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Schweizerischer Obstverband (SOV) - Verom

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Grüezi<br />

Unterschriftlose<br />

und<br />

sichere<br />

Geschäftsabwicklung<br />

mit unserer<br />

Ausgleichskasse<br />

im<br />

Internet.<br />

Ab 1.1.2005 bieten SUVA und<br />

AHV das gemeinsam entwickelte<br />

„Einheitliches Lohnmeldeverfahren<br />

(ELM)“ an. Die aufwändigen<br />

separaten Lohnabrechnungen<br />

für Unfallversicherer, AHV und<br />

Steueramt werden dadurch bald<br />

der Vergangenheit angehören<br />

und durch die neuen EDV-Lohnprogramme<br />

vereinheitlicht.<br />

Das PartnerWeb mit einer passwortgeschütztenInternet-Plattform<br />

für die Abwicklung bestimmter<br />

administrativer Aufgaben<br />

umfasst die Übermittlung der<br />

jährlichen Lohnmeldung direkt<br />

aus Ihrem Lohnprogramm und<br />

wird seit Mitte 2003 durch diverse<br />

Lohnprogrammhersteller eingesetzt.<br />

Eine Liste finden Sie unter<br />

http://www.swissdec.ch/de/links.htm<br />

Ebenfalls wird es möglich sein,<br />

uns An-, Abmeldungen und Mutationen<br />

Ihres Personalbestandes<br />

über das PartnerWeb mitzuteilen,<br />

wobei Sie über solche Meldungen<br />

jeweils eine Quittung in PDF-<br />

Format erhalten, womit Sie auch<br />

Ihr Personal umgehend informieren<br />

können.<br />

Wir werden Sie demnächst<br />

detaillierter über diese neue<br />

Technologie informieren und<br />

wünschen zwischenzeitlich<br />

schöne Festtage.<br />

Roger Marty<br />

Geschäftsführer<br />

Ausgleichskasse <strong>Verom</strong><br />

Ausgleichskasse<br />

INFO<br />

Nr. 4 Dezember 2004<br />

Die IV-Leistungen unter der Lupe<br />

Die Medien waren im vergangenen Sommer voll von Statistiken,<br />

Analysen und Aussagen in Korrelation bezüglich Renten- und<br />

Taggeldanspruch im IV-Bereich. Detaillierte Angaben bezüglich<br />

Kanton, Sprache, Branche, Alter und nicht zuletzt Staatsangehörigkeit<br />

waren an der Tagesordnung. Nachstehend die<br />

Angaben unserer Ausgleichskasse zu den entsprechenden Vergleichszahlen<br />

aller schweizerischen Ausgleichskassen, welche<br />

einige Unterschiede, vor allem bei den Altersgruppen aufweist.<br />

Nicht berücksichtigt/veröffentlicht sind die Daten bezüglich Jahr<br />

des Schadenbeginns, Eingebürgerte Personen zur Nationalitätsangabe<br />

sowie Ausnützung des noch möglichen validen Erwerbanteils.<br />

Gesamtschweizerisch<br />

Geschlecht Alter Nationalität<br />

männlich weiblich 18-30 30-40 40-50 50-65 Schweiz Ausländer<br />

65% 35% 16% 20% 27% 37% 74% 26%<br />

Ausgleichskasse <strong>Verom</strong><br />

Geschlecht Alter Nationalität<br />

männlich weiblich 18-30 30-40 40-50 50-65 Schweiz Ausländer<br />

62% 38% 2% 9% 22% 67% 71% 29%<br />

Angebote auf unserer Homepage:<br />

Auf www.verom.ch<br />

stehen diverse<br />

Dokumente und<br />

Formulare zum<br />

herunterladen<br />

bereit.<br />

Nutzen Sie unser<br />

Angebot.<br />

www.verom.ch<br />

Ifangstrasse 8 • Postfach • 8952 Schlieren<br />

Tel. 044 738 20 70 • Fax 044 738 20 77 • www.verom.ch


Einige Aenderungen im Dreisäulensystem per 1. Januar 2005<br />

