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5. Änderung/Ergänzung BEGRÜNDUNG - Stadt Bad Saulgau

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Nach der Raumordnung <strong>Bad</strong>en-Württemberg ist die Siedlungsentwicklung im Land<br />

vorrangig am Bestand auszurichten. Hier sind Verdichtung, Arrondierung, Baulücken,<br />

Baulandreserve zu berücksichtigen und Brach-, Konversion- und Altlastenflächen<br />

neuen Nutzungen zuzuführen. Unvermeidbare Neubauflächen sollen nur am konkret<br />

absehbaren Neubauflächenbedarf bemessen und möglichst Flächen sparend und<br />

Ressourcen schonend ausgewiesen werden. Dies wird insbesondere durch eine<br />

angemessen hohe bauliche Dichte und eine rationelle Erschließung erreicht.<br />

Regionalplan<br />

Im Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (1996) wird <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> als<br />

Siedlungsbereich mit Schwerpunkt auf Dienstleistungseinrichtungen, Industrie,<br />

Gewerbe sowie Wohnungsbau genannt. Die <strong>Stadt</strong> zählt zum<br />

Fremdenverkehrsbereich Oberschwäbische Bäder und ist insbesondere durch ihren<br />

Heilquellenkurbetrieb bedeutsam.<br />

Es bestehen für das Plangebiet keine speziellen Zielvorstellungen. Aus der Sicht des<br />

Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen im unmittelbaren Umfeld keine<br />

Vorrangbereiche. Von der Planung sind unmittelbar keine<br />

Grundwasserschutzbereiche oder Wasserschutzgebiete betroffen.<br />

Flächennutzungsplan und Landschaftsplan<br />

Rechtsgültig ist der am 2<strong>5.</strong>08.2011 wirksam gewordene Flächennutzungsplan der<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen. Der Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplanes ist im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Die vorliegende<br />

Planung stellt eine Erweiterung des südöstlich angrenzenden, bereits bestehenden<br />

Industriegebietes „Ziegeleschle“ dar.<br />

Der Umweltbericht des Flächennutzungsplanes sowie der Landschaftsplan (Grom,<br />

Altheim) beschreiben das Plangebiet.<br />

Schutz- und Vorranggebiete<br />

enholz<br />

Herbertinger Straße<br />

Grundstücke und Eigentümer (56.529)<br />

Schutzgebiete über Art<br />

Landschaft (13)<br />

Natur (1)<br />

Wasser (12)<br />

Biotop gem. § 24a (500)<br />

Naturschutzgebiet (2)<br />

FFH-Gebiet (2)<br />

Nutzungsfläche<br />

Galgeneschle<br />

Grund<br />

Eselmühlesch<br />

B 32<br />

Ob ere Vorwiesen<br />

Mühlweg<br />

Seite 9<br />

-<br />

Schwarzachstraße<br />

Schlichte<br />

Schwarzachs<br />

Wolfenmühleweg<br />

L<br />

Moosheimer Straße<br />

Wies<br />

0 60 120 180 240 300 m<br />

,<br />

Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb oder in unmittelbarer Umgebung von<br />

Naturschutz-, Landschaftsschutz-, FFH- oder Europäischen Vogelschutzgebieten.

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