Bestellformular - Volksbank Odenwald eG
Bestellformular - Volksbank Odenwald eG
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Kunde/Besteller/Anwender:<br />
Firma/Name: Konto-Nr.:<br />
Ansprechpartner: eMail:<br />
PLZ, Ort: Telefon:<br />
Straße, Nr.: Telefax:<br />
<strong>Volksbank</strong> <strong>Odenwald</strong> <strong>eG</strong> Telefax: 01802 701 151*<br />
Electronic Banking Telefon: 01802 701 150*<br />
Frankfurter Straße 1 onlinebanking@voba-online.de<br />
64720 Michelstadt www.voba-online.de<br />
Bestellauftrag VR-Networld-Software<br />
Ich/Wir bestellen bei Ihnen das Softwarepaket VR-NetWorld-Software. Die Nutzung von VR-Networld-Software erfolgt<br />
ausschließlich zu den umseitig abgedruckten Bedingungen. Mit meiner/unserer Unterschrift erkenne(n) ich/wir<br />
umseitig abgedruckten Lizenzbedingungen und die beigefügten Fernabsatzinformation als verbindlich an. Mit Lieferung<br />
der Software kommt zwischen dem Besteller (als Lizenznehmer) und der <strong>Volksbank</strong> <strong>Odenwald</strong> <strong>eG</strong> dieser Lizenzvertrag<br />
zustande.<br />
Hinweis zum Datenschutz: Die persönlichen Daten werden zur Gewährleistung einer optimalen Dienstleistung und<br />
Support innerhalb der <strong>Volksbank</strong> <strong>Odenwald</strong> <strong>eG</strong> auf elektronischen Medien gespeichert.<br />
Den Rechnungsbetrag sowie die jährlichen Lizenzkosten belasten Sie meinem/unserem laufenden Konto. Die Belastung<br />
auf dem Kontoauszug enthält alle notwendigen Daten und gilt als Rechnung.<br />
º Softwarelizenz VR-NetWorld-Software für Datenaustausch per HBCI PIN/TAN / Chipkar-<br />
te / Benutzerkennung (Internet) oder per Diskette (DTA),<br />
Software und ausführliches Benutzerhandbuch auf CD-ROM.<br />
Softwarepflege VR-NetWorld-Software<br />
mit telefonischer Hotline während der Servicezeiten, Support-Zugang via Internet, Nut-<br />
º zung der Fernwartung und Softwarepflege gemäß Lizenzvereinbarung<br />
(Service bei Kunden vor Ort ist fakultativ gemäß Preisverzeichnis)<br />
ª € 11,90** Preisnachlass auf den Kaufpreis der Software<br />
bei gleichzeitigem Erwerb eines neuen Chipkartenlesers aus dem Angebot der Bank<br />
ª<br />
Ja, ich/wir wünsche(n) außerdem die Installation und Einweisung vor Ort durch einen Mitarbeiter<br />
der Bank. Gewöhnlicher Zeitaufwand: ca. 1 Stunde bei guten Windows-<br />
Kenntnissen des Anwenders.<br />
(Installationsort außerhalb Geschäftsgebiet: An- und Abfahrt € 0,59 ** je Kilometer)<br />
* 0,06 Euro/Anruf Festnetzpreis, Mobilfunkhöchstpreis 0,42 Euro/Minute.<br />
** Alle Preise gelten inklusive Postversand innerhalb Deutschlands und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />
Stand: 14.04.2011, 11:10:00/EBL S:\EBL\Software\VRNW-SW\Bestellung Version 4<br />
€ 23,80 **<br />
einmalig<br />
€ 3,57 **<br />
pro Monat<br />
im Voraus für das<br />
Kalenderjahr<br />
€ 59,50 **<br />
je Stunde<br />
_______________________________ _____________________________________<br />
Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift (Firmenstempel)
Fernabsatz-Informationen zur VR-NetWorld-Software<br />
Diese Information gilt bis auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Stand 06.03.2012<br />
Lizenz- und Pflegevertrages - VR-NetWorld-Software -<br />
§ 1 Vertragsgegenstand<br />
Vertragsgegenstand ist die Einräumung des nachstehend unter § 2 des Vertrages aufgeführten<br />
Nutzungsrechtes an der Electronic Banking-Software „VR-NetWorld Software“ (nachstehend<br />
"Software" genannt) mit den in Anlage 1 beschriebenen Leistungsmerkmalen und Systemvoraussetzungen<br />
sowie die Pflege der Software.<br />
§ 2 Umfang der Nutzungsberechtigung<br />
1. Die Bank räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbefristetes,<br />
unwiderrufliches Recht zur Nutzung der Software ein. Das Nutzungsrecht berechtigt zur<br />
