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5. Änderung/Ergänzung BEGRÜNDUNG - Stadt Bad Saulgau

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STADT BAD SAULGAU<br />

Landkreis Sigmaringen<br />

Bebauungsplan “Ziegeleschle“<br />

<strong>5.</strong> <strong>Änderung</strong>/<strong>Ergänzung</strong><br />

<strong>BEGRÜNDUNG</strong><br />

1. Planungsrechtliche Voraussetzungen<br />

Grundlage für die Aufstellung und Ausarbeitung des Bebauungsplanes ist<br />

das Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414) und<br />

die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. 132 in der neuesten Fassung).<br />

Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> hat am 18. 01. 2012 die <strong>Änderung</strong> und Erweiterung des<br />

Bebauungsplanes “Ziegeleschle“ beschlossen.<br />

Im Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen (rechtskräftig<br />

seit 2<strong>5.</strong>08.2011) sind im Geltungsbereich Flächen für Gewerbe und Industrie vorgesehen. Deshalb<br />

wird der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und muss somit nicht von der<br />

höheren Verwaltungsbehörde genehmigt werden.<br />

2. Planerischer Leitgedanke<br />

Erfreulicherweise ermöglicht das Wachstum in der Maschinenbau- und Betonfertigteilfertigung der<br />

Firmen Knoll und Reisch eine neuerliche bauliche Erweiterung der Betriebe und damit die<br />

Sicherung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze.<br />

Der Bebauungsplan Ziegeleschle ist durch die bauliche Entwicklung mittlerweile nicht mehr aktuell<br />

und deckt zudem nicht mehr den zusätzlichen Flächenbedarf der Firmen Reisch und Knoll.<br />

Deshalb ist es notwendig neben Erweiterungsflächen auch die bereits umgesetzte bauliche<br />

Situation durch die <strong>Ergänzung</strong> des Bebauungsplanes bauleitplanerisch nach dem BauGB zu<br />

erfassen.<br />

3. Lage, Größe und Beschaffenheit des Gebietes<br />

Die räumliche <strong>Ergänzung</strong> des Bebauungsplanes befindet sich am nordwestlichen Rand des<br />

rechtskräftigen Bebauungsplanes. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 6,54 ha.<br />

Im Süden grenzt es an die bestehende Bebauung mit Gewerbebetrieben, im Westen und Norden<br />

an die freie Landschaft mit intensiv genutztem, landwirtschaftlichem Grünland und im Osten an die<br />

Kläranlage. Im Gebiet befinden sich ca. 24.087 qm Gewerbebauflächen, ca. 12.612 qm befestigte<br />

Straßenverkehrsflächen mit Banketten und Grünflächen, davon ca. 3.575 qm Fahrbahn und ca.<br />

7.562 qm PKW-Stellplätze. Ca. 22.688 qm Flächen bestehen aus intensiv bewirtschaftetem<br />

Grünland und 6.035 qm Gehölz- und Gartenland.<br />

Der räumlichen Geltungsbereich der <strong>Ergänzung</strong> umfasst ganz oder teilweise die Grundstücke der<br />

Gemarkung <strong>Saulgau</strong> Flst.Nr.: 2777/3, 2783/12, 2673, 2437, 2447/1, 2670, 2675, 2754/1, 2761,<br />

2762, 2765, 2672, 2671, 2432 und 2428 der Gemarkung <strong>Saulgau</strong>.<br />

Das Gelände liegt topographisch eben in der Landschaft. Von Nordwest nach Südost und von<br />

Nordost nach Südwest steigt das Plangebiet nur leicht an. Die Höhe des Geländes liegt zwischen<br />

574,0 und 577,6 Meter über Normal Null.


4. Die geplante Art der baulichen Nutzung<br />

Die Bauflächen werden als Industriegebiet (GI) gemäß § 9 BauNVO festgesetzt.<br />

Einzelhandelsbetriebe, Tankstellen, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und<br />

sportliche Zwecke sind nicht zugelassen.<br />

Die im Nordwesten des Plangebietes liegende vorhandene PKW-Parkplatzfläche wird als private<br />

Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung für das Parken von Fahrzeugen gemäß § 9<br />

Abs. 1 Nr. 11 festgesetzt.<br />

<strong>5.</strong> Das geplante Maß der baulichen Nutzung<br />

Die Grundflächenzahl gemäß § 19 BauNVO beträgt im gesamten Gebiet 0,8, die Baumassenzahl<br />

nach § 21 BauNVO beträgt 5,0. Die maximale Gebäudehöhe darf 15,0 Meter nicht überschreiten.<br />

6. Überbaubare Grundstücksflächen, Bauweise<br />

Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baugrenzen eingegrenzt.<br />

Die Bauweise wird als abweichende Bauweise nach § 22 Abs. 4 festgesetzt. Die Gebäude können<br />

mit seitlichem Grenzabstand ohne Längenbeschränkung errichtet werden.<br />

Die Art der Dachform ist nicht bestimmt.<br />

7. Verkehrserschließung<br />

Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über den Mühlweg und durch eine neu<br />

herzustellende Straße mit 6,50 Meter Fahrbahnbreite, einmündend in den Mühlweg bis zum<br />

Zufahrtsweg der Eselsmühle und der Kläranlage. Die Fahrbahn des Mühlweges von der Einfahrt<br />

PKW-Parkplätze bis zur geplanten neuen Zufahrt Eselsmühle/Kläranlage wird auf 6,50 Meter<br />

verbreitert.<br />

8. Grünflächen, Flächen zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft<br />

Im nordöstlichen Bereich des Plangebietes wird die Bebauung im Zuge der Umsetzung mit einer<br />

Baumreihe entlang der neuen Erschließungsstraße zur Eselsmühle und zur Kläranlage in die<br />

Landschaft des angrenzenden Schwarzachtal eingebunden. Ebenso grenzt dort die renaturierte<br />

Schwarzach mit Begleitgehölzen an das Plangebiet an. Eine geplante Biotopanlage mit Tümpel,<br />

Gehölzen und Extensivgrünland im Nordosten des Plangebietes (angrenzend an die Schwarzach)<br />

sowie ein geplanter Gehölzstreifen aus einheimischen Bäumen und Sträuchern entlang der<br />

südöstlichen Grenze des Parkplatzes Knoll ergänzen die ökologischen Maßnahmen zur<br />

Entwicklung von Natur und Landschaft.<br />

9. Energieversorgung<br />

Wasser<br />

Die Wasserversorgung erfolgt über das Leitungsnetz durch die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>.<br />

Für die Frischwasserversorgung im geplanten Gebiet ist die vorhandene Wasserleitung im<br />

Mühlweg ausreichend. Die in der vorhandenen öffentlichen Fläche Flst.Nr. 2765 und 2764/2<br />

liegende Wasserhauptleitung DN 125 darf nicht überbaut werden und muss ersatzweise in der neu<br />

geplanten Erschließungsstraße verlegt werden. Die Kosten sind vom Erwerber der betreffenden<br />

Flächen zu tragen.<br />

Für die Löschwasserversorgung ist durch eine hydraulische Berechnung nachzuweisen, dass die<br />

Löschwasserversorgung ausreichend ist. Andernfalls sind unterirdische Löschwasserbehälter<br />

herzustellen.<br />

Gas<br />

Zur Versorgung des Gebietes mit Gas liegt im Mühlweg eine Gasmitteldruckleitung, die durch<br />

einen Anschluss eine zukünftige Gasversorgung gewährleistet. Die in der vorhandenen<br />

öffentlichen Fläche Flst.Nr. 2765 und 2764/2 liegende Gasmitteldruckleitung PE DA 160 darf nicht


überbaut werden und muss ersatzweise in der neu geplanten Erschließungsstraße verlegt werden.<br />

Die Kosten sind vom Erwerber der betreffenden Flächen zu tragen.<br />

Strom<br />

Die Stromversorgung erfolgt über das bestehende Leitungsnetz der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>.<br />

Eine endgültige Aussage über die Notwendigkeit weiterer Transformatoren kann erst getroffen<br />

werden, wenn Art und Leistung der Betriebserweiterungen bekannt sind. Die Versorgung mit<br />

elektrischer Energie ist somit gesichert. Das in der vorhandenen öffentlichen Fläche Flst.Nr. 2765<br />

und 2764/2 liegende 20 kV-Kabelnetz darf nicht überbaut werden und muss ersatzweise in der<br />

neu geplanten Erschließungsstraße verlegt werden. Die Kosten sind vom Erwerber der<br />

betreffenden Flächen zu tragen.<br />

10. Abwasserentsorgung<br />

Das anfallende häusliche und gewerbliche Schmutzwasser der bisher überbauten<br />

Gewerbeflächen wird durch das vorhandene öffentliche Mischwasser-Kanalsystem im Süden in<br />

die Kläranlage abgeleitet. Die Ableitung des anfallenden Schmutzwassers der geplanten<br />

Erweiterungsflächen ist nur über die bestehenden Grundstücksentwässerungsanlagen der<br />

Grundstücke Flst.Nr. 2783/13 bzw. 2777/3 möglich. Ein separater öffentlicher Anschluss für die<br />

Erweiterungsgebiete ist nur per Schmutzwasserdruckleitung möglich und ist nicht geplant.<br />

Das Niederschlagwasser von Dachflächen, Zufahrten, Hofflächen und Stellplätzen an geeignete<br />

Versickerungseinrichtungen auf dem Grundstück (z.B. Sickerungsmulden, Mulden-Rigolen o. ä.)<br />

einzuleiten und in geeigneter Weise auf dem Grundstück zu versickern.<br />

Die bestehende Regenwasserleitung verläuft in der einer Kanalleitung in der Gewerbebaufläche<br />

der Firma Knoll wird in das Rückhaltebecken der Kläranlage geleitet. Diese Leitung ist neu so<br />

herzustellen, dass eine Überbauung möglich ist. Die Trasse ist mit einem Leitungsrecht im<br />

Grundbuch zu sichern.<br />

11. Immissionsschutz<br />

Zur Vermeidung von Lärm-Konfliktsituationen zwischen der nordöstlichen Wohnbebauung der<br />

“Eselmühle“ und den neuen Gewerbebetrieben müssen die Geräusche die Immissionsrichtlinien<br />

der TA Lärm einhalten.<br />

12. Abwägung umweltschützender Belange nach § 1 a BauGB<br />

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung der Belange gemäß § 3 (2) BauGB ist gemäß § 3 UVPG nicht<br />

notwendig und wird nicht durchgeführt.<br />

Schützenswerte Landschaftsbestandteile, geschützte Biotope, Naturschutzgebiete oder FFH- bzw.<br />

Vogelschutzgebiete sind im Plangebiet nicht existent. Die Behandlung von Schutzgütern und der<br />

notwendige Ausgleichsmaßnahmen sind im Umweltbericht (Anlage zu dieser Begründung)<br />

beschrieben.<br />

13. Flächenangaben<br />

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 6<strong>5.</strong>422 m².<br />

Hiervon entfallen auf<br />

öffentliche Verkehrsflächen ca. 4.828 m²,<br />

private Verkehrsflächen ca. 7.562 m²,<br />

Gewerbebauflächen ca. 47.214 m²,<br />

Grünflächen ca. <strong>5.</strong>818 m²<br />

14. Grundstückeigentum und Beiträge<br />

Für die Aufwendung der Erschließung von Straßen und der Verlegung oder Neuherstellung von<br />

Ver- und Entsorgungsleitungen müssen noch ergänzende Vereinbarungen getroffen werden.


