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09. Juli - Wellendingen

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Aus dem Gemeinderat und Ortschaftsrat<br />

Kurzbericht über die gemeinsame Sitzung des<br />

Gemeinde- und Ortschaftsrates<br />

vom <strong>09.</strong> <strong>Juli</strong> 2009<br />

TOP 1<br />

Bekanntgabe des Wahlprüfungsbescheids der Kommunalwahlen<br />

Bürgermeister Albrecht gibt gekannt, dass die Gemeinderatswahl vom 07. Juni 2009 mit Bescheid<br />

des Landratsamtes Rottweil vom 08. <strong>Juli</strong> 2009 für gültig erklärt wurde.<br />

TOP 2<br />

Verpflichtung der wiedergewählten und neu gewählten Gemeinderäte<br />

Vor der Verpflichtung der einzelnen Gemeinderäte per Handschlag werden diese von Bürgermeister<br />

Albrecht auf ihre Rechte und Pflichten als Amtsträger hingewiesen.<br />

TOP 3<br />

Wahl des Ortsvorstehers der Ortschaft Wilflingen und der Stellvertreter<br />

Bürgermeister Albrecht gibt bekannt, dass der neu eingesetzte Ortschaftsrat bereits in seiner<br />

heutigen Sitzung einen Empfehlungsbeschluss gefasst hat. Vorgeschlagen als Ortsvorsteher für<br />

den Ortsteil Wilflingen wurde für eine weitere Amtszeit Herr Thomas Meyer, als ersten Stellvertreter<br />

Herr Andreas Muschal und als zweiten Stellvertreter Frau Kathleen Götz.<br />

Der Gemeinderat beschließt sodann durch offene Wahl, dem Empfehlungsbeschluss zu folgen.<br />

Zum Ortsvorsteher wird Herr Thomas Meyer gewählt, zu seinem ersten Stellvertreter Herr Andreas<br />

Muschal und zum zweiten Stellvertreter Frau Kathleen Götz.


TOP 4<br />

Wahl des 1. und 2. Stellvertreters des Bürgermeisters<br />

Bürgermeister Albrecht schlägt als ersten Stellvertreter aus <strong>Wellendingen</strong> Herrn Wolfgang Minder<br />

und als zweiten Stellvertreter aus dem Ortsteil Wilflingen Herrn Rudolf Seemann vor. Als<br />

dritter Stellvertreter wird Herr Thomas Schauber vorgeschlagen.<br />

Die anschließende Wahl ergibt einstimmige Zustimmung.<br />

TOP 5<br />

Wahl der Vertreter in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserreinigung<br />

Primtal<br />

Gemäß der Satzung stellt die Gemeinde in der Verbandsversammlung vier Vertreter. Hierbei<br />

entfallen drei Vertreter auf den Ortsteil <strong>Wellendingen</strong> und einer auf dem Ortsteil Wilflingen.<br />

Durch einstimmige Wahl werden als Vertreter Herr Rudolf Seemann, Herr Wolfgang Minder,<br />

Herr Thomas Schauber und Herr Rudolf Griesser und als deren Stellvertreter Herr Georg Graf,<br />

Herr Tobias Schlenker, Herr Alois Eisele und Herr Alexander Angst gewählt.<br />

TOP 6<br />

Wahl der Vertreter in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung<br />

am Oberen Neckar<br />

Der Gemeinderat stellt drei weitere Vertreter in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes.<br />

Vorgeschlagen werden Herr Reiner Hermann, Herr Guido Hermann, Herr Alois Eisele und<br />

Herr Alexander Kaiser. Durch offene Wahl werden mit 17 Stimmen und einer Enthaltung Herr<br />

Reiner Hermann, mit 15 Stimmen und 3 Enthaltungen und Herr Guido Hermann mit 10 Stimmen<br />

und 8 Enthaltungen gewählt. Zu deren Stellvertretern werden Frau Christine Roth, Herr Rudolf<br />

Griesser und Herr Alexander Angst einstimmig gewählt.<br />

TOP 7<br />

Wahl der Vertreter für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Rottweil<br />

Zu den Vertretern für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Rottweil werden durch offene<br />

und einstimmige Wahl Herr Thomas Meyer und Herr Tobias Schlenker, zu deren Stellvertreter<br />

Herr Rudolf Seemann und Herr Reiner Hermann gewählt.


