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Gemeinde Wehringen

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wehringen</strong><br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 – Gewerbegebiet Hochfeld – Entwurf<br />

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Wehringen</strong> hat in seiner Sitzung vom 02. März 2010 die Aufstellung des<br />

Bebauungsplanes Nr. 18 – Gewerbegebiet Hochfeld – beschlossen. Das Planungsgebiet des<br />

Bebauungsplanes liegt nordöstlich von <strong>Wehringen</strong> unmittelbar an der Staatsstraße 2035 zwischen<br />

<strong>Wehringen</strong> und Bobingen. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 18 wurde die Arnold<br />

Consult AG in 86438 Kissing, Bahnhofstraße 141, Tel: 08233/7915-0 beauftragt.<br />

Es umfasst folgende Grundstücke:<br />

Flur Nr. 1037, 1038 und 1039 sowie Teilflächen der Flur Nr. 983 (Oberer Längsweg) und<br />

Flur Nr. 1059/4 (Staatsstraße 2035)<br />

Dieser Bereich des Bebauungsplanes Nr. 18 – Gewerbegebiet Hochfeld – wird wie folgt umgrenzt:<br />

- nordöstlich durch die Flur Nr. 1040<br />

- südöstlich durch die Flur Nr. 686 (Feldweg)<br />

- südwestlich durch Flur Nr. 1036<br />

- nordwestlich durch Flur Nr. 1059/4 (Staatsstraße 2035)<br />

Als zusätzliche Ausgleichsflächen sind folgende Grundstücke vorgesehen:<br />

Teilflächen von Flur Nr. 2475, Flur Nr. 2476, und Flur Nr. 2315/1. Alternativ hierzu kann die<br />

<strong>Gemeinde</strong> in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde auch andere Flächen in der<br />

erforderlichen Größenordnung aus dem Ökokonto heranziehen.<br />

Ziel der Planung ist die Entwicklung von gewerblichen Nutzflächen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Wehringen</strong>.<br />

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 - Gewerbegebiet Hochfeld – sollen die<br />

planungsrechtlichen Voraussetzungen für die gewerbliche Nutzung geschaffen werden. Die<br />

verkehrliche Erschließung des Planungsgebietes wird über die Staatsstraße 2035 mit Errichtung<br />

einer Linksabbiegespur zum geplanten Gewerbegebiet sichergestellt.<br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 – Gewerbegebiet Hochfeld – besteht aus<br />

Planzeichnung, Textteil und Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom<br />

14. Juni 2010. Dieser liegt in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wehringen</strong> in der Zeit<br />

vom 26. August bis einschließlich 01. Oktober 2010<br />

im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme<br />

öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht im Rathaus <strong>Wehringen</strong>, Nördl. Hauptstraße 18 in 86517<br />

<strong>Wehringen</strong>, Zimmer Nr. 9 im I. Stock während der normalen Dienststunden sowie zusätzlich<br />

dienstags und mittwochs bis 16.00 Uhr die Möglichkeit sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele<br />

sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Anregungen und Hinweise zu<br />

dem Vorentwurf des Bebauungsplanes können vorgebracht werden.


Im Umweltbericht sind umweltbezogene Informationen (umweltbezogene Stellungnahmen, etc.) zu<br />

verschiedenen Schutzgütern (z. B. Tiere, Pflanzen, Boden) aufgeführt, die im Zusammenhang mit<br />

der Auslegung des Entwurfes im Rathaus <strong>Wehringen</strong> eingesehen werden können.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht bis zum 01. Oktober 2010 abgegebene<br />

Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 18 – Gewerbegebiet<br />

Hochfeld – unberücksichtigt bleiben können.<br />

Ein Normenkontrollantrag zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nach § 47 VwGO ist<br />

unzulässig, soweit Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der<br />

öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht<br />

werden können.<br />

<strong>Wehringen</strong>, den 09.08.2010<br />

Manfred Nerlinger,<br />

1. Bürgermeister

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