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Sitzungsbericht vom 22.11.2012 - Gemeinde Weitersburg

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ORTSGEMEINDE WEITERSBURG<br />

in der Verbandsgemeinde Vallendar<br />

<strong>Sitzungsbericht</strong><br />

über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates <strong>Weitersburg</strong> am <strong>22.11.2012</strong><br />

Ortsbürgermeister Rolf Rockenbach begrüßte nach der Eröffnung des öffentlichen<br />

Teils Herrn Bürgermeister Fred Pretz, Frau Gabriele Budzinski-Stein und Frau Ulrike<br />

Wischnath von der Verbandsgemeindeverwaltung, die Mitglieder und Vertreter des<br />

Umlegungsausschusses sowie die Ratsmitglieder und Zuhörer.<br />

Der Vorsitzende stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und<br />

Beschlussfähigkeit gegeben war.<br />

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde diese im Tagesordnungspunkt 1 ergänzt, der<br />

dann lautet:<br />

Tagesordnungspunkt (TOP) 1<br />

Verpflichtung der weiteren Mitglieder des Umlegungsausschusses und deren<br />

Vertreter<br />

In den Sitzungen des Ortsgemeinderates <strong>vom</strong> 08.09.2011 und 18.10.2012 wurden<br />

die Mitglieder und Vertreter des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde<br />

<strong>Weitersburg</strong> gewählt. Soweit noch nicht geschehen, waren diese gemäß § 30 Abs. 2<br />

GemO vor ihrem Amtsantritt namens der Ortsgemeinde <strong>Weitersburg</strong> durch<br />

Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten.<br />

Unter Hinweis auf die Pflichten der Ratsmitglieder (§ 30 Abs. 1 GemO), die<br />

Schweigepflicht (§ 20 Abs. 1 Satz 1 und 4 GemO), die Treuepflicht (§ 21 Abs. 1<br />

GemO) und die Ausschließungsgründe (§ 22 GemO) wurden verpflichtet:<br />

Vorsitzender Herr Marcel Weber, Vertreter Herr Thomas Fischer, Personen mit der<br />

Befähigung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst Herr Stefan<br />

Herschbach, Vertreter Herr Michael Helbach, Personen mit den Erfahrungen in der<br />

Bewertung von Grundstücken Herr Lothar Hahn, Vertreter Herr Werner Meurer.<br />

TOP 2<br />

Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde <strong>Weitersburg</strong> zum<br />

31.12.2011<br />

Nach Ablauf des Haushaltsjahres hat die <strong>Gemeinde</strong> das vergangene Haushaltsjahr<br />

abzurechnen. In einem Jahresabschluss ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft<br />

einschließlich des Standes des Vermögens, des Eigenkapitals, der Sonderposten,<br />

der Rückstellungen, der Verbindlichkeiten, der Rechnungsabgrenzungsposten, der<br />

Erträge und Aufwendungen sowie der Einzahlungen und Auszahlungen vollständig<br />

nachzuweisen (§ 108 Abs. 1 GemO).<br />

Mit dem Jahresabschluss gibt die Verwaltung Rechenschaft über die Ausführung des<br />

Haushaltsplanes gegenüber dem Rat ab, da dieser das Budgetrecht hat und die<br />

Haushaltssatzung und den Haushaltsplan beschlossen hat.<br />

Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss<br />

beschließt der Ortsgemeinderat über den Jahresabschluss gemäß § 114 Abs. 1<br />

GemO. Zugleich entscheidet der Ortsgemeinderat über die Entlastung des


Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister<br />

im Haushaltsjahr vertreten haben. Gemäß Ziffer 2 Verwaltungsvorschrift zu § 114<br />

GemO ist ebenfalls dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den ihn<br />

vertretenden Beigeordneten für die Ausführung des Haushaltsplanes im Rahmen des<br />

§ 68 GemO Entlastung zu erteilen.<br />

Der Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung ist öffentlich bekannt zu<br />

machen (§ 114 Abs. 2 GemO).<br />

Die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss hat am 14.11.2012<br />

stattgefunden.<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt übernahm das älteste anwesende Ratsmitglied SR<br />

Dr. Gernot Nick den Vorsitz. Ortsbürgermeister und die Ortsbeigeordneten sowie der<br />

