5. Änderung/Ergänzung BEGRÜNDUNG - Stadt Bad Saulgau
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Ökologische Bewertung vor der Maßnahme:<br />
Intensivacker 6.100 qm x 1 Wertpunkt = 6.100 Wertpunkte<br />
Ökologische Bewertung nach der Maßnahme:<br />
Feldgehölz: 1.100 qm x 4 Wertpunkte = 4.400 Wertpunkte<br />
Offenlandbiotop: <strong>5.</strong>000 qm x 4 Wertpunkte = 20.000 Wertpunkte<br />
Gesamt: 24.400 Wertpunkte<br />
Ökologische Aufwertung: nachher – vorher: 18.300 Wertpunkte<br />
9.2.2 Gesamtausgleich<br />
Ökologische Aufwertung Acker: 18.300 Wertpunkte<br />
Mit den beschriebenen Maßnahmen 9.2.1 ist der Verbrauch an Landschaft und die<br />
Beeinträchtigung des Naturraums ausgeglichen.<br />
9.2.3 Ausgleich Schutzgut Boden<br />
Kompensationsmaßnahme für den Verbrauch an Fläche und die Beeinträchtigung<br />
des Schutzguts Boden ist die Bodenverbesserung durch Ausbringung des im<br />
Geltungsbereich anfallenden Oberbodens auf landwirtschaftlichen Flächen<br />
außerhalb des Plangebietes. Die landwirtschaftlichen Flächen werden entsprechend<br />
des Flächenverbrauchs festgelegt und die Vorgehensweise wird im Rahmen eines<br />
öffentlich rechtlichen Vertrags zwischen <strong>Stadt</strong> und dem Landkreis Sigmaringen in<br />
Verbindung mit den Vorhabensträgern geregelt.<br />
9.3 Fazit Eingriffs- / Ausgleichsbilanz<br />
Das Plangebiet wird überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzt.<br />
Die Bestandsbewertung beläuft sich deshalb auf 73.298 Wertpunkte, die Bewertung<br />
nach der Baumaßnahme auf 5<strong>5.</strong>194 Wertpunkte (siehe Kapitel 9.1.2). Das<br />
auszugleichende ökologische Defizit beläuft sich folglich auf 18.104 Wertpunkte.<br />
Durch ökologische Maßnahmen außerhalb des Plangebietes - ökologische<br />
Aufwertung einer Ackerfläche zwischen der Kernstadtentlastungsstraße und der<br />
Kiesgrube Reisch – werden 18.300 Wertpunkte hinzugewonnen. Damit weist die<br />
ökologische Eingriffs- Ausgleichsbilanz ein Plus von 196 Wertpunkten auf.<br />
Der Verlust an Bodenfunktionen wird durch das Aufbringen des im Plangebiet<br />
anfallenden Oberbodens auf eine landwirtschaftliche Fläche außerhalb des<br />
Geltungsbereiches ausgeglichen.<br />
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