Die für die öffentlichen Zwecke benötigten Flächen müssen, sofern sie sich nicht im Eigentum der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> befinden, noch erworben bzw. durch Bodenteilung zugeteilt und gewidmet<br />

werden.<br />

Die Berechnung der Erschließungsbeiträge richtet sich nach §§ 127 bis 135 BauGB, ab<br />

01.10.2005 nach §§ 33-41 Kommunalabgabengesetzt (KAG), sowie den Bestimmungen der<br />

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der jeweils gültigen Fassung.<br />

Für die Herstellung der Entwässerungsanlagen und Wasserversorgung wird der Beitrag nach den<br />

Bestimmungen der Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> erhoben.<br />

Aufgestellt: <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>, 31.07.2012<br />

STADTVERWALTUNG BAD SAULGAU<br />

Fachbereich 3.1 – <strong>Stadt</strong>planung<br />

Georg Michelberger


<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />

Gemarkung <strong>Saulgau</strong><br />

Landkreis Sigmaringen<br />

Bebauungsplan “ Ziegeleschle "<br />

<strong>5.</strong> <strong>Änderung</strong>/<strong>Ergänzung</strong><br />

UMWELTBERICHT<br />

Anlage zur Begründung<br />

Erstellt: August 2012<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />

Fachbereich 3.1 <strong>Stadt</strong>planung<br />

Thomas Lehenherr<br />

Seite 1


Inhaltsverzeichnis<br />

1. Vorbemerkung<br />

2. Beschreibung der Planung<br />

2.1 Lage des Plangebietes<br />

2.2 Inhalt und Festsetzungen des Bebauungsplanes (Kurzdarstellung)<br />

2.3 Umweltschutzziele in Fachgesetzen und übergeordneten Planungen<br />

3. Ergebnis der Prüfung anderweitiger Lösungsmöglichkeiten<br />

3.1 Standortalternativen und Begründung zur Auswahl<br />

4. Methoden der Umweltprüfung<br />

4.1 Räumliche und inhaltliche Abgrenzung<br />

4.2 Untersuchungsmethoden für Schutzgüter<br />

4.3 Hinweis auf Schwierigkeiten bei der Erstellung der Studie<br />

<strong>5.</strong> Wirkfaktoren der Bauleitplanung<br />

<strong>5.</strong>1 Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund und Boden<br />

<strong>5.</strong>2 Baubedingte Auswirkungen<br />

<strong>5.</strong>3 Anlagebedingte Auswirkungen<br />

<strong>5.</strong>4 Betriebsbedingte Auswirkungen<br />

6. Beschreibung, Bewertung der Schutzgüter, Auswirkungen der Planung<br />

6.1.1 Mensch<br />

6.1.2 Tiere, Pflanzen Biotopfunktion<br />

6.1.3 Geologie und Boden<br />

6.1.4 Wasser<br />

6.1.5 Klima/Luft<br />

6.1.6 Landschaft, Landschaftsbild<br />

6.1.7 Kultur- und Sachgüter<br />

6.2 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern<br />

6.3 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />

7. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes<br />

7.1 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung<br />

7.2 Prognose bei Durchführung der Planung<br />

8. Maßnahmen zur Minimierung der negativen Auswirkungen<br />

8.1 Maßnahmen bez. betriebsbedingte Auswirkungen<br />

8.1.1 Emissionen<br />

8.1.2 Abfälle, Abwasser<br />

8.1.3 Energie<br />

8.2 Allg. Maßnahmen gegen negative Auswirkungen<br />

8.2.1 Bodenbelastung<br />

9. Ökologische Bewertung und Ausgleichsmaßnahmen, Eingriffs- / Ausgleichsbilanz<br />

9.1 Ökologische Bewertung des Geltungsbereiches<br />

9.1.1 Bewertung vor der Maßnahme<br />

9.1.2 Bewertung nach der Maßnahme<br />

9.2 Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches<br />

9.2.1 Ökologische Aufwertung eines Ackergrundstückes<br />

9.2.2 Gesamtausgleich<br />

9.2.3 Ausgleich Schutzgut Boden<br />

9.3 Fazit Eingriffs- / Ausgleichsbilanz<br />

10. Zusammenfassung<br />

Anlage: 2 Auszüge aus Flächennutzungsplan - Umweltbericht im Aufstellungsverfahren<br />

Seite 2


1. Vorbemerkung<br />

Der Bebauungsplan „Ziegeleschle“ ist seit dem 16.10.1965 rechtskräftig. Die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> plant, den bestehenden Bebauungsplan „Ziegeleschle“ (Industriegebiet)<br />

im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens im nordwestlichen Bereich zu erweitern.<br />

Der Gemeinderat hat am 6.12.2007 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den<br />

Bebauungsplan „Ziegeleschle“ dahingehend zu ändern, dass das rechtskräftige<br />

Plangebiet um die vorhandene Bebauung und eine geplante Erweiterung des<br />

Betriebes der Maschinenbaufirma Knoll erweitert wird. Das Verfahren wurde jedoch<br />

nicht weitergeführt.<br />

Die Firmen Knoll und Reisch haben nun Flächenbedarf für die weitere betriebliche<br />

und bauliche Entwicklung angemeldet. Auch ist der bestehende Bebauungsplan auf<br />

Grund der bereits umgesetzten baulichen Entwicklung nicht mehr aktuell. Aus diesen<br />

Gründen soll die aktuelle Situation sowie der Bedarf bauleitplanerisch nach dem<br />

BauGB neu erfasst werden.<br />

Die Entwicklung des Industriegebietes „Ziegeleschle“ stärkt die bestehende<br />

Infrastruktur der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> und trägt zur Sicherung und Erweiterung von<br />

Arbeitsplätzen bei.<br />

Die rechtlichen Vorgaben des Umweltberichts ergeben sich aus dem novellierten<br />

Baugesetzbuch vom 20. Juli 2004, § 2 Abs. 4. Danach ist bei allen Aufstellungen,<br />

<strong>Änderung</strong>en oder <strong>Ergänzung</strong>en von Bebauungsplänen eine Umweltprüfung<br />

durchzuführen. Im Rahmen der Umweltprüfung werden die Auswirkungen des<br />

Vorhabens auf alle Umweltbelange nach BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 7 (Mensch, Boden,<br />

Wasser, Luft / Klima, Tiere / Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaftsbild und<br />

Kultur- und Sachgüter, Emissionen) geprüft und die Ergebnisse im Umweltbericht<br />

dargestellt. Dieser ist Bestandteil der Begründung des Bebauungsplanes.<br />

2. Beschreibung der Planung<br />

2.1 Lage des Plangebietes<br />

Das Plangebiet gehört naturräumlich zur Großlandschaft der eiszeitlichen<br />

Niederterrassen und liegt fünf Kilometer nordwestlich des Außenwallwürms (äußere<br />

Würmendmoräne).<br />

Die würmeiszeitlichen Schmelzwasser haben das risseiszeitlich geprägte<br />

Schwarzachtal mit Schottern gefüllt. Östlich und westlich des Tales befinden sich die<br />

risseiszeitlichen Hochterrassen. Im Becken befinden sich daher würmeiszeitliche<br />

Kiese, die aus den Gletschertoren der südlichen Endmoräne bis zum Urstromtal der<br />

Donau geschüttet wurden. Die Kiese sind mit anmoorigem Material überdeckt.<br />

Das Plangebiet mit einer Gesamtfläche von 6,5422 ha befindet sich am<br />

nordwestlichen <strong>Stadt</strong>rand von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>. Es umfasst folgende Grundstücke:<br />

Flstnr. 2428, 2432, 2671, 2672, 2673, 2761, 2762, 2764/2, 2765, 2770/3, 2777/3<br />

Nordöstlich des Plangebietes grenzen das Fließgewässer „Schwarzach“ und das<br />

Gelände der städtischen Sammelkläranlage an, nördlich und westlich davon befindet<br />

sich intensiv genutztes landwirtschaftliches Grünland. Im westlichen Bereich im<br />

Anschluss an das beschriebene Grünland führen im Abstand von 40 – 90 Metern<br />

zum Plangebiet die Bundesstraße 32 sowie die Bahnlinie vorbei. Im Bereich der<br />

Bahnböschung befinden sich nach § 32 NatSchG geschützte Biotope (Feldhecken<br />

und Feldgehölze), Biotopnummer 7022-87, 7022-88, 7022-89 b. Der Geltungsbereich<br />

Seite 3


ist auch außerhalb der Fläche des „Artenschutzprogramms Weißstorch<br />

Schwarzachtal“ von 1994.<br />

Das Gelände liegt verhältnismäßig eben in der Landschaft. Von Nordwest nach<br />

Südost und von Nordost nach Südwest steigt das Plangebiet nur leicht an. Die<br />

topografische Höhe des Geländes liegt zwischen 574,0 m und 577,6 m über NN.<br />

Die Fläche des Plangebietes teilt sich zurzeit wie folgt auf (detaillierte Angaben zum<br />

Bestand und zur Planung in Kapitel 9.1):<br />

24.087 qm Gewerbebauflächen, 3.575 qm Straßenfläche, 1.475 qm<br />

Straßenbankette, 7.562 qm Parkplatz, 22.688 qm intensiv landwirtschaftlich<br />

genutztes Grünland, teilweise mit Bäumen, <strong>5.</strong>553 qm Gartenland, 282 qm Feldrain<br />

mit Gehölzen, 200 qm Grünlandfläche mit Gehölzen.<br />

Es sind im Plangebiet keine nach § 32 NatSchG geschützten Pflanzen- und Tierarten<br />

vorhanden.<br />

Blick vom Mühlental aus in den nordöstlichen Bereich des Plangebietes<br />

(stadteinwärts). Rechts ist der Parkplatz der Firma Knoll, links der fichtenumsäumte<br />

Nutzgarten zu sehen.<br />

Seite 4


Blick vom Mühlental aus auf die nordwestliche Fläche zwischen der Firma Reisch<br />

und des Parkplatzes der Firma Knoll.<br />

Blick vom Mühlental auf den fichtenumsäumten Nutzgarten im nordwestlichen<br />

Bereich des Plangebietes.<br />

Seite 5


Blick ins Mühlental. Rechts die Firma Knoll. Die Intensivwiese in der Bildmitte stellt<br />

den nordwestlichen Teil des Plangebietes dar.<br />

2.2 Inhalt und Festsetzungen des Bebauungsplans (Kurzdarstellung)<br />

Das Gebiet soll einer Industrienutzung gem. § 9 BauNVO zugeführt werden. Das<br />

Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl (GRZ) 0,8, die<br />

Baumassenzahl 9,0 und die maximale Gebäudehöhe von 15 Metern an die<br />

bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes angepasst. Die Fläche des<br />

bereits hergestellten PKW-Parkplatzes im Nordwesten des Plangebietes soll als<br />

private Verkehrsfläche für das Parken von Fahrzeugen nach § 9 Abs. 1 Nr. 11<br />

BauGB festgesetzt werden.<br />

Die nördliche Abgrenzung zum Schwarzachtal erfolgt zwischen den beiden<br />

Zufahrtswegen zur Eselsmühle und dem Grundstück, Flst.Nr. 2432 mit dem bereits<br />

hergestellten PKW-Parkplatz für die Mitarbeiter der Firma Knoll. Die bestehende<br />

Zufahrt zur Kläranlage bzw. Eselsmühle sowie die nördliche Zufahrt des Betriebes<br />

Knoll werden über den Mühlweg und den vorgenannten Weg neu hergestellt.<br />

Im nordöstlichen Bereich soll eine naturnahe Biotopanlage mit extensiv genutzter<br />

Fläche entstehen, das unter anderem für die Rückhaltung und die Versickerung von<br />

Niederschlagswasser dient und als Grünfläche bzw. ökologische<br />

Ausgleichsmaßnahme festgesetzt wird.<br />

Ver- und Entsorgung<br />

Das Niederschlagswasser wird versickert. Die Versickerung von Oberflächenwasser<br />

ist auf Grund der Konsistenz der Böden geboten. Es werden Versickerungsmulden<br />

vorgeschrieben. Der Überlauf der Mulden ist ebenfalls auf der Fläche zu versickern.<br />

Das anfallende Schmutzwasser wird über das bestehende Kanalsystem entwässert.<br />

Weitere Details der Abwasserentsorgung sind dem Entwässerungsplan des<br />

„Eigenbetriebes Abwasserentsorgung“ zu entnehmen.<br />

Die Löschwasserversorgung ist jeweils durch eine hydraulische Berechnung<br />

nachzuweisen.<br />

Seite 6


Für die Trinkwasserversorgung wird das vorhandene Trinkwasserleitungssystem<br />

durch die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> erweitert.<br />

Anfallender Abfall ist fachgerecht über z.B. den öffentlichen Recylinghof, Grünguthof<br />

oder die Abfallumladestation des Landkreises Sigmaringen in der Mackstraße zu<br />

entsorgen. Im Übrigen gilt das Abfallrecht, wie z.B. das Kreislaufwirtschafts- und<br />

Abfallgesetz, das Landesabfallgesetz und die Satzung über die Vermeidung,<br />

Verwertung und Entsorgung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) des Landkreises<br />

Sigmaringen in der jeweils aktuellen Fassung.<br />

Die Ausrichtung des Plangebietes und der Gebäude sind geeignet für eine aktive und<br />

passive Nutzung der Sonnenenergie.<br />

Details sind den textlichen Festsetzungen und Begründung zum Bebauungsplan zu<br />

entnehmen.<br />

Erschließung<br />

Die verkehrliche Anbindung an das öffentliche Straßennetz erfolgt über die<br />

Wiesenstraße (Kernstadtentlastungsstraße) Richtung Biberach und Herbertingen im<br />

Südosten und den Mühlweg (Verbindungsstraße Richtung Herbertingen bzw.<br />

Moosheim, Marbach). Voraussichtlich im Jahre 2013 wird der Verkehr über die<br />

