software<br />

bei gleichzeitigem Erwerb eines neuen Chipkartenlesers aus dem Angebot der Bank<br />

ª<br />

Ja, ich/wir wünsche(n) außerdem die Installation und Einweisung vor Ort durch einen Mitarbeiter<br />

der Bank. Gewöhnlicher Zeitaufwand: ca. 1 Stunde bei guten Windows-<br />

Kenntnissen des Anwenders.<br />

(Installationsort außerhalb Geschäftsgebiet: An- und Abfahrt € 0,59 ** je Kilometer)<br />

* 0,06 Euro/Anruf Festnetzpreis, Mobilfunkhöchstpreis 0,42 Euro/Minute.<br />

** Alle Preise gelten inklusive Postversand innerhalb Deutschlands und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />

Stand: 14.04.2011, 11:10:00/EBL S:\EBL\Software\VRNW-SW\Bestellung Version 4<br />

€ 23,80 **<br />

einmalig<br />

€ 3,57 **<br />

pro Monat<br />

im Voraus für das<br />

Kalenderjahr<br />

€ 59,50 **<br />

je Stunde<br />

_______________________________ _____________________________________<br />

Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift (Firmenstempel)


Fernabsatz-Informationen zur VR-NetWorld-Software<br />

Diese Information gilt bis auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Stand 06.03.2012<br />

Lizenz- und Pflegevertrages - VR-NetWorld-Software -<br />

§ 1 Vertragsgegenstand<br />

Vertragsgegenstand ist die Einräumung des nachstehend unter § 2 des Vertrages aufgeführten<br />

Nutzungsrechtes an der Electronic Banking-Software „VR-NetWorld Software“ (nachstehend<br />

"Software" genannt) mit den in Anlage 1 beschriebenen Leistungsmerkmalen und Systemvoraussetzungen<br />

sowie die Pflege der Software.<br />

§ 2 Umfang der Nutzungsberechtigung<br />

1. Die Bank räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbefristetes,<br />

unwiderrufliches Recht zur Nutzung der Software ein. Das Nutzungsrecht berechtigt zur<br />

Nutzung der Software im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs in einer Systemumgebung<br />

gemäß der Anlage zu diesem Vertrag.<br />

2. Die Bank wird dem Kunden die Software auf einem geeigneten Datenträger übergeben.<br />

3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu verändern, anzupassen, zu übersetzen<br />

oder zu vervielfältigen.<br />

4. Eine Verbreitung der Software ist dem Kunden untersagt, ebenso wie die Vermietung<br />

und der Verleih der Software. Unterlizenzen dürfen seitens des Kunde nicht erteilt werden.<br />

§ 3 Pflege der Software<br />

1. Die Bank wird die Pflege der Software gemäß § 3 Absatz 2 dieses Vertrages übernehmen,<br />

wobei sie sich Erfüllungsgehilfen bedienen kann.<br />

2. Im Rahmen der Pflege erfolgen Anpassungen der Software, die aufgrund von Gesetzesnovellierungen<br />

notwendig sind. Die Lieferung der derart angepassten Versionen der<br />

Software („Release“ genannt) erfolgt innerhalb angemessener Frist nach Inkrafttreten der<br />

Gesetzesnovellierung.<br />

§ 4 Hotline-Service<br />

Die Bank bietet dem Kunden eine telefonische Software-Anwender-Unterstützung in<br />

Form einer Hotline in bezug auf die jeweils aktuelle Version der Software an. Diese Leistung<br />

ist mit dem Pflegepreis gemäß § 6 Absatz (2) dieses Vertrages abgegolten.<br />

§ 5 Auslieferung neuer Software-Versionen (Update)<br />

1. Weiterentwicklungen der Software im Rahmen der in der Anlage aufgeführten Programmfunktionen<br />

wird die Bank dem Kunden unentgeltlich via Datenfernübertrag – alternativ<br />

entgeltlich mittels Übersendung auf einem Datenträger - zur Verfügung stellen.<br />

