5. Änderung/Ergänzung BEGRÜNDUNG - Stadt Bad Saulgau
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5. Änderung/Ergänzung BEGRÜNDUNG - Stadt Bad Saulgau
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STADT BAD SAULGAU<br />
Landkreis Sigmaringen<br />
Bebauungsplan “Ziegeleschle“<br />
<strong>5.</strong> <strong>Änderung</strong>/<strong>Ergänzung</strong><br />
<strong>BEGRÜNDUNG</strong><br />
1. Planungsrechtliche Voraussetzungen<br />
Grundlage für die Aufstellung und Ausarbeitung des Bebauungsplanes ist<br />
das Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414) und<br />
die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. 132 in der neuesten Fassung).<br />
Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> hat am 18. 01. 2012 die <strong>Änderung</strong> und Erweiterung des<br />
Bebauungsplanes “Ziegeleschle“ beschlossen.<br />
Im Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen (rechtskräftig<br />
seit 2<strong>5.</strong>08.2011) sind im Geltungsbereich Flächen für Gewerbe und Industrie vorgesehen. Deshalb<br />
wird der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und muss somit nicht von der<br />
höheren Verwaltungsbehörde genehmigt werden.<br />
2. Planerischer Leitgedanke<br />
Erfreulicherweise ermöglicht das Wachstum in der Maschinenbau- und Betonfertigteilfertigung der<br />
Firmen Knoll und Reisch eine neuerliche bauliche Erweiterung der Betriebe und damit die<br />
Sicherung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze.<br />
Der Bebauungsplan Ziegeleschle ist durch die bauliche Entwicklung mittlerweile nicht mehr aktuell<br />
und deckt zudem nicht mehr den zusätzlichen Flächenbedarf der Firmen Reisch und Knoll.<br />
Deshalb ist es notwendig neben Erweiterungsflächen auch die bereits umgesetzte bauliche<br />
Situation durch die <strong>Ergänzung</strong> des Bebauungsplanes bauleitplanerisch nach dem BauGB zu<br />
erfassen.<br />
3. Lage, Größe und Beschaffenheit des Gebietes<br />
Die räumliche <strong>Ergänzung</strong> des Bebauungsplanes befindet sich am nordwestlichen Rand des<br />
rechtskräftigen Bebauungsplanes. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 6,54 ha.<br />
Im Süden grenzt es an die bestehende Bebauung mit Gewerbebetrieben, im Westen und Norden<br />
an die freie Landschaft mit intensiv genutztem, landwirtschaftlichem Grünland und im Osten an die<br />
Kläranlage. Im Gebiet befinden sich ca. 24.087 qm Gewerbebauflächen, ca. 12.612 qm befestigte<br />
Straßenverkehrsflächen mit Banketten und Grünflächen, davon ca. 3.575 qm Fahrbahn und ca.<br />
7.562 qm PKW-Stellplätze. Ca. 22.688 qm Flächen bestehen aus intensiv bewirtschaftetem<br />
Grünland und 6.035 qm Gehölz- und Gartenland.<br />
Der räumlichen Geltungsbereich der <strong>Ergänzung</strong> umfasst ganz oder teilweise die Grundstücke der<br />
Gemarkung <strong>Saulgau</strong> Flst.Nr.: 2777/3, 2783/12, 2673, 2437, 2447/1, 2670, 2675, 2754/1, 2761,<br />
2762, 2765, 2672, 2671, 2432 und 2428 der Gemarkung <strong>Saulgau</strong>.<br />
Das Gelände liegt topographisch eben in der Landschaft. Von Nordwest nach Südost und von<br />
Nordost nach Südwest steigt das Plangebiet nur leicht an. Die Höhe des Geländes liegt zwischen<br />
574,0 und 577,6 Meter über Normal Null.
4. Die geplante Art der baulichen Nutzung<br />
Die Bauflächen werden als Industriegebiet (GI) gemäß § 9 BauNVO festgesetzt.<br />
Einzelhandelsbetriebe, Tankstellen, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und<br />
sportliche Zwecke sind nicht zugelassen.<br />
Die im Nordwesten des Plangebietes liegende vorhandene PKW-Parkplatzfläche wird als private<br />
Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung für das Parken von Fahrzeugen gemäß § 9<br />
Abs. 1 Nr. 11 festgesetzt.<br />
<strong>5.</strong> Das geplante Maß der baulichen Nutzung<br />
Die Grundflächenzahl gemäß § 19 BauNVO beträgt im gesamten Gebiet 0,8, die Baumassenzahl<br />
nach § 21 BauNVO beträgt 5,0. Die maximale Gebäudehöhe darf 15,0 Meter nicht überschreiten.<br />
6. Überbaubare Grundstücksflächen, Bauweise<br />
Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baugrenzen eingegrenzt.<br />
Die Bauweise wird als abweichende Bauweise nach § 22 Abs. 4 festgesetzt. Die Gebäude können<br />
mit seitlichem Grenzabstand ohne Längenbeschränkung errichtet werden.<br />
Die Art der Dachform ist nicht bestimmt.<br />
7. Verkehrserschließung<br />
Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über den Mühlweg und durch eine neu<br />
herzustellende Straße mit 6,50 Meter Fahrbahnbreite, einmündend in den Mühlweg bis zum<br />
Zufahrtsweg der Eselsmühle und der Kläranlage. Die Fahrbahn des Mühlweges von der Einfahrt<br />
PKW-Parkplätze bis zur geplanten neuen Zufahrt Eselsmühle/Kläranlage wird auf 6,50 Meter<br />
verbreitert.<br />
8. Grünflächen, Flächen zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft<br />
Im nordöstlichen Bereich des Plangebietes wird die Bebauung im Zuge der Umsetzung mit einer<br />
Baumreihe entlang der neuen Erschließungsstraße zur Eselsmühle und zur Kläranlage in die<br />
Landschaft des angrenzenden Schwarzachtal eingebunden. Ebenso grenzt dort die renaturierte<br />
Schwarzach mit Begleitgehölzen an das Plangebiet an. Eine geplante Biotopanlage mit Tümpel,<br />
Gehölzen und Extensivgrünland im Nordosten des Plangebietes (angrenzend an die Schwarzach)<br />
sowie ein geplanter Gehölzstreifen aus einheimischen Bäumen und Sträuchern entlang der<br />
südöstlichen Grenze des Parkplatzes Knoll ergänzen die ökologischen Maßnahmen zur<br />
Entwicklung von Natur und Landschaft.<br />
9. Energieversorgung<br />
Wasser<br />
Die Wasserversorgung erfolgt über das Leitungsnetz durch die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>.<br />
Für die Frischwasserversorgung im geplanten Gebiet ist die vorhandene Wasserleitung im<br />
Mühlweg ausreichend. Die in der vorhandenen öffentlichen Fläche Flst.Nr. 2765 und 2764/2<br />
liegende Wasserhauptleitung DN 125 darf nicht überbaut werden und muss ersatzweise in der neu<br />
geplanten Erschließungsstraße verlegt werden. Die Kosten sind vom Erwerber der betreffenden<br />
Flächen zu tragen.<br />
Für die Löschwasserversorgung ist durch eine hydraulische Berechnung nachzuweisen, dass die<br />
Löschwasserversorgung ausreichend ist. Andernfalls sind unterirdische Löschwasserbehälter<br />
herzustellen.<br />
Gas<br />
Zur Versorgung des Gebietes mit Gas liegt im Mühlweg eine Gasmitteldruckleitung, die durch<br />
einen Anschluss eine zukünftige Gasversorgung gewährleistet. Die in der vorhandenen<br />
öffentlichen Fläche Flst.Nr. 2765 und 2764/2 liegende Gasmitteldruckleitung PE DA 160 darf nicht
überbaut werden und muss ersatzweise in der neu geplanten Erschließungsstraße verlegt werden.<br />
Die Kosten sind vom Erwerber der betreffenden Flächen zu tragen.<br />
Strom<br />
Die Stromversorgung erfolgt über das bestehende Leitungsnetz der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>.<br />
Eine endgültige Aussage über die Notwendigkeit weiterer Transformatoren kann erst getroffen<br />
werden, wenn Art und Leistung der Betriebserweiterungen bekannt sind. Die Versorgung mit<br />
elektrischer Energie ist somit gesichert. Das in der vorhandenen öffentlichen Fläche Flst.Nr. 2765<br />
und 2764/2 liegende 20 kV-Kabelnetz darf nicht überbaut werden und muss ersatzweise in der<br />
neu geplanten Erschließungsstraße verlegt werden. Die Kosten sind vom Erwerber der<br />
betreffenden Flächen zu tragen.<br />
10. Abwasserentsorgung<br />
Das anfallende häusliche und gewerbliche Schmutzwasser der bisher überbauten<br />
Gewerbeflächen wird durch das vorhandene öffentliche Mischwasser-Kanalsystem im Süden in<br />
die Kläranlage abgeleitet. Die Ableitung des anfallenden Schmutzwassers der geplanten<br />
Erweiterungsflächen ist nur über die bestehenden Grundstücksentwässerungsanlagen der<br />
Grundstücke Flst.Nr. 2783/13 bzw. 2777/3 möglich. Ein separater öffentlicher Anschluss für die<br />
Erweiterungsgebiete ist nur per Schmutzwasserdruckleitung möglich und ist nicht geplant.<br />
Das Niederschlagwasser von Dachflächen, Zufahrten, Hofflächen und Stellplätzen an geeignete<br />
Versickerungseinrichtungen auf dem Grundstück (z.B. Sickerungsmulden, Mulden-Rigolen o. ä.)<br />
einzuleiten und in geeigneter Weise auf dem Grundstück zu versickern.<br />
Die bestehende Regenwasserleitung verläuft in der einer Kanalleitung in der Gewerbebaufläche<br />
der Firma Knoll wird in das Rückhaltebecken der Kläranlage geleitet. Diese Leitung ist neu so<br />
herzustellen, dass eine Überbauung möglich ist. Die Trasse ist mit einem Leitungsrecht im<br />
Grundbuch zu sichern.<br />
11. Immissionsschutz<br />
Zur Vermeidung von Lärm-Konfliktsituationen zwischen der nordöstlichen Wohnbebauung der<br />
“Eselmühle“ und den neuen Gewerbebetrieben müssen die Geräusche die Immissionsrichtlinien<br />
der TA Lärm einhalten.<br />
12. Abwägung umweltschützender Belange nach § 1 a BauGB<br />
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung der Belange gemäß § 3 (2) BauGB ist gemäß § 3 UVPG nicht<br />
notwendig und wird nicht durchgeführt.<br />
Schützenswerte Landschaftsbestandteile, geschützte Biotope, Naturschutzgebiete oder FFH- bzw.<br />
Vogelschutzgebiete sind im Plangebiet nicht existent. Die Behandlung von Schutzgütern und der<br />
notwendige Ausgleichsmaßnahmen sind im Umweltbericht (Anlage zu dieser Begründung)<br />
beschrieben.<br />
13. Flächenangaben<br />
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 6<strong>5.</strong>422 m².<br />
Hiervon entfallen auf<br />
öffentliche Verkehrsflächen ca. 4.828 m²,<br />
private Verkehrsflächen ca. 7.562 m²,<br />
Gewerbebauflächen ca. 47.214 m²,<br />
Grünflächen ca. <strong>5.</strong>818 m²<br />
14. Grundstückeigentum und Beiträge<br />
Für die Aufwendung der Erschließung von Straßen und der Verlegung oder Neuherstellung von<br />
Ver- und Entsorgungsleitungen müssen noch ergänzende Vereinbarungen getroffen werden.