Wiesenstraße zusätzlich über den noch zu bauenden dritten Teil der<br />

Kernstadtentlastungsstraße (Bauträger ist der Staat) Richtung Ravensburg (B 32)<br />

abfließen.<br />

Der Mühlweg wird zugleich auch als Rad- und Fußweg genutzt.<br />

Der Bahnhof <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> und die nächste Bushaltestellte sind etwa zwei Kilometer<br />

vom Plangebiet entfernt. Die Arbeiter der Firma Reisch werden über einen eigenen<br />

Fahrdienst zur Baustelle und wieder zurück gefahren.<br />

Grünflächen bzw. Flächen zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und<br />

Landschaft<br />

Im nordöstlichen Bereich des Plangebietes wird die Bebauung im Zuge der<br />

Umsetzung mit einer Baumreihe entlang der neuen Erschließungsstraße zur<br />

Eselsmühle und zur Kläranlage in die Landschaft des angrenzenden Schwarzachtals<br />

eingebunden. Ebenso grenzt dort die renaturierte Schwarzach mit Begleitgehölzen<br />

an das Plangebiet an. Eine geplante Biotopanlage mit Tümpel, Gehölzen und<br />

Extensivwiese (-weide) im Nordosten des Plangebietes (angrenzend an die<br />

Schwarzach) sowie ein geplanter Gehölzstreifen aus einheimischen Bäumen und<br />

Sträuchern entlang der südöstlichen Grenze des Parkplatzes Knoll ergänzen die<br />

ökologischen Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft.<br />

2.3 Umweltschutzziele, die in Fachgesetzen und übergeordneten Planungen<br />

festgelegt und für das Vorhaben relevant sind<br />

Grundlage zur Aufstellung von Umweltberichten sind Umweltfachgesetze und<br />

übergeordnete Planungen.<br />

Seite 7


Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3<br />

BauGB in Verbindung mit dem BNatSchG §§ 18, 19 und dem NatSchG für <strong>Bad</strong>en-<br />

Württemberg zu beachten. Im vorliegenden Umweltbericht wird sie durch die<br />

Darstellung von Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von<br />

Eingriffen berücksichtigt. Ziele und allgemeine Grundsätze der relevanten<br />

Schutzgüter wurden geprüft und mit den allgemeinen Grundsätzen der Fachgesetze<br />

abgeglichen.<br />

Einwirkende Emissionen wie Lärm oder Schadstoffe regelt das<br />

Bundesimmissionsschutzgesetz mit den entsprechenden Verordnungen (16.<br />

BimSchV – Verkehrslärm) sowie die DIN 1800<strong>5.</strong><br />

Den Umgang mit Regenwasser regelt das Wassergesetz für <strong>Bad</strong>en-Württemberg in<br />

der aktuellen Fassung.<br />

Da von der Planung bzw. der geplanten Bebauung keine geschützten Biotope<br />

betroffen sind, ist hier das NatSchG § 32 nicht relevant. Die Biotope mit der Biotopnr.<br />

7022-87, 7022-88, 7022-89 b (alles Feldhecken mit Feldgehölzen) sind nordwestlich<br />

des Plangebietes in einiger Entfernung vorhanden (mehr als 100 Meter), werden<br />

jedoch von der Maßnahme nicht beeinträchtigt. Nördlich des Geltungsbereiches<br />

grenzt die Fläche des „Artenschutzprogrammes Weißstorch Schwarzachtal“ an.<br />

Fachplanungen<br />

Umweltplan <strong>Bad</strong>en-Württemberg<br />

Schonung natürlicher Ressourcen<br />

Als Ziel wird im Umweltplan des Landes <strong>Bad</strong>en-Württemberg (Umweltministerium<br />

2007) formuliert, natürliche Ressourcen zu schonen sowie die Inanspruchnahme<br />

unbebauter Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke bis zum Jahr 2012 deutlich<br />

zurückzufahren, da der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsflächen im Land bis 2006<br />

auf 13,8 % der Landesfläche angewachsen ist. Der tägliche Zuwachs dieser Flächen<br />

soll bis 2020 auf bundesweit maximal 30 Hektar gesenkt werden, um die weitere<br />

Zersiedlung der Landschaft zu begrenzen. Die Schließung von Baulücken im<br />

Innenbereich und die Revitalisierung von Gewerbebrachen sollen dem steigenden<br />

Flächenbrauch entgegenwirken.<br />

Kyoto-Verpflichtung zum Klimaschutz<br />

Als Beitrag zur Kyoto-Verpflichtung strebt die Landesregierung an, durch eigene<br />

Maßnahmen und Initiativen den Kohlendioxidausstoß um zwei bis vier Millionen<br />

Tonnen zu vermindern. Sowohl verkehrsbedingte Emissionen als auch die bis zum<br />

Jahr 2010 angestrebte Verdopplung (bezogen auf 1997) des Anteils erneuerbarer<br />

Energien sollen zum ausgegebenen Ziel führen. Bis 2020 sollen die erneuerbaren<br />

Energien 20 % des Stromverbrauchs decken.<br />

Landesentwicklungsplan<br />

Im Landesentwicklungsplan (LEP 2002) ist <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> dem ländlichen Raum<br />

zugeordnet und stellt ein Mittelzentrum in der Landesentwicklungsachse<br />

Friedrichshafen / Ravensburg / Weingarten nach Tübingen / Reutlingen dar.<br />

An diese Entwicklungsachsen soll sich die Siedlungsentwicklung orientieren und auf<br />

zentrale Orte, Siedlungsbereiche und Siedlungsschwerpunkte konzentrieren. Neben<br />

der Nähe zu öffentlichen Verkehre sind die Siedlungsstrukturen zudem fahrrad- und<br />

fußgängerfreundlich zu gestalten.<br />

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Nach der Raumordnung <strong>Bad</strong>en-Württemberg ist die Siedlungsentwicklung im Land<br />

vorrangig am Bestand auszurichten. Hier sind Verdichtung, Arrondierung, Baulücken,<br />

Baulandreserve zu berücksichtigen und Brach-, Konversion- und Altlastenflächen<br />

neuen Nutzungen zuzuführen. Unvermeidbare Neubauflächen sollen nur am konkret<br />

absehbaren Neubauflächenbedarf bemessen und möglichst Flächen sparend und<br />

Ressourcen schonend ausgewiesen werden. Dies wird insbesondere durch eine<br />

angemessen hohe bauliche Dichte und eine rationelle Erschließung erreicht.<br />

Regionalplan<br />

Im Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (1996) wird <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> als<br />

Siedlungsbereich mit Schwerpunkt auf Dienstleistungseinrichtungen, Industrie,<br />

Gewerbe sowie Wohnungsbau genannt. Die <strong>Stadt</strong> zählt zum<br />

Fremdenverkehrsbereich Oberschwäbische Bäder und ist insbesondere durch ihren<br />

Heilquellenkurbetrieb bedeutsam.<br />

Es bestehen für das Plangebiet keine speziellen Zielvorstellungen. Aus der Sicht des<br />

Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen im unmittelbaren Umfeld keine<br />

Vorrangbereiche. Von der Planung sind unmittelbar keine<br />

Grundwasserschutzbereiche oder Wasserschutzgebiete betroffen.<br />

Flächennutzungsplan und Landschaftsplan<br />

Rechtsgültig ist der am 2<strong>5.</strong>08.2011 wirksam gewordene Flächennutzungsplan der<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen. Der Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplanes ist im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Die vorliegende<br />

Planung stellt eine Erweiterung des südöstlich angrenzenden, bereits bestehenden<br />

Industriegebietes „Ziegeleschle“ dar.<br />

Der Umweltbericht des Flächennutzungsplanes sowie der Landschaftsplan (Grom,<br />

Altheim) beschreiben das Plangebiet.<br />

Schutz- und Vorranggebiete<br />

enholz<br />

Herbertinger Straße<br />

Grundstücke und Eigentümer (56.529)<br />

Schutzgebiete über Art<br />

Landschaft (13)<br />

Natur (1)<br />

Wasser (12)<br />

Biotop gem. § 24a (500)<br />

Naturschutzgebiet (2)<br />

FFH-Gebiet (2)<br />

Nutzungsfläche<br />

Galgeneschle<br />

Grund<br />

Eselmühlesch<br />

B 32<br />

Ob ere Vorwiesen<br />

Mühlweg<br />

Seite 9<br />

-<br />

Schwarzachstraße<br />

Schlichte<br />

Schwarzachs<br />

Wolfenmühleweg<br />

L<br />

Moosheimer Straße<br />

Wies<br />

0 60 120 180 240 300 m<br />

,<br />

Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb oder in unmittelbarer Umgebung von<br />

Naturschutz-, Landschaftsschutz-, FFH- oder Europäischen Vogelschutzgebieten.


Nördlich des Geltungsbereiches grenzt die Fläche des 1994 von Landratsamt<br />

Sigmaringen, Regierungspräsidium Tübingen und Naturschutzverbänden ins Leben<br />

gerufene „Artenschutzprogramm Weißstorch Schwarzachtal“ an. Nordöstlich des<br />

Plangebietes, angrenzend an die Schwarzach, beginnt die Zone 3 des<br />

Wasserschutzgebietes „Albergasse“. Im Plangebiet selbst befinden sich keine nach §<br />

32 NatSchG geschützten Biotope.<br />

3. Ergebnis der Prüfung anderweitiger Lösungsmöglichkeiten<br />

3.1 Standortalternativen und Begründung zur Auswahl<br />

Das Plangebiet ist Bestandteil des aktuellen Flächennutzungsplanes. Ziel ist es, den<br />

Industrieflächenbedarf der bauwilligen Firmen zu decken und Arbeitsplätze zu<br />

erhalten bzw. zu schaffen sowie das Mittelzentrum <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> weiter zu stärken.<br />

Freie, zusammenhängende Industriegrundstücke im Umfeld sind nicht genügend<br />

verfügbar. Zudem stellt der Bebauungsplan eine Erweiterung des bereits<br />

vorhandenen Industriegebietes „Ziegeleschle“ dar und kann somit in vorhandene<br />

Strukturen und die Landschaft eingebunden werden.<br />

Die verkehrliche Anbindung ist dort gegeben, Wohnbaugebiete bleiben verschont<br />

und der Neuflächenverbrauch wird reduziert. Deshalb kommen alternative Standorte<br />

zurzeit nicht in Frage.<br />

4. Methoden der Umweltprüfung<br />

4.1. Räumliche und inhaltliche Abgrenzung des Untersuchungsgebietes<br />

Das Untersuchungsgebiet entspricht mindestens dem räumlichen Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes und geht teilweise, falls erforderlich, darüber hinaus. Alle<br />

Umweltbelange (Boden, Wasser, Luft / Klima, Tiere / Pflanzen, Landschaftsbild,<br />

Mensch, Kultur- und Sachgüter inkl. Wechselwirkungen) werden im Umweltbericht in<br />

Bezug auf das Vorhaben geprüft.<br />

4.2 Untersuchungsmethoden für Schutzgüter<br />

Mensch<br />

Betrachtet werden die Aspekte Gesundheit, Wohnen, Wohnumfeld, Wohlbefinden<br />

und Erholungsfunktion.<br />

Boden<br />

Die Bodenfunktionen wurden gemäß des Bundesbodenschutzgesetzes mit Hilfe des<br />

Leitfadens der LUBW „Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“ ermittelt.<br />

Grundlage der Daten zum Schutzgut „Boden“ ist die Reichsbodenschätzung.<br />

Seite<br />

10


Wasser (Oberflächenwasser, Grundwasser)<br />

Untersucht werden die Funktionen für den Wasserhaushalt. Die Bedeutung und<br />

Empfindlichkeit der Grundwasservorkommen werden abgeschätzt und eventuelle<br />

Wasserschutzgebiete erfasst. Grundlage ist u.a. die Bodenkarte von <strong>Bad</strong>en-<br />

Württemberg.<br />

Pflanzen und Tiere, Biotoptypen<br />

Die Daten beruhen auf eigenen Bestandsaufnahmen sowie nach Bedarf auf die<br />

§ 24a-Biotopkartierung NatSchG (aktuell § 32 NatSchG) des Landkreises<br />

Sigmaringen. Aussagen zur Tierwelt orientieren sich am Biotoptyp, die Ermittlung der<br />

Biotoptypen nach dem LfU-Schlüssel. Die Biotoptypbewertung orientiert sich am<br />

Modell des Landkreises Sigmaringen.<br />

Klima, Luft<br />

Es werden die Auswirkungen der Planung auf die lokalklimatischen Verhältnisse und<br />

Wechselwirkungen auf Mensch, Pflanzen und Tieren sowie Geruchsemissionen aus<br />

landwirtschaftlichen Betrieben betrachtet. Grundlagen hierzu sind die Topografische<br />