2. Mit der Auslieferung eines Update ersetzt diese Version die bis zu diesem Zeitpunkt<br />

vertragsgegenständliche Software-Version.<br />

3. Drei Monate nach Zurverfügungstellung des Updates erlischt die Pflegeverpflichtung der<br />

Bank im Hinblick auf die Vorgängerversion der Software.<br />

§ 6 Entgelt<br />

1. Der Kunde hat an die Bank ein einmaliges Entgelt für die Überlassung der Software<br />

(nachstehend „Lizenzpreis“ genannt) gemäß dem aktuellen Preisverzeichnis zu entrichten.<br />

Der Lizenzpreis ist mit Übergabe der Software an den Kunden fällig.<br />

2. Dem Kunden wird für die Pflege der Software ein jährlich zu entrichtender Pauschalpreis<br />

(nachstehend „Pflegepreis“ genannt) gemäß dem aktuellen Preisverzeichnis in Rechnung<br />

gestellt. Der Pflegepreis ist mit Abschluss dieses Vertrages im voraus für ein Jahr fällig. Im<br />

Falle der unterjährigen Kündigung der in Anspruch genommenen Pflegeleistung wird<br />

dem Kunden der von ihm entrichtete Pflegepreis pro rata temporis erstattet.<br />

3. Die Bank ist berechtigt, die Höhe des Pflegepreises nach billigem Ermessen im Sinne von §<br />

315 BGB, erstmals nach Ablauf eines Vertragsjahres, zu ändern. Die Bank wird dem Kunden<br />

mit einer Frist von mindestens sechs Wochen von der Entgeltänderung schriftlich in<br />

Kenntnis setzen. Der Kunde ist berechtigt, die in Anspruch genommene Pflegeleistung<br />

unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen mit Wirkung zum Zeitpunkt des<br />

Inkrafttretens der Entgeltänderung schriftlich zu kündigen.<br />

§ 7 Mängelansprüche<br />

1. Die Bank wird dem Kunden die Software frei von Sach- und Rechtsmängeln verschaffen.<br />

Die Software ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit<br />

hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von<br />

Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet,<br />

sonst wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit<br />

aufweist, die bei Software gleicher Art üblich ist und die die Bank nach der Art der Software<br />

erwarten kann. Die Software ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in bezug auf<br />

die Software keine oder nur die im Vertrag übernommenen Rechte geltend machen<br />

können.<br />

2. Die Bank oder ein von ihr bestimmter Erfüllungsgehilfe wird von dem Kunden unverzüglich<br />

zu meldende Mängel der Software beheben. Zur Mängelbehebung gehört die Eingrenzung<br />

der Mangelursache, die Mangeldiagnose sowie die Behebung des Mangels. Ist<br />

die Behebung des Mangels mit vertretbarem Aufwand nicht möglich, ist die Bank berechtigt,<br />

die Betriebsbereitschaft der Software durch eine Umgehung des Mangels herzustellen.<br />

3. Die Mängelansprüche richten sich im übrigen nach dem Gesetz. Sie erstrecken sich nicht<br />

auf Mängel, die durch Abweichen von den für die Software vorgesehenen und in der<br />

Leistungsbeschreibung angegebenen Einsatzbedingungen verursacht werden, es sei denn,<br />

entsprechende Abweichungen erfolgen mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Bank.<br />

Mängelansprüche stehen dem Kunden auch nicht in bezug auf Mängel zu, die auf einer<br />

Änderung der Software durch den Kunden oder einem von dem Kunden eingeschalteten<br />

Dritten beruhen.<br />

4. Die Mängelansprüche verjähren nach zwei Jahren. Treten in dem genannten Zeitraum<br />

Mängel auf, verlängert sich die Gewährleistungsfrist hinsichtlich der betroffenen Softwaremodule<br />

um die zur Mangelbeseitigung benötigte Zeit.<br />

§ 8 Haftung<br />

1. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet die Bank unbegrenzt nach den gesetzlichen<br />