Die für die öffentlichen Zwecke benötigten Flächen müssen, sofern sie sich nicht im Eigentum der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> befinden, noch erworben bzw. durch Bodenteilung zugeteilt und gewidmet<br />
werden.<br />
Die Berechnung der Erschließungsbeiträge richtet sich nach §§ 127 bis 135 BauGB, ab<br />
01.10.2005 nach §§ 33-41 Kommunalabgabengesetzt (KAG), sowie den Bestimmungen der<br />
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der jeweils gültigen Fassung.<br />
Für die Herstellung der Entwässerungsanlagen und Wasserversorgung wird der Beitrag nach den<br />
Bestimmungen der Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> erhoben.<br />
Aufgestellt: <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>, 31.07.2012<br />
STADTVERWALTUNG BAD SAULGAU<br />
Fachbereich 3.1 – <strong>Stadt</strong>planung<br />
Georg Michelberger
<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />
Gemarkung <strong>Saulgau</strong><br />
Landkreis Sigmaringen<br />
Bebauungsplan “ Ziegeleschle "<br />
<strong>5.</strong> <strong>Änderung</strong>/<strong>Ergänzung</strong><br />
UMWELTBERICHT<br />
Anlage zur Begründung<br />
Erstellt: August 2012<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />
Fachbereich 3.1 <strong>Stadt</strong>planung<br />
Thomas Lehenherr<br />
Seite 1
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Vorbemerkung<br />
2. Beschreibung der Planung<br />
2.1 Lage des Plangebietes<br />
2.2 Inhalt und Festsetzungen des Bebauungsplanes (Kurzdarstellung)<br />
2.3 Umweltschutzziele in Fachgesetzen und übergeordneten Planungen<br />
3. Ergebnis der Prüfung anderweitiger Lösungsmöglichkeiten<br />
3.1 Standortalternativen und Begründung zur Auswahl<br />
4. Methoden der Umweltprüfung<br />
4.1 Räumliche und inhaltliche Abgrenzung<br />
4.2 Untersuchungsmethoden für Schutzgüter<br />
4.3 Hinweis auf Schwierigkeiten bei der Erstellung der Studie<br />
<strong>5.</strong> Wirkfaktoren der Bauleitplanung<br />
<strong>5.</strong>1 Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund und Boden<br />
<strong>5.</strong>2 Baubedingte Auswirkungen<br />
<strong>5.</strong>3 Anlagebedingte Auswirkungen<br />
<strong>5.</strong>4 Betriebsbedingte Auswirkungen<br />
6. Beschreibung, Bewertung der Schutzgüter, Auswirkungen der Planung<br />
6.1.1 Mensch<br />
6.1.2 Tiere, Pflanzen Biotopfunktion<br />
6.1.3 Geologie und Boden<br />
6.1.4 Wasser<br />
6.1.5 Klima/Luft<br />
6.1.6 Landschaft, Landschaftsbild<br />
6.1.7 Kultur- und Sachgüter<br />
6.2 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern<br />
6.3 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />
7. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes<br />
7.1 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung<br />
7.2 Prognose bei Durchführung der Planung<br />
8. Maßnahmen zur Minimierung der negativen Auswirkungen<br />
8.1 Maßnahmen bez. betriebsbedingte Auswirkungen<br />
8.1.1 Emissionen<br />
8.1.2 Abfälle, Abwasser<br />
8.1.3 Energie<br />
8.2 Allg. Maßnahmen gegen negative Auswirkungen<br />
8.2.1 Bodenbelastung<br />
9. Ökologische Bewertung und Ausgleichsmaßnahmen, Eingriffs- / Ausgleichsbilanz<br />
9.1 Ökologische Bewertung des Geltungsbereiches<br />
9.1.1 Bewertung vor der Maßnahme<br />
9.1.2 Bewertung nach der Maßnahme<br />
9.2 Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches<br />
9.2.1 Ökologische Aufwertung eines Ackergrundstückes<br />
9.2.2 Gesamtausgleich<br />
9.2.3 Ausgleich Schutzgut Boden<br />
9.3 Fazit Eingriffs- / Ausgleichsbilanz<br />
10. Zusammenfassung<br />
Anlage: 2 Auszüge aus Flächennutzungsplan - Umweltbericht im Aufstellungsverfahren<br />
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1. Vorbemerkung<br />
Der Bebauungsplan „Ziegeleschle“ ist seit dem 16.10.1965 rechtskräftig. Die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> plant, den bestehenden Bebauungsplan „Ziegeleschle“ (Industriegebiet)<br />
im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens im nordwestlichen Bereich zu erweitern.<br />
Der Gemeinderat hat am 6.12.2007 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den<br />
Bebauungsplan „Ziegeleschle“ dahingehend zu ändern, dass das rechtskräftige<br />
Plangebiet um die vorhandene Bebauung und eine geplante Erweiterung des<br />
Betriebes der Maschinenbaufirma Knoll erweitert wird. Das Verfahren wurde jedoch<br />
nicht weitergeführt.<br />
Die Firmen Knoll und Reisch haben nun Flächenbedarf für die weitere betriebliche<br />
und bauliche Entwicklung angemeldet. Auch ist der bestehende Bebauungsplan auf<br />
Grund der bereits umgesetzten baulichen Entwicklung nicht mehr aktuell. Aus diesen<br />
Gründen soll die aktuelle Situation sowie der Bedarf bauleitplanerisch nach dem<br />
BauGB neu erfasst werden.<br />
Die Entwicklung des Industriegebietes „Ziegeleschle“ stärkt die bestehende<br />
Infrastruktur der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> und trägt zur Sicherung und Erweiterung von<br />
Arbeitsplätzen bei.<br />
Die rechtlichen Vorgaben des Umweltberichts ergeben sich aus dem novellierten<br />
Baugesetzbuch vom 20. Juli 2004, § 2 Abs. 4. Danach ist bei allen Aufstellungen,<br />
<strong>Änderung</strong>en oder <strong>Ergänzung</strong>en von Bebauungsplänen eine Umweltprüfung<br />
durchzuführen. Im Rahmen der Umweltprüfung werden die Auswirkungen des<br />
Vorhabens auf alle Umweltbelange nach BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 7 (Mensch, Boden,<br />
Wasser, Luft / Klima, Tiere / Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaftsbild und<br />
Kultur- und Sachgüter, Emissionen) geprüft und die Ergebnisse im Umweltbericht<br />
dargestellt. Dieser ist Bestandteil der Begründung des Bebauungsplanes.<br />
2. Beschreibung der Planung<br />
2.1 Lage des Plangebietes<br />
Das Plangebiet gehört naturräumlich zur Großlandschaft der eiszeitlichen<br />
Niederterrassen und liegt fünf Kilometer nordwestlich des Außenwallwürms (äußere<br />
Würmendmoräne).<br />
Die würmeiszeitlichen Schmelzwasser haben das risseiszeitlich geprägte<br />
Schwarzachtal mit Schottern gefüllt. Östlich und westlich des Tales befinden sich die<br />
risseiszeitlichen Hochterrassen. Im Becken befinden sich daher würmeiszeitliche<br />
Kiese, die aus den Gletschertoren der südlichen Endmoräne bis zum Urstromtal der<br />
Donau geschüttet wurden. Die Kiese sind mit anmoorigem Material überdeckt.<br />
Das Plangebiet mit einer Gesamtfläche von 6,5422 ha befindet sich am<br />
nordwestlichen <strong>Stadt</strong>rand von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>. Es umfasst folgende Grundstücke:<br />
Flstnr. 2428, 2432, 2671, 2672, 2673, 2761, 2762, 2764/2, 2765, 2770/3, 2777/3<br />
Nordöstlich des Plangebietes grenzen das Fließgewässer „Schwarzach“ und das<br />
Gelände der städtischen Sammelkläranlage an, nördlich und westlich davon befindet<br />
sich intensiv genutztes landwirtschaftliches Grünland. Im westlichen Bereich im<br />
Anschluss an das beschriebene Grünland führen im Abstand von 40 – 90 Metern<br />
zum Plangebiet die Bundesstraße 32 sowie die Bahnlinie vorbei. Im Bereich der<br />
Bahnböschung befinden sich nach § 32 NatSchG geschützte Biotope (Feldhecken<br />
und Feldgehölze), Biotopnummer 7022-87, 7022-88, 7022-89 b. Der Geltungsbereich<br />
Seite 3
ist auch außerhalb der Fläche des „Artenschutzprogramms Weißstorch<br />
Schwarzachtal“ von 1994.<br />
Das Gelände liegt verhältnismäßig eben in der Landschaft. Von Nordwest nach<br />
Südost und von Nordost nach Südwest steigt das Plangebiet nur leicht an. Die<br />
topografische Höhe des Geländes liegt zwischen 574,0 m und 577,6 m über NN.<br />
Die Fläche des Plangebietes teilt sich zurzeit wie folgt auf (detaillierte Angaben zum<br />
Bestand und zur Planung in Kapitel 9.1):<br />
24.087 qm Gewerbebauflächen, 3.575 qm Straßenfläche, 1.475 qm<br />
Straßenbankette, 7.562 qm Parkplatz, 22.688 qm intensiv landwirtschaftlich<br />
genutztes Grünland, teilweise mit Bäumen, <strong>5.</strong>553 qm Gartenland, 282 qm Feldrain<br />
mit Gehölzen, 200 qm Grünlandfläche mit Gehölzen.<br />
Es sind im Plangebiet keine nach § 32 NatSchG geschützten Pflanzen- und Tierarten<br />
vorhanden.<br />
Blick vom Mühlental aus in den nordöstlichen Bereich des Plangebietes<br />
(stadteinwärts). Rechts ist der Parkplatz der Firma Knoll, links der fichtenumsäumte<br />
Nutzgarten zu sehen.<br />
Seite 4
Blick vom Mühlental aus auf die nordwestliche Fläche zwischen der Firma Reisch<br />
und des Parkplatzes der Firma Knoll.<br />
Blick vom Mühlental auf den fichtenumsäumten Nutzgarten im nordwestlichen<br />
Bereich des Plangebietes.<br />
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Blick ins Mühlental. Rechts die Firma Knoll. Die Intensivwiese in der Bildmitte stellt<br />
den nordwestlichen Teil des Plangebietes dar.<br />
2.2 Inhalt und Festsetzungen des Bebauungsplans (Kurzdarstellung)<br />
Das Gebiet soll einer Industrienutzung gem. § 9 BauNVO zugeführt werden. Das<br />
Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl (GRZ) 0,8, die<br />
Baumassenzahl 9,0 und die maximale Gebäudehöhe von 15 Metern an die<br />
bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes angepasst. Die Fläche des<br />
bereits hergestellten PKW-Parkplatzes im Nordwesten des Plangebietes soll als<br />
private Verkehrsfläche für das Parken von Fahrzeugen nach § 9 Abs. 1 Nr. 11<br />
BauGB festgesetzt werden.<br />
Die nördliche Abgrenzung zum Schwarzachtal erfolgt zwischen den beiden<br />
Zufahrtswegen zur Eselsmühle und dem Grundstück, Flst.Nr. 2432 mit dem bereits<br />
hergestellten PKW-Parkplatz für die Mitarbeiter der Firma Knoll. Die bestehende<br />
Zufahrt zur Kläranlage bzw. Eselsmühle sowie die nördliche Zufahrt des Betriebes<br />
Knoll werden über den Mühlweg und den vorgenannten Weg neu hergestellt.<br />
Im nordöstlichen Bereich soll eine naturnahe Biotopanlage mit extensiv genutzter<br />
Fläche entstehen, das unter anderem für die Rückhaltung und die Versickerung von<br />
Niederschlagswasser dient und als Grünfläche bzw. ökologische<br />
Ausgleichsmaßnahme festgesetzt wird.<br />
Ver- und Entsorgung<br />
Das Niederschlagswasser wird versickert. Die Versickerung von Oberflächenwasser<br />
ist auf Grund der Konsistenz der Böden geboten. Es werden Versickerungsmulden<br />
vorgeschrieben. Der Überlauf der Mulden ist ebenfalls auf der Fläche zu versickern.<br />
Das anfallende Schmutzwasser wird über das bestehende Kanalsystem entwässert.<br />
Weitere Details der Abwasserentsorgung sind dem Entwässerungsplan des<br />
„Eigenbetriebes Abwasserentsorgung“ zu entnehmen.<br />
Die Löschwasserversorgung ist jeweils durch eine hydraulische Berechnung<br />
nachzuweisen.<br />
Seite 6
Für die Trinkwasserversorgung wird das vorhandene Trinkwasserleitungssystem<br />
