Sitzungsbericht vom 22.11.2012 - Gemeinde Weitersburg
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ORTSGEMEINDE WEITERSBURG<br />
in der Verbandsgemeinde Vallendar<br />
<strong>Sitzungsbericht</strong><br />
über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates <strong>Weitersburg</strong> am <strong>22.11.2012</strong><br />
Ortsbürgermeister Rolf Rockenbach begrüßte nach der Eröffnung des öffentlichen<br />
Teils Herrn Bürgermeister Fred Pretz, Frau Gabriele Budzinski-Stein und Frau Ulrike<br />
Wischnath von der Verbandsgemeindeverwaltung, die Mitglieder und Vertreter des<br />
Umlegungsausschusses sowie die Ratsmitglieder und Zuhörer.<br />
Der Vorsitzende stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und<br />
Beschlussfähigkeit gegeben war.<br />
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde diese im Tagesordnungspunkt 1 ergänzt, der<br />
dann lautet:<br />
Tagesordnungspunkt (TOP) 1<br />
Verpflichtung der weiteren Mitglieder des Umlegungsausschusses und deren<br />
Vertreter<br />
In den Sitzungen des Ortsgemeinderates <strong>vom</strong> 08.09.2011 und 18.10.2012 wurden<br />
die Mitglieder und Vertreter des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde<br />
<strong>Weitersburg</strong> gewählt. Soweit noch nicht geschehen, waren diese gemäß § 30 Abs. 2<br />
GemO vor ihrem Amtsantritt namens der Ortsgemeinde <strong>Weitersburg</strong> durch<br />
Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten.<br />
Unter Hinweis auf die Pflichten der Ratsmitglieder (§ 30 Abs. 1 GemO), die<br />
Schweigepflicht (§ 20 Abs. 1 Satz 1 und 4 GemO), die Treuepflicht (§ 21 Abs. 1<br />
GemO) und die Ausschließungsgründe (§ 22 GemO) wurden verpflichtet:<br />
Vorsitzender Herr Marcel Weber, Vertreter Herr Thomas Fischer, Personen mit der<br />
Befähigung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst Herr Stefan<br />
Herschbach, Vertreter Herr Michael Helbach, Personen mit den Erfahrungen in der<br />
Bewertung von Grundstücken Herr Lothar Hahn, Vertreter Herr Werner Meurer.<br />
TOP 2<br />
Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde <strong>Weitersburg</strong> zum<br />
31.12.2011<br />
Nach Ablauf des Haushaltsjahres hat die <strong>Gemeinde</strong> das vergangene Haushaltsjahr<br />
abzurechnen. In einem Jahresabschluss ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft<br />
einschließlich des Standes des Vermögens, des Eigenkapitals, der Sonderposten,<br />
der Rückstellungen, der Verbindlichkeiten, der Rechnungsabgrenzungsposten, der<br />
Erträge und Aufwendungen sowie der Einzahlungen und Auszahlungen vollständig<br />
nachzuweisen (§ 108 Abs. 1 GemO).<br />
Mit dem Jahresabschluss gibt die Verwaltung Rechenschaft über die Ausführung des<br />
Haushaltsplanes gegenüber dem Rat ab, da dieser das Budgetrecht hat und die<br />
Haushaltssatzung und den Haushaltsplan beschlossen hat.<br />
Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss<br />
beschließt der Ortsgemeinderat über den Jahresabschluss gemäß § 114 Abs. 1<br />
GemO. Zugleich entscheidet der Ortsgemeinderat über die Entlastung des
Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister<br />
im Haushaltsjahr vertreten haben. Gemäß Ziffer 2 Verwaltungsvorschrift zu § 114<br />
GemO ist ebenfalls dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den ihn<br />
vertretenden Beigeordneten für die Ausführung des Haushaltsplanes im Rahmen des<br />
§ 68 GemO Entlastung zu erteilen.<br />
Der Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung ist öffentlich bekannt zu<br />
machen (§ 114 Abs. 2 GemO).<br />