Vorschriften.<br />

2. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit nicht eine wesentliche<br />

Vertragspflicht (Kardinalpflicht) noch Leib oder Leben verletzt wurden oder ein Fall<br />

des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Soweit im Falle der einfachen Fahrlässigkeit<br />

gehaftet wird, wird die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren und beherrschbaren<br />

Schaden begrenzt. Die Vertragsparteien sehen eine Höchstsumme von €<br />

250,00 pro Schadensfall bzw. für einen Zeitraum von 12 Monaten als ausreichend an, den<br />

vorgenannten Schaden abzudecken. Die summenmäßige Haftungsbegrenzung gilt nicht<br />

bei Verletzung von Leib oder Leben.<br />

3. Bei Verzug und Unmöglichkeit beschränkt sich der Schadensersatz für einfache Fahrlässigkeit<br />

auf unmittelbare Schäden.<br />

4. Im übrigen wird die vertragliche und deliktische Haftung der Bank für einfache Fahrlässigkeit<br />

ausgeschlossen. Davon unberührt bleibt die Haftung der Bank nach dem Produkthaftungsgesetz.<br />

5. Dem Kunden ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Schadensminderungsobliegenheit im<br />

Falle eines vermuteten Softwarefehlers alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen<br />

ergreifen und die Bank unverzüglich informieren muss.<br />

6. Die Bank haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur, wenn der Kunde sichergestellt<br />

hat, dass diese Daten im Sinne ordnungsgemäßer Datenverarbeitung in maschinenlesbarer<br />

Form gespeichert wurden und mit vertretbaren Aufwand reproduziert werden können.<br />

7. Soweit die Haftung der Bank ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für eine<br />

persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen<br />

der Bank.<br />

§ 9 Schutzrechte Dritter<br />

1. Die Bank stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter, die diese gegen den Kunden aus<br />

der Verletzung von Schutzrechten an der überlassenen Software in ihrer vertragsmäßigen<br />

Fassung geltend machen, frei. Dies gilt jedoch nur, wenn die Software ordnungsgemäß<br />

genutzt wurde und die Schutzrechtsverletzung nicht durch eine Änderung verursacht<br />

wurde, die der Kunde selbst oder ein Dritter vorgenommen hat.<br />

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Bank unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn<br />

gegen ihn Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden.<br />

3. Die Bank oder ein von ihr Beauftragter sind berechtigt, auf eigene Kosten notwendige<br />

Softwareänderungen aufgrund von Schutzrechtsbehauptungen Dritter bei dem Kunden<br />

durchzuführen oder durchführen zu lassen. Die Nutzungsmöglichkeiten des Kunden dürfen<br />

hierbei nur in zumutbarem Rahmen beschränkt oder verändert werden. Wird die Nutzung<br />

der Software im Sinne dieses Vertrages durch derartige Veränderungen für den<br />

Kunden nicht nur unwesentlich verändert oder erschwert, hat der Kunde das Recht zur<br />

fristlosen Kündigung des Vertrages.<br />

§ 10 Geheimhaltung<br />

Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller im Rahmen dieses<br />

Vertrages erhaltenen, die andere Vertragspartei betreffenden Informationen und erworbenen<br />

Kenntnissen über Kundeninformationen sowie Grundlagen, Arbeitsweise, Herstellung, Neuentwicklung,<br />

Verbesserung und sonstige Details betreffend das Vertragsprodukt und die<br />

Vertragsabwicklung berührende Betriebsvorgänge, auch wenn sie nicht ausdrücklich als vertraulich<br />

oder geheim bezeichnet worden sind. Darunter fallen jedoch nicht die Konzeptionen,<br />

Erfahrungen, nicht geschützte Ideen und sonstige Techniken, die sich ausschließlich auf die<br />

