5. Änderung/Ergänzung BEGRÜNDUNG - Stadt Bad Saulgau
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Etwa 300 m westlich des Plangebietes befindet sich das Waldgebiet „Galgenholz“,<br />
das der Erholungs- und Jagdnutzung dient. Zwischen dem Waldgebiet und dem<br />
Plangebiet verlaufen die Bundesstraße 32 sowie die Bahnlinie. Im Bereich des<br />
Bahndamms befinden sich Feldhecken mit Feldgehölzen, die in der Biotopkartierung<br />
des Landkreises erfasst sind (Biotopnr. 7022-87, 7022-88, 7022-89 b). Nördlich<br />
schließt sich die Fläche des „Artenschutzprogramms Weißstorch Schwarzachtal“ an.<br />
Vorbelastung:<br />
In unmittelbarer Nähe des Plangebietes existieren mit Ausnahme der östlich<br />
gelegenen Eselsmühle (landwirtschaftlicher Betrieb) keine Siedlungen. Die<br />
Belastungen durch das angrenzende Gewerbegebiet sowie die landwirtschaftliche<br />
Nutzung sind deshalb zu vernachlässigen.<br />
Bedeutung und Empfindlichkeit<br />
Im Umweltbericht des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes ist das<br />
Bebauungsgebiet „Ziegeleschle“ beschrieben. Die Landschaftsbeschreibung misst<br />
dem Bereich in Verlängerung zur Firma Knoll eine hohe Erholungsbedeutung zu. Der<br />
Mühleweg wird als Rad- und Spazierweg genutzt. Dem Bereich zwischen der Firma<br />
Reisch und dem bestehenden Parkplatz der Firma Knoll wird keine<br />
Erholungsbedeutung beigemessen.<br />
Lärm- und Verkehrsbelastung<br />
Betroffen sind die Sammelkläranlage sowie die Eselsmühle. Die Eselsmühle ist<br />
selbst ein im Vollerwerb geführter landwirtschaftlicher Betrieb. Die Eselsmühle wird<br />
durch die Schwarzach sowie einem geplanten Tümpel auf der gegenüberliegenden<br />
Seite der Schwarzach von der Industriebebauung getrennt.<br />
Geruchsemissionen<br />
Da es sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes um kein Wohngebiet, sondern<br />
um ein reines Industriegebiet handelt, sind die geringfügigen Geruchsemissionen der<br />
angrenzenden intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen vernachlässigbar.<br />
Geruchsemissionen des südöstlich angrenzenden Industriegebietes sind ebenfalls<br />
vernachlässigbar.<br />
6.1.2 Tiere und Pflanzen, Biotopfunktion<br />
Allgemeines<br />
Im Vordergrund stehen der Schutz der Tier- und Pflanzenarten und ihrer<br />
Lebensgemeinschaft in ihrer natürlichen, standortgerechten Artenvielfalt sowie der<br />
Schutz ihrer Lebensräume und Lebensbedingungen. Einher gehen die Betrachtung<br />
der Biotopfunktion und die Funktion der Biotopvernetzung. Besonders geschützte<br />
Gebiete wie FFH-Gebiete nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB bzw. § 32<br />
NatSchG sowie die biologische Vielfalt nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a BauGB,<br />
falls vorhanden, finden besondere Berücksichtigung.<br />
Die natürliche Vegetation in diesem Bereich wäre ein Mischwald aus Rotbuchen,<br />
Eichen, Ahorn und Fichten.<br />
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