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Angelsportverein „ASV Nienborg Dinkel e.V.“ Jugendordnung

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<strong>Angelsportverein</strong> „ASV <strong>Nienborg</strong> <strong>Dinkel</strong> e.V.“<br />

<strong>Jugendordnung</strong><br />

Inhalt:<br />

§ 1 Name und Mitgliedschaft<br />

§ 2 Aufgaben<br />

§ 3 Förderung<br />

§ 4 Organe<br />

§ 5 Vereinsjugendversammlung<br />

§ 6 Vereinsjugendvorstand<br />

§ 7 <strong>Jugendordnung</strong>sänderungen<br />

§ 8 Zugehörigkeit<br />

§ 1 Name und Mitgliedschaft<br />

Die Jugendabteilung des <strong>Angelsportverein</strong>s „ASV <strong>Nienborg</strong> <strong>Dinkel</strong> e.V.“ ist eine<br />

eigenständige Abteilung im Verein.<br />

Mitglieder der Jugendabteilung können alle Jugendlichen im Alter von 10 Jahren bis zur<br />

Vollendung des 18. Lebensjahres mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten werden.<br />

Die Mitglieder der Jugendabteilung verpflichten sich, sich an Paragraphen der<br />

Vereinssatzung, der <strong>Jugendordnung</strong> und Beschlüssen des Vereinsvorstandes und der<br />

Vereinsjugendleitung zu halten. Bei Verletzung gegebener Paragraphen und Beschlüsse<br />

kann ein Ausschluss aus der Vereinsjugend durch die einfache Mehrheit der<br />

Vereinsjugendleitung erfolgen.<br />

Die Jugendliche erhalten als Nachweis ihrer Mitgliedschaft den Sportfischerpass, der mit<br />

gültigen Beitragsmarken des VDSF versehen sein muss.<br />

§ 2 Aufgaben<br />

Die Jugendabteilung des <strong>Angelsportverein</strong>s „ASV <strong>Nienborg</strong> <strong>Dinkel</strong> e.V.“ leitet und<br />

organisiert sich selbstständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden<br />

Mittel.<br />

Aufgaben der Jugendabteilung des <strong>Angelsportverein</strong>s „ASV <strong>Nienborg</strong> <strong>Dinkel</strong> e.V.“ sind<br />

insbesondere:<br />

- Förderung des Angelsports und des Naturschutzes als Teil der Jugendarbeit zur<br />

Weckung und Steigerung der Lebensfreude<br />

- Förderung der Jugendlichen zu waidgerechten Sportfischern und Naturschützern<br />

- Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation der Jugendlichen<br />

in der Gesellschaft<br />

- Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe<br />

§ 3 Förderung<br />

Die Höhe des Jugendbeitrages bestimmt der Gesamtvorstand des Vereins nach<br />

Absprache mit den Vereinsjugendleitern.<br />

Weitere Fördermöglichkeiten der Vereinsjugendarbeit sind von der Vereinsjugendleitung<br />

auszumachen, ggf. zu beantragen und ausschließlich zweckgebunden zu Verwenden.<br />

§ 4 Organe<br />

Organe der Jugend des <strong>Angelsportverein</strong> „ASV <strong>Nienborg</strong> <strong>Dinkel</strong> e.V.“ sind:<br />

- die Vereinsjugendversammlung<br />

- der Vereinsjugendvorstand<br />

HB01 HB01


§ 5 Vereinsjugendversammlung<br />

Es gibt ordentliche und außerordentliche Vereinsjugendversammlungen. Sie bestehen<br />

aus allen Mitgliedern der Jugendabteilung.<br />

Die ordentliche Vereinsjugendversammlung ist am Tag der Jahreshauptversammlung des<br />

Vereins im ersten Quartal des Jahres abzuhalten. Die Vereinsjugendversammlung ist<br />

Vom Vereinsjugendleiter zwei Wochen vorher schriftlich oder durch Aushang jeweils<br />

unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.<br />

Außerordentliche Vereinsjugendversammlungen sind nach Beschluss des<br />

Vereinsjugendvorstands oder nach schriftlichem Antrag von 2/3 Mehrheit der Mitglieder<br />

der Jugendabteilung unter Angabe der Gründe einzuberufen.<br />

Die Vereinsjugendversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen<br />

beschlussfähig. Sie wird beschlussunfähig, wenn die Hälfte der nach der<br />

Anwesenheitsliste stimmberechtigten Teilnehmer/innen nicht mehr anwesend sind. Die<br />