Die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss hat am 14.11.2012<br />
stattgefunden.<br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt übernahm das älteste anwesende Ratsmitglied SR<br />
Dr. Gernot Nick den Vorsitz. Ortsbürgermeister und die Ortsbeigeordneten sowie der<br />
Bürgermeister der Verbandsgemeinde nahmen an der Beratung und Abstimmung<br />
nicht teil. Der gewählte Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Jochen<br />
Währ berichtete über die vorgenommene Prüfung. Da es keinen Anlass zu<br />
Beanstandungen gegeben hat, schlug der Rechnungsprüfungsausschuss vor, den<br />
Bürgermeistern sowie den Beigeordneten Entlastung zu erteilen.<br />
Frau Budzinski-Stein und der Verwaltung wurde für die gute Arbeit Dank und<br />
Anerkennung ausgesprochen.<br />
Der Gesamtbeschluss wurde mit 14 Ja-Stimmen, das entspricht einstimmig<br />
angenommen, verabschiedet. Dieser ist inzwischen öffentlich bekannt gemacht<br />
worden.<br />
TOP 3<br />
Erneutes Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung des LEP IV<br />
„Erneuerbare Energien“ gemäß § 8 (1) LPlG;<br />
hier: Stellungnahme der Ortsgemeinde <strong>Weitersburg</strong><br />
Mit Schreiben <strong>vom</strong> 31.01.2012 wurde das Beteiligungsverfahren zur<br />
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) „Erneuerbare<br />
Energien“ gemäß § 8 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG) seitens der<br />
Landesregierung eingeleitet. Hierzu haben der Verbandsgemeinderat Vallendar und<br />
die verbandsangehörigen Kommunen Stellungnahmen abgegeben<br />
(Ortsgemeinderat <strong>Weitersburg</strong> 15.03.2012).<br />
Nunmehr hat das Wirtschaftsministerium mit Schreiben <strong>vom</strong> 08.10.2012 ein erneutes<br />
Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung des LEP IV „Erneuerbare Energien“<br />
gemäß § 8 Abs. 1 LPlG eingeleitet und um Stellungnahme gebeten.<br />
Nach intensiver Beratung hat der Ortsgemeinderat zu dem 28-seitigen Bericht wie<br />
folgt Stellung genommen:<br />
Der Ortsgemeinderat <strong>Weitersburg</strong> nimmt im erneuten Beteiligungsverfahren zur<br />
Teilfortschreibung des LEP IV „Erneuerbare Energien“ gemäß § 8 Abs. 1 LPlG<br />
folgende Anregungen zustimmend zur Kenntnis:<br />
1. Auch weiterhin sind „Regionale Grünzüge“ nicht der kommunalen<br />
Planungshoheit zugänglich, da der Zielcharakter nicht geändert wurde. Dies<br />
könnte z.B. dadurch erfolgen, dass ausdrücklich klargestellt wird, dass a) bei<br />
entsprechender Eignung (Windhöffigkeit etc) und b) entsprechender<br />
Konzentrationsplanung einer Verbandsgemeinde auch Regionale Grünzüge<br />
der kommunalen Planung zugänglich werden.<br />
2. Da die Planungsgemeinschaften zunächst „ihre“ Vorrang- und<br />
Ausschlussflächen beplanen sollen und sodann erst Konzentrationsflächen<br />
durch die Verbandsgemeinden ausgewiesen werden können, ist eine enge<br />
zeitliche Vorgabe zur Anpassung der Regionalen Raumordnungspläne an die<br />
Planungsgemeinschaften wünschenswert, so dass auch Planungen der
Verbandsgemeinden möglichst schnell zum Abschluss gebracht werden<br />
können.<br />
3. Es fehlt nach wie vor ein Hinweis auf das Gegenstromprinzip der Planung,<br />
d.h., dass nicht erkennbar ist, inwieweit die Planungsgemeinschaften<br />
verpflichtet sind, kommunale Planungsabsichten in die eigenen Überlegungen<br />
mit einzubeziehen.<br />
4. Der Ortsgemeinderat <strong>Weitersburg</strong> hält die Ebene der kommunalen<br />
Bauleitplanung für nicht allein geeignet, die Entwicklung der Windkraft zu<br />
steuern und eine technogene Überformung weiter Teile unserer Landschaft zu<br />
