Infobroschüre Baukindergeld - Weissach
Infobroschüre Baukindergeld - Weissach
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Vorfahrt durch Familienförderung<br />
... ist in unserer familienfreundlichen Gemeinde die<br />
Devise. Aus diesem Grund wollen wir Familien, die auf<br />
einem unserer kommunalen Grundstücke bauen, durch<br />
ein <strong>Baukindergeld</strong> in Höhe von 10.000 € pro Kind gezielt<br />
fördern.<br />
Unsere wunderschöne Heckengäugemeinde ist nicht nur<br />
wirtschaftlich, sondern auch landschaftlich ein Volltreffer<br />
für junge Familien. Trotz der Nähe zur Autobahn und den<br />
großen Städten Stuttgart, Pforzheim, Böblingen, Sindelfingen<br />
und Ludwigsburg kommt bei uns die Natur nicht zu<br />
kurz. Umgeben von Wäldern und Wiesen kann man in<br />
<strong>Weissach</strong> wunderschöne Stunden in der Natur verbringen.<br />
Um den Bedürfnissen von jungen Familien zu entsprechen,<br />
ist es stets unser Ziel das Kinderbetreuungsangebot<br />
besonders attraktiv zu gestalten.<br />
Die „Kleinsten“ unter 3 Jahren sind in unseren Krippengruppen<br />
bestens aufgehoben. Für die etwas Größeren von<br />
3 - 6 Jahren bieten unsere Kindergartengruppen weit mehr<br />
als nur die Regelöffnungszeiten, auch Ganztagesbetreuung<br />
ist bei uns kein Fremdwort.<br />
Ebenso können Sie, auch fernab des Kindergartens, mit<br />
Ihren Kindern erlebnisreiche Stunden auf einem unserer<br />
modernen und sicheren Kinderspielplätze verbringen.<br />
Ihre schulpflichtigen Kinder sind auch nach Schulschluss<br />
in unserer Kernzeit- oder Ganztagesbetreuung bestens<br />
aufgehoben. Darüber hinaus ist ein vielfältiges Ferienangebot<br />
eine Selbstverständlichkeit.<br />
Jugendliche finden einen Ansprechpartner im Jugendreferat,<br />
hier sind unsere Jugendreferenten in der offenen<br />
Jugendarbeit stets darum bemüht ein passendes Freizeitangebot<br />
zu bieten. Für weitere Informationen stehen<br />
Ihnen Frau Zotz (Kindergartenkoordination) unter der Tel.<br />
Nr. 07044-9363-240, und Herr Conrad sowie Frau Pütz<br />
(Jugendreferat) unter der Tel. Nr. 07044-9363-160 zur<br />
Verfügung.<br />
Die Verkehrsanbindung:<br />
Autobahnanbindung: Rutesheim 5 km<br />
S-Bahn: Rutesheim 7 km<br />
Flughafen: Stuttgart 25<br />
ICE: Stuttgart 20 km<br />
Was ist das <strong>Baukindergeld</strong>?<br />
Auf Antrag werden Familien mit<br />
10.000 € pro Kind gefördert, wenn<br />
diese ein Familienheim oder eine familiengerechte<br />
Eigentumswohnung<br />
auf einem kommunalen Grundstück<br />
errichten.<br />
Diese Förderung ist eine freiwillige Leistung<br />
der Gemeinde <strong>Weissach</strong>, auf die kein Rechtsanspruch<br />
besteht.<br />
Wer wird gefördert?<br />
Gefördert werden Ehepartner, auf<br />
Dauer angelegte Lebensgemeinschaften<br />
und Alleinerziehende mit<br />
mindestens einem Kind, welches<br />
das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet<br />
hat.<br />
Außerdem müssen alle Familienmitglieder im<br />
geförderten Familienheim bzw. in der familiengerechten<br />
Eigentumswohnung nach Fertigstellung<br />
im Sinne des Melderechtes angemeldet<br />
werden.
In welcher Höhe wird<br />
gefördert?<br />
Jedes zum Haushalt der Antragsteller<br />
gehörende Kind wird mit einem<br />
einmaligen Zuschuss in Höhe von<br />
10.000 € gefördert.<br />
Dies gilt auch für Kinder, die innerhalb von<br />
fünf Jahren nach dem Förderzeitpunkt geboren<br />
werden.<br />
Wie bekomme ich das<br />
<strong>Baukindergeld</strong>?<br />
Die Antragstellung erfolgt durch Eineichen<br />
des ausgefüllten Antragformulars<br />
bei der Gemeinde <strong>Weissach</strong>. Die<br />
Förderung wird nach der Antragstellung<br />
vom Gemeinderat genehmigt<br />
und durch eine schriftliche Zusage<br />
bewilligt.<br />
Wann wird man gefördert?<br />
Die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse<br />
erfolgt mit Baubeginn des<br />
Familienheimes bzw. mit dem Kauf der<br />
familiengerechten Eigentumswohnung.<br />
Was muss ich beachten?<br />
Sollten die geförderten Personen die<br />
Gemeinde innerhalb von 5 Jahren<br />
nach dem Förderzeitpunkt verlassen,<br />
löst dies eine grundsätzliche Rückzahlungsverpflichtung<br />
aus. Die Höhe<br />
der Rückzahlung wird im Einzelfall<br />
durch den Gemeinderat festgelegt.<br />
Baugebiet „Hinter der Kirche“<br />
Weitere Informationen erhalten Sie von:<br />
Gemeinde <strong>Weissach</strong><br />
Steuer- und Liegenschaftsamt<br />
Frau Tischler<br />
Tel. Nr. 07044-9363-311<br />
e-mail: tischler@weissach.de<br />
Rathausplatz 1<br />
71287 <strong>Weissach</strong>