5. Änderung/Ergänzung BEGRÜNDUNG - Stadt Bad Saulgau
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4. Die geplante Art der baulichen Nutzung<br />
Die Bauflächen werden als Industriegebiet (GI) gemäß § 9 BauNVO festgesetzt.<br />
Einzelhandelsbetriebe, Tankstellen, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und<br />
sportliche Zwecke sind nicht zugelassen.<br />
Die im Nordwesten des Plangebietes liegende vorhandene PKW-Parkplatzfläche wird als private<br />
Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung für das Parken von Fahrzeugen gemäß § 9<br />
Abs. 1 Nr. 11 festgesetzt.<br />
<strong>5.</strong> Das geplante Maß der baulichen Nutzung<br />
Die Grundflächenzahl gemäß § 19 BauNVO beträgt im gesamten Gebiet 0,8, die Baumassenzahl<br />
nach § 21 BauNVO beträgt 5,0. Die maximale Gebäudehöhe darf 15,0 Meter nicht überschreiten.<br />
6. Überbaubare Grundstücksflächen, Bauweise<br />
Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baugrenzen eingegrenzt.<br />
Die Bauweise wird als abweichende Bauweise nach § 22 Abs. 4 festgesetzt. Die Gebäude können<br />
mit seitlichem Grenzabstand ohne Längenbeschränkung errichtet werden.<br />
Die Art der Dachform ist nicht bestimmt.<br />
7. Verkehrserschließung<br />
Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über den Mühlweg und durch eine neu<br />
herzustellende Straße mit 6,50 Meter Fahrbahnbreite, einmündend in den Mühlweg bis zum<br />
Zufahrtsweg der Eselsmühle und der Kläranlage. Die Fahrbahn des Mühlweges von der Einfahrt<br />
PKW-Parkplätze bis zur geplanten neuen Zufahrt Eselsmühle/Kläranlage wird auf 6,50 Meter<br />
verbreitert.<br />
8. Grünflächen, Flächen zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft<br />
Im nordöstlichen Bereich des Plangebietes wird die Bebauung im Zuge der Umsetzung mit einer<br />
Baumreihe entlang der neuen Erschließungsstraße zur Eselsmühle und zur Kläranlage in die<br />
Landschaft des angrenzenden Schwarzachtal eingebunden. Ebenso grenzt dort die renaturierte<br />
Schwarzach mit Begleitgehölzen an das Plangebiet an. Eine geplante Biotopanlage mit Tümpel,<br />
Gehölzen und Extensivgrünland im Nordosten des Plangebietes (angrenzend an die Schwarzach)<br />
sowie ein geplanter Gehölzstreifen aus einheimischen Bäumen und Sträuchern entlang der<br />
südöstlichen Grenze des Parkplatzes Knoll ergänzen die ökologischen Maßnahmen zur<br />
Entwicklung von Natur und Landschaft.<br />
9. Energieversorgung<br />
Wasser<br />
Die Wasserversorgung erfolgt über das Leitungsnetz durch die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>.<br />
Für die Frischwasserversorgung im geplanten Gebiet ist die vorhandene Wasserleitung im<br />
Mühlweg ausreichend. Die in der vorhandenen öffentlichen Fläche Flst.Nr. 2765 und 2764/2<br />
liegende Wasserhauptleitung DN 125 darf nicht überbaut werden und muss ersatzweise in der neu<br />
geplanten Erschließungsstraße verlegt werden. Die Kosten sind vom Erwerber der betreffenden<br />
Flächen zu tragen.<br />
Für die Löschwasserversorgung ist durch eine hydraulische Berechnung nachzuweisen, dass die<br />
Löschwasserversorgung ausreichend ist. Andernfalls sind unterirdische Löschwasserbehälter<br />
herzustellen.<br />
Gas<br />
Zur Versorgung des Gebietes mit Gas liegt im Mühlweg eine Gasmitteldruckleitung, die durch<br />
einen Anschluss eine zukünftige Gasversorgung gewährleistet. Die in der vorhandenen<br />
öffentlichen Fläche Flst.Nr. 2765 und 2764/2 liegende Gasmitteldruckleitung PE DA 160 darf nicht