VR-Gewinnsparverein Hessen-Thüringen e. V.
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1. Teilnahmeberechtigung<br />
<strong>VR</strong>-<strong>Gewinnsparverein</strong> <strong>Hessen</strong>-<strong>Thüringen</strong> e. V.<br />
Spar- und Auslosungsordnung<br />
(Fassung Februar 2011)<br />
An den Auslosungen des Vereins ist jedes Mitglied teilnahmeberechtigt, sofern die für den jeweiligen<br />
Monat fällige Spar- und Beitragsrate fristgerecht gemäß Ziffer 5 bei der angeschlossenen Kreditgenossenschaft<br />
eingegangen ist. Die Teilnahme von Minderjährigen ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen<br />
(§ 4 Absatz 3 „Glücksspielstaatsvertrag“) untersagt. Die Teilnahme am Gewinnsparen kann<br />
vor Abbuchung des Einsatzes jederzeit beendet werden.<br />
An den Sonderauslosungen gemäß Ziffer 8 nehmen jeweils die zum Zeitpunkt der an den monatlichen<br />
Auslosungen teilnehmenden Lose teil. Ein zusätzliches Teilnahmeentgelt wird nicht erhoben.<br />
2. Gewinnsparlose<br />
Der Gewinnsparer erhält pro erworbenem Los eine Losnummer, mit der er an der jeweiligen Monatsauslosung<br />
teilnimmt. Die Losnummer wird dem Gewinnsparer durch die angeschlossene Kreditgenossenschaft<br />
bekannt gegeben. Die Anzahl der Lose je Teilnehmer ist auf 1.000 Lose beschränkt.<br />
Losinhaber ist der Beitragszahler.<br />
3. Reinertrag<br />
Von den Auslosungsbeiträgen sind nach dem „Glücksspielstaatsvertrag“ zur Zeit 25 % als Reinertrag<br />
für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke zu verwenden.<br />
4. Sparjahr<br />
Das Sparjahr ist das Kalenderjahr.<br />
5. Einzahlungen<br />
Das Mitglied zahlt an die angeschlossene Kreditgenossenschaft, die ihm die Gewinnsparlose zugeteilt<br />
hat, für jeden Monat und für jedes Gewinnsparlos einen Betrag von insgesamt 5,00 EURO. Davon<br />
entfallen 4,00 EURO auf die Sparrate und 1,00 EURO auf den Auslosungsbeitrag. Vorauszahlungen<br />
sind möglich. Die Sparbeiträge werden einem Sammelkonto der angeschlossenen Kreditgenossenschaft<br />
zugeführt und im Dezember des jeweiligen Sparjahres dem Mitglied zur freien Verfügung gutgeschrieben.<br />
6. Verzinsung der Sparbeiträge<br />
Die auf dem Sammelkonto anfallenden Zinsen werden halbjährlich vorschüssig an den <strong>Gewinnsparverein</strong><br />
abgeführt und dienen nach Abzug der Aufwendungen zur Aufstockung des monatlichen Auslosungsstocks.
7. Auslosung/Auslosungsstock<br />
- 2 –<br />
Die Auslosungsbeiträge von monatlich 1,00 EURO je Los werden dem Auslosungsstock des Vereins<br />
zugeführt. Dieser wird gebildet aus den Auslosungsbeiträgen der Teilnehmer zuzüglich der von den<br />
angeschlossenen Kreditgenossenschaften abzuführenden Zinsen gemäß Nr. 6 dieser Spar- und Auslosungsordnung.<br />
Die Beiträge kommen nach Abzug eines nach Auflage der Lotteriegenehmigungsbehörde<br />
für gemeinnützige Zwecke zu verwendenden Reinertrages (zur Zeit 25 %), der zu zahlenden<br />
Lotteriesteuer (16,67 %) und Lasten und Kosten (ca. 3,5 %) nach Maßgabe des Gewinnplanes in vollem<br />
Umfang zur Ausschüttung an die Mitglieder.<br />
Der Auslosungsstock für die Sonderverlosungen wird gemäß Ziffer 6 aus den Zinsen der Sparbeiträge<br />
gebildet.<br />
8. Durchführung der Auslosungen<br />
Die Monatsauslosungen finden möglichst zwischen dem 10. und 20. Tag des Monats unter der Aufsicht<br />
eines Notars statt. Termin und Ort der Auslosung werden den angeschlossenen Kreditgenossenschaften<br />
durch Rundschreiben bekannt gegeben und im Internet unter:<br />
www.vr-gewinnsparverein.de veröffentlicht.<br />
Die Sonderauslosungen aus Mitteln gemäß Ziffer 7 werden mit den entsprechenden monatlichen Auslosungen<br />
durchgeführt.<br />
9. Gewinnplan<br />
Die Zahl der Gewinne richtet sich nach der Zahl der an der Verlosung teilnehmenden Lose nach folgender<br />
Maßgabe:<br />
Für die Monatsauslosungen werden die teilnehmenden Lose in Gruppen zu je 2.000 Losen eingeteilt,<br />
wobei die Lose einer Bank mit Hilfe des Rechenzentrums hintereinander in aufsteigender Losnummernfolge<br />
in die Gruppen sortiert werden.<br />
Aus dem Gesamtbestand der Lose wird monatlich<br />
1 Hauptgewinn von 15.000,00 EURO gezogen.<br />
Auf jede Gruppe von 2.000 Losen entfallen:<br />
1 Hauptgewinn zu 500,00 EURO sowie<br />
1 Gewinn zu 50,00 EURO.<br />
Die Gewinne von 500,00 EURO und 50,00 EURO werden aus den vom Rechenzentrum angefertigten<br />
Losnummernlisten mit Hilfe von Zeilennummern ermittelt.<br />
Ferner wird eine einstellige Losendnummer gezogen, auf deren Lose<br />
Gewinne von je 2,50 EURO entfallen.<br />
Der Rest des Auslosungsstocks wird durch Ziehung von Losendnummern als Gewinn zu 5,00 EURO<br />
ausgelost.<br />
Dem <strong>Gewinnsparverein</strong> bleibt es unbenommen, über vorhergehenden Gewinnplan hinausgehend<br />
weitere Geld- und Sachgewinne bereitzustellen und auszuspielen. Eine eventuelle Auszahlung eines<br />
Sachgewinns in bar ist mit 70 von Hundert vom Sachpreiswert vorgesehen. Die restlichen 30 von<br />
Hundert vom Sachpreiswert werden dann dem Auslosungsstock zugeführt. Die Frist innerhalb derer<br />
ein Sachgewinn abgenommen werden muss, beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Tag der Gewinnauslosung.<br />
Sollte ein Sachgewinn nicht innerhalb der Frist abgenommen werden, wird der Gegenwert<br />
des angezeigten Sachpreises dem Auslosungsstock zugeführt.
