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5. Änderung/Ergänzung BEGRÜNDUNG - Stadt Bad Saulgau

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6.3 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Die Planung hat erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden, da durch<br />

Überbauung und Versiegelung sämtliche Bodenfunktionen verloren gehen. Das<br />

Schutzgut Wasser ist durch die Versickerung des Oberflächenwassers kaum negativ<br />

beeinflusst. Auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Biotopfunktion, Klima/Luft,<br />

Landschaft wirkt sich das Vorhaben ebenfalls aus.<br />

Kultur- und Sachgüter sind nicht betroffen.<br />

7. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes<br />

7.1 Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung wäre eine Fortführung der intensiven Nutzung<br />

des Grünlandes und des Gartenlandes gegeben. Die Wechselwirkungen zwischen<br />

den Schutzgütern, Mensch, Tiere, Pflanzen, Biotopfunktion und Boden blieben<br />

weiterhin im beschriebenen Umfang erhalten.<br />

7.2 Entwicklungsprognose bei Durchführung der Planung<br />

Nach § 1 Abs. 6 Sätze 7a, c und d BauGB sind die Umweltauswirkungen auf die<br />

vorgenannten Schutzgüter sowie auf das Wirkungsgefüge zwischen ihnen zu<br />

untersuchen. Ebenso sind auch die sonstigen Belange nach § 1 Abs. 6 Sätze 7 b, e<br />

– i BauGB und nach § 1 a Abs. 2 und 3 BauGB zu untersuchen.<br />

Ergebnisse der Auswirkungen können aus dem vorherigen Kapitel entnommen<br />

werden.<br />

8. Maßnahmen zur Minimierung der negativen Auswirkungen<br />

8.1 Maßnahmen zur Minimierung der betriebsbedingten Auswirkungen<br />

8.1.1 Vermeidung von Emissionen<br />

Die gültigen Wärmestandards des Immissionsschutzrechts sowie moderner<br />

Heizanlagen müssen eingehalten werden. Daher sind keine erheblichen<br />

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