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Vertrag über die Bereitstellung und Fernübertragung von Daten auf ...

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<strong>Vertrag</strong><br />

<strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Bereitstellung</strong> <strong>und</strong> Fern<strong>über</strong>tragung <strong>von</strong> <strong>Daten</strong><br />

<strong>auf</strong> FTAM / EBICS - Kommunikationsbasis<br />

zwischen der<br />

Volksbank Rottweil eG, Hochbrücktorstr. 27, 78628 Rottweil<br />

- im folgenden Bank genannt –<br />

<strong>und</strong> der<br />

________________________________________________________________________________<br />

1. Gegenstand des <strong>Vertrag</strong>es<br />

- im folgenden K<strong>und</strong>e genannt -<br />

Gegenstand des <strong>Vertrag</strong>es ist <strong>die</strong> <strong>Bereitstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Daten</strong> zur Abholung durch den K<strong>und</strong>en sowie <strong>die</strong><br />

elektronische Erteilung <strong>von</strong> Ausführungs<strong>auf</strong>trägen für Überweisungen <strong>und</strong> Lastschriften im<br />

Inlandszahlungsverkehr sowie für Überweisungen im Auslandszahlungsverkehr per <strong>Daten</strong>fern<strong>über</strong>tragung unter<br />

Nutzung des <strong>Daten</strong>fern<strong>über</strong>tragungsprotokolls FTAM (File Transfer Access and Management) <strong>und</strong> EBICS<br />

(Electronic Banking Internet Communications Standard). Mit Hilfe <strong>die</strong>ses Dateien<strong>über</strong>tragungs- <strong>und</strong><br />

-verwaltungsstandards werden im Rahmen des Kontovertrages <strong>Daten</strong> zwischen K<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Bank ausgetauscht.<br />

Die Anlage 3 beinhaltet <strong>die</strong> vom zentralen Kreditausschuss (ZKA) im Abkommen <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Daten</strong>fern<strong>über</strong>tragung<br />

zwischen K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Kreditinstituten festgelegten Standards <strong>und</strong> findet hierbei besondere Anwendung.<br />

K<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Bank werden in allen technischen Fragen in enger Abstimmung zusammenarbeiten.<br />

In den <strong>Vertrag</strong> können durch Zusatzvereinbarung weitere Leistungen einbezogen werden.<br />

2. Leistungsumfang<br />

Die Bank stellt dem K<strong>und</strong>en bankarbeitstäglich <strong>die</strong> seine Konten betreffenden Kontoinformationen zum<br />

Abruf per <strong>Daten</strong>leitung zur Verfügung. Die <strong>Bereitstellung</strong> <strong>von</strong> Kontoauszugsinformationen erfolgt im<br />

Format SWIFT MT940.<br />

<strong>Bereitstellung</strong> der Einzelumsätze im DTAUS-Format.<br />

Dar<strong>über</strong> hinaus nimmt <strong>die</strong> Bank <strong>auf</strong> elektronischem Wege erteilte<br />

Inlandszahlungs<strong>auf</strong>träge (DTAUS)<br />

Auslandszahlungs<strong>auf</strong>träge (DTAZV)<br />

des K<strong>und</strong>en zur Bearbeitung im Rahmen des banküblichen Arbeitsabl<strong>auf</strong>es entgegen.<br />

<strong>Bereitstellung</strong> <strong>von</strong> Protokolldateien zur Abholung durch den K<strong>und</strong>en.<br />

Eine taggleiche Verbuchung der Aufträge kann im Regelfall erfolgen, wenn <strong>die</strong> Aufträge spätestens zu<br />

einem <strong>von</strong> der Bank festzulegenden Zeitpunkt eingegangen sind.<br />

Die Abwicklungsmodalitäten für <strong>die</strong> Auftragserteilung <strong>von</strong> ordnungsgemäß erstellten <strong>und</strong> fehlerfrei an den<br />

Rechner der Bank <strong>über</strong>tragenen Zahlungsverkehrsdatensätze werden in Anlage 1 geregelt.<br />

3. Verpflichtungen der Bank<br />

a) Die Bank schafft <strong>über</strong> ihr zuständiges Rechenzentrum <strong>die</strong> internen Voraussetzungen für den bankseitigen<br />

Einsatz des Verfahrens FTAM <strong>und</strong> EBICS <strong>und</strong> sorgt für <strong>die</strong> Funktionstüchtigkeit des Bankrechners.<br />

Dar<strong>über</strong> hinaus verpflichtet sich <strong>die</strong> Bank, eventuell <strong>auf</strong>tretende Systemstörungen schnellstmöglich zu<br />

beheben oder beheben zu lassen, um eine hohe Systemverfügbarkeit zu erreichen. Bei Systemstörungen<br />

werden <strong>die</strong> <strong>Daten</strong> zum frühestmöglichen Termin verarbeitet, sollten sich jedoch Verzögerungen ergeben,


kann <strong>die</strong> Bank keine Haftung für Folgeschäden <strong>über</strong>nehmen; dasselbe gilt bei extrem hohem<br />

