5. Änderung/Ergänzung BEGRÜNDUNG - Stadt Bad Saulgau
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6.3 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />
Die Planung hat erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden, da durch<br />
Überbauung und Versiegelung sämtliche Bodenfunktionen verloren gehen. Das<br />
Schutzgut Wasser ist durch die Versickerung des Oberflächenwassers kaum negativ<br />
beeinflusst. Auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Biotopfunktion, Klima/Luft,<br />
Landschaft wirkt sich das Vorhaben ebenfalls aus.<br />
Kultur- und Sachgüter sind nicht betroffen.<br />
7. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes<br />
7.1 Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung der Planung<br />
Bei Nichtdurchführung der Planung wäre eine Fortführung der intensiven Nutzung<br />
des Grünlandes und des Gartenlandes gegeben. Die Wechselwirkungen zwischen<br />
den Schutzgütern, Mensch, Tiere, Pflanzen, Biotopfunktion und Boden blieben<br />
weiterhin im beschriebenen Umfang erhalten.<br />
7.2 Entwicklungsprognose bei Durchführung der Planung<br />
Nach § 1 Abs. 6 Sätze 7a, c und d BauGB sind die Umweltauswirkungen auf die<br />
vorgenannten Schutzgüter sowie auf das Wirkungsgefüge zwischen ihnen zu<br />
untersuchen. Ebenso sind auch die sonstigen Belange nach § 1 Abs. 6 Sätze 7 b, e<br />
– i BauGB und nach § 1 a Abs. 2 und 3 BauGB zu untersuchen.<br />
Ergebnisse der Auswirkungen können aus dem vorherigen Kapitel entnommen<br />
werden.<br />
8. Maßnahmen zur Minimierung der negativen Auswirkungen<br />
8.1 Maßnahmen zur Minimierung der betriebsbedingten Auswirkungen<br />
8.1.1 Vermeidung von Emissionen<br />
Die gültigen Wärmestandards des Immissionsschutzrechts sowie moderner<br />
Heizanlagen müssen eingehalten werden. Daher sind keine erheblichen<br />
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