TOP 8<br />

Wahl der Mitglieder des Vermittlungsausschusses (§ 14 Hauptsatzung)<br />

Bürgermeister Albrecht erläutert, dass der Vermittlungsausschuss aus dem Bürgermeister, dem<br />

Ortsvorsteher, drei Mitgliedern des Gemeinderates und drei Mitgliedern des Ortschaftsrates besteht.<br />

In der Ortschaftsratssitzung wurden Herr Georg Graf, Herr Oliver Angst und Herr Michael<br />

Schick als Mitglieder gewählt.<br />

Durch offene einstimmige Wahl wurden Herr Rudolf Griesser, Herr Armin Klaiber und Herr Guido<br />

Hermann in den Vermittlungsausschuss als Mitglieder gewählt.<br />

TOP 9<br />

Wahl der Mitglieder zur Sicherung von Nachlässen<br />

Als Mitglied aus dem Ortsteil <strong>Wellendingen</strong> wird Herr Andreas Muschal, als Mitglied aus dem<br />

Ortsteil Wilflingen wird Herr Tobias Schlenker vorgeschlagen.<br />

Anschließend ergeht einstimmig Zustimmung<br />

TOP 10<br />

Wahl der Stiftungsratsmitglieder der Rio-Geiselmann-Stiftung<br />

Zu den Stiftungsratsmitgliedern werden einstimmig Frau Christine Roth und Herr Georg Graf, zu<br />

deren Stellvertretern Herr Alexander Angst und Frau Kathleen Götz gewählt.<br />

- II. Quartal 2009<br />

TOP 11<br />

Annahme von Spenden<br />

Bürgermeister Albrecht geht anhand der Sitzungsvorlage auf die im II. Quartal 2009 eingeworbenen<br />

Spenden in Höhe von 163,10 € ein. Er dankt Spendern für die Zuwendungen zum Sozialfond<br />

und den Kindergärten.<br />

Der Gemeinderat genehmigt die Spenden einstimmig.


- II. Quartal 2009<br />

TOP 12<br />

Haushaltszwischenbericht / Übersicht der Kassenmittel<br />

Bürgermeister Albrecht verweist auf den vorliegenden Haushaltszwischenbericht und die gewünschte<br />

Übersicht über den Stand der Kassenmittel (Stand 30.06.2009).<br />

Gemeindeoberamtsrat Mauch erläutert diesen ausführlich und stellt eine insgesamt planmäßige<br />

Entwicklung von Mittelab- und -zufluss fest.<br />

Bei der Gewerbesteuer liegt die Gemeinde etwas über dem Planansatz, welcher trotz Rückzahlungen<br />

voraussichtlich gehalten werden kann. Größere Posten auf der Ausgabenseite sind der<br />

getätigte Grunderwerb und aufgrund des raschen Baufortschritts die Mehrzweckhalle Wilflingen<br />

und die Erschließung „Im Rosengarten“. Die Kassenmittel liegen bei 6,2 Mio. €, somit sind derzeit<br />

1,2 Mio. € frei verfügbar.<br />

Gemeindeoberamtsrat Mauch kann trotz allem eine zufriedenstellende Haushaltsituation vorlegen.<br />

Der Gemeinderat nimmt den Haushaltszwischenbericht II. Quartal2009 zustimmend zur<br />

