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Seite 4 Freitag, den 15. März 2013 WEiSWEil<br />

AUS Dem RAThAUS<br />

Beachtung der gesetzlichen<br />

meldeplichten<br />

Da in der letzten Zeit vermehrt festgestellt<br />

wurde, dass die gesetzliche Meldeplicht<br />

beim Bezug oder Verlassen einer Wohnung<br />

nicht eingehalten bzw. mit erheblichen Zeiten<br />

überschritten wurde, müssen wir auf<br />

ihre Beachtung besonders hinweisen.<br />

Das Beziehen einer Wohnung löst die<br />

Plicht zur An- oder Ummeldung nach den<br />

Vorschriften des geltenden Meldegesetzes<br />

aus. So hat sich der Meldeplichtige innerhalb<br />

einer Woche bei seiner zuständigen<br />

Meldebehörde, unter Vorlage seiner Ausweispapiere<br />

zu melden.<br />

Diese Vorschrift ist auch bei einem Umzug,<br />

innerhalb der Gemeinde <strong>Weisweil</strong> zu beachten.<br />

Beim Verlassen einer Wohnung in eine<br />

andere Gemeinde/Stadt ist eine Abmeldung<br />

nicht mehr erforderlich. Jedoch ist<br />

daran zu denken, dass die Anmeldung innerhalb<br />

einer Woche bei der Meldebehörde<br />

der neuen Gemeinde/Stadt zu vollziehen ist.<br />

Eine Ausnahme davon bildet das Wegziehen<br />

in das Ausland. Hierbei ist eine Abmeldung<br />

nach wie vor erforderlich.<br />

Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften<br />

stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit<br />

einem Bußgeld geahndet werden kann. Aus<br />

eigenem interesse bitten wir daher den betrefenden<br />

Personenkreis, diese Meldetermine<br />

einzuhalten.<br />

Wir bitten ebenso die Wohnungsgeber, bei<br />

einer Mietwohnung um Mitwirkung. Es genügt,<br />

wenn der Wohnungsgeber die Veränderungen<br />

telefonisch (Tel.-Nr. 9102-11 mitteilt.<br />

Das Bürgerbüro<br />

Der Urlaub steht vor der Tür<br />

Personalausweise und Reisepässe<br />

rechtzeitig beantragen<br />

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf<br />

hinweisen, dass abgelaufene Personalausweise<br />

und Reisepässe nicht mehr verlängert<br />

werden können.<br />

Bitte prüfen Sie ihre Personalausweise und<br />

Reisepässe auf ihre Gültigkeit. Eine rechtzeitige<br />

Neubeantragung der Papiere erscheint<br />

sinnvoll, da die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei<br />

für o.g. Papiere zirka 3- 4 Wochen<br />

beträgt. Bei der Neubeantragung ist<br />

ihr persönliches Erscheinen erforderlich.<br />

Bei den mitzubringenden Passbildern ist zu<br />

beachten, dass sie den neuen biometrischen<br />

Vorschriften entsprechen und nicht älter wie<br />

ein halbes Jahr sind.<br />

Gebühren:<br />

Personalausweis 28,80 Euro<br />

Personalausweis unter 24 Jahren 22,80 Euro<br />

Reisepass 59,00 Euro<br />

Reisepass unter 24 Jahren 37,50 Euro<br />

Kinderreisepass bis 12 Jahre 13,00 Euro<br />

Der Kinderreisepass (bisher Kinderausweis)<br />

wird von der Gemeindeverwaltung ausgestellt.<br />

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 1 Woche.<br />

Egal in welchem Kindesalter ein Kinderreisepass<br />

ausgestellt wird, ist ein lichtbild nach<br />

den neuen biometrischen Vorschriften erforderlich.<br />

Wir bitten daher im eigenen interesse die<br />

Kinderreisepässe rechtzeitig zur Verlängerung<br />

vorzulegen.<br />

Über weitere Fragen bezüglich der Ausstellung<br />