Datenverarbeitung beziehen sowie Kenntnisse und Informationen, die offenkundig sind. Diese<br />

Geheimhaltungsverpflichtung gilt über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus.<br />

§ 11 Vertragsdauer und Kündigung<br />

1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

2. Der Kunde kann die in Anspruch genommene Pflegeleistung unter Einhaltung einer<br />

Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Kalenderjahresende schriftlich kündigen. Die Bank<br />

kann die zugesagte Pflegeleistung frühestens nach Ablauf von 12 Monaten nach Abschluss<br />

des Vertrages mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Kalenderjahresende<br />

schriftlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.<br />

§ 12 Geltung der AGB<br />

Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer aktuellen Fassung,<br />

die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt<br />

werden.<br />

§ 13 Allgemeine Bestimmungen<br />

1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden<br />

oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit<br />

der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame<br />

Bestimmung oder die ausfüllungsbedürftige Lücke durch eine wirksame Bestimmung<br />

zu ersetzen oder zu ergänzen, die den gesetzlichen Vorschriften entspricht.<br />

2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch<br />

für diese Klausel und den Verzicht auf diese Formbestimmung. Schriftform im Sinne dieses<br />

Vertrage setzt ein rechtsverbindlich unterschriebenes Papierdokument im Original voraus.<br />

Fax, Computerfax oder E-Mail-Mitteilungen sind nicht ausreichend, sofern im Einzelfalls<br />

nichts abweichendes geregelt ist.<br />

3. Die diesem Vertrag beigefügte Anlage ist in ihrer jeweils aktuellen Fassung wesentlicher<br />

Bestandteil des Vertrages.<br />

4. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />

5. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Bank.<br />

Nutzungsbedingungen der Fernwartung über NetViewer<br />

1. Zum Zwecke der Supports kann der Kunde der Bank nach telefonischer Absprache Zugriff<br />

auf sein Rechnersystem mit Hilfe der Software "NetViewer" gewähren. Dabei wird eine<br />

eindeutige Sitzungsnummer für die konkrete Zuodnung der Rechner ausgetauscht.<br />

2. Der Kunde kann den Umfang des Zugriffs, die sichtbaren Anwendungen sowie die Dauer<br />

der Sitzung selbst bestimmen.<br />

3. Der Kunde kann selbst steueren, ob die Bank die Fernsteuerung des Rechners übernehmen<br />

soll und kann diese Funktion jederzeit selbständig deaktivieren.<br />

4. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet die Bank für Schäden unbegrenzt nach den<br />

gesetzlichen Vorschriften.<br />

5. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit nicht eine wesentliche<br />

Vertragspflicht (Kardinalpflicht) noch Leib oder Leben verletzt wurden oder ein Fall des<br />

Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Soweit in Fällen der einfachen Fahrlässigkeit<br />

gehaftet wird, wird die Haftung auf die Höchstsumme von € 250,00 für einen Zeitraum von<br />

12 Monaten und auf solche Schäden begrenzt, die vertragstypisch, vorhersehbar oder beherrschbar<br />

waren. Die summenmäßige Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Verletzung von<br />

Leib oder Leben.<br />

6. Im übrigen wird die vertragliche und deliktische Haftung der Bank für einfache Fahrlässigkeit<br />

ausgeschlossen.<br />

7. Dem Kunden ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Schadensminderungsobliegenheit im<br />

Falle eines vermuteten Softwarefehlers alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen<br />

ergreifen und die Bank unverzüglich informieren muss.<br />

8. Soweit die Haftung der Bank ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für eine<br />

persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen<br />

der Bank.<br />

9. Die Fernwartungssitzungen werden aus Gründen der Nachvollziehbarkeit aufgezeichnet und<br />

gespeichert


Fernabsatz-Informationen zur VR-NetWorld-Software<br />

Diese Information gilt bis auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Stand 06.03.2012<br />

