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5. Änderung/Ergänzung BEGRÜNDUNG - Stadt Bad Saulgau

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<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />

Gemarkung <strong>Saulgau</strong><br />

Landkreis Sigmaringen<br />

Bebauungsplan “ Ziegeleschle "<br />

<strong>5.</strong> <strong>Änderung</strong>/<strong>Ergänzung</strong><br />

HINWEISE<br />

1. Abwasserbeseitigung<br />

-3-<br />

1.1 Niederschlagswasser<br />

Die Verordnung des Ministeriums für Umwelt über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagwasser<br />

vom 22.03.1999 sowie der Leitfaden zur Naturverträglichen Regenwasserbewirtschaftung und das<br />

Merkblatt des Landratsamtes Sigmaringen, Dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser, Stand<br />

März 2011, sind zu beachten.<br />

1.2 Gewerbliches Abwasser<br />

Jedes gewerbliche Bauvorhaben ist dem Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Umwelt und<br />

Arbeitsschutz, zur Stellungnahme vorzulegen.<br />

Flächen, auf denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, sowie FIächen, auf denen<br />

stärkere Ablagerungen durch Immissionen zu erwarten sind, müssen wegen deren Schmutzfrachten<br />

und aus Vorsorgegründen an die Sammelkläranlagen angeschlossen werden.<br />

Für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 62 WHG ist die Anlagenverordnung -VAWS-<br />

vom 11. Februar 1994 in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.<br />

2. Brauchwasser<br />

Bei der Verwendung von Brauchwasser aus Regenwasserzisternen für Haus und Freiflächen ist für das<br />

Brauchwasser ein von der Trinkwasserversorgung vollkommen getrenntes Leitungssystem<br />

entsprechend DIN 1988 und Trinkwasserverordnung zu installieren.<br />

Die Behälteranlagen bei Verwendung des Wassers als Brauchwasser müssen kontrollierbar sein.<br />

Die Vorschriften des örtlich zuständigen Wasserversorgungsunternehmens und des Landratsamtes<br />

Sigmaringen (Gesundheitsamt) sind zu beachten.<br />

3. Altlasten<br />

Wird bei Baumaßnahmen auf Müllablagerungen gestoßen, oder wird Verunreinigung des Baukörpers<br />

(z.B. unnatürlicher Geruch, Verfärbung) festgestellt, ist umgehend das Landratsamt Sigmaringen -<br />

Fachbereich Umwelt, zu verständigen.<br />

4. Bodenschutz<br />

Das Merkblatt des Landratsamtes Sigmaringen, Bodenschutz bei Bauarbeiten sind zu beachten.<br />

Für die Belange des geowissenschaftlichen Naturschutzes wird auf das Geotop-Kataster des<br />

Regierungspräsidium Freiburg, Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau verwiesen.<br />

<strong>5.</strong> Baugrund<br />

Baugrunduntersuchungen wurden nicht durchgeführt.<br />

Nach vorläufiger Geologischer Karte befindet sich das Plangebiet im Verbreitungsbereich<br />

würmzeitlicher Schotter (sandige, oft steinige Kiese), die im nördlichen Teil von organischen<br />

Ablagerungen eines Niedermoors, im westlichen Teil von Schwemmfächerablagerungen (Schluff, Sand,<br />

Kies und Steine) mit im Detail nicht bekannter Mächtigkeit überlagert werden. Im südlichen Teil des<br />

Plangebietes sowie im tieferen Untergrund des gesamten Plangebietes stehen Halbfest- bzw.<br />

Festgesteine der Oberen Meeresmolasse (Tertiär) an.

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