Deklaration für Materialanlieferungen
Deklaration für Materialanlieferungen
Deklaration für Materialanlieferungen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Annahmegebühren<br />
Sauberes, unverschmutztes Aushubmaterial trocken<br />
(Aushub ohne jegliche Fremdanteile wie Beton, Belag, Mischabbruch,<br />
Holz oder Grüngut)<br />
Sauberes, unverschmutztes Aushubmaterial nass<br />
(Aushub ohne jegliche Fremdanteile. Während einer Regenperiode<br />
wird der Aushub als nasser Aushub verrechnet)<br />
Nicht planierfähiges Erdreich. Sauberer, unverschmutzter Aushub frei<br />
von jeglichen Fremstoffen (z. Bsp. aus Kiesssammler-Rückhaltebecken,<br />
Schlamm, etc.)<br />
CHF /<br />
To<br />
12.00<br />
14.50<br />
22.00<br />
ALLGEMEINE VERKAUFS- & ANNAHMEBEDINGUNGEN<br />
• Die Ablagerung von unverschmutztem Aushubmaterial in den Abbaukavernen<br />
ist beschränkt auf die Abfallsubregionen Sarganserland und Werdenberg.<br />
Massgebend ist der Standort, wo der Abfall anfällt.<br />
• Die Ablagerung von zugelassenem Aushubmaterial von anderen kantonalen<br />
oder ausserkantonalen Regionen bedarf einer Bewilligung des AFU<br />
• Pro Anlieferung wird ein Mindestbetrag von CHF 30.00 inkl. MWSt erhoben<br />
• Privatanlieferungen werden nur gegen Barbezahlung angenommen<br />
• Preisänderungen bleiben vorbehalten<br />
• Materialdeklarationen durch den Anlieferer werden nachgeprüft und bei<br />
Fehlangabe nachfakturiert (siehe Merkblatt).<br />
• Einschränkungen bei der Annahme von Deponiematerial werden aus witterungs-<br />
&/oder betriebstechnischen Gründen ausdrücklich vorbehalten<br />
• Sämtliche angegebene Preise verstehen sich exklusiv MWSt.<br />
DEPONIE<br />
Anlieferung von sauberem, unverschmutztem Aushubmaterial<br />
MERKBLATT FÜR DIE ANLIEFERUNG<br />
Verantwortung<br />
Die Nachweispflicht <strong>für</strong> die korrekte Klassierung und <strong>Deklaration</strong> der Materiallieferung<br />
gemäss den jeweils gültigen Gesetzen und Verordnungen liegen<br />
beim Kunden.<br />
<strong>Deklaration</strong>sformular<br />
Vor der Annahme von unverschmutztem Aushubmaterial benötigen wir von Ihnen<br />
das vollständig ausgefüllte <strong>Deklaration</strong>sformular. Verlangen Sie frühzeitig<br />
unser Formular „<strong>Deklaration</strong> <strong>für</strong> <strong>Materialanlieferungen</strong>“ oder laden Sie es auf<br />
unserer Homepage unter www.schollberg.com herunter.<br />
Definition von sauberem, unverschmutztem Aushubmaterial<br />
Aushubmaterial gilt als unverschmutzt, wenn seine natürliche Zusammensetzung<br />
durch menschliche Tätigkeit weder chemisch noch durch Fremdstoffe<br />
(z. Bsp. Beton, Ziegel, Mischabbruch, Ausbauasphalt, Metalle, Holz, Kunststoffe,<br />
Grünzeug, usw.) verändert wird, wobei die U-Werte gemäss Anhang 3 der<br />
Technischen Verordnung über Abfälle (SR 814.600; abgekürzt TVA) nicht überschritten<br />
werden.<br />
Laufende Kontrollen<br />
Der Kunde prüft laufend, ob das Aushubmaterial erkennbare Fremdstoffe<br />
(wie Grünzeug, Holz oder andere Bauabfälle) enthält, das Aushubmaterial verfärbt<br />
ist, nach Fremdstoffen riecht oder sonst ein Anzeichen <strong>für</strong> Verunreinigung<br />
besteht.<br />
<strong>Deklaration</strong><br />
Die <strong>Deklaration</strong> erfolgt durch den Kunden. Eine allfällige Umdeklaration durch<br />
die Eingangskontrolle, den Deponiemaschinist erfolgt insbesondere <strong>für</strong> den<br />
Fall, wenn Bauschutt, Mischabbruch, mit sauberem unverschmutztem Aushubmaterial<br />
überdeckt, angeliefert und gekippt wird. Als Beleg wird ein Foto<br />
erstellt.<br />
Aufwendungen<br />
Sämtliche Kosten infolge falscher oder ungenügender <strong>Deklaration</strong>, wie z. Bsp.<br />
<strong>für</strong> die unkorrekte Materialidentifikationen, die Zwischenlagerung der Materialien,<br />
das Wiederaufladen, den Rücktransport und der Entsorgung, werden<br />
