BZA/DGB-Tarifvertrag 2012 (PDF) - BAP
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Tarifverträge Zeitarbeit<br />
<strong>BZA</strong>/<strong>DGB</strong>-Tarifgemeinschaft<br />
vom 22.07.2003<br />
geändert durch Änderungstarifverträge<br />
n vom 22.12.2004<br />
n vom 30.05.2006<br />
n vom 09.03.2010<br />
und ergänzt durch Ergänzungstarifverträge<br />
des <strong>BAP</strong> über Branchenzuschläge.<br />
Der Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (<strong>BZA</strong>) ist im<br />
Juli 2011 erloschen. Der <strong>BZA</strong> ist zusammen mit dem Arbeit geberverband<br />
Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP) nach dem Umwandlungsgesetz<br />
auf den Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (<strong>BAP</strong>)<br />
verschmolzen. Alle Rechte und Pflichten des <strong>BZA</strong> sind auf den <strong>BAP</strong> als dessen<br />
Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies gilt ebenso für die zwischen<br />
dem <strong>BZA</strong> und der <strong>DGB</strong>-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit abgeschlossenen Tarifverträge<br />
Zeitarbeit.