Schweizerischer Obstverband (SOV) - Verom
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Schweizerischer Obstverband (SOV) - Verom
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Grüezi<br />
Unterschriftlose<br />
und<br />
sichere<br />
Geschäftsabwicklung<br />
mit unserer<br />
Ausgleichskasse<br />
im<br />
Internet.<br />
Ab 1.1.2005 bieten SUVA und<br />
AHV das gemeinsam entwickelte<br />
„Einheitliches Lohnmeldeverfahren<br />
(ELM)“ an. Die aufwändigen<br />
separaten Lohnabrechnungen<br />
für Unfallversicherer, AHV und<br />
Steueramt werden dadurch bald<br />
der Vergangenheit angehören<br />
und durch die neuen EDV-Lohnprogramme<br />
vereinheitlicht.<br />
Das PartnerWeb mit einer passwortgeschütztenInternet-Plattform<br />
für die Abwicklung bestimmter<br />
administrativer Aufgaben<br />
umfasst die Übermittlung der<br />
jährlichen Lohnmeldung direkt<br />
aus Ihrem Lohnprogramm und<br />
wird seit Mitte 2003 durch diverse<br />
Lohnprogrammhersteller eingesetzt.<br />
Eine Liste finden Sie unter<br />
http://www.swissdec.ch/de/links.htm<br />
Ebenfalls wird es möglich sein,<br />
uns An-, Abmeldungen und Mutationen<br />
Ihres Personalbestandes<br />
über das PartnerWeb mitzuteilen,<br />
wobei Sie über solche Meldungen<br />
jeweils eine Quittung in PDF-<br />
Format erhalten, womit Sie auch<br />
Ihr Personal umgehend informieren<br />
können.<br />
Wir werden Sie demnächst<br />
detaillierter über diese neue<br />
Technologie informieren und<br />
wünschen zwischenzeitlich<br />
schöne Festtage.<br />
Roger Marty<br />
Geschäftsführer<br />
Ausgleichskasse <strong>Verom</strong><br />
Ausgleichskasse<br />
INFO<br />
Nr. 4 Dezember 2004<br />
Die IV-Leistungen unter der Lupe<br />
Die Medien waren im vergangenen Sommer voll von Statistiken,<br />
Analysen und Aussagen in Korrelation bezüglich Renten- und<br />
Taggeldanspruch im IV-Bereich. Detaillierte Angaben bezüglich<br />
Kanton, Sprache, Branche, Alter und nicht zuletzt Staatsangehörigkeit<br />
waren an der Tagesordnung. Nachstehend die<br />
Angaben unserer Ausgleichskasse zu den entsprechenden Vergleichszahlen<br />
aller schweizerischen Ausgleichskassen, welche<br />
einige Unterschiede, vor allem bei den Altersgruppen aufweist.<br />
Nicht berücksichtigt/veröffentlicht sind die Daten bezüglich Jahr<br />
des Schadenbeginns, Eingebürgerte Personen zur Nationalitätsangabe<br />
sowie Ausnützung des noch möglichen validen Erwerbanteils.<br />
Gesamtschweizerisch<br />
Geschlecht Alter Nationalität<br />
männlich weiblich 18-30 30-40 40-50 50-65 Schweiz Ausländer<br />
65% 35% 16% 20% 27% 37% 74% 26%<br />
Ausgleichskasse <strong>Verom</strong><br />
Geschlecht Alter Nationalität<br />
männlich weiblich 18-30 30-40 40-50 50-65 Schweiz Ausländer<br />
62% 38% 2% 9% 22% 67% 71% 29%<br />
Angebote auf unserer Homepage:<br />
Auf www.verom.ch<br />
stehen diverse<br />
Dokumente und<br />
Formulare zum<br />
herunterladen<br />
bereit.<br />
Nutzen Sie unser<br />
Angebot.<br />
www.verom.ch<br />
Ifangstrasse 8 • Postfach • 8952 Schlieren<br />
Tel. 044 738 20 70 • Fax 044 738 20 77 • www.verom.ch