Das schweizerische Dreisäulensystem, eine einzigartige Altersvorsorge<br />

auf der Welt, ermöglicht es, dass auch nach der ordentlichen<br />

Pensionierung, der gewohnte Lebensstil grundsätzlich weitergeführt<br />

werden kann. Jährlich erfolgen kleinere, oder grössere<br />

Anpassungen wie auf den 1. Januar 2005, auf welche wir hier kurz<br />

hinweisen.<br />

Die 1. Säule (AHV/IV/EO/ALV)<br />

Deckung des Existenzminimums<br />

Der AHV/IV/EO - Beitragssatz von 10,1% (seit 1975) bleibt unverändert<br />

und ebenfalls die ALV-Beiträge (unverändert 2%)<br />

werden wie bisher bis zu einem Höchstbetrag von Fr. 106'800<br />

einverlangt. Dem Arbeitnehmer werden demzufolge weiterhin<br />

5,05% (AHV/IV/EO) und 1,0% (ALV) vom Lohn in Abzug<br />

gebracht. Geändert wird die sinkende Beitragsskala für<br />

Selbständigerwerbende, d.h. die Höchstlimite liegt neu bei<br />

Fr. 51'600 (bisher 50'700)<br />

Erhöht werden ebenfalls die Leistungen der AHV/IV ab<br />

1. Januar 2005 und zwar um durchschnittlich 1,9% was einer<br />

vollen Mindestrente von Fr. 1'075 (bisher 1'055) und einer<br />

Höchstrente von Fr. 2'150 (bisher 2'110) entspricht. Dieselben<br />

Beträge gelten für ganze IV-Renten. Entsprechend angeglichen<br />

werden die Witwen- /Witwerrenten, die Zusatzrenten<br />

für Ehefrauen die 1941 oder früher geboren sind, bzw. für<br />

Ehegatten, für die zuvor eine Zusatzrente der IV ausgerichtet<br />

wurde, und eine Angleichung erfahren ebenfalls die<br />

Waisen- und Kinderrenten, sowie die Hilflosenentschädigungen.<br />

Leicht angehoben werden auch die Beträge für die<br />

Deckung des Lebensbedarfes zur Berechnung der Ergänzungsleistungen<br />

zur AHV und IV. Die genauen Eckwerte<br />

kann man dem Merkblatt 1.2005 entnehmen.<br />

Im Jahr 2005 erreichen keine Frauen das ordentliche Rentenalter,<br />

da Frauen mit Jahrgang 1942 und jünger die ordentliche<br />

Rente im Alter 64 (bisher 63) erreichen. Mit einer Kürzung<br />

von 3,4% pro Jahr, können Frauen jedoch die AHV-<br />

Rente um max. 2 Jahre vorbeziehen.<br />

Die 2. Säule (BVG)<br />

Angemessene Fortsetzung der Lebenshaltung<br />

Mit dem Inkrafttreten der 1. BVG-Revision per 1. Januar 2005<br />

werden aufgrund der Ausführungsbestimmungen einige Reglementsanpassungen<br />

notwendig sein. Die 1. Etappe verpflichtet<br />

die Vorsorgeeinrichtungen bereits seit 1.4.2004 den<br />

neuen Transparenzbestimmungen nachzukommen und ausführliche<br />

Informationen zu ihren finanziellen Lage offen zu<br />

legen. Entsprechend diesen Bestimmungen werden zum Teil<br />

auch die Versicherungsausweise anzugleichen sein.<br />

Nach heutigem Wissensstand (Oktober 2004) sind ab<br />

1.1.2005 alle Lohnbezüger mit einem Jahreslohn von mindestens<br />

Fr. 19'350 (bisher 25'320) obligatorisch der beruflichen<br />

Vorsorge (BVG) zu versichern und der Koordinationsabzug<br />

wird auf Fr. 22'575 (bisher 25'320) gesenkt. Für alle obligatorisch<br />

Versicherten wird demzufolge der versicherte Lohn um<br />

3'225 erhöht, d.h. die Beiträge an die berufliche Vorsorge<br />

werden für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ohne Lohnerhöhung<br />

