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Satzung - Stadt Bad Saulgau

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(2) Für die Steuererklärung nach Absatz 1 ist der letzte Tag des jeweiligen<br />

Kalendervierteljahres als Auslegetag der elektronisch gezählten Bruttokasse<br />

zugrunde zu legen. Für das Folgevierteljahr ist lückenlos an den Auslesezeitpunkt<br />

(Tag und Uhrzeit des Ausdrucks) des Auslesetages des Vorvierteljahres<br />

anzuschließen.<br />

§ 11<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

Ordnungswidrig im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Kommunalabgabengesetzes<br />

(KAG) handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Anzeigepflichten nach § 9 Abs. 1<br />

bis 3 und den Meldepflichten in § 10 Abs. 1 und 2 dieser <strong>Satzung</strong> nicht nachkommt.<br />

§ 12<br />

In-Kraft-Treten,<br />

(1) Diese <strong>Satzung</strong>sänderung tritt am 01. April 2010 in Kraft.<br />

§ 12 geändert durch 1. Änderungssatzung vom 19. Februar 2010<br />

In-Kraft-Treten am 01. April 2010<br />

Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO:<br />

Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für<br />

<strong>Bad</strong>en-Württemberg (GemO) oder aufgrund dieses Gesetzes beim<br />

Zustandekommen dieser <strong>Satzung</strong>, mit Ausnahme der Vorschriften über die<br />

Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der <strong>Satzung</strong>,<br />

ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für <strong>Bad</strong>en-Württemberg<br />

unbeachtlich, wenn nicht die Bürgermeisterin dem Beschluss nach § 43 der<br />

Gemeindeordnung für <strong>Bad</strong>en-Württemberg wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen<br />

hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die<br />

Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die<br />

Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter<br />

Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend<br />

gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht<br />

worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung<br />

geltend machen.<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>, den 20. Januar 2006/ 19. Februar 2010<br />

Richard Striegel<br />

I. Beigeordneter

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