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SEPA-NEWSLETTER für Firmenkunden - VR-Bank Rhein-Erft eG

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<strong>SEPA</strong>-<strong>NEWSLETTER</strong> <strong>für</strong> <strong>Firmenkunden</strong><br />

03/2012<br />

Themen dieser Ausgabe - auf einen Blick:<br />

• <strong>SEPA</strong>- Lastschriftverfahren: Die Neuerungen<br />

(Gläubiger-ID, <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandate, Due-Date, Pre-Notification)<br />

Nachdem wir in unserem letzten Newsletter ausführlich die <strong>SEPA</strong>-Überweisung besprochen haben,<br />

wenden wir uns heute den neuen <strong>SEPA</strong>-Lastschriftverfahren zu, die es zwar bereits seit dem 2.<br />

November 2009 gibt, bis heute aber noch keine große Verbreitung gefunden haben. Gleichwohl gilt<br />

auch hier: die heute bekannten Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag)<br />

wird es ab dem 1. Februar 2014 nicht mehr geben. Was das <strong>für</strong> Sie und Ihr Unternehmen bedeutet<br />

und wie Sie sich schon jetzt darauf vorbereiten können, werden wir in diesem und den folgenden<br />

Newslettern eingehend erläutern.<br />

Wie die nebenstehende Übersicht<br />

verdeutlicht, ist die Lastschrift in<br />

Deutschland das neben der Überweisung<br />

am weitesten verbreitete Zahlungsinstrument.<br />

Jährlich werden hierzulande<br />

über 8 Mrd. Transaktionen mittels<br />

Lastschrifteinzug ausgeführt.<br />

Künftig können Sie von den Zahlverfahren<br />

<strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschrift und <strong>SEPA</strong>-<br />

Firmen-Lastschrift sowohl national als<br />

auch grenzüberschreitend partizipieren. In<br />

allen 32 <strong>SEPA</strong>-Ländern gibt es künftig<br />

• einheitliche Formate<br />

• einheitliche Fristen<br />

• einheitliche Rechtsvorschriften<br />

Die bislang gelebte Praxis in Deutschland<br />

ändert sich zukünftig nur in Nuancen, da<br />

viele Bestandteile der bereits seit<br />

Jahrzehnten genutzten Verfahren in die<br />

<strong>SEPA</strong>-Welt eingeflossen sind.<br />

Das neue <strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschriftverfahren<br />

baut auf unserer altbewährten<br />

Einzugsermächtigungslastschrift auf.<br />

Die <strong>SEPA</strong>-Firmenlastschrift ersetzt den<br />

deutschen Abbuchungsauftrag.


Gläubiger-Identifikationsnummer<br />

<strong>SEPA</strong>-<strong>NEWSLETTER</strong> <strong>für</strong> <strong>Firmenkunden</strong><br />

03/2012<br />

Was ist neu?<br />

Diese Ausgabe des <strong>SEPA</strong>-Newsletters widmet sich den Neuerungen bei den <strong>SEPA</strong>-<br />

Lastschriftenverfahren, die sowohl <strong>für</strong> die <strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschrift als auch <strong>für</strong> die <strong>SEPA</strong>-<br />

Firmen-Lastschrift gelten.<br />

Sofern Sie zukünftig <strong>SEPA</strong>-Lastschriften einziehen wollen, müssen Sie zunächst (einmalig)<br />

Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) beantragen. Sie dient der<br />

kontounabhängigen und eindeutigen Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers.<br />

Der Aufbau der Gläubiger-Identifikationsnummer ist <strong>SEPA</strong>-weit einheitlich, sie kann in der<br />

Länge aber variieren. In Deutschland ist die Gläubiger-ID 18-stellig und wie folgt aufgebaut:<br />

Abb.: Aufbau der deutschen Gläubiger-ID; Quelle: Deutsche Bundesbank<br />

Die Stellen 1-2 enthalten den ISO-Ländercode <strong>für</strong> Deutschland (DE) als Land der<br />

Ausgabe der Gläubiger-ID.<br />

Die Stellen 3-4 enthalten die Prüfziffer, die analog der IBAN-Prüfziffer (ISO 13616)<br />

berechnet wird, jedoch ohne Berücksichtigung der Geschäftsbereichskennung.<br />

Die Stellen 5-7 enthalten eine kundenindividuell vergebbare<br />

Geschäftsbereichskennung (Creditor Business Code).<br />

Die folgenden Stellen 8-18 enthalten das nationale Identifikationsmerkmal <strong>für</strong> den<br />

