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5. Änderung/Ergänzung BEGRÜNDUNG - Stadt Bad Saulgau

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10. Zusammenfassung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> plant im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens die<br />

<strong>Änderung</strong> des Bebauungsplanes „Ziegeleschle“. Der Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplanes mit einer Gesamtfläche von 6,5422 ha befindet sich am<br />

nordwestlichen <strong>Stadt</strong>rand von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>, direkt im Anschluss an das bestehende<br />

Industriegebiet „Ziegeleschle“ in Verlängerung des Betriebsgeländes der Firmen<br />

Reisch und Knoll.<br />

Der größte Teil der Fläche wird zurzeit als intensives Grünland genutzt, weiterhin<br />

sind kleinere Gehölzgruppen und Straßenbegleitbäume (v.a. Sandbirken), ein<br />

eingegrünter Parkplatz, ein mit einer Fichtenhecke eingesäumtes Gartenland,<br />

Erschließungsstraßen und Gebäude vorhanden.<br />

Untersucht wurde die Auswirkung des Vorhabens auf die Schutzgüter Mensch, Tiere<br />

und Pflanzen sowie Biotopfunktion, Geologie und Boden, Wasser, Klima/Luft,<br />

Landschaft, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern<br />

(Umweltbelangen).<br />

Die Beeinträchtigung der Schutzgüter hält sich auf Grund der momentan intensiven<br />

Landwirtschaft sowie des vorhandenen Industriegebietes in Grenzen. Es geht jedoch<br />

ein kleiner Teil des potenziellen Nahrungshabitats des Weißstorchs verloren. Auch<br />

die Schutzgüter Landschaft und Mensch sind betroffen, da der Geltungsbereich den<br />

Anfang des Naherholungsgebietes „Siebenmühlental“ (Schwarzachtal) darstellt.<br />

Die Planung hat ebenso Auswirkungen auf das Schutzgut Boden, da durch<br />

Überbauung und Versiegelung sämtliche Bodenfunktionen verloren gehen. Das<br />

Schutzgut Wasser ist durch die Versickerung des Regenwassers kaum beeinflusst.<br />

Das Schutzgut Luft ist nur unwesentlich betroffen.<br />

Vor allem im nordöstlichen Bereich des Plangebietes treten Wechselwirkungen der<br />

Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotopfunktion, Mensch, Landschaft und Boden auf.<br />

Durch die Pflanzungen einheimischer Laubbäume an den Straßen- bzw. Wegseiten<br />

des Geltungsbereichs, sowie die Schaffung einer naturnahen Biotopanlage mit<br />

Tümpel, Gehölzen und Extensivgrünland werden negative Auswirkungen zu einem<br />

Teil kompensiert.<br />

Nach dem ökologischen Bewertungssystem (Matrix) des Landkreises Sigmaringen<br />

entsteht bei Umsetzung des Vorhabens trotz ökologischer Bemühungen innerhalb<br />

des Plangebiets vor allem auf Grund der Flächenversiegelung ein ökologisches<br />

Defizit, das außerhalb des Geltungsbereiches ausgeglichen werden muss.<br />

Als Ausgleichsmaßnahme wird eine Ackerfläche ökologisch aufgewertet.<br />

Als Ausgleich für den Verlust der Bodenfunktionen werden landwirtschaftliche<br />

Ackerflächen durch das Aufbringen des Oberbodens aus dem Geltungsbereich<br />

aufgewertet.<br />

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