steigen. Andererseits werden die Beiträge zur Bildung<br />

des Fonds für Sondermassnahmen (1%) aufgehoben.<br />

Eingeführt wird die Witwerrente zu denselben Bedingungen<br />

wie die Witwenrente und dies auch für geschiedene<br />

Ehemänner, und neu wird eine Viertels-, sowie Dreiviertelrente<br />

für Invalide vergütet.<br />

Angepasst werden ebenfalls die Altersgutschriften der Frauen<br />

an jene der Männer und als ordentliches BVG-Rentenalter<br />

gilt ab 2005 jenes der AHV-Gesetzgebung. Allfällige vor-<br />

zeitige Pensionierungen für Frauen sind somit in der Regel<br />

frühestens ab Alter 59 (bisher 57) möglich.<br />

Der Umwandlungssatz wird bis im Jahr 2014 sukzessive von<br />

heute 7,2% auf 6,8% gekürzt, womit der gestiegenen Lebenserwartung<br />

entgegengetreten wird.<br />

Neu ist der auf die Altersgutschriften anwendbare Mindestzinssatz<br />

alle zwei Jahre durch den Bundesrat zu überprüfen.<br />

Ab 1.1.2005 gilt ein Mindestzinssatz von 2,5%, welcher von<br />

der Versicherungskasse VSE zur Verbesserung der Leistungen<br />

bereits in den vergangenen Jahren angewandt wurde.<br />

Neu wird im BVG festgelegt, für welche Personen die Reglemente<br />

im Todesfall eines Versicherten Leistungen vorsehen<br />

können. Dies betrifft insbesondere die eheähnliche Lebensgemeinschaft,<br />

sofern diese mindestens fünf Jahre vor dem<br />

Tod des Versicherten bestand oder gemeinsame Kinder zu<br />

versorgen waren.<br />

Die 3. Säule (Persönliche Vorsorge)<br />

Erhaltung des gewohnten Lebensstils<br />

Die persönliche Vorsorge hat in letzter Zeit wieder an Bedeutung<br />

gewonnen, nachdem der Umwandlungssatz auf dem<br />

überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge teilweise<br />

bis unter 6% sinken wird. Zudem wächst das BVG-Alterskaptial<br />

weniger schnell als früher. Diese Tatsachen bewirken, dass<br />

jeder Einzelne seine Altersvorsorge neu überprüfen muss. Die<br />

dritte Säule bildet einen wichtigen Pfeiler in der Altersvorsorge,<br />

wenn das Leben nach der Pensionierung im gewohnten<br />

Stil weitergehen soll. Die steuerlichen Anreize sind weiterhin<br />

vorhanden. Der maximal abziehbare Betrag vom steuerbaren<br />

Einkommen, wird von 6’077 auf Fr. 6'192 erhöht.<br />

Änderung der Erwerbsersatzordnung per 1. Juli 2005<br />

Die Einführung der Mutterschaftsversicherung und die übrigen<br />

Anpassungen im EO-Bereich soll per 1. Juli 2005 eingeführt<br />

werden. Dieser Zeitraum wird notwendig um sicherzustellen,<br />

dass die Mutterschaftsentschädigung geordnet und<br />

in der gewohnten Qualität der Ausgleichskassen umgesetzt<br />

werden kann.<br />

Erwerbstätige Frauen erhalten damit einen massvollen<br />

Schutz vor Lohnausfall bei Mutterschaft. Gleichzeitig werden<br />

Lohnersatz und Entschädigungen von Dienstleistenden verbessert<br />

und die EO-Leistungen an die Armeereform XXI angepasst.<br />

Die wichtigsten Aenderungen werden den Kassenmitgliedern<br />

mit Kreisschreiben 1/2005 persönlich zugestellt und für<br />

Fragen stehen unsere MitarbeiterInnen gerne zur Verfügung.


