13.04.2013 Aufrufe

VR-Gewinnsparverein Hessen-Thüringen e. V.

VR-Gewinnsparverein Hessen-Thüringen e. V.

VR-Gewinnsparverein Hessen-Thüringen e. V.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

1. Teilnahmeberechtigung<br />

<strong>VR</strong>-<strong>Gewinnsparverein</strong> <strong>Hessen</strong>-<strong>Thüringen</strong> e. V.<br />

Spar- und Auslosungsordnung<br />

(Fassung Februar 2011)<br />

An den Auslosungen des Vereins ist jedes Mitglied teilnahmeberechtigt, sofern die für den jeweiligen<br />

Monat fällige Spar- und Beitragsrate fristgerecht gemäß Ziffer 5 bei der angeschlossenen Kreditgenossenschaft<br />

eingegangen ist. Die Teilnahme von Minderjährigen ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen<br />

(§ 4 Absatz 3 „Glücksspielstaatsvertrag“) untersagt. Die Teilnahme am Gewinnsparen kann<br />

vor Abbuchung des Einsatzes jederzeit beendet werden.<br />

An den Sonderauslosungen gemäß Ziffer 8 nehmen jeweils die zum Zeitpunkt der an den monatlichen<br />

Auslosungen teilnehmenden Lose teil. Ein zusätzliches Teilnahmeentgelt wird nicht erhoben.<br />

2. Gewinnsparlose<br />

Der Gewinnsparer erhält pro erworbenem Los eine Losnummer, mit der er an der jeweiligen Monatsauslosung<br />

teilnimmt. Die Losnummer wird dem Gewinnsparer durch die angeschlossene Kreditgenossenschaft<br />

bekannt gegeben. Die Anzahl der Lose je Teilnehmer ist auf 1.000 Lose beschränkt.<br />

Losinhaber ist der Beitragszahler.<br />

3. Reinertrag<br />

Von den Auslosungsbeiträgen sind nach dem „Glücksspielstaatsvertrag“ zur Zeit 25 % als Reinertrag<br />

für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke zu verwenden.<br />

4. Sparjahr<br />

Das Sparjahr ist das Kalenderjahr.<br />

5. Einzahlungen<br />

Das Mitglied zahlt an die angeschlossene Kreditgenossenschaft, die ihm die Gewinnsparlose zugeteilt<br />

hat, für jeden Monat und für jedes Gewinnsparlos einen Betrag von insgesamt 5,00 EURO. Davon<br />

entfallen 4,00 EURO auf die Sparrate und 1,00 EURO auf den Auslosungsbeitrag. Vorauszahlungen<br />

sind möglich. Die Sparbeiträge werden einem Sammelkonto der angeschlossenen Kreditgenossenschaft<br />

zugeführt und im Dezember des jeweiligen Sparjahres dem Mitglied zur freien Verfügung gutgeschrieben.<br />

6. Verzinsung der Sparbeiträge<br />

Die auf dem Sammelkonto anfallenden Zinsen werden halbjährlich vorschüssig an den <strong>Gewinnsparverein</strong><br />

abgeführt und dienen nach Abzug der Aufwendungen zur Aufstockung des monatlichen Auslosungsstocks.


7. Auslosung/Auslosungsstock<br />

- 2 –<br />

Die Auslosungsbeiträge von monatlich 1,00 EURO je Los werden dem Auslosungsstock des Vereins<br />

zugeführt. Dieser wird gebildet aus den Auslosungsbeiträgen der Teilnehmer zuzüglich der von den<br />

angeschlossenen Kreditgenossenschaften abzuführenden Zinsen gemäß Nr. 6 dieser Spar- und Auslosungsordnung.<br />

Die Beiträge kommen nach Abzug eines nach Auflage der Lotteriegenehmigungsbehörde<br />

für gemeinnützige Zwecke zu verwendenden Reinertrages (zur Zeit 25 %), der zu zahlenden<br />

Lotteriesteuer (16,67 %) und Lasten und Kosten (ca. 3,5 %) nach Maßgabe des Gewinnplanes in vollem<br />

Umfang zur Ausschüttung an die Mitglieder.<br />

Der Auslosungsstock für die Sonderverlosungen wird gemäß Ziffer 6 aus den Zinsen der Sparbeiträge<br />

gebildet.<br />

8. Durchführung der Auslosungen<br />

Die Monatsauslosungen finden möglichst zwischen dem 10. und 20. Tag des Monats unter der Aufsicht<br />

eines Notars statt. Termin und Ort der Auslosung werden den angeschlossenen Kreditgenossenschaften<br />

durch Rundschreiben bekannt gegeben und im Internet unter:<br />

www.vr-gewinnsparverein.de veröffentlicht.<br />

Die Sonderauslosungen aus Mitteln gemäß Ziffer 7 werden mit den entsprechenden monatlichen Auslosungen<br />

durchgeführt.<br />

9. Gewinnplan<br />

Die Zahl der Gewinne richtet sich nach der Zahl der an der Verlosung teilnehmenden Lose nach folgender<br />