Kenntnis. Die Kostenfortschreibung für die MZH Wilflingen wird den Gemeinderäten nach Eingang<br />

zugehen.<br />

Auf Nachfrage seitens des Gremiums erklärt Bürgermeister Albrecht, dass Details aus Kaufverträgen,<br />

wie z.B. der Kaufpreis nicht veröffentlicht werden dürfen.<br />

TOP 13<br />

Örtliche Bauvorschrift über die Zulässigkeit und Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung)<br />

- Satzungsbeschluss<br />

Bürgermeister Albrecht erläutert, dass in der Gemeinderatssitzung vom 14. Mai 2009 der Aufstellungsbeschluss<br />

der vorliegenden Werbeanlagensatzung gefasst wurde.<br />

Der Satzungsentwurf und die Lagepläne lagen vom 04. Juni 2009 bis zum 02. <strong>Juli</strong> 2009 zur Einsicht<br />

für Jedermann öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist gingen keine Stellungnahmen<br />

oder Anregungen ein. Die von den Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen<br />

wurden in den vorliegenden Satzungsentwurf eingearbeitet.<br />

Hauptamtsleiterin Link geht auf diese näher ein und berichtet über die noch einzufügenden Ergänzungen.<br />

Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis und fasst anschließend folgenden Satzungsbeschluss:<br />

Örtliche Bauvorschrift über die Zulässigkeit und Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung)<br />

Nach § 74 Abs. 1 Nr. 2 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung<br />

vom 08.08.1995 (GBL. S. 617), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.04.2007 (GBL. S.<br />

252) i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom<br />

24.07.2000 (GBL. S. 581 ff, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.02.2006


(GBL. S. 20) hat der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Wellendingen</strong> am <strong>09.</strong> <strong>Juli</strong> 2009 folgende örtliche<br />

Bauvorschriften zur Gestaltung von Werbeanlagen als Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Anwendungsbereich<br />

(1) Die Satzung regelt die Zulässigkeit und Gestaltung von Werbeanlagen.<br />

(2) Werbeanlagen im Sinne dieser Satzung sind alle ortsfesten Anlagen und Einrichtungen, die<br />

der Ankündigung, Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen. Hierzu zählen<br />

insbesondere Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für<br />

Plakatanschläge oder für Lichtwerbung bestimmte Säulen und Flächen.<br />

(3) Keine Werbeanlagen im Sinne der Satzung sind<br />

1. Werbeanlagen, die im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen zu parlamentarischen<br />

und kommunalen Vertretungskörperschaften, allgemeinen Abstimmungen, Volks- und<br />

Bürgerbegehren angebracht und aufgestellt werden, während der Dauer des Wahlkampfes.<br />

2. zeitlich befristete Werbeanlagen (1 Monat)<br />

3. öffentliche Hinweistafeln<br />

4. Beschriftungen und Folien auf Schaufenstern sowie Auslagen und Dekorationen<br />

5. Hinweisschilder unter 0,3 m² auf Name, Beruf, Sprech- und Öffnungszeiten an Hauswänden<br />

und Einfriedungen,<br />

6. Plaketten oder kleinformatige Hinweise unter 0,5 m² auf Eigentümer, Stifter oder Künstler,<br />

7. Hinweisschilder an Baustellen<br />

§ 2<br />

Räumlicher Geltungsbereich<br />

(1) Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf alle Flächen bis zu 25 m<br />

Entfernung von der Straßenkante der in den Lageplänen, Maßstab 1:2500 <strong>Wellendingen</strong> und<br />

Wilflingen vom 01.07.2009 dargestellten klassifizierten Straßen:<br />

Gemarkung <strong>Wellendingen</strong>:<br />

- Rottweiler Straße, Hauptstraße, Wilflinger Straße (K5545)<br />

- Schömberger Straße, Frittlinger Straße (L 434)<br />

Gemarkung Wilflingen:<br />

- Bergstraße (K5545)<br />

- Schörzinger Straße (K 5546)<br />

- Gosheimer Straße (K5545)<br />

Der beigefügte Lageplan <strong>Wellendingen</strong> Maßstab 1:2500 vom 01.07.2009 und der Lageplan Wilflingen<br />

Maßstab 1:2500 vom 01.07.2009 sind Bestandteil der Satzung.