Nutzung der Software im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs in einer Systemumgebung<br />
gemäß der Anlage zu diesem Vertrag.<br />
2. Die Bank wird dem Kunden die Software auf einem geeigneten Datenträger übergeben.<br />
3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu verändern, anzupassen, zu übersetzen<br />
oder zu vervielfältigen.<br />
4. Eine Verbreitung der Software ist dem Kunden untersagt, ebenso wie die Vermietung<br />
und der Verleih der Software. Unterlizenzen dürfen seitens des Kunde nicht erteilt werden.<br />
§ 3 Pflege der Software<br />
1. Die Bank wird die Pflege der Software gemäß § 3 Absatz 2 dieses Vertrages übernehmen,<br />
wobei sie sich Erfüllungsgehilfen bedienen kann.<br />
2. Im Rahmen der Pflege erfolgen Anpassungen der Software, die aufgrund von Gesetzesnovellierungen<br />
notwendig sind. Die Lieferung der derart angepassten Versionen der<br />
Software („Release“ genannt) erfolgt innerhalb angemessener Frist nach Inkrafttreten der<br />
Gesetzesnovellierung.<br />
§ 4 Hotline-Service<br />
Die Bank bietet dem Kunden eine telefonische Software-Anwender-Unterstützung in<br />
Form einer Hotline in bezug auf die jeweils aktuelle Version der Software an. Diese Leistung<br />
ist mit dem Pflegepreis gemäß § 6 Absatz (2) dieses Vertrages abgegolten.<br />
§ 5 Auslieferung neuer Software-Versionen (Update)<br />
1. Weiterentwicklungen der Software im Rahmen der in der Anlage aufgeführten Programmfunktionen<br />
wird die Bank dem Kunden unentgeltlich via Datenfernübertrag – alternativ<br />
entgeltlich mittels Übersendung auf einem Datenträger - zur Verfügung stellen.<br />
2. Mit der Auslieferung eines Update ersetzt diese Version die bis zu diesem Zeitpunkt<br />
vertragsgegenständliche Software-Version.<br />
3. Drei Monate nach Zurverfügungstellung des Updates erlischt die Pflegeverpflichtung der<br />
Bank im Hinblick auf die Vorgängerversion der Software.<br />
§ 6 Entgelt<br />
1. Der Kunde hat an die Bank ein einmaliges Entgelt für die Überlassung der Software<br />
(nachstehend „Lizenzpreis“ genannt) gemäß dem aktuellen Preisverzeichnis zu entrichten.<br />
Der Lizenzpreis ist mit Übergabe der Software an den Kunden fällig.<br />
2. Dem Kunden wird für die Pflege der Software ein jährlich zu entrichtender Pauschalpreis<br />
(nachstehend „Pflegepreis“ genannt) gemäß dem aktuellen Preisverzeichnis in Rechnung<br />
gestellt. Der Pflegepreis ist mit Abschluss dieses Vertrages im voraus für ein Jahr fällig. Im<br />
Falle der unterjährigen Kündigung der in Anspruch genommenen Pflegeleistung wird<br />
dem Kunden der von ihm entrichtete Pflegepreis pro rata temporis erstattet.<br />
3. Die Bank ist berechtigt, die Höhe des Pflegepreises nach billigem Ermessen im Sinne von §<br />
315 BGB, erstmals nach Ablauf eines Vertragsjahres, zu ändern. Die Bank wird dem Kunden<br />
mit einer Frist von mindestens sechs Wochen von der Entgeltänderung schriftlich in<br />
Kenntnis setzen. Der Kunde ist berechtigt, die in Anspruch genommene Pflegeleistung<br />
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen mit Wirkung zum Zeitpunkt des<br />
Inkrafttretens der Entgeltänderung schriftlich zu kündigen.<br />
§ 7 Mängelansprüche<br />
1. Die Bank wird dem Kunden die Software frei von Sach- und Rechtsmängeln verschaffen.<br />
Die Software ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit<br />
hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von<br />
Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet,<br />
sonst wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit<br />
aufweist, die bei Software gleicher Art üblich ist und die die Bank nach der Art der Software<br />
erwarten kann. Die Software ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in bezug auf<br />
die Software keine oder nur die im Vertrag übernommenen Rechte geltend machen<br />
können.<br />
2. Die Bank oder ein von ihr bestimmter Erfüllungsgehilfe wird von dem Kunden unverzüglich<br />