durch die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> erweitert.<br />
Anfallender Abfall ist fachgerecht über z.B. den öffentlichen Recylinghof, Grünguthof<br />
oder die Abfallumladestation des Landkreises Sigmaringen in der Mackstraße zu<br />
entsorgen. Im Übrigen gilt das Abfallrecht, wie z.B. das Kreislaufwirtschafts- und<br />
Abfallgesetz, das Landesabfallgesetz und die Satzung über die Vermeidung,<br />
Verwertung und Entsorgung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) des Landkreises<br />
Sigmaringen in der jeweils aktuellen Fassung.<br />
Die Ausrichtung des Plangebietes und der Gebäude sind geeignet für eine aktive und<br />
passive Nutzung der Sonnenenergie.<br />
Details sind den textlichen Festsetzungen und Begründung zum Bebauungsplan zu<br />
entnehmen.<br />
Erschließung<br />
Die verkehrliche Anbindung an das öffentliche Straßennetz erfolgt über die<br />
Wiesenstraße (Kernstadtentlastungsstraße) Richtung Biberach und Herbertingen im<br />
Südosten und den Mühlweg (Verbindungsstraße Richtung Herbertingen bzw.<br />
Moosheim, Marbach). Voraussichtlich im Jahre 2013 wird der Verkehr über die<br />
Wiesenstraße zusätzlich über den noch zu bauenden dritten Teil der<br />
Kernstadtentlastungsstraße (Bauträger ist der Staat) Richtung Ravensburg (B 32)<br />
abfließen.<br />
Der Mühlweg wird zugleich auch als Rad- und Fußweg genutzt.<br />
Der Bahnhof <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> und die nächste Bushaltestellte sind etwa zwei Kilometer<br />
vom Plangebiet entfernt. Die Arbeiter der Firma Reisch werden über einen eigenen<br />
Fahrdienst zur Baustelle und wieder zurück gefahren.<br />
Grünflächen bzw. Flächen zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und<br />
Landschaft<br />
Im nordöstlichen Bereich des Plangebietes wird die Bebauung im Zuge der<br />
Umsetzung mit einer Baumreihe entlang der neuen Erschließungsstraße zur<br />
Eselsmühle und zur Kläranlage in die Landschaft des angrenzenden Schwarzachtals<br />
eingebunden. Ebenso grenzt dort die renaturierte Schwarzach mit Begleitgehölzen<br />
an das Plangebiet an. Eine geplante Biotopanlage mit Tümpel, Gehölzen und<br />
Extensivwiese (-weide) im Nordosten des Plangebietes (angrenzend an die<br />
Schwarzach) sowie ein geplanter Gehölzstreifen aus einheimischen Bäumen und<br />
Sträuchern entlang der südöstlichen Grenze des Parkplatzes Knoll ergänzen die<br />
ökologischen Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft.<br />
2.3 Umweltschutzziele, die in Fachgesetzen und übergeordneten Planungen<br />
festgelegt und für das Vorhaben relevant sind<br />
Grundlage zur Aufstellung von Umweltberichten sind Umweltfachgesetze und<br />
übergeordnete Planungen.<br />
Seite 7
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3<br />
BauGB in Verbindung mit dem BNatSchG §§ 18, 19 und dem NatSchG für <strong>Bad</strong>en-<br />
Württemberg zu beachten. Im vorliegenden Umweltbericht wird sie durch die<br />
Darstellung von Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von<br />
Eingriffen berücksichtigt. Ziele und allgemeine Grundsätze der relevanten<br />
Schutzgüter wurden geprüft und mit den allgemeinen Grundsätzen der Fachgesetze<br />
abgeglichen.<br />
Einwirkende Emissionen wie Lärm oder Schadstoffe regelt das<br />
Bundesimmissionsschutzgesetz mit den entsprechenden Verordnungen (16.<br />
BimSchV – Verkehrslärm) sowie die DIN 1800<strong>5.</strong><br />
Den Umgang mit Regenwasser regelt das Wassergesetz für <strong>Bad</strong>en-Württemberg in<br />
der aktuellen Fassung.<br />
Da von der Planung bzw. der geplanten Bebauung keine geschützten Biotope<br />
betroffen sind, ist hier das NatSchG § 32 nicht relevant. Die Biotope mit der Biotopnr.<br />
7022-87, 7022-88, 7022-89 b (alles Feldhecken mit Feldgehölzen) sind nordwestlich<br />
des Plangebietes in einiger Entfernung vorhanden (mehr als 100 Meter), werden<br />
jedoch von der Maßnahme nicht beeinträchtigt. Nördlich des Geltungsbereiches<br />
grenzt die Fläche des „Artenschutzprogrammes Weißstorch Schwarzachtal“ an.<br />
Fachplanungen<br />
Umweltplan <strong>Bad</strong>en-Württemberg<br />
Schonung natürlicher Ressourcen<br />
Als Ziel wird im Umweltplan des Landes <strong>Bad</strong>en-Württemberg (Umweltministerium<br />
2007) formuliert, natürliche Ressourcen zu schonen sowie die Inanspruchnahme<br />
unbebauter Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke bis zum Jahr 2012 deutlich<br />
zurückzufahren, da der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsflächen im Land bis 2006<br />
auf 13,8 % der Landesfläche angewachsen ist. Der tägliche Zuwachs dieser Flächen<br />
soll bis 2020 auf bundesweit maximal 30 Hektar gesenkt werden, um die weitere<br />
Zersiedlung der Landschaft zu begrenzen. Die Schließung von Baulücken im<br />
Innenbereich und die Revitalisierung von Gewerbebrachen sollen dem steigenden<br />
Flächenbrauch entgegenwirken.<br />
Kyoto-Verpflichtung zum Klimaschutz<br />
Als Beitrag zur Kyoto-Verpflichtung strebt die Landesregierung an, durch eigene<br />
Maßnahmen und Initiativen den Kohlendioxidausstoß um zwei bis vier Millionen<br />
Tonnen zu vermindern. Sowohl verkehrsbedingte Emissionen als auch die bis zum<br />
Jahr 2010 angestrebte Verdopplung (bezogen auf 1997) des Anteils erneuerbarer<br />
Energien sollen zum ausgegebenen Ziel führen. Bis 2020 sollen die erneuerbaren<br />
Energien 20 % des Stromverbrauchs decken.<br />
Landesentwicklungsplan<br />
Im Landesentwicklungsplan (LEP 2002) ist <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> dem ländlichen Raum<br />
zugeordnet und stellt ein Mittelzentrum in der Landesentwicklungsachse<br />
Friedrichshafen / Ravensburg / Weingarten nach Tübingen / Reutlingen dar.<br />
An diese Entwicklungsachsen soll sich die Siedlungsentwicklung orientieren und auf<br />
zentrale Orte, Siedlungsbereiche und Siedlungsschwerpunkte konzentrieren. Neben<br />
der Nähe zu öffentlichen Verkehre sind die Siedlungsstrukturen zudem fahrrad- und<br />
fußgängerfreundlich zu gestalten.<br />
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Nach der Raumordnung <strong>Bad</strong>en-Württemberg ist die Siedlungsentwicklung im Land<br />
vorrangig am Bestand auszurichten. Hier sind Verdichtung, Arrondierung, Baulücken,<br />
Baulandreserve zu berücksichtigen und Brach-, Konversion- und Altlastenflächen<br />
neuen Nutzungen zuzuführen. Unvermeidbare Neubauflächen sollen nur am konkret<br />
absehbaren Neubauflächenbedarf bemessen und möglichst Flächen sparend und<br />
Ressourcen schonend ausgewiesen werden. Dies wird insbesondere durch eine<br />
angemessen hohe bauliche Dichte und eine rationelle Erschließung erreicht.<br />
Regionalplan<br />
Im Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (1996) wird <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> als<br />
Siedlungsbereich mit Schwerpunkt auf Dienstleistungseinrichtungen, Industrie,<br />
Gewerbe sowie Wohnungsbau genannt. Die <strong>Stadt</strong> zählt zum<br />
Fremdenverkehrsbereich Oberschwäbische Bäder und ist insbesondere durch ihren<br />
Heilquellenkurbetrieb bedeutsam.<br />
Es bestehen für das Plangebiet keine speziellen Zielvorstellungen. Aus der Sicht des<br />
Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen im unmittelbaren Umfeld keine<br />
Vorrangbereiche. Von der Planung sind unmittelbar keine<br />
Grundwasserschutzbereiche oder Wasserschutzgebiete betroffen.<br />
Flächennutzungsplan und Landschaftsplan<br />
Rechtsgültig ist der am 2<strong>5.</strong>08.2011 wirksam gewordene Flächennutzungsplan der<br />
Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen. Der Geltungsbereich des<br />
Bebauungsplanes ist im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Die vorliegende<br />
Planung stellt eine Erweiterung des südöstlich angrenzenden, bereits bestehenden<br />
Industriegebietes „Ziegeleschle“ dar.<br />
Der Umweltbericht des Flächennutzungsplanes sowie der Landschaftsplan (Grom,<br />
Altheim) beschreiben das Plangebiet.<br />
Schutz- und Vorranggebiete<br />
enholz<br />
Herbertinger Straße<br />
Grundstücke und Eigentümer (56.529)<br />
Schutzgebiete über Art<br />
Landschaft (13)<br />
Natur (1)<br />
Wasser (12)<br />
Biotop gem. § 24a (500)<br />
Naturschutzgebiet (2)<br />
FFH-Gebiet (2)<br />
Nutzungsfläche<br />
Galgeneschle<br />
Grund<br />
Eselmühlesch<br />
B 32<br />
Ob ere Vorwiesen<br />
Mühlweg<br />
Seite 9<br />
-<br />
Schwarzachstraße<br />
Schlichte<br />
Schwarzachs<br />
Wolfenmühleweg<br />
L<br />
Moosheimer Straße<br />
Wies<br />
0 60 120 180 240 300 m<br />
,<br />
Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb oder in unmittelbarer Umgebung von<br />
Naturschutz-, Landschaftsschutz-, FFH- oder Europäischen Vogelschutzgebieten.
Nördlich des Geltungsbereiches grenzt die Fläche des 1994 von Landratsamt<br />
Sigmaringen, Regierungspräsidium Tübingen und Naturschutzverbänden ins Leben<br />
gerufene „Artenschutzprogramm Weißstorch Schwarzachtal“ an. Nordöstlich des<br />
Plangebietes, angrenzend an die Schwarzach, beginnt die Zone 3 des<br />
Wasserschutzgebietes „Albergasse“. Im Plangebiet selbst befinden sich keine nach §<br />
32 NatSchG geschützten Biotope.<br />
3. Ergebnis der Prüfung anderweitiger Lösungsmöglichkeiten<br />
3.1 Standortalternativen und Begründung zur Auswahl<br />
Das Plangebiet ist Bestandteil des aktuellen Flächennutzungsplanes. Ziel ist es, den<br />
Industrieflächenbedarf der bauwilligen Firmen zu decken und Arbeitsplätze zu<br />
erhalten bzw. zu schaffen sowie das Mittelzentrum <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> weiter zu stärken.<br />
Freie, zusammenhängende Industriegrundstücke im Umfeld sind nicht genügend<br />
verfügbar. Zudem stellt der Bebauungsplan eine Erweiterung des bereits<br />
vorhandenen Industriegebietes „Ziegeleschle“ dar und kann somit in vorhandene<br />
Strukturen und die Landschaft eingebunden werden.<br />
Die verkehrliche Anbindung ist dort gegeben, Wohnbaugebiete bleiben verschont<br />
und der Neuflächenverbrauch wird reduziert. Deshalb kommen alternative Standorte<br />
zurzeit nicht in Frage.<br />
4. Methoden der Umweltprüfung<br />
4.1. Räumliche und inhaltliche Abgrenzung des Untersuchungsgebietes<br />
Das Untersuchungsgebiet entspricht mindestens dem räumlichen Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplanes und geht teilweise, falls erforderlich, darüber hinaus. Alle<br />
Umweltbelange (Boden, Wasser, Luft / Klima, Tiere / Pflanzen, Landschaftsbild,<br />
Mensch, Kultur- und Sachgüter inkl. Wechselwirkungen) werden im Umweltbericht in<br />
Bezug auf das Vorhaben geprüft.<br />
4.2 Untersuchungsmethoden für Schutzgüter<br />
Mensch<br />
Betrachtet werden die Aspekte Gesundheit, Wohnen, Wohnumfeld, Wohlbefinden<br />
