Wirtschaftliche Nachrichten, Ausgabe Februar 2011 - und ...
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RECHT<br />
RECHTSANWÄLTE REITZ<br />
Dr. Helmut Reitz<br />
Rechtsanwalt<br />
Jürgen Laps<br />
Rechtsanwalt<br />
Fachanwalt für Strafrecht<br />
Fachanwalt für Verkehrsrecht<br />
Andrea Laps<br />
Rechtsanwältin<br />
Fachanwältin für Verkehrsrecht<br />
Fachanwältin für<br />
Versicherungsrecht<br />
Wilfried Banzet<br />
Dipl. Finanzwirt · Rechtsanwalt<br />
Markus Engels<br />
Rechtsanwalt<br />
Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />
Fachanwalt für Sozialrecht<br />
Julia Höhler-Richterich<br />
Rechtsanwältin<br />
Fachanwältin für Familienrecht<br />
Marc Oliver Stinglwagner<br />
Rechtsanwalt<br />
Nikolaus Neumann<br />
Rechtsanwalt<br />
Ramona Offermanns<br />
Rechtsanwältin<br />
Karl-Jürgen Schmitz<br />
Rechtsanwalt<br />
Anja Eigen<br />
Rechtsanwältin<br />
Manfred Meurer<br />
Bürovorsteher<br />
Als Ansprechpartner auf dem Gebiet des Handels- <strong>und</strong> Gesellschaftsrecht stehen Ihnen in unserem Haus<br />
Herr Rechtsanwalt Dr. Reitz sowie Herr Rechtsanwalt Stinglwagner zur Verfügung.<br />
Ihre kompetenten Partner für alle Rechtsfragen an unseren Standorten in Würselen <strong>und</strong> Aachen:<br />
Neuhauser Str. 12 · 52146 Würselen<br />
Tel. 02405. 42 94 80<br />
Fax. 02405. 42 94 816<br />
Rotter Bruch 4 · 52068 Aachen<br />
Tel. 0241. 94 90 10<br />
Fax. 0241. 53 63 75<br />
info@rechtsanwaelte-reitz.de · www.rechtsanwaelte-reitz.de<br />
SONDERVERÖFFENTLICHUNG<br />
Rentenversicherung: Gesagt ist gesagt -<br />
vor allem, wenn danach "gehandelt" wurde<br />
Hat ein Sozialversicherungsträger einer GmbH-Gesellschafterin bestätigt,<br />
dass sie "selbstständig tätig" sei <strong>und</strong> deshalb keine Beiträge zur<br />
gesetzlichen Rentenversicherung zahlen müsse, so kann dieser Bescheid<br />
zwei Jahre später nicht mehr zurückgenommen werden, wenn<br />
die Frau aufgr<strong>und</strong> der Entscheidung bereits andere Dispositionen hinsichtlich<br />
ihrer Alterssicherung getroffen hatte. Das Sozialgericht<br />
Lübeck: Sie kann Vertrauensschutz in Anspruch nehmen, da sie im<br />
Vertrauen auf die Korrektheit des ihr zugestellten Befreiungsbescheides<br />
eine private Rentenversicherung abgeschlossen hatte <strong>und</strong> diese<br />
"nur mit unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen" könne. (Hier<br />
war ihr der Befreiungsbescheid trotz eindeutig anderer Gesetzeslage<br />
ausgestellt worden; denn sie hatte nur 25 Prozent Anteile an der<br />
GmbH <strong>und</strong> war deshalb als dort Beschäftigte an sich sozialversicherungspflichtig.)<br />
(SG Lübeck, S 14 KR 1056/07)<br />
Gewerbesteuer: Auch wenn die<br />
"Mutter" befreit ist, muss die "Tochter"<br />
Auch wenn eine Kapitalgesellschaft (hier eine GmbH) ein von der<br />
Gewerbesteuer befreites Senioren- <strong>und</strong> Pflegeheim betreibt, gilt das<br />
nicht auch für eine Tochtergesellschaft, die im Auftrag der "Mutter" für<br />
die Verpflegung der Heimbewohner sorgt <strong>und</strong> für die Reinigung des<br />
Heimes sorgt. Der B<strong>und</strong>esfinanzhof: Da der von der Tochtergesellschaft<br />
erzielte Ertrag für sich genommen keinen Steuerbefreiungs -<br />
tatbestand erfülle, könne dieser auch nicht von der Steuerbefreiung<br />
der Muttergesellschaft umfasst sein. (BFH, I R 41/09)