17.04.2013 Aufrufe

5. Änderung/Ergänzung BEGRÜNDUNG - Stadt Bad Saulgau

5. Änderung/Ergänzung BEGRÜNDUNG - Stadt Bad Saulgau

5. Änderung/Ergänzung BEGRÜNDUNG - Stadt Bad Saulgau

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

4. Die geplante Art der baulichen Nutzung<br />

Die Bauflächen werden als Industriegebiet (GI) gemäß § 9 BauNVO festgesetzt.<br />

Einzelhandelsbetriebe, Tankstellen, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und<br />

sportliche Zwecke sind nicht zugelassen.<br />

Die im Nordwesten des Plangebietes liegende vorhandene PKW-Parkplatzfläche wird als private<br />

Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung für das Parken von Fahrzeugen gemäß § 9<br />

Abs. 1 Nr. 11 festgesetzt.<br />

<strong>5.</strong> Das geplante Maß der baulichen Nutzung<br />

Die Grundflächenzahl gemäß § 19 BauNVO beträgt im gesamten Gebiet 0,8, die Baumassenzahl<br />

nach § 21 BauNVO beträgt 5,0. Die maximale Gebäudehöhe darf 15,0 Meter nicht überschreiten.<br />

6. Überbaubare Grundstücksflächen, Bauweise<br />

Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baugrenzen eingegrenzt.<br />

Die Bauweise wird als abweichende Bauweise nach § 22 Abs. 4 festgesetzt. Die Gebäude können<br />

mit seitlichem Grenzabstand ohne Längenbeschränkung errichtet werden.<br />

Die Art der Dachform ist nicht bestimmt.<br />

7. Verkehrserschließung<br />

Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über den Mühlweg und durch eine neu<br />

herzustellende Straße mit 6,50 Meter Fahrbahnbreite, einmündend in den Mühlweg bis zum<br />

Zufahrtsweg der Eselsmühle und der Kläranlage. Die Fahrbahn des Mühlweges von der Einfahrt<br />

PKW-Parkplätze bis zur geplanten neuen Zufahrt Eselsmühle/Kläranlage wird auf 6,50 Meter<br />

verbreitert.<br />

8. Grünflächen, Flächen zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft<br />

Im nordöstlichen Bereich des Plangebietes wird die Bebauung im Zuge der Umsetzung mit einer<br />

Baumreihe entlang der neuen Erschließungsstraße zur Eselsmühle und zur Kläranlage in die<br />

Landschaft des angrenzenden Schwarzachtal eingebunden. Ebenso grenzt dort die renaturierte<br />

Schwarzach mit Begleitgehölzen an das Plangebiet an. Eine geplante Biotopanlage mit Tümpel,<br />

Gehölzen und Extensivgrünland im Nordosten des Plangebietes (angrenzend an die Schwarzach)<br />

sowie ein geplanter Gehölzstreifen aus einheimischen Bäumen und Sträuchern entlang der<br />

südöstlichen Grenze des Parkplatzes Knoll ergänzen die ökologischen Maßnahmen zur<br />

Entwicklung von Natur und Landschaft.<br />

9. Energieversorgung<br />

Wasser<br />

Die Wasserversorgung erfolgt über das Leitungsnetz durch die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>.<br />

Für die Frischwasserversorgung im geplanten Gebiet ist die vorhandene Wasserleitung im<br />

Mühlweg ausreichend. Die in der vorhandenen öffentlichen Fläche Flst.Nr. 2765 und 2764/2<br />

liegende Wasserhauptleitung DN 125 darf nicht überbaut werden und muss ersatzweise in der neu<br />

geplanten Erschließungsstraße verlegt werden. Die Kosten sind vom Erwerber der betreffenden<br />

Flächen zu tragen.<br />

Für die Löschwasserversorgung ist durch eine hydraulische Berechnung nachzuweisen, dass die<br />

Löschwasserversorgung ausreichend ist. Andernfalls sind unterirdische Löschwasserbehälter<br />

herzustellen.<br />

Gas<br />

Zur Versorgung des Gebietes mit Gas liegt im Mühlweg eine Gasmitteldruckleitung, die durch<br />

einen Anschluss eine zukünftige Gasversorgung gewährleistet. Die in der vorhandenen<br />

öffentlichen Fläche Flst.Nr. 2765 und 2764/2 liegende Gasmitteldruckleitung PE DA 160 darf nicht

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!