Einige Aenderungen im Dreisäulensystem per 1. Januar 2005<br />
Das schweizerische Dreisäulensystem, eine einzigartige Altersvorsorge<br />
auf der Welt, ermöglicht es, dass auch nach der ordentlichen<br />
Pensionierung, der gewohnte Lebensstil grundsätzlich weitergeführt<br />
werden kann. Jährlich erfolgen kleinere, oder grössere<br />
Anpassungen wie auf den 1. Januar 2005, auf welche wir hier kurz<br />
hinweisen.<br />
Die 1. Säule (AHV/IV/EO/ALV)<br />
Deckung des Existenzminimums<br />
Der AHV/IV/EO - Beitragssatz von 10,1% (seit 1975) bleibt unverändert<br />
und ebenfalls die ALV-Beiträge (unverändert 2%)<br />
werden wie bisher bis zu einem Höchstbetrag von Fr. 106'800<br />
einverlangt. Dem Arbeitnehmer werden demzufolge weiterhin<br />
5,05% (AHV/IV/EO) und 1,0% (ALV) vom Lohn in Abzug<br />
gebracht. Geändert wird die sinkende Beitragsskala für<br />
Selbständigerwerbende, d.h. die Höchstlimite liegt neu bei<br />
Fr. 51'600 (bisher 50'700)<br />
Erhöht werden ebenfalls die Leistungen der AHV/IV ab<br />
1. Januar 2005 und zwar um durchschnittlich 1,9% was einer<br />
vollen Mindestrente von Fr. 1'075 (bisher 1'055) und einer<br />
Höchstrente von Fr. 2'150 (bisher 2'110) entspricht. Dieselben<br />
Beträge gelten für ganze IV-Renten. Entsprechend angeglichen<br />
werden die Witwen- /Witwerrenten, die Zusatzrenten<br />
für Ehefrauen die 1941 oder früher geboren sind, bzw. für<br />
Ehegatten, für die zuvor eine Zusatzrente der IV ausgerichtet<br />
wurde, und eine Angleichung erfahren ebenfalls die<br />
Waisen- und Kinderrenten, sowie die Hilflosenentschädigungen.<br />
Leicht angehoben werden auch die Beträge für die<br />
Deckung des Lebensbedarfes zur Berechnung der Ergänzungsleistungen<br />
zur AHV und IV. Die genauen Eckwerte<br />
kann man dem Merkblatt 1.2005 entnehmen.<br />
Im Jahr 2005 erreichen keine Frauen das ordentliche Rentenalter,<br />
da Frauen mit Jahrgang 1942 und jünger die ordentliche<br />
Rente im Alter 64 (bisher 63) erreichen. Mit einer Kürzung<br />
von 3,4% pro Jahr, können Frauen jedoch die AHV-<br />
Rente um max. 2 Jahre vorbeziehen.<br />
Die 2. Säule (BVG)<br />
Angemessene Fortsetzung der Lebenshaltung<br />
Mit dem Inkrafttreten der 1. BVG-Revision per 1. Januar 2005<br />
werden aufgrund der Ausführungsbestimmungen einige Reglementsanpassungen<br />
notwendig sein. Die 1. Etappe verpflichtet<br />
die Vorsorgeeinrichtungen bereits seit 1.4.2004 den<br />
neuen Transparenzbestimmungen nachzukommen und ausführliche<br />
Informationen zu ihren finanziellen Lage offen zu<br />
legen. Entsprechend diesen Bestimmungen werden zum Teil<br />
auch die Versicherungsausweise anzugleichen sein.<br />
Nach heutigem Wissensstand (Oktober 2004) sind ab<br />
1.1.2005 alle Lohnbezüger mit einem Jahreslohn von mindestens<br />
Fr. 19'350 (bisher 25'320) obligatorisch der beruflichen<br />
Vorsorge (BVG) zu versichern und der Koordinationsabzug<br />
wird auf Fr. 22'575 (bisher 25'320) gesenkt. Für alle obligatorisch<br />
Versicherten wird demzufolge der versicherte Lohn um<br />
3'225 erhöht, d.h. die Beiträge an die berufliche Vorsorge<br />
