5. Änderung/Ergänzung BEGRÜNDUNG - Stadt Bad Saulgau
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10. Zusammenfassung<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> plant im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens die<br />
<strong>Änderung</strong> des Bebauungsplanes „Ziegeleschle“. Der Geltungsbereich des<br />
Bebauungsplanes mit einer Gesamtfläche von 6,5422 ha befindet sich am<br />
nordwestlichen <strong>Stadt</strong>rand von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>, direkt im Anschluss an das bestehende<br />
Industriegebiet „Ziegeleschle“ in Verlängerung des Betriebsgeländes der Firmen<br />
Reisch und Knoll.<br />
Der größte Teil der Fläche wird zurzeit als intensives Grünland genutzt, weiterhin<br />
sind kleinere Gehölzgruppen und Straßenbegleitbäume (v.a. Sandbirken), ein<br />
eingegrünter Parkplatz, ein mit einer Fichtenhecke eingesäumtes Gartenland,<br />
Erschließungsstraßen und Gebäude vorhanden.<br />
Untersucht wurde die Auswirkung des Vorhabens auf die Schutzgüter Mensch, Tiere<br />
und Pflanzen sowie Biotopfunktion, Geologie und Boden, Wasser, Klima/Luft,<br />
Landschaft, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern<br />
(Umweltbelangen).<br />
Die Beeinträchtigung der Schutzgüter hält sich auf Grund der momentan intensiven<br />
Landwirtschaft sowie des vorhandenen Industriegebietes in Grenzen. Es geht jedoch<br />
ein kleiner Teil des potenziellen Nahrungshabitats des Weißstorchs verloren. Auch<br />
die Schutzgüter Landschaft und Mensch sind betroffen, da der Geltungsbereich den<br />
Anfang des Naherholungsgebietes „Siebenmühlental“ (Schwarzachtal) darstellt.<br />
Die Planung hat ebenso Auswirkungen auf das Schutzgut Boden, da durch<br />
Überbauung und Versiegelung sämtliche Bodenfunktionen verloren gehen. Das<br />
Schutzgut Wasser ist durch die Versickerung des Regenwassers kaum beeinflusst.<br />
Das Schutzgut Luft ist nur unwesentlich betroffen.<br />
Vor allem im nordöstlichen Bereich des Plangebietes treten Wechselwirkungen der<br />
Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotopfunktion, Mensch, Landschaft und Boden auf.<br />
Durch die Pflanzungen einheimischer Laubbäume an den Straßen- bzw. Wegseiten<br />
des Geltungsbereichs, sowie die Schaffung einer naturnahen Biotopanlage mit<br />
Tümpel, Gehölzen und Extensivgrünland werden negative Auswirkungen zu einem<br />
Teil kompensiert.<br />
Nach dem ökologischen Bewertungssystem (Matrix) des Landkreises Sigmaringen<br />
entsteht bei Umsetzung des Vorhabens trotz ökologischer Bemühungen innerhalb<br />
des Plangebiets vor allem auf Grund der Flächenversiegelung ein ökologisches<br />
Defizit, das außerhalb des Geltungsbereiches ausgeglichen werden muss.<br />
Als Ausgleichsmaßnahme wird eine Ackerfläche ökologisch aufgewertet.<br />
Als Ausgleich für den Verlust der Bodenfunktionen werden landwirtschaftliche<br />
Ackerflächen durch das Aufbringen des Oberbodens aus dem Geltungsbereich<br />
aufgewertet.<br />
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