Verarbeitungsvolumen.<br />

b) Die Bank stellt dem K<strong>und</strong>en <strong>die</strong> jeweils gemäß der Beschreibung in Anlage 2 erforderlichen Identifikations-<br />

<strong>und</strong> Legitimationsdaten <strong>und</strong> -me<strong>die</strong>n zur Verfügung, <strong>die</strong> allein den Zugang zu den vertraglich vereinbarten<br />

Leistungen eröffnen.<br />

c) Die Bank prüft <strong>die</strong> Übereinstimmung der Auftragsdatensätze mit den Spezifikationen in den Bestimmungen<br />

<strong>über</strong> den Aufbau <strong>von</strong> DTA-Dateien, gemäß den Sonderbedingungen <strong>über</strong> <strong>die</strong> Beteiligung <strong>von</strong> K<strong>und</strong>en am<br />

beleglosen <strong>Daten</strong>trägeraustausch (Inlandszahlungsverkehr) bzw. den Bedingungen für <strong>die</strong> beleglose<br />

Erteilung <strong>von</strong> Auslandszahlungs<strong>auf</strong>trägen (Auslandszahlungsverkehr). Ergeben sich bei <strong>die</strong>ser Prüfung<br />

Fehler der <strong>Daten</strong>sätze, wird <strong>die</strong> Bank deren vollständigen Inhalt nachweisen <strong>und</strong> sie dem K<strong>und</strong>en<br />

unverzüglich mitteilen. Fehlerhafte <strong>Daten</strong>sätze sind <strong>von</strong> der weiteren Verarbeitung ausgeschlossen.<br />

d) Die Bank ist berechtigt, den Zugang zum Konto unverzüglich zu sperren, wenn 1. dreimal hintereinander<br />

ein falsches DFÜ-Passwort eingegeben wurde, 2. der Verdacht einer mißbräuchlichen Nutzung besteht<br />

<strong>und</strong> <strong>die</strong> Bank positive Kenntnis da<strong>von</strong> erlangt hat, 3. der K<strong>und</strong>e Bevollmächtigte (Kontoinhaber bzw. <strong>die</strong><br />

Kontoauszugsberechtigten) <strong>die</strong>s wünschen.<br />

4. Verpflichtungen des K<strong>und</strong>en<br />

a) Die vom K<strong>und</strong>en eingesetzte Software muss geeignet sein, <strong>die</strong> für <strong>die</strong> <strong>Vertrag</strong>sdurchführung erforderlichen<br />

Funktionen ordnungsgemäß zu erfüllen. Abweichungen zwischen der vom K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> der Bank<br />

verwendeten Version der Software werden systemseitig erkannt <strong>und</strong> gemeldet.<br />

b) Der K<strong>und</strong>e ist verpflichtet, <strong>die</strong> gem. Anlage 2 vorgeschriebenen Sicherungsprozeduren einzuhalten.<br />

Er regelt <strong>die</strong> interne Zugangsberechtigung <strong>und</strong> ermöglicht ausschließlich entsprechend befugten<br />

Personen den Zugang zu FTAM UND EBICS.<br />

Der K<strong>und</strong>e wird ausdrücklich dar<strong>auf</strong> hingewiesen, dass mittels der in der Verfahrensbeschreibung<br />

genannten Legitimationsmittel auch jeder unbefugte Dritte <strong>die</strong> vereinbarten Dienstleistungen<br />

nutzen kann.<br />

Mißbräuchliche Verfügungen Nichtberechtigter muss der K<strong>und</strong>e sich zurechnen lassen, wenn <strong>die</strong><br />

Sicherungsprozeduren nicht eingehalten sind <strong>und</strong> der Bank <strong>die</strong> mißbräuchliche Nutzung nicht<br />

erkennbar ist.<br />

Daher hat der K<strong>und</strong>e <strong>die</strong> ordnungsgemäße Aufbewahrung der in der Anlage 2 genannten<br />

Legitimationsme<strong>die</strong>n <strong>und</strong> <strong>die</strong> Geheimhaltung <strong>von</strong> Identifikations- <strong>und</strong> Legitimationsdaten<br />

sicherzustellen.<br />

c) Der K<strong>und</strong>e hat sein Konto für <strong>die</strong> <strong>Daten</strong>fern<strong>über</strong>tragung zu sperren <strong>und</strong> <strong>die</strong> Bank ohne schuldhaftes Zögern<br />

dar<strong>über</strong> zu informieren oder er hat das Konto <strong>von</strong> der Bank sperren zu lassen, insbesondere wenn<br />

1. <strong>die</strong> zur Legitimation <strong>die</strong>nenden Me<strong>die</strong>n abhanden gekommen sind,<br />