zu meldende Mängel der Software beheben. Zur Mängelbehebung gehört die Eingrenzung<br />
der Mangelursache, die Mangeldiagnose sowie die Behebung des Mangels. Ist<br />
die Behebung des Mangels mit vertretbarem Aufwand nicht möglich, ist die Bank berechtigt,<br />
die Betriebsbereitschaft der Software durch eine Umgehung des Mangels herzustellen.<br />
3. Die Mängelansprüche richten sich im übrigen nach dem Gesetz. Sie erstrecken sich nicht<br />
auf Mängel, die durch Abweichen von den für die Software vorgesehenen und in der<br />
Leistungsbeschreibung angegebenen Einsatzbedingungen verursacht werden, es sei denn,<br />
entsprechende Abweichungen erfolgen mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Bank.<br />
Mängelansprüche stehen dem Kunden auch nicht in bezug auf Mängel zu, die auf einer<br />
Änderung der Software durch den Kunden oder einem von dem Kunden eingeschalteten<br />
Dritten beruhen.<br />
4. Die Mängelansprüche verjähren nach zwei Jahren. Treten in dem genannten Zeitraum<br />
Mängel auf, verlängert sich die Gewährleistungsfrist hinsichtlich der betroffenen Softwaremodule<br />
um die zur Mangelbeseitigung benötigte Zeit.<br />
§ 8 Haftung<br />
1. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet die Bank unbegrenzt nach den gesetzlichen<br />
Vorschriften.<br />
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit nicht eine wesentliche<br />
Vertragspflicht (Kardinalpflicht) noch Leib oder Leben verletzt wurden oder ein Fall<br />
des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Soweit im Falle der einfachen Fahrlässigkeit<br />
gehaftet wird, wird die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren und beherrschbaren<br />
Schaden begrenzt. Die Vertragsparteien sehen eine Höchstsumme von €<br />
250,00 pro Schadensfall bzw. für einen Zeitraum von 12 Monaten als ausreichend an, den<br />
vorgenannten Schaden abzudecken. Die summenmäßige Haftungsbegrenzung gilt nicht<br />
bei Verletzung von Leib oder Leben.<br />
3. Bei Verzug und Unmöglichkeit beschränkt sich der Schadensersatz für einfache Fahrlässigkeit<br />
auf unmittelbare Schäden.<br />
4. Im übrigen wird die vertragliche und deliktische Haftung der Bank für einfache Fahrlässigkeit<br />
ausgeschlossen. Davon unberührt bleibt die Haftung der Bank nach dem Produkthaftungsgesetz.<br />
5. Dem Kunden ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Schadensminderungsobliegenheit im<br />
Falle eines vermuteten Softwarefehlers alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen<br />
ergreifen und die Bank unverzüglich informieren muss.<br />
6. Die Bank haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur, wenn der Kunde sichergestellt<br />
hat, dass diese Daten im Sinne ordnungsgemäßer Datenverarbeitung in maschinenlesbarer<br />
Form gespeichert wurden und mit vertretbaren Aufwand reproduziert werden können.<br />
7. Soweit die Haftung der Bank ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für eine<br />
persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen<br />
der Bank.<br />
§ 9 Schutzrechte Dritter<br />
1. Die Bank stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter, die diese gegen den Kunden aus<br />
der Verletzung von Schutzrechten an der überlassenen Software in ihrer vertragsmäßigen<br />
Fassung geltend machen, frei. Dies gilt jedoch nur, wenn die Software ordnungsgemäß<br />
genutzt wurde und die Schutzrechtsverletzung nicht durch eine Änderung verursacht<br />
wurde, die der Kunde selbst oder ein Dritter vorgenommen hat.<br />
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Bank unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn<br />
gegen ihn Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden.<br />
3. Die Bank oder ein von ihr Beauftragter sind berechtigt, auf eigene Kosten notwendige<br />
Softwareänderungen aufgrund von Schutzrechtsbehauptungen Dritter bei dem Kunden<br />