Bürgermeister der Verbandsgemeinde nahmen an der Beratung und Abstimmung<br />

nicht teil. Der gewählte Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Jochen<br />

Währ berichtete über die vorgenommene Prüfung. Da es keinen Anlass zu<br />

Beanstandungen gegeben hat, schlug der Rechnungsprüfungsausschuss vor, den<br />

Bürgermeistern sowie den Beigeordneten Entlastung zu erteilen.<br />

Frau Budzinski-Stein und der Verwaltung wurde für die gute Arbeit Dank und<br />

Anerkennung ausgesprochen.<br />

Der Gesamtbeschluss wurde mit 14 Ja-Stimmen, das entspricht einstimmig<br />

angenommen, verabschiedet. Dieser ist inzwischen öffentlich bekannt gemacht<br />

worden.<br />

TOP 3<br />

Erneutes Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung des LEP IV<br />

„Erneuerbare Energien“ gemäß § 8 (1) LPlG;<br />

hier: Stellungnahme der Ortsgemeinde <strong>Weitersburg</strong><br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 31.01.2012 wurde das Beteiligungsverfahren zur<br />

Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) „Erneuerbare<br />

Energien“ gemäß § 8 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG) seitens der<br />

Landesregierung eingeleitet. Hierzu haben der Verbandsgemeinderat Vallendar und<br />

die verbandsangehörigen Kommunen Stellungnahmen abgegeben<br />

(Ortsgemeinderat <strong>Weitersburg</strong> 15.03.2012).<br />

Nunmehr hat das Wirtschaftsministerium mit Schreiben <strong>vom</strong> 08.10.2012 ein erneutes<br />

Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung des LEP IV „Erneuerbare Energien“<br />

gemäß § 8 Abs. 1 LPlG eingeleitet und um Stellungnahme gebeten.<br />

Nach intensiver Beratung hat der Ortsgemeinderat zu dem 28-seitigen Bericht wie<br />

folgt Stellung genommen:<br />

Der Ortsgemeinderat <strong>Weitersburg</strong> nimmt im erneuten Beteiligungsverfahren zur<br />

Teilfortschreibung des LEP IV „Erneuerbare Energien“ gemäß § 8 Abs. 1 LPlG<br />

folgende Anregungen zustimmend zur Kenntnis:<br />

1. Auch weiterhin sind „Regionale Grünzüge“ nicht der kommunalen<br />

Planungshoheit zugänglich, da der Zielcharakter nicht geändert wurde. Dies<br />

könnte z.B. dadurch erfolgen, dass ausdrücklich klargestellt wird, dass a) bei<br />

entsprechender Eignung (Windhöffigkeit etc) und b) entsprechender<br />

Konzentrationsplanung einer Verbandsgemeinde auch Regionale Grünzüge<br />

der kommunalen Planung zugänglich werden.<br />

2. Da die Planungsgemeinschaften zunächst „ihre“ Vorrang- und<br />

Ausschlussflächen beplanen sollen und sodann erst Konzentrationsflächen<br />

durch die Verbandsgemeinden ausgewiesen werden können, ist eine enge<br />

zeitliche Vorgabe zur Anpassung der Regionalen Raumordnungspläne an die<br />

Planungsgemeinschaften wünschenswert, so dass auch Planungen der


Verbandsgemeinden möglichst schnell zum Abschluss gebracht werden<br />

können.<br />

3. Es fehlt nach wie vor ein Hinweis auf das Gegenstromprinzip der Planung,<br />

d.h., dass nicht erkennbar ist, inwieweit die Planungsgemeinschaften<br />

verpflichtet sind, kommunale Planungsabsichten in die eigenen Überlegungen<br />

mit einzubeziehen.<br />

4. Der Ortsgemeinderat <strong>Weitersburg</strong> hält die Ebene der kommunalen<br />

Bauleitplanung für nicht allein geeignet, die Entwicklung der Windkraft zu<br />

steuern und eine technogene Überformung weiter Teile unserer Landschaft zu<br />

vermeiden.<br />

Aufgrund erheblicher visueller Auswirkungen von Windkraftanlagen, die nicht<br />

an <strong>Gemeinde</strong>grenzen halt machen, sondern eine weite Fernwirkung haben,<br />

wäre nach unserer Auffassung vielmehr eine umfassende Ausweisung der<br />

Flächenausweisung von Windenergieanlagen durch die Regionalplanung<br />

sachgerecht.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 Ja, 1 Enthaltung entspricht einstimmig angenommen.<br />