Karte und der Klimaatlas <strong>Bad</strong>en-Württemberg.<br />

Landschaft<br />

Zur Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes werden die Ausstattung mit<br />

naturraumtypischen Strukturmustern sowie das Ausmaß vorhandener Störungen<br />

bzw. die Störempfindlichkeit herangezogen. Es gilt, die Eigenart, Vielfalt und<br />

Schönheit des Landschaftsbildes zu erhalten sowie die landschaftsästhetische<br />

Funktion zu betrachten. Ebenso ist es Ziel, ausreichend große Landschaftsräume<br />

unzerschnitten zu erhalten. Zu beachten sind hier die grundlegenden Ziele des<br />

Landschaftsplanes.<br />

Kulturgüter<br />

Kulturgüter sind vom Menschen gestaltete Landschaftsteile die von geschichtlichem,<br />

wissenschaftlichem, künstlerischem, archäologischem, städtebaulichem oder die<br />

Kulturlandschaft prägendem Wert. Dies können beispielsweise Gebäude,<br />

gärtnerische Anlagen wie Parks oder Friedhöfe sein oder im Boden verborgene<br />

Anlagen.<br />

4.3 Hinweis auf Schwierigkeiten bei der Erstellung der Studie<br />

Größere Schwierigkeiten bei der Erstellung der Studie haben sich nicht ergeben.<br />

Klimatische und lufthygienische Auswirkungen sowie hydrogeologische<br />

Beeinträchtigungen können nicht quantifiziert werden. Die Angaben beruhen auf<br />

allgemeine Annahmen auf Basis der Geologischen Karte.<br />

Eine exakte faunistische sowie floristische Bestandsaufnahme wurde nicht<br />

durchgeführt, da es keine Hinweise auf seltene oder bedrohte Arten gibt.<br />

Seite<br />

11


<strong>5.</strong> Wirkfaktoren der Bauleitplanung<br />

Die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes mit<br />

umweltrelevanten Auswirkungen, bedingt durch Bau, Anlage und Betrieb sind zu<br />

beschreiben.<br />

<strong>5.</strong>1. Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund und Boden<br />

Flächenversiegelung des Vorhabens insgesamt (siehe auch Kapitel 9):<br />

Gesamtgröße des Plangebietes: 6,5422 ha<br />

davon geplante Biotopfläche (Gehölze, Tümpel, Extensivweide): ca. 0,6074 ha<br />

Nach Umsetzung (Planung)<br />

Nutzung Überbauung Versiegelung<br />

Maximal überbaubare<br />

Gewerbefläche* 3,7771 ha 3,7771 ha<br />

Öffentliche Verkehrsflächen 0,4572 ha 0,4572 ha<br />

maximale Gesamtversiegelung 4,2343 ha 4,2343 ha<br />

Bestand Gesamtversiegelung<br />

1,93 ha (Gewerbefläche 2,4087 ha) + 0,3575 ha Straßenfläche = 2,2875 ha<br />

Maximale Neuversiegelung: Planung – Bestand = 1,947 ha<br />

Erläuterungen:<br />

*maximal überbaubare Industrieflächenflächen = 80 % (Grundflächenzahl 0,8) aus<br />

4,7214 ha Baulandfläche: 3,7771 ha<br />

<strong>5.</strong>2 Baubedingte Auswirkungen<br />

Baubedingte Auswirkungen auf die Schutzfaktoren Mensch, Tier, Pflanze, Boden,<br />

Wasser, Klima/Luft, Landschaft sind:<br />

Baustelleneinrichtungen, Baustraßen, Lagern von Baumaterial, Abbau, Lagern und<br />

Transport von Bodenmaterial, Bodenverdichtungen, Schadstoffemissionen, Lärm,<br />

Erschütterung durch Baumaßnahmen.<br />

Seite<br />

12


Die Auswirkungen sind in der Regel jedoch auf die Zeit der Baumaßnahmen<br />

beschränkt und nicht längerfristiger Natur.<br />

<strong>5.</strong>3 Anlagebedingte Auswirkungen<br />

Anlagebedingte Auswirkungen auf die Schutzfaktoren Mensch, Tier, Pflanze, Boden,<br />

Wasser, Klima/Luft, Landschaft sind:<br />

Flächeninanspruchnahme insgesamt, Entfernung von Biotopstrukturen, Gebäude<br />

und Verkehrsflächen und Störung der Wechselwirkung zwischen Schutzgütern.<br />

<strong>5.</strong>4 Betriebsbedingte Auswirkungen<br />

Es entstehen durch zusätzlichen Anliegerverkehr sowie Licht-, Lärm- und<br />

Schadstoffemissionen in geringem Umfang betriebsbedingte Auswirkungen je nach<br />

Abstand zur Immissionsquelle.<br />

6. Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter im<br />

Zusammenhang mit der Planung sowie die Auswirkungen der<br />

Planung<br />

Fachpläne mit relevanten Umweltschutzzielen existieren für das Plangebiet nicht<br />

Grundlage der Planung ist der rechtsgültige Flächennutzungsplan inklusive<br />

Umweltbericht und Landschaftsplan.<br />

6.1. Beschreibung der Schutzgüter (Umweltbelange), deren Funktion,<br />

Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter<br />

6.1.1 Mensch<br />

Allgemeines<br />

Betrachtet werden die Aspekte Gesundheit, Wohnen, Wohnumfeld, Wohlbefinden<br />

und Erholungsfunktion.<br />

Bestand<br />

Das Plangebiet wird zurzeit als Gewerbebaufläche inkl. Entwässerungsmulde<br />

(2,4087 ha), Parkplatz (0,7017 ha), Intensivgrünland (2,2688 ha) und Gartenland mit<br />

Gehölz (0,5553 ha) genutzt. Zudem sind Flächen mit Gehölzen (482 qm),<br />

Verkehrswege (3.575 qm), Bankette (1.475 qm) vorhanden (siehe auch Kapitel 9).<br />

Nordöstlich des Plangebietes setzt sich das Mühlental, das als Naherholungsziel<br />

genutzt wird, mit dem renaturierten Fließgewässer „Schwarzach“ und den weiteren<br />

Mühlen fort. Die nächstgelegene Mühle ist die Eselsmühle. Zwischen Eselsmühle<br />

und Plangebiet befindet sich die städtische Sammelkläranlage. Östlich der<br />

Schwarzach schließt die Zone 3 des Wasserschutzgebiets „Albergasse“ an.<br />

Seite<br />

13


Etwa 300 m westlich des Plangebietes befindet sich das Waldgebiet „Galgenholz“,<br />

das der Erholungs- und Jagdnutzung dient. Zwischen dem Waldgebiet und dem<br />

Plangebiet verlaufen die Bundesstraße 32 sowie die Bahnlinie. Im Bereich des<br />

Bahndamms befinden sich Feldhecken mit Feldgehölzen, die in der Biotopkartierung<br />

des Landkreises erfasst sind (Biotopnr. 7022-87, 7022-88, 7022-89 b). Nördlich<br />

schließt sich die Fläche des „Artenschutzprogramms Weißstorch Schwarzachtal“ an.<br />

Vorbelastung:<br />

In unmittelbarer Nähe des Plangebietes existieren mit Ausnahme der östlich<br />

gelegenen Eselsmühle (landwirtschaftlicher Betrieb) keine Siedlungen. Die<br />

Belastungen durch das angrenzende Gewerbegebiet sowie die landwirtschaftliche<br />

Nutzung sind deshalb zu vernachlässigen.<br />

Bedeutung und Empfindlichkeit<br />

Im Umweltbericht des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes ist das<br />

Bebauungsgebiet „Ziegeleschle“ beschrieben. Die Landschaftsbeschreibung misst<br />

dem Bereich in Verlängerung zur Firma Knoll eine hohe Erholungsbedeutung zu. Der<br />

Mühleweg wird als Rad- und Spazierweg genutzt. Dem Bereich zwischen der Firma<br />

Reisch und dem bestehenden Parkplatz der Firma Knoll wird keine<br />

Erholungsbedeutung beigemessen.<br />

Lärm- und Verkehrsbelastung<br />

Betroffen sind die Sammelkläranlage sowie die Eselsmühle. Die Eselsmühle ist<br />

selbst ein im Vollerwerb geführter landwirtschaftlicher Betrieb. Die Eselsmühle wird<br />

durch die Schwarzach sowie einem geplanten Tümpel auf der gegenüberliegenden<br />

Seite der Schwarzach von der Industriebebauung getrennt.<br />

Geruchsemissionen<br />

Da es sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes um kein Wohngebiet, sondern<br />

um ein reines Industriegebiet handelt, sind die geringfügigen Geruchsemissionen der<br />

angrenzenden intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen vernachlässigbar.<br />

Geruchsemissionen des südöstlich angrenzenden Industriegebietes sind ebenfalls<br />

vernachlässigbar.<br />

6.1.2 Tiere und Pflanzen, Biotopfunktion<br />

Allgemeines<br />

Im Vordergrund stehen der Schutz der Tier- und Pflanzenarten und ihrer<br />

Lebensgemeinschaft in ihrer natürlichen, standortgerechten Artenvielfalt sowie der<br />

Schutz ihrer Lebensräume und Lebensbedingungen. Einher gehen die Betrachtung<br />

der Biotopfunktion und die Funktion der Biotopvernetzung. Besonders geschützte<br />

Gebiete wie FFH-Gebiete nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB bzw. § 32<br />

NatSchG sowie die biologische Vielfalt nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a BauGB,<br />

falls vorhanden, finden besondere Berücksichtigung.<br />

Die natürliche Vegetation in diesem Bereich wäre ein Mischwald aus Rotbuchen,<br />

Eichen, Ahorn und Fichten.<br />

Seite<br />

14


Bestand (siehe auch Kapitel 9)<br />

Im Plangebiet sind auf der unbebauten landwirtschaftlichen Fläche auf Grund der<br />

intensiven Grünlandlandnutzung keine geschützte Pflanzenarten, Tierarten, oder<br />

Tiergesellschaften vorhanden. Entlang den Straßen (Bankett) des Plangebietes<br />

befinden sich etwa 20 einheimische Laubbäume, hauptsächlich Sandbirken, die zum<br />

größten Teil erhalten werden können. Als Biotopelemente befindet sich an der<br />

südwestlichen Begrenzung ein Feldrain, sporadisch bepflanzt mit einheimischen<br />

Sträuchern und an der Zufahrtstraße zur Kläranlage eine Fläche mit ebenfalls<br />

heimischen Sträuchern. Es schließt sich dort ein Nutzgarten an, der aus<br />

Obstbäumen, einer Fichtenhecke, Gemüseland besteht und mit einer Hecke aus<br />

hauptsächlich Fichten und auch weiteren Gehölzen umrahmt ist. Unmittelbar in der<br />

Nähe des Gartenlandes stehen vier ältere Obstbäume auf einer intensiv<br />

landwirtschaftlich genutzten Grünlandfläche. Der Bebauungsplan misst dieser Wiese<br />

vor allem als Bestandteil der Wiesenflächen des Siebenmühlentals und als<br />

potenzielles Nahrungsgebiet des Weißstorches eine mittlere Bedeutung bei. Die<br />

Fläche des „Artenschutzprogrammes Weißstorch Schwarzachtal“ beginnt jedoch erst<br />

nördlich des Plangebietes. Erfahrungsgemäß halten sich die Weißstörche nicht im<br />

Plangebiet, sondern erst nördlich des Erschließungsweges zur Eselsmühle auf.<br />

Schützenswerte Landschaftsbestandteile, geschützte Biotope, Naturschutzgebiete<br />

oder FFH- bzw. Vogelschutzgebiete sind im Plangebiet ebenfalls nicht existent.<br />

Westlich des Plangebietes, im Bereich der Bahnböschung befinden sich nach § 32<br />

NatSchG geschützte Biotope (Feldhecken und Feldgehölze), Biotopnummer 7022-<br />

87, 7022-88, 7022-89 b. Östlich befindet sich die renaturierte Schwarzach,<br />

angrenzend an dieses Fließgewässer beginnt die Zone 3 des Wasserschutzgebietes<br />

„Albergasse“.<br />

Vorbelastung<br />

Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen sind durch ihre Lage am Mühleweg<br />

durch Eutrophierung (z.B. Hundekot) nur gering belastet. Sonstige Vorbelastungen<br />

bezüglich Tiere, Pflanzen, Biotopfunktion sind nicht bekannt.<br />

Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere durch die Umsetzung<br />

Bei den intensiv genutzten landwirtschaftlichen Grünlandflächen im Geltungsbereich<br />

geht eine potenzielle Nahrungsfläche z.B. für den Weißstorch verloren, ansonsten<br />

sind die negativen ökologischen Auswirkungen des Vorhabens bei diesen Flächen<br />

verhältnismäßig gering. Im Rahmen der Umsetzung wird ein Teil der Bäume der<br />

Bebauung weichen müssen, das Gartenland mit der Fichtenumzäunung wird einer<br />