durchzuführen oder durchführen zu lassen. Die Nutzungsmöglichkeiten des Kunden dürfen<br />
hierbei nur in zumutbarem Rahmen beschränkt oder verändert werden. Wird die Nutzung<br />
der Software im Sinne dieses Vertrages durch derartige Veränderungen für den<br />
Kunden nicht nur unwesentlich verändert oder erschwert, hat der Kunde das Recht zur<br />
fristlosen Kündigung des Vertrages.<br />
§ 10 Geheimhaltung<br />
Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller im Rahmen dieses<br />
Vertrages erhaltenen, die andere Vertragspartei betreffenden Informationen und erworbenen<br />
Kenntnissen über Kundeninformationen sowie Grundlagen, Arbeitsweise, Herstellung, Neuentwicklung,<br />
Verbesserung und sonstige Details betreffend das Vertragsprodukt und die<br />
Vertragsabwicklung berührende Betriebsvorgänge, auch wenn sie nicht ausdrücklich als vertraulich<br />
oder geheim bezeichnet worden sind. Darunter fallen jedoch nicht die Konzeptionen,<br />
Erfahrungen, nicht geschützte Ideen und sonstige Techniken, die sich ausschließlich auf die<br />
Datenverarbeitung beziehen sowie Kenntnisse und Informationen, die offenkundig sind. Diese<br />
Geheimhaltungsverpflichtung gilt über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus.<br />
§ 11 Vertragsdauer und Kündigung<br />
1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />
2. Der Kunde kann die in Anspruch genommene Pflegeleistung unter Einhaltung einer<br />
Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Kalenderjahresende schriftlich kündigen. Die Bank<br />
kann die zugesagte Pflegeleistung frühestens nach Ablauf von 12 Monaten nach Abschluss<br />
des Vertrages mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Kalenderjahresende<br />
schriftlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.<br />
§ 12 Geltung der AGB<br />
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer aktuellen Fassung,<br />
die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt<br />
werden.<br />
§ 13 Allgemeine Bestimmungen<br />
1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden<br />
oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit<br />
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame<br />
Bestimmung oder die ausfüllungsbedürftige Lücke durch eine wirksame Bestimmung<br />
zu ersetzen oder zu ergänzen, die den gesetzlichen Vorschriften entspricht.<br />
2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch<br />
für diese Klausel und den Verzicht auf diese Formbestimmung. Schriftform im Sinne dieses<br />
Vertrage setzt ein rechtsverbindlich unterschriebenes Papierdokument im Original voraus.<br />
Fax, Computerfax oder E-Mail-Mitteilungen sind nicht ausreichend, sofern im Einzelfalls<br />
nichts abweichendes geregelt ist.<br />
3. Die diesem Vertrag beigefügte Anlage ist in ihrer jeweils aktuellen Fassung wesentlicher<br />
Bestandteil des Vertrages.<br />
4. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />
5. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Bank.<br />
Nutzungsbedingungen der Fernwartung über NetViewer<br />
1. Zum Zwecke der Supports kann der Kunde der Bank nach telefonischer Absprache Zugriff<br />
auf sein Rechnersystem mit Hilfe der Software "NetViewer" gewähren. Dabei wird eine<br />
eindeutige Sitzungsnummer für die konkrete Zuodnung der Rechner ausgetauscht.<br />
2. Der Kunde kann den Umfang des Zugriffs, die sichtbaren Anwendungen sowie die Dauer<br />
der Sitzung selbst bestimmen.<br />
3. Der Kunde kann selbst steueren, ob die Bank die Fernsteuerung des Rechners übernehmen<br />
soll und kann diese Funktion jederzeit selbständig deaktivieren.<br />
4. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet die Bank für Schäden unbegrenzt nach den<br />
gesetzlichen Vorschriften.<br />
5. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit nicht eine wesentliche<br />
