Anzeigen - Rheingemeinde Weisweil
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Seite 4 Freitag, den 15. März 2013 WEiSWEil<br />
AUS Dem RAThAUS<br />
Beachtung der gesetzlichen<br />
meldeplichten<br />
Da in der letzten Zeit vermehrt festgestellt<br />
wurde, dass die gesetzliche Meldeplicht<br />
beim Bezug oder Verlassen einer Wohnung<br />
nicht eingehalten bzw. mit erheblichen Zeiten<br />
überschritten wurde, müssen wir auf<br />
ihre Beachtung besonders hinweisen.<br />
Das Beziehen einer Wohnung löst die<br />
Plicht zur An- oder Ummeldung nach den<br />
Vorschriften des geltenden Meldegesetzes<br />
aus. So hat sich der Meldeplichtige innerhalb<br />
einer Woche bei seiner zuständigen<br />
Meldebehörde, unter Vorlage seiner Ausweispapiere<br />
zu melden.<br />
Diese Vorschrift ist auch bei einem Umzug,<br />
innerhalb der Gemeinde <strong>Weisweil</strong> zu beachten.<br />
Beim Verlassen einer Wohnung in eine<br />
andere Gemeinde/Stadt ist eine Abmeldung<br />
nicht mehr erforderlich. Jedoch ist<br />
daran zu denken, dass die Anmeldung innerhalb<br />
einer Woche bei der Meldebehörde<br />
der neuen Gemeinde/Stadt zu vollziehen ist.<br />
Eine Ausnahme davon bildet das Wegziehen<br />
in das Ausland. Hierbei ist eine Abmeldung<br />
nach wie vor erforderlich.<br />
Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften<br />
stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit<br />
einem Bußgeld geahndet werden kann. Aus<br />
eigenem interesse bitten wir daher den betrefenden<br />
Personenkreis, diese Meldetermine<br />
einzuhalten.<br />
Wir bitten ebenso die Wohnungsgeber, bei<br />
einer Mietwohnung um Mitwirkung. Es genügt,<br />
wenn der Wohnungsgeber die Veränderungen<br />
telefonisch (Tel.-Nr. 9102-11 mitteilt.<br />
Das Bürgerbüro<br />
Der Urlaub steht vor der Tür<br />
Personalausweise und Reisepässe<br />
rechtzeitig beantragen<br />
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf<br />
hinweisen, dass abgelaufene Personalausweise<br />
und Reisepässe nicht mehr verlängert<br />
werden können.<br />
Bitte prüfen Sie ihre Personalausweise und<br />
Reisepässe auf ihre Gültigkeit. Eine rechtzeitige<br />
Neubeantragung der Papiere erscheint<br />
sinnvoll, da die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei<br />
für o.g. Papiere zirka 3- 4 Wochen<br />
beträgt. Bei der Neubeantragung ist<br />
ihr persönliches Erscheinen erforderlich.<br />
Bei den mitzubringenden Passbildern ist zu<br />
beachten, dass sie den neuen biometrischen<br />
Vorschriften entsprechen und nicht älter wie<br />
ein halbes Jahr sind.<br />
Gebühren:<br />
Personalausweis 28,80 Euro<br />
Personalausweis unter 24 Jahren 22,80 Euro<br />
Reisepass 59,00 Euro<br />
Reisepass unter 24 Jahren 37,50 Euro<br />
Kinderreisepass bis 12 Jahre 13,00 Euro<br />
Der Kinderreisepass (bisher Kinderausweis)<br />
wird von der Gemeindeverwaltung ausgestellt.<br />
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 1 Woche.<br />
Egal in welchem Kindesalter ein Kinderreisepass<br />
ausgestellt wird, ist ein lichtbild nach<br />
den neuen biometrischen Vorschriften erforderlich.<br />
Wir bitten daher im eigenen interesse die<br />
Kinderreisepässe rechtzeitig zur Verlängerung<br />
vorzulegen.<br />