und Erholungsfunktion.<br />
Boden<br />
Die Bodenfunktionen wurden gemäß des Bundesbodenschutzgesetzes mit Hilfe des<br />
Leitfadens der LUBW „Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“ ermittelt.<br />
Grundlage der Daten zum Schutzgut „Boden“ ist die Reichsbodenschätzung.<br />
Seite<br />
10
Wasser (Oberflächenwasser, Grundwasser)<br />
Untersucht werden die Funktionen für den Wasserhaushalt. Die Bedeutung und<br />
Empfindlichkeit der Grundwasservorkommen werden abgeschätzt und eventuelle<br />
Wasserschutzgebiete erfasst. Grundlage ist u.a. die Bodenkarte von <strong>Bad</strong>en-<br />
Württemberg.<br />
Pflanzen und Tiere, Biotoptypen<br />
Die Daten beruhen auf eigenen Bestandsaufnahmen sowie nach Bedarf auf die<br />
§ 24a-Biotopkartierung NatSchG (aktuell § 32 NatSchG) des Landkreises<br />
Sigmaringen. Aussagen zur Tierwelt orientieren sich am Biotoptyp, die Ermittlung der<br />
Biotoptypen nach dem LfU-Schlüssel. Die Biotoptypbewertung orientiert sich am<br />
Modell des Landkreises Sigmaringen.<br />
Klima, Luft<br />
Es werden die Auswirkungen der Planung auf die lokalklimatischen Verhältnisse und<br />
Wechselwirkungen auf Mensch, Pflanzen und Tieren sowie Geruchsemissionen aus<br />
landwirtschaftlichen Betrieben betrachtet. Grundlagen hierzu sind die Topografische<br />
Karte und der Klimaatlas <strong>Bad</strong>en-Württemberg.<br />
Landschaft<br />
Zur Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes werden die Ausstattung mit<br />
naturraumtypischen Strukturmustern sowie das Ausmaß vorhandener Störungen<br />
bzw. die Störempfindlichkeit herangezogen. Es gilt, die Eigenart, Vielfalt und<br />
Schönheit des Landschaftsbildes zu erhalten sowie die landschaftsästhetische<br />
Funktion zu betrachten. Ebenso ist es Ziel, ausreichend große Landschaftsräume<br />
unzerschnitten zu erhalten. Zu beachten sind hier die grundlegenden Ziele des<br />
Landschaftsplanes.<br />
Kulturgüter<br />
Kulturgüter sind vom Menschen gestaltete Landschaftsteile die von geschichtlichem,<br />
wissenschaftlichem, künstlerischem, archäologischem, städtebaulichem oder die<br />
Kulturlandschaft prägendem Wert. Dies können beispielsweise Gebäude,<br />
gärtnerische Anlagen wie Parks oder Friedhöfe sein oder im Boden verborgene<br />
Anlagen.<br />
4.3 Hinweis auf Schwierigkeiten bei der Erstellung der Studie<br />
Größere Schwierigkeiten bei der Erstellung der Studie haben sich nicht ergeben.<br />
Klimatische und lufthygienische Auswirkungen sowie hydrogeologische<br />
Beeinträchtigungen können nicht quantifiziert werden. Die Angaben beruhen auf<br />
allgemeine Annahmen auf Basis der Geologischen Karte.<br />
Eine exakte faunistische sowie floristische Bestandsaufnahme wurde nicht<br />
durchgeführt, da es keine Hinweise auf seltene oder bedrohte Arten gibt.<br />
Seite<br />
11
<strong>5.</strong> Wirkfaktoren der Bauleitplanung<br />
Die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes mit<br />
umweltrelevanten Auswirkungen, bedingt durch Bau, Anlage und Betrieb sind zu<br />
beschreiben.<br />
<strong>5.</strong>1. Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund und Boden<br />
Flächenversiegelung des Vorhabens insgesamt (siehe auch Kapitel 9):<br />
Gesamtgröße des Plangebietes: 6,5422 ha<br />
davon geplante Biotopfläche (Gehölze, Tümpel, Extensivweide): ca. 0,6074 ha<br />
Nach Umsetzung (Planung)<br />
Nutzung Überbauung Versiegelung<br />
Maximal überbaubare<br />
Gewerbefläche* 3,7771 ha 3,7771 ha<br />
Öffentliche Verkehrsflächen 0,4572 ha 0,4572 ha<br />
maximale Gesamtversiegelung 4,2343 ha 4,2343 ha<br />
Bestand Gesamtversiegelung<br />
1,93 ha (Gewerbefläche 2,4087 ha) + 0,3575 ha Straßenfläche = 2,2875 ha<br />
Maximale Neuversiegelung: Planung – Bestand = 1,947 ha<br />
Erläuterungen:<br />
*maximal überbaubare Industrieflächenflächen = 80 % (Grundflächenzahl 0,8) aus<br />
4,7214 ha Baulandfläche: 3,7771 ha<br />
<strong>5.</strong>2 Baubedingte Auswirkungen<br />
Baubedingte Auswirkungen auf die Schutzfaktoren Mensch, Tier, Pflanze, Boden,<br />
Wasser, Klima/Luft, Landschaft sind:<br />
Baustelleneinrichtungen, Baustraßen, Lagern von Baumaterial, Abbau, Lagern und<br />
Transport von Bodenmaterial, Bodenverdichtungen, Schadstoffemissionen, Lärm,<br />
Erschütterung durch Baumaßnahmen.<br />
Seite<br />
12
Die Auswirkungen sind in der Regel jedoch auf die Zeit der Baumaßnahmen<br />
beschränkt und nicht längerfristiger Natur.<br />
<strong>5.</strong>3 Anlagebedingte Auswirkungen<br />
Anlagebedingte Auswirkungen auf die Schutzfaktoren Mensch, Tier, Pflanze, Boden,<br />
Wasser, Klima/Luft, Landschaft sind:<br />
Flächeninanspruchnahme insgesamt, Entfernung von Biotopstrukturen, Gebäude<br />
und Verkehrsflächen und Störung der Wechselwirkung zwischen Schutzgütern.<br />
<strong>5.</strong>4 Betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Es entstehen durch zusätzlichen Anliegerverkehr sowie Licht-, Lärm- und<br />
Schadstoffemissionen in geringem Umfang betriebsbedingte Auswirkungen je nach<br />
Abstand zur Immissionsquelle.<br />
6. Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter im<br />
Zusammenhang mit der Planung sowie die Auswirkungen der<br />
Planung<br />
Fachpläne mit relevanten Umweltschutzzielen existieren für das Plangebiet nicht<br />
Grundlage der Planung ist der rechtsgültige Flächennutzungsplan inklusive<br />
Umweltbericht und Landschaftsplan.<br />
6.1. Beschreibung der Schutzgüter (Umweltbelange), deren Funktion,<br />
Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter<br />
6.1.1 Mensch<br />
Allgemeines<br />
Betrachtet werden die Aspekte Gesundheit, Wohnen, Wohnumfeld, Wohlbefinden<br />
und Erholungsfunktion.<br />
Bestand<br />
Das Plangebiet wird zurzeit als Gewerbebaufläche inkl. Entwässerungsmulde<br />
(2,4087 ha), Parkplatz (0,7017 ha), Intensivgrünland (2,2688 ha) und Gartenland mit<br />
Gehölz (0,5553 ha) genutzt. Zudem sind Flächen mit Gehölzen (482 qm),<br />
Verkehrswege (3.575 qm), Bankette (1.475 qm) vorhanden (siehe auch Kapitel 9).<br />
Nordöstlich des Plangebietes setzt sich das Mühlental, das als Naherholungsziel<br />
genutzt wird, mit dem renaturierten Fließgewässer „Schwarzach“ und den weiteren<br />
Mühlen fort. Die nächstgelegene Mühle ist die Eselsmühle. Zwischen Eselsmühle<br />
und Plangebiet befindet sich die städtische Sammelkläranlage. Östlich der<br />
Schwarzach schließt die Zone 3 des Wasserschutzgebiets „Albergasse“ an.<br />
Seite<br />
13
Etwa 300 m westlich des Plangebietes befindet sich das Waldgebiet „Galgenholz“,<br />
das der Erholungs- und Jagdnutzung dient. Zwischen dem Waldgebiet und dem<br />
Plangebiet verlaufen die Bundesstraße 32 sowie die Bahnlinie. Im Bereich des<br />
Bahndamms befinden sich Feldhecken mit Feldgehölzen, die in der Biotopkartierung<br />
des Landkreises erfasst sind (Biotopnr. 7022-87, 7022-88, 7022-89 b). Nördlich<br />
schließt sich die Fläche des „Artenschutzprogramms Weißstorch Schwarzachtal“ an.<br />
Vorbelastung:<br />
In unmittelbarer Nähe des Plangebietes existieren mit Ausnahme der östlich<br />
gelegenen Eselsmühle (landwirtschaftlicher Betrieb) keine Siedlungen. Die<br />
Belastungen durch das angrenzende Gewerbegebiet sowie die landwirtschaftliche<br />
Nutzung sind deshalb zu vernachlässigen.<br />
Bedeutung und Empfindlichkeit<br />
Im Umweltbericht des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes ist das<br />
Bebauungsgebiet „Ziegeleschle“ beschrieben. Die Landschaftsbeschreibung misst<br />
dem Bereich in Verlängerung zur Firma Knoll eine hohe Erholungsbedeutung zu. Der<br />
Mühleweg wird als Rad- und Spazierweg genutzt. Dem Bereich zwischen der Firma<br />
Reisch und dem bestehenden Parkplatz der Firma Knoll wird keine<br />
Erholungsbedeutung beigemessen.<br />
Lärm- und Verkehrsbelastung<br />
Betroffen sind die Sammelkläranlage sowie die Eselsmühle. Die Eselsmühle ist<br />
selbst ein im Vollerwerb geführter landwirtschaftlicher Betrieb. Die Eselsmühle wird<br />
durch die Schwarzach sowie einem geplanten Tümpel auf der gegenüberliegenden<br />
Seite der Schwarzach von der Industriebebauung getrennt.<br />
Geruchsemissionen<br />
Da es sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes um kein Wohngebiet, sondern<br />
um ein reines Industriegebiet handelt, sind die geringfügigen Geruchsemissionen der<br />
angrenzenden intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen vernachlässigbar.<br />
Geruchsemissionen des südöstlich angrenzenden Industriegebietes sind ebenfalls<br />
vernachlässigbar.<br />
6.1.2 Tiere und Pflanzen, Biotopfunktion<br />
Allgemeines<br />
Im Vordergrund stehen der Schutz der Tier- und Pflanzenarten und ihrer<br />
Lebensgemeinschaft in ihrer natürlichen, standortgerechten Artenvielfalt sowie der<br />
Schutz ihrer Lebensräume und Lebensbedingungen. Einher gehen die Betrachtung<br />
der Biotopfunktion und die Funktion der Biotopvernetzung. Besonders geschützte<br />
Gebiete wie FFH-Gebiete nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB bzw. § 32<br />
NatSchG sowie die biologische Vielfalt nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a BauGB,<br />
falls vorhanden, finden besondere Berücksichtigung.<br />
Die natürliche Vegetation in diesem Bereich wäre ein Mischwald aus Rotbuchen,<br />
Eichen, Ahorn und Fichten.<br />
Seite<br />
14
Bestand (siehe auch Kapitel 9)<br />
Im Plangebiet sind auf der unbebauten landwirtschaftlichen Fläche auf Grund der<br />
intensiven Grünlandlandnutzung keine geschützte Pflanzenarten, Tierarten, oder<br />
Tiergesellschaften vorhanden. Entlang den Straßen (Bankett) des Plangebietes<br />
befinden sich etwa 20 einheimische Laubbäume, hauptsächlich Sandbirken, die zum<br />
größten Teil erhalten werden können. Als Biotopelemente befindet sich an der<br />
südwestlichen Begrenzung ein Feldrain, sporadisch bepflanzt mit einheimischen<br />
Sträuchern und an der Zufahrtstraße zur Kläranlage eine Fläche mit ebenfalls<br />
heimischen Sträuchern. Es schließt sich dort ein Nutzgarten an, der aus<br />
Obstbäumen, einer Fichtenhecke, Gemüseland besteht und mit einer Hecke aus<br />
hauptsächlich Fichten und auch weiteren Gehölzen umrahmt ist. Unmittelbar in der<br />
Nähe des Gartenlandes stehen vier ältere Obstbäume auf einer intensiv<br />
landwirtschaftlich genutzten Grünlandfläche. Der Bebauungsplan misst dieser Wiese<br />
vor allem als Bestandteil der Wiesenflächen des Siebenmühlentals und als<br />
potenzielles Nahrungsgebiet des Weißstorches eine mittlere Bedeutung bei. Die<br />
Fläche des „Artenschutzprogrammes Weißstorch Schwarzachtal“ beginnt jedoch erst<br />
nördlich des Plangebietes. Erfahrungsgemäß halten sich die Weißstörche nicht im<br />
Plangebiet, sondern erst nördlich des Erschließungsweges zur Eselsmühle auf.<br />