Vertragspflicht (Kardinalpflicht) noch Leib oder Leben verletzt wurden oder ein Fall des<br />
Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Soweit in Fällen der einfachen Fahrlässigkeit<br />
gehaftet wird, wird die Haftung auf die Höchstsumme von € 250,00 für einen Zeitraum von<br />
12 Monaten und auf solche Schäden begrenzt, die vertragstypisch, vorhersehbar oder beherrschbar<br />
waren. Die summenmäßige Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Verletzung von<br />
Leib oder Leben.<br />
6. Im übrigen wird die vertragliche und deliktische Haftung der Bank für einfache Fahrlässigkeit<br />
ausgeschlossen.<br />
7. Dem Kunden ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Schadensminderungsobliegenheit im<br />
Falle eines vermuteten Softwarefehlers alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen<br />
ergreifen und die Bank unverzüglich informieren muss.<br />
8. Soweit die Haftung der Bank ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für eine<br />
persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen<br />
der Bank.<br />
9. Die Fernwartungssitzungen werden aus Gründen der Nachvollziehbarkeit aufgezeichnet und<br />
gespeichert
Fernabsatz-Informationen zur VR-NetWorld-Software<br />
Diese Information gilt bis auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Stand 06.03.2012<br />
Lizenz- und Pflegevertrages - VR-NetWorld-Software -<br />
Übersicht<br />
I. Allgemeine Informationen<br />
II. Informationen zur VR-NetWorld Software<br />
III. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages<br />
I. Allgemeine Informationen<br />
Name und Anschrift der Bank:<br />
<strong>Volksbank</strong> <strong>Odenwald</strong> <strong>eG</strong> Telefon: 01802 70 11 50*<br />
64720 Michelstadt, Frankfurter Str. 1 Telefax: 01802 70 11 51*<br />
www.voba-online.de service@vobaonline.de<br />
* 0,06 Euro/Anruf Festnetzpreis, Mobilfunkhöchstpreis 0,42 Euro/Minute<br />
Gesetzlich Vertretungsberechtigte der Bank:<br />
Vorstand: Rainer Eckert, Markus Göbel, Ralf Magerkurth<br />
Hauptgeschäftstätigkeit der Bank:<br />
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bankgeschäften<br />
aller Art und von damit zusammenhängenden Geschäften.<br />
Zuständige Aufsichtsbehörde:<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße<br />
108, 53117 Bonn bzw. Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt, (im Internet unter:<br />
www.bafin.de)<br />
Genossenschaftsregisternummer:<br />
Gen-Register 70104, Amtsgericht Darmstadt<br />
Umsatzsteueridentifikationsnummer:<br />
DE 111610123<br />
Vertragssprache:<br />
Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation<br />
mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist<br />
Deutsch.<br />
Rechtsordnung/Gerichtsstand:<br />
Gemäß § 13 Abs. 4 des Lizenz- und Pflegevertrages – VR-NetWorld<br />
Software - unterliegt der Vertrag zwischen dem Kunden und der Bank<br />
deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag<br />
ist gemäß § 12 Abs.5 der Sitz der Bank.<br />
Außergerichtlichte Streitschlichtung:<br />
Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an die Beschwerdestelle der<br />
Bank (<strong>Volksbank</strong> <strong>Odenwald</strong> <strong>eG</strong>, Frankfurter Str. 1, 64720 Michelstadt).<br />
Darüber hinaus besteht für Sie für die Beilegung von Streitigkeiten mit<br />
der Bank die Möglichkeit, den Ombudsmann der genossenschaftlichen<br />
Banken anzurufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die<br />
außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der<br />
genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung<br />
gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle<br />
beim Bundesverband der <strong>Volksbank</strong>en und Raiffeisenbanken,<br />
Postfach 30 92 63, 10760 Berlin, zu richten.<br />
Hinweis zum Bestehen einer freiwilligen Einlagensicherung:<br />
Die Bank ist der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen<br />