2. ein Unbefugter Kenntnis <strong>von</strong> den Identifikations- <strong>und</strong> Legitimationsdaten <strong>und</strong> -me<strong>die</strong>n erlangt,<br />

3. der Verdacht besteht, dass eine missbräuchliche Nutzung möglich ist oder werden kann,<br />

4. eine sonstige Gefahr der missbräuchlichen Nutzung <strong>von</strong> FTAM UND EBICS besteht.<br />

Die Bank weist dar<strong>auf</strong> hin, dass jeder, der Kenntnis <strong>von</strong> den Sicherungsme<strong>die</strong>n <strong>und</strong> dem DFÜ-<br />

Passwort erhält, das DFÜ-Passwort ändern <strong>und</strong> somit andere <strong>von</strong> der Nutzung ausschließen kann.<br />

d) Der K<strong>und</strong>e hat für jede logische Datei ein maschinelles Protokoll zu erstellen, das inhaltlich den<br />

Anforderungen des Begleitzettels gemäß den Sonderbedingungen <strong>über</strong> <strong>die</strong> Beteiligung <strong>von</strong> K<strong>und</strong>en am<br />

beleglosen <strong>Daten</strong>trägeraustausch (Inlandszahlungsverkehr) bzw. (Auslandszahlungsverkehr) entspricht.<br />

Er nimmt <strong>die</strong>ses Protokoll zu seinen Unterlagen <strong>und</strong> stellt es <strong>auf</strong> Anforderung der Bank zur Verfügung.<br />

e) Gehen dem K<strong>und</strong>en keine Kontoinformationen zu, so hat er <strong>die</strong> Bank unverzüglich dar<strong>über</strong> schriftlich/per<br />

Telefax zu informieren. Der K<strong>und</strong>e hat <strong>die</strong> Richtigkeit der <strong>über</strong>mittelten Kontoinformationen zu <strong>über</strong>prüfen <strong>und</strong><br />

etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben.<br />

f) Sollten Teilnehmer nicht mehr berechtigt sein, <strong>die</strong>se Leistungen zu nutzen (z.b. ausgeschiedene Mitarbeiter)<br />

ist <strong>die</strong>s unverzüglich der Bank mitzuteilen.


5. Rückruf <strong>von</strong> Aufträgen<br />

Nach Erteilung der Aufträge, also nach der <strong>Daten</strong>fern<strong>über</strong>tragung, können Rückrufe einzelner Aufträge gegen<strong>über</strong><br />

der Bank nur außerhalb des <strong>Daten</strong>fern<strong>über</strong>tragungsverfahrens vorgenommen werden. Berichtigungen sind nur<br />

durch Rückruf <strong>und</strong> erneuter Auftragserteilung möglich.<br />

Der Rückruf einer Datei insgesamt ist ausgeschlossen, sobald <strong>die</strong> Bank oder das <strong>von</strong> ihr be<strong>auf</strong>tragte<br />

Rechenzentrum mit deren Verarbeitung begonnen hat.<br />

6. Geheimhaltung sonstiger Umstände<br />

Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller vor <strong>und</strong> während der L<strong>auf</strong>zeit <strong>die</strong>ses <strong>Vertrag</strong>es<br />

ausgetauschten bzw. auszutauschenden Informationen <strong>und</strong> erworbenen Kenntnisse sowie <strong>die</strong><br />

<strong>Vertrag</strong>sabwicklung berührenden Betriebsvorgänge, auch wenn sie nicht ausdrücklich als geheim oder vertraulich<br />

bezeichnet worden sind.<br />

Die <strong>Vertrag</strong>sparteien haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Mitarbeiter in gleichem Umfang zur Geheimhaltung<br />

verpflichtet sind.<br />

Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht <strong>über</strong> <strong>die</strong> L<strong>auf</strong>zeit <strong>die</strong>ses <strong>Vertrag</strong>es hinaus fort.<br />

7. Haftung<br />

Haftungsfreistellungserklärung für <strong>die</strong> Freischaltung der Initialisierungsbriefe mittels Telefax:<br />

Der K<strong>und</strong>e kann <strong>die</strong> Freischaltung der Initialisierungsbriefe aus Zeitgründen auch mittels Telefax vornehmen. Im<br />

Zusammenhang mit <strong>die</strong>sem Verfahren wird der K<strong>und</strong>e ausdrücklich <strong>auf</strong> <strong>die</strong> damit verb<strong>und</strong>enen Risiken - wie<br />

Manipulationsmöglichkeiten am Übertragungsgerät des K<strong>und</strong>en etc. - hingewiesen. Der K<strong>und</strong>e stellt <strong>die</strong> Bank <strong>von</strong><br />

Ansprüchen jeglicher Art im Zusammenhang mit den per Telefax <strong>über</strong>mittelten Erklärungen, <strong>die</strong> in seinem<br />

Risikobereich entstanden sind <strong>und</strong> für sich daraus entwickelnde Schäden frei. Der K<strong>und</strong>e be<strong>auf</strong>tragt <strong>die</strong> Bank<br />