Biotopanlage aus einem naturnahen Tümpel, Gehölzen und extensiv genutzter<br />

Wiesenfläche (siehe nächste Seite) mit relativ hoher ökologischer Wertigkeit weichen<br />

und entlang der südöstlichen Grenze des Parkplatzes Knoll wird ein breiterer<br />

Gehölzstreifen aus heimischen Bäumen und Sträuchern angelegt.<br />

Seite<br />

15


Geplante Biotopanlage im nordöstlichen Bereich<br />

6.1.3 Geologie und Boden<br />

Allgemeines<br />

Das Schutzgut Boden erfüllt Funktionen für den Naturhaushalt, ist Lebensgrundlage<br />

für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen. Darüber hinaus sind die<br />

Wasser- und Nährstoffkreisläufe, Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften,<br />

Grundwasserschutzfunktion und die Funktion als Archiv der Natur- und<br />

Kulturgeschichte zu schützen.<br />

Seite<br />

16


Bestand sowie Bedeutung und Bewertung der Bodenfunktion<br />

Karte Reichsbodenschätzung (Quelle: Staatliches Vermessungsamt)<br />

Die Bewertung der Bodenfunktion erfolgt gemäß des Leitfadens der Landesanstalt<br />

für Umwelt, Messungen und Naturschutz <strong>Bad</strong>en-Württemberg „Bewertung von Böden<br />

nach ihrer Leistungsfähigkeit“ sowie des Heftes 31 des Umweltministeriums B.W.<br />

(1995) auf Basis der Reichsbodenschätzung.<br />

Die Schmelzwasser der Würmeiszeit haben das Schwarzachtal mit Schottern gefüllt.<br />

Im Geltungsbereich befinden sich daher würmeiszeitliche Kiese, die mit anmoorigem<br />

Material überdeckt sind.<br />

Die Auszüge aus dem Liegenschaftskataster beschreiben die Grundstücke:<br />

Flstnr. 2428,2432, 2671, 2672, 2673, 2761, 2762, 2764/2, 2765, 2770/3, 2777/3.<br />

Eine Versickerungsmöglichkeit ist bei den anstehenden Bodenarten gegeben.<br />

Die ackerbauliche Zustandsstufe des Grundstücks Flstnr. 2428 (wurde vor wenigen<br />

Jahren von Acker in Grünland umgewandelt) ist in den Karten der Bodenschätzung<br />

mit der Kennzahl 3 angegeben. Die Bodenzahl der Reichsbodenschätzung beträgt<br />

für die betroffene landwirtschaftliche Fläche 60, die Ackerzahl 5<strong>5.</strong><br />

Bei den Grundstücken Flstnr. 2671 und 2672 liegt die Bodenstufe bei 2, die<br />

Grünlandgrundzahl beträgt 54.<br />

Nach dem Leitfaden der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und<br />

Naturschutz <strong>Bad</strong>en-Württemberg „Bewertung von Böden nach ihrer<br />

Leistungsfähigkeit“ sowie des Heftes 31 des Umweltministeriums B.W. (1995)<br />

ergibt sich für die vom Bebauungsplan "Ziegeleschle“" betroffenen Flächen<br />

nachfolgend aufgeführte Bewertung.<br />

Seite<br />

17


Standort für die natürliche Vegetation:<br />

Die Bedeutung für die natürliche Vegetation ist häufig negativ korreliert mit der<br />

Ertragsfähigkeit für Kulturpflanzen und deshalb im Plangebiet von eher geringer<br />

Bedeutung. Die Ackerzahl von 55 sowie die Grünlandzahl von 54 entsprechen<br />

einem Standort von eher geringer Eignung (Bewertungsklasse 2) für die<br />

natürliche Vegetation.<br />

Standort für Kulturpflanzen:<br />

Die Ackerzahlen von 55 sowie die Grünlandzahl 54 kennzeichnen einen<br />

Standort der Bewertungsklasse 3 mit einer mittleren natürlichen<br />

Ertragsfähigkeit.<br />

Ausgleichskörper für den Wasserhaushalt:<br />

Die Versickerung von Niederschlagswasser setzt durchlässigen Untergrund und<br />

einen ausreichenden Abstand zu der Grundwasseroberfläche voraus. Der<br />

Untergrund muss die anfallenden Sickerwassermengen aufnehmen können.<br />

Dies alles ist im vorliegenden Fall gegeben.<br />

Die Versickerung kann direkt erfolgen oder das Wasser kann über ein<br />

ausreichend dimensioniertes Speichervolumen durch eine Sickeranlage mit<br />

verzögerter Versickerung in Trockenperioden dem Untergrund zugeführt<br />

werden. Nach dem ATV-Arbeitsblatt A 138 muss der Durchlässigkeitsbeiwert<br />

des Bodens, in dem die Versickerung stattfinden soll zwischen Kf = 5,0 x 10 -3<br />

und Kf = 5,0 x 10 -6 m/s liegen. Als ausreichender Abstand zur<br />

Grundwasseroberfläche werden für Versickerungsbecken 2,0 m über dem<br />

höchsten zu erwartenden Grundwasserstand angegeben. In der Praxis sind<br />

jedoch auch kleinere Durchlässigkeiten und geringer Abstände machbar.<br />

Die Zustandsstufen 3 (Ackerbewertung) sowie die Bodenstufe 2<br />

(Grünlandbewertung) haben laut Bodenschätzung die Bewertungsklasse 4.<br />

Filter- und Pufferfunktion für Schadstoffe:<br />

Die Zustandsstufe 3 (Ackerwertung) ergibt die Bewertungsklasse 4. Die<br />

Bodenstufe 2 (Grünlandbewertung) ergibt die Bewertungsklasse <strong>5.</strong><br />

Böden als landschaftsgeschichtliche Urkunde:<br />

Böden mit regionaler Seltenheit oder Böden als naturgeschichtliche oder<br />

kulturgeschichtliche Urkunde kommen im Gültigkeitsbereich nicht vor.<br />

Möglicherweise stößt man bei Grabungen jedoch auf Nagelfluhschichtungen.<br />

Daher erfolgt die Einstufung in Bewertungsklasse 3.<br />

Seite<br />

18


Gesamtzusammenstellung:<br />

Nach dem Leitfaden der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz<br />

<strong>Bad</strong>en-Württemberg „Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“ sowie des<br />

Heftes 31 des Umweltministeriums B.W. ergibt sich folgende Bewertung der<br />

Bodenfunktion:<br />

Bodenfunktion Bewertungsklasse nach Leitfaden<br />

Standort für natürliche Vegetation: 2<br />

(Acker und Grünland)<br />

Standort für Kulturpflanzen: 3<br />

(Acker und Grünland)<br />

Ausgleichskörper im Wasserkreislauf:<br />

Acker und Grünland 4<br />

Filter und Puffer für Schadstoffe:<br />

Acker: 4<br />

Grünland: 5<br />

Landschaftsgeschichtliche Urkunde: 3__<br />

Gesamtbewertung der Bodenfunktionen: 3,5<br />

Erklärung:<br />

In der Gesamtbewertung liegt der Durchschnitt der Bewertungsklassen bei ca. 3,5<br />

(Standort bedeutend).<br />

Durch Überbauung und Versiegelung (max. Neuversiegelung 1,947 ha, siehe Kapitel<br />

<strong>5.</strong>1) gehen sämtliche Bodenfunktionen verloren. Deshalb ist die Empfindlichkeit der<br />

Böden diesbezüglich generell hoch einzustufen.<br />

Vorbelastung<br />

Für das Plangebiet besteht kein Altlastenverdacht (Historische Erkundung im Auftrag<br />

des Landratsamtes Sigmaringen: IUT, Ingenieurgesellschaft für Umwelttechnik<br />

1998).<br />

Eine erhebliche Vorbelastung der Böden durch Schad- und Nährstoffeinträge aus der<br />

Landwirtschaft ist unwahrscheinlich.<br />

Auswirkung durch Umsetzung des Vorhabens<br />

Die Bodenfunktionen gehen auf einer Fläche von maximal 1,947 ha durch<br />

Neuversiegelung und Überbauung verloren.<br />

Die Böden werden durch Verdichtung, Umlagerung und Veränderung des<br />

Bodenaufbaus besonders während der Bauphase beeinträchtigt.<br />

Ausgleich für Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden siehe Kapitel 9.2<br />

Seite<br />

19


6.1.4 Wasser<br />

Für den Wasserhaushalt sind die Aspekte Grundwasser und Oberflächenwasser zu<br />

betrachten.<br />

Grundwasser<br />

Bezug nehmend auf das angrenzende Baugebiet kann von einem Flurabstand zum<br />

Grundwasser von mehr als einem Meter ausgegangen werden. Das Grundwasser im<br />

Geltungsbereich wird im Umweltbericht des Flächennutzungsplanes als gering<br />

leitend eingestuft.<br />

Das Plangebiet befindet sich nicht in einem Wasserschutzgebiet. Östlich des<br />

Geltungsbereichs beginnt unmittelbar angrenzend an die Schwarzach Zone 3 des<br />

Wasserschutzgebietes „Albergasse“.<br />

Oberflächengewässer sind im Plangebiet keine vorhanden (Schwarzach befindet sich<br />

östlich außerhalb).<br />

Entwässerung<br />

Oberflächenwasser und Regenwasser werden vor Ort versickert.<br />

Abwasserentsorgung: Siehe Entwässerungsplan des Eigenbetriebes<br />

Abwasserentsorgung.<br />

Auswirkungen durch Umsetzung des Vorhabens<br />

Die Grundwasserneubildungsrate wird durch Neuversiegelung nur unwesentlich<br />

verringert, da Oberflächenwasser und Regenwasser vor Ort versickert werden (siehe<br />

Kapitel 6.1.3).<br />

6.1.5 Klima/Luft<br />

Im Umweltbericht des Flächennutzungsplanes wird die Lage des Plangebietes als<br />

„inversionsgefährdet“ bezeichnet.<br />

Die Offenlandfläche des Plangebietes dient unter anderem der Kaltluftbildung und<br />

des Kaltluftabflusses in Richtung bestehendes, angrenzendes Industriegebiet.<br />

Auswirkungen durch die Umsetzung des Vorhabens<br />

Trotz der geplanten Bebauung und der damit verbunden Behinderung des<br />

Kaltluftabflusses ist jedoch eine wesentliche lokalklimatische Beeinträchtigung nicht<br />

zu erwarten.<br />

Bei Einhaltung der Auflagen des Immissionsschutzrechts (Wärmedämmung,<br />

Heizungsanlagen ...) sind keine erheblichen Auswirkungen durch<br />

Schadstoffemissionen zu erwarten. Eine geringfügige Verschlechterung der<br />

Luftqualität durch Abgase des Anliegerverkehrs ist möglich.<br />

Seite<br />

20


6.1.6 Landschaft, Landschaftsbild<br />

Die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen sind geprägt von intensiver<br />

Grünlandnutzung.<br />

Bedeutung und Empfindlichkeit<br />

Das Plangebiet selbst prägt durch seine intensive Bewirtschaftung von Grünland<br />

sowie durch die Birkenallee am Mühlweg die Landschaft.<br />

Im Umweltbericht des Flächennutzungsplanes wird dem nordöstlichen Teil des<br />

Plangebietes hohe Bedeutung beigemessen (Bestandteil der Wiesenlandschaft des<br />

Mühlentals). Der nordwestliche Teil zwischen der Firma Reisch und dem Parkplatz ist<br />

von mittlerer Bedeutung.<br />

Vorbelastung<br />

Der nordwestliche Teil zwischen der Firma Reisch und dem Parkplatz der Fa. Knoll<br />

ist durch den Parkplatz landschaftlich vom Wiesental getrennt und wird als<br />

Intensivgrünland bewirtschaftet.<br />

Auswirkungen durch Umsetzung des Vorhabens<br />

Das Schutzgut Landschaft wird durch die geplante Bebauung des Industriegebietes<br />

beeinträchtigt. Durch die Schaffung einer naturnahen Biotopanlage mit Tümpel,<br />

Gehölzen und Extensivgrünland im nordöstlichen Bereich, der Pflanzung von<br />

einheimischen Laubbäumen entlang der nördlichen Erschließungsstraße sowie der<br />

Pflanzung eines breiteren Gehölzstreifens aus heimischen Bäumen und Sträuchern<br />

entlang der südöstlichen Grenze des Parkplatzes Knoll wird die Bebauung in die<br />

Landschaft eingebunden.<br />

6.1.7 Kultur- und Sachgüter<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter sind im Plangebiet nicht vorhanden.<br />

6.2 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern (Umweltbelangen)<br />

Hier geht es um Wirkungen, die durch gegenseitige Beeinflussung der<br />

Umweltbelange entstehen.<br />

Vor allem im nordöstlichen Bereich des Plangebietes treten Wechselwirkungen der<br />

Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotopfunktion, Mensch, Landschaft und Boden auf. Der<br />

Flächennutzungsplan begrenzt jedoch die Bebauung auf das im Rahmen der<br />

vorliegenden Bebauungsplanung beantragte Ausmaß. Vor diesem Hintergrund<br />

halten sich die negativen Auswirkungen bei den o.a. Wechselwirkungen in Grenzen.<br />

Die negativen Auswirkungen werden jedoch über Anpflanzungen von einheimischen<br />

Laubbäumen an den Straßen- bzw. Wegseiten des Geltungsbereichs, einem<br />

Gehölzstreifen entlang der südöstlichen Grenze des Parkplatzes Knoll sowie die<br />

Schaffung einer naturnahen Biotopanlage teilweise kompensiert.<br />

Seite<br />

21


6.3 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Die Planung hat erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden, da durch<br />

Überbauung und Versiegelung sämtliche Bodenfunktionen verloren gehen. Das<br />

Schutzgut Wasser ist durch die Versickerung des Oberflächenwassers kaum negativ<br />

beeinflusst. Auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Biotopfunktion, Klima/Luft,<br />

Landschaft wirkt sich das Vorhaben ebenfalls aus.<br />

Kultur- und Sachgüter sind nicht betroffen.<br />

7. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes<br />

7.1 Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung wäre eine Fortführung der intensiven Nutzung<br />

des Grünlandes und des Gartenlandes gegeben. Die Wechselwirkungen zwischen<br />

den Schutzgütern, Mensch, Tiere, Pflanzen, Biotopfunktion und Boden blieben<br />

weiterhin im beschriebenen Umfang erhalten.<br />

7.2 Entwicklungsprognose bei Durchführung der Planung<br />

Nach § 1 Abs. 6 Sätze 7a, c und d BauGB sind die Umweltauswirkungen auf die<br />

vorgenannten Schutzgüter sowie auf das Wirkungsgefüge zwischen ihnen zu<br />

untersuchen. Ebenso sind auch die sonstigen Belange nach § 1 Abs. 6 Sätze 7 b, e<br />

– i BauGB und nach § 1 a Abs. 2 und 3 BauGB zu untersuchen.<br />

Ergebnisse der Auswirkungen können aus dem vorherigen Kapitel entnommen<br />

werden.<br />

8. Maßnahmen zur Minimierung der negativen Auswirkungen<br />

8.1 Maßnahmen zur Minimierung der betriebsbedingten Auswirkungen<br />

8.1.1 Vermeidung von Emissionen<br />

Die gültigen Wärmestandards des Immissionsschutzrechts sowie moderner<br />

Heizanlagen müssen eingehalten werden. Daher sind keine erheblichen<br />

Seite<br />

22


Auswirkungen durch Schadstoffemissionen zu erwarten. Eine geringe Erhöhung der<br />

Belastung durch Abgase des Anliegerverkehrs ist möglich.<br />

8.1.2 Abfälle, Abwasser<br />

Abfälle werden gemäß des Kreislaufwirtschaftsgesetztes sowie der gültigen<br />

Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises und der zusätzlichen<br />

Entsorgungsalternativen der <strong>Stadt</strong> entsorgt.<br />

Das Abwasser wird im Rahmen der Abwasserplanung des Eigenbetriebes Abwasser<br />

im bestehenden Kanalsystem der Sammelkläranlage <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> zugeleitet. Das<br />

Oberflächen- und Niederschlagswasser wird auf der Fläche versickert (siehe Kapitel<br />

6.1.3).<br />

8.1.3 Energie<br />

Empfohlen wird neben der Nutzung alternativer Energien durch Photovoltaik-,<br />

thermische Solaranlagen und Erdwärme auch die energetisch gesehen optimale<br />

Ausrichtung der Gebäude sowie der Bau von „Passivgebäuden“ zur Minimierung des<br />

Energieverbrauchs.<br />

8.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von negativen<br />

Auswirkungen<br />

8.2.1 Bodenbelastung<br />

Bei Baumaßnahmen ist der Oberboden getrennt vom Unterboden fachgerecht<br />

abzutragen (BodSchG § 1). Der im Plangebiet wieder verwendbare Oberboden soll in<br />

Mieten von maximal einem Meter Höhe zwischengelagert werden. Nach den<br />

Baumaßnahmen wird er auf der nicht bebauten Fläche in einer Stärke von ca. 0,4 m<br />

wieder aufgetragen und gelockert. Die Bodenfunktionen sollen so weitgehend<br />

erhalten bleiben. Eventuell vorhandene Bodenverdichtungen sind zu beseitigen. Der<br />

überschüssige Oberboden wird zur Bodenverbesserung von Ackerflächen verwendet<br />

(siehe Kapitel 9.2.3).<br />

Seite<br />

23


9. Ökologische Bewertung und Gegenüberstellung des Ist-<br />

Zustandes und des Zustandes nach Umsetzung des Vorhabens und<br />

ökologische Ausgleichsmaßnahmen - Eingriffs-, Ausgleichsbilanz<br />

9.1 Ökologische Bewertung des Geltungsbereiches<br />

Nachfolgende ökologische Bewertung des Geltungsbereiches wurde nach dem<br />

aktuellen Bewertungsschema des Landkreises Sigmaringen aufgestellt.<br />

9.1.1 Bewertung vor der Maßnahme (Bestand):<br />

Gewerbebauflächen (gesamt 24.087 qm)<br />

Reisch: 512 qm x 0 Wertpunkte = 0 Wertpunkte<br />

Knoll: 23.067 qm x 0 Wp = 0 Wertpunkte<br />

500 qm Entwässerungsmulde x 2 Wp = 1.000 Wertpunkte<br />

Straßenfläche befestigt: 3.575 qm x 0 Wertpunkte = 0 Wertpunkte<br />

Straßenbankette: 1.475 qm<br />

- Bankett ohne Bäume: 1.000 qm x 1 Wp = 1.000 Wertpunkte<br />

- Bankett mit Bäumen: 475 qm x 3 Wertpunkte = 1.425 Wertpunkte<br />

Parkplatz (gesamt: 7.562 qm):<br />

versiegelt ca. 20 %: 1.512 qm x 0 Wertpunkte = 0 Wertpunkte<br />

Parkflächen ca. 30 %: 2.269 qm x 1 Wertpunkt = 2.269 Wertpunkte<br />

Gehölze ca. 30 %: 2.269 qm x 2 Wertpunkte = 4.538 Wertpunkte<br />

Wiesenfläche 20 %: 1.512 qm x 2 Wertpunkte = 3.024 Wertpunkte<br />

Gesamt Parkplatz: 9.831 Wertpunkte<br />

Intensivgrünland Knoll: (9.013 qm – 4 Obstbäume x 25 qm):<br />

Wiese: 8.913 qm x 2 Wertpunkte = 17.826 Wertpunkte<br />

4 Obstbäume: 4 x 25 qm x 3 Wertpunkte = 300 Wertpunkte<br />

Gehölzdreieck Straße Kläranl. 200 qm x 3 Wp = 600 Wertpunkte<br />

Intensivgrünland Reisch: (13.675 qm – 3 Birken x 25 qm):<br />

Wiese:13.600 qm x 2 Wertpunkte = 27.200 Wertpunkte<br />

3 Birken: 3 x 25 qm x 3 Wertpunkte = 225 Wertpunkte<br />

Gartenland mit Gehölz (gesamt: <strong>5.</strong>553 qm):<br />

Streuobst ca. 30 %: 1.666 qm x 3 Wertpunkte = 4.998 Wertpunkte<br />

Fichtenhecke ca. 20 %: 1111 qm x 2 Wertpunkte = 2.222 Wertpunkte<br />

Restgehölze ca. 10 %: 555 qm x 3 Wertpunkte = 1.665 Wertpunkte<br />

Gartennutzung ca. 40 %: 2221 qm x 2 Wertpunkte = 4.442 Wertpunkte<br />

Gehölz westl. Rain: 282 qm x 2 Wp (nur sporadisch Gehölze)= 564 Wertpunkte<br />

Gesamt: = 73.298 Wertpunkte<br />

Seite<br />

24


9.1.2 Bewertung nach der Maßnahme:<br />

Gewerbebauflächen gesamt 47.214 qm; GRZ = 0,8; 80 % = 37.771 qm:<br />

Reisch: 12.987 qm x 0,8 = 10.390 qm = 0 Wertpunkte<br />

Knoll: 23.568 qm x 0,8 = 18.854 qm = 0 Wertpunkte<br />

Knoll: 10.659 qm x 0,8 = 8.527 qm = 0 Wertpunkte<br />

(zus. Knoll: 34.227 qm x 0,8 = 27.382 qm,<br />

Restfläche 6.846 qm)<br />

Restfläche Faktor gesamt 0,2: 9.443 qm<br />

für Entwässerungsmulden, Wiese, etc.<br />

davon Knoll 6.846 qm, Reisch 2.597 qm)<br />

Städt. Straßenfläche befestigt: gesamt: 4.572 qm x 0 Wp. = 0 Wertpunkte<br />

Parkplatz (gesamt: 7.562 qm):<br />

versiegelt ca. 20 %: 1.512 qm x 0 Wertpunkte = 0 Wertpunkte<br />

Parkflächen ca. 30 %: 2.269 qm x 1 Wertpunkt = 2.269 Wertpunkte<br />

Gehölze ca. 30 %: 2.269 qm x 2 Wertpunkte = 4.538 Wertpunkte<br />

Wiesenfläche 20 %: 1.512 qm x 2 Wertpunkte = 3.024 Wertpunkte<br />

Gesamt Parkplatz: 9.831 Wertpunkte<br />

Maßnahmen:<br />

städt. Straßenbankette:<br />

70 qm normales Bankett x 1 Wertpunkt = 70 Wertpunkte<br />

Baumallee: 186 qm x 3 Wertpunkte = 558 Wertpunkte<br />

Gehölz westl. Rain Reisch (naturnäher) und an<br />

südöstl. Grenze zum Parkplatz Knoll: 1.452 qm x 4 Wp = <strong>5.</strong>808 Wertpunkte<br />

Restfläche aus GRZ Faktor 0,2: 9.443 qm für<br />

Entwässerungsmulden, Randstreifen, Wiese etc.<br />

(Entwäss.mulde ca. 10% von bebaubare Fläche)<br />

Reisch: 2.597 qm Entw.mulde naturnah,<br />

Randstreifen, Wiese 2.597 qm x 3 Wertpunkte = 7.791 Wertpunkte<br />

Knoll: 6.846 qm davon:<br />

<strong>5.</strong>800 qm Wiese, Randstreifen etc. x 2 Wertpunkte = 11.600 Wertpunkte<br />

1.046 qm Mulden, Gehölz x 3 Wertpunkte = 3.138 Wertpunkte<br />

Biotopanlage: Tümpel, naturnahe Wiese u. Gehölz<br />

vor Eselsmühle 4.366 qm<br />

davon 3.300 qm naturnaher Tümpel,<br />

Röhrichtzone, Sauergraswiese …<br />

(dient auch als Entwässerungsmulde) x 4 Wp = 13.200 Wertpunkte<br />

und 1.066 qm Extensivweide mit Gehölzen x 3 Wp = 3.198 Wertpunkte<br />

Gesamt: = 5<strong>5.</strong>194 Wertpunkte<br />

Seite<br />

25


Ökologisches Defizit:<br />

Nachher – vorher: 5<strong>5.</strong>194 Wertpunkte – 73.298 Wertpunkte = - 18.104 Wertpunkte<br />

Durch die Maßnahmen entsteht im Plangebiet ein ökologisches Defizit in Höhe von<br />

18.104 Wertpunkten, das außerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden muss<br />

(siehe nachfolgendes Kapitel 9.2).<br />

9.2 Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches<br />

9.2.1 Ökologische Aufwertung eines Ackergrundstückes<br />

Als Ausgleichsmaßnahme für die Beeinträchtigung der Schutzgüter wird ein<br />

Ackergrundstück ökologisch aufgewertet. Das Grundstück, Flstnr. 987, Gemarkung<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>, liegt im Südosten <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>s im Dreieck Kreisverkehr Hochberger<br />

Straße / Kernstadtentlastungsstraße / Kiesgrubenzufahrt Reisch. Das Grundstück<br />

wurde bis vor kurzem als Acker intensiv landwirtschaftlich genutzt.<br />

Es ist geplant, 6.100 qm des Grundstücks aufzuwerten. An der östlichen Begrenzung<br />

zur Kiesgrube soll ein Feldgehölz aus einheimischen, standortgerecht Sträuchern<br />

und Laubbäumen als Refugium für Singvögel sowie als Winterquartier für Amphibien<br />

gepflanzt werden. Der größte Bereich soll jedoch als Grob-Kiesfläche hergestellt<br />