werden für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ohne Lohnerhöhung<br />
steigen. Andererseits werden die Beiträge zur Bildung<br />
des Fonds für Sondermassnahmen (1%) aufgehoben.<br />
Eingeführt wird die Witwerrente zu denselben Bedingungen<br />
wie die Witwenrente und dies auch für geschiedene<br />
Ehemänner, und neu wird eine Viertels-, sowie Dreiviertelrente<br />
für Invalide vergütet.<br />
Angepasst werden ebenfalls die Altersgutschriften der Frauen<br />
an jene der Männer und als ordentliches BVG-Rentenalter<br />
gilt ab 2005 jenes der AHV-Gesetzgebung. Allfällige vor-<br />
zeitige Pensionierungen für Frauen sind somit in der Regel<br />
frühestens ab Alter 59 (bisher 57) möglich.<br />
Der Umwandlungssatz wird bis im Jahr 2014 sukzessive von<br />
heute 7,2% auf 6,8% gekürzt, womit der gestiegenen Lebenserwartung<br />
entgegengetreten wird.<br />
Neu ist der auf die Altersgutschriften anwendbare Mindestzinssatz<br />
alle zwei Jahre durch den Bundesrat zu überprüfen.<br />
Ab 1.1.2005 gilt ein Mindestzinssatz von 2,5%, welcher von<br />
der Versicherungskasse VSE zur Verbesserung der Leistungen<br />
bereits in den vergangenen Jahren angewandt wurde.<br />
Neu wird im BVG festgelegt, für welche Personen die Reglemente<br />
im Todesfall eines Versicherten Leistungen vorsehen<br />
können. Dies betrifft insbesondere die eheähnliche Lebensgemeinschaft,<br />
sofern diese mindestens fünf Jahre vor dem<br />
Tod des Versicherten bestand oder gemeinsame Kinder zu<br />
versorgen waren.<br />
Die 3. Säule (Persönliche Vorsorge)<br />
Erhaltung des gewohnten Lebensstils<br />
Die persönliche Vorsorge hat in letzter Zeit wieder an Bedeutung<br />
gewonnen, nachdem der Umwandlungssatz auf dem<br />
überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge teilweise<br />
bis unter 6% sinken wird. Zudem wächst das BVG-Alterskaptial<br />
weniger schnell als früher. Diese Tatsachen bewirken, dass<br />
jeder Einzelne seine Altersvorsorge neu überprüfen muss. Die<br />
dritte Säule bildet einen wichtigen Pfeiler in der Altersvorsorge,<br />
wenn das Leben nach der Pensionierung im gewohnten<br />
Stil weitergehen soll. Die steuerlichen Anreize sind weiterhin<br />
vorhanden. Der maximal abziehbare Betrag vom steuerbaren<br />
Einkommen, wird von 6’077 auf Fr. 6'192 erhöht.<br />
Änderung der Erwerbsersatzordnung per 1. Juli 2005<br />
Die Einführung der Mutterschaftsversicherung und die übrigen<br />
Anpassungen im EO-Bereich soll per 1. Juli 2005 eingeführt<br />
werden. Dieser Zeitraum wird notwendig um sicherzustellen,<br />
dass die Mutterschaftsentschädigung geordnet und<br />
in der gewohnten Qualität der Ausgleichskassen umgesetzt<br />
werden kann.<br />
Erwerbstätige Frauen erhalten damit einen massvollen<br />
Schutz vor Lohnausfall bei Mutterschaft. Gleichzeitig werden<br />
Lohnersatz und Entschädigungen von Dienstleistenden verbessert<br />
und die EO-Leistungen an die Armeereform XXI angepasst.<br />
Die wichtigsten Aenderungen werden den Kassenmitgliedern<br />
mit Kreisschreiben 1/2005 persönlich zugestellt und für<br />
Fragen stehen unsere MitarbeiterInnen gerne zur Verfügung.