Lastschriftgläubiger. Die achte Stelle der Gläubiger-Identifikationsnummer wird<br />

b. a. w. immer mit ‚0’ belegt.<br />

TIPP<br />

TIPP<br />

Beantragen Sie Ihre Gläubiger-ID schon heute auf der folgenden<br />

Internet-Seite der Deutschen Bundesbank:<br />

www.glaeubiger-id.bundesbank.de<br />

Die standardmäßig mit „ZZZ“ belegte Geschäftsbereichskennung<br />

können Sie <strong>für</strong> Ihre eigenen Zwecke abändern und mit<br />

alphanumerischen Zeichen versehen, z. B. zur Kennzeichnung<br />

einzelner Filialen oder Abteilungen, die Forderungen mittels<br />

Lastschrift einziehen.


<strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat<br />

<strong>SEPA</strong>-<strong>NEWSLETTER</strong> <strong>für</strong> <strong>Firmenkunden</strong><br />

03/2012<br />

Das <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat ersetzt die bisher bekannte Einzugsermächtigung bzw. den<br />

heutigen Abbuchungsauftrag. Es ist die rechtliche Voraussetzung <strong>für</strong> den Einzug einer<br />

<strong>SEPA</strong>-Lastschrift. Das Mandat ermächtigt zum einen den Zahlungsempfänger, den fälligen<br />

Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen und enthält zum anderen eine<br />

Weisung an die <strong>Bank</strong> des Zahlungspflichtigen, die Lastschrift einzulösen.<br />

Dabei sind bestimmte (Form-)Vorschriften zu beachten:<br />

• Schriftform: Das Mandat ist in Papierform durch den Zahlungspflichtigen an den<br />

Zahlungsempfänger unterschrieben zu erteilen.<br />

• Mandatstext: Der Mandatstext ist zwingend in der Sprache des<br />

Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in Englisch) zu verfassen,<br />

wobei von den offiziellen Mandatstexten nicht abgewichen werden darf. Bei<br />

grenzüberschreitenden <strong>SEPA</strong>-Lastschriften empfehlen wir, das Mandat immer auch<br />

in Englisch zu verfassen.<br />

Die offiziellen Mandatstexte in den verschiedenen Sprachen finden Sie auf der folgenden<br />

Internetseite des European Payments Council (EPC):<br />

http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=the_sepa_direct_debit_mandate<br />

(Hinweis: Achten Sie darauf, dass Ihr Textverarbeitungsprogramm (z. B. Word) geöffnet ist.)<br />

Die Mandatstexte des EPC beinhalten eine Übersetzung in die jeweilige Sprache, so dass<br />

auch fremdsprachige Mandatstexte überprüfbar sind.<br />

Auf der folgenden Seite haben wir <strong>für</strong> Sie Muster der deutschsprachigen <strong>SEPA</strong>-Mandate<br />

abgebildet. •<br />

• Mandatsreferenz: Jedes <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat muss von Ihnen als<br />

Zahlungsempfänger mit einer eindeutigen Mandatsreferenz versehen werden, die bei<br />

allen <strong>SEPA</strong>-Lastschrift-Einzügen anzugeben ist. Diese Nummer kann bis zu 35<br />

alphanumerische Zeichen enthalten (z. B. die Kundennummer/Vertragsnummer). Die<br />

Mandatsreferenz können Sie dem Zahlungspflichtigen bereits bei Mandatseinholung<br />

auf dem Mandatsformular mitteilen oder nachträglich bekanntgeben.<br />

Die Mandatsreferenz wird zusammen mit der Gläubiger-ID über die gesamte<br />

Zahlungsprozesskette hinweg bis zum Zahlungspflichtigen im <strong>SEPA</strong>-Datensatz weitergeleitet<br />

und ermöglicht so eine eindeutige Identifizierbarkeit eines Mandats.<br />

• Aufbewahrungspflicht: Als Zahlungsempfänger sind Sie verpflichtet, das Mandat<br />

einschließlich evtl. Änderungen im Original aufzubewahren und zwar mind. noch 14<br />

Monate nach dem letzten Lastschrifteinzug. Hintergrund: Wenn der<br />

Zahlungspflichtige Zweifel an dem Mandat hat, kann er über seine <strong>Bank</strong> eine Kopie<br />

des Mandats anfordern (innerhalb von 13 Monaten nach Kontobelastung).<br />

• Gültigkeit: Das Mandat ist gültig ab dem Datum der Unterschrift des<br />

Zahlungspflichtigen. Es gilt unbefristet bis zum Widerruf durch den<br />

Zahlungspflichtigen, es verfällt jedoch 36 Monate nach Unterzeichnung, wenn bis<br />

dahin kein Lastschrifteinzug vorgenommen wurde. Nach jedem erfolgten<br />

Lastschrifteinzug beginnt diese Frist wieder von neuem. Evtl. Mandatsänderungen<br />

haben dagegen auf die 36-Monatsfrist keinen verlängernden Einfluss.


<strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat<br />

<strong>SEPA</strong>-<strong>NEWSLETTER</strong> <strong>für</strong> <strong>Firmenkunden</strong><br />

03/2012<br />

• Weitere Angaben auf beiden <strong>SEPA</strong>-Mandaten: Name, Adresse und Gläubiger-ID<br />

des Zahlungsempfängers; Kennzeichnung, ob das Mandat <strong>für</strong> wiederkehrende oder<br />

eine einmalige Zahlung erteilt wird (bei einer einmaligen Zahlung muss der Text<br />

entsprechend abgeändert werden - z. B. statt „Zahlungen“: „einmalig eine Zahlung“).<br />

Die Daten des Zahlungspflichtigen werden von diesem bei Unterzeichnung ergänzt.<br />

Abb.: Muster eines <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandats<br />

Abb.: Muster eines <strong>SEPA</strong>-Firmenlastschrift-Mandats


Pre-Notification „D"<br />

<strong>SEPA</strong>-<strong>NEWSLETTER</strong> <strong>für</strong> <strong>Firmenkunden</strong><br />

03/2012<br />

Eine Erneuerung der Ihnen bereits heute vorliegenden<br />

Einzugsermächtigungen durch <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandate ist unter<br />

bestimmten Voraussetzungen nicht erforderlich. Hierauf werden wir<br />

in unserem nächsten Newsletter noch ausführlich eingehen.<br />

Diese sogenannte „Umdeutungslösung“ wird es allerdings <strong>für</strong> die<br />

bisherigen Abbuchungsaufträge nicht geben.<br />

Waren bisher Lastschriften durch Vorlage (bei Sicht) zahlbar, ist bei <strong>SEPA</strong>-Lastschriften nun<br />

ein festes Fälligkeitsdatum („Due Date“ = D) vorgeschrieben. Vor allem dem<br />

Zahlungspflichtigen wird somit die kontomäßige Disposition erleichtert, weiß er doch jetzt<br />

taggenau, wann sein Konto mit dem Lastschriftbetrag belastet wird. Auch Sie als<br />

Zahlungsempfänger erhalten am Fälligkeitstag die Kontogutschrift.<br />

Von den Grundzügen her wird die „Pre-Notification“ (Vorabinformation) in aller Regel<br />

schon heute praktiziert.<br />

Sie als Zahlungsempfänger müssen den Zahlungspflichtigen künftig über den<br />

bevorstehenden Lastschrifteinzug informieren und zwar - sofern nichts anderes vereinbart ist<br />

- spätestens 14 Kalendertage vor jedem Einzug. Kürzere Fristen können individuell<br />

vereinbart werden.<br />

Die Pre-Notifications müssen u. a. folgende Angaben enthalten:<br />

• den Betrag und das Fälligkeitsdatum des Lastschrift-Einzugs<br />

• die Gläubiger-Identifikationsnummer<br />

• die Mandatsreferenz<br />

Das Medium <strong>für</strong> die Pre-Notification ist nicht vorgeschrieben. Möglich sind z. B. Brief,<br />

Rechnung, Vertrag, aber auch E-Mail oder Telefax.<br />

Bei wiederkehrenden, betragsmäßig gleichen Beträgen genügt die einmalige Unterrichtung<br />

des Zahlungspflichtigen vor dem ersten Lastschrifteinzug und die Angabe der jeweiligen<br />

Fälligkeitstermine.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihr <strong>Firmenkunden</strong>team der<br />

Impressum<br />

TIPP<br />

Herausgeber: WGZ BANK, <strong>VR</strong>-<strong>Bank</strong> <strong>Rhein</strong>-<strong>Erft</strong> <strong>eG</strong><br />

Redaktion: Werner O. Fronholt, M. Küsters,<br />

W. Lilienbecker, H. Zimmermann<br />

Verantwortlich: T. Löcker, H. Sandkaulen, A. Greul

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