(Abschieben des Oberbodens) und offen bleiben, unter anderem als Lebensraum für<br />

die Kreuzkröte und weitere Amphibienarten, für Zauneidechse und verschiedene<br />

Insektenarten, wie Falter etc.<br />

Seite<br />

26


Ökologische Bewertung vor der Maßnahme:<br />

Intensivacker 6.100 qm x 1 Wertpunkt = 6.100 Wertpunkte<br />

Ökologische Bewertung nach der Maßnahme:<br />

Feldgehölz: 1.100 qm x 4 Wertpunkte = 4.400 Wertpunkte<br />

Offenlandbiotop: <strong>5.</strong>000 qm x 4 Wertpunkte = 20.000 Wertpunkte<br />

Gesamt: 24.400 Wertpunkte<br />

Ökologische Aufwertung: nachher – vorher: 18.300 Wertpunkte<br />

9.2.2 Gesamtausgleich<br />

Ökologische Aufwertung Acker: 18.300 Wertpunkte<br />

Mit den beschriebenen Maßnahmen 9.2.1 ist der Verbrauch an Landschaft und die<br />

Beeinträchtigung des Naturraums ausgeglichen.<br />

9.2.3 Ausgleich Schutzgut Boden<br />

Kompensationsmaßnahme für den Verbrauch an Fläche und die Beeinträchtigung<br />

des Schutzguts Boden ist die Bodenverbesserung durch Ausbringung des im<br />

Geltungsbereich anfallenden Oberbodens auf landwirtschaftlichen Flächen<br />

außerhalb des Plangebietes. Die landwirtschaftlichen Flächen werden entsprechend<br />

des Flächenverbrauchs festgelegt und die Vorgehensweise wird im Rahmen eines<br />

öffentlich rechtlichen Vertrags zwischen <strong>Stadt</strong> und dem Landkreis Sigmaringen in<br />

Verbindung mit den Vorhabensträgern geregelt.<br />

9.3 Fazit Eingriffs- / Ausgleichsbilanz<br />

Das Plangebiet wird überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzt.<br />

Die Bestandsbewertung beläuft sich deshalb auf 73.298 Wertpunkte, die Bewertung<br />

nach der Baumaßnahme auf 5<strong>5.</strong>194 Wertpunkte (siehe Kapitel 9.1.2). Das<br />

auszugleichende ökologische Defizit beläuft sich folglich auf 18.104 Wertpunkte.<br />

Durch ökologische Maßnahmen außerhalb des Plangebietes - ökologische<br />

Aufwertung einer Ackerfläche zwischen der Kernstadtentlastungsstraße und der<br />

Kiesgrube Reisch – werden 18.300 Wertpunkte hinzugewonnen. Damit weist die<br />

ökologische Eingriffs- Ausgleichsbilanz ein Plus von 196 Wertpunkten auf.<br />

Der Verlust an Bodenfunktionen wird durch das Aufbringen des im Plangebiet<br />

anfallenden Oberbodens auf eine landwirtschaftliche Fläche außerhalb des<br />

Geltungsbereiches ausgeglichen.<br />

Seite<br />

27


10. Zusammenfassung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> plant im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens die<br />

<strong>Änderung</strong> des Bebauungsplanes „Ziegeleschle“. Der Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplanes mit einer Gesamtfläche von 6,5422 ha befindet sich am<br />

nordwestlichen <strong>Stadt</strong>rand von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>, direkt im Anschluss an das bestehende<br />

Industriegebiet „Ziegeleschle“ in Verlängerung des Betriebsgeländes der Firmen<br />

Reisch und Knoll.<br />

Der größte Teil der Fläche wird zurzeit als intensives Grünland genutzt, weiterhin<br />

sind kleinere Gehölzgruppen und Straßenbegleitbäume (v.a. Sandbirken), ein<br />

eingegrünter Parkplatz, ein mit einer Fichtenhecke eingesäumtes Gartenland,<br />

Erschließungsstraßen und Gebäude vorhanden.<br />

Untersucht wurde die Auswirkung des Vorhabens auf die Schutzgüter Mensch, Tiere<br />

und Pflanzen sowie Biotopfunktion, Geologie und Boden, Wasser, Klima/Luft,<br />

Landschaft, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern<br />

(Umweltbelangen).<br />

Die Beeinträchtigung der Schutzgüter hält sich auf Grund der momentan intensiven<br />

Landwirtschaft sowie des vorhandenen Industriegebietes in Grenzen. Es geht jedoch<br />

ein kleiner Teil des potenziellen Nahrungshabitats des Weißstorchs verloren. Auch<br />

die Schutzgüter Landschaft und Mensch sind betroffen, da der Geltungsbereich den<br />

Anfang des Naherholungsgebietes „Siebenmühlental“ (Schwarzachtal) darstellt.<br />

Die Planung hat ebenso Auswirkungen auf das Schutzgut Boden, da durch<br />

Überbauung und Versiegelung sämtliche Bodenfunktionen verloren gehen. Das<br />

Schutzgut Wasser ist durch die Versickerung des Regenwassers kaum beeinflusst.<br />

Das Schutzgut Luft ist nur unwesentlich betroffen.<br />

Vor allem im nordöstlichen Bereich des Plangebietes treten Wechselwirkungen der<br />

Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotopfunktion, Mensch, Landschaft und Boden auf.<br />

Durch die Pflanzungen einheimischer Laubbäume an den Straßen- bzw. Wegseiten<br />

des Geltungsbereichs, sowie die Schaffung einer naturnahen Biotopanlage mit<br />

Tümpel, Gehölzen und Extensivgrünland werden negative Auswirkungen zu einem<br />

Teil kompensiert.<br />

Nach dem ökologischen Bewertungssystem (Matrix) des Landkreises Sigmaringen<br />

entsteht bei Umsetzung des Vorhabens trotz ökologischer Bemühungen innerhalb<br />

des Plangebiets vor allem auf Grund der Flächenversiegelung ein ökologisches<br />

Defizit, das außerhalb des Geltungsbereiches ausgeglichen werden muss.<br />

Als Ausgleichsmaßnahme wird eine Ackerfläche ökologisch aufgewertet.<br />

Als Ausgleich für den Verlust der Bodenfunktionen werden landwirtschaftliche<br />

Ackerflächen durch das Aufbringen des Oberbodens aus dem Geltungsbereich<br />

aufgewertet.<br />

Seite<br />

28


Anlage:<br />

9180.17 Gewerbegebiet „Ziegeleschle 1“<br />

Landschaftsbeschreibung<br />

Baugebiet in westlicher Verlängerung des bestehenden Gewerbegebiets<br />

Nutzung: Acker (Grünlandeinsaat)<br />

Erholung: -<br />

Landschaftsbild: mittlere Bedeutung (Birkenreihe in Verlängerung der Reihe<br />

entlang des Mühlwegs)<br />

Biotope und Arten: Als Biotopelemente befinden sich an der südwestlichen<br />

Begrenzung ein Feldrain, an der nordöstlichen Begrenzung eine Birken-reihe.<br />

Bodenertragsfunktion: mittel<br />

Filter- und Pufferfunktion: mittel und hoch<br />

Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf: mittel und hoch<br />

Funktion als Standort für die natürliche Vegetation: gering<br />

Grundwasser: Grundwassergeringleiter<br />

Oberflächengewässer: -<br />

Klima: inversionsgefährdet<br />

Minderungsmaßnahmen<br />

Feldrain sowie Birkenreihe erhalten<br />

Ausgleichsmaßnahmen<br />

Anlegen von Flutmulden<br />

Beurteilung<br />

Geringes Konfliktpotenzial bei Beachtung der Minderungsmaßnahmen.<br />

Seite<br />

29


9180.18 Gewerbegebiet „Ziegeleschle 2“<br />

Landschaftsbeschreibung<br />

Baugebiet in westlicher Verlängerung des bestehenden Gewerbegebiets<br />

Nutzung: Wiese, im nördlichen Teil Streuobst und Teil eines Gartengrund-stücks<br />

Erholung: hohe Bedeutung als Teil des Siebenmühlentals (Radwege,<br />

Spazierwege)<br />

Landschaftsbild: hohe Bedeutung als Teil der Wiesenlandschaft des<br />

Siebenmühlentals<br />

Biotope und Arten: Im nördlichen Teil befinden sich 4 alte Obstbäume, 3 Birken<br />

entlang der Straße sowie eine Heckenumgrenzung des Garten-grundstücks mit<br />

einer alten Eiche. Mittlere Bedeutung als Bestandteil der Wiesenflächen des<br />

Siebenmühlentals (Nahrungsgebiet des Weißstorchs).<br />

Bodenertragsfunktion: mittel<br />

Filter- und Pufferfunktion: hoch<br />

Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf: hoch<br />

Funktion als Standort für die natürliche Vegetation: gering<br />

Grundwasser: Grundwassergeringleiter<br />

Oberflächengewässer: -<br />

Klima: inversionsgefährdet<br />

Minderungsmaßnahmen<br />

Schonung der Gehölze<br />

Eingrünung des Baugebiets<br />

Ausgleichsmaßnahmen<br />

Extensivierung von Wiesenflächen im Schwarzachtal, Neuanlage einer<br />

Streuobstwiese auf der Wiese NW des Baugebiets, Anlegen von Flutmulden<br />

Beurteilung<br />

Mittleres Konfliktpotential. Betroffen sind die Schutzgüter Landschaftsbild und<br />

Erholung sowie Biotope.<br />

Seite<br />

30


<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />

Gemarkung <strong>Saulgau</strong><br />

Landkreis Sigmaringen<br />

Bebauungsplan “ Ziegeleschle "<br />

<strong>5.</strong> <strong>Änderung</strong>/<strong>Ergänzung</strong><br />

PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

1. Art der baulichen Nutzung ( § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB )<br />

1.1 Industriegebiet (GI) gemäß § 9 BauNVO<br />

Einzelhandelsbetriebe, Tankstellen, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und<br />

sportliche Zwecke sind nicht zugelassen.<br />

2. Maß der baulichen Nutzung ( § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB )<br />

2.1 Grundflächenzahl (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO )<br />

GRZ = 0,8<br />

Baumassenzahl (§ 16 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO )<br />

BMZ = 5,0<br />

Ausnahmen nach § 16 Abs. 6 BauNVO können bis zu den Obergrenzen nach § 17Abs. 1 BauNVO<br />

zugelassen werden.<br />

Höhe der baulichen Anlagen (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO )<br />

Die Höhe der Gebäude darf maximal 15 Meter betragen, gemessen wird am Gebäude von der<br />

höchsten Stelle des bestehenden Geländes bis zur höchsten Stelle des Gebäudes bzw. dessen<br />

Dachteile.<br />

3. Bauweise ( § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB )<br />

Abweichende Bauweise gemäß § 22 Abs. 4 BauNVO )<br />

Die Gebäude sind mit seitlichem Grenzabstand zu errichten. Für die Gebäude bestehen keine<br />

Längenbeschränkungen.<br />

4. Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind (Schutzflächen)<br />

( § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB )<br />

4.1 Freihaltung der Sicht bei Kreuzungen und Einmündungen gem. § 25 Straßen- und Wegegesetz<br />

<strong>Bad</strong>en-Württemberg.<br />

Die Flächen zwischen der Sichtlinie und der Straßenbegrenzungslinie sind von jeder Sicht<br />

behindernden Nutzung und Bepflanzung freizuhalten . Sträucher, Hecken und Einfriedigungen<br />

dürfen eine Höhe von 0,80 m über Fahrbahnrand nicht überschreiten<br />

<strong>5.</strong> Verkehrsflächen ( § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB )<br />

<strong>5.</strong>1 Die Straßenbegrenzungslinie legt die Trennung zwischen öffentlichen Verkehrsanlagen und anders<br />

genutzten Flächen verbindlich fest.<br />

Die Unterteilung der öffentlichen Verkehrsflächen in Fahrbahn, Gehwege, Bankett und<br />

Verkehrsgrünflächen sind unverbindlich.<br />

<strong>5.</strong>2 Private Verkehrsflächen<br />

mit besonderer Zweckbestimmung für das Parken von Fahrzeugen


-2-<br />

6. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft<br />

( § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB )<br />

6.1 Pflanzgebot für Bäumen ( § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)<br />

Entlang des Mühlweges und der Zufahrtstraße zur Eselsmühle sind auf den im Plan ausgewiesenen<br />

Stellen einheimische Bäume in Reihe zu pflanzen und dauernd zu unterhalten.<br />

6.2 Grünfläche<br />

Die Fläche ist mit einheimischen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen und als Feuchtbiotop und<br />