<strong>Schweizerischer</strong> <strong>Obstverband</strong> (<strong>SOV</strong>)<br />
Der Schweizerische <strong>Obstverband</strong><br />
(<strong>SOV</strong>) mit Sitz in<br />
Zug ist eine private, nationale<br />
Branchenorganisation<br />
der Produzenten und Verarbeiter<br />
von Obst. Er versteht<br />
sich als Non-Profit-Dienstleistungsunternehmung<br />
für<br />
seine Mitglieder, die nach<br />
betriebswirtschaftlichen<br />
Grundsätzen geführt wird.<br />
Zu den rund 300 Mitgliedern<br />
des Schweizerischen<br />
<strong>Obstverband</strong>es gehören<br />
kantonale und regionale<br />
Organisationen, Mostereien,<br />
Brennereien und andere<br />
Verarbeitungsbetriebe.<br />
Darin eingeschlossen sind<br />
rund 3000 Obst- und Beerenproduzenten.<br />
Der <strong>Obstverband</strong> tritt für die Interessen der Branche gegenüber<br />
Behörden, Wirtschaft, Konsumenten und Öffentlichkeit<br />
ein. Dieser «runde Tisch» ermöglicht immer wieder<br />
Lösungen, die allen Beteiligten dienen - vom Produzenten<br />
bis zum Konsumenten. Er engagiert sich für gute Rahmenund<br />
Wettbewerbsbedingungen auf dem Obstmarkt, wettbewerbsfähige<br />
Strukturen, kostendeckende Preise und einen<br />
umweltschonenden Anbau. Er erbringt für seine Mitglieder<br />
Dienstleistungen in den Bereichen Vermarktungsplanung,<br />
Basiswerbung, Produktqualität, Information oder Ausund<br />
Weiterbildung und fördert das Image von Schweizer<br />
Früchten.<br />
Der <strong>Obstverband</strong> vertritt seine Mitglieder auch in nationalen<br />
und internationalen Organisationen wie VEXO (Genossenschaft<br />
der am Export von Obstprodukten interessierten<br />
Firmen), ASG (Arbeitsgemeinschaft der Schweizerischen<br />
Getränkebranche), Schweiz. Bauernverband, Schweiz.<br />
Gewerbeverband, IFU (Internationale Fruchtsaft Union)<br />
oder der OECD (Organisation for Economie Cooperation<br />
an Developement). Der <strong>Obstverband</strong> ist in verschiedene<br />
Abteilungen gegliedert:<br />
Produktion: Die Abteilung Produktion behandelt alle Fragen<br />
rund um den Anbau von Früchten. Sie setzt sich für die Integrierte<br />
Obstproduktion ein und verteidigt die Interessen der<br />
Schweizer Obstproduzenten.<br />
Die Armeereform zeigt Wirkung<br />
Mit der Überführung der Armee 95 in die Armee 21 sanken<br />
bis Ende September die ausbezahlten Leistungen<br />
um rund 25% gegenüber dem Vorjahr.<br />
Diese Auswirkung ist vor allem auf kleinere Rekrutenschulen<br />
und auf weniger Truppenverbände zurück zu führen<br />
und wird sich im nächsten Jahr noch verstärken.<br />
Der Schweizerische <strong>Obstverband</strong> setzt sich dafür ein, dass die Obstproduzenten marktgerecht produzieren<br />
und für ihre Früchte kostendeckende Preise erhalten.<br />
Technische Verarbeitung: Die Abteilung technische Verarbeitung<br />
sichert die hohe Qualität des Apfelsafts, Apfelweins<br />
und der Destillate. Sie schafft für die Mostereien und Brennereien<br />
gute Rahmenbedingungen.<br />
Absatzförderung und Werbung: Die Abteilung Absatzförderung<br />
und Werbung koordiniert und organisiert die Werbemassnahmen<br />
für Frischobst, Apfelsaft, Apfelwein und Kirsch.<br />