vermeiden.<br />
Aufgrund erheblicher visueller Auswirkungen von Windkraftanlagen, die nicht<br />
an <strong>Gemeinde</strong>grenzen halt machen, sondern eine weite Fernwirkung haben,<br />
wäre nach unserer Auffassung vielmehr eine umfassende Ausweisung der<br />
Flächenausweisung von Windenergieanlagen durch die Regionalplanung<br />
sachgerecht.<br />
Abstimmungsergebnis: 15 Ja, 1 Enthaltung entspricht einstimmig angenommen.<br />
TOP 4<br />
Anregungen und Beschwerden nach § 16 b GemO;<br />
hier: Erhöhung der Hundesteuer für 2012<br />
Mit Schreiben <strong>vom</strong> Juni 2012 (Posteingang bei der Ortsgemeinde am 16.10.2012)<br />
haben rund 50 Hundehalter (Unterschriftenliste) ein Schreiben zum Thema Erhöhung<br />
der Hundesteuer 2012 an die Ortsgemeinde <strong>Weitersburg</strong>, vertreten durch den<br />
Ortsbürgermeister, gerichtet.<br />
Nach § 16 b GemO hat jeder das Recht, sich schriftlich mit Anregungen und<br />
Beschwerden aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung an den <strong>Gemeinde</strong>rat zu<br />
wenden. Soweit der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist, hat der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
ihm die Behandlung der Anregungen und Beschwerden zu überlassen.<br />
Da es sich hier um die Hundesteuer (u.a. die mögliche Entwicklung der<br />
Hundesteuersätze) handelt, ist der <strong>Gemeinde</strong>rat gemäß § 16 b GemO für die<br />
Eingabe zuständig.<br />
Beschluss:<br />
Es verbleibt bei dem am 15.03.2012 im Rahmen der Beschlussfassung über die<br />
Haushaltssatzung einstimmig gefassten Beschluss, wonach die Hundesteuersätze<br />
jährlich betragen:<br />
70 Euro für den ersten Hund<br />
90 Euro für den zweiten Hund<br />
100 Euro für jeden weiteren Hund.<br />
Die unterzeichnenden Hundehalter sollen durch die Verbandsgemeindeverwaltung<br />
schriftlich informiert werden.<br />
Abstimmungsergebnis: 16 Ja, entspricht einstimmig angenommen.<br />
TOP 5<br />
1. Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der<br />
Ortsgemeinde <strong>Weitersburg</strong> <strong>vom</strong> 08.09.2011<br />
Wie bereits im Rahmen der Beratungen zur Neufassung der Satzung über die<br />
Reinigung öffentlicher Straßen angeführt, sollte auf Grund der gemachten<br />
Erfahrungen eine Überprüfung der Einteilung in die jeweilige Kategorie erfolgen.<br />
Eine Änderung der Kategorien aufgrund der gemachten Erfahrungen ist bisher nicht<br />
notwendig.
Es wurde jedoch festgestellt, dass irrtümlich die Stichstraßen in der Ringstraße bei<br />
den Haus-Nummern 65, 77, 79 und 83 als Fußwege in die Kategorie 3 (Bei Schnee-<br />
und Eisglätte gesperrt!) eingeordnet wurden. Hier ist eine Einordnung in Kategorie 2<br />
(Kein Räum- und Streudienst) vorzunehmen.<br />
Beschluss:<br />
Die Änderungssatzung wird wie vorgelegt beschlossen.<br />
Abstimmungsergebnis: 16 Ja, entspricht einstimmig angenommen.<br />
TOP 6<br />
Wartungs- und Instandsetzungsvertrag für die Straßenbeleuchtungsanlagen;<br />
hier: Auftragsvergabe für die Zeitvertragsleistungen<br />
Der bestehende Zeitvertrag für die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten der<br />
Straßenbeleuchtung läuft zum Ende dieses Jahres aus und wurde gemeinsam für die<br />
Ortsgemeinden und die Stadt Vallendar ausgeschrieben.<br />
Da die Entfernung des Zeitvertragsunternehmens zur Verbandsgemeinde Vallendar<br />
aufgrund der Notfälle nicht weit sein darf, wurde beschränkt ausgeschrieben.<br />
Zur Angebotsabgabe wurden 6 Firmen aufgefordert. Zur Submission am 31.10.2012<br />
lagen 4 Angebote vor.<br />
Nach Prüfung der Angebote ergibt sich die mindestbietende Firma Elektro Pretz,<br />