<strong>Schweizerischer</strong> <strong>Obstverband</strong> (<strong>SOV</strong>)<br />

Der Schweizerische <strong>Obstverband</strong><br />

(<strong>SOV</strong>) mit Sitz in<br />

Zug ist eine private, nationale<br />

Branchenorganisation<br />

der Produzenten und Verarbeiter<br />

von Obst. Er versteht<br />

sich als Non-Profit-Dienstleistungsunternehmung<br />

für<br />

seine Mitglieder, die nach<br />

betriebswirtschaftlichen<br />

Grundsätzen geführt wird.<br />

Zu den rund 300 Mitgliedern<br />

des Schweizerischen<br />

<strong>Obstverband</strong>es gehören<br />

kantonale und regionale<br />

Organisationen, Mostereien,<br />

Brennereien und andere<br />

Verarbeitungsbetriebe.<br />

Darin eingeschlossen sind<br />

rund 3000 Obst- und Beerenproduzenten.<br />

Der <strong>Obstverband</strong> tritt für die Interessen der Branche gegenüber<br />

Behörden, Wirtschaft, Konsumenten und Öffentlichkeit<br />

ein. Dieser «runde Tisch» ermöglicht immer wieder<br />

Lösungen, die allen Beteiligten dienen - vom Produzenten<br />

bis zum Konsumenten. Er engagiert sich für gute Rahmenund<br />

Wettbewerbsbedingungen auf dem Obstmarkt, wettbewerbsfähige<br />

Strukturen, kostendeckende Preise und einen<br />

umweltschonenden Anbau. Er erbringt für seine Mitglieder<br />

Dienstleistungen in den Bereichen Vermarktungsplanung,<br />

Basiswerbung, Produktqualität, Information oder Ausund<br />

Weiterbildung und fördert das Image von Schweizer<br />

Früchten.<br />

Der <strong>Obstverband</strong> vertritt seine Mitglieder auch in nationalen<br />

und internationalen Organisationen wie VEXO (Genossenschaft<br />

der am Export von Obstprodukten interessierten<br />

Firmen), ASG (Arbeitsgemeinschaft der Schweizerischen<br />

Getränkebranche), Schweiz. Bauernverband, Schweiz.<br />

Gewerbeverband, IFU (Internationale Fruchtsaft Union)<br />

oder der OECD (Organisation for Economie Cooperation<br />

an Developement). Der <strong>Obstverband</strong> ist in verschiedene<br />

Abteilungen gegliedert:<br />

Produktion: Die Abteilung Produktion behandelt alle Fragen<br />

rund um den Anbau von Früchten. Sie setzt sich für die Integrierte<br />

Obstproduktion ein und verteidigt die Interessen der<br />

Schweizer Obstproduzenten.<br />

Die Armeereform zeigt Wirkung<br />

Mit der Überführung der Armee 95 in die Armee 21 sanken<br />

bis Ende September die ausbezahlten Leistungen<br />

um rund 25% gegenüber dem Vorjahr.<br />

Diese Auswirkung ist vor allem auf kleinere Rekrutenschulen<br />

und auf weniger Truppenverbände zurück zu führen<br />

und wird sich im nächsten Jahr noch verstärken.<br />

Der Schweizerische <strong>Obstverband</strong> setzt sich dafür ein, dass die Obstproduzenten marktgerecht produzieren<br />

