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5. Änderung/Ergänzung BEGRÜNDUNG - Stadt Bad Saulgau

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Nördlich des Geltungsbereiches grenzt die Fläche des 1994 von Landratsamt<br />

Sigmaringen, Regierungspräsidium Tübingen und Naturschutzverbänden ins Leben<br />

gerufene „Artenschutzprogramm Weißstorch Schwarzachtal“ an. Nordöstlich des<br />

Plangebietes, angrenzend an die Schwarzach, beginnt die Zone 3 des<br />

Wasserschutzgebietes „Albergasse“. Im Plangebiet selbst befinden sich keine nach §<br />

32 NatSchG geschützten Biotope.<br />

3. Ergebnis der Prüfung anderweitiger Lösungsmöglichkeiten<br />

3.1 Standortalternativen und Begründung zur Auswahl<br />

Das Plangebiet ist Bestandteil des aktuellen Flächennutzungsplanes. Ziel ist es, den<br />

Industrieflächenbedarf der bauwilligen Firmen zu decken und Arbeitsplätze zu<br />

erhalten bzw. zu schaffen sowie das Mittelzentrum <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> weiter zu stärken.<br />

Freie, zusammenhängende Industriegrundstücke im Umfeld sind nicht genügend<br />

verfügbar. Zudem stellt der Bebauungsplan eine Erweiterung des bereits<br />

vorhandenen Industriegebietes „Ziegeleschle“ dar und kann somit in vorhandene<br />

Strukturen und die Landschaft eingebunden werden.<br />

Die verkehrliche Anbindung ist dort gegeben, Wohnbaugebiete bleiben verschont<br />

und der Neuflächenverbrauch wird reduziert. Deshalb kommen alternative Standorte<br />

zurzeit nicht in Frage.<br />

4. Methoden der Umweltprüfung<br />

4.1. Räumliche und inhaltliche Abgrenzung des Untersuchungsgebietes<br />

Das Untersuchungsgebiet entspricht mindestens dem räumlichen Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes und geht teilweise, falls erforderlich, darüber hinaus. Alle<br />

Umweltbelange (Boden, Wasser, Luft / Klima, Tiere / Pflanzen, Landschaftsbild,<br />

Mensch, Kultur- und Sachgüter inkl. Wechselwirkungen) werden im Umweltbericht in<br />

Bezug auf das Vorhaben geprüft.<br />

4.2 Untersuchungsmethoden für Schutzgüter<br />

Mensch<br />

Betrachtet werden die Aspekte Gesundheit, Wohnen, Wohnumfeld, Wohlbefinden<br />

und Erholungsfunktion.<br />

Boden<br />

Die Bodenfunktionen wurden gemäß des Bundesbodenschutzgesetzes mit Hilfe des<br />

Leitfadens der LUBW „Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“ ermittelt.<br />

Grundlage der Daten zum Schutzgut „Boden“ ist die Reichsbodenschätzung.<br />

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