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Anleitung zu Einkommen und kosten im griff - Widmer und Partner ...

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2. Erfassen Sie in einem auf Ihre Situation <strong>zu</strong>treffenden Tabellenblatt "xx-leer" oder <strong>im</strong> "Tabellenblatt-neutral-leer" Ihre Haushalts-Jahres-<br />

planung (Plan-<strong>Einkommen</strong> <strong>und</strong> Plan-Kosten) so, dass in Spalte Q (Dezember), Zeile "Entwicklung der flüssigen Mittel" der Wert von CHF 0<br />

als Ergebnis steht. Mit dieser Planung haben Sie alle <strong>Einkommen</strong> <strong>und</strong> Ausgaben (inkl. Plan-Sparbeträge !) so geplant, dass <strong>Einkommen</strong> <strong>und</strong><br />

Ausgaben identisch sind.<br />

3. Erfassen Sie unmittelbar vor Eingang des Januar-Salärs in Spalte E Ihre aktuellen Kontostände, das heisst die flüssigen Mittel aller Konti <strong>und</strong><br />

sonstigen Vermögenswerte.<br />

4. Setzen Sie die ermittelte Summe für "Total flüssige Mittel" nun in Spalte E, Zeile "Zielbetrag flüssige Mittel Ende Jahr" ein. Diese Zelle wird<br />

das ganze Jahr über nie mehr verändert ! Fügen Sie in dieser Zelle wenn möglich einen Zellenschutz ein, so dass dieser Betrag nicht<br />

überschrieben werden kann ! Damit haben Sie das Wichtigste gemacht, Ihre Haushalts-Jahresplanung steht fest.<br />

B Bearbeitung unterjährig einmal pro Monat:<br />

1. Monatlich nach Eingang des Salärs müssen Sie Ihre Kontostände <strong>im</strong> File aktualisieren <strong>und</strong> gleichzeitig den Eingang des Salärs <strong>im</strong> aktuellen<br />

Monat löschen.<br />

2. Monatlich nach Bezahlung der monatlichen Rechnungen müssen Sie die Ausgabeposten aus dem aktuellen Monat löschen. Es verbleiben nur<br />

noch solche Kosen stehen, welche erst <strong>im</strong> Laufe des Monats anfallen werden.<br />

3. Beispiel <strong>zu</strong> Pkt. 2: Falls Sie das monatliche Haushaltungsgeld in zwei Raten abheben, so lassen Sie einfach bis Mitte Monat 50% des<br />

Haushaltungsbudgets in der Spalte stehen <strong>und</strong> löschen den Budgetposten erst, wenn Sie 100% abgehoben haben. Dies sollten Sie natürlich<br />

mit jedem anderen Budgetposten, dessen Geldbe<strong>zu</strong>g oder Verbrauch erst <strong>im</strong> Laufe eines Monats anfällt ebenfalls tun.<br />

4. Unsere Übersicht ermöglicht selbstverständlich auch Einkäufe mit EC oder Kreditkarte. Sie müssen in diesem Fall von Zeit <strong>zu</strong> Zeit einfach die<br />

Kontostände mit den Plan<strong>kosten</strong> abgleichen. Bsp.: Wenn Sie CHF 500 der geplanten Haushalts<strong>kosten</strong> per EC oder Kreditkarte bezahlt haben,<br />

so tragen Sie den verminderten Kontostand ein <strong>und</strong> buchen bei den Plan-Haushalts<strong>kosten</strong> CHF 500 aus.<br />

Bemerkungen:<br />

1. Falls Kosten entgegen Ihrer Planung nicht <strong>im</strong> budgetierten Monat angefallen sind, so tragen Sie diese in denjenigen Monat vor, in welchem<br />

Sie die Kosten neu erwarten.<br />

2. Falls Sie einen Budgetposten nicht ausschöpfen, können Sie folgendes tun: A) Streichen, B) Vortragen in einen <strong>zu</strong>künftigen Monat oder C)<br />

Streichen <strong>und</strong> dafür einen anderen (knappen) Budgetposten um diesen Betrag erhöhen. Damit verschaffen Sie sich eine Reserve.<br />

C Erfassen der tatsächlichen Werte<br />

Option: In der Spalte U bis AF können Sie die tatsächlichen Werte (<strong>Einkommen</strong> <strong>und</strong> Kosten) erfassen. Dies kann eine Budget-Hilfe für das<br />

kommende Jahr sein, denn je genauer Sie Ihre Kosten kennen, desto besser planen Sie das Budget des folgenden Jahres.<br />

Die Kosten <strong>im</strong> Griff haben ist der erste Schritt hin <strong>zu</strong>m Vermögensaufbau. Viel Erfolg !<br />

<strong>Widmer</strong> &<strong>Partner</strong>, Vermögensverwaltung

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