Grünland extensiv zu nutzen und dauernd zu erhalten.<br />

6.3 Pflanzung und Unterhaltung von einheimischen Bäumen und Sträuchern entlang der südwestlichen<br />

Grenze des Gewerbebaugebietes.<br />

7. Die mit Leitungsrecht zu belastenden Flächen ( § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB )<br />

7.1 Die Flächen sind zugunsten der allgemeinen Abwasserentsorgung im Grundbuch zu sichern.


<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />

Gemarkung <strong>Saulgau</strong><br />

Landkreis Sigmaringen<br />

Bebauungsplan “ Ziegeleschle "<br />

<strong>5.</strong> <strong>Änderung</strong>/<strong>Ergänzung</strong><br />

HINWEISE<br />

1. Abwasserbeseitigung<br />

-3-<br />

1.1 Niederschlagswasser<br />

Die Verordnung des Ministeriums für Umwelt über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagwasser<br />

vom 22.03.1999 sowie der Leitfaden zur Naturverträglichen Regenwasserbewirtschaftung und das<br />

Merkblatt des Landratsamtes Sigmaringen, Dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser, Stand<br />

März 2011, sind zu beachten.<br />

1.2 Gewerbliches Abwasser<br />

Jedes gewerbliche Bauvorhaben ist dem Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Umwelt und<br />

Arbeitsschutz, zur Stellungnahme vorzulegen.<br />

Flächen, auf denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, sowie FIächen, auf denen<br />

stärkere Ablagerungen durch Immissionen zu erwarten sind, müssen wegen deren Schmutzfrachten<br />

und aus Vorsorgegründen an die Sammelkläranlagen angeschlossen werden.<br />

Für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 62 WHG ist die Anlagenverordnung -VAWS-<br />

vom 11. Februar 1994 in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.<br />

2. Brauchwasser<br />

Bei der Verwendung von Brauchwasser aus Regenwasserzisternen für Haus und Freiflächen ist für das<br />

Brauchwasser ein von der Trinkwasserversorgung vollkommen getrenntes Leitungssystem<br />

entsprechend DIN 1988 und Trinkwasserverordnung zu installieren.<br />

Die Behälteranlagen bei Verwendung des Wassers als Brauchwasser müssen kontrollierbar sein.<br />

Die Vorschriften des örtlich zuständigen Wasserversorgungsunternehmens und des Landratsamtes<br />

Sigmaringen (Gesundheitsamt) sind zu beachten.<br />

3. Altlasten<br />

Wird bei Baumaßnahmen auf Müllablagerungen gestoßen, oder wird Verunreinigung des Baukörpers<br />

(z.B. unnatürlicher Geruch, Verfärbung) festgestellt, ist umgehend das Landratsamt Sigmaringen -<br />

Fachbereich Umwelt, zu verständigen.<br />

4. Bodenschutz<br />

Das Merkblatt des Landratsamtes Sigmaringen, Bodenschutz bei Bauarbeiten sind zu beachten.<br />

Für die Belange des geowissenschaftlichen Naturschutzes wird auf das Geotop-Kataster des<br />

Regierungspräsidium Freiburg, Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau verwiesen.<br />

<strong>5.</strong> Baugrund<br />

Baugrunduntersuchungen wurden nicht durchgeführt.<br />

Nach vorläufiger Geologischer Karte befindet sich das Plangebiet im Verbreitungsbereich<br />

würmzeitlicher Schotter (sandige, oft steinige Kiese), die im nördlichen Teil von organischen<br />

Ablagerungen eines Niedermoors, im westlichen Teil von Schwemmfächerablagerungen (Schluff, Sand,<br />

Kies und Steine) mit im Detail nicht bekannter Mächtigkeit überlagert werden. Im südlichen Teil des<br />

Plangebietes sowie im tieferen Untergrund des gesamten Plangebietes stehen Halbfest- bzw.<br />

Festgesteine der Oberen Meeresmolasse (Tertiär) an.


-4-<br />

Es ist mit bauwerksrelevanten Grundwasserflurabständen zu rechnen. Grund- und Schichtwässer in<br />

organischen Ablagerungen können betonangreifend sein. Die quartären Ablagerungen weisen eine<br />

heterogene Zusammensetzung auf.<br />

Insbesondere die organischen Niedermoor-Ablagerungen stellen einen stark setzungsfähigen Baugrund<br />

dar. Für Neubaumaßnahmen werden deshalb objektbezogene Baugrunduntersuchungen nach DIN<br />

4020 bzw. DIN EN 1997-2 empfohlen.<br />

Sollte bei Baumaßnahmen Grundwasser angetroffen werden, ist sofort der Fachbereich<br />

Umwelt und Arbeitsschutz des Landratsamtes Sigmaringen zu benachrichtigen. Einer dauerhaften<br />

Grundwasserabsenkung wird nicht zugestimmt.<br />

Die „Schwarzach" könnte infolge der Nähe zum Plangebiet bei entsprechenden Hochwasserereignissen<br />

ausufern und damit Bauvorhaben beeinträchtigen. Genaue Erkenntnisse in Bezug auf ggf. früher<br />

überschwemmte Bereiche liegen nicht vor. Erst die Hochwassergefahrenkarten, die vermutlich im Jahre<br />

2013/2014 vorliegen, können nähere Hinweise geben.<br />

6. Abfallbeseitigung<br />

Anfallende Bauabfälle, Bauschutt und Abbruchmaterial müssen getrennt gesammelt und einer<br />

Verwertung zugeführt bzw. als Abfall entsorgt werden. Es wird besonders auf die möglichen<br />

Bodengefährdungen durch Farben, Lacke, Verdünnungsmittel, Holzschutzmittel, Mörtelverfestiger,<br />

Wasserschutzanstriche u.a. Bauchemikalien verwiesen. Beim Umgang mit diesen Stoffen ist besondere<br />

Sorgfalt geboten. Sie dürfen auf keinen Fall in den Boden gelangen. Leere Behälter und Reste sind ordnungsgemäß<br />

zu entsorgen.<br />

Bei der Verwertung von mineralischen Reststoffen sind die Anforderungen der LAGA -<br />

Länderarbeitsgemeinschaft Abfall- "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen<br />

Reststoffen / Abfällen - Technische Regeln - " vom 06.11.1997 bzw. die vorläufigen Hinweise zum<br />

Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial des damaligen Ministeriums für Umwelt und Verkehr <strong>Bad</strong>en-<br />

Württemberg vom 13.04.2004 einzuhalten.<br />

7. Archäologische Fundstellen<br />

Bisher sind keine Fundstellen oder Kulturdenkmale aus dem überplanten Areal bekannt geworden.<br />

Der südwestliche Abschnitt des überplanten Bereiches trägt den Flurnamen "Galgeneschle". Dieser<br />

Flurname deutet auf eine ehemalige Richtstätte hin, doch ob diese dort bestand, ist nicht bekannt.<br />

Aufgrund dessen wird ausdrücklich auf die Regelungen des § 20 DSchG hingewiesen.<br />

Sollten während der Bauausführung / Durchführung der Maßnahme, insbesondere bei Erdarbeiten und<br />

Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (beispielsweise Scherben,<br />

Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt werden,<br />

ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Tübingen unverzüglich zu<br />

benachrichtigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutachtung, mindestens bis zum<br />

Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, unverändert im Boden zu belassen.<br />

8. Immissionsschutz<br />

Im Nachgang der Beplanung ist bei der Nutzung des Plangebietes dem Schutzbedürfnis der<br />

umliegenden Nutzungen Rechnung zu tragen.<br />

Die lmmissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für lmmissionsorte außerhalb von<br />

Gebäuden in Industriegebieten 70 dB(A).<br />

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die lmmissionsrichtwerte am Tage um nicht<br />

mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschritten werden.<br />

9. Naturschutz<br />

Die Belange des Naturschutzes inkl. Umweltbericht sind im Rahmen von § 18 ,Bundes-<br />

Naturschutzgesetz (BNatSchG), § 1 Abc. 6 Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB), § l a BauGB, § 2 Abc. 4<br />

BauGB und § 2a BauGB im Umweltbericht abgearbeitet. Grünordnungsplanung sowie Eingriffs-<br />

/Ausgleichsregelung. Aussagen zum Monitoring werden nachgereicht.<br />

Der Ausgleich erfolgt auf der Planfläche Flst. 2761 und 2762 mit einem Feuchtbiotop bzw. Tümpel, der<br />

technisch so auszuführen ist, dass dieser nicht nur als Versickerungsmulde für das Oberflächenwasser


-5-<br />

dient, sondern überwiegend feuchte Strukturen aufweisen sollte. Weiterhin eine Bepflanzung mit<br />

Feldgehölzen und Hochstämmen auf gleicher Fläche.<br />

Der komplette Ausgleich lässt sich nicht im Plangebiet umsetzen, sodass eine weitere Fläche auf Flst.<br />

978 der Gemarkung <strong>Saulgau</strong> außerhalb der Planfläche für den Ausgleich bereitgestellt wurde.<br />

Da sich diese Teilfläche mit 6.100 qm, auf der die Umsetzung der externen Ausgleichsmaßnahme<br />

vorgesehen ist, nicht im Eigentum der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> befindet, ist diesbezüglich ein öffentl.rechtlicher<br />

Vertrag zwischen der <strong>Stadt</strong>, dem Eigentümer sowie dem Landratsamt Sigmaringen<br />

abzuschließen, der auch die rechtliche Sicherung dieser Ausgleichsmaßnahme über die Eintragung<br />

einer Reallast „Feldgehölz, Laubbäume, Sträucher und Grobkiesfläche als Lebensraum für Amphibien"<br />

im Grundbuch zugunsten des Landkreises Sigmaringen I Untere Naturschutzbehörde beinhaltet.<br />

Der Entwurf des vorgenannten Vertrages ist dem Landratsamt Sigmaringen I Fachbereich Umwelt und<br />

Arbeitsschutz zur Abstimmung vorzulegen.<br />

10. Telekommunikationsleitungen<br />

Zur Versorgung des Gebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom ist die Verlegung<br />

neuer Telekommunikationslinien erforderlich. In allen öffentlichen Verkehrsflächen sind geeignete und<br />

ausreichende Trassen in einer Breite von mind. 60 cm für die Unterbringung der<br />

Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen.<br />

Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver-<br />

und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen, Ausgabe 1989;<br />

siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten.<br />

Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem<br />

Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und<br />

Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Netzproduktion<br />

GmbH so früh wie möglich, mindestens 3 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden.


-6-<br />

Aufgrund von § 74 der Landesbauordnung (LBO) vom <strong>5.</strong>3.2010 (GBl. Nr. 7. 358) in Verbindung mit § 4 Abs.<br />

1 der Gemeindeordnung von <strong>Bad</strong>en-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> folgende Satzung über die<br />

beschlossen:<br />

Örtlichen Bauvorschriften<br />

I. In <strong>Ergänzung</strong> der Planzeichen zum Bebauungsplan wird folgendes festgesetzt:<br />

1. Einfriedigungen<br />

Der Abstand zwischen den Einfriedigungen und Fahrbahnrand darf 0,5 m nicht unterschreiten.<br />

2. Abwasserbehandlung<br />

2.1 Oberflächenwasser<br />

Oberflächenwasser, das von Dachflächen, Zufahrten, Gehwegen und Parkplätzen stammt, ist einer<br />

flächenhaften Versickerung auf dem Grundstück zuzuführen.<br />

Wird das Dachflächenwasser von Metalldächern versickert, müssen diese beschichtet sein (z.B. mit<br />

Kunststoff oder Lack).<br />

Eine Versiegelung des Bodens darf nur an solchen Stellen erfolgen, die ein schadloses Ableiten des<br />

Oberflächenwassers in die Versickerungsanlagen ermöglichen.Für die Rückhaltung des<br />

Niederschlagwassers von Dächern werden Zisternen empfohlen. Die Anlagen müssen jederzeit<br />

kontrollierbar sein und einen Notüberlauf erhalten, der an die Versickerung anzuschließen ist.<br />

2.2 Grund- und Schichtenwasser<br />

Die Einleitung von freigelegtem Fließ-, Grund-, Schichten-, Sicker- oder Quellenwasser in die<br />

Mischabwasserkanalisation ist verboten. Die Pflicht für die Herstellung von wasserdichten Gebäudekellerkonstruktionen<br />

bleibt hier unberührt.<br />

II. Geltungsbereich<br />

Der Geltungsbereich dieser Örtlichen Bauvorschriften erstreckt sich auf den Geltungsbereich der <strong>5.</strong><strong>Änderung</strong><br />

des Bebauungsplans “Ziegeleschle “.<br />

III. Ordnungswidrigkeiten<br />

Ordnungswidrig i.S. des § 75 LBO handelt, wer dieser nach § 74 LBO getroffenen Örtlichen Bauvorschriften<br />

zuwiderhandelt.<br />

IV. Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 BauGB in Kraft (§ 74 Abs. 7 LBO).

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