Sie sucht und öffnet neue Exportmöglichkeiten und unterstützt<br />
die Mitglieder bei ihrer eigenen Werbung.<br />
Information und PR: Die Abteilung Information und PR vermittelt<br />
objektive Information rund um die Schweizer Obstproduktion.<br />
Sie gibt die Fachzeitschrift Früchte & Gemüse<br />
heraus und schafft ein günstiges Umfeld für die Arbeit der<br />
Mitglieder.<br />
Änderung bei der Beitragspflicht<br />
Nichterwerbstätige müssen dann keine Beiträge entrichten,<br />
wenn ihre Ehefrau oder ihr Ehemann im Sinne der<br />
AHV erwerbstätig ist und mindestens Beiträge in der<br />
Höhe von (derzeit) 850 Franken (doppelter Mindestbeitrag)<br />
entrichtet.<br />
Gemäss neuester Rechtsprechung des Eidgenössischen<br />
Versicherungsgerichtes (EVG) gilt die Beitragsbefreiung<br />
ab dem Jahre 2004 aber nur noch solange, als der erwerbstätige<br />
Ehegatte keinen Anspruch auf eine Altersrente<br />
hat. Somit sind nichterwerbstätige Ehegatten von<br />
erwerbstätigen Personen im Rentenalter neu nicht mehr<br />
beitragsbefreit. Wird die Beitragspflicht nicht erfüllt, kann<br />
dies zu Beitragslücken und Rentenkürzungen führen.<br />
Wir empfehlen deshalb allen Betroffenen, die Frage der<br />
Beitragspflicht genau abzuklären. Zuständig für die Erfassung<br />
ist in der Regel die AHV-Zweigstelle am Wohnort.
Seminare, Infos & Mitarbeiter-Portraits:<br />
Denise Dolder absolvierte nach ihrer Schulzeit in Zürich-<br />
Affoltern eine kaufmännische Lehre bei einer Verbandsausgleichskasse<br />
in Zürich. Nach erfolgreichem Abschluss dieser<br />
Ausbildung wechselte sie zur früheren Ausgleichskasse Eisenwaren,<br />
wo sie vor allem als Rentensachbearbeiterin tätig war.<br />
Daneben war sie auch zuständig für die Gebiete Kinderzulagen,<br />
Berufliche Vorsorge sowie Individuelle Konti. Im<br />
Herbst 2002 erfolgte ein Wechsel zu einer weiteren<br />
Ausgleichskasse, um ihre Erfahrungen im Bereich der AHV-<br />
Leistungen zu vertiefen. Schon ein Jahr später stieg sie erneut<br />
bei unserer Ausgleichskasse ein, wo sie vor einiger Zeit die<br />
Funktion als Leiterin der Abteilung AHV/IV-Leistungen übernahm.<br />
Um ihre Fähigkeiten und Kenntnisse im Sozialversicherungsbereich<br />
zu erweitern, hat sie kürzlich mit der Ausbildung<br />
zur Erlangung des Fachausweises für Sozialversicherungen<br />
begonnen.<br />
Silvia Villiger absolvierte nach dem Besuch der Bezirkschule<br />
in Muri AG eine kaufmännische Lehre, die sie erfolgreich mit<br />
dem Diplom abschloss. Nach einem Englandaufenthalt und<br />
verschiedenen Tätigkeiten in der Buchhaltung zog es sie<br />
schon früh ins Welschland, wo sie viele Jahre in einer amerikanischen<br />
Firma in Genf und Morges in der Buchhaltung tätig<br />
war. Nach ihrer Rückkehr in die Deutschschweiz übte sie vorerst<br />
eine Tätigkeit im Personalwesen aus und wechselte 1988<br />
zur damaligen Ausgleichskasse «Musik und Radio» in Zug. Hier<br />
war sie viele Jahre in den meisten Gebieten der Ausgleichskasse<br />
tätig, vor allem aber in der Beitragsabteilung, der Buchhaltung<br />
und der IV-Taggeldabteilung. Seit dem Umzug nach<br />