<strong>auf</strong>gr<strong>und</strong> der Telefax-Mitteilung - unter Freistellung der Haftung für <strong>die</strong> im Zusammenhang mit der Telefax-<br />

Übermittlung liegenden Risiken - unverzüglich <strong>die</strong> Freischaltung der Initialisierung vorzunehmen.<br />

a) Jede <strong>Vertrag</strong>spartei trägt <strong>die</strong>jenigen Schäden, deren Ursachen ihrer jeweiligen Risikosphäre zuzuordnen<br />

sind.<br />

b) Die Bank haftet für alle Schäden, <strong>die</strong> <strong>von</strong> ihr bzw. einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder<br />

Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.<br />

c) Bei einfacher Fahrlässigkeit wird <strong>die</strong> Haftung ausgeschlossen, soweit nicht eine wesentliche <strong>Vertrag</strong>spflicht<br />

(Kardinalspflicht) noch Leib oder Leben verletzt wurden oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit<br />

vorliegt. Soweit im Falle der einfachen Fahrlässigkeit gehaftet wird, wird <strong>die</strong> Haftung <strong>auf</strong> den<br />

vertragstypischen, vorhersehbaren <strong>und</strong> beherrschbaren Schaden begrenzt.<br />

d) Bei Verzug <strong>und</strong> Unmöglichkeit beschränkt sich der Schadensersatz für einfache Fahrlässigkeit <strong>auf</strong><br />

unmittelbare Schäden.<br />

e) Hat <strong>die</strong> Bank durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt<br />

sich nach den Gr<strong>und</strong>sätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang <strong>die</strong> Bank den Schaden zu tragen<br />

hat.<br />

f) Der K<strong>und</strong>e trägt alle Schäden, <strong>die</strong> der Bank dadurch entstehen, dass <strong>die</strong> dem K<strong>und</strong>en zur Verfügung<br />

gestellten Legitimationsdaten oder -me<strong>die</strong>n in seinem Risikobereich missbräuchlich verwendet werden,<br />

insbesondere wenn Legitimationsdaten oder -me<strong>die</strong>n unberechtigten Dritten zugänglich gemacht oder<br />

Legitimationsdateien unberechtigt vervielfältigt wurden.<br />

g) Der K<strong>und</strong>e ist im Verhältnis zur Bank zum Ersatz derjenigen Schäden verpflichtet, <strong>die</strong> durch nicht<br />

ordnungsgemäße, unrichtige oder unvollständige Auftragsdatensätze entstehen, es sei denn, der Fehler<br />

hätte durch <strong>die</strong> in Nr. 3c) beschriebenen Kontrollen festgestellt werden können.<br />

8. Inkrafttreten <strong>und</strong> Dauer des <strong>Vertrag</strong>es<br />

Der <strong>Vertrag</strong> tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft. Er wird <strong>auf</strong> unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

Jeder der Beteiligten kann den <strong>Vertrag</strong> mit einer Frist <strong>von</strong> einem Monat zum Monatsende kündigen.<br />

Das Recht zur fristlosen Kündigung der Bank aus wichtigem Gr<strong>und</strong> bleibt unbenommen.<br />

Die Kündigung bedarf der Schriftform.<br />

Der <strong>Vertrag</strong> endet abweichend hier<strong>von</strong> automatisch mit Beendigung der Kontobeziehung zur Bank.


9. Kosten<br />

Die Bank berechnet <strong>die</strong>se Dienstleistung gem. Ihrem Preis- <strong>und</strong> Leistungsverzeichnis <strong>und</strong> belastet <strong>die</strong>se dem<br />

Konto des K<strong>und</strong>en.<br />

10. Schlussbestimmungen<br />

a) Der <strong>Vertrag</strong>, seine Änderungen <strong>und</strong> Ergänzungen bedürfen der Schriftform.<br />

b) Sollten einzelne Bestimmungen <strong>die</strong>ses <strong>Vertrag</strong>es nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit<br />

durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in <strong>die</strong>sem <strong>Vertrag</strong> eine Lücke herausstellen, so<br />

wird hierdurch <strong>die</strong> Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen<br />

<strong>Vertrag</strong>sbestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, <strong>die</strong> dem wirtschaftlichen Zweck der<br />

unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt. Lücken des <strong>Vertrag</strong>es sind im Wege der ergänzenden<br />

<strong>Vertrag</strong>sauslegung zu schließen.<br />

c) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus <strong>die</strong>sem <strong>Vertrag</strong> ist der Gerichtsstand der Bank.<br />

d) Die in <strong>die</strong>sem <strong>Vertrag</strong> genannten Anlagen 1 - 5 sind Bestandteile <strong>die</strong>ses <strong>Vertrag</strong>es:<br />

Anlage 1: 1) Automatische Freigabe, ohne Übermittlung des DTA-Begleitzettels<br />