Schützenswerte Landschaftsbestandteile, geschützte Biotope, Naturschutzgebiete<br />
oder FFH- bzw. Vogelschutzgebiete sind im Plangebiet ebenfalls nicht existent.<br />
Westlich des Plangebietes, im Bereich der Bahnböschung befinden sich nach § 32<br />
NatSchG geschützte Biotope (Feldhecken und Feldgehölze), Biotopnummer 7022-<br />
87, 7022-88, 7022-89 b. Östlich befindet sich die renaturierte Schwarzach,<br />
angrenzend an dieses Fließgewässer beginnt die Zone 3 des Wasserschutzgebietes<br />
„Albergasse“.<br />
Vorbelastung<br />
Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen sind durch ihre Lage am Mühleweg<br />
durch Eutrophierung (z.B. Hundekot) nur gering belastet. Sonstige Vorbelastungen<br />
bezüglich Tiere, Pflanzen, Biotopfunktion sind nicht bekannt.<br />
Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere durch die Umsetzung<br />
Bei den intensiv genutzten landwirtschaftlichen Grünlandflächen im Geltungsbereich<br />
geht eine potenzielle Nahrungsfläche z.B. für den Weißstorch verloren, ansonsten<br />
sind die negativen ökologischen Auswirkungen des Vorhabens bei diesen Flächen<br />
verhältnismäßig gering. Im Rahmen der Umsetzung wird ein Teil der Bäume der<br />
Bebauung weichen müssen, das Gartenland mit der Fichtenumzäunung wird einer<br />
Biotopanlage aus einem naturnahen Tümpel, Gehölzen und extensiv genutzter<br />
Wiesenfläche (siehe nächste Seite) mit relativ hoher ökologischer Wertigkeit weichen<br />
und entlang der südöstlichen Grenze des Parkplatzes Knoll wird ein breiterer<br />
Gehölzstreifen aus heimischen Bäumen und Sträuchern angelegt.<br />
Seite<br />
15
Geplante Biotopanlage im nordöstlichen Bereich<br />
6.1.3 Geologie und Boden<br />
Allgemeines<br />
Das Schutzgut Boden erfüllt Funktionen für den Naturhaushalt, ist Lebensgrundlage<br />
für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen. Darüber hinaus sind die<br />
Wasser- und Nährstoffkreisläufe, Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften,<br />
Grundwasserschutzfunktion und die Funktion als Archiv der Natur- und<br />
Kulturgeschichte zu schützen.<br />
Seite<br />
16
Bestand sowie Bedeutung und Bewertung der Bodenfunktion<br />
Karte Reichsbodenschätzung (Quelle: Staatliches Vermessungsamt)<br />
Die Bewertung der Bodenfunktion erfolgt gemäß des Leitfadens der Landesanstalt<br />
für Umwelt, Messungen und Naturschutz <strong>Bad</strong>en-Württemberg „Bewertung von Böden<br />
nach ihrer Leistungsfähigkeit“ sowie des Heftes 31 des Umweltministeriums B.W.<br />
(1995) auf Basis der Reichsbodenschätzung.<br />
Die Schmelzwasser der Würmeiszeit haben das Schwarzachtal mit Schottern gefüllt.<br />
Im Geltungsbereich befinden sich daher würmeiszeitliche Kiese, die mit anmoorigem<br />
Material überdeckt sind.<br />
Die Auszüge aus dem Liegenschaftskataster beschreiben die Grundstücke:<br />
Flstnr. 2428,2432, 2671, 2672, 2673, 2761, 2762, 2764/2, 2765, 2770/3, 2777/3.<br />
Eine Versickerungsmöglichkeit ist bei den anstehenden Bodenarten gegeben.<br />
Die ackerbauliche Zustandsstufe des Grundstücks Flstnr. 2428 (wurde vor wenigen<br />
Jahren von Acker in Grünland umgewandelt) ist in den Karten der Bodenschätzung<br />
mit der Kennzahl 3 angegeben. Die Bodenzahl der Reichsbodenschätzung beträgt<br />
für die betroffene landwirtschaftliche Fläche 60, die Ackerzahl 5<strong>5.</strong><br />
Bei den Grundstücken Flstnr. 2671 und 2672 liegt die Bodenstufe bei 2, die<br />
Grünlandgrundzahl beträgt 54.<br />
Nach dem Leitfaden der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und<br />
Naturschutz <strong>Bad</strong>en-Württemberg „Bewertung von Böden nach ihrer<br />
Leistungsfähigkeit“ sowie des Heftes 31 des Umweltministeriums B.W. (1995)<br />
ergibt sich für die vom Bebauungsplan "Ziegeleschle“" betroffenen Flächen<br />
nachfolgend aufgeführte Bewertung.<br />
Seite<br />
17
Standort für die natürliche Vegetation:<br />
Die Bedeutung für die natürliche Vegetation ist häufig negativ korreliert mit der<br />
Ertragsfähigkeit für Kulturpflanzen und deshalb im Plangebiet von eher geringer<br />
Bedeutung. Die Ackerzahl von 55 sowie die Grünlandzahl von 54 entsprechen<br />
einem Standort von eher geringer Eignung (Bewertungsklasse 2) für die<br />
natürliche Vegetation.<br />
Standort für Kulturpflanzen:<br />
Die Ackerzahlen von 55 sowie die Grünlandzahl 54 kennzeichnen einen<br />
Standort der Bewertungsklasse 3 mit einer mittleren natürlichen<br />
Ertragsfähigkeit.<br />
Ausgleichskörper für den Wasserhaushalt:<br />
Die Versickerung von Niederschlagswasser setzt durchlässigen Untergrund und<br />
einen ausreichenden Abstand zu der Grundwasseroberfläche voraus. Der<br />
Untergrund muss die anfallenden Sickerwassermengen aufnehmen können.<br />
Dies alles ist im vorliegenden Fall gegeben.<br />
Die Versickerung kann direkt erfolgen oder das Wasser kann über ein<br />
ausreichend dimensioniertes Speichervolumen durch eine Sickeranlage mit<br />
verzögerter Versickerung in Trockenperioden dem Untergrund zugeführt<br />
werden. Nach dem ATV-Arbeitsblatt A 138 muss der Durchlässigkeitsbeiwert<br />
des Bodens, in dem die Versickerung stattfinden soll zwischen Kf = 5,0 x 10 -3<br />
und Kf = 5,0 x 10 -6 m/s liegen. Als ausreichender Abstand zur<br />
Grundwasseroberfläche werden für Versickerungsbecken 2,0 m über dem<br />
höchsten zu erwartenden Grundwasserstand angegeben. In der Praxis sind<br />
jedoch auch kleinere Durchlässigkeiten und geringer Abstände machbar.<br />
Die Zustandsstufen 3 (Ackerbewertung) sowie die Bodenstufe 2<br />
(Grünlandbewertung) haben laut Bodenschätzung die Bewertungsklasse 4.<br />
Filter- und Pufferfunktion für Schadstoffe:<br />
Die Zustandsstufe 3 (Ackerwertung) ergibt die Bewertungsklasse 4. Die<br />
Bodenstufe 2 (Grünlandbewertung) ergibt die Bewertungsklasse <strong>5.</strong><br />
Böden als landschaftsgeschichtliche Urkunde:<br />
Böden mit regionaler Seltenheit oder Böden als naturgeschichtliche oder<br />
kulturgeschichtliche Urkunde kommen im Gültigkeitsbereich nicht vor.<br />
Möglicherweise stößt man bei Grabungen jedoch auf Nagelfluhschichtungen.<br />
Daher erfolgt die Einstufung in Bewertungsklasse 3.<br />
Seite<br />
18
Gesamtzusammenstellung:<br />
Nach dem Leitfaden der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz<br />
<strong>Bad</strong>en-Württemberg „Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“ sowie des<br />
Heftes 31 des Umweltministeriums B.W. ergibt sich folgende Bewertung der<br />
Bodenfunktion:<br />
Bodenfunktion Bewertungsklasse nach Leitfaden<br />
Standort für natürliche Vegetation: 2<br />
(Acker und Grünland)<br />
Standort für Kulturpflanzen: 3<br />
(Acker und Grünland)<br />
Ausgleichskörper im Wasserkreislauf:<br />
Acker und Grünland 4<br />
Filter und Puffer für Schadstoffe:<br />
Acker: 4<br />
Grünland: 5<br />
Landschaftsgeschichtliche Urkunde: 3__<br />
Gesamtbewertung der Bodenfunktionen: 3,5<br />
Erklärung:<br />
In der Gesamtbewertung liegt der Durchschnitt der Bewertungsklassen bei ca. 3,5<br />
(Standort bedeutend).<br />
Durch Überbauung und Versiegelung (max. Neuversiegelung 1,947 ha, siehe Kapitel<br />
<strong>5.</strong>1) gehen sämtliche Bodenfunktionen verloren. Deshalb ist die Empfindlichkeit der<br />
Böden diesbezüglich generell hoch einzustufen.<br />
Vorbelastung<br />
Für das Plangebiet besteht kein Altlastenverdacht (Historische Erkundung im Auftrag<br />
des Landratsamtes Sigmaringen: IUT, Ingenieurgesellschaft für Umwelttechnik<br />
1998).<br />
Eine erhebliche Vorbelastung der Böden durch Schad- und Nährstoffeinträge aus der<br />
Landwirtschaft ist unwahrscheinlich.<br />
Auswirkung durch Umsetzung des Vorhabens<br />
Die Bodenfunktionen gehen auf einer Fläche von maximal 1,947 ha durch<br />
Neuversiegelung und Überbauung verloren.<br />
Die Böden werden durch Verdichtung, Umlagerung und Veränderung des<br />
Bodenaufbaus besonders während der Bauphase beeinträchtigt.<br />
Ausgleich für Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden siehe Kapitel 9.2<br />
Seite<br />
19
6.1.4 Wasser<br />
Für den Wasserhaushalt sind die Aspekte Grundwasser und Oberflächenwasser zu<br />
betrachten.<br />
Grundwasser<br />
Bezug nehmend auf das angrenzende Baugebiet kann von einem Flurabstand zum<br />
Grundwasser von mehr als einem Meter ausgegangen werden. Das Grundwasser im<br />
Geltungsbereich wird im Umweltbericht des Flächennutzungsplanes als gering<br />
leitend eingestuft.<br />
Das Plangebiet befindet sich nicht in einem Wasserschutzgebiet. Östlich des<br />
Geltungsbereichs beginnt unmittelbar angrenzend an die Schwarzach Zone 3 des<br />
Wasserschutzgebietes „Albergasse“.<br />
Oberflächengewässer sind im Plangebiet keine vorhanden (Schwarzach befindet sich<br />
östlich außerhalb).<br />
Entwässerung<br />
Oberflächenwasser und Regenwasser werden vor Ort versickert.<br />
Abwasserentsorgung: Siehe Entwässerungsplan des Eigenbetriebes<br />
Abwasserentsorgung.<br />
Auswirkungen durch Umsetzung des Vorhabens<br />
Die Grundwasserneubildungsrate wird durch Neuversiegelung nur unwesentlich<br />
verringert, da Oberflächenwasser und Regenwasser vor Ort versickert werden (siehe<br />
Kapitel 6.1.3).<br />
6.1.5 Klima/Luft<br />
Im Umweltbericht des Flächennutzungsplanes wird die Lage des Plangebietes als<br />
„inversionsgefährdet“ bezeichnet.<br />
Die Offenlandfläche des Plangebietes dient unter anderem der Kaltluftbildung und<br />
des Kaltluftabflusses in Richtung bestehendes, angrenzendes Industriegebiet.<br />
Auswirkungen durch die Umsetzung des Vorhabens<br />
Trotz der geplanten Bebauung und der damit verbunden Behinderung des<br />
Kaltluftabflusses ist jedoch eine wesentliche lokalklimatische Beeinträchtigung nicht<br />
zu erwarten.<br />
Bei Einhaltung der Auflagen des Immissionsschutzrechts (Wärmedämmung,<br />
Heizungsanlagen ...) sind keine erheblichen Auswirkungen durch<br />
Schadstoffemissionen zu erwarten. Eine geringfügige Verschlechterung der<br />
Luftqualität durch Abgase des Anliegerverkehrs ist möglich.<br />
Seite<br />
20
6.1.6 Landschaft, Landschaftsbild<br />
Die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen sind geprägt von intensiver<br />
Grünlandnutzung.<br />
Bedeutung und Empfindlichkeit<br />
Das Plangebiet selbst prägt durch seine intensive Bewirtschaftung von Grünland<br />
sowie durch die Birkenallee am Mühlweg die Landschaft.<br />
Im Umweltbericht des Flächennutzungsplanes wird dem nordöstlichen Teil des<br />
Plangebietes hohe Bedeutung beigemessen (Bestandteil der Wiesenlandschaft des<br />
Mühlentals). Der nordwestliche Teil zwischen der Firma Reisch und dem Parkplatz ist<br />
von mittlerer Bedeutung.<br />
Vorbelastung<br />
Der nordwestliche Teil zwischen der Firma Reisch und dem Parkplatz der Fa. Knoll<br />
ist durch den Parkplatz landschaftlich vom Wiesental getrennt und wird als<br />
