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Einzugsermächtigung - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>)<br />

-Stadtkasse-<br />

Eisenbahnstr. 13/14<br />

14542 <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>)<br />

Ansprechpartner: Stadtkasse<br />

Tel.: 03327/783 250 Frau Nell oder<br />

03327/783 251 Frau Kammel<br />

Fax: 03327/44385<br />

<strong>Einzugsermächtigung</strong> zum Einzug von Forderungen mittels Lastschrift<br />

Teilnehmer am Einzugsverfahren Kassenzeichen:<br />

Name, Vorname<br />

Telefon-/Fax.-Nr./E-Mail<br />

PLZ, Wohnort, Straße, Haus-Nr.<br />

ermächtigt nach Kenntnisnahme der unten genannten Hinweise widerruflich die oben ge-<br />

nannte Kasse nachstehende Zahlungsverpflichtungen (zutreffendes bitte ankreuzen)<br />

□ Grundsteuer A □ Umlage Wasser- und<br />

Bodenverband<br />

□ Straßenreinigungsgebühr<br />

□ Grundsteuer B □ Pacht □ Elternbeiträge /Eart (.............)<br />

□ Hundesteuer □ Gewerbesteuer □ Aufnahmegebühr<br />

(Kita/Tagespflege)<br />

□ Vergnügungssteuer □ Zinsen zur Gewerbesteuer □ Straßenausbaubeitrag/Zinsen<br />

zum jeweiligen Fälligkeitstag zu Lasten des nachfolgend aufgeführten Kontos mittels<br />

Lastschrift einzuziehen.<br />

Bankverbindung<br />

Konto-Nr.<br />

BLZ<br />

Kreditinstitut Kontoinhaber<br />

Ort, Datum<br />

Beachten Sie bitte die rückseitigen Hinweise!<br />

Unterschrift des Kontoinhabers


Wichtige Hinweise!<br />

1. Die Teilnahme am Einzugsverfahren ist Ihnen freigestellt. Diese <strong>Einzugsermächtigung</strong> gilt bis zum<br />

Widerruf.<br />

2. Die Überweisungsträger/Lastschriften enthalten auch Daten über den jeweiligen Zahlungsgrund und<br />

werden an die von Ihnen bezeichnete Bank weitergegeben.<br />

3. Zur Durchführung des Abbuchungsverfahren ist es notwendig, dass Ihre personenbezogenen Daten<br />

in Datenverarbeitungsanlagen gespeichert u. verarbeitet werden.<br />

4. Reichen Sie bitte die Ermächtigung vollständig ausgefüllt u. unterschrieben ein. Beachten Sie bitte,<br />

dass von Sparbüchern eine Abbuchung nicht erfolgen kann. Bei Änderungen Ihres Kontos bitten wir<br />

um sofortige Mitteilung, damit keine Gebühren für Rückbuchungen entstehen.<br />

Rückbuchungsgebühren gehen zu Lasten des Abgabepflichtigen.<br />

5. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Konto die erforderliche Deckung für die einzuziehenden Beträge<br />

aufweist. Seitens des kontoführenden Geldinstitutes besteht keine Verpflichtung zur Einlösung.<br />

6. Bei Widerruf gehen die Gebühren zu Lasten des Abgabepflichtigen.<br />

7. Erfolglos durchgeführte Abrufläufe auf Grund von „Widerspruch“, “mangelnder Deckung“ o.ä.<br />

berechtigen zur Beendigung der <strong>Einzugsermächtigung</strong>, da erfolglose Abrufläufe Kosten<br />

verursachen.

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