2) Freigabe erfolgt durch <strong>die</strong> Bank anhand des <strong>über</strong>mittelten DTA-Begleitzettels<br />

Anlage 2: Legitimationsme<strong>die</strong>n<br />

Anlage 3: Allgemeine Verfahrensanleitung<br />

Anlage 4: Sicherungsmaßnahmen<br />

Anlage 5: Auftrag zur Stammdatenpflege „Multikom Bankrechner“<br />

Aufgr<strong>und</strong> der technischen Entwicklung erforderliche Änderungen können <strong>von</strong> der Bank jederzeit<br />

vorgenommen werden; der K<strong>und</strong>e wird <strong>über</strong> Änderungen rechtzeitig informiert. Andere, mit dem K<strong>und</strong>en<br />

bereits abgeschlossene Verträge bleiben <strong>von</strong> den vorliegenden Regelungen unberührt.<br />

Zusätzlich gelten <strong>die</strong> Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank, <strong>die</strong> dem K<strong>und</strong>en bekannt sind <strong>und</strong><br />

<strong>auf</strong> Verlangen zur Verfügung gestellt werden sowie der mit dem K<strong>und</strong>en bestehende Kontovertrag.<br />

Des Weiteren gelten <strong>die</strong> Sonderbedingungen für <strong>die</strong> Teilnahme des K<strong>und</strong>en am beleglosen<br />

<strong>Daten</strong>trägeraustausch <strong>und</strong> <strong>die</strong> Bedingungen für <strong>die</strong> beleglose Erteilung <strong>von</strong><br />

Auslandszahlungs<strong>auf</strong>trägen sowie <strong>die</strong> Sonderbedingungen für <strong>Daten</strong>fern<strong>über</strong>tragung (DFÜ). Der<br />

Wortlaut <strong>die</strong>ser Geschäftsbedingungen kann in den Geschäftsräumen der Bank eingesehen werden; <strong>auf</strong><br />

Verlangen werden <strong>die</strong>se Geschäftsbedingungen ausgehändigt. Die Geschäfts- <strong>und</strong> Sonderbedingungen<br />

können Sie auch <strong>auf</strong> unserer Homepage www.volksbank-rottweil.de einsehen <strong>und</strong> ausdrucken.<br />

Rottweil,<br />

___________________________ ___________________________<br />

Ort, Datum Ort, Datum<br />

Volksbank Rottweil eG<br />

___________________________ ___________________________<br />

Unterschrift des/der K<strong>und</strong>en Unterschrift der Bank<br />

Legitimationsprüfung: Namen + Zeichen


Anlage 1 Auftragserteilung<br />

Die Beteiligten vereinbaren, dass folgende beide Abwicklungsmodalitäten bei der Auftragserteilung möglich sind:<br />

1) Automatische Freigabe, ohne Übermittlung des DTA-Begleitzettels<br />

Abweichend <strong>von</strong> der sonst banküblichen Schriftlichkeit der Auftragserteilung erteilt der K<strong>und</strong>e mit der fehlerfreien<br />

Übertragung ordnungsgemäßer Zahlungsverkehrsdatensätze sowie dazugehöriger Unterschriftsdatei(en) an den<br />

Rechner der Bank den rechtsverbindlichen Auftrag, <strong>die</strong> jeweiligen Zahlungsvorgänge zu Lasten bzw. zu Gunsten<br />

seines Kontos auszuführen.<br />

2) Freigabe erfolgt durch <strong>die</strong> Bank anhand des <strong>über</strong>mittelten DTA-Begleitzettels<br />

Der K<strong>und</strong>e erteilt mit der fehlerfreien Übertragung ordnungsgemäßer Zahlungsverkehrsdatensätze an den<br />

Rechner der Bank <strong>und</strong> durch Übermittlung des rechtsgültig unterschriebenen DTA-Begleitzettels den<br />

rechtsverbindlichen Auftrag, <strong>die</strong> jeweiligen Zahlungsvorgänge nach Disposition durch <strong>die</strong> Bank zu Lasten bzw. zu<br />

Gunsten seines Kontos auszuführen.<br />

Annahmetermine für Zahlungs<strong>auf</strong>tragsdateien für taggleiche Verarbeitung:<br />

Übertragungen der Zahlungsverkehrsdateien <strong>von</strong> K<strong>und</strong>en an <strong>die</strong> Bank müssen<br />

für den Inlandszahlungsverkehr bis 14.00 Uhr,<br />

für den Auslandszahlungsverkehr bis 11.30 Uhr,<br />

für eilige Zahlungen (DTE) bis 11.30 Uhr - ohne Gewährleistung für<br />

taggleiche Gutschrift,<br />

für telegraphische Zahlungen (DTT) bis 11.30 Uhr - ohne Gewährleistung für<br />

taggleiche Gutschrift -<br />

abgeschlossen sein.<br />

Die Protokolldatei steht ca. 2 Minuten nach jeder Datei<strong>über</strong>tragung zum Abruf bereit <strong>und</strong> muss mindestens einmal<br />

am Auftragstag abgerufen werden.<br />

<strong>Bereitstellung</strong> <strong>von</strong> elektronischen Kontoinformationen:<br />