Intensivgrünland bewirtschaftet.<br />
Auswirkungen durch Umsetzung des Vorhabens<br />
Das Schutzgut Landschaft wird durch die geplante Bebauung des Industriegebietes<br />
beeinträchtigt. Durch die Schaffung einer naturnahen Biotopanlage mit Tümpel,<br />
Gehölzen und Extensivgrünland im nordöstlichen Bereich, der Pflanzung von<br />
einheimischen Laubbäumen entlang der nördlichen Erschließungsstraße sowie der<br />
Pflanzung eines breiteren Gehölzstreifens aus heimischen Bäumen und Sträuchern<br />
entlang der südöstlichen Grenze des Parkplatzes Knoll wird die Bebauung in die<br />
Landschaft eingebunden.<br />
6.1.7 Kultur- und Sachgüter<br />
Kultur- und sonstige Sachgüter sind im Plangebiet nicht vorhanden.<br />
6.2 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern (Umweltbelangen)<br />
Hier geht es um Wirkungen, die durch gegenseitige Beeinflussung der<br />
Umweltbelange entstehen.<br />
Vor allem im nordöstlichen Bereich des Plangebietes treten Wechselwirkungen der<br />
Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotopfunktion, Mensch, Landschaft und Boden auf. Der<br />
Flächennutzungsplan begrenzt jedoch die Bebauung auf das im Rahmen der<br />
vorliegenden Bebauungsplanung beantragte Ausmaß. Vor diesem Hintergrund<br />
halten sich die negativen Auswirkungen bei den o.a. Wechselwirkungen in Grenzen.<br />
Die negativen Auswirkungen werden jedoch über Anpflanzungen von einheimischen<br />
Laubbäumen an den Straßen- bzw. Wegseiten des Geltungsbereichs, einem<br />
Gehölzstreifen entlang der südöstlichen Grenze des Parkplatzes Knoll sowie die<br />
Schaffung einer naturnahen Biotopanlage teilweise kompensiert.<br />
Seite<br />
21
6.3 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />
Die Planung hat erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden, da durch<br />
Überbauung und Versiegelung sämtliche Bodenfunktionen verloren gehen. Das<br />
Schutzgut Wasser ist durch die Versickerung des Oberflächenwassers kaum negativ<br />
beeinflusst. Auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Biotopfunktion, Klima/Luft,<br />
Landschaft wirkt sich das Vorhaben ebenfalls aus.<br />
Kultur- und Sachgüter sind nicht betroffen.<br />
7. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes<br />
7.1 Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung der Planung<br />
Bei Nichtdurchführung der Planung wäre eine Fortführung der intensiven Nutzung<br />
des Grünlandes und des Gartenlandes gegeben. Die Wechselwirkungen zwischen<br />
den Schutzgütern, Mensch, Tiere, Pflanzen, Biotopfunktion und Boden blieben<br />
weiterhin im beschriebenen Umfang erhalten.<br />
7.2 Entwicklungsprognose bei Durchführung der Planung<br />
Nach § 1 Abs. 6 Sätze 7a, c und d BauGB sind die Umweltauswirkungen auf die<br />
vorgenannten Schutzgüter sowie auf das Wirkungsgefüge zwischen ihnen zu<br />
untersuchen. Ebenso sind auch die sonstigen Belange nach § 1 Abs. 6 Sätze 7 b, e<br />
– i BauGB und nach § 1 a Abs. 2 und 3 BauGB zu untersuchen.<br />
Ergebnisse der Auswirkungen können aus dem vorherigen Kapitel entnommen<br />
werden.<br />
8. Maßnahmen zur Minimierung der negativen Auswirkungen<br />
8.1 Maßnahmen zur Minimierung der betriebsbedingten Auswirkungen<br />
8.1.1 Vermeidung von Emissionen<br />
Die gültigen Wärmestandards des Immissionsschutzrechts sowie moderner<br />
Heizanlagen müssen eingehalten werden. Daher sind keine erheblichen<br />
Seite<br />
22
Auswirkungen durch Schadstoffemissionen zu erwarten. Eine geringe Erhöhung der<br />
Belastung durch Abgase des Anliegerverkehrs ist möglich.<br />
8.1.2 Abfälle, Abwasser<br />
Abfälle werden gemäß des Kreislaufwirtschaftsgesetztes sowie der gültigen<br />
Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises und der zusätzlichen<br />
Entsorgungsalternativen der <strong>Stadt</strong> entsorgt.<br />
Das Abwasser wird im Rahmen der Abwasserplanung des Eigenbetriebes Abwasser<br />
im bestehenden Kanalsystem der Sammelkläranlage <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> zugeleitet. Das<br />
Oberflächen- und Niederschlagswasser wird auf der Fläche versickert (siehe Kapitel<br />
6.1.3).<br />
8.1.3 Energie<br />
Empfohlen wird neben der Nutzung alternativer Energien durch Photovoltaik-,<br />
thermische Solaranlagen und Erdwärme auch die energetisch gesehen optimale<br />
Ausrichtung der Gebäude sowie der Bau von „Passivgebäuden“ zur Minimierung des<br />
Energieverbrauchs.<br />
8.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von negativen<br />
Auswirkungen<br />
8.2.1 Bodenbelastung<br />
Bei Baumaßnahmen ist der Oberboden getrennt vom Unterboden fachgerecht<br />
abzutragen (BodSchG § 1). Der im Plangebiet wieder verwendbare Oberboden soll in<br />
Mieten von maximal einem Meter Höhe zwischengelagert werden. Nach den<br />
Baumaßnahmen wird er auf der nicht bebauten Fläche in einer Stärke von ca. 0,4 m<br />
wieder aufgetragen und gelockert. Die Bodenfunktionen sollen so weitgehend<br />
erhalten bleiben. Eventuell vorhandene Bodenverdichtungen sind zu beseitigen. Der<br />
überschüssige Oberboden wird zur Bodenverbesserung von Ackerflächen verwendet<br />
(siehe Kapitel 9.2.3).<br />
Seite<br />
23
9. Ökologische Bewertung und Gegenüberstellung des Ist-<br />
Zustandes und des Zustandes nach Umsetzung des Vorhabens und<br />
ökologische Ausgleichsmaßnahmen - Eingriffs-, Ausgleichsbilanz<br />
9.1 Ökologische Bewertung des Geltungsbereiches<br />
Nachfolgende ökologische Bewertung des Geltungsbereiches wurde nach dem<br />
aktuellen Bewertungsschema des Landkreises Sigmaringen aufgestellt.<br />
9.1.1 Bewertung vor der Maßnahme (Bestand):<br />
Gewerbebauflächen (gesamt 24.087 qm)<br />
Reisch: 512 qm x 0 Wertpunkte = 0 Wertpunkte<br />
Knoll: 23.067 qm x 0 Wp = 0 Wertpunkte<br />
500 qm Entwässerungsmulde x 2 Wp = 1.000 Wertpunkte<br />
Straßenfläche befestigt: 3.575 qm x 0 Wertpunkte = 0 Wertpunkte<br />
Straßenbankette: 1.475 qm<br />
- Bankett ohne Bäume: 1.000 qm x 1 Wp = 1.000 Wertpunkte<br />
- Bankett mit Bäumen: 475 qm x 3 Wertpunkte = 1.425 Wertpunkte<br />
Parkplatz (gesamt: 7.562 qm):<br />
versiegelt ca. 20 %: 1.512 qm x 0 Wertpunkte = 0 Wertpunkte<br />
Parkflächen ca. 30 %: 2.269 qm x 1 Wertpunkt = 2.269 Wertpunkte<br />
Gehölze ca. 30 %: 2.269 qm x 2 Wertpunkte = 4.538 Wertpunkte<br />
Wiesenfläche 20 %: 1.512 qm x 2 Wertpunkte = 3.024 Wertpunkte<br />
Gesamt Parkplatz: 9.831 Wertpunkte<br />
Intensivgrünland Knoll: (9.013 qm – 4 Obstbäume x 25 qm):<br />
Wiese: 8.913 qm x 2 Wertpunkte = 17.826 Wertpunkte<br />
4 Obstbäume: 4 x 25 qm x 3 Wertpunkte = 300 Wertpunkte<br />
Gehölzdreieck Straße Kläranl. 200 qm x 3 Wp = 600 Wertpunkte<br />
Intensivgrünland Reisch: (13.675 qm – 3 Birken x 25 qm):<br />
Wiese:13.600 qm x 2 Wertpunkte = 27.200 Wertpunkte<br />
3 Birken: 3 x 25 qm x 3 Wertpunkte = 225 Wertpunkte<br />
Gartenland mit Gehölz (gesamt: <strong>5.</strong>553 qm):<br />
Streuobst ca. 30 %: 1.666 qm x 3 Wertpunkte = 4.998 Wertpunkte<br />
Fichtenhecke ca. 20 %: 1111 qm x 2 Wertpunkte = 2.222 Wertpunkte<br />
Restgehölze ca. 10 %: 555 qm x 3 Wertpunkte = 1.665 Wertpunkte<br />
Gartennutzung ca. 40 %: 2221 qm x 2 Wertpunkte = 4.442 Wertpunkte<br />
Gehölz westl. Rain: 282 qm x 2 Wp (nur sporadisch Gehölze)= 564 Wertpunkte<br />
Gesamt: = 73.298 Wertpunkte<br />
Seite<br />
24
9.1.2 Bewertung nach der Maßnahme:<br />
Gewerbebauflächen gesamt 47.214 qm; GRZ = 0,8; 80 % = 37.771 qm:<br />
Reisch: 12.987 qm x 0,8 = 10.390 qm = 0 Wertpunkte<br />
Knoll: 23.568 qm x 0,8 = 18.854 qm = 0 Wertpunkte<br />
Knoll: 10.659 qm x 0,8 = 8.527 qm = 0 Wertpunkte<br />
(zus. Knoll: 34.227 qm x 0,8 = 27.382 qm,<br />
Restfläche 6.846 qm)<br />
Restfläche Faktor gesamt 0,2: 9.443 qm<br />
für Entwässerungsmulden, Wiese, etc.<br />
davon Knoll 6.846 qm, Reisch 2.597 qm)<br />
Städt. Straßenfläche befestigt: gesamt: 4.572 qm x 0 Wp. = 0 Wertpunkte<br />
Parkplatz (gesamt: 7.562 qm):<br />
versiegelt ca. 20 %: 1.512 qm x 0 Wertpunkte = 0 Wertpunkte<br />
Parkflächen ca. 30 %: 2.269 qm x 1 Wertpunkt = 2.269 Wertpunkte<br />
Gehölze ca. 30 %: 2.269 qm x 2 Wertpunkte = 4.538 Wertpunkte<br />
Wiesenfläche 20 %: 1.512 qm x 2 Wertpunkte = 3.024 Wertpunkte<br />
Gesamt Parkplatz: 9.831 Wertpunkte<br />
Maßnahmen:<br />
städt. Straßenbankette:<br />
70 qm normales Bankett x 1 Wertpunkt = 70 Wertpunkte<br />
Baumallee: 186 qm x 3 Wertpunkte = 558 Wertpunkte<br />
Gehölz westl. Rain Reisch (naturnäher) und an<br />
südöstl. Grenze zum Parkplatz Knoll: 1.452 qm x 4 Wp = <strong>5.</strong>808 Wertpunkte<br />
Restfläche aus GRZ Faktor 0,2: 9.443 qm für<br />
Entwässerungsmulden, Randstreifen, Wiese etc.<br />
(Entwäss.mulde ca. 10% von bebaubare Fläche)<br />
Reisch: 2.597 qm Entw.mulde naturnah,<br />
Randstreifen, Wiese 2.597 qm x 3 Wertpunkte = 7.791 Wertpunkte<br />
Knoll: 6.846 qm davon:<br />
<strong>5.</strong>800 qm Wiese, Randstreifen etc. x 2 Wertpunkte = 11.600 Wertpunkte<br />
1.046 qm Mulden, Gehölz x 3 Wertpunkte = 3.138 Wertpunkte<br />
Biotopanlage: Tümpel, naturnahe Wiese u. Gehölz<br />
vor Eselsmühle 4.366 qm<br />
davon 3.300 qm naturnaher Tümpel,<br />
Röhrichtzone, Sauergraswiese …<br />
(dient auch als Entwässerungsmulde) x 4 Wp = 13.200 Wertpunkte<br />
und 1.066 qm Extensivweide mit Gehölzen x 3 Wp = 3.198 Wertpunkte<br />
Gesamt: = 5<strong>5.</strong>194 Wertpunkte<br />
Seite<br />
25
Ökologisches Defizit:<br />
Nachher – vorher: 5<strong>5.</strong>194 Wertpunkte – 73.298 Wertpunkte = - 18.104 Wertpunkte<br />
Durch die Maßnahmen entsteht im Plangebiet ein ökologisches Defizit in Höhe von<br />
18.104 Wertpunkten, das außerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden muss<br />
(siehe nachfolgendes Kapitel 9.2).<br />
9.2 Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches<br />
9.2.1 Ökologische Aufwertung eines Ackergrundstückes<br />
Als Ausgleichsmaßnahme für die Beeinträchtigung der Schutzgüter wird ein<br />
Ackergrundstück ökologisch aufgewertet. Das Grundstück, Flstnr. 987, Gemarkung<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>, liegt im Südosten <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>s im Dreieck Kreisverkehr Hochberger<br />
Straße / Kernstadtentlastungsstraße / Kiesgrubenzufahrt Reisch. Das Grundstück<br />
wurde bis vor kurzem als Acker intensiv landwirtschaftlich genutzt.<br />
Es ist geplant, 6.100 qm des Grundstücks aufzuwerten. An der östlichen Begrenzung<br />
zur Kiesgrube soll ein Feldgehölz aus einheimischen, standortgerecht Sträuchern<br />
und Laubbäumen als Refugium für Singvögel sowie als Winterquartier für Amphibien<br />
gepflanzt werden. Der größte Bereich soll jedoch als Grob-Kiesfläche hergestellt<br />
(Abschieben des Oberbodens) und offen bleiben, unter anderem als Lebensraum für<br />
die Kreuzkröte und weitere Amphibienarten, für Zauneidechse und verschiedene<br />