Über weitere Fragen bezüglich der Ausstellung<br />
der Ausweise, informieren wir Sie gerne<br />
im Bürgerbüro unter den Tel. 9102-11.<br />
Die aktuellen Einreisebestimmungen in die<br />
jeweiligen länder können Sie im internet<br />
unter www.auswaertiges-amt.de unter der<br />
Rubrik „Einreise- und länderinformation“<br />
abfragen.<br />
ihr Bürgerbüro<br />
Flagge zeigen für Tibet<br />
1950 besetzten Truppen der Volksrepublik<br />
China das souveräne Tibet.<br />
Am 10. März 1959 erhoben sich die Tibeter<br />
in der Hauptstadt lhasa gegen ihre Unterdrücker.<br />
Der Aufstand wurde brutal niedergeschlagen.<br />
Der Dalai lama mußte liehen. Heute<br />
leben mehr als 120.000 Tibeter im Exil.<br />
Die Folgen der chinesischen Besetzung<br />
- hunderttausende Tote durch Verfolgung,<br />
Folter, Hunger, Flucht<br />
- 6.000 Klöster, Tempel und andere bedeutende<br />
Bauwerke zerstört<br />
- fortgesetzte gravierende Menschenrechtsverletzungen<br />
- massive Ansiedlung von Chinesen<br />
Bild: Heinz Ehrler<br />
Der bis heute andauernden Unterdrückung<br />
des tibetischen Volkes wird jedes Jahr am<br />
10. März gedacht. Auch die Gemeinde <strong>Weisweil</strong><br />
beteiligt sich seit 2008 an dieser von der<br />
Tibet<br />
initiative Deutschland e.V. ins leben gerufenen<br />
Aktion. Die Tibetlagge wehte deshalb<br />
auch in diesem Jahr am <strong>Weisweil</strong>er Rathaus.<br />
Freilaufende hunde<br />
Zurzeit gehen auf dem Rathaus wöchentlich<br />
Beschwerden über freilaufende Hunde ein,<br />
die dann auch noch in Gärten, Hauseingängen<br />
usw. ihre Notdurft verrichten. Kinder<br />
aber auch erwachsene Mitbürger fühlen<br />
sich belästigt und bedroht.<br />
Wir weisen deshalb wiederholt darauf hin,<br />
dass Hunde so zu halten und zu beaufsichtigen<br />
sind, dass niemand gefährdet wird. im<br />
innenbereich sind auf öfentlichen Straßen<br />
und Gehwegen Hunde an der leine zu führen.<br />
Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung<br />
einer Person, die durch Zuruf auf das<br />
Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.<br />
Die Hundehalter sollten akzeptieren, dass<br />
es Menschen gibt die vor Hunden Angst<br />
haben. Gerade kleinere Kinder können sich<br />
erschrecken und fürchten sich vor größeren<br />
freilaufenden Tieren. Hundehalter, die<br />
sich nicht an diese Regelungen halten werden<br />
unnachsichtig mit einer empindlichen<br />
Geldbuße belegt.<br />
Unser Appell an die Hundehalterlnnen: leisten<br />
Sie ihren Beitrag zu einem positiven Bild<br />
der Hundehaltung durch ein rücksichtsvolles<br />
und vorbildliches Auftreten in der Öffentlichkeit.<br />
Die Mitbürger danken es ihnen.<br />
Ihre Gemeindeverwaltung<br />
Fundsachen:<br />
Gefunden wurde:<br />
Brille mit Metallgestell<br />
Geänderter Redaktionsschluss an Ostern<br />
Bitte melden bei Frau Wintergerst,<br />
Telefon 91 02 -11<br />
Der Redaktionsschluss an Ostern ist wie folgt:<br />
Kalenderwoche: Erscheinungsdatum: Redaktionsschluss:<br />
13 28.03.2013 Montag, 25.03.2013 – 12.00 Uhr<br />
14 05.04.2013 Dienstag, 02.04.2013 – 12.00 Uhr<br />
Später eingehende <strong>Anzeigen</strong> werden nicht berücksichtigt.<br />
Wir bitten um Beachtung.<br />
Ihre Gemeindeverwaltung