und für ihre Früchte kostendeckende Preise erhalten.<br />

Technische Verarbeitung: Die Abteilung technische Verarbeitung<br />

sichert die hohe Qualität des Apfelsafts, Apfelweins<br />

und der Destillate. Sie schafft für die Mostereien und Brennereien<br />

gute Rahmenbedingungen.<br />

Absatzförderung und Werbung: Die Abteilung Absatzförderung<br />

und Werbung koordiniert und organisiert die Werbemassnahmen<br />

für Frischobst, Apfelsaft, Apfelwein und Kirsch.<br />

Sie sucht und öffnet neue Exportmöglichkeiten und unterstützt<br />

die Mitglieder bei ihrer eigenen Werbung.<br />

Information und PR: Die Abteilung Information und PR vermittelt<br />

objektive Information rund um die Schweizer Obstproduktion.<br />

Sie gibt die Fachzeitschrift Früchte & Gemüse<br />

heraus und schafft ein günstiges Umfeld für die Arbeit der<br />

Mitglieder.<br />

Änderung bei der Beitragspflicht<br />

Nichterwerbstätige müssen dann keine Beiträge entrichten,<br />

wenn ihre Ehefrau oder ihr Ehemann im Sinne der<br />

AHV erwerbstätig ist und mindestens Beiträge in der<br />

Höhe von (derzeit) 850 Franken (doppelter Mindestbeitrag)<br />

entrichtet.<br />

Gemäss neuester Rechtsprechung des Eidgenössischen<br />

Versicherungsgerichtes (EVG) gilt die Beitragsbefreiung<br />

ab dem Jahre 2004 aber nur noch solange, als der erwerbstätige<br />

Ehegatte keinen Anspruch auf eine Altersrente<br />

hat. Somit sind nichterwerbstätige Ehegatten von<br />

erwerbstätigen Personen im Rentenalter neu nicht mehr<br />

beitragsbefreit. Wird die Beitragspflicht nicht erfüllt, kann<br />

dies zu Beitragslücken und Rentenkürzungen führen.<br />

Wir empfehlen deshalb allen Betroffenen, die Frage der<br />

Beitragspflicht genau abzuklären. Zuständig für die Erfassung<br />

ist in der Regel die AHV-Zweigstelle am Wohnort.