Insektenarten, wie Falter etc.<br />
Seite<br />
26
Ökologische Bewertung vor der Maßnahme:<br />
Intensivacker 6.100 qm x 1 Wertpunkt = 6.100 Wertpunkte<br />
Ökologische Bewertung nach der Maßnahme:<br />
Feldgehölz: 1.100 qm x 4 Wertpunkte = 4.400 Wertpunkte<br />
Offenlandbiotop: <strong>5.</strong>000 qm x 4 Wertpunkte = 20.000 Wertpunkte<br />
Gesamt: 24.400 Wertpunkte<br />
Ökologische Aufwertung: nachher – vorher: 18.300 Wertpunkte<br />
9.2.2 Gesamtausgleich<br />
Ökologische Aufwertung Acker: 18.300 Wertpunkte<br />
Mit den beschriebenen Maßnahmen 9.2.1 ist der Verbrauch an Landschaft und die<br />
Beeinträchtigung des Naturraums ausgeglichen.<br />
9.2.3 Ausgleich Schutzgut Boden<br />
Kompensationsmaßnahme für den Verbrauch an Fläche und die Beeinträchtigung<br />
des Schutzguts Boden ist die Bodenverbesserung durch Ausbringung des im<br />
Geltungsbereich anfallenden Oberbodens auf landwirtschaftlichen Flächen<br />
außerhalb des Plangebietes. Die landwirtschaftlichen Flächen werden entsprechend<br />
des Flächenverbrauchs festgelegt und die Vorgehensweise wird im Rahmen eines<br />
öffentlich rechtlichen Vertrags zwischen <strong>Stadt</strong> und dem Landkreis Sigmaringen in<br />
Verbindung mit den Vorhabensträgern geregelt.<br />
9.3 Fazit Eingriffs- / Ausgleichsbilanz<br />
Das Plangebiet wird überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzt.<br />
Die Bestandsbewertung beläuft sich deshalb auf 73.298 Wertpunkte, die Bewertung<br />
nach der Baumaßnahme auf 5<strong>5.</strong>194 Wertpunkte (siehe Kapitel 9.1.2). Das<br />
auszugleichende ökologische Defizit beläuft sich folglich auf 18.104 Wertpunkte.<br />
Durch ökologische Maßnahmen außerhalb des Plangebietes - ökologische<br />
Aufwertung einer Ackerfläche zwischen der Kernstadtentlastungsstraße und der<br />
Kiesgrube Reisch – werden 18.300 Wertpunkte hinzugewonnen. Damit weist die<br />
ökologische Eingriffs- Ausgleichsbilanz ein Plus von 196 Wertpunkten auf.<br />
Der Verlust an Bodenfunktionen wird durch das Aufbringen des im Plangebiet<br />
anfallenden Oberbodens auf eine landwirtschaftliche Fläche außerhalb des<br />
Geltungsbereiches ausgeglichen.<br />
Seite<br />
27
10. Zusammenfassung<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> plant im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens die<br />
<strong>Änderung</strong> des Bebauungsplanes „Ziegeleschle“. Der Geltungsbereich des<br />
Bebauungsplanes mit einer Gesamtfläche von 6,5422 ha befindet sich am<br />
nordwestlichen <strong>Stadt</strong>rand von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>, direkt im Anschluss an das bestehende<br />
Industriegebiet „Ziegeleschle“ in Verlängerung des Betriebsgeländes der Firmen<br />
Reisch und Knoll.<br />
Der größte Teil der Fläche wird zurzeit als intensives Grünland genutzt, weiterhin<br />
sind kleinere Gehölzgruppen und Straßenbegleitbäume (v.a. Sandbirken), ein<br />
eingegrünter Parkplatz, ein mit einer Fichtenhecke eingesäumtes Gartenland,<br />
Erschließungsstraßen und Gebäude vorhanden.<br />
Untersucht wurde die Auswirkung des Vorhabens auf die Schutzgüter Mensch, Tiere<br />
und Pflanzen sowie Biotopfunktion, Geologie und Boden, Wasser, Klima/Luft,<br />
Landschaft, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern<br />
(Umweltbelangen).<br />
Die Beeinträchtigung der Schutzgüter hält sich auf Grund der momentan intensiven<br />
Landwirtschaft sowie des vorhandenen Industriegebietes in Grenzen. Es geht jedoch<br />
ein kleiner Teil des potenziellen Nahrungshabitats des Weißstorchs verloren. Auch<br />
die Schutzgüter Landschaft und Mensch sind betroffen, da der Geltungsbereich den<br />
Anfang des Naherholungsgebietes „Siebenmühlental“ (Schwarzachtal) darstellt.<br />
Die Planung hat ebenso Auswirkungen auf das Schutzgut Boden, da durch<br />
Überbauung und Versiegelung sämtliche Bodenfunktionen verloren gehen. Das<br />
Schutzgut Wasser ist durch die Versickerung des Regenwassers kaum beeinflusst.<br />
Das Schutzgut Luft ist nur unwesentlich betroffen.<br />
Vor allem im nordöstlichen Bereich des Plangebietes treten Wechselwirkungen der<br />
Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotopfunktion, Mensch, Landschaft und Boden auf.<br />
Durch die Pflanzungen einheimischer Laubbäume an den Straßen- bzw. Wegseiten<br />
des Geltungsbereichs, sowie die Schaffung einer naturnahen Biotopanlage mit<br />
Tümpel, Gehölzen und Extensivgrünland werden negative Auswirkungen zu einem<br />
Teil kompensiert.<br />
Nach dem ökologischen Bewertungssystem (Matrix) des Landkreises Sigmaringen<br />
entsteht bei Umsetzung des Vorhabens trotz ökologischer Bemühungen innerhalb<br />
des Plangebiets vor allem auf Grund der Flächenversiegelung ein ökologisches<br />
Defizit, das außerhalb des Geltungsbereiches ausgeglichen werden muss.<br />
Als Ausgleichsmaßnahme wird eine Ackerfläche ökologisch aufgewertet.<br />
Als Ausgleich für den Verlust der Bodenfunktionen werden landwirtschaftliche<br />
Ackerflächen durch das Aufbringen des Oberbodens aus dem Geltungsbereich<br />
aufgewertet.<br />
Seite<br />
28
Anlage:<br />
9180.17 Gewerbegebiet „Ziegeleschle 1“<br />
Landschaftsbeschreibung<br />
Baugebiet in westlicher Verlängerung des bestehenden Gewerbegebiets<br />
Nutzung: Acker (Grünlandeinsaat)<br />
Erholung: -<br />
Landschaftsbild: mittlere Bedeutung (Birkenreihe in Verlängerung der Reihe<br />
entlang des Mühlwegs)<br />
Biotope und Arten: Als Biotopelemente befinden sich an der südwestlichen<br />
Begrenzung ein Feldrain, an der nordöstlichen Begrenzung eine Birken-reihe.<br />
Bodenertragsfunktion: mittel<br />
Filter- und Pufferfunktion: mittel und hoch<br />
Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf: mittel und hoch<br />
Funktion als Standort für die natürliche Vegetation: gering<br />
Grundwasser: Grundwassergeringleiter<br />
Oberflächengewässer: -<br />
Klima: inversionsgefährdet<br />
Minderungsmaßnahmen<br />
Feldrain sowie Birkenreihe erhalten<br />
Ausgleichsmaßnahmen<br />
Anlegen von Flutmulden<br />
Beurteilung<br />
Geringes Konfliktpotenzial bei Beachtung der Minderungsmaßnahmen.<br />
Seite<br />
29
9180.18 Gewerbegebiet „Ziegeleschle 2“<br />
Landschaftsbeschreibung<br />
Baugebiet in westlicher Verlängerung des bestehenden Gewerbegebiets<br />
Nutzung: Wiese, im nördlichen Teil Streuobst und Teil eines Gartengrund-stücks<br />
Erholung: hohe Bedeutung als Teil des Siebenmühlentals (Radwege,<br />
Spazierwege)<br />
Landschaftsbild: hohe Bedeutung als Teil der Wiesenlandschaft des<br />
Siebenmühlentals<br />
Biotope und Arten: Im nördlichen Teil befinden sich 4 alte Obstbäume, 3 Birken<br />
entlang der Straße sowie eine Heckenumgrenzung des Garten-grundstücks mit<br />
einer alten Eiche. Mittlere Bedeutung als Bestandteil der Wiesenflächen des<br />
Siebenmühlentals (Nahrungsgebiet des Weißstorchs).<br />
Bodenertragsfunktion: mittel<br />
Filter- und Pufferfunktion: hoch<br />
Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf: hoch<br />
Funktion als Standort für die natürliche Vegetation: gering<br />
Grundwasser: Grundwassergeringleiter<br />
Oberflächengewässer: -<br />
Klima: inversionsgefährdet<br />
Minderungsmaßnahmen<br />
Schonung der Gehölze<br />
Eingrünung des Baugebiets<br />
Ausgleichsmaßnahmen<br />
Extensivierung von Wiesenflächen im Schwarzachtal, Neuanlage einer<br />
Streuobstwiese auf der Wiese NW des Baugebiets, Anlegen von Flutmulden<br />
Beurteilung<br />
Mittleres Konfliktpotential. Betroffen sind die Schutzgüter Landschaftsbild und<br />
Erholung sowie Biotope.<br />
Seite<br />
30
<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />
Gemarkung <strong>Saulgau</strong><br />
Landkreis Sigmaringen<br />
Bebauungsplan “ Ziegeleschle "<br />
<strong>5.</strong> <strong>Änderung</strong>/<strong>Ergänzung</strong><br />
PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
1. Art der baulichen Nutzung ( § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB )<br />
1.1 Industriegebiet (GI) gemäß § 9 BauNVO<br />
Einzelhandelsbetriebe, Tankstellen, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und<br />
sportliche Zwecke sind nicht zugelassen.<br />
2. Maß der baulichen Nutzung ( § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB )<br />
2.1 Grundflächenzahl (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO )<br />
GRZ = 0,8<br />
Baumassenzahl (§ 16 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO )<br />
BMZ = 5,0<br />
Ausnahmen nach § 16 Abs. 6 BauNVO können bis zu den Obergrenzen nach § 17Abs. 1 BauNVO<br />
zugelassen werden.<br />
Höhe der baulichen Anlagen (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO )<br />
Die Höhe der Gebäude darf maximal 15 Meter betragen, gemessen wird am Gebäude von der<br />
höchsten Stelle des bestehenden Geländes bis zur höchsten Stelle des Gebäudes bzw. dessen<br />
Dachteile.<br />
3. Bauweise ( § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB )<br />
Abweichende Bauweise gemäß § 22 Abs. 4 BauNVO )<br />
Die Gebäude sind mit seitlichem Grenzabstand zu errichten. Für die Gebäude bestehen keine<br />
Längenbeschränkungen.<br />
4. Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind (Schutzflächen)<br />
( § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB )<br />
4.1 Freihaltung der Sicht bei Kreuzungen und Einmündungen gem. § 25 Straßen- und Wegegesetz<br />
<strong>Bad</strong>en-Württemberg.<br />
Die Flächen zwischen der Sichtlinie und der Straßenbegrenzungslinie sind von jeder Sicht<br />
behindernden Nutzung und Bepflanzung freizuhalten . Sträucher, Hecken und Einfriedigungen<br />
dürfen eine Höhe von 0,80 m über Fahrbahnrand nicht überschreiten<br />
<strong>5.</strong> Verkehrsflächen ( § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB )<br />
<strong>5.</strong>1 Die Straßenbegrenzungslinie legt die Trennung zwischen öffentlichen Verkehrsanlagen und anders<br />
genutzten Flächen verbindlich fest.<br />
Die Unterteilung der öffentlichen Verkehrsflächen in Fahrbahn, Gehwege, Bankett und<br />
Verkehrsgrünflächen sind unverbindlich.<br />
<strong>5.</strong>2 Private Verkehrsflächen<br />
mit besonderer Zweckbestimmung für das Parken von Fahrzeugen
-2-<br />
6. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen<br />
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft<br />
( § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB )<br />
6.1 Pflanzgebot für Bäumen ( § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)<br />
Entlang des Mühlweges und der Zufahrtstraße zur Eselsmühle sind auf den im Plan ausgewiesenen<br />
Stellen einheimische Bäume in Reihe zu pflanzen und dauernd zu unterhalten.<br />
6.2 Grünfläche<br />
Die Fläche ist mit einheimischen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen und als Feuchtbiotop und<br />
