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Umweltschutzamt - Gemeinde Wittighausen

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Landratsamt <strong>Umweltschutzamt</strong><br />

Rechtliche Grundlagen -<br />

Niederschlagswasserverordnung<br />

Erlaubnisfreie Ableitung aber nur, wenn<br />

das Niederschlagswasser schadlos flÅchenhaft<br />

oder in Mulden auf mindestens 30 cm<br />

mÅchtigem bewachsenem Boden in das<br />

Grundwasser versickert.<br />

DachflÅchen (!) kÇnnen auch Äber Mulden-Rigolen<br />

Mulden Rigolen-<br />

Elemente gesammelt und versickert werden.

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