Maßgabe:<br />

Für die Monatsauslosungen werden die teilnehmenden Lose in Gruppen zu je 2.000 Losen eingeteilt,<br />

wobei die Lose einer Bank mit Hilfe des Rechenzentrums hintereinander in aufsteigender Losnummernfolge<br />

in die Gruppen sortiert werden.<br />

Aus dem Gesamtbestand der Lose wird monatlich<br />

1 Hauptgewinn von 15.000,00 EURO gezogen.<br />

Auf jede Gruppe von 2.000 Losen entfallen:<br />

1 Hauptgewinn zu 500,00 EURO sowie<br />

1 Gewinn zu 50,00 EURO.<br />

Die Gewinne von 500,00 EURO und 50,00 EURO werden aus den vom Rechenzentrum angefertigten<br />

Losnummernlisten mit Hilfe von Zeilennummern ermittelt.<br />

Ferner wird eine einstellige Losendnummer gezogen, auf deren Lose<br />

Gewinne von je 2,50 EURO entfallen.<br />

Der Rest des Auslosungsstocks wird durch Ziehung von Losendnummern als Gewinn zu 5,00 EURO<br />

ausgelost.<br />

Dem <strong>Gewinnsparverein</strong> bleibt es unbenommen, über vorhergehenden Gewinnplan hinausgehend<br />

weitere Geld- und Sachgewinne bereitzustellen und auszuspielen. Eine eventuelle Auszahlung eines<br />

Sachgewinns in bar ist mit 70 von Hundert vom Sachpreiswert vorgesehen. Die restlichen 30 von<br />

Hundert vom Sachpreiswert werden dann dem Auslosungsstock zugeführt. Die Frist innerhalb derer<br />

ein Sachgewinn abgenommen werden muss, beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Tag der Gewinnauslosung.<br />

Sollte ein Sachgewinn nicht innerhalb der Frist abgenommen werden, wird der Gegenwert<br />

des angezeigten Sachpreises dem Auslosungsstock zugeführt.


- 3 –<br />

Bei den Auslosungen verbleibende Reste am Auslosungsstock werden dem Auslosungsstock der<br />

nächsten Auslosung zugeführt. Zuviel ausgeschüttete Gewinne gehen zu Lasten des Auslosungsstocks<br />

der nächsten Auslosung. In der Dezember-Auslosung kann der Vorstand Überschüsse, die<br />

sich im Laufe des Sparjahres ergeben haben, auch als zusätzliche Gewinne auslosen.<br />

10. Bekanntmachung der Gewinne<br />

Die Gewinne werden den Mitgliedern vom <strong>Gewinnsparverein</strong> über die angeschlossene Kreditgenossenschaften<br />

mitgeteilt und gutgeschrieben. Die Gewinnliste wird nach der Auslosung unverzüglich den<br />

angeschlossenen Kreditgenossenschaften zur Einsichtnahme der Mitglieder übersandt.<br />

11. Auszahlung der Gewinne<br />

Die Gewinne werden von der angeschlossenen Kreditgenossenschaft auf dem vereinbarten Konto<br />

gutgeschrieben.<br />

12. Beendigung der Teilnahme<br />

Mit der Kündigung der Lose erlöschen alle Ansprüche des Teilnehmers an dem Auslosungsstock.<br />

Über den Sparbeitrag kann im auf die Beendigung der Teilnahme folgenden Monat verfügt werden.<br />

13. Bekanntmachungen<br />

Bekanntmachungen erfolgen durch Rundschreiben an die angeschlossenen Kreditgenossenschaften.<br />

14. Abtretung oder Verpfändung der Ansprüche<br />

Eine Abtretung oder Verpfändung der Forderung des Gewinnsparers gegen den <strong>Gewinnsparverein</strong> ist<br />

ausgeschlossen.<br />

15. Informationspflichten<br />

Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlung sind beim <strong>VR</strong>-<strong>Gewinnsparverein</strong> <strong>Hessen</strong>-<br />

<strong>Thüringen</strong> e.V. und u. a. bei dem Bundesministerium für Gesundheit, 11055 Berlin und bei der Bundeszentrale<br />

für gesundheitliche Aufklärung, Ostmerheimer Straße 220, 51109 Köln, sowie im Internet<br />

unter: www.spielen-mit-vernunft.de, www.bmgs.de oder www.bzga.de erhältlich sowie in der, in den<br />

Bankräumen ausliegenden Kundeninformation des <strong>VR</strong>-<strong>Gewinnsparverein</strong>s <strong>Hessen</strong>-<strong>Thüringen</strong> e.V.<br />

Die Gewinnwahrscheinlichkeit errechnet sich monatlich aus der Anzahl der Hauptgewinne dividiert<br />

durch die Anzahl der insgesamt teilnehmenden Lose; das Verlustrisiko beträgt maximal 20 % des<br />

monatlichen Gesamtlospreises, das entspricht dem Auslosungsbeitrag von einem EURO. Eine Aufstellung<br />

über die Gewinnwahrscheinlichkeit und das Verlustrisiko ist im Internet unter:<br />

www.vr-gewinnsparverein.de veröffentlicht.<br />

16. Änderungen der Spar- und Auslosungsordnung<br />

Änderungen der Spar- und Auslosungsordnung bleiben vorbehalten. Sie erfolgen durch den Vereinsvorstand<br />

und werden für die Gewinnsparer verbindlich, sobald sie den angeschlossenen Kreditgenossenschaften<br />

bekannt gegeben worden sind.<br />

Jedes Mitglied hat das Recht, diese Spar- und Auslosungsordnung in der angeschlossenen Kreditgenossenschaft,<br />

die ihm die Gewinnsparlose zugeteilt hat, einzusehen bzw. sich ein Exemplar auf sein<br />

Verlangen aushändigen zu lassen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!