Grünland extensiv zu nutzen und dauernd zu erhalten.<br />
6.3 Pflanzung und Unterhaltung von einheimischen Bäumen und Sträuchern entlang der südwestlichen<br />
Grenze des Gewerbebaugebietes.<br />
7. Die mit Leitungsrecht zu belastenden Flächen ( § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB )<br />
7.1 Die Flächen sind zugunsten der allgemeinen Abwasserentsorgung im Grundbuch zu sichern.
<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />
Gemarkung <strong>Saulgau</strong><br />
Landkreis Sigmaringen<br />
Bebauungsplan “ Ziegeleschle "<br />
<strong>5.</strong> <strong>Änderung</strong>/<strong>Ergänzung</strong><br />
HINWEISE<br />
1. Abwasserbeseitigung<br />
-3-<br />
1.1 Niederschlagswasser<br />
Die Verordnung des Ministeriums für Umwelt über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagwasser<br />
vom 22.03.1999 sowie der Leitfaden zur Naturverträglichen Regenwasserbewirtschaftung und das<br />
Merkblatt des Landratsamtes Sigmaringen, Dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser, Stand<br />
März 2011, sind zu beachten.<br />
1.2 Gewerbliches Abwasser<br />
Jedes gewerbliche Bauvorhaben ist dem Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Umwelt und<br />
Arbeitsschutz, zur Stellungnahme vorzulegen.<br />
Flächen, auf denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, sowie FIächen, auf denen<br />
stärkere Ablagerungen durch Immissionen zu erwarten sind, müssen wegen deren Schmutzfrachten<br />
und aus Vorsorgegründen an die Sammelkläranlagen angeschlossen werden.<br />
Für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 62 WHG ist die Anlagenverordnung -VAWS-<br />
vom 11. Februar 1994 in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.<br />
2. Brauchwasser<br />
Bei der Verwendung von Brauchwasser aus Regenwasserzisternen für Haus und Freiflächen ist für das<br />
Brauchwasser ein von der Trinkwasserversorgung vollkommen getrenntes Leitungssystem<br />
entsprechend DIN 1988 und Trinkwasserverordnung zu installieren.<br />
Die Behälteranlagen bei Verwendung des Wassers als Brauchwasser müssen kontrollierbar sein.<br />
Die Vorschriften des örtlich zuständigen Wasserversorgungsunternehmens und des Landratsamtes<br />
Sigmaringen (Gesundheitsamt) sind zu beachten.<br />
3. Altlasten<br />
Wird bei Baumaßnahmen auf Müllablagerungen gestoßen, oder wird Verunreinigung des Baukörpers<br />
(z.B. unnatürlicher Geruch, Verfärbung) festgestellt, ist umgehend das Landratsamt Sigmaringen -<br />
Fachbereich Umwelt, zu verständigen.<br />
4. Bodenschutz<br />
Das Merkblatt des Landratsamtes Sigmaringen, Bodenschutz bei Bauarbeiten sind zu beachten.<br />
Für die Belange des geowissenschaftlichen Naturschutzes wird auf das Geotop-Kataster des<br />
Regierungspräsidium Freiburg, Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau verwiesen.<br />
<strong>5.</strong> Baugrund<br />
Baugrunduntersuchungen wurden nicht durchgeführt.<br />
Nach vorläufiger Geologischer Karte befindet sich das Plangebiet im Verbreitungsbereich<br />
würmzeitlicher Schotter (sandige, oft steinige Kiese), die im nördlichen Teil von organischen<br />
Ablagerungen eines Niedermoors, im westlichen Teil von Schwemmfächerablagerungen (Schluff, Sand,<br />
Kies und Steine) mit im Detail nicht bekannter Mächtigkeit überlagert werden. Im südlichen Teil des<br />
Plangebietes sowie im tieferen Untergrund des gesamten Plangebietes stehen Halbfest- bzw.<br />
Festgesteine der Oberen Meeresmolasse (Tertiär) an.
-4-<br />
Es ist mit bauwerksrelevanten Grundwasserflurabständen zu rechnen. Grund- und Schichtwässer in<br />
organischen Ablagerungen können betonangreifend sein. Die quartären Ablagerungen weisen eine<br />
heterogene Zusammensetzung auf.<br />
Insbesondere die organischen Niedermoor-Ablagerungen stellen einen stark setzungsfähigen Baugrund<br />
dar. Für Neubaumaßnahmen werden deshalb objektbezogene Baugrunduntersuchungen nach DIN<br />
4020 bzw. DIN EN 1997-2 empfohlen.<br />
Sollte bei Baumaßnahmen Grundwasser angetroffen werden, ist sofort der Fachbereich<br />
Umwelt und Arbeitsschutz des Landratsamtes Sigmaringen zu benachrichtigen. Einer dauerhaften<br />
Grundwasserabsenkung wird nicht zugestimmt.<br />
Die „Schwarzach" könnte infolge der Nähe zum Plangebiet bei entsprechenden Hochwasserereignissen<br />
ausufern und damit Bauvorhaben beeinträchtigen. Genaue Erkenntnisse in Bezug auf ggf. früher<br />
überschwemmte Bereiche liegen nicht vor. Erst die Hochwassergefahrenkarten, die vermutlich im Jahre<br />
2013/2014 vorliegen, können nähere Hinweise geben.<br />
6. Abfallbeseitigung<br />
Anfallende Bauabfälle, Bauschutt und Abbruchmaterial müssen getrennt gesammelt und einer<br />
Verwertung zugeführt bzw. als Abfall entsorgt werden. Es wird besonders auf die möglichen<br />
Bodengefährdungen durch Farben, Lacke, Verdünnungsmittel, Holzschutzmittel, Mörtelverfestiger,<br />
Wasserschutzanstriche u.a. Bauchemikalien verwiesen. Beim Umgang mit diesen Stoffen ist besondere<br />
Sorgfalt geboten. Sie dürfen auf keinen Fall in den Boden gelangen. Leere Behälter und Reste sind ordnungsgemäß<br />
zu entsorgen.<br />
Bei der Verwertung von mineralischen Reststoffen sind die Anforderungen der LAGA -<br />
Länderarbeitsgemeinschaft Abfall- "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen<br />
Reststoffen / Abfällen - Technische Regeln - " vom 06.11.1997 bzw. die vorläufigen Hinweise zum<br />
Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial des damaligen Ministeriums für Umwelt und Verkehr <strong>Bad</strong>en-<br />
Württemberg vom 13.04.2004 einzuhalten.<br />
7. Archäologische Fundstellen<br />
Bisher sind keine Fundstellen oder Kulturdenkmale aus dem überplanten Areal bekannt geworden.<br />
Der südwestliche Abschnitt des überplanten Bereiches trägt den Flurnamen "Galgeneschle". Dieser<br />
Flurname deutet auf eine ehemalige Richtstätte hin, doch ob diese dort bestand, ist nicht bekannt.<br />
Aufgrund dessen wird ausdrücklich auf die Regelungen des § 20 DSchG hingewiesen.<br />
Sollten während der Bauausführung / Durchführung der Maßnahme, insbesondere bei Erdarbeiten und<br />
Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (beispielsweise Scherben,<br />
Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt werden,<br />
ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Tübingen unverzüglich zu<br />
benachrichtigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutachtung, mindestens bis zum<br />
Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, unverändert im Boden zu belassen.<br />
8. Immissionsschutz<br />
Im Nachgang der Beplanung ist bei der Nutzung des Plangebietes dem Schutzbedürfnis der<br />
umliegenden Nutzungen Rechnung zu tragen.<br />
Die lmmissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für lmmissionsorte außerhalb von<br />
Gebäuden in Industriegebieten 70 dB(A).<br />
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die lmmissionsrichtwerte am Tage um nicht<br />
mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschritten werden.<br />
9. Naturschutz<br />
Die Belange des Naturschutzes inkl. Umweltbericht sind im Rahmen von § 18 ,Bundes-<br />
Naturschutzgesetz (BNatSchG), § 1 Abc. 6 Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB), § l a BauGB, § 2 Abc. 4<br />
BauGB und § 2a BauGB im Umweltbericht abgearbeitet. Grünordnungsplanung sowie Eingriffs-<br />
/Ausgleichsregelung. Aussagen zum Monitoring werden nachgereicht.<br />
Der Ausgleich erfolgt auf der Planfläche Flst. 2761 und 2762 mit einem Feuchtbiotop bzw. Tümpel, der<br />
technisch so auszuführen ist, dass dieser nicht nur als Versickerungsmulde für das Oberflächenwasser
-5-<br />
dient, sondern überwiegend feuchte Strukturen aufweisen sollte. Weiterhin eine Bepflanzung mit<br />
Feldgehölzen und Hochstämmen auf gleicher Fläche.<br />
Der komplette Ausgleich lässt sich nicht im Plangebiet umsetzen, sodass eine weitere Fläche auf Flst.<br />
978 der Gemarkung <strong>Saulgau</strong> außerhalb der Planfläche für den Ausgleich bereitgestellt wurde.<br />
Da sich diese Teilfläche mit 6.100 qm, auf der die Umsetzung der externen Ausgleichsmaßnahme<br />
vorgesehen ist, nicht im Eigentum der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> befindet, ist diesbezüglich ein öffentl.rechtlicher<br />
Vertrag zwischen der <strong>Stadt</strong>, dem Eigentümer sowie dem Landratsamt Sigmaringen<br />
abzuschließen, der auch die rechtliche Sicherung dieser Ausgleichsmaßnahme über die Eintragung<br />
einer Reallast „Feldgehölz, Laubbäume, Sträucher und Grobkiesfläche als Lebensraum für Amphibien"<br />
im Grundbuch zugunsten des Landkreises Sigmaringen I Untere Naturschutzbehörde beinhaltet.<br />
Der Entwurf des vorgenannten Vertrages ist dem Landratsamt Sigmaringen I Fachbereich Umwelt und<br />
Arbeitsschutz zur Abstimmung vorzulegen.<br />
10. Telekommunikationsleitungen<br />
Zur Versorgung des Gebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom ist die Verlegung<br />
neuer Telekommunikationslinien erforderlich. In allen öffentlichen Verkehrsflächen sind geeignete und<br />
ausreichende Trassen in einer Breite von mind. 60 cm für die Unterbringung der<br />
Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen.<br />
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver-<br />
und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen, Ausgabe 1989;<br />
siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten.<br />
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem<br />
Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und<br />
Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Netzproduktion<br />
GmbH so früh wie möglich, mindestens 3 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden.
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Aufgrund von § 74 der Landesbauordnung (LBO) vom <strong>5.</strong>3.2010 (GBl. Nr. 7. 358) in Verbindung mit § 4 Abs.<br />
1 der Gemeindeordnung von <strong>Bad</strong>en-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> folgende Satzung über die<br />
beschlossen:<br />
Örtlichen Bauvorschriften<br />
I. In <strong>Ergänzung</strong> der Planzeichen zum Bebauungsplan wird folgendes festgesetzt:<br />
1. Einfriedigungen<br />
Der Abstand zwischen den Einfriedigungen und Fahrbahnrand darf 0,5 m nicht unterschreiten.<br />
2. Abwasserbehandlung<br />
2.1 Oberflächenwasser<br />
Oberflächenwasser, das von Dachflächen, Zufahrten, Gehwegen und Parkplätzen stammt, ist einer<br />
flächenhaften Versickerung auf dem Grundstück zuzuführen.<br />
Wird das Dachflächenwasser von Metalldächern versickert, müssen diese beschichtet sein (z.B. mit<br />
Kunststoff oder Lack).<br />
Eine Versiegelung des Bodens darf nur an solchen Stellen erfolgen, die ein schadloses Ableiten des<br />
Oberflächenwassers in die Versickerungsanlagen ermöglichen.Für die Rückhaltung des<br />
Niederschlagwassers von Dächern werden Zisternen empfohlen. Die Anlagen müssen jederzeit<br />
kontrollierbar sein und einen Notüberlauf erhalten, der an die Versickerung anzuschließen ist.<br />
2.2 Grund- und Schichtenwasser<br />
Die Einleitung von freigelegtem Fließ-, Grund-, Schichten-, Sicker- oder Quellenwasser in die<br />
Mischabwasserkanalisation ist verboten. Die Pflicht für die Herstellung von wasserdichten Gebäudekellerkonstruktionen<br />
bleibt hier unberührt.<br />
II. Geltungsbereich<br />
Der Geltungsbereich dieser Örtlichen Bauvorschriften erstreckt sich auf den Geltungsbereich der <strong>5.</strong><strong>Änderung</strong><br />
des Bebauungsplans “Ziegeleschle “.<br />
III. Ordnungswidrigkeiten<br />
Ordnungswidrig i.S. des § 75 LBO handelt, wer dieser nach § 74 LBO getroffenen Örtlichen Bauvorschriften<br />
zuwiderhandelt.<br />
IV. Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 BauGB in Kraft (§ 74 Abs. 7 LBO).