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Deklaration für Materialanlieferungen

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Annahmegebühren<br />

Sauberes, unverschmutztes Aushubmaterial trocken<br />

(Aushub ohne jegliche Fremdanteile wie Beton, Belag, Mischabbruch,<br />

Holz oder Grüngut)<br />

Sauberes, unverschmutztes Aushubmaterial nass<br />

(Aushub ohne jegliche Fremdanteile. Während einer Regenperiode<br />

wird der Aushub als nasser Aushub verrechnet)<br />

Nicht planierfähiges Erdreich. Sauberer, unverschmutzter Aushub frei<br />

von jeglichen Fremstoffen (z. Bsp. aus Kiesssammler-Rückhaltebecken,<br />

Schlamm, etc.)<br />

CHF /<br />

To<br />

12.00<br />

14.50<br />

22.00<br />

ALLGEMEINE VERKAUFS- & ANNAHMEBEDINGUNGEN<br />

• Die Ablagerung von unverschmutztem Aushubmaterial in den Abbaukavernen<br />

ist beschränkt auf die Abfallsubregionen Sarganserland und Werdenberg.<br />

Massgebend ist der Standort, wo der Abfall anfällt.<br />

• Die Ablagerung von zugelassenem Aushubmaterial von anderen kantonalen<br />

oder ausserkantonalen Regionen bedarf einer Bewilligung des AFU<br />

• Pro Anlieferung wird ein Mindestbetrag von CHF 30.00 inkl. MWSt erhoben<br />

• Privatanlieferungen werden nur gegen Barbezahlung angenommen<br />

• Preisänderungen bleiben vorbehalten<br />

• Materialdeklarationen durch den Anlieferer werden nachgeprüft und bei<br />

Fehlangabe nachfakturiert (siehe Merkblatt).<br />

• Einschränkungen bei der Annahme von Deponiematerial werden aus witterungs-<br />

&/oder betriebstechnischen Gründen ausdrücklich vorbehalten<br />

• Sämtliche angegebene Preise verstehen sich exklusiv MWSt.<br />

DEPONIE<br />

Anlieferung von sauberem, unverschmutztem Aushubmaterial<br />

MERKBLATT FÜR DIE ANLIEFERUNG<br />

Verantwortung<br />

Die Nachweispflicht <strong>für</strong> die korrekte Klassierung und <strong>Deklaration</strong> der Materiallieferung<br />

gemäss den jeweils gültigen Gesetzen und Verordnungen liegen<br />

beim Kunden.<br />

<strong>Deklaration</strong>sformular<br />

Vor der Annahme von unverschmutztem Aushubmaterial benötigen wir von Ihnen<br />

das vollständig ausgefüllte <strong>Deklaration</strong>sformular. Verlangen Sie frühzeitig<br />

unser Formular „<strong>Deklaration</strong> <strong>für</strong> <strong>Materialanlieferungen</strong>“ oder laden Sie es auf<br />

unserer Homepage unter www.schollberg.com herunter.<br />

Definition von sauberem, unverschmutztem Aushubmaterial<br />

Aushubmaterial gilt als unverschmutzt, wenn seine natürliche Zusammensetzung<br />

durch menschliche Tätigkeit weder chemisch noch durch Fremdstoffe<br />

(z. Bsp. Beton, Ziegel, Mischabbruch, Ausbauasphalt, Metalle, Holz, Kunststoffe,<br />

Grünzeug, usw.) verändert wird, wobei die U-Werte gemäss Anhang 3 der<br />

Technischen Verordnung über Abfälle (SR 814.600; abgekürzt TVA) nicht überschritten<br />

werden.<br />

Laufende Kontrollen<br />

Der Kunde prüft laufend, ob das Aushubmaterial erkennbare Fremdstoffe<br />

(wie Grünzeug, Holz oder andere Bauabfälle) enthält, das Aushubmaterial verfärbt<br />

ist, nach Fremdstoffen riecht oder sonst ein Anzeichen <strong>für</strong> Verunreinigung<br />

besteht.<br />

<strong>Deklaration</strong><br />

Die <strong>Deklaration</strong> erfolgt durch den Kunden. Eine allfällige Umdeklaration durch<br />

die Eingangskontrolle, den Deponiemaschinist erfolgt insbesondere <strong>für</strong> den<br />

Fall, wenn Bauschutt, Mischabbruch, mit sauberem unverschmutztem Aushubmaterial<br />

überdeckt, angeliefert und gekippt wird. Als Beleg wird ein Foto<br />

erstellt.<br />

Aufwendungen<br />

Sämtliche Kosten infolge falscher oder ungenügender <strong>Deklaration</strong>, wie z. Bsp.<br />