TOP 4<br />

Anregungen und Beschwerden nach § 16 b GemO;<br />

hier: Erhöhung der Hundesteuer für 2012<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> Juni 2012 (Posteingang bei der Ortsgemeinde am 16.10.2012)<br />

haben rund 50 Hundehalter (Unterschriftenliste) ein Schreiben zum Thema Erhöhung<br />

der Hundesteuer 2012 an die Ortsgemeinde <strong>Weitersburg</strong>, vertreten durch den<br />

Ortsbürgermeister, gerichtet.<br />

Nach § 16 b GemO hat jeder das Recht, sich schriftlich mit Anregungen und<br />

Beschwerden aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung an den <strong>Gemeinde</strong>rat zu<br />

wenden. Soweit der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist, hat der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

ihm die Behandlung der Anregungen und Beschwerden zu überlassen.<br />

Da es sich hier um die Hundesteuer (u.a. die mögliche Entwicklung der<br />

Hundesteuersätze) handelt, ist der <strong>Gemeinde</strong>rat gemäß § 16 b GemO für die<br />

Eingabe zuständig.<br />

Beschluss:<br />

Es verbleibt bei dem am 15.03.2012 im Rahmen der Beschlussfassung über die<br />

Haushaltssatzung einstimmig gefassten Beschluss, wonach die Hundesteuersätze<br />

jährlich betragen:<br />

70 Euro für den ersten Hund<br />

90 Euro für den zweiten Hund<br />

100 Euro für jeden weiteren Hund.<br />

Die unterzeichnenden Hundehalter sollen durch die Verbandsgemeindeverwaltung<br />

schriftlich informiert werden.<br />

Abstimmungsergebnis: 16 Ja, entspricht einstimmig angenommen.<br />

TOP 5<br />

1. Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der<br />

Ortsgemeinde <strong>Weitersburg</strong> <strong>vom</strong> 08.09.2011<br />

Wie bereits im Rahmen der Beratungen zur Neufassung der Satzung über die<br />

Reinigung öffentlicher Straßen angeführt, sollte auf Grund der gemachten<br />

Erfahrungen eine Überprüfung der Einteilung in die jeweilige Kategorie erfolgen.<br />

Eine Änderung der Kategorien aufgrund der gemachten Erfahrungen ist bisher nicht<br />

notwendig.


Es wurde jedoch festgestellt, dass irrtümlich die Stichstraßen in der Ringstraße bei<br />

den Haus-Nummern 65, 77, 79 und 83 als Fußwege in die Kategorie 3 (Bei Schnee-<br />

und Eisglätte gesperrt!) eingeordnet wurden. Hier ist eine Einordnung in Kategorie 2<br />

(Kein Räum- und Streudienst) vorzunehmen.<br />

Beschluss:<br />

Die Änderungssatzung wird wie vorgelegt beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis: 16 Ja, entspricht einstimmig angenommen.<br />

TOP 6<br />

Wartungs- und Instandsetzungsvertrag für die Straßenbeleuchtungsanlagen;<br />

hier: Auftragsvergabe für die Zeitvertragsleistungen<br />

Der bestehende Zeitvertrag für die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten der<br />

Straßenbeleuchtung läuft zum Ende dieses Jahres aus und wurde gemeinsam für die<br />

Ortsgemeinden und die Stadt Vallendar ausgeschrieben.<br />

Da die Entfernung des Zeitvertragsunternehmens zur Verbandsgemeinde Vallendar<br />

aufgrund der Notfälle nicht weit sein darf, wurde beschränkt ausgeschrieben.<br />

Zur Angebotsabgabe wurden 6 Firmen aufgefordert. Zur Submission am 31.10.2012<br />

lagen 4 Angebote vor.<br />

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich die mindestbietende Firma Elektro Pretz,<br />