der Ausweise, informieren wir Sie gerne<br />

im Bürgerbüro unter den Tel. 9102-11.<br />

Die aktuellen Einreisebestimmungen in die<br />

jeweiligen länder können Sie im internet<br />

unter www.auswaertiges-amt.de unter der<br />

Rubrik „Einreise- und länderinformation“<br />

abfragen.<br />

ihr Bürgerbüro<br />

Flagge zeigen für Tibet<br />

1950 besetzten Truppen der Volksrepublik<br />

China das souveräne Tibet.<br />

Am 10. März 1959 erhoben sich die Tibeter<br />

in der Hauptstadt lhasa gegen ihre Unterdrücker.<br />

Der Aufstand wurde brutal niedergeschlagen.<br />

Der Dalai lama mußte liehen. Heute<br />

leben mehr als 120.000 Tibeter im Exil.<br />

Die Folgen der chinesischen Besetzung<br />

- hunderttausende Tote durch Verfolgung,<br />

Folter, Hunger, Flucht<br />

- 6.000 Klöster, Tempel und andere bedeutende<br />

Bauwerke zerstört<br />

- fortgesetzte gravierende Menschenrechtsverletzungen<br />

- massive Ansiedlung von Chinesen<br />

Bild: Heinz Ehrler<br />

Der bis heute andauernden Unterdrückung<br />

des tibetischen Volkes wird jedes Jahr am<br />

10. März gedacht. Auch die Gemeinde <strong>Weisweil</strong><br />

beteiligt sich seit 2008 an dieser von der<br />

Tibet<br />

initiative Deutschland e.V. ins leben gerufenen<br />

Aktion. Die Tibetlagge wehte deshalb<br />

auch in diesem Jahr am <strong>Weisweil</strong>er Rathaus.<br />

Freilaufende hunde<br />

Zurzeit gehen auf dem Rathaus wöchentlich<br />

Beschwerden über freilaufende Hunde ein,<br />

die dann auch noch in Gärten, Hauseingängen<br />

usw. ihre Notdurft verrichten. Kinder<br />

aber auch erwachsene Mitbürger fühlen<br />

sich belästigt und bedroht.<br />

Wir weisen deshalb wiederholt darauf hin,<br />

dass Hunde so zu halten und zu beaufsichtigen<br />

sind, dass niemand gefährdet wird. im<br />

innenbereich sind auf öfentlichen Straßen<br />

und Gehwegen Hunde an der leine zu führen.<br />

Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung<br />

einer Person, die durch Zuruf auf das<br />

Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.<br />

Die Hundehalter sollten akzeptieren, dass<br />

es Menschen gibt die vor Hunden Angst<br />

haben. Gerade kleinere Kinder können sich<br />

erschrecken und fürchten sich vor größeren<br />

freilaufenden Tieren. Hundehalter, die<br />

sich nicht an diese Regelungen halten werden<br />

unnachsichtig mit einer empindlichen<br />

Geldbuße belegt.<br />

Unser Appell an die Hundehalterlnnen: leisten<br />

Sie ihren Beitrag zu einem positiven Bild<br />

der Hundehaltung durch ein rücksichtsvolles<br />

und vorbildliches Auftreten in der Öffentlichkeit.<br />

Die Mitbürger danken es ihnen.<br />

Ihre Gemeindeverwaltung<br />

Fundsachen:<br />

Gefunden wurde:<br />

Brille mit Metallgestell<br />

Geänderter Redaktionsschluss an Ostern<br />

Bitte melden bei Frau Wintergerst,<br />

Telefon 91 02 -11<br />

Der Redaktionsschluss an Ostern ist wie folgt:<br />

Kalenderwoche: Erscheinungsdatum: Redaktionsschluss:<br />

13 28.03.2013 Montag, 25.03.2013 – 12.00 Uhr<br />

14 05.04.2013 Dienstag, 02.04.2013 – 12.00 Uhr<br />

Später eingehende <strong>Anzeigen</strong> werden nicht berücksichtigt.<br />

Wir bitten um Beachtung.<br />

Ihre Gemeindeverwaltung

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