<strong>für</strong> die unkorrekte Materialidentifikationen, die Zwischenlagerung der Materialien,<br />

das Wiederaufladen, den Rücktransport und der Entsorgung, werden<br />

dem Kunden in Rechnung gestellt.<br />

A 20 Baustoffe Schollberg AG - Postfach 47 - 9477 Trübbach<br />

Bestellungen<br />

21 A<br />

www.schollberg.com<br />

T. +41 81 750 22 00 - F. +41 81 750 22 01 - bestellung@schollberg.com


<strong>Deklaration</strong> <strong>für</strong> <strong>Materialanlieferungen</strong><br />

Kunde: Parzellen-Nr.:<br />

Bauherr:<br />

Objekt:<br />

Baustoffe Schollberg AG<br />

Postfach 47<br />

CH-9477 Trübbach<br />

Zugelassen zur Ablagerung ist ausschliesslich unbeschmutztes Aushubmaterial. Massgebend sind die Werte<br />

4 - Anhang 3 der Technischen Verordnung über Abfälle (SR 814,600; abgekürzt TVA).<br />

Immer häufiger stösst man auch in unserer Region bei Bauarbeiten auf alte Ablagerungen oder verunreinigte Bodenmaterialien. In diesen Fällen ist es wichtig, dass das Problem nicht noch<br />

verschlimmert wird, beispielsweise durch Grundwasserverschmutzung in Folge des baulichen Eingriffs oder durch eine unkontrollierte Verschiebung des belasteten Materials. Deshalb ist <strong>für</strong><br />

alle Materialablagerungen die vorliegende <strong>Deklaration</strong> auszufüllen.<br />

1. Wie viel Aushubmaterial ist insgesamt zur Anlieferung vorgesehen? m 3<br />

2. Ist das Areal in Altlastenkataster/Verdachtsflächenplan eingetragen? NEIN JA<br />

3. Ist es einen Deponie oder Aufschüttung (bestehend oder ehemalig),<br />

welchen etwas anderes als unverschmutzten Aushub enthält? NEIN JA<br />

4. Ist schon bekannt, dass das Bodenmaterial verschmutzt ist? NEIN JA<br />

Es enthält Fremdstoffe (Schlacken, Gebinde, Abfälle, Bauschutt etc.)<br />

Es ist verfärbt oder riecht schlecht.<br />

Es tritt verfärbtes oder schlecht riechendes Wasser aus.<br />

Unfall mit umweltgefährenden Substanzen (Wann/Welche? )<br />

Brandplatz auf dem Areal<br />

5. Ist <strong>für</strong> das Areal eine der nachstehenden aufgeführten Angaben zutreffend? NEIN JA<br />

Rebberg nach dem Jahre 1900 (von bis )<br />

Näher als 5 m an einer Autobahn oder einer stark befahrenden Hauptstrasse<br />

Nutzung als Schrebergarten/Familiengarten (von bis )<br />

Schiessplatz oder Schiessstand (resp. Zielgebiet) und dessen Umgebung (ca. 20 m)<br />

Nahbereich korrosionsgeschützter Metallkonstruktionen (Brücken, Masten, etc.)<br />

6. Wurden auf der Parzelle problematische „Bodenverbesserer“ eingesetzt: NEIN JA<br />

Pneu, Plastik- oder Gummischrot etc.<br />

Müllkompost<br />

Andere (Welche?<br />

7. Könnten andere Ursachen zu einer starken Bodenbelastung geführt haben? NEIN JA<br />

Wenn JA, welche?<br />

Wurde mindestens eine der Fragen 2-7 mit JA beantwortet, so sind weiterführend Abklärungen nötig, ob es sich um unverschmutzten Aushub<br />

handelt. Konnten die Fragen 2-7 alle mit NEIN beantwortet werden, so dürfte es sich beim Material um unverschmutztes Aushubmaterial<br />

handeln und darf in unseren Ablagerungsstellen eingebaut werden. Sollten aber während des Bauvorhabens irgendwelche Anzeichen <strong>für</strong> eine<br />

Verschmutzung auftauchen, so ist umgehend das Amt <strong>für</strong> Umwelt sowie die Ablagerungsstelle der Baustoffe Schollberg AG zu verständigen.<br />

Ort/Datum: Der Unternehmer:<br />

Rechtliche Grundlagen:<br />

- Bundesgesetz über den Umweltschutz (UBG) und die abgestützten Verordnungen:<br />

- Verordnung über Schadstoffe im Boden (VSBo);<br />

- Technische Verordnung über Abfälle (TVA)<br />

- Verordnung über umweltgefährdende Stoffe (StoV).<br />

- Anhang 3 der Technischen Verordnung über Abfälle (SR 814,600; TVA)<br />

- Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG).<br />

- Kantonale Verordnungen zum USG zum GSchG und zum Abfallgesetz.<br />

- Richtlinie <strong>für</strong> die Verwertung, Behandlung und Ablagerung<br />

von Aushub-, Abraum- & Aushubmaterial (Aushubrichtlinie)<br />

www.vogtgruppe.com<br />

T. +41 81 750 22 00<br />

F. +41 81 750 22 01<br />

bestellung@schollberg.com<br />

www.schollberg.com

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