Koblenz, mit einer Gesamtsumme von 290.122,30 Euro.<br />

In der Gesamtsumme sind die reinen Wartungs- und Reinigungsarbeiten für die<br />

Ortsgemeinde <strong>Weitersburg</strong> mit 5.389,25 Euro jährlich enthalten. Neben diesen<br />

Leistungen für alle Ortsgemeinden beinhaltet die Ausschreibung auch fiktive<br />

Leistungen für Neuinstallationen und Reparaturen, die aber nur im Bedarfsfall zu den<br />

festgelegten Preisen abgerufen werden können.<br />

Nach Zustimmung der Ortsgemeinden und der Stadt Vallendar soll auf der<br />

Grundlage dieser Ausschreibung nun mit der mindestbietenden Firma Elektro Pretz<br />

und der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar der Wartungs- und<br />

Instandsetzungsvertrag für die Straßenbeleuchtung, analog dem Beschluss der<br />

Ortsgemeinde <strong>vom</strong> 28.06.2007, abgeschlossen werden.<br />

Beschluss:<br />

1. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird ermächtigt, den Vertrag für die<br />

Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten der Straßenbeleuchtung im Namen<br />

der Ortsgemeinde <strong>Weitersburg</strong> abzuschließen.<br />

2. Der Auftrag für die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten der<br />

Straßenbeleuchtung wird an die Firma Elektro Pretz, Koblenz, zum<br />

Angebotspreis von 290.122,30 Euro (brutto) vergeben.<br />

Die reinen Wartungs- und Reinigungsleistungen für die Ortsgemeinde<br />

<strong>Weitersburg</strong> sind in dieser Summe mit 5.389,25 Euro jährlich enthalten.<br />

Abstimmungsergebnis: 16 Ja, entspricht einstimmig angenommen.<br />

<br />

TOP 7<br />

Mitteilungen<br />

Der Vorsitzende hat u.a. mitgeteilt:<br />

- Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens „Stadtumbau Vallendar“ ist keine<br />

Stellungnahme erforderlich, da Belange der Ortsgemeinde <strong>Weitersburg</strong> nicht<br />

berührt sind.<br />

- Bei den beiden bisherigen Beratungsgesprächen mit der Firma Inexio wegen<br />

der DSL-Anbindung konnten lediglich 15 Verträge abgeschlossen werden.<br />

Zwar steht noch ein weiterer Beratungstermin an, es ist jedoch fraglich, ob<br />

genügend Verträge (150) abgeschlossen werden können. Gelegenheit zum


Vertragsabschluss besteht noch bis zum 31.12.2012. Der Vorsitzende wies an<br />

dieser Stelle auch auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme außerhalb der<br />

Beratungstermine hin, und zwar auf www.myquix.de oder unter der<br />

Telefonnummer 0800-78 49 375.<br />

Die Vertragsunterzeichnung mit Inexio und der Ortsgemeinde <strong>Weitersburg</strong> zur<br />

Umsetzung des Verfahrens erfolgt am 12.12.2012 um 14.00 Uhr im<br />

Sitzungssaal der Ortsgemeinde.<br />

- Am 02.11.2012 wurden erneut Schmierereien im Bereich der Turnhalle bzw.<br />

des Sportplatzes gemeldet. Anzeige wurde erstattet.<br />

- Die Ortsgemeinde <strong>Weitersburg</strong> beteiligt sich gemäß Ratsbeschluss <strong>vom</strong><br />

13.09.2012 nicht am Klimaschutz-Teilkonzept der Verbandsgemeinde<br />

Vallendar. Es wurde mitgeteilt, dass sich sowohl die Stadt Vallendar als auch<br />

die Ortsgemeinden Urbar und Niederwerth beteiligen und auch Gebäude in<br />

Trägerschaft der Verbandsgemeinde einfließen werden.<br />

TOP 8<br />

Anfragen<br />

Die schriftliche Anfrage zum Stand des Sachverhalts bei der Erstellung der<br />

erweiterten Vorsorgeplanung im <strong>Gemeinde</strong>wald <strong>Weitersburg</strong> wurde beantwortet.<br />

TOP 9<br />

Einwohnerfragestunde<br />

Es wurden keine Fragen gestellt.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Rolf Rockenbach<br />

Ortsbürgermeister

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