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Steuerberatervollmacht - WSG Bremen

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Vollmachtsgeber:<br />

(Name bzw. Firma, Anschrift, ggf. Identifikationsnummer)<br />

Hiermit bevollmächtige/n ich/wir die<br />

<strong>WSG</strong> Wingerning Senge Gerstmayr Wirtschaftsprüfer und Steuerberater<br />

<strong>WSG</strong> Hanseatische Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

<strong>WSG</strong> Hanseatische Consulting GmbH Steuerberatungsgesellschaft<br />

jeweils einzeln (ggf. durch Streichung auf einen Vollmachtsempfänger beschränken)<br />

als Bevollmächtigte mich/uns (bitte im Folgenden ankreuzen)<br />

zu vertreten.<br />

Vertretungs-, Prozess- und Empfangsvollmacht<br />

umfassend in allen Steuerangelegenheiten gegenüber Finanzbehörden und Finanzgerichten,<br />

sonstigen Behörden und Stellen zu vertreten<br />

in der Steuersache / in den Steuersachen / im Rechtsstreit / in den Rechtsstreitigkeiten<br />

Die Vollmacht umfasst auch eine Empfangsvollmacht, d.h. die Vollmacht berechtigt grundsätzlich zur Entgegennahme<br />

von Verwaltungsakten, Zustellungen und Mitteilungen jeder Art, aber unter folgender<br />

Einschränkung der Empfangsvollmacht:<br />

Die Empfangsvollmacht hat nur Gültigkeit für das Festsetzungs-, nicht jedoch für das Erhebungsverfahren.<br />

Mahnungen, Abrechnungen und Vollstreckungsankündigungen sind weiterhin dem/den/der Steuerpflichtigen<br />

direkt zuzusenden. Der/die Bevollmächtigte/n ist/sind berechtigt, Abschriften anzufordern.<br />

Weitere Einschränkung der Empfangsvollmacht:<br />

Eine Empfangsvollmacht wird nicht erteilt, d.h. die Vollmacht erstreckt sich u.a. auch nicht auf den<br />

Empfang von Steuerbescheiden, Einspruchsentscheidungen oder anderen Mitteilungen; diese sind<br />

dem/den Vollmachtgeber/n bekannt zu geben. Der/die Bevollmächtigte/n ist/sind nur berechtigt,<br />

Abschriften anzufordern (bitte nur ankreuzen, wenn eine überhaupt keine Empfangsvollmacht gewünscht<br />

wird, sonst ggf. streichen)<br />

Erweiterung der Empfangsvollmacht:<br />

Die Empfangsvollmacht erstreckt sich auch auf den Empfang von Mahnungen, Abrechnungen und<br />

Vollstreckungsankündigungen und gilt daher neben dem Festsetzungsverfahren auch im Erhebungsverfahren<br />

(bitte nur ankreuzen, wenn eine umfassende Empfangsvollmacht gewünscht wird, sonst<br />

ggf. streichen).


Erläuterungen zur Vollmacht<br />

Die Vollmacht ermächtigt insgesamt auch zur<br />

Vertretungs-, Prozess- und Empfangsvollmacht<br />

• Einlegung, Rücknahme und zum Verzicht von außergerichtlichen Rechtsbehelfen und Stellung, Rücknahme<br />

und zum Verzicht von Anträgen,<br />

• zum Empfang von Geld, Sachen und Urkunden und zu Verfügungen über Einzahlungen und Guthaben bei<br />

Steuerbehörden,<br />

• zur Informationsbeschaffung bei den Finanzbehörden, insbesondere dem Finanzamt sowie anderen<br />

Behörden und das Recht, bei den Finanzbehörden und Gerichten Akteneinsicht zu nehmen,<br />

• zur Vertretung im finanzgerichtlichen Verfahren, sowie zur Vertretung in Neben- und Folgeverfahren und<br />

zur Abgabe und Entgegennahme rechtsverbindlicher Erklärungen,<br />

zur Erteilung von Untervollmacht,<br />

• sonstiges :<br />

Neben etwaigen Einschränkungen der Empfangsvollmacht, umfasst diese Vollmacht auch nicht :<br />

Die Vollmacht gilt, solange ein Widerruf, eine Erweiterung oder eine Einschränkung durch den Vollmachtsgeber<br />

oder den Vollmachtsempfänger den Verfahrensbeteiligten (Finanz- und Verwaltungsbehörden,<br />

Gerichte der Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, andere Stellen und Personen) nicht schriftlich angezeigt<br />

worden ist. Der Vollmachtsgeber kann die Vollmacht erweitern, einschränken oder widerrufen, der<br />

Vollmachtsempfänger kann die Vollmacht nur einschränken oder widerrufen bzw. zurückgeben.<br />

Die Bevollmächtigung bleibt bei Tod des Vollmachtsgebers bis zu ihrem Widerruf durch den Erben/die Erben<br />

bestehen.<br />

Ort, Datum Unterschrift des/der Steuerpflichtigen bzw. des Vertretungsberechtigten<br />

(ggf. Stempel)

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