5. Änderung/Ergänzung BEGRÜNDUNG - Stadt Bad Saulgau
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<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />
Gemarkung <strong>Saulgau</strong><br />
Landkreis Sigmaringen<br />
Bebauungsplan “ Ziegeleschle "<br />
<strong>5.</strong> <strong>Änderung</strong>/<strong>Ergänzung</strong><br />
HINWEISE<br />
1. Abwasserbeseitigung<br />
-3-<br />
1.1 Niederschlagswasser<br />
Die Verordnung des Ministeriums für Umwelt über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagwasser<br />
vom 22.03.1999 sowie der Leitfaden zur Naturverträglichen Regenwasserbewirtschaftung und das<br />
Merkblatt des Landratsamtes Sigmaringen, Dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser, Stand<br />
März 2011, sind zu beachten.<br />
1.2 Gewerbliches Abwasser<br />
Jedes gewerbliche Bauvorhaben ist dem Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Umwelt und<br />
Arbeitsschutz, zur Stellungnahme vorzulegen.<br />
Flächen, auf denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, sowie FIächen, auf denen<br />
stärkere Ablagerungen durch Immissionen zu erwarten sind, müssen wegen deren Schmutzfrachten<br />
und aus Vorsorgegründen an die Sammelkläranlagen angeschlossen werden.<br />
Für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 62 WHG ist die Anlagenverordnung -VAWS-<br />
vom 11. Februar 1994 in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.<br />
2. Brauchwasser<br />
Bei der Verwendung von Brauchwasser aus Regenwasserzisternen für Haus und Freiflächen ist für das<br />
Brauchwasser ein von der Trinkwasserversorgung vollkommen getrenntes Leitungssystem<br />
entsprechend DIN 1988 und Trinkwasserverordnung zu installieren.<br />
Die Behälteranlagen bei Verwendung des Wassers als Brauchwasser müssen kontrollierbar sein.<br />
Die Vorschriften des örtlich zuständigen Wasserversorgungsunternehmens und des Landratsamtes<br />
Sigmaringen (Gesundheitsamt) sind zu beachten.<br />
3. Altlasten<br />
Wird bei Baumaßnahmen auf Müllablagerungen gestoßen, oder wird Verunreinigung des Baukörpers<br />
(z.B. unnatürlicher Geruch, Verfärbung) festgestellt, ist umgehend das Landratsamt Sigmaringen -<br />
Fachbereich Umwelt, zu verständigen.<br />
4. Bodenschutz<br />
Das Merkblatt des Landratsamtes Sigmaringen, Bodenschutz bei Bauarbeiten sind zu beachten.<br />
Für die Belange des geowissenschaftlichen Naturschutzes wird auf das Geotop-Kataster des<br />
Regierungspräsidium Freiburg, Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau verwiesen.<br />
<strong>5.</strong> Baugrund<br />
Baugrunduntersuchungen wurden nicht durchgeführt.<br />
Nach vorläufiger Geologischer Karte befindet sich das Plangebiet im Verbreitungsbereich<br />
würmzeitlicher Schotter (sandige, oft steinige Kiese), die im nördlichen Teil von organischen<br />
Ablagerungen eines Niedermoors, im westlichen Teil von Schwemmfächerablagerungen (Schluff, Sand,<br />
Kies und Steine) mit im Detail nicht bekannter Mächtigkeit überlagert werden. Im südlichen Teil des<br />
Plangebietes sowie im tieferen Untergrund des gesamten Plangebietes stehen Halbfest- bzw.<br />
Festgesteine der Oberen Meeresmolasse (Tertiär) an.