14.04.2013 Aufrufe

Infobroschüre Baukindergeld - Weissach

Infobroschüre Baukindergeld - Weissach

Infobroschüre Baukindergeld - Weissach

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Vorfahrt durch Familienförderung<br />

... ist in unserer familienfreundlichen Gemeinde die<br />

Devise. Aus diesem Grund wollen wir Familien, die auf<br />

einem unserer kommunalen Grundstücke bauen, durch<br />

ein <strong>Baukindergeld</strong> in Höhe von 10.000 € pro Kind gezielt<br />

fördern.<br />

Unsere wunderschöne Heckengäugemeinde ist nicht nur<br />

wirtschaftlich, sondern auch landschaftlich ein Volltreffer<br />

für junge Familien. Trotz der Nähe zur Autobahn und den<br />

großen Städten Stuttgart, Pforzheim, Böblingen, Sindelfingen<br />

und Ludwigsburg kommt bei uns die Natur nicht zu<br />

kurz. Umgeben von Wäldern und Wiesen kann man in<br />

<strong>Weissach</strong> wunderschöne Stunden in der Natur verbringen.<br />

Um den Bedürfnissen von jungen Familien zu entsprechen,<br />

ist es stets unser Ziel das Kinderbetreuungsangebot<br />

besonders attraktiv zu gestalten.<br />

Die „Kleinsten“ unter 3 Jahren sind in unseren Krippengruppen<br />

bestens aufgehoben. Für die etwas Größeren von<br />

3 - 6 Jahren bieten unsere Kindergartengruppen weit mehr<br />

als nur die Regelöffnungszeiten, auch Ganztagesbetreuung<br />

ist bei uns kein Fremdwort.<br />

Ebenso können Sie, auch fernab des Kindergartens, mit<br />

Ihren Kindern erlebnisreiche Stunden auf einem unserer<br />

modernen und sicheren Kinderspielplätze verbringen.<br />

Ihre schulpflichtigen Kinder sind auch nach Schulschluss<br />

in unserer Kernzeit- oder Ganztagesbetreuung bestens<br />

aufgehoben. Darüber hinaus ist ein vielfältiges Ferienangebot<br />

eine Selbstverständlichkeit.<br />

Jugendliche finden einen Ansprechpartner im Jugendreferat,<br />

hier sind unsere Jugendreferenten in der offenen<br />

Jugendarbeit stets darum bemüht ein passendes Freizeitangebot<br />

zu bieten. Für weitere Informationen stehen<br />

Ihnen Frau Zotz (Kindergartenkoordination) unter der Tel.<br />

Nr. 07044-9363-240, und Herr Conrad sowie Frau Pütz<br />

(Jugendreferat) unter der Tel. Nr. 07044-9363-160 zur<br />

Verfügung.<br />

Die Verkehrsanbindung:<br />

Autobahnanbindung: Rutesheim 5 km<br />

S-Bahn: Rutesheim 7 km<br />

Flughafen: Stuttgart 25<br />

ICE: Stuttgart 20 km<br />

Was ist das <strong>Baukindergeld</strong>?<br />

Auf Antrag werden Familien mit<br />

10.000 € pro Kind gefördert, wenn<br />

diese ein Familienheim oder eine familiengerechte<br />

Eigentumswohnung<br />

auf einem kommunalen Grundstück<br />

errichten.<br />

Diese Förderung ist eine freiwillige Leistung<br />

der Gemeinde <strong>Weissach</strong>, auf die kein Rechtsanspruch<br />

besteht.<br />

Wer wird gefördert?<br />

Gefördert werden Ehepartner, auf<br />

Dauer angelegte Lebensgemeinschaften<br />

und Alleinerziehende mit<br />

mindestens einem Kind, welches<br />

das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet<br />

hat.<br />

Außerdem müssen alle Familienmitglieder im<br />

geförderten Familienheim bzw. in der familiengerechten<br />

Eigentumswohnung nach Fertigstellung<br />

im Sinne des Melderechtes angemeldet<br />

werden.


In welcher Höhe wird<br />

gefördert?<br />

Jedes zum Haushalt der Antragsteller<br />

gehörende Kind wird mit einem<br />

einmaligen Zuschuss in Höhe von<br />

10.000 € gefördert.<br />

Dies gilt auch für Kinder, die innerhalb von<br />

fünf Jahren nach dem Förderzeitpunkt geboren<br />

werden.<br />

Wie bekomme ich das<br />

<strong>Baukindergeld</strong>?<br />

Die Antragstellung erfolgt durch Eineichen<br />

des ausgefüllten Antragformulars<br />

bei der Gemeinde <strong>Weissach</strong>. Die<br />

Förderung wird nach der Antragstellung<br />

vom Gemeinderat genehmigt<br />

und durch eine schriftliche Zusage<br />

bewilligt.<br />

Wann wird man gefördert?<br />

Die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse<br />

erfolgt mit Baubeginn des<br />

Familienheimes bzw. mit dem Kauf der<br />

familiengerechten Eigentumswohnung.<br />

Was muss ich beachten?<br />

Sollten die geförderten Personen die<br />

Gemeinde innerhalb von 5 Jahren<br />

nach dem Förderzeitpunkt verlassen,<br />

löst dies eine grundsätzliche Rückzahlungsverpflichtung<br />

aus. Die Höhe<br />

der Rückzahlung wird im Einzelfall<br />

durch den Gemeinderat festgelegt.<br />

Baugebiet „Hinter der Kirche“<br />

Weitere Informationen erhalten Sie von:<br />

Gemeinde <strong>Weissach</strong><br />

Steuer- und Liegenschaftsamt<br />

Frau Tischler<br />

Tel. Nr. 07044-9363-311<br />

e-mail: tischler@weissach.de<br />

Rathausplatz 1<br />

71287 <strong>Weissach</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!