Satzung - Stadt Bad Saulgau
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(2) Für die Steuererklärung nach Absatz 1 ist der letzte Tag des jeweiligen<br />
Kalendervierteljahres als Auslegetag der elektronisch gezählten Bruttokasse<br />
zugrunde zu legen. Für das Folgevierteljahr ist lückenlos an den Auslesezeitpunkt<br />
(Tag und Uhrzeit des Ausdrucks) des Auslesetages des Vorvierteljahres<br />
anzuschließen.<br />
§ 11<br />
Ordnungswidrigkeiten<br />
Ordnungswidrig im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Kommunalabgabengesetzes<br />
(KAG) handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Anzeigepflichten nach § 9 Abs. 1<br />
bis 3 und den Meldepflichten in § 10 Abs. 1 und 2 dieser <strong>Satzung</strong> nicht nachkommt.<br />
§ 12<br />
In-Kraft-Treten,<br />
(1) Diese <strong>Satzung</strong>sänderung tritt am 01. April 2010 in Kraft.<br />
§ 12 geändert durch 1. Änderungssatzung vom 19. Februar 2010<br />
In-Kraft-Treten am 01. April 2010<br />
Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO:<br />
Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für<br />
<strong>Bad</strong>en-Württemberg (GemO) oder aufgrund dieses Gesetzes beim<br />
Zustandekommen dieser <strong>Satzung</strong>, mit Ausnahme der Vorschriften über die<br />
Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der <strong>Satzung</strong>,<br />
ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für <strong>Bad</strong>en-Württemberg<br />
unbeachtlich, wenn nicht die Bürgermeisterin dem Beschluss nach § 43 der<br />
Gemeindeordnung für <strong>Bad</strong>en-Württemberg wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen<br />
hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die<br />
Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die<br />
Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter<br />
Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend<br />
gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht<br />
worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung<br />
geltend machen.<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>, den 20. Januar 2006/ 19. Februar 2010<br />
Richard Striegel<br />
I. Beigeordneter