- 3 –<br />
Bei den Auslosungen verbleibende Reste am Auslosungsstock werden dem Auslosungsstock der<br />
nächsten Auslosung zugeführt. Zuviel ausgeschüttete Gewinne gehen zu Lasten des Auslosungsstocks<br />
der nächsten Auslosung. In der Dezember-Auslosung kann der Vorstand Überschüsse, die<br />
sich im Laufe des Sparjahres ergeben haben, auch als zusätzliche Gewinne auslosen.<br />
10. Bekanntmachung der Gewinne<br />
Die Gewinne werden den Mitgliedern vom <strong>Gewinnsparverein</strong> über die angeschlossene Kreditgenossenschaften<br />
mitgeteilt und gutgeschrieben. Die Gewinnliste wird nach der Auslosung unverzüglich den<br />
angeschlossenen Kreditgenossenschaften zur Einsichtnahme der Mitglieder übersandt.<br />
11. Auszahlung der Gewinne<br />
Die Gewinne werden von der angeschlossenen Kreditgenossenschaft auf dem vereinbarten Konto<br />
gutgeschrieben.<br />
12. Beendigung der Teilnahme<br />
Mit der Kündigung der Lose erlöschen alle Ansprüche des Teilnehmers an dem Auslosungsstock.<br />
Über den Sparbeitrag kann im auf die Beendigung der Teilnahme folgenden Monat verfügt werden.<br />
13. Bekanntmachungen<br />
Bekanntmachungen erfolgen durch Rundschreiben an die angeschlossenen Kreditgenossenschaften.<br />
14. Abtretung oder Verpfändung der Ansprüche<br />
Eine Abtretung oder Verpfändung der Forderung des Gewinnsparers gegen den <strong>Gewinnsparverein</strong> ist<br />
ausgeschlossen.<br />
15. Informationspflichten<br />
Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlung sind beim <strong>VR</strong>-<strong>Gewinnsparverein</strong> <strong>Hessen</strong>-<br />
<strong>Thüringen</strong> e.V. und u. a. bei dem Bundesministerium für Gesundheit, 11055 Berlin und bei der Bundeszentrale<br />
für gesundheitliche Aufklärung, Ostmerheimer Straße 220, 51109 Köln, sowie im Internet<br />
unter: www.spielen-mit-vernunft.de, www.bmgs.de oder www.bzga.de erhältlich sowie in der, in den<br />
Bankräumen ausliegenden Kundeninformation des <strong>VR</strong>-<strong>Gewinnsparverein</strong>s <strong>Hessen</strong>-<strong>Thüringen</strong> e.V.<br />
Die Gewinnwahrscheinlichkeit errechnet sich monatlich aus der Anzahl der Hauptgewinne dividiert<br />
durch die Anzahl der insgesamt teilnehmenden Lose; das Verlustrisiko beträgt maximal 20 % des<br />
monatlichen Gesamtlospreises, das entspricht dem Auslosungsbeitrag von einem EURO. Eine Aufstellung<br />
über die Gewinnwahrscheinlichkeit und das Verlustrisiko ist im Internet unter:<br />
www.vr-gewinnsparverein.de veröffentlicht.<br />
16. Änderungen der Spar- und Auslosungsordnung<br />
Änderungen der Spar- und Auslosungsordnung bleiben vorbehalten. Sie erfolgen durch den Vereinsvorstand<br />
und werden für die Gewinnsparer verbindlich, sobald sie den angeschlossenen Kreditgenossenschaften<br />
bekannt gegeben worden sind.<br />
Jedes Mitglied hat das Recht, diese Spar- und Auslosungsordnung in der angeschlossenen Kreditgenossenschaft,<br />
die ihm die Gewinnsparlose zugeteilt hat, einzusehen bzw. sich ein Exemplar auf sein<br />
Verlangen aushändigen zu lassen.