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5. Änderung/Ergänzung BEGRÜNDUNG - Stadt Bad Saulgau

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Etwa 300 m westlich des Plangebietes befindet sich das Waldgebiet „Galgenholz“,<br />

das der Erholungs- und Jagdnutzung dient. Zwischen dem Waldgebiet und dem<br />

Plangebiet verlaufen die Bundesstraße 32 sowie die Bahnlinie. Im Bereich des<br />

Bahndamms befinden sich Feldhecken mit Feldgehölzen, die in der Biotopkartierung<br />

des Landkreises erfasst sind (Biotopnr. 7022-87, 7022-88, 7022-89 b). Nördlich<br />

schließt sich die Fläche des „Artenschutzprogramms Weißstorch Schwarzachtal“ an.<br />

Vorbelastung:<br />

In unmittelbarer Nähe des Plangebietes existieren mit Ausnahme der östlich<br />

gelegenen Eselsmühle (landwirtschaftlicher Betrieb) keine Siedlungen. Die<br />

Belastungen durch das angrenzende Gewerbegebiet sowie die landwirtschaftliche<br />

Nutzung sind deshalb zu vernachlässigen.<br />

Bedeutung und Empfindlichkeit<br />

Im Umweltbericht des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes ist das<br />

Bebauungsgebiet „Ziegeleschle“ beschrieben. Die Landschaftsbeschreibung misst<br />

dem Bereich in Verlängerung zur Firma Knoll eine hohe Erholungsbedeutung zu. Der<br />

Mühleweg wird als Rad- und Spazierweg genutzt. Dem Bereich zwischen der Firma<br />

Reisch und dem bestehenden Parkplatz der Firma Knoll wird keine<br />

Erholungsbedeutung beigemessen.<br />

Lärm- und Verkehrsbelastung<br />

Betroffen sind die Sammelkläranlage sowie die Eselsmühle. Die Eselsmühle ist<br />

selbst ein im Vollerwerb geführter landwirtschaftlicher Betrieb. Die Eselsmühle wird<br />

durch die Schwarzach sowie einem geplanten Tümpel auf der gegenüberliegenden<br />

Seite der Schwarzach von der Industriebebauung getrennt.<br />

Geruchsemissionen<br />

Da es sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes um kein Wohngebiet, sondern<br />

um ein reines Industriegebiet handelt, sind die geringfügigen Geruchsemissionen der<br />

angrenzenden intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen vernachlässigbar.<br />

Geruchsemissionen des südöstlich angrenzenden Industriegebietes sind ebenfalls<br />

vernachlässigbar.<br />

6.1.2 Tiere und Pflanzen, Biotopfunktion<br />

Allgemeines<br />

Im Vordergrund stehen der Schutz der Tier- und Pflanzenarten und ihrer<br />

Lebensgemeinschaft in ihrer natürlichen, standortgerechten Artenvielfalt sowie der<br />

Schutz ihrer Lebensräume und Lebensbedingungen. Einher gehen die Betrachtung<br />

der Biotopfunktion und die Funktion der Biotopvernetzung. Besonders geschützte<br />

Gebiete wie FFH-Gebiete nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB bzw. § 32<br />

NatSchG sowie die biologische Vielfalt nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a BauGB,<br />

falls vorhanden, finden besondere Berücksichtigung.<br />

Die natürliche Vegetation in diesem Bereich wäre ein Mischwald aus Rotbuchen,<br />

Eichen, Ahorn und Fichten.<br />

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