5. Änderung/Ergänzung BEGRÜNDUNG - Stadt Bad Saulgau
5. Änderung/Ergänzung BEGRÜNDUNG - Stadt Bad Saulgau
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Nach der Raumordnung <strong>Bad</strong>en-Württemberg ist die Siedlungsentwicklung im Land<br />
vorrangig am Bestand auszurichten. Hier sind Verdichtung, Arrondierung, Baulücken,<br />
Baulandreserve zu berücksichtigen und Brach-, Konversion- und Altlastenflächen<br />
neuen Nutzungen zuzuführen. Unvermeidbare Neubauflächen sollen nur am konkret<br />
absehbaren Neubauflächenbedarf bemessen und möglichst Flächen sparend und<br />
Ressourcen schonend ausgewiesen werden. Dies wird insbesondere durch eine<br />
angemessen hohe bauliche Dichte und eine rationelle Erschließung erreicht.<br />
Regionalplan<br />
Im Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (1996) wird <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> als<br />
Siedlungsbereich mit Schwerpunkt auf Dienstleistungseinrichtungen, Industrie,<br />
Gewerbe sowie Wohnungsbau genannt. Die <strong>Stadt</strong> zählt zum<br />
Fremdenverkehrsbereich Oberschwäbische Bäder und ist insbesondere durch ihren<br />
Heilquellenkurbetrieb bedeutsam.<br />
Es bestehen für das Plangebiet keine speziellen Zielvorstellungen. Aus der Sicht des<br />
Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen im unmittelbaren Umfeld keine<br />
Vorrangbereiche. Von der Planung sind unmittelbar keine<br />
Grundwasserschutzbereiche oder Wasserschutzgebiete betroffen.<br />
Flächennutzungsplan und Landschaftsplan<br />
Rechtsgültig ist der am 2<strong>5.</strong>08.2011 wirksam gewordene Flächennutzungsplan der<br />
Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen. Der Geltungsbereich des<br />
Bebauungsplanes ist im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Die vorliegende<br />
Planung stellt eine Erweiterung des südöstlich angrenzenden, bereits bestehenden<br />
Industriegebietes „Ziegeleschle“ dar.<br />
Der Umweltbericht des Flächennutzungsplanes sowie der Landschaftsplan (Grom,<br />
Altheim) beschreiben das Plangebiet.<br />
Schutz- und Vorranggebiete<br />
enholz<br />
Herbertinger Straße<br />
Grundstücke und Eigentümer (56.529)<br />
Schutzgebiete über Art<br />
Landschaft (13)<br />
Natur (1)<br />
Wasser (12)<br />
Biotop gem. § 24a (500)<br />
Naturschutzgebiet (2)<br />
FFH-Gebiet (2)<br />
Nutzungsfläche<br />
Galgeneschle<br />
Grund<br />
Eselmühlesch<br />
B 32<br />
Ob ere Vorwiesen<br />
Mühlweg<br />
Seite 9<br />
-<br />
Schwarzachstraße<br />
Schlichte<br />
Schwarzachs<br />
Wolfenmühleweg<br />
L<br />
Moosheimer Straße<br />
Wies<br />
0 60 120 180 240 300 m<br />
,<br />
Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb oder in unmittelbarer Umgebung von<br />
Naturschutz-, Landschaftsschutz-, FFH- oder Europäischen Vogelschutzgebieten.