<strong>Volksbank</strong>en und Raiffeisenbanken angeschlossen (vgl. Nr. 20 der<br />
“Allgemeinen Geschäftsbedingungen”).<br />
II. Informationen zur VR-NetWorld Software<br />
II. Informationen zur VR-NetWorld Software<br />
Wesentliche Leistungsmerkmale:<br />
Die VR-NetWorld Software ist ein einfach zu bedienendes Software-<br />
produkt und bietet dem Kunden die folgenden professionellen Funktionen<br />
für Zahlungsverkehr und Kontoverwaltung.<br />
Allgemeine Funktionen<br />
Differenzierung nach Anwenderanforderungen bei der Installation<br />
Assistentenunterstützung zur Einrichtung aller notwendiger Daten im<br />
Programm<br />
Multibankfähigkeit durch Unterstützung verschiedener DFÜ- Verfahren<br />
Mandantenfähigkeit<br />
Mehrbenutzerfähigkeit<br />
Benutzerverwaltung mit individuellen Zugriffsrechten<br />
Schnittstelle für problemlose Datenübernahme mit anderen genossenschaftlichen<br />
Produkten (GENO light, GENO lite ZV, Home cash,<br />
PROFI cash, GENO direkt)<br />
Umfangreiche Exportschnittstelle<br />
Netzwerkfähigkeit (max. 3 Rechner)<br />
Klar strukturierte Hilfetexte<br />
Ausführliche bankfachliche und technische Protokollierung<br />
Integration von FinTS 3.0 (Financial Transaktion Services) als Weiterentwicklung<br />
des HBCI-Standards<br />
Archivierungsmöglichkeit von ‘Altdaten’<br />
Zahlungsverkehr<br />
Einzelüberweisung / Sammelüberweisung<br />
Einzellastschrift / Sammellastschrift<br />
Daueraufträge - bank- und softwareverwaltet<br />
Terminierte Überweisungen- bank- und softwareverwaltet<br />
EU-Standardüberweisungen<br />
Überwachung der Zahlungstermine<br />
Speicherung erfasster Zahlungsaufträge zur späteren Wiederverwendung<br />
Auftragsvorlagen zur schnelleren Belegerfassung<br />
Umsatzinformationen<br />
Abruf von Kontoumsätzen<br />
Saldenabfrage z. B. auch von Sparkonten<br />
Obligoübersicht über alle Konten inkl. Gruppierungsmöglichkeiten<br />
Umfangreiche Auswertungsmöglichkeiten für Umsätze und Aufträge<br />
DFÜ-Verfahren<br />
HBCI mit den Legitimationsmedien Chipkarte (personalisiert und<br />
unpersonalisiert), Diskette und PIN/TAN-Interface<br />
FinTS 3.0 (Financial Transaktion Services) als Weiterentwicklung des<br />
HBCI-Standards<br />
Online-Update<br />
VR-NetWorld Software wird über Online-Updates aktualisiert. Wenn ein<br />
Update bereitsteht, wird der Kunde automatisch informiert.<br />
2.
Lizenz- und Pflegevertrages - VR-NetWorld-Software -<br />
Systemvoraussetzungen<br />
Systemvoraussetzungen<br />
Für das Programm genügt ein aktueller, marktüblich ausgestatteter<br />
Windos-PC, der folgende Anforderungen erfüllt:<br />
Windows 2000, Windows XP (Home Edition/Professional Edition)*<br />
CD ROM-Laufwerk<br />
Bei HBCI-Nutzung:<br />
Internetanbindung über Modem, ISDN, DSL oder LAN<br />
Eingerichtete DFÜ-Verbindung das Windows-DFÜ-Netzwerk z.B. VR-<br />
Web (die Zugangssoftware für VR-Web ist auf der CD vorhanden)<br />
Laufwerk für Wechselmedien (z.B. 3,5" Diskettenlaufwerk) oder bei<br />
Chipkartennutzung: entsprechende freie Schnittstelle<br />
Bei T-Online-Nutzung:<br />
Eingerichteter T-Online-Decoder ab Version 3.0<br />
* Die Freigabe bezieht sich ausschließlich auf VR-NetWorld-Software<br />
und nicht auf die Softwaretreiber der Chipkartengeräte.<br />
Im Rahmen der Pflege passt die Bank die Software an, wenn dieses<br />
aufgrund von Gesetzesnovellierungen erforderlich wird. Des Weiteren<br />
bietet die Bank dem Kunden verbesserte oder erweiterte Versionen<br />
der Software (nachstehend „Upgrades“ genannt) zu den in § 5 des<br />
„Lizenz- und Pflegevertrages - VR-NetWorld-Software -“ genannten<br />
Konditionen an. Darüber hinaus bietet die Bank dem Kunden eine telefonische<br />
Software-Anwender-Unterstützung in Form einer Hotline in<br />
bezug auf die jeweils aktuelle Version der Software an.<br />
Preise:<br />
