5. Änderung/Ergänzung BEGRÜNDUNG - Stadt Bad Saulgau
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Standort für die natürliche Vegetation:<br />
Die Bedeutung für die natürliche Vegetation ist häufig negativ korreliert mit der<br />
Ertragsfähigkeit für Kulturpflanzen und deshalb im Plangebiet von eher geringer<br />
Bedeutung. Die Ackerzahl von 55 sowie die Grünlandzahl von 54 entsprechen<br />
einem Standort von eher geringer Eignung (Bewertungsklasse 2) für die<br />
natürliche Vegetation.<br />
Standort für Kulturpflanzen:<br />
Die Ackerzahlen von 55 sowie die Grünlandzahl 54 kennzeichnen einen<br />
Standort der Bewertungsklasse 3 mit einer mittleren natürlichen<br />
Ertragsfähigkeit.<br />
Ausgleichskörper für den Wasserhaushalt:<br />
Die Versickerung von Niederschlagswasser setzt durchlässigen Untergrund und<br />
einen ausreichenden Abstand zu der Grundwasseroberfläche voraus. Der<br />
Untergrund muss die anfallenden Sickerwassermengen aufnehmen können.<br />
Dies alles ist im vorliegenden Fall gegeben.<br />
Die Versickerung kann direkt erfolgen oder das Wasser kann über ein<br />
ausreichend dimensioniertes Speichervolumen durch eine Sickeranlage mit<br />
verzögerter Versickerung in Trockenperioden dem Untergrund zugeführt<br />
werden. Nach dem ATV-Arbeitsblatt A 138 muss der Durchlässigkeitsbeiwert<br />
des Bodens, in dem die Versickerung stattfinden soll zwischen Kf = 5,0 x 10 -3<br />
und Kf = 5,0 x 10 -6 m/s liegen. Als ausreichender Abstand zur<br />
Grundwasseroberfläche werden für Versickerungsbecken 2,0 m über dem<br />
höchsten zu erwartenden Grundwasserstand angegeben. In der Praxis sind<br />
jedoch auch kleinere Durchlässigkeiten und geringer Abstände machbar.<br />
Die Zustandsstufen 3 (Ackerbewertung) sowie die Bodenstufe 2<br />
(Grünlandbewertung) haben laut Bodenschätzung die Bewertungsklasse 4.<br />
Filter- und Pufferfunktion für Schadstoffe:<br />
Die Zustandsstufe 3 (Ackerwertung) ergibt die Bewertungsklasse 4. Die<br />
Bodenstufe 2 (Grünlandbewertung) ergibt die Bewertungsklasse <strong>5.</strong><br />
Böden als landschaftsgeschichtliche Urkunde:<br />
Böden mit regionaler Seltenheit oder Böden als naturgeschichtliche oder<br />
kulturgeschichtliche Urkunde kommen im Gültigkeitsbereich nicht vor.<br />
Möglicherweise stößt man bei Grabungen jedoch auf Nagelfluhschichtungen.<br />
Daher erfolgt die Einstufung in Bewertungsklasse 3.<br />
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