Seminare, Infos & Mitarbeiter-Portraits:<br />

Denise Dolder absolvierte nach ihrer Schulzeit in Zürich-<br />

Affoltern eine kaufmännische Lehre bei einer Verbandsausgleichskasse<br />

in Zürich. Nach erfolgreichem Abschluss dieser<br />

Ausbildung wechselte sie zur früheren Ausgleichskasse Eisenwaren,<br />

wo sie vor allem als Rentensachbearbeiterin tätig war.<br />

Daneben war sie auch zuständig für die Gebiete Kinderzulagen,<br />

Berufliche Vorsorge sowie Individuelle Konti. Im<br />

Herbst 2002 erfolgte ein Wechsel zu einer weiteren<br />

Ausgleichskasse, um ihre Erfahrungen im Bereich der AHV-<br />

Leistungen zu vertiefen. Schon ein Jahr später stieg sie erneut<br />

bei unserer Ausgleichskasse ein, wo sie vor einiger Zeit die<br />

Funktion als Leiterin der Abteilung AHV/IV-Leistungen übernahm.<br />

Um ihre Fähigkeiten und Kenntnisse im Sozialversicherungsbereich<br />

zu erweitern, hat sie kürzlich mit der Ausbildung<br />

zur Erlangung des Fachausweises für Sozialversicherungen<br />

begonnen.<br />

Silvia Villiger absolvierte nach dem Besuch der Bezirkschule<br />

in Muri AG eine kaufmännische Lehre, die sie erfolgreich mit<br />

dem Diplom abschloss. Nach einem Englandaufenthalt und<br />

verschiedenen Tätigkeiten in der Buchhaltung zog es sie<br />

schon früh ins Welschland, wo sie viele Jahre in einer amerikanischen<br />

Firma in Genf und Morges in der Buchhaltung tätig<br />

war. Nach ihrer Rückkehr in die Deutschschweiz übte sie vorerst<br />

eine Tätigkeit im Personalwesen aus und wechselte 1988<br />

zur damaligen Ausgleichskasse «Musik und Radio» in Zug. Hier<br />

war sie viele Jahre in den meisten Gebieten der Ausgleichskasse<br />

tätig, vor allem aber in der Beitragsabteilung, der Buchhaltung<br />

und der IV-Taggeldabteilung. Seit dem Umzug nach<br />

Schlieren im Jahre 2002 und der Fusion zur Ausgleichskasse<br />

Impressum<br />

Herausgeberin:<br />

Ausgleichskasse <strong>Verom</strong><br />

Konzept:<br />

Roger Marty, Max Stiefel<br />

Redaktion:<br />

Roger Marty<br />

Gestaltung:<br />

Max Stiefel, Max Biedermann<br />

RZ-Grafik-Service AG, Zürich<br />

Fotos: Karl Baer<br />

Auflage: 18'000 Exemplare<br />

Erscheinungsweise:<br />

Mehrmals pro Jahr<br />

Adressänderungen:<br />

Ausgleichskasse <strong>Verom</strong><br />

Ifangstrassse 8<br />

8952 Schlieren<br />

ak043@verom.ch<br />

Persönlich:<br />

Unsere Rentenabteilung<br />

In einer kleinen Serie präsentieren<br />

wir Ihnen das Team der Ausgleichskasse<br />

<strong>Verom</strong>.<br />

Heute stellen wir Ihnen (v.l.n.r.)<br />

Valeria Di Bartolomeo,<br />

Silvia Villiger und<br />

Denise Dolder vor.<br />

In der Rentenabteilung der Ausgleichskasse<br />

<strong>Verom</strong> beschäftigen sich drei<br />

nette Damen mit der Durchführung der<br />

anspruchsvollen Aufgaben im Dienste<br />

unserer Rentner und Rentnerinnen:<br />

<strong>Verom</strong> ist sie als Sachbearbeiterin im Bereich Renten und IV-<br />

Taggelder tätig.<br />

Valeria Di Bartolomeo absolvierte nach der obligatorischen<br />

Schulzeit in der Stadt Zürich die Handels- und Kaderschule in<br />

Oerlikon. Nach erfolgreichem Abschluss fand sie ihre erste<br />

feste Arbeitsstelle im Sekretariat der Stiftung Auffangeinrichtung<br />

BVG. Nach einem Wohnsitzwechsel in den Kanton<br />

Aargau nahm sie bei einer Verbandsausgleichkasse eine<br />

neue Herausforderung in der Abteilung Familienzulagen an.<br />

Im Januar 2002 wechselte sie zur damaligen Ausgleichskasse<br />

Eisenwaren. Damals wie heute umfasst ihre Tätigkeit die Bearbeitung,<br />

Berechnung sowie die Auszahlung der AHV/IV-Leistungen.<br />

Um Ihre Kenntnisse im Sozialversicherungsbereich zu<br />

vertiefen, begann sie kürzlich eine Weiterbildung als Sozialversicherungsfachfrau.<br />

Zu den Hauptaufgaben der Rentenabteilung gehören die<br />

Berechnung, Festsetzung und Auszahlung der AHV- und IV-<br />

Renten sowie der IV-Taggelder. Die dazu notwendigen, umfangreichen<br />

Abklärungen sowie die ständig komplexer werdenden<br />

gesetzlichen Rahmenbedingungen verlangen von<br />

den Mitarbeiterinnen einen grossen persönlichen Einsatz.<br />

Seit dem Inkrafttreten der 10. AHV-Revision gehört auch die<br />

Durchführung des Einkommensteilung im Scheidungsfalle zum<br />

Tätigkeitsbereich dieser Abteilung. Immer wichtiger werden<br />

die prognostischen Rentenberechnungen, dank denen interessierten<br />

Versicherten ab einem bestimmten Alter ihre mutmasslichen,<br />

zukünftigen Renten mitgeteilt werden können.<br />

Der <strong>Verom</strong>-Tipp<br />

Prognostische Rentenberechnung<br />

Seit ungefähr zwei Jahren kann jeder Versicherte eine<br />

prognostische Rentenberechnung verlangen. Diese Dienstleistung<br />

ist gratis und wird allen empfohlen, welche sich mit<br />

dem Gedanken der Frühpensionierung befassen.<br />

Das entsprechende Formular kann über www.verom.ch<br />

bezogen oder telefonisch unter 044 738 20 70 bestellt werden.<br />

Weitere nützliche Downloads finden Sie im Kapitel Formulare<br />

auf unserer Homepage.

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