Gemeinde Wehringen
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wehringen</strong><br />
Amtliche Bekanntmachung<br />
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 – Gewerbegebiet Hochfeld – Entwurf<br />
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Wehringen</strong> hat in seiner Sitzung vom 02. März 2010 die Aufstellung des<br />
Bebauungsplanes Nr. 18 – Gewerbegebiet Hochfeld – beschlossen. Das Planungsgebiet des<br />
Bebauungsplanes liegt nordöstlich von <strong>Wehringen</strong> unmittelbar an der Staatsstraße 2035 zwischen<br />
<strong>Wehringen</strong> und Bobingen. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 18 wurde die Arnold<br />
Consult AG in 86438 Kissing, Bahnhofstraße 141, Tel: 08233/7915-0 beauftragt.<br />
Es umfasst folgende Grundstücke:<br />
Flur Nr. 1037, 1038 und 1039 sowie Teilflächen der Flur Nr. 983 (Oberer Längsweg) und<br />
Flur Nr. 1059/4 (Staatsstraße 2035)<br />
Dieser Bereich des Bebauungsplanes Nr. 18 – Gewerbegebiet Hochfeld – wird wie folgt umgrenzt:<br />
- nordöstlich durch die Flur Nr. 1040<br />
- südöstlich durch die Flur Nr. 686 (Feldweg)<br />
- südwestlich durch Flur Nr. 1036<br />
- nordwestlich durch Flur Nr. 1059/4 (Staatsstraße 2035)<br />
Als zusätzliche Ausgleichsflächen sind folgende Grundstücke vorgesehen:<br />
Teilflächen von Flur Nr. 2475, Flur Nr. 2476, und Flur Nr. 2315/1. Alternativ hierzu kann die<br />
<strong>Gemeinde</strong> in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde auch andere Flächen in der<br />
erforderlichen Größenordnung aus dem Ökokonto heranziehen.<br />
Ziel der Planung ist die Entwicklung von gewerblichen Nutzflächen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Wehringen</strong>.<br />
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 - Gewerbegebiet Hochfeld – sollen die<br />
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die gewerbliche Nutzung geschaffen werden. Die<br />
verkehrliche Erschließung des Planungsgebietes wird über die Staatsstraße 2035 mit Errichtung<br />
einer Linksabbiegespur zum geplanten Gewerbegebiet sichergestellt.<br />
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 – Gewerbegebiet Hochfeld – besteht aus<br />
Planzeichnung, Textteil und Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom<br />
14. Juni 2010. Dieser liegt in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wehringen</strong> in der Zeit<br />
vom 26. August bis einschließlich 01. Oktober 2010<br />
im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme<br />
öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht im Rathaus <strong>Wehringen</strong>, Nördl. Hauptstraße 18 in 86517<br />
<strong>Wehringen</strong>, Zimmer Nr. 9 im I. Stock während der normalen Dienststunden sowie zusätzlich<br />
dienstags und mittwochs bis 16.00 Uhr die Möglichkeit sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele<br />
sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Anregungen und Hinweise zu<br />
dem Vorentwurf des Bebauungsplanes können vorgebracht werden.
Im Umweltbericht sind umweltbezogene Informationen (umweltbezogene Stellungnahmen, etc.) zu<br />
verschiedenen Schutzgütern (z. B. Tiere, Pflanzen, Boden) aufgeführt, die im Zusammenhang mit<br />
der Auslegung des Entwurfes im Rathaus <strong>Wehringen</strong> eingesehen werden können.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht bis zum 01. Oktober 2010 abgegebene<br />
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 18 – Gewerbegebiet<br />
Hochfeld – unberücksichtigt bleiben können.<br />
Ein Normenkontrollantrag zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nach § 47 VwGO ist<br />
unzulässig, soweit Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der<br />
öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht<br />
werden können.<br />
<strong>Wehringen</strong>, den 09.08.2010<br />
Manfred Nerlinger,<br />
1. Bürgermeister