5. Änderung/Ergänzung BEGRÜNDUNG - Stadt Bad Saulgau
5. Änderung/Ergänzung BEGRÜNDUNG - Stadt Bad Saulgau
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1. Vorbemerkung<br />
Der Bebauungsplan „Ziegeleschle“ ist seit dem 16.10.1965 rechtskräftig. Die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> plant, den bestehenden Bebauungsplan „Ziegeleschle“ (Industriegebiet)<br />
im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens im nordwestlichen Bereich zu erweitern.<br />
Der Gemeinderat hat am 6.12.2007 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den<br />
Bebauungsplan „Ziegeleschle“ dahingehend zu ändern, dass das rechtskräftige<br />
Plangebiet um die vorhandene Bebauung und eine geplante Erweiterung des<br />
Betriebes der Maschinenbaufirma Knoll erweitert wird. Das Verfahren wurde jedoch<br />
nicht weitergeführt.<br />
Die Firmen Knoll und Reisch haben nun Flächenbedarf für die weitere betriebliche<br />
und bauliche Entwicklung angemeldet. Auch ist der bestehende Bebauungsplan auf<br />
Grund der bereits umgesetzten baulichen Entwicklung nicht mehr aktuell. Aus diesen<br />
Gründen soll die aktuelle Situation sowie der Bedarf bauleitplanerisch nach dem<br />
BauGB neu erfasst werden.<br />
Die Entwicklung des Industriegebietes „Ziegeleschle“ stärkt die bestehende<br />
Infrastruktur der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> und trägt zur Sicherung und Erweiterung von<br />
Arbeitsplätzen bei.<br />
Die rechtlichen Vorgaben des Umweltberichts ergeben sich aus dem novellierten<br />
Baugesetzbuch vom 20. Juli 2004, § 2 Abs. 4. Danach ist bei allen Aufstellungen,<br />
<strong>Änderung</strong>en oder <strong>Ergänzung</strong>en von Bebauungsplänen eine Umweltprüfung<br />
durchzuführen. Im Rahmen der Umweltprüfung werden die Auswirkungen des<br />
Vorhabens auf alle Umweltbelange nach BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 7 (Mensch, Boden,<br />
Wasser, Luft / Klima, Tiere / Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaftsbild und<br />
Kultur- und Sachgüter, Emissionen) geprüft und die Ergebnisse im Umweltbericht<br />
dargestellt. Dieser ist Bestandteil der Begründung des Bebauungsplanes.<br />
2. Beschreibung der Planung<br />
2.1 Lage des Plangebietes<br />
Das Plangebiet gehört naturräumlich zur Großlandschaft der eiszeitlichen<br />
Niederterrassen und liegt fünf Kilometer nordwestlich des Außenwallwürms (äußere<br />
Würmendmoräne).<br />
Die würmeiszeitlichen Schmelzwasser haben das risseiszeitlich geprägte<br />
Schwarzachtal mit Schottern gefüllt. Östlich und westlich des Tales befinden sich die<br />
risseiszeitlichen Hochterrassen. Im Becken befinden sich daher würmeiszeitliche<br />
Kiese, die aus den Gletschertoren der südlichen Endmoräne bis zum Urstromtal der<br />
Donau geschüttet wurden. Die Kiese sind mit anmoorigem Material überdeckt.<br />
Das Plangebiet mit einer Gesamtfläche von 6,5422 ha befindet sich am<br />
nordwestlichen <strong>Stadt</strong>rand von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>. Es umfasst folgende Grundstücke:<br />
Flstnr. 2428, 2432, 2671, 2672, 2673, 2761, 2762, 2764/2, 2765, 2770/3, 2777/3<br />
Nordöstlich des Plangebietes grenzen das Fließgewässer „Schwarzach“ und das<br />
Gelände der städtischen Sammelkläranlage an, nördlich und westlich davon befindet<br />
sich intensiv genutztes landwirtschaftliches Grünland. Im westlichen Bereich im<br />
Anschluss an das beschriebene Grünland führen im Abstand von 40 – 90 Metern<br />
zum Plangebiet die Bundesstraße 32 sowie die Bahnlinie vorbei. Im Bereich der<br />
Bahnböschung befinden sich nach § 32 NatSchG geschützte Biotope (Feldhecken<br />
und Feldgehölze), Biotopnummer 7022-87, 7022-88, 7022-89 b. Der Geltungsbereich<br />
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