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5. Änderung/Ergänzung BEGRÜNDUNG - Stadt Bad Saulgau

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Ökologische Bewertung vor der Maßnahme:<br />

Intensivacker 6.100 qm x 1 Wertpunkt = 6.100 Wertpunkte<br />

Ökologische Bewertung nach der Maßnahme:<br />

Feldgehölz: 1.100 qm x 4 Wertpunkte = 4.400 Wertpunkte<br />

Offenlandbiotop: <strong>5.</strong>000 qm x 4 Wertpunkte = 20.000 Wertpunkte<br />

Gesamt: 24.400 Wertpunkte<br />

Ökologische Aufwertung: nachher – vorher: 18.300 Wertpunkte<br />

9.2.2 Gesamtausgleich<br />

Ökologische Aufwertung Acker: 18.300 Wertpunkte<br />

Mit den beschriebenen Maßnahmen 9.2.1 ist der Verbrauch an Landschaft und die<br />

Beeinträchtigung des Naturraums ausgeglichen.<br />

9.2.3 Ausgleich Schutzgut Boden<br />

Kompensationsmaßnahme für den Verbrauch an Fläche und die Beeinträchtigung<br />

des Schutzguts Boden ist die Bodenverbesserung durch Ausbringung des im<br />

Geltungsbereich anfallenden Oberbodens auf landwirtschaftlichen Flächen<br />

außerhalb des Plangebietes. Die landwirtschaftlichen Flächen werden entsprechend<br />

des Flächenverbrauchs festgelegt und die Vorgehensweise wird im Rahmen eines<br />

öffentlich rechtlichen Vertrags zwischen <strong>Stadt</strong> und dem Landkreis Sigmaringen in<br />

Verbindung mit den Vorhabensträgern geregelt.<br />

9.3 Fazit Eingriffs- / Ausgleichsbilanz<br />

Das Plangebiet wird überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzt.<br />

Die Bestandsbewertung beläuft sich deshalb auf 73.298 Wertpunkte, die Bewertung<br />

nach der Baumaßnahme auf 5<strong>5.</strong>194 Wertpunkte (siehe Kapitel 9.1.2). Das<br />

auszugleichende ökologische Defizit beläuft sich folglich auf 18.104 Wertpunkte.<br />

Durch ökologische Maßnahmen außerhalb des Plangebietes - ökologische<br />

Aufwertung einer Ackerfläche zwischen der Kernstadtentlastungsstraße und der<br />

Kiesgrube Reisch – werden 18.300 Wertpunkte hinzugewonnen. Damit weist die<br />

ökologische Eingriffs- Ausgleichsbilanz ein Plus von 196 Wertpunkten auf.<br />

Der Verlust an Bodenfunktionen wird durch das Aufbringen des im Plangebiet<br />

anfallenden Oberbodens auf eine landwirtschaftliche Fläche außerhalb des<br />

Geltungsbereiches ausgeglichen.<br />

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