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Wirtschaftliche Nachrichten, Ausgabe Februar 2011 - und ...

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RECHT<br />

RECHTSANWÄLTE REITZ<br />

Dr. Helmut Reitz<br />

Rechtsanwalt<br />

Jürgen Laps<br />

Rechtsanwalt<br />

Fachanwalt für Strafrecht<br />

Fachanwalt für Verkehrsrecht<br />

Andrea Laps<br />

Rechtsanwältin<br />

Fachanwältin für Verkehrsrecht<br />

Fachanwältin für<br />

Versicherungsrecht<br />

Wilfried Banzet<br />

Dipl. Finanzwirt · Rechtsanwalt<br />

Markus Engels<br />

Rechtsanwalt<br />

Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />

Fachanwalt für Sozialrecht<br />

Julia Höhler-Richterich<br />

Rechtsanwältin<br />

Fachanwältin für Familienrecht<br />

Marc Oliver Stinglwagner<br />

Rechtsanwalt<br />

Nikolaus Neumann<br />

Rechtsanwalt<br />

Ramona Offermanns<br />

Rechtsanwältin<br />

Karl-Jürgen Schmitz<br />

Rechtsanwalt<br />

Anja Eigen<br />

Rechtsanwältin<br />

Manfred Meurer<br />

Bürovorsteher<br />

Als Ansprechpartner auf dem Gebiet des Handels- <strong>und</strong> Gesellschaftsrecht stehen Ihnen in unserem Haus<br />

Herr Rechtsanwalt Dr. Reitz sowie Herr Rechtsanwalt Stinglwagner zur Verfügung.<br />

Ihre kompetenten Partner für alle Rechtsfragen an unseren Standorten in Würselen <strong>und</strong> Aachen:<br />

Neuhauser Str. 12 · 52146 Würselen<br />

Tel. 02405. 42 94 80<br />

Fax. 02405. 42 94 816<br />

Rotter Bruch 4 · 52068 Aachen<br />

Tel. 0241. 94 90 10<br />

Fax. 0241. 53 63 75<br />

info@rechtsanwaelte-reitz.de · www.rechtsanwaelte-reitz.de<br />

SONDERVERÖFFENTLICHUNG<br />

Rentenversicherung: Gesagt ist gesagt -<br />

vor allem, wenn danach "gehandelt" wurde<br />

Hat ein Sozialversicherungsträger einer GmbH-Gesellschafterin bestätigt,<br />

dass sie "selbstständig tätig" sei <strong>und</strong> deshalb keine Beiträge zur<br />

gesetzlichen Rentenversicherung zahlen müsse, so kann dieser Bescheid<br />

zwei Jahre später nicht mehr zurückgenommen werden, wenn<br />

die Frau aufgr<strong>und</strong> der Entscheidung bereits andere Dispositionen hinsichtlich<br />

ihrer Alterssicherung getroffen hatte. Das Sozialgericht<br />

Lübeck: Sie kann Vertrauensschutz in Anspruch nehmen, da sie im<br />

Vertrauen auf die Korrektheit des ihr zugestellten Befreiungsbescheides<br />

eine private Rentenversicherung abgeschlossen hatte <strong>und</strong> diese<br />

"nur mit unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen" könne. (Hier<br />

war ihr der Befreiungsbescheid trotz eindeutig anderer Gesetzeslage<br />

ausgestellt worden; denn sie hatte nur 25 Prozent Anteile an der<br />

GmbH <strong>und</strong> war deshalb als dort Beschäftigte an sich sozialversicherungspflichtig.)<br />

(SG Lübeck, S 14 KR 1056/07)<br />

Gewerbesteuer: Auch wenn die<br />

"Mutter" befreit ist, muss die "Tochter"<br />

Auch wenn eine Kapitalgesellschaft (hier eine GmbH) ein von der<br />

Gewerbesteuer befreites Senioren- <strong>und</strong> Pflegeheim betreibt, gilt das<br />

nicht auch für eine Tochtergesellschaft, die im Auftrag der "Mutter" für<br />

die Verpflegung der Heimbewohner sorgt <strong>und</strong> für die Reinigung des<br />

Heimes sorgt. Der B<strong>und</strong>esfinanzhof: Da der von der Tochtergesellschaft<br />

erzielte Ertrag für sich genommen keinen Steuerbefreiungs -<br />

tatbestand erfülle, könne dieser auch nicht von der Steuerbefreiung<br />

der Muttergesellschaft umfasst sein. (BFH, I R 41/09)

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