Die Vergütung für die Überlassung der Software sowie die aktuellen<br />
Konditionen für deren Pflege ergeben sich aus § 6 des „Lizenz- und<br />
Pflegevertrages - VR-NetWorld-Software -".<br />
Hinweis auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten:<br />
Eigene Kosten (z. B. für Telefongebühren, Gebühren des Internet-<br />
Providers, Porti etc.) hat der Kunde selbst zu tragen.<br />
Zusätzliche Kommunikationskosten:<br />
keine<br />
Leistungsvorbehalt:<br />
keiner<br />
Zahlung und Erfüllung des Vertrages:<br />
Die Bank stellt dem Kunden die VR-NetWorld-Software sowie spätere<br />
Pflegeleistungen auf Datenträger oder per Internet zur Verfügung.<br />
Updates stellt die Bank in der in § 5 des „Lizenz- und Pflegevertrages -<br />
VR-NetWorld-Software -“ genannten Weise zur Verfügung. Der Kunde<br />
zahlt die Vergütung für die Überlassung der Software sowie für deren<br />
Pflege und gegebenenfalls für Updates an die Bank.<br />
Vertragliche Kündigungsregeln:<br />
Der Kunde beziehungsweise die Bank können den „Lizenz- und Pflegevertrag<br />
- VR-NetWorld-Software -" gemäß § 11 Abs. 2 des Vertrages<br />
kündigen.<br />
Mindestlaufzeit des Vertrages:<br />
Die Bank kann die zugesagte Pflegeleistung frühestens nach Ablauf der<br />
in § 11 Abs. 2 des „Lizenz- und Pflegevertrages - VR-NetWorld-<br />
Software -" genannten Anzahl von Monaten nach Abschluss des Vertrages<br />
kündigen.<br />
Sonstige Rechte und Pflichten von Bank und Kunde:<br />
Sonstige Rechte und Pflichten von Bank und Kunde:<br />
Die Rechte und Pflichten von Bank und Kunde ergeben sich aus dem<br />
„Lizenz- und Pflegevertrag - VR-NetWorld-Software -". Daneben gelten<br />
als Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Bank<br />
und Kunde die beiliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen" der<br />
Bank, diese stehen im Internet unter www.voba-online.de und während<br />
der Öffnungszeiten in allen Geschäftsstellen zur Einsichtnahme<br />
bereit. Auf Anforderung erhalten werden diese per Post zugesandt.<br />
Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung.<br />
III. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages<br />
Information zum Zustandekommen des Vertrages im Fernabsatz:<br />
Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot auf<br />
Abschluss des Vertrages ab, indem er den Vertrag unterzeichnete an<br />
die Bank übermittelt und dieser ihr zugeht. Der Vertrag kommt zustande,<br />
wenn die Bank dem Kunden - gegebenenfalls nach der erforderlichen<br />
Identitätsprüfung des Kunden - die Annahme des Vertrages<br />
durch Übersendung der Software nebst Rechnung erklärt.<br />
Widerrufsrecht:<br />
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei<br />
Wochen [einem Monat] 1 ohne Angabe von Gründen in Textform,<br />
z. B. Brief, Fax, E-Mail, widerrufen. Die Frist beginnt<br />
frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der<br />
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.<br />
Der Widerruf ist zu richten an die<br />
<strong>Volksbank</strong> <strong>Odenwald</strong> <strong>eG</strong>, Frankfurter Str. 1, 64720<br />
Michelstadt<br />
Widerrufsfolgen:<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen<br />
Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls<br />
gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Dies kann<br />
dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen<br />
für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl<br />
erfüllen muss.<br />
Besonderer Hinweis:<br />
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der<br />
Vertag vollständig erfüllt ist und der Kunde dem ausdrücklich<br />
zugestimmt hat.<br />
1 1 Widerrufsfrist beträgt gemäß § 355 Abs. 2 Satz 2<br />
BGB einen Monat, wenn die Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsschluss<br />
in Textform dem Kunden mitgeteilt wird bzw. werden kann (z.<br />
B. bei telefonischem Fernabsatzvertrag).