Koblenz, mit einer Gesamtsumme von 290.122,30 Euro.<br />
In der Gesamtsumme sind die reinen Wartungs- und Reinigungsarbeiten für die<br />
Ortsgemeinde <strong>Weitersburg</strong> mit 5.389,25 Euro jährlich enthalten. Neben diesen<br />
Leistungen für alle Ortsgemeinden beinhaltet die Ausschreibung auch fiktive<br />
Leistungen für Neuinstallationen und Reparaturen, die aber nur im Bedarfsfall zu den<br />
festgelegten Preisen abgerufen werden können.<br />
Nach Zustimmung der Ortsgemeinden und der Stadt Vallendar soll auf der<br />
Grundlage dieser Ausschreibung nun mit der mindestbietenden Firma Elektro Pretz<br />
und der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar der Wartungs- und<br />
Instandsetzungsvertrag für die Straßenbeleuchtung, analog dem Beschluss der<br />
Ortsgemeinde <strong>vom</strong> 28.06.2007, abgeschlossen werden.<br />
Beschluss:<br />
1. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird ermächtigt, den Vertrag für die<br />
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten der Straßenbeleuchtung im Namen<br />
der Ortsgemeinde <strong>Weitersburg</strong> abzuschließen.<br />
2. Der Auftrag für die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten der<br />
Straßenbeleuchtung wird an die Firma Elektro Pretz, Koblenz, zum<br />
Angebotspreis von 290.122,30 Euro (brutto) vergeben.<br />
Die reinen Wartungs- und Reinigungsleistungen für die Ortsgemeinde<br />
<strong>Weitersburg</strong> sind in dieser Summe mit 5.389,25 Euro jährlich enthalten.<br />
Abstimmungsergebnis: 16 Ja, entspricht einstimmig angenommen.<br />
<br />
TOP 7<br />
Mitteilungen<br />
Der Vorsitzende hat u.a. mitgeteilt:<br />
- Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens „Stadtumbau Vallendar“ ist keine<br />
Stellungnahme erforderlich, da Belange der Ortsgemeinde <strong>Weitersburg</strong> nicht<br />
berührt sind.<br />
- Bei den beiden bisherigen Beratungsgesprächen mit der Firma Inexio wegen<br />
der DSL-Anbindung konnten lediglich 15 Verträge abgeschlossen werden.<br />
Zwar steht noch ein weiterer Beratungstermin an, es ist jedoch fraglich, ob<br />
genügend Verträge (150) abgeschlossen werden können. Gelegenheit zum
Vertragsabschluss besteht noch bis zum 31.12.2012. Der Vorsitzende wies an<br />
dieser Stelle auch auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme außerhalb der<br />
Beratungstermine hin, und zwar auf www.myquix.de oder unter der<br />
Telefonnummer 0800-78 49 375.<br />
Die Vertragsunterzeichnung mit Inexio und der Ortsgemeinde <strong>Weitersburg</strong> zur<br />
Umsetzung des Verfahrens erfolgt am 12.12.2012 um 14.00 Uhr im<br />
Sitzungssaal der Ortsgemeinde.<br />
- Am 02.11.2012 wurden erneut Schmierereien im Bereich der Turnhalle bzw.<br />
des Sportplatzes gemeldet. Anzeige wurde erstattet.<br />
- Die Ortsgemeinde <strong>Weitersburg</strong> beteiligt sich gemäß Ratsbeschluss <strong>vom</strong><br />
13.09.2012 nicht am Klimaschutz-Teilkonzept der Verbandsgemeinde<br />
Vallendar. Es wurde mitgeteilt, dass sich sowohl die Stadt Vallendar als auch<br />
die Ortsgemeinden Urbar und Niederwerth beteiligen und auch Gebäude in<br />
Trägerschaft der Verbandsgemeinde einfließen werden.<br />
TOP 8<br />
Anfragen<br />
Die schriftliche Anfrage zum Stand des Sachverhalts bei der Erstellung der<br />
erweiterten Vorsorgeplanung im <strong>Gemeinde</strong>wald <strong>Weitersburg</strong> wurde beantwortet.<br />
TOP 9<br />
Einwohnerfragestunde<br />
Es wurden keine Fragen gestellt.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Rolf Rockenbach<br />
Ortsbürgermeister