Die Kontoinformationen werden täglich durch <strong>die</strong> Kontoauszugsschreibung generiert <strong>und</strong> werden ab 04.00 Uhr zur<br />

Abholung bereitgestellt.<br />

Leistungsbezug:<br />

Gemäß der Vereinbarung werden <strong>die</strong> Leistungsarten <strong>und</strong> Konten wie im Auftrag zur Stammdatenpflege<br />

„Multicom Bankrechner“ <strong>auf</strong>geführt in das Verfahren einbezogen.


Anlage 2 Legitimationsme<strong>die</strong>n<br />

Legitimationsme<strong>die</strong>n für <strong>die</strong> <strong>Daten</strong>fern<strong>über</strong>tragung unter Nutzung des Übertragungsprotokolles FTAM UND EBICS sind:<br />

- Initialisierungspasswort<br />

- Initialisierungsbrief (INI-Brief)<br />

- DFÜ-Passwort<br />

- EU-Disketten bzw. Dateien (elektronische Unterschrift)<br />

Initialisierungspasswort <strong>und</strong> INI-Brief<br />

Der K<strong>und</strong>e erhält <strong>von</strong> der Bank <strong>die</strong> beantragten <strong>und</strong> zur Erstellung der FTAM- <strong>und</strong> EBICS-Bankparameterdatei<br />

erforderlichen Angaben. Dies sind Hostname, ISDN-Rufnummer bzw. URL-Adresse der Bank, Host K<strong>und</strong>en-ID <strong>und</strong> Host<br />

User-ID. Durch <strong>die</strong> Eingabe des Initialisierungspasswortes <strong>und</strong> <strong>die</strong> anschließende Übertragung legitimiert sich der<br />

K<strong>und</strong>e erstmalig bei der Bank.<br />

Nach erfolgreicher Initialisierung muss der K<strong>und</strong>e zunächst den erstellten INI-Brief ausdrucken <strong>und</strong> zur Bank schicken.<br />

Diese vergleicht <strong>die</strong> Angaben mit dem Ausdruck des Bankrechners <strong>und</strong> schaltet den K<strong>und</strong>en bei Übereinstimmung der<br />

<strong>Daten</strong> für <strong>die</strong> <strong>Daten</strong>fern<strong>über</strong>tragung frei.<br />

DFÜ-Passwort<br />

Nach der Eingabe des Initialisierungspasswortes muss der K<strong>und</strong>e <strong>die</strong>ses beim FTAM-Verfahren wechseln. Dazu wird er<br />

in der Regel automatisch <strong>von</strong> seinem Softwareprogramm <strong>auf</strong>gefordert. Das neue Passwort ist mit dem Zeitpunkt der<br />

Änderung sein DFÜ-Passwort. Der K<strong>und</strong>e kann es jederzeit wechseln. Nach jedem Wechsel muss sich der K<strong>und</strong>e<br />

jedoch zunächst neu <strong>auf</strong> dem Bankrechner initialisieren.<br />

Das DFÜ-Passwort darf nur den vom K<strong>und</strong>en bestimmten Personen zugänglich sein.<br />

EU-Diskette bzw. EU-Dateien (elektronische Unterschrift)<br />

Der K<strong>und</strong>e veranlasst <strong>die</strong> Ausführung <strong>über</strong>tragener Zahlungsverkehrsdateien durch seine benutzerspezifische<br />

„elektronische Unterschrift“.<br />

Die EU-Key-Dateien sind vom K<strong>und</strong>en sorgfältig zu verwahren <strong>und</strong> dürfen wie das DFÜ-Passwort nur den <strong>von</strong><br />

ihm besonders be<strong>auf</strong>tragten Personen zugänglich sein, da jede Person, <strong>die</strong> im Besitz <strong>die</strong>ser Me<strong>die</strong>n ist, <strong>die</strong><br />

vereinbarten Dienstleistungen nutzen kann.


Anlage 3 Allgemeine Verfahrensanleitung<br />

1. Kommunikation<br />

Die Kommunikation basiert <strong>auf</strong> dem <strong>Daten</strong>fern<strong>über</strong>tragungsprotokoll FTAM (File Transfer Access and<br />

Management) <strong>und</strong> EBICS (Electronic Banking Internet Communications Standard). Mit Hilfe <strong>die</strong>ses<br />

Dateien<strong>über</strong>tragungs- <strong>und</strong> -verwaltungsstandards werden <strong>Daten</strong> zwischen K<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Bank ausgetauscht.<br />

2. <strong>Daten</strong>formate<br />

Die Bank nimmt In- <strong>und</strong> Auslandszahlungsverkehrsdateien (DTAUS/DTAZV) gemäß den gültigen DTA-Richtlinien<br />