Schlieren im Jahre 2002 und der Fusion zur Ausgleichskasse<br />
Impressum<br />
Herausgeberin:<br />
Ausgleichskasse <strong>Verom</strong><br />
Konzept:<br />
Roger Marty, Max Stiefel<br />
Redaktion:<br />
Roger Marty<br />
Gestaltung:<br />
Max Stiefel, Max Biedermann<br />
RZ-Grafik-Service AG, Zürich<br />
Fotos: Karl Baer<br />
Auflage: 18'000 Exemplare<br />
Erscheinungsweise:<br />
Mehrmals pro Jahr<br />
Adressänderungen:<br />
Ausgleichskasse <strong>Verom</strong><br />
Ifangstrassse 8<br />
8952 Schlieren<br />
ak043@verom.ch<br />
Persönlich:<br />
Unsere Rentenabteilung<br />
In einer kleinen Serie präsentieren<br />
wir Ihnen das Team der Ausgleichskasse<br />
<strong>Verom</strong>.<br />
Heute stellen wir Ihnen (v.l.n.r.)<br />
Valeria Di Bartolomeo,<br />
Silvia Villiger und<br />
Denise Dolder vor.<br />
In der Rentenabteilung der Ausgleichskasse<br />
<strong>Verom</strong> beschäftigen sich drei<br />
nette Damen mit der Durchführung der<br />
anspruchsvollen Aufgaben im Dienste<br />
unserer Rentner und Rentnerinnen:<br />
<strong>Verom</strong> ist sie als Sachbearbeiterin im Bereich Renten und IV-<br />
Taggelder tätig.<br />
Valeria Di Bartolomeo absolvierte nach der obligatorischen<br />
Schulzeit in der Stadt Zürich die Handels- und Kaderschule in<br />
Oerlikon. Nach erfolgreichem Abschluss fand sie ihre erste<br />
feste Arbeitsstelle im Sekretariat der Stiftung Auffangeinrichtung<br />
BVG. Nach einem Wohnsitzwechsel in den Kanton<br />
Aargau nahm sie bei einer Verbandsausgleichkasse eine<br />
neue Herausforderung in der Abteilung Familienzulagen an.<br />
Im Januar 2002 wechselte sie zur damaligen Ausgleichskasse<br />
Eisenwaren. Damals wie heute umfasst ihre Tätigkeit die Bearbeitung,<br />
Berechnung sowie die Auszahlung der AHV/IV-Leistungen.<br />
Um Ihre Kenntnisse im Sozialversicherungsbereich zu<br />
vertiefen, begann sie kürzlich eine Weiterbildung als Sozialversicherungsfachfrau.<br />
Zu den Hauptaufgaben der Rentenabteilung gehören die<br />
Berechnung, Festsetzung und Auszahlung der AHV- und IV-<br />
Renten sowie der IV-Taggelder. Die dazu notwendigen, umfangreichen<br />
Abklärungen sowie die ständig komplexer werdenden<br />
gesetzlichen Rahmenbedingungen verlangen von<br />
den Mitarbeiterinnen einen grossen persönlichen Einsatz.<br />
Seit dem Inkrafttreten der 10. AHV-Revision gehört auch die<br />
Durchführung des Einkommensteilung im Scheidungsfalle zum<br />
Tätigkeitsbereich dieser Abteilung. Immer wichtiger werden<br />
die prognostischen Rentenberechnungen, dank denen interessierten<br />
Versicherten ab einem bestimmten Alter ihre mutmasslichen,<br />
zukünftigen Renten mitgeteilt werden können.<br />
Der <strong>Verom</strong>-Tipp<br />
Prognostische Rentenberechnung<br />
Seit ungefähr zwei Jahren kann jeder Versicherte eine<br />
prognostische Rentenberechnung verlangen. Diese Dienstleistung<br />
ist gratis und wird allen empfohlen, welche sich mit<br />
dem Gedanken der Frühpensionierung befassen.<br />
Das entsprechende Formular kann über www.verom.ch<br />
bezogen oder telefonisch unter 044 738 20 70 bestellt werden.<br />
Weitere nützliche Downloads finden Sie im Kapitel Formulare<br />
auf unserer Homepage.