(2) Im Geltungsbereich der übrigen, bestehenden, rechtskräftigen Bebauungspläne ergänzen<br />

die Festsetzungen dieser Satzung die Regelungen und örtlichen Bauvorschriften der Bebauungspläne,<br />

soweit dort Regelungen zur Gestaltung von Werbeanlagen getroffen werden.<br />

§ 3<br />

Genehmigungspflicht<br />

(1) Die Errichtung von Werbeanlagen i.S.v. § 2 Abs. 9 LBO bedarf der Baugenehmigung mit<br />

Ausnahme der laut Anhang zu § 50 Abs. 1 LBO in der jeweils geltenden Fassung verfahrensfreie<br />

Werbeanlagen.<br />

(2) Genehmigungs- bzw. Zustimmungserfordernisse nach anderen Rechtsvorschriften, insbesondere<br />

nach dem Denkmalschutzgesetz, dem Naturschutzgesetz Baden-Württemberg sowie<br />

nach bestehenden Landschaftsschutzgebietsverordnungen bleiben unberührt. Bei Kulturdenkmalen<br />

können höhere Anforderungen an die Erhaltung des Erscheinungsbildes gestellt werden.<br />

§ 4<br />

Allgemeine Bestimmungen zur Gestaltung und Zulässigkeit<br />

(1) Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung (Warenherstellung, Verkauf oder Ort der<br />

Dienstleistung) zulässig.<br />

(2) Werbeanlagen sind nur zulässig,<br />

a) im Erdgeschoß<br />

b) unterhalb der Fensterbrüstungen des 1. OG, wenn im Erdgeschoß eine sonst nach<br />

dieser Satzung zulässige Werbeanlage nicht möglich ist.<br />

(3) Für jeden Betrieb bzw. für jedes Geschäft sind max. 2 fest installierte, nichtbewegliche Werbeanlagen<br />

zulässig. Werbeanlagen verschiedener Betriebe bzw. Geschäfte an einem Gebäude<br />

sind bezüglich der Größe (Höhe, Breite), Material und Farbe aufeinander abzustimmen.<br />

(4) Die Werbeanlage muss in ihrer Farbgebung zurückhaltend und auf die Fassade abgestimmt<br />

sein. Sie sind so zu gestalten, dass sie nach Form, Maßstab, Werkstoff und Verhältnis der<br />

Baumassen und Bauteile zueinander passen und nicht verunstaltend wirken. Werbeanlagen<br />

sind mit ihrer Umgebung so in Einklang zu bringen, dass sie das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild<br />

nicht verunstalten.<br />

(5) Werbeanlagen und Teile davon dürfen über das Flächenelement, auf dem sie angebracht<br />

sind, nicht seitlich hinausragen, ausgenommen Stechschilder. Die Werbeanlagen dürfen einzelne<br />

prägnante Architekturelemente wie Gesimse, Erker, Pfeiler, Ecken usw. nicht verdecken oder<br />

überschneiden.<br />

(6) Werbeanlagen, die ihrer Zweckbestimmung nicht mehr dienen, sind einschließlich aller Befestigungsteile<br />

zu entfernen.<br />

(7) Unzulässig sind<br />

1. Großflächenwerbung mit mehr als 3 m²<br />

2. Werbeanlagen mit wechselndem und/oder bewegtem Licht<br />

3. Lichtwerbung in grellen Farben


§ 5<br />

Größe der Werbeanlagen<br />

(1) Die Länge der Werbeanlage ist auf 2/3 der Gebäudefront - maximal 5 m - begrenzt.<br />

