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Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe - Athenaeum Stade

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46<br />

Verordnung Ergänzungen<br />

Dem Wunsch nach Buchstabe d) soll von<br />

<strong>der</strong> Schule bei <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong><br />

schriftlichen Prüfung nach Möglichkeit<br />

entsprochen werden.<br />

2.4 E<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Lernleistung kann<br />

se<strong>in</strong><br />

a) e<strong>in</strong> umfassen<strong>der</strong> Beitrag aus e<strong>in</strong>em<br />

<strong>der</strong> folgenden vom Land geför<strong>der</strong>ten<br />

Schülerwettbewerbe nach Anlage<br />

des Erlasses „För<strong>der</strong>ung von Schülerwettbewerben“,<br />

und zwar<br />

• Bundeswettbewerb Fremdsprachen,<br />

• Schülerwettbewerb „Alte Sprachen“,<br />

• Wettbewerb „Jugend musiziert“,<br />

• Schülerwettbewerb „Schüler<br />

komponieren“,<br />

• Schülerwettbewerb „Deutsche<br />

Geschichte“ um den Preis des<br />

Bundespräsidenten,<br />

• Wettbewerb des Nie<strong>der</strong>sächsischen<br />

Landtages für Schüler<strong>in</strong>nen<br />

und Schüler,<br />

• Europäischer Wettbewerb,<br />

• Bundeswettbewerb Mathematik,<br />

• Bundeswettbewerb Informatik,<br />

• Wettbewerb „Jugend forscht“,<br />

• Schülerwettbewerb um den Preis<br />

<strong>der</strong> Evangelischen Landeskirchen<br />

<strong>in</strong> Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

o<strong>der</strong><br />

b) e<strong>in</strong>e Sem<strong>in</strong>ararbeit, sofern sie <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em<br />

Zusammenhang zur Facharbeit<br />

nach Nr. 10.10 EB-VO-GO o<strong>der</strong> Nr.<br />

12.11 EB-VO-AK steht.<br />

2.5 Im Schwerpunktfach Sport besteht<br />

die Prüfung aus e<strong>in</strong>em schriftlichen und<br />

e<strong>in</strong>em sportpraktischen, im Falle von<br />

§ 13 Abs. 1 auch aus e<strong>in</strong>em mündlichen<br />

Teil. Bei Sport als fünftem Prüfungsfach<br />

werden im Rahmen <strong>der</strong> Prüfung e<strong>in</strong>e<br />

mündliche und e<strong>in</strong>e sportpraktische Prüfung<br />

durchgeführt. Für das Verfahren <strong>der</strong><br />

sportpraktischen Teilprüfung gilt § 10

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