<strong>und</strong> im dafür vorgesehenen Format entgegen. Die <strong>Bereitstellung</strong> <strong>von</strong> Kontoauszugsinformationen erfolgt im<br />

Format SWIFT MT940.<br />

3. Sicherheit (Anlage A)<br />

Als Standard für <strong>die</strong> Sicherheit sieht das Abkommen <strong>die</strong> elektronische Unterschrift (EU) gemäß dem RSA-<br />

Verfahren (Public Key-Verfahren) vor. Mit der elektronischen Unterschrift wird <strong>die</strong> Urheberschaft <strong>und</strong> <strong>die</strong><br />

Authentizität des Senders sowie <strong>die</strong> Integrität der <strong>Daten</strong> sichergestellt. Die elektronische Unterschrift ist für alle<br />

<strong>Daten</strong><strong>über</strong>tragungsverfahren zwingend vorgeschrieben, <strong>die</strong> nicht der reinen Informationsbeschaffung (z.B.<br />

Tagesauszugsinformationen) <strong>die</strong>nen.<br />

4. Technische Aspekte<br />

Der Abruf <strong>und</strong> <strong>die</strong> Übertragung <strong>von</strong> Dateien können vom K<strong>und</strong>en sowohl <strong>über</strong> Internet als auch <strong>über</strong> ISDN<br />

erfolgen.<br />

Die Kontoauszugsinformationen (STA) werden einmal täglich bereitgestellt. Nicht abgerufene <strong>Daten</strong> werden für<br />

einen Zeitraum <strong>von</strong> 30 Tagen vorgehalten. Die Vormerkposten (VMK) - aktuelle Kontobewegungen - werden<br />

tags<strong>über</strong> alle 2 St<strong>und</strong>en bereitgestellt.<br />

5. Software beim K<strong>und</strong>en<br />

Das vom K<strong>und</strong>en genutzte Softwareprogramm muss den Richtlinien <strong>und</strong> Spezifikationen des Zentralen<br />

Kreditausschusses hinsichtlich der Komponenten FTAM/EBICS <strong>und</strong> Elektronischer Unterschrift entsprechen.<br />

Hier ist insbesondere <strong>die</strong> Unterstützung der aktuellen Versionsnummer (zzt. A-004) als Format für <strong>die</strong><br />

elektronische Unterschrift zu nennen, ältere Formate sind nicht verwendbar.


Anlage 4 Sicherungsmaßnahmen<br />

Zusätzlich zu den in den Sonderbedingungen für <strong>Daten</strong>fern<strong>über</strong>tragung genannten Bestimmungen hat der K<strong>und</strong>e folgendes zu<br />

beachten:<br />

Elektronische Unterschrift (EU)<br />

Die elektronische Unterschrift gewährleistet <strong>die</strong> Absicherung des <strong>Daten</strong>austausches durch <strong>die</strong> Erfüllung folgender Anforderungen:<br />

- Non Repudiation (der Sender einer Nachricht kann seine Urheberschaft nicht leugnen).<br />

- Authentizität (der Sender einer Nachricht ist tatsächlich derjenige, der vorgibt, der Sender der Nachricht zu sein).<br />

- <strong>Daten</strong>integrität (beim Empfänger kommen genau <strong>die</strong> <strong>Daten</strong> unversehrt <strong>und</strong> unverfälscht an, <strong>die</strong> der Sender abgeschickt hat).<br />

Die im Rahmen der <strong>Daten</strong>fern<strong>über</strong>tragung mit K<strong>und</strong>en vorgesehene elektronische Unterschrift stellt eine Anwendung des RSA-<br />

Verfahrens (Public-Key-Verfahrens) dar, benannt nach seinen Erfindern Rivest, Shamir <strong>und</strong> Adleman.<br />

Der Auftraggeber (K<strong>und</strong>e) verfügt dabei <strong>über</strong> einen geheimen <strong>und</strong> einen öffentlichen Schlüssel, der Empfänger (<strong>die</strong> Bank oder das <strong>von</strong><br />

ihr be<strong>auf</strong>tragte Rechenzentrum) nur <strong>über</strong> den öffentlichen Schlüssel jedes K<strong>und</strong>en. Der Auftraggeber unterschreibt mit Hilfe eines<br />

geheimen Schlüssels, <strong>die</strong> Prüfung der Unterschrift erfolgt mit dem zugehörigen öffentlichen Schlüssel des Auftraggebers bei der Bank<br />

oder dem <strong>von</strong> ihr be<strong>auf</strong>tragten Rechenzentrum.<br />

Ein Dokument beliebiger Länge wird dabei folgendermaßen „unterschrieben“:<br />

- Berechnung eines Extraktes oder „Fingerabdruckes“ <strong>über</strong> <strong>die</strong> gesamte zu <strong>über</strong>tragende Datei mit Hilfe einer sogenannten<br />

