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5. Änderung/Ergänzung BEGRÜNDUNG - Stadt Bad Saulgau

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Standort für die natürliche Vegetation:<br />

Die Bedeutung für die natürliche Vegetation ist häufig negativ korreliert mit der<br />

Ertragsfähigkeit für Kulturpflanzen und deshalb im Plangebiet von eher geringer<br />

Bedeutung. Die Ackerzahl von 55 sowie die Grünlandzahl von 54 entsprechen<br />

einem Standort von eher geringer Eignung (Bewertungsklasse 2) für die<br />

natürliche Vegetation.<br />

Standort für Kulturpflanzen:<br />

Die Ackerzahlen von 55 sowie die Grünlandzahl 54 kennzeichnen einen<br />

Standort der Bewertungsklasse 3 mit einer mittleren natürlichen<br />

Ertragsfähigkeit.<br />

Ausgleichskörper für den Wasserhaushalt:<br />

Die Versickerung von Niederschlagswasser setzt durchlässigen Untergrund und<br />

einen ausreichenden Abstand zu der Grundwasseroberfläche voraus. Der<br />

Untergrund muss die anfallenden Sickerwassermengen aufnehmen können.<br />

Dies alles ist im vorliegenden Fall gegeben.<br />

Die Versickerung kann direkt erfolgen oder das Wasser kann über ein<br />

ausreichend dimensioniertes Speichervolumen durch eine Sickeranlage mit<br />

verzögerter Versickerung in Trockenperioden dem Untergrund zugeführt<br />

werden. Nach dem ATV-Arbeitsblatt A 138 muss der Durchlässigkeitsbeiwert<br />

des Bodens, in dem die Versickerung stattfinden soll zwischen Kf = 5,0 x 10 -3<br />

und Kf = 5,0 x 10 -6 m/s liegen. Als ausreichender Abstand zur<br />

Grundwasseroberfläche werden für Versickerungsbecken 2,0 m über dem<br />

höchsten zu erwartenden Grundwasserstand angegeben. In der Praxis sind<br />

jedoch auch kleinere Durchlässigkeiten und geringer Abstände machbar.<br />

Die Zustandsstufen 3 (Ackerbewertung) sowie die Bodenstufe 2<br />

(Grünlandbewertung) haben laut Bodenschätzung die Bewertungsklasse 4.<br />

Filter- und Pufferfunktion für Schadstoffe:<br />

Die Zustandsstufe 3 (Ackerwertung) ergibt die Bewertungsklasse 4. Die<br />

Bodenstufe 2 (Grünlandbewertung) ergibt die Bewertungsklasse <strong>5.</strong><br />

Böden als landschaftsgeschichtliche Urkunde:<br />

Böden mit regionaler Seltenheit oder Böden als naturgeschichtliche oder<br />

kulturgeschichtliche Urkunde kommen im Gültigkeitsbereich nicht vor.<br />

Möglicherweise stößt man bei Grabungen jedoch auf Nagelfluhschichtungen.<br />

Daher erfolgt die Einstufung in Bewertungsklasse 3.<br />

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