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Umweltschutzamt - Gemeinde Wittighausen

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Landratsamt <strong>Umweltschutzamt</strong><br />

Rechtliche Grundlagen –<br />

Wasserhaushaltsgesetz<br />

Die Benutzung eines GewÅssers bedarf der<br />

wasserrechtlichen Erlaubnis. Erlaubnis.<br />

(É 8 WHG)<br />

Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt<br />

oder direkt in oder Äber eine Kanalisation ohne<br />

Vermischung mit Schmutzwasser in ein GewÅsser<br />

eingeleitet werden. (É 55, Abs. 2 WHG)

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