Hashfunktion. Das Ergebnis der Berechnung, der Hashwert, hat dabei eine fixe Länge <strong>und</strong> steht eindeutig für den Inhalt der<br />

Gesamtnachricht, den er repräsentiert. Das Verändern nur eines einzigen Bits in der Gesamtnachricht wird ein anderes Hash-<br />

Ergebnis hervorbringen. Das Verhashungs-Verfahren stellt somit sicher - im Gegensatz zur reinen Prüfsummenberechnung-,<br />

dass evtl. Manipulationen der Auftragsdatei festgestellt werden.<br />

- Ergänzung des Hashwertes um einen Zeitstempel (Timestamp): das Hinzufügen zeitabhängiger Zusatzinformationen verhindert<br />

das nachträgliche Wiedereinspielen <strong>von</strong> <strong>auf</strong>gezeichneten, authentischen <strong>Daten</strong><strong>über</strong>mittlungen durch eine potenziellen Angreifer.<br />

- Der Hashwert einschließlich des Zeitstempels wird mit Hilfe des geheimen RSA-Schlüssels (Private Key) des Absenders<br />

verschlüsselt.<br />

Das Ergebnis <strong>die</strong>ser Operation ist eine elektronische Unterschrift (EU), <strong>die</strong> sich genau <strong>auf</strong> <strong>die</strong> betreffende Datei <strong>und</strong> einen bestimmten<br />

Absender (K<strong>und</strong>en) bezieht. Zusammen mit der originalen Zahlungsverkehrsnachricht wird <strong>die</strong> EU elektronisch an den Empfänger (<strong>die</strong><br />

Bank oder das <strong>von</strong> ihr be<strong>auf</strong>tragte Rechenzentrum) <strong>über</strong>mittelt. Auf Institutsseite wird <strong>die</strong> elektronische Unterschrift anhand des<br />

öffentlichen Schlüssels des Auftraggebers entschlüsselt. Ergebnis ist der Hashwert <strong>und</strong> der Zeitstempel. Auf <strong>die</strong> Auftragsdatei wird auch<br />

im Kreditinstitut <strong>die</strong> Hashfunktion angewandt <strong>und</strong> das Ergebnis der Rechnung mit dem Hashwert, den der K<strong>und</strong>e gesandt hat,<br />

verglichen. Sind beide Werte identisch, ist eindeutig sichergestellt, dass der Inhaber des geheimen Schlüssels den Auftrag erteilt hat.<br />

Der Auftraggeber kann <strong>die</strong>sen Auftrag nicht bestreiten („Non Repudiation“).<br />

Die elektronische Unterschrift (in der im zentralen Kreditausschuss bestimmten Version A-004) für <strong>über</strong>tragene Dateien ist zwingend<br />

vorgeschrieben. Vor der ersten Übertragung hat der K<strong>und</strong>e mit der Bank zu klären, ob zur Legitimation <strong>über</strong>tragener Dateien eine oder<br />

zwei elektronische Unterschriften erforderlich sind.<br />

Bleibt <strong>die</strong> Elektronische Unterschrift in der festgelegten Anzahl für <strong>über</strong>tragene Dateien aus bzw. kann sie nicht vom Bankrechner<br />

verifiziert <strong>und</strong> zugeordnet werden, werden <strong>die</strong> Dateien nicht ausgeführt. Der K<strong>und</strong>e erfährt dar<strong>über</strong> nur durch den Abruf der<br />

Protokolldatei.<br />

Protokollierung <strong>von</strong> Übertragungen<br />

Die Bank oder das <strong>von</strong> ihr be<strong>auf</strong>tragte Rechenzentrum stellt <strong>die</strong> zu FTAM/EBICS gehörenden Protokolldateien zum Abruf bereit. Diese<br />

geben dem K<strong>und</strong>en <strong>die</strong> notwendige Information, ob sich bei der Legitimationsprüfung bzw. der Übertragung Unstimmigkeiten ergeben<br />

haben. Nur durch den Abruf seiner Protokolldatei erfährt der K<strong>und</strong>e definitiv, ob Übertragung <strong>und</strong> Legitimation erfolgreich<br />

waren.<br />

Zugangssperre<br />

Der K<strong>und</strong>e kann den Zugang zu seinen Konten durch schriftlichen/Fax-Auftrag an <strong>die</strong> Bank <strong>und</strong> unter Angabe der entsprechenden<br />

User-ID sperren lassen. Eine fernmündliche Sperrung ist schriftlich zu bestätigen. Alternativ kann der K<strong>und</strong>e <strong>die</strong> Zugangsberechtigung<br />

zu seinen Konten (je User) auch selbst sperren.<br />

Eine automatische Sperrung erfolgt, sobald zum dritten Mal mit einem falschen DFÜ-Passwort <strong>auf</strong> den Bankrechner zuzugreifen<br />

versucht wurde.<br />

Die erneute Freischaltung ist nur durch <strong>die</strong> Bank möglich.

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