Steuerberatervollmacht - WSG Bremen
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Vollmachtsgeber:<br />
(Name bzw. Firma, Anschrift, ggf. Identifikationsnummer)<br />
Hiermit bevollmächtige/n ich/wir die<br />
<strong>WSG</strong> Wingerning Senge Gerstmayr Wirtschaftsprüfer und Steuerberater<br />
<strong>WSG</strong> Hanseatische Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
<strong>WSG</strong> Hanseatische Consulting GmbH Steuerberatungsgesellschaft<br />
jeweils einzeln (ggf. durch Streichung auf einen Vollmachtsempfänger beschränken)<br />
als Bevollmächtigte mich/uns (bitte im Folgenden ankreuzen)<br />
zu vertreten.<br />
Vertretungs-, Prozess- und Empfangsvollmacht<br />
umfassend in allen Steuerangelegenheiten gegenüber Finanzbehörden und Finanzgerichten,<br />
sonstigen Behörden und Stellen zu vertreten<br />
in der Steuersache / in den Steuersachen / im Rechtsstreit / in den Rechtsstreitigkeiten<br />
Die Vollmacht umfasst auch eine Empfangsvollmacht, d.h. die Vollmacht berechtigt grundsätzlich zur Entgegennahme<br />
von Verwaltungsakten, Zustellungen und Mitteilungen jeder Art, aber unter folgender<br />
Einschränkung der Empfangsvollmacht:<br />
Die Empfangsvollmacht hat nur Gültigkeit für das Festsetzungs-, nicht jedoch für das Erhebungsverfahren.<br />
Mahnungen, Abrechnungen und Vollstreckungsankündigungen sind weiterhin dem/den/der Steuerpflichtigen<br />
direkt zuzusenden. Der/die Bevollmächtigte/n ist/sind berechtigt, Abschriften anzufordern.<br />
Weitere Einschränkung der Empfangsvollmacht:<br />
Eine Empfangsvollmacht wird nicht erteilt, d.h. die Vollmacht erstreckt sich u.a. auch nicht auf den<br />
Empfang von Steuerbescheiden, Einspruchsentscheidungen oder anderen Mitteilungen; diese sind<br />
dem/den Vollmachtgeber/n bekannt zu geben. Der/die Bevollmächtigte/n ist/sind nur berechtigt,<br />
Abschriften anzufordern (bitte nur ankreuzen, wenn eine überhaupt keine Empfangsvollmacht gewünscht<br />
wird, sonst ggf. streichen)<br />
Erweiterung der Empfangsvollmacht:<br />
Die Empfangsvollmacht erstreckt sich auch auf den Empfang von Mahnungen, Abrechnungen und<br />
Vollstreckungsankündigungen und gilt daher neben dem Festsetzungsverfahren auch im Erhebungsverfahren<br />
(bitte nur ankreuzen, wenn eine umfassende Empfangsvollmacht gewünscht wird, sonst<br />
ggf. streichen).
Erläuterungen zur Vollmacht<br />
Die Vollmacht ermächtigt insgesamt auch zur<br />
Vertretungs-, Prozess- und Empfangsvollmacht<br />
• Einlegung, Rücknahme und zum Verzicht von außergerichtlichen Rechtsbehelfen und Stellung, Rücknahme<br />
und zum Verzicht von Anträgen,<br />
• zum Empfang von Geld, Sachen und Urkunden und zu Verfügungen über Einzahlungen und Guthaben bei<br />
Steuerbehörden,<br />
• zur Informationsbeschaffung bei den Finanzbehörden, insbesondere dem Finanzamt sowie anderen<br />
Behörden und das Recht, bei den Finanzbehörden und Gerichten Akteneinsicht zu nehmen,<br />
• zur Vertretung im finanzgerichtlichen Verfahren, sowie zur Vertretung in Neben- und Folgeverfahren und<br />
zur Abgabe und Entgegennahme rechtsverbindlicher Erklärungen,<br />
zur Erteilung von Untervollmacht,<br />
• sonstiges :<br />
Neben etwaigen Einschränkungen der Empfangsvollmacht, umfasst diese Vollmacht auch nicht :<br />
Die Vollmacht gilt, solange ein Widerruf, eine Erweiterung oder eine Einschränkung durch den Vollmachtsgeber<br />
oder den Vollmachtsempfänger den Verfahrensbeteiligten (Finanz- und Verwaltungsbehörden,<br />
Gerichte der Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, andere Stellen und Personen) nicht schriftlich angezeigt<br />
worden ist. Der Vollmachtsgeber kann die Vollmacht erweitern, einschränken oder widerrufen, der<br />
Vollmachtsempfänger kann die Vollmacht nur einschränken oder widerrufen bzw. zurückgeben.<br />
Die Bevollmächtigung bleibt bei Tod des Vollmachtsgebers bis zu ihrem Widerruf durch den Erben/die Erben<br />
bestehen.<br />
Ort, Datum Unterschrift des/der Steuerpflichtigen bzw. des Vertretungsberechtigten<br />
(ggf. Stempel)