dem Kunden in Rechnung gestellt.<br />
A 20 Baustoffe Schollberg AG - Postfach 47 - 9477 Trübbach<br />
Bestellungen<br />
21 A<br />
www.schollberg.com<br />
T. +41 81 750 22 00 - F. +41 81 750 22 01 - bestellung@schollberg.com
<strong>Deklaration</strong> <strong>für</strong> <strong>Materialanlieferungen</strong><br />
Kunde: Parzellen-Nr.:<br />
Bauherr:<br />
Objekt:<br />
Baustoffe Schollberg AG<br />
Postfach 47<br />
CH-9477 Trübbach<br />
Zugelassen zur Ablagerung ist ausschliesslich unbeschmutztes Aushubmaterial. Massgebend sind die Werte<br />
4 - Anhang 3 der Technischen Verordnung über Abfälle (SR 814,600; abgekürzt TVA).<br />
Immer häufiger stösst man auch in unserer Region bei Bauarbeiten auf alte Ablagerungen oder verunreinigte Bodenmaterialien. In diesen Fällen ist es wichtig, dass das Problem nicht noch<br />
verschlimmert wird, beispielsweise durch Grundwasserverschmutzung in Folge des baulichen Eingriffs oder durch eine unkontrollierte Verschiebung des belasteten Materials. Deshalb ist <strong>für</strong><br />
alle Materialablagerungen die vorliegende <strong>Deklaration</strong> auszufüllen.<br />
1. Wie viel Aushubmaterial ist insgesamt zur Anlieferung vorgesehen? m 3<br />
2. Ist das Areal in Altlastenkataster/Verdachtsflächenplan eingetragen? NEIN JA<br />
3. Ist es einen Deponie oder Aufschüttung (bestehend oder ehemalig),<br />
welchen etwas anderes als unverschmutzten Aushub enthält? NEIN JA<br />
4. Ist schon bekannt, dass das Bodenmaterial verschmutzt ist? NEIN JA<br />
Es enthält Fremdstoffe (Schlacken, Gebinde, Abfälle, Bauschutt etc.)<br />
Es ist verfärbt oder riecht schlecht.<br />
Es tritt verfärbtes oder schlecht riechendes Wasser aus.<br />
Unfall mit umweltgefährenden Substanzen (Wann/Welche? )<br />
Brandplatz auf dem Areal<br />
5. Ist <strong>für</strong> das Areal eine der nachstehenden aufgeführten Angaben zutreffend? NEIN JA<br />
Rebberg nach dem Jahre 1900 (von bis )<br />
Näher als 5 m an einer Autobahn oder einer stark befahrenden Hauptstrasse<br />
Nutzung als Schrebergarten/Familiengarten (von bis )<br />
Schiessplatz oder Schiessstand (resp. Zielgebiet) und dessen Umgebung (ca. 20 m)<br />
Nahbereich korrosionsgeschützter Metallkonstruktionen (Brücken, Masten, etc.)<br />
6. Wurden auf der Parzelle problematische „Bodenverbesserer“ eingesetzt: NEIN JA<br />
Pneu, Plastik- oder Gummischrot etc.<br />
Müllkompost<br />
Andere (Welche?<br />
7. Könnten andere Ursachen zu einer starken Bodenbelastung geführt haben? NEIN JA<br />
Wenn JA, welche?<br />
Wurde mindestens eine der Fragen 2-7 mit JA beantwortet, so sind weiterführend Abklärungen nötig, ob es sich um unverschmutzten Aushub<br />
handelt. Konnten die Fragen 2-7 alle mit NEIN beantwortet werden, so dürfte es sich beim Material um unverschmutztes Aushubmaterial<br />
handeln und darf in unseren Ablagerungsstellen eingebaut werden. Sollten aber während des Bauvorhabens irgendwelche Anzeichen <strong>für</strong> eine<br />
Verschmutzung auftauchen, so ist umgehend das Amt <strong>für</strong> Umwelt sowie die Ablagerungsstelle der Baustoffe Schollberg AG zu verständigen.<br />
Ort/Datum: Der Unternehmer:<br />
Rechtliche Grundlagen:<br />
- Bundesgesetz über den Umweltschutz (UBG) und die abgestützten Verordnungen:<br />
- Verordnung über Schadstoffe im Boden (VSBo);<br />
- Technische Verordnung über Abfälle (TVA)<br />
- Verordnung über umweltgefährdende Stoffe (StoV).<br />
- Anhang 3 der Technischen Verordnung über Abfälle (SR 814,600; TVA)<br />
- Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG).<br />
- Kantonale Verordnungen zum USG zum GSchG und zum Abfallgesetz.<br />
- Richtlinie <strong>für</strong> die Verwertung, Behandlung und Ablagerung<br />
von Aushub-, Abraum- & Aushubmaterial (Aushubrichtlinie)<br />
www.vogtgruppe.com<br />
T. +41 81 750 22 00<br />
F. +41 81 750 22 01<br />
bestellung@schollberg.com<br />
www.schollberg.com