(2) Die Höhe der Schriftzüge darf 50 cm, die Höhe der Werbeanlage darf 1 m nicht überschreiten.<br />

(3) Die Tiefe der Werbeanlage darf 20 cm nicht überschreiten.<br />

§ 6<br />

Widerruflichkeit, Bedingungen, Auflagen<br />

Die Baugenehmigung kann in widerruflicher Weise erteilt werden. Sie kann mit Bedingungen<br />

und Auflagen verbunden werden.<br />

§ 7<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Verstöße gegen die in dieser Satzung festgelegten Bestimmungen stellen gemäß § 75 Abs.<br />

3 Ziffer 2 der Landesbauordnung eine Ordnungswidrigkeit dar.<br />

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 51 129,19 Euro geahndet werden.<br />

§ 8<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Erteilung ihrer Genehmigung nach<br />

§ 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs in Kraft.<br />

<strong>Wellendingen</strong>, den <strong>09.</strong> <strong>Juli</strong> 2009<br />

Albrecht<br />

Bürgermeister<br />

TOP 14<br />

Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen<br />

Bürgermeister Albrecht gibt die Zusammensetzung des Preisgerichts für den Ortskernwettbewerb<br />

bekannt und erläutert den weiteren Ablauf. Als Preisrichter mit Stimmrecht wurden Frau<br />

Doris Mehren-Greuter und Ortsvorsteher Thomas Meyer gewählt. Als Preisrichter ohne Stimmrecht<br />

Herr Josef Leibold und Gemeinderat Thomas Schauber. Bei Absage eines der ausgeschiedenen<br />

Gemeinderatsmitglieder wird die Verwaltung vom Gremium ermächtigt Frau Kathleen<br />

Götz zur Preisrichterin ohne Stimmrecht zu ernennen.<br />

Zur Präsentation werden die Gemeinderäte auf 25.<strong>Juli</strong> 2009, 9:00 Uhr eingeladen.


Gemeindeoberamtsrat Mauch verweist auf die vorliegende Kalkulation zum Bauplatzpreis Areal<br />

Hugger und erläutert die Abweichung.<br />

Seitens des Gemeinderates wird um einen Vororttermin im Haus Hauptstraße 22 gebeten, außerdem<br />

soll bei künftigen Kaufverträgen darauf geachtet werden, dass die Gebäude geräumt<br />

übergeben werden. In diesem Zusammenhang gibt Bürgermeister Albrecht bekannt, dass die<br />

Planungsgruppe nach der Sommerpause wieder tagen wird.<br />

Auf Nachfrage seitens des Gremiums stellt Bürgermeister Albrecht klar, dass die Arbeiten an der<br />

Gosheimer Straße vergeben worden sind und noch im August beginnen sollen.<br />

Gemeinderat Klaiber bemängelt zum wiederholten Mal die Dauer der vergangenen Sitzungen<br />

und stellt den Antrag auf doppeltes Sitzungsgeld nach 23:00 Uhr und/oder einen engeren Sitzungsrhythmus.<br />

Bürgermeister Albrecht sagt zu, in Zukunft die Sitzungen mit weniger Tagesordnungen<br />

anzuberaumen.<br />

Hauptamtsleiterin Link gibt bekannt, dass zukünftig fünf neue Hundetoiletten im Gemeindegebiet<br />

aufgestellt werden und erläutert die geplanten Standorte. Seitens des Gremiums werden diese<br />

zustimmend zur Kenntnis genommen und ergänzende Vorschläge gemacht.<br />

TOP 15<br />

Bekanntgabe der in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse<br />

In der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 25. Juni 2009 hat dieser folgende<br />

Beschlüsse gefasst:<br />

Frau Anita Merkle wird ab 20. August 2009 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als Gesamtkindergartenleiterin<br />

übernommen.<br />

Der Gemeinderat hat beschlossen ein Teilstück der Flurstücke 2459 und 2426 zu erwerben.

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