Lizenz- und Pflegevertrages - VR-NetWorld-Software -<br />

Übersicht<br />

I. Allgemeine Informationen<br />

II. Informationen zur VR-NetWorld Software<br />

III. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages<br />

I. Allgemeine Informationen<br />

Name und Anschrift der Bank:<br />

<strong>Volksbank</strong> <strong>Odenwald</strong> <strong>eG</strong> Telefon: 01802 70 11 50*<br />

64720 Michelstadt, Frankfurter Str. 1 Telefax: 01802 70 11 51*<br />

www.voba-online.de service@vobaonline.de<br />

* 0,06 Euro/Anruf Festnetzpreis, Mobilfunkhöchstpreis 0,42 Euro/Minute<br />

Gesetzlich Vertretungsberechtigte der Bank:<br />

Vorstand: Rainer Eckert, Markus Göbel, Ralf Magerkurth<br />

Hauptgeschäftstätigkeit der Bank:<br />

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bankgeschäften<br />

aller Art und von damit zusammenhängenden Geschäften.<br />

Zuständige Aufsichtsbehörde:<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße<br />

108, 53117 Bonn bzw. Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt, (im Internet unter:<br />

www.bafin.de)<br />

Genossenschaftsregisternummer:<br />

Gen-Register 70104, Amtsgericht Darmstadt<br />

Umsatzsteueridentifikationsnummer:<br />

DE 111610123<br />

Vertragssprache:<br />

Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation<br />

mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist<br />

Deutsch.<br />

Rechtsordnung/Gerichtsstand:<br />

Gemäß § 13 Abs. 4 des Lizenz- und Pflegevertrages – VR-NetWorld<br />

Software - unterliegt der Vertrag zwischen dem Kunden und der Bank<br />

deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag<br />

ist gemäß § 12 Abs.5 der Sitz der Bank.<br />

Außergerichtlichte Streitschlichtung:<br />

Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an die Beschwerdestelle der<br />

Bank (<strong>Volksbank</strong> <strong>Odenwald</strong> <strong>eG</strong>, Frankfurter Str. 1, 64720 Michelstadt).<br />

Darüber hinaus besteht für Sie für die Beilegung von Streitigkeiten mit<br />

der Bank die Möglichkeit, den Ombudsmann der genossenschaftlichen<br />

Banken anzurufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die<br />

außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der<br />

genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung<br />

gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle<br />

beim Bundesverband der <strong>Volksbank</strong>en und Raiffeisenbanken,<br />

Postfach 30 92 63, 10760 Berlin, zu richten.<br />

Hinweis zum Bestehen einer freiwilligen Einlagensicherung:<br />

Die Bank ist der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen<br />

<strong>Volksbank</strong>en und Raiffeisenbanken angeschlossen (vgl. Nr. 20 der<br />

“Allgemeinen Geschäftsbedingungen”).<br />

II. Informationen zur VR-NetWorld Software<br />

II. Informationen zur VR-NetWorld Software<br />

Wesentliche Leistungsmerkmale:<br />

Die VR-NetWorld Software ist ein einfach zu bedienendes Software-<br />

produkt und bietet dem Kunden die folgenden professionellen Funktionen<br />

für Zahlungsverkehr und Kontoverwaltung.<br />

Allgemeine Funktionen<br />

Differenzierung nach Anwenderanforderungen bei der Installation<br />

Assistentenunterstützung zur Einrichtung aller notwendiger Daten im<br />

Programm<br />

Multibankfähigkeit durch Unterstützung verschiedener DFÜ- Verfahren<br />

Mandantenfähigkeit<br />

Mehrbenutzerfähigkeit<br />

Benutzerverwaltung mit individuellen Zugriffsrechten<br />

Schnittstelle für problemlose Datenübernahme mit anderen genossenschaftlichen<br />

