Umweltschutzamt - Gemeinde Wittighausen
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Landratsamt <strong>Umweltschutzamt</strong><br />
Rechtliche Grundlagen –<br />
Wasserhaushaltsgesetz<br />
Die Benutzung eines GewÅssers bedarf der<br />
wasserrechtlichen Erlaubnis. Erlaubnis.<br />
(É 8 WHG)<br />
Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt<br />
oder direkt in oder Äber eine Kanalisation ohne<br />
Vermischung mit Schmutzwasser in ein GewÅsser<br />
eingeleitet werden. (É 55, Abs. 2 WHG)