Beschlussunfähigkeit ist dann durch den Vereinsjugendleiter festzustellen.<br />

Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden<br />

Stimmberechtigten.<br />

Die Mitglieder der Jugendabteilung, die das 10. Lebensjahr vollendet haben, haben je<br />

eine nicht übertragbare Stimme.<br />

Aufgaben der Vereinsjugendversammlung:<br />

- Entgegennahme der Berichte aus der Jugendleitung<br />

- Wahl des Jugendsprechers für die Amtszeit bis zur nächsten ordentlichen<br />

Vereinsjugendversammlung.<br />

- Beschlussfassung über vorliegende Anträge<br />

§ 6 Vereinsjugendvorstand<br />

Der Vereinsjugendvorstand besteht aus dem Vereinsjugendleiter und seinen beiden<br />

Stellvertretern sowie dem Jugendsprecher.<br />

Der Vereinsjugendleiter sowie die beiden Stellvertreter werden im Wechsel von der<br />

Jahreshauptversammlung des Vereins mit einfacher Mehrheit für die Amtszeit von 3<br />

Jahren gewählt. Der Jugendsprecher wird von der Vereinsjugendversammlung mit<br />

einfacher Mehrheit bis zur nächsten ordentlichen Vereinsjugendversammlung gewählt.<br />

Der Vereinsjugendleiter und seine Stellvertreter vertreten die Interessen der<br />

Vereinsjugend nach innen und außen.<br />

Der Vereinsjugendleiter und seine Stellvertreter sind Mitglieder des Vereinsvorstandes.<br />

In die Vereinsjugendleitung ist jedes volljährige Vereinsmitglied wählbar.<br />

Die Vereinsjugendleitung erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der<br />

<strong>Jugendordnung</strong> sowie der Beschlüsse der Vereinsjugendversammlung.<br />

Die Vereinsjugendleitung ist für ihre Beschlüsse der Vereinsjugendversammlung und<br />

dem Vorstand des Vereins verantwortlich.<br />

Die Sitzungen der Vereinsjugendleitung finden nach Bedarf statt. Auf Antrag der Hälfte<br />

der Mitglieder der Vereinsjugendleitung ist vom Vereinsjugendleiter eine Sitzung binnen<br />

3 Wochen einzuberufen.<br />

Die Vereinsjugendleitung ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Vereins. Sie<br />

entscheidet über die Verwendung der der Jugendabteilung zufließenden Mittel.<br />

Zur Planung und Durchführung besonderer Aufgaben kann die Vereinsjugendleitung<br />

Unterausschüsse mit Mitgliedern aus der Jugendgruppe bilden. Ihre Beschlüsse bedürfen<br />

der Zustimmung der Vereinsjugendleitung.<br />

§ 7 <strong>Jugendordnung</strong>sänderungen<br />

Änderungen der <strong>Jugendordnung</strong> können nur von der ordentlichen<br />

Vereinsjugendversammlung oder einer speziell zu diesem Zweck einberufenen<br />

außerordentlichen Vereinsjugendversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen der<br />

Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.<br />

§ 8 Zugehörigkeit<br />

Die <strong>Jugendordnung</strong> ist Bestandteil der Vereinssatzung des <strong>Angelsportverein</strong>s „ASV<br />

<strong>Nienborg</strong> <strong>Dinkel</strong> e.V.“ und hat nur Gültigkeit in Verbindung mit derselben.<br />

Sie tritt ab dem 26.01.2002 in Kraft.<br />

______________________________________________________________________<br />

Heek-<strong>Nienborg</strong>, den<br />

_______________________ _______________________<br />

Vereinsvorsitzende Vereinsjugendwart<br />

_______________________ _______________________<br />

Geschäftsführer Stellvertretener Jugendwart<br />

_______________________ _______________________<br />

Kassenführer Stellvertretener Jugendwart<br />

_______________________ _______________________<br />

Schriftführer Jugendsprecher<br />

HB01 HB01

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