Produkten (GENO light, GENO lite ZV, Home cash,<br />

PROFI cash, GENO direkt)<br />

Umfangreiche Exportschnittstelle<br />

Netzwerkfähigkeit (max. 3 Rechner)<br />

Klar strukturierte Hilfetexte<br />

Ausführliche bankfachliche und technische Protokollierung<br />

Integration von FinTS 3.0 (Financial Transaktion Services) als Weiterentwicklung<br />

des HBCI-Standards<br />

Archivierungsmöglichkeit von ‘Altdaten’<br />

Zahlungsverkehr<br />

Einzelüberweisung / Sammelüberweisung<br />

Einzellastschrift / Sammellastschrift<br />

Daueraufträge - bank- und softwareverwaltet<br />

Terminierte Überweisungen- bank- und softwareverwaltet<br />

EU-Standardüberweisungen<br />

Überwachung der Zahlungstermine<br />

Speicherung erfasster Zahlungsaufträge zur späteren Wiederverwendung<br />

Auftragsvorlagen zur schnelleren Belegerfassung<br />

Umsatzinformationen<br />

Abruf von Kontoumsätzen<br />

Saldenabfrage z. B. auch von Sparkonten<br />

Obligoübersicht über alle Konten inkl. Gruppierungsmöglichkeiten<br />

Umfangreiche Auswertungsmöglichkeiten für Umsätze und Aufträge<br />

DFÜ-Verfahren<br />

HBCI mit den Legitimationsmedien Chipkarte (personalisiert und<br />

unpersonalisiert), Diskette und PIN/TAN-Interface<br />

FinTS 3.0 (Financial Transaktion Services) als Weiterentwicklung des<br />

HBCI-Standards<br />

Online-Update<br />

VR-NetWorld Software wird über Online-Updates aktualisiert. Wenn ein<br />

Update bereitsteht, wird der Kunde automatisch informiert.<br />

2.


Lizenz- und Pflegevertrages - VR-NetWorld-Software -<br />

Systemvoraussetzungen<br />

Systemvoraussetzungen<br />

Für das Programm genügt ein aktueller, marktüblich ausgestatteter<br />

Windos-PC, der folgende Anforderungen erfüllt:<br />

Windows 2000, Windows XP (Home Edition/Professional Edition)*<br />

CD ROM-Laufwerk<br />

Bei HBCI-Nutzung:<br />

Internetanbindung über Modem, ISDN, DSL oder LAN<br />

Eingerichtete DFÜ-Verbindung das Windows-DFÜ-Netzwerk z.B. VR-<br />

Web (die Zugangssoftware für VR-Web ist auf der CD vorhanden)<br />

Laufwerk für Wechselmedien (z.B. 3,5" Diskettenlaufwerk) oder bei<br />

Chipkartennutzung: entsprechende freie Schnittstelle<br />

Bei T-Online-Nutzung:<br />

Eingerichteter T-Online-Decoder ab Version 3.0<br />

* Die Freigabe bezieht sich ausschließlich auf VR-NetWorld-Software<br />

und nicht auf die Softwaretreiber der Chipkartengeräte.<br />

Im Rahmen der Pflege passt die Bank die Software an, wenn dieses<br />

aufgrund von Gesetzesnovellierungen erforderlich wird. Des Weiteren<br />

bietet die Bank dem Kunden verbesserte oder erweiterte Versionen<br />

der Software (nachstehend „Upgrades“ genannt) zu den in § 5 des<br />

„Lizenz- und Pflegevertrages - VR-NetWorld-Software -“ genannten<br />

Konditionen an. Darüber hinaus bietet die Bank dem Kunden eine telefonische<br />

Software-Anwender-Unterstützung in Form einer Hotline in<br />

bezug auf die jeweils aktuelle Version der Software an.<br />

Preise:<br />

Die Vergütung für die Überlassung der Software sowie die aktuellen<br />

Konditionen für deren Pflege ergeben sich aus § 6 des „Lizenz- und<br />

Pflegevertrages - VR-NetWorld-Software -".<br />

Hinweis auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten:<br />

Eigene Kosten (z. B. für Telefongebühren, Gebühren des Internet-<br />

Providers, Porti etc.) hat der Kunde selbst zu tragen.<br />

Zusätzliche Kommunikationskosten:<br />

keine<br />

Leistungsvorbehalt:<br />

keiner<br />

Zahlung und Erfüllung des Vertrages:<br />

Die Bank stellt dem Kunden die VR-NetWorld-Software sowie spätere<br />

Pflegeleistungen auf Datenträger oder per Internet zur Verfügung.<br />

Updates stellt die Bank in der in § 5 des „Lizenz- und Pflegevertrages -<br />

VR-NetWorld-Software -“ genannten Weise zur Verfügung. Der Kunde<br />

zahlt die Vergütung für die Überlassung der Software sowie für deren<br />

Pflege und gegebenenfalls für Updates an die Bank.<br />

Vertragliche Kündigungsregeln:<br />

Der Kunde beziehungsweise die Bank können den „Lizenz- und Pflegevertrag<br />

- VR-NetWorld-Software -" gemäß § 11 Abs. 2 des Vertrages<br />

kündigen.<br />

Mindestlaufzeit des Vertrages:<br />

Die Bank kann die zugesagte Pflegeleistung frühestens nach Ablauf der<br />

in § 11 Abs. 2 des „Lizenz- und Pflegevertrages - VR-NetWorld-<br />

Software -" genannten Anzahl von Monaten nach Abschluss des Vertrages<br />

kündigen.<br />

Sonstige Rechte und Pflichten von Bank und Kunde:<br />

Sonstige Rechte und Pflichten von Bank und Kunde:<br />

Die Rechte und Pflichten von Bank und Kunde ergeben sich aus dem<br />

„Lizenz- und Pflegevertrag - VR-NetWorld-Software -". Daneben gelten<br />

als Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Bank<br />

und Kunde die beiliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen" der<br />

Bank, diese stehen im Internet unter www.voba-online.de und während<br />

der Öffnungszeiten in allen Geschäftsstellen zur Einsichtnahme<br />

bereit. Auf Anforderung erhalten werden diese per Post zugesandt.<br />

Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung.<br />

III. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages<br />

Information zum Zustandekommen des Vertrages im Fernabsatz:<br />

Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot auf<br />

Abschluss des Vertrages ab, indem er den Vertrag unterzeichnete an<br />

die Bank übermittelt und dieser ihr zugeht. Der Vertrag kommt zustande,<br />

wenn die Bank dem Kunden - gegebenenfalls nach der erforderlichen<br />

Identitätsprüfung des Kunden - die Annahme des Vertrages<br />

durch Übersendung der Software nebst Rechnung erklärt.<br />

Widerrufsrecht:<br />

Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei<br />

Wochen [einem Monat] 1 ohne Angabe von Gründen in Textform,<br />

z. B. Brief, Fax, E-Mail, widerrufen. Die Frist beginnt<br />

frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der<br />

Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.<br />

Der Widerruf ist zu richten an die<br />

<strong>Volksbank</strong> <strong>Odenwald</strong> <strong>eG</strong>, Frankfurter Str. 1, 64720<br />

Michelstadt<br />

Widerrufsfolgen:<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen<br />

Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls<br />

gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Dies kann<br />

dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen<br />

für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl<br />

erfüllen muss.<br />

Besonderer Hinweis:<br />

Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der<br />

Vertag vollständig erfüllt ist und der Kunde dem ausdrücklich<br />

zugestimmt hat.<br />

1 1 Widerrufsfrist beträgt gemäß § 355 Abs. 2 Satz 2<br />

BGB einen Monat, wenn die Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsschluss<br />

in Textform dem Kunden mitgeteilt wird bzw. werden kann (z